Forum: Offtopic Meine erste Ebay-Bauchlandung


von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

Nach fast 20 Jahren problemlosen Ebay-Transaktionen bin ich jetzt zum 
ersten mal richtig auf die Schnauze geflogen.

Angenommen, ich kaufe bei Ebay ein Consumer-Gerät, das die Funktion "X" 
ausführen kann, deswegen ist es allgemein als "X-Gerät" bekannt. Auf der 
Angebotseite steht, dass man mit diesem X-Gerät die die Funktion Y 
ausführen kann. Das ist keine große Überraschung, weil man mit einem 
X-Gerät immer auch Y und sogar Z machen kann, ob wohl ein X-Gerät nicht 
primär dafür gemacht ist.

Dann stellt sich jedoch heraus, dass dieses X-Gerät nur für die 
Funktion Y geeignet ist, die Funktion X steht gar nicht zur Verfügung. 
Es handelt sich um eine spezielle und sehr seltene Variante des Geräts 
ohne X-Funktion.

Der Verkäufer weigert sich, das X-Gerät zurückzunehmen, weil er ja auf 
die Funktion Y hingewiesen hat, und außerdem hätte ich ja beim 
Hersteller googlen können, dann hätte ich gesehen, dass es sich um ein 
reines Y-Gerät handelt. Das ist zwar richtig, aber wer ein Auto kauft, 
schaut auch nicht erst auf der Herstellerseite nach, ob dieses Auto zum 
Fahren geeignet ist.

Meine Argumentation ist, dass die nicht vorhandene Funktion X bei einem 
X-Gerät eine so massive Einschränkung darstellt, dass im Angebot 
explizit darauf hingewiesen werden muss, oder das Gerät darf nicht als 
X-Gerät beworben werden. Es gibt auf dem Makrt tausende Varianten des 
X-Geräts von vielen Herstellern, die reine Y-Variante ist extrem selten 
(ich wusste gar nicht, dass es die überhaupt gibt). Zudem kann die 
Funktion Y auf jedem X-Gerät ausgeführt werden, deswegen reicht der 
Hinweis auf Y alleine nicht aus.
Bei der Durchsicht der Bewertungen des Verkäufers habe ich gesehen, dass 
ich offenbar nicht der Einzige bin, der darauf hereingefallen ist, es 
gab in der Vergangenheit schon mherere Fälle. Trotzdem ändert der 
Verkäufer seine Angebotsseite nicht, daher vermute ich, dass Absicht 
dahinter steckt, weil er sonst seine seltenen Y-Teile nicht los wird. Es 
bereits gingen viele unfreundliche E-Mails hin und her.

Es handelt sich um einen Privatverkäufer, der jede Rücknahme 
ausgeschlossen hat. Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass hier der Ebay- 
bzw. Paypal-Käuferschutz greift?

von Thomas K. (thomas2021)


Lesenswert?

Um wie viel Geld geht es denn ?

von Christian M. (christian_m280)


Lesenswert?

Geht's noch unkonkreter? Etwa das:

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Battle_of_the_Beams#X-Ger.C3.A4t

Gruss Chregu

von Peter D. (peda)


Lesenswert?

Ich würde alles noch verworrener beschreiben, vermutlich hast Du schon 
viel zu viel verraten.
Man kanns mit der Geheimniskrämerei aber auch übertreiben, BND und CIA 
haben Dich bestimmt schon in der Kartei.

von Rene K. (xdraconix)


Lesenswert?

Um was geht's denn eigentlich?!

Ist das so nen Geheim-Dingens?!

von Peter X. (dcf)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Es handelt sich um einen Privatverkäufer, der jede Rücknahme
> ausgeschlossen hat. Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass hier der Ebay-
> bzw. Paypal-Käuferschutz greift?

Was hältst Du davon bei eBay und Paypal nachzufragen und das Problem 
dort zu schildern? Erwartest Du hier im Forum tatsächlich eine 
verbindliche Rechtsauskunft?

Rene K. schrieb:
> Um was geht's denn eigentlich?!

Der TO hat Y bekommen, ist aber davon ausgegangen X gekauft zu haben.

: Bearbeitet durch User
von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

Thomas K. schrieb:
> Um wie viel Geld geht es denn ?

Naja, es ist kein Vermögen, knapp 70€. Aber es ärgert mich, dass dieser 
Typ offenbar mit dieser Nummer durchkommt. Aber ich kann das Teil auch 
nicht weiterverkaufen, weil ich nicht auf einfache Weise feststellen 
kann, ob es funktioniert, also müsste ich mit dem Preis massiv 
runtergehen.

Christian M. schrieb:
> Geht's noch unkonkreter? Etwa das:

Ich bin absichtlich so diffus geblieben, weil ich nicht will, dass der 
Verkäufer auf unsere Diskussion hier aufmerksam wird. Außerdem tuts auch 
nicht wirklich was zur Sache. und nein, es ist kein Gerät zur 
Unterstützung nächtlicher Bombadierungen.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass hier der Ebay- bzw.
> Paypal-Käuferschutz greift?

Null.

Verkaufe es halt weiter.

Du hast Viel zu Viel bezahlt für ein Ding dass nur Y und nicht auch X 
kann ?

Lehrgeld.

von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

Peter X. schrieb:
> Erwartest Du hier im Forum tatsächlich eine
> verbindliche Rechtsauskunft?

