Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Prüfen nach VDE 701 702 bei einem Bekannten.


von Felix (craspi)


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Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu der Prüfung für Ortsveränderliche und 
Ortsfeste Geräte.

Ein bekannter von mir hat ein Kleinunternehmen mit ein paar elektrischen 
Geräten und nun steht die Prüfung an. Er hat mich gefragt, ob ich das 
bei ihm machen könnte.

Ich habe eine elektrische Ausbildung genießen dürfen und bin zusätzlich 
staatlich geprüfter Techniker in der Fachrichtung Elektro-‚ und 
Automatisierungstechnik.

In meinem Berufsleben habe ich so einige Geräte geprüft und habe auch 
die nötigen Prüfprotokolle.

Was trage ich bei Prüffirma ein? Ich handel ja nicht als Firma, sondern 
als Privatperson.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Beitrag #7589317 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7589319 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7589328 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Felix (craspi)


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Tut mir leid, so wichtig ist mir die Antwort dann doch nicht.
Wusste nicht das hier so Toxisch reagiert wird.
Jung hin oder her, mir würde aber nie einfallen so eine Art an Antwort 
von mir zu lassen, egal wie aufgewühlt ich innerlich bin.

Die Frage hat sich dann wohl erledigt. Der Post kann geschlossen werden.

von Michael O. (michael_o)


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Wenn Dein Lehrgang aktuell ist, Dein Testgerät beim Kaibrieren war und 
Du ein passendes Protokoll anfertigst wir niemand  maulen wenn Deinen 
Namen als Firma oben einträgst.
Denk aber auch an eine passende Haftpflicht Versicherung.

MfG
Michael

Beitrag #7589354 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Beitrag #7589382 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Sven B. (mainframeosx)


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Also Punkt 1:

Ja du kannst bei deinem Bekannten die Gerätschaften Prüfen, jedoch weiß 
ich nicht ob du da als Privatperson nicht einen Meister haben musst. Als 
Leie würde ich das aus rein rechtlichem Gesichtpunkt nicht machen. Da 
solltest du dich erst Informieren.

Punkt 2:

Wenn du das machen kannst aus rein rechtlichem Gesichtpunkt dann 
solltest du auf jedenfall eine Versicherung abschließen. Wenn da was 
passiert dann bist du als Privatperson verantwortlich, das wird dann 
richtig teuer, auch aus Arbeitsrechtlichen gründen.

Punkt 3:

Also erst Informieren und dann entscheiden und ob Mosern hier angebracht 
ist, das ist und bleibt ein heißes Eisen.

: Bearbeitet durch User
von Manfred P. (pruckelfred)


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Felix schrieb:
> Ich habe eine elektrische Ausbildung genießen dürfen und bin zusätzlich
> staatlich geprüfter Techniker in der Fachrichtung Elektro-‚ und
> Automatisierungstechnik.

Schön, dass es Dir gelungen ist, Stoff auswendig zu lernen und damit 
Techniker zu werden. Ich hatte mehrere Kollegen, die neben dem Beruf die 
Technikerschule abgeschlossen haben, keiner wurde damit erkennbar 
schlauer.

Felix schrieb:
> Wusste nicht das hier so Toxisch reagiert wird.

Liegt wohl daran, dass die Anzahl erfahrener Kindergärtner in diesem 
Frum extrem gering ist?

Felix schrieb:
> Was trage ich bei Prüffirma ein? Ich handel ja nicht als Firma, sondern
> als Privatperson.

"Ich handelE ja .. privat" wäre dumm. Der Kleinunternehmer stellt Dich 
für ein paar Stunden als Minijobber an und Du prüfst damit in seinem 
Namen / trägst den in die Protokolle ein.

Sven B. schrieb:
> Ja du kannst bei deinem Bekannten die Gerätschaften Prüfen, jedoch weiß
> ich nicht ob du da als Privatperson nicht einen Meister haben musst. Als
> Leie würde ich das aus rein rechtlichem Gesichtpunkt nicht machen.

L_A_ie!