Nein, ich erwarte einen Erfahrungswert, falls jemand sowas schon mal 
erlebt hat. Ich kann mir die Anfrage bei Ebay sparen, wenn 20 Leute 
sagen, vergiss es, der Käuferschutz greift hier nicht.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Der Verkäufer weigert sich, das X-Gerät zurückzunehmen, weil er ja auf
> die Funktion Y hingewiesen hat, und außerdem hätte ich ja beim
> Hersteller googlen können, dann hätte ich gesehen, dass es sich um ein
> reines Y-Gerät handelt.

Also hast Du ein falsches Modell gekauft, weil Du Dich vorher nicht 
informiert hast.

Vancouver schrieb:
> Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass hier der Ebay- bzw.
> Paypal-Käuferschutz greift?

Null. Er hat keine falschen Angaben gemacht.

von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Also hast Du ein falsches Modell gekauft, weil Du Dich vorher nicht
> informiert hast.
> Null. Er hat keine falschen Angaben gemacht.

Das ist seine Argumentation, und ich habe oben geschrieben, warum ich 
die nicht teile.

von Rene K. (xdraconix)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass hier der Ebay-
> bzw. Paypal-Käuferschutz greift?

Wenn du ihm ein X einem Y vormachst wird Z glücklich solange W 
involviert ist - sollte A und B zustimmen.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Das ist seine Argumentation, und ich habe oben geschrieben, warum ich
> die nicht teile.

Was erwartest Du? Einen Hinweis wie "Achtung! Wer zu faul ist, sich beim 
Hersteller zu informieren, dieses Modell kann wirklich nur Y! Kein X! 
Nein, wirklich nicht!" oder sowas?

Solange das, was er angegeben hat, korrekt ist, und dieses Modell so 
hergestellt wird (keine nachträglich entfernte Baugruppe o.dgl.), hast 
Du keine Chance.

von CA (Gast)


Lesenswert?

Ich versuche mal das zu verstehen und stricke die Geschichte mal um:

Angeboten wird ein Fliegermodell (X-Eigenschaft), welches auch auf dem 
Boden herumfahren kann (Y-Eigenschaft).
Geliefert wird aber ein Flieger, der nur auf dem Boden herumfahren 
kann, fliegen kann er nicht.

Könnte es so sein?

von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Was erwartest Du? Einen Hinweis wie "Achtung! Wer zu faul ist, sich beim
> Hersteller zu informieren, dieses Modell kann wirklich nur Y! Kein X!
> Nein, wirklich nicht!" oder sowas?

Ja, sowas in der Art. Achtung, nur für Y, kann kein X. Wäre wichtiger 
als die Information, dass keine Kratzer drauf sind.

CA schrieb:
> Angeboten wird ein Fliegermodell (X-Eigenschaft), welches auch auf dem
> Boden herumfahren kann (Y-Eigenschaft).
> Geliefert wird aber ein Flieger, der nur auf dem Boden herumfahren
> kann, fliegen kann er nicht.
>
> Könnte es so sein?

Exakt so, nur halt nicht mit Fliegermodell.

von CA (Gast)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Exakt so, nur halt nicht mit Fliegermodell.

Dann müsste man jetzt wissen, ob das X nur ein Bestandteil der 
Namensgebung ist, oder eine zugesicherte Eigenschaft.

Wenn duselbst den Namen mit der Eigenschaft verknüft hast, ohne dich zu 
vergewissern, daß diese Eigenschaft auch vorliegt, dann hast du Pech 
gehabt.

Ist bes anders, dann suche dir einen Rechtsanwalt und fordere dein Recht 
ein.

von Thomas K. (thomas2021)


Lesenswert?

CA schrieb:
> Ist bes anders, dann suche dir einen Rechtsanwalt und fordere dein Recht
> ein.

Ja für 70 Euro....

von Peter D. (peda)


Lesenswert?

Die Qualität der Antworten entspricht bisher exakt der Qualität der 
Frage. Aber Du hast ja bestimmt auch nichts anderes erwartet. Es sind 
also alle zufrieden.
Thread kann geschlossen werden.

von CA (Gast)


Lesenswert?

Thomas K. schrieb:
> Ja für 70 Euro....

Du bist der Meinung, daß jeder Betrug von geringem Wert ungesühnt 
bleiben sollte?

Also wenn man dich um 70€ bescheißt, lässt du es aufsich beruhen?

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Es handelt sich um einen Privatverkäufer, der jede Rücknahme
> ausgeschlossen hat. Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass hier der Ebay-
> bzw. Paypal-Käuferschutz greift?

Warum gehst du nicht einfach hin und beantragst den Käuferschutz? Dann 
werden dir Ebay oder Paypal schon sagen ob er greift oder nicht.

Was wir dir hier ins Ohr flüstern hat keinerlei Einfluss darauf wie Ebay 
oder Paypal entscheiden werden. Du verschwendest deine und unsere Zeit.

von Thomas K. (thomas2021)


Lesenswert?

CA schrieb:
> Thomas K. schrieb:
>> Ja für 70 Euro....
>
> Du bist der Meinung, daß jeder Betrug von geringem Wert ungesühnt
> bleiben sollte?
>
> Also wenn man dich um 70€ bescheißt, lässt du es aufsich beruhen?

Kosten und nutzen....Außerdem kaufe von Privatpersonen und bei Ebay 
nichts über paar Euro...

Bist selber Schuld...und anscheinend hast Du viel zeit

von Rene K. (xdraconix)


Lesenswert?

CA schrieb:
> Du bist der Meinung, daß jeder Betrug von geringem Wert ungesühnt
> bleiben sollte?
>
> Also wenn man dich um 70€ bescheißt, lässt du es aufsich beruhen?

Wenn es denn Betrug ist - für mich hört sich diese Geschichte einfach 
nur nach "Ich hab nicht richtig geschaut und versuche den Verkäufer 
verantwortlich zu machen!" aus.

von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

CA schrieb:
> Dann müsste man jetzt wissen, ob das X nur ein Bestandteil der
> Namensgebung ist, oder eine zugesicherte Eigenschaft.

X ist die zentrale Funktion dieses Gerätes. Beispiel: Von einer 
Videokamera würdest du erwarten, damit Videos aufnehmen zu können. Mir 
wurde ein Ding verkauft, das ab Werk ohne Bildsensor, nur mit einem 
Mikrofon ausgestattet ist - jedoch unter dem Namen Videokamera. Aus dem 
Hinweis, dass mit dieser Kamera Tonaufnahmen gemacht werden können, 
lässt sich nicht schließen, dass damit keine Bildaufnahmen möglich 
sind.

Die Angaben des Verkäufers sind richtig aber unvollständig und damit 
irreführend.

von Rene K. (xdraconix)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Die Angaben des Verkäufers sind richtig aber unvollständig und damit
> irreführend.

Wenn aber der Artikel "Videomat 2370" ist. Und der Hersteller des 
"Videomat 2370" sagt das damit kein Video aufgenommen werden kann - dann 
ist dies deine Schuld. Nicht die des Verkäufers.

Vancouver schrieb:
> X ist die zentrale Funktion dieses Gerätes. Beispiel:

Hergott! Sag halt einfach um was es sich handelt!

von J.-u. G. (juwe)


Lesenswert?

Rene K. schrieb:
> Hergott! Sag halt einfach um was es sich handelt!

Vielleicht um ein Rudergerät? Und das ist untergegangen beim zu Wasser 
lassen.

von Tim 🔆 (solarlicht)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Nein, ich erwarte einen Erfahrungswert, falls jemand sowas schon mal
> erlebt hat. Ich kann mir die Anfrage bei Ebay sparen, wenn 20 Leute
> sagen, vergiss es, der Käuferschutz greift hier nicht.

Und warum versuchst du es nicht einfach? Ist weniger Arbeit, als die 
aufwändige Konstruktion deines verschlüsseltes Eingangspostings. Du 
hättest längst Klarheit. Oder holst du auch deinen Lottogewinn nicht ab, 
weil dir 10 Leute erzählen: "Die zahlen das Geld eh nicht aus".

von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

Meine Güte, wenn euer Herz dran hängt:

Es handelt sich um eine Grafikkarte. Im Angebot stand Grafikkarte mit 
Mining-GPU. Beim Auspacken habe ich dann gesehen, dass diese Karte 
keinerlei Videoanschlüsse hat, das gesamte Videobackend fehlt. Diese 
Karte ist ausschließlich für Bitcoin-Mining gedacht (Sondermodell von 
Nvidia). Von einer *GRAFIK*karte erwartet jeder normale Mensch 
Monitoranschlüsse zwecks Darstellung eines Bildes. Und Mining kann man 
auf jeder GPU rechnen. Mining kann man sogar auf einem RPI rechnen, das 
ist Killefitz. Fehlende Videoanschlüsse hingegen sind vielleicht doch 
ein extrem wichtiges Detail.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Von einer GRAFIKkarte erwartet jeder normale Mensch Monitoranschlüsse
> zwecks Darstellung eines Bildes.

Waren auf dem Foto welche zu sehen?

von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

Es gab kein Foto von der Seite, wo die Anschlüsse sind, nur von oben. 
Und ja, wenn man weiß, dass die Anschlüsse fehlen und genau hinschaut, 
sieht man es.

Beitrag #7592657 wurde vom Autor gelöscht.
von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Es handelt sich um eine Grafikkarte. Im Angebot stand Grafikkarte mit
> Mining-GPU. Beim Auspacken habe ich dann gesehen, dass diese Karte
> keinerlei Videoanschlüsse hat, das gesamte Videobackend fehlt. Diese
> Karte ist ausschließlich für Bitcoin-Mining gedacht

War denn der genaue Typ der Karte angegeben? Mit dessen man alle Details 
dazu finden kann?
Wenn ja, bist du einfach selber Schuld. 100% und eindeutig.

Aber auch so, du kaufst dann also irgendeine nicht näher spezifizierte 
Grafikkarte rein nach Bild? Und wunderst dich dann. Hattest du keine 
Anforderungen WELCHE Anschlüsse drauf sind? War es dir egal ob HDMI oder 
DisplayPort und wie viele von jedem? Wie kann das sein?
Wärst du mit einem FBAS Anschluss zufrieden gewesen oder mit einem alten 
DVI?

Also ich sage, selber Schuld wenn man nicht schaut WAS GENAU man kauft. 
Wenn man nicht sicher ist -> Nachfragen oder Hände weg.
Aber ich scheue mich immer davor den Verkäufer für die eigene 
Nachlässigkeit oder Doofheit verantwortlich zu machen. Versehen 
passieren, aber wenn die beim Käufer liegen, kann das nicht zu lasten 
des Verkäufers gehen.

Der Verkäufer ist Schuld wenn er was falsches schreibt oder arglistig 
Dinge verschweigt. Hat er hier IMO nicht getan.