Ausnahmsweise teile ich Deine Bedenken und schrieb deshalb, er solle 
sich im Betrieb anstellen lassen.

von Flip B. (frickelfreak)


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Zum Thema:

im Bereich Netzinstallation wird stets die Nennung eines 
verantwortlichen Unternehmens gefordert. Dabei geht es weniger um die 
Qualität der Messung oder Qualifikation des Prüfers, viel mehr möchte 
man sicherstellen, dass Prozesse zur Kalibrierung, Qualitätssicherung, 
Dokumentation sowie eine entsprechende Versicherung vorhanden sind. Bei 
F-Gasen muss zum Beispiel das Unternehmen wie auch der Arbeiter 
zertifiziert sein. Wie schon ein Vorposter meinte, mit Passenden 
Messmitteln und vollständigen Protokollen wird es im Streitfall 
vermutlich gut für dich ausgehen, aber Stressig würde es sein.

OT:

Unwichtig schrieb im Beitrag #7589382:
> Habe mir mal deine Beiträge über die ForenSuche so angesehen, nicht 1x
> mal was Hilfreiches dabei

Eigentlich würde ich gerne NICHT auf deine Beiträge eingehen.
Wie sieht es aus, wenn ich bei dir Nachschaue? Wie viele nützliche 
Beiträge hast du in diesem Thema verfasst?

Hast du dir schonmal überlegt, dir ein Ziel in deinem Leben zu stecken, 
vielleicht sogar zu reflektieren wie dein Handeln sich auf deine 
Mitmenschen auswirkt? Wie möchtest du behandelt werden, wenn du eine 
Frage stellst, um aus der Antwort zu lernen? Wie passt es zusammen, wenn 
jemand in deinen Augen nichts kann, aber von dir bei der 
Informationsbeschaffung blockiert wird? Hast du Spass dabei? Hättest du 
Spaß, wenn du am anderen Ende der Leitung säßest?

Beitrag #7589414 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Felix (craspi)


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Supi, danke für den ein oder anderen Tipp, der auch ein Mehrwert für 
mich bietet.

Ich bin nichtsdestotrotz erschrocken darüber, wie Qualifikationen, die 
in harter Eigenleistung erarbeitet worden sind, so nieder geredet 
werden.
Ob man danach genauso wenig Intelligent ist, wie vor dieser schulischen 
Ausbildung sei mal dahingestellt. Ich finde jeder, der es gemacht hat, 
wie ich in 4 Jahren Abendschule hat meinen größten Respekt verdient, 
weil einiges an Privatleben auf der Strecke bleibt.

Die Information diente auch eigentlich nicht zum Angeben, sonder eher 
als „ich habe schon etwas mehr von ET gehört als der ein oder andere 
hier“.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Felix schrieb:
> Ich bin nichtsdestotrotz erschrocken darüber,

Nicht erschrecken und abschrecken lassen, viele haben halt keine gute 
Kinderstube genossen und das kann man beim Anmelden im Forum nicht 
nachprüfen. ;)

Wenn Du die Arbeiten zum Beispiel umsonst machst, dann sollte der Freund 
Dich bei der Berufsgenossenschaft anmelden als Helfer. Das hat ein 
Freund von mir auch gemacht, als ich ihm beim Hausbau mithalf.

Wenn entgeldlich, dann klärt auch das Steuerrechtliche sauber ab, sowie 
mögliche Sozialabgaben. Da gab es häufiger schon unnötige ärgerliche 
Probleme. Auch mal nachsehen, was an Nebentätigkeiten überhaupt der 
Arbeitsvertrag zuläßt.

Ein paar Details sind auch unterschiedlich, wenn man in DEU, AUS, CHE, 
ITA, DAN, NLD oder FRA sowas macht.

von Bernd W. (berndwiebus) Benutzerseite


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Hallo Felix.

Felix schrieb:

> Ich bin nichtsdestotrotz erschrocken darüber, wie Qualifikationen, die
> in harter Eigenleistung erarbeitet worden sind, so nieder geredet
> werden.

Deine Leistungen in Ehren, aber wenn jemand eine Prüfung besteht, dann 
ist das einzige was man dann weiß, dass er eine Prüfung bestehen kann.
Prüfungen haben mit der Realität aber wenig zu tun. Das hat jetzt nichts 
mit der Härte der Prüfung oder Durchfallquoten zu tun, sondern es ist 
halt komplett etwas anderes.