: Bearbeitet durch User
von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Es gab kein Foto von der Seite, wo die Anschlüsse sind, nur von
> oben. Und ja, wenn man weiß, dass die Anschlüsse fehlen und genau
> hinschaut, sieht man es.

Wenn die Bezeichnung stimmte (P106 und GTX* sind ja schwer zu 
verwechseln), dürfte es schlecht aussehen.

Was aber gehen könnte, ist ein Parallelbetrieb mit einer anderen GPU, an 
der die Monitore hängen:

https://github.com/dartraiden/NVIDIA-patcher

von Bruno V. (bruno_v)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Diese
> Karte ist ausschließlich für Bitcoin-Mining gedacht (Sondermodell von
> Nvidia).

Dafür gibt es mittlerweile einen größeren Markt, ist also keine 
grenzwertig.

M.E. wie ein Haus ohne Grundstück (Erbpacht) oder ein E-Auto ohne 
Batterie (Mietbatterie). Durchaus üblich. Und nur davon abhängig, ob und 
wie versteckt diese Info im Angebot ersichtlich war oder hätte gewusst 
werden müssen.

von J.-u. G. (juwe)


Lesenswert?

Die Bezeichnung "Grafikkarte" mag in diesem Zusammenhang eigentümlich 
sein. War mir bisher auch nicht bekannt.

Eine schnelle Such hat allerdings ergeben, dass die bereits seit 
geraumer Zeit (2017) angeboten werden und darüber auch berichtet wird:

https://www.golem.de/news/grafikkarte-sapphire-bringt-radeon-rx-470-fuer-mining-1706-128587.html

https://www.pcgameshardware.de/Kryptowaehrung-Thema-267078/News/Mining-Grafikkarte-Gigabyte-Nvidia-CMP-30HX-1368489/

Damit ist die Erwartungshaltung, dass dort Displayanschlüsse vorhanden 
sind, in diesem Kontext doch nicht "allgemein".

von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

Udo S. schrieb im Beitrag #7592657:
> Wenn er aber
> den genauen Typ des Geräts genannt hat, dann hat der Käufer die
> Möglichkeit sich alle Daten zu holen die er für eine Kaufentscheidung
> benötigt.

Ja, der genau Typ wurde genannt. Und es wurde auch der verbaute 
Grafikchip genannt, dessen Daten ich schon verher rausgesucht hatte. Und 
da soll ich jetzt allen Ernstes bei Nvidia nachschauen, ob die 
Grafikkarte auch Monitoranschlüsse hat?

von Bruno V. (bruno_v)


Lesenswert?

(streiche "keine" vor grenzwertig)

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Ja, der genau Typ wurde genannt.

Was willst du dann?

> da soll ich jetzt allen Ernstes bei Nvidia nachschauen, ob die
> Grafikkarte auch Monitoranschlüsse hat?

Ja sicher. Woher weißt du denn sonst ob die auch die Anschlüsse hat die 
DU brauchst. (Hatte sie nämlich nicht).
Oder sonst alles was du brauchst. man wie kaufst du ein?

von Daniel D. (danielduese)


Lesenswert?

Sehe ich persönlich als Pattsituation. Leider wird "Grafikkarte" häufig 
als Bezeichnung benutzt, sogar für eine KI-Beschleuniger. Das ist 
ungenau (genau genommen falsch) muss aber keine böse Täuschungsabsicht 
dahinter stecken.

Rückgabe innerhalb 14 Tagen bei Neugeräten ist aber immer möglich, außer 
bei Gebrauchtwaren. Davon kann ich aber nichts lesen. Va nachdem der 
Verkäufer dieses Produkt ja angeblich häufiger verkauft ("seine 
Masche"). Dann hat es einen gewerblichen Charakter.

Vermutlich hast du sie wegen dem Chipsatz gekauft und dachtest, der wird 
immer als Grafikkarte verbaut? Nein leider nicht. Wäre aber in der Tat 
hilfreich gewesen wenn der Verkäufer sie als Mining-Karte bezeichnet 
hätte.

von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

J.-u. G. schrieb:
> Eine schnelle Such hat allerdings ergeben, dass die bereits seit
> geraumer Zeit (2017) angeboten werden und darüber auch berichtet wird:

Ja, ich wusste das es Karten gibt, die für Mining optimiert sind. Aber 
ich wäre nie im Leben drauf gekommen, dass die keine Monitorschlüsse 
haben, obwohl sie Grafikkarten heißen. Wenn ich Mining-Beschleiniger 
oder Compute-Board gelesen hätte, wäre ich hellhörig geworden.

Cyblord -. schrieb:
> Woher weißt du denn sonst ob die auch die Anschlüsse hat die
> DU brauchst.

Weil es mir egal ist, welche Anschlüsse sie hat, weil meine Monitore 
HDMI, DP und über ein entsprechendes Kabel auch DVI können. Nur ohne 
Anschlüsse bleiben sie dunkel.

Daniel D. schrieb:
> Vermutlich hast du sie wegen dem Chipsatz gekauft und dachtest, der wird
> immer als Grafikkarte verbaut?

Zugegeben, ja. Zumindest dann, wenn Grafikkarte draufsteht.

Daniel D. schrieb:
> Wäre aber in der Tat
> hilfreich gewesen wenn der Verkäufer sie als Mining-Karte bezeichnet
> hätte.

Zwei Worte hätten gereicht: Keine Videoausgänge. Dieser Umstand lässt 
mich an der Seriosität des Verkäufers zweifeln.

von Peter D. (peda)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Von einer *GRAFIK*karte erwartet jeder normale Mensch
> Monitoranschlüsse zwecks Darstellung eines Bildes.

Und als Käufer schaue ich zuerst mal, ob das die für meine Monitore 
passenden Anschlüsse und Frameraten sind.
Wenn da aber steht "Videoanschlüsse: No outputs", dann sollte mir schon 
ein Seifensieder aufgehen.

https://technical.city/de/video/P106-100

von Peter D. (peda)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Und
> da soll ich jetzt allen Ernstes bei Nvidia nachschauen, ob die
> Grafikkarte auch Monitoranschlüsse hat?

Nun, das ist mir auch ein Ärgernis, daß man bei ebay und amazon niemals 
brauchbare technische Angaben findet. Entweder ich suche sie mir 
woanders oder ich kaufe den Artikel einfach nicht.
Und da der Großteil der Verkäufer es so macht, würde ich auch keine böse 
Absicht unterstellen, eher Faulheit.
Ich bin ja schon froh, wenn man eine Bezeichnung findet, nach der man 
googlen kann.

Ich hab auch schonmal eine Frage an den Verkäufer gestellt. Die Antwort 
zeigte leider, daß er der englischen Sprache nicht mächtig war. Und ich 
kann kein Chinesisch.
Ich bin auch dazu übergegangen, bei der Bezahlung nochmal alle wichtigen 
Eigenschaften zu nennen. Seitdem hatte ich keine Fehllieferung mehr.

Diese Mining Karten scheinen alle gebraucht zu sein, naja der Hype ist 
wohl schon vorbei.

: Bearbeitet durch User
von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

Peter D. schrieb:
> Diese Mining Karten scheinen alle gebraucht zu sein, naja der Hype ist
> wohl schon vorbei.

Ja, die werden jetzt nach und nach alle verscherbelt, teilweise zu 
wirklich guten Preisen.

Mal schauen, vielleicht behalte sich sie als CUDA-Rechenknecht. 
Rechenpower kann man ja nie genug haben, auch absetits des Grafikzeugs.

: Bearbeitet durch User
von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> CA schrieb:
>> Dann müsste man jetzt wissen, ob das X nur ein Bestandteil der
>> Namensgebung ist, oder eine zugesicherte Eigenschaft.
>
> X ist die zentrale Funktion dieses Gerätes. Beispiel: Von einer
> Videokamera würdest du erwarten, damit Videos aufnehmen zu können. Mir
> wurde ein Ding verkauft, das ab Werk ohne Bildsensor, nur mit einem
> Mikrofon ausgestattet ist - jedoch unter dem Namen Videokamera. Aus dem
> Hinweis, dass mit dieser Kamera Tonaufnahmen gemacht werden können,
> lässt sich nicht schließen, dass damit keine Bildaufnahmen möglich
> sind.

Also eine Placebo-Überwachungskamera?
Die sind übrigens ebenfalls verrrrboten! Der Dieb könnte schliesslich 
nervös werden und sich beim Einbruch verletzen und DU bist dann daran 
schuld!!! ;-))

>
> Die Angaben des Verkäufers sind richtig aber unvollständig und damit
> irreführend.

von Rene K. (xdraconix)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> ich wäre nie im Leben drauf gekommen, dass die keine Monitorschlüsse
> haben

Ich habe hier sogar vier Karten ohne Anschlüsse. Nvidia GRID Karten.

Und ich verspreche dir: Es gibt auf dem Markt defintiv mehr GPU / Grafik 
Karten OHNE Monitoranschlüsse. Die Rechenzentren sind voll davon, auch 
im Consumerbereich (MXM Karten im Laptop z.b.) nur weil du sie kennst? 
Nicht weißt was du kaufst - willst du das dem Verkäufer in die Schuhe 
schieben?!

Vancouver schrieb:
> Zumindest dann, wenn Grafikkarte draufsteht.

Ja, das sind Grafikkarten - nur eben geben sie ihr Bild nicht per 
Hardwareanschluss aus sondern "digital" als vGPU.

Ganz einfach:

Wenigstens nach der Bezeichnung googelt man.


p.s.: Was genau ist es für eine, vielleicht habe ich Interesse.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Daniel D. schrieb:
> Rückgabe innerhalb 14 Tagen bei Neugeräten ist aber immer möglich,

Nicht bei Privatpersonen.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Mal schauen, vielleicht behalte sich sie als CUDA-Rechenknecht.

Ich würde es mal mit dem o.g. Treiber-Patch versuchen, mit der aktuellen 
Version sollen die Mining-Karten mit den meisten bestehenden 
Grafikkarten (incl. Intel-Onboard-GPU) zusammenarbeiten können.

Etwas Ähnliches (Nvidia Optimus) habe ich in einem Notebook, da hängt 
das Display an der Intel-GPU, aber 3D-Anwendungen kann man auf der 
dedizierten Grafikkarte laufenlassen.

von Rene K. (xdraconix)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Etwas Ähnliches (Nvidia Optimus) habe ich in einem Notebook, da hängt
> das Display an der Intel-GPU, aber 3D-Anwendungen kann man auf der
> dedizierten Grafikkarte laufenlassen.