Nach einer Prüfung ist nach einem Monat noch ca. 15% des für die Prüfung 
gelernten Wissens vorhanden. Was also zählt, ist eher die Erfahrung aus 
Deiner gegenwärtigen Tätigkeit. Hat die etwas mit dieser Prüfaufgabe zu 
tun?
Wie lange ist es her, dass Du eine mit der Prüfaufgabe vergleichbare 
Tätigkeit ausgeübt hast.
Auch Erfahrung verschwindet. Die Halbwertszeit dafür beträgt ca. 5 
Jahre. Schneller aber ändern sich die Bedingungen und Vorschriften. 
Passt die "Welt" noch zu Deiner Erfahrung? Die falsche Erfahrung zu 
haben ist oft schlimmer als keine Erfahrung zu haben.

> Ob man danach genauso wenig Intelligent ist, wie vor dieser schulischen
> Ausbildung sei mal dahingestellt. Ich finde jeder, der es gemacht hat,
> wie ich in 4 Jahren Abendschule hat meinen größten Respekt verdient,
> weil einiges an Privatleben auf der Strecke bleibt.

Das weiß ich persönlich nur zu gut. Darum sollte sich jeder dreimal 
Überlegen, ober er sich auf so etwas einlässt. Zu oft hat man hinterher 
nichts davon....

> Die Information diente auch eigentlich nicht zum Angeben, sonder eher
> als „ich habe schon etwas mehr von ET gehört als der ein oder andere
> hier“.

Bei so etwas solltest Du auch immer den irrsinnigen Konkurrenzdruck 
bedenken. Viele wollen auf zu wenige knappe Arbeitsplätze, und das führt 
dann schnell zum reflexartigen Wegbeissen der Konkurrenz.

Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic
http://www.l02.de

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Felix schrieb:
> Er hat mich gefragt, ob ich das bei ihm machen könnte.
Die Frage ist nicht mal so sehr, ob du es kannst, sondern ob du es 
darfst. Du musst im Zweifelsfall nachweisen, dass du die Kenntnis der 
aktuellen Normen, Verordnungen und Gesetze besitzt.

Ich kann z.B. meine Gastherme leicht selbst tauschen. Ich darf es 
aber nicht...

> Was trage ich bei Prüffirma ein?
Einen Namen, mit dem man jemanden rechtlich belangen kann (nur dsrum 
geht es eigentlich), wenn bei nach einem Personenschaden oder 
Sachschaden herauskommt, dass die Prüfung nicht vollständig oder 
sachgerecht durchgeführt wurde.

von Michael O. (michael_o)


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Der Gesetzgeber hat klar vorgegeben, wer Prüfen darf. Die Person muß 
eine Elektrotechnische Asubildung besitzen, eine Durchgehende Tätigkeit 
im Bereich der Elektrotechnik Nachweisen könne, alle paar Jahre zum 
Lehrgang und Zugang zu den nötigen Messgeräten haben, die Lückenlos zum 
Kalibrieren waren. Die Verwendeten Messmittel sind im Protokoll zu 
erfassen.
NUr wer diese Qualifikation Nachweisen kann, darf das Prüfen.

mfG
Michael

von Micha R. (feinkost)


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Felix schrieb:
> Hallo zusammen,
>

>
> Ein bekannter von mir hat ein Kleinunternehmen mit ein paar elektrischen
> Geräten und nun steht die Prüfung an. Er hat mich gefragt, ob ich das
> bei ihm machen könnte.
>

Sehr löblich.

> Ich habe eine elektrische Ausbildung genießen dürfen und bin zusätzlich
> staatlich geprüfter Techniker in der Fachrichtung Elektro-‚ und
> Automatisierungstechnik.
>

Dann ist es ja kein Thema dass Du die entsprechende Norm kennst.

> In meinem Berufsleben habe ich so einige Geräte geprüft und habe auch
> die nötigen Prüfprotokolle.
>
Die Protokolle sind nur Papier, hast Du auch die Normkonformen 
Prüfgeräte?


> Was trage ich bei Prüffirma ein? Ich handel ja nicht als Firma, sondern
> als Privatperson.
>

Dann haftest Du auch als Privatperson! Ich würde in diesem Fall ein 
Arbeitsverhältnis auf 450€ oder so Basis eingehen. Das zusätzliche 
Einkommen muss natürlich versteuert werden.

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