Nunja, bei Optimus oder dem Vorgänger Hybrid-Power ist auf der 
dedizierten GPU ein spezieller Chip, welcher die Ausgabe über eine 
sperate PCIe Lane in den RAM (mMn ging Optimus nur mit integrierten 
Intel GPUs?!) der integrierten GPU schrieb welche dann ausschließlich 
zur Ausgabe da war. Die Karte muss quasi Optimus und damit eben diesen 
Chip und die sperate PCIe Lane zur Verfügung stellen.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Rene K. schrieb:
> Nunja, bei Optimus oder dem Vorgänger Hybrid-Power ist auf der
> dedizierten GPU ein spezieller Chip

Ja, deshalb schrieb ich "etwas Ähnliches". Mag sein, dass diese Lösung 
nicht so gut funktioniert, aber da die Karte schon da ist, kostet der 
Versuch nichts.

von Vancouver (vancouver)


Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Wenn ja, bist du einfach selber Schuld. 100% und eindeutig.

Sehe ich anders. Die Sache ohne die Anschlüsse ist essenziell und muss 
erwähnt werden. Er hat ja auch extra erwähnt, was da für ein Chip drauf 
ist, um die Ähnlichkeit zu einer echten GraKa zu unterstreichen 
(Gleicher Chip wie auf einer GTX irgendwas). Nach DEM hätte ich 
gegoogelt, um zu erfahren, was die Karte für eine GPU drauf hat. Aber 
dann hätte ich gesehen, dass es keine Grafikkarte ist. Vermutlich hat er 
deswegen den Chip vorsorglich erwähnt.

> Hattest du keine
> Anforderungen WELCHE Anschlüsse drauf sind?

Nein.

> War es dir egal ob HDMI oder
> DisplayPort und wie viele von jedem? Wie kann das sein?

Zwei Monitore, jeder hat DP, HDMI und über ein Adapterkabel DVI. Es gibt 
seit Jahren keine Karten mehr mit nur einem Videoausgang, die haben alle 
mindestens zwei. Mehr Anforderungen gabs nicht.

> Wärst du mit einem FBAS Anschluss zufrieden gewesen oder mit einem alten
> DVI?

Wenn du mir eine CUDA-Karte mit FBAS zeigst, antworte ich dir.

> Aber ich scheue mich immer davor den Verkäufer für die eigene
> Nachlässigkeit oder Doofheit verantwortlich zu machen. Versehen

Ich scheue mich nicht davor, den Verkäufer für die Unterschlagung 
relevanter Informationen verantwortlich zu machen.

> passieren, aber wenn die beim Käufer liegen, kann das nicht zu lasten
> des Verkäufers gehen.

Nur ist das "wenn" hier nicht erfüllt, jedenfalls nicht vollständig. 
Außerdem habe ich ihm angeboten, die Versandkosten für Hin- und 
Rückversand zu übernehmen, er sollte nur den Kaufpreis zurückerstatten. 
Wäre kein Verlust für ihn gewesen.

> Der Verkäufer ist Schuld wenn er was falsches schreibt oder arglistig
> Dinge verschweigt. Hat er hier IMO nicht getan.

Er hat Informationen verschwiegen, und ich habe den Verdacht, dass es 
arglistig war, auch wenn ich diese Informationen auf andere Art hätte 
bekommen können. Als seriöser Verkäufer hätte er nach der ersten 
negativen Bewertung sein Angebot klarer formuliert, aber das ist nicht 
geschehen.
Er hatte von diesen NVIDIA-Karten über 40 Stück im Angbot, und noch 
einiges mehr an Hardwarekram, tritt aber als privater Verkäufer auf, was 
ihn vor Rücknahmepflicht schützt. Wenn ich auf sowas reinfalle, dann ist 
es zwar meine eigene Doofheit und Unachtsamkeit, aber der Verkäufer wird 
dadurch keinen Deut seriöser.

von Rene K. (xdraconix)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Ich scheue mich nicht davor, den Verkäufer für die Unterschlagung
> relevanter Informationen verantwortlich zu machen.

Hat er eine Artikelbezeichnung gelistet z.b. nVidia Grid K80 oder Tesla 
M40?

Dann obliegt es dir - DU hast diese gekauft, DU hast den Artikel nicht 
richtig gelesen.

Mining?! Das ist doch bei solchen Karten der verschwindent geringste 
Teil für welche dies genutzt werden. Diese sind für Grafik da... Als 
vGPU für VMs in Firmennetzwerken, als Rendering GPU, auf diesen Katzen 
kannst du Adapter laufen lassen wie z.b. 3x GTX1060 oder 5x GTX1050 in 
VMs...

Ganz ehrlich, wenn ich mir eine Grafikkarte kaufe. Dann informiere ich 
mich davor - und das hast du nicht gemacht - ganz einfach. Es ist deine 
Schuld. Und ja: es ist eine Grafikkarte.

Und wenn du sie nun in deinen Rechner steckst, sie mit CUDA belastest - 
sie dir dann nach 30sec durchbrennt weil da kein Lüfter drauf ist 
(jaaa... 90% dieser Karten haben KEINEN Lüfter!) Ist dann auch der 
Verkäufer schuld weil er dich nicht darauf hingewiesen hat?

Owei... Was ist nur mit den Leuten los!

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Er hat ja auch extra erwähnt, was da für ein Chip drauf
> ist, um die Ähnlichkeit zu einer echten GraKa zu unterstreichen
> (Gleicher Chip wie auf einer GTX irgendwas).

Es geht dann wohl um dieses Angebot: 
https://www.ebay.de/itm/134811771100

Da steht die exakte Bezeichnung der Karte, und genau die sollte das 
primäre Kaufkriterium sein. Im Gegensatz zu Deiner Behauptung im ersten 
Posting steht da auch nichts von "für Mining geeignet", sondern da steht 
explizit "Mining GPU".

Vancouver schrieb:
> Ich scheue mich nicht davor, den Verkäufer für die Unterschlagung
> relevanter Informationen verantwortlich zu machen.

Du hast Dich für schlau gehalten, weil Du eine günstige Karte gefunden 
hast, auf der dieselbe GPU wie auf der teureren ist, und bist damit auf 
die Nase gefallen. Wenn Du jetzt unbedingt noch mehr Geld verbrennen 
willst...

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass hier der Ebay- bzw.
> Paypal-Käuferschutz greift?
Gering. Denn die Karte kann ja wie beschrieben die Funktion 
"Bitcoinmining" tadellos. Dass du erwartest, sie könne auch noch 
Monitore ansteuern, ist leider nur dein Wunsch. Wenn da nichts davon 
steht, dann muss die Karte das auch nicht können.

Da bin ich selber so ähnlich auch schon auf mein Wunschdenken 
reingefallen. Allerdings bei einem gewerblichen Verkäufer. Das hat mich 
dann nur die Versandkosten (hin und zurück) gekostet.

Vancouver schrieb:
> ich kaufe bei Ebay ein Consumer-Gerät, das die Funktion "X" ausführen
> kann, deswegen ist es allgemein als "X-Gerät" bekannt. Auf der
> Angebotseite steht, dass man mit diesem X-Gerät die die Funktion Y
> ausführen kann
Auf deutsch steht da also in etwa "NVIDIA Grafikkarte für 
Bitcoinmining"?

Rene K. schrieb:
> Hat er eine Artikelbezeichnung gelistet
Ein Link würde die Raterei beenden.

von J.-u. G. (juwe)


Lesenswert?

Mit dem Argument "allgemeine Erwartungshaltung" wird dort nicht viel zu 
holen sein.

Falls jedoch das stimmen sollte:

Hmmm schrieb:
> Es geht dann wohl um dieses Angebot:
> https://www.ebay.de/itm/134811771100

stellt sich die Frage, ob hier möglicherweise bereits gewerbliches 
Handeln gegeben ist. Wie bereits angemerkt:

Lothar M. schrieb:
> Ein Link würde die Raterei beenden.

von Sebastian W. (wangnick)


Lesenswert?

Ich als Laie denke auch, nur die Schiene "gewerblicher Verkäufer" macht 
Sinn. Aber dafür sind die Stichtage nach dem technischen Hin und Her 
wohl jetzt schon perdü.

LG, Sebastian

von Ralf X. (ralf0815)


Lesenswert?

Sebastian W. schrieb:
> Ich als Laie denke auch, nur die Schiene "gewerblicher Verkäufer" macht
> Sinn. Aber dafür sind die Stichtage nach dem technischen Hin und Her
> wohl jetzt schon perdü.

Richter entscheiden da sehr unterschiedlich, die meisten Fälle betrafen 
Abmahnverfahren aufgrund der fehlenden Impressumsangaben plus 
Widerrufsbelehrung.
So konnte es  eine Mutter treffen, die ausschliesslich die abgelegten 
Klamotten der Kinder verkaufte oder Hobby- und Haushaltsauflöser, auch 
aufgrund Trauerfall.
das kann auch passieren, wenn der VK angibt, z.B. das private Mining 
aufgegeben zu haben.
Aber genauso gut kann das Urteil entgegengesetzt ausfallen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Ich stelle mir gerade vor, wie der TO Strafanzeige erstattet:
"Herr Wachmeister, ich kaufte bei Ebay ein Consumer-Gerät, das die 
Funktion "X" ausführen kann, deswegen ist es allgemein als "X-Gerät" 
bekannt. Auf der
Angebotseite steht, dass man mit diesem X-Gerät die die Funktion Y
ausführen kann. Das ist keine große Überraschung, weil man mit einem
X-Gerät immer auch Y und sogar Z machen kann, ob wohl ein X-Gerät nicht
primär dafür gemacht ist.

Dann stellt sich jedoch heraus, dass dieses X-Gerät nur für die
Funktion Y geeignet ist, die Funktion X steht gar nicht zur Verfügung.
Es handelt sich um eine spezielle und sehr seltene Variante des Geräts
ohne X-Funktion."

von CA (Gast)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:
> Ich stelle mir gerade vor, wie der TO Strafanzeige erstattet:

Hobby-Jurist!

Eine Anzeige wegen Betrugs ist eine strafrechtliche Angelegenheit und 
wird sehr wahrscheinlich ins Nirwana führen.

Eine ganz andere Geschichte ist eine zivilrechtliche Belangung.

Zivilrechtlich besteht durchaus großes Potential für Streit und Streit 
bedeutet hohe Kosten, die aber von der unterlegenen Seite bezahlt werden 
müssen.

von Thomas B. (thomas2)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Er hat Informationen verschwiegen, und ich habe den Verdacht, dass es
> arglistig war

Was spielt das für eine Rolle? Wenn du wegen 70 EUR einen Rechtsstreit 
anfangen willst, wäre es wohl sinnvoller, auf dein Widerrufsrecht zu 
bestehen. Damit dürftest du angesichts

> Er hatte von diesen NVIDIA-Karten über 40 Stück im Angbot

wohl nahezu 100 % Erfolgschance haben. Die arglistige Täuschung lässt 
sich dagegen eher schwer nachweisen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

CA schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Ich stelle mir gerade vor, wie der TO Strafanzeige erstattet:
>
> Hobby-Jurist!
>
> Eine Anzeige wegen Betrugs ist eine strafrechtliche Angelegenheit und
> wird sehr wahrscheinlich ins Nirwana führen.
>
> Eine ganz andere Geschichte ist eine zivilrechtliche Belangung.

MACH DAS BITTE NIE WIEDER! Ich habe mich gerade über Deinen Beitrag fast 
totgelacht, das ist nicht lustig!!!

von CA (Gast)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:
> Ich habe mich gerade über Deinen Beitrag fast
> totgelacht, das ist nicht lustig!!!

Erkennst du den Widerspruch?

Du lachst dich über etwas fast tot, was nicht lustig ist!

Du solltest dir Sorgen um deinene mentale Gesundheit machen.

von Rene K. (xdraconix)


Lesenswert?

CA schrieb:
> Du solltest dir Sorgen um deinene mentale Gesundheit machen.

Wenn das schon der Anstaltsleiter sagt, wird wohl was dran sein. 🤷

von Manfred P. (pruckelfred)


Lesenswert?

Ralf X. schrieb:
> Richter entscheiden da sehr unterschiedlich

Siehe den:

Zwei Richter gehen in der Mittagspause im Park spazieren. Plötzlich 
kommt ein junger Mann atemlos und wutentbrannt auf sie zugestürzt und 
wirft einem der beiden Juristen vor: "Ihr Hund hat soeben meine Hose 
zerrissen, schauen Sie mal hier die Fleischwunde." Der Richter packt 
sein Portemonnaie aus und gibt ihm ohne große Diskussion 200 Euro für 
den Kauf einer neuen Hose und Schmerzensgeld. Als der junge Mann schon 
wieder weg ist, fragte sein Kollege fassungslos: "Hör mal, Du hast doch 
gar keinen Hund?" Antwortet der Richter: "Du weißt es und ich weiß es. 
Aber man weiß nie, wie die Kollegen entscheiden."

CA schrieb:
> Eine Anzeige wegen Betrugs ist eine strafrechtliche Angelegenheit und
> wird sehr wahrscheinlich ins Nirwana führen.

Bei Dir auf jeden Fall.

CA schrieb:
> Du solltest dir Sorgen um deinene mentale Gesundheit machen.

Hast Du leider nicht rechtzeitig getan.

von Bernd G. (Gast)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Ja, ich wusste das es Karten gibt, die für Mining optimiert sind. Aber
> ich wäre nie im Leben drauf gekommen,

Die sind nicht fürs Mining optimiert, sondern allgemein fürs Rechnen. 
Diese setzen wir z.B. bei Rechenfarben ein und auch an einzel CAEs / 
Workstations als CoPro für MATLAB.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Weil es mir egal ist, welche Anschlüsse sie hat

Keine weiteren Fragen, euer Ehren. Ich beantrage die Geschworenen zu 
entlassen. Der Fall ist erledigt.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Ich scheue mich nicht davor, den Verkäufer für die Unterschlagung
> relevanter Informationen verantwortlich zu machen.

Welche Infos relevant sind kann sich je nach Käufer unterscheiden. Die 
einzig relevante Info war die korrekte Bezeichnung, und die war da.

Ich denke langsam zu hast bekommen was du verdient hast. Wer eigene 
Fehler nicht eingestehen kann und dafür stets andere beschuldigt, dem 
gehört es nicht anders.

von HaJo (hajohausb)


Lesenswert?

J.-u. G. schrieb:
> Hmmm schrieb:
>> Es geht dann wohl um dieses Angebot:
>> https://www.ebay.de/itm/134811771100
> stellt sich die Frage, ob hier möglicherweise bereits gewerbliches
> Handeln gegeben ist.

Waas? Nur weil ich 40 Grafikkarten aus meinem alten PC verkaufe und mein 
Nutzername auf „store“ endet soll ich plötzlich gewerblich handeln? Wenn 
ich das meinen Lieferanten erzähle werden die sich totlachen!

von Thorsten S. (thosch)


Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Ich denke langsam zu hast bekommen was du verdient hast. Wer eigene
> Fehler nicht eingestehen kann und dafür stets andere beschuldigt, dem
> gehört es nicht anders.

Jep. Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist ja auch nur die Badehose 
schuld.

von Bruno V. (bruno_v)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Es geht dann wohl um dieses Angebot:
> https://www.ebay.de/itm/134811771100
>
> Da steht die exakte Bezeichnung der Karte, und genau die sollte das
> primäre Kaufkriterium sein. Im Gegensatz zu Deiner Behauptung im ersten
> Posting steht da auch nichts von "für Mining geeignet", sondern da steht
> explizit "Mining GPU".

Grenzwertig ist m.E., dass der Verkäufer 50 davon verkauft (und bisher 
fast nix anderes) und seinen Text trotz 2 negativer Bewertungen nicht 
anpasst. Er weiß also, was er tut und ist sicher (bald) mit anderen 
Accounts unterwegs.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Ganz verrückte Idee: Wurde schon mal freundlich nachgefragt ob eine 
Rücknahme möglich sei? Mit dem Hinweis man SELBST habe hier nicht genau 
geschaut. Natürlich ohne erstmal eine Tirade an Vorwürfen voraus zu 
schicken. Versteht sich.

: Bearbeitet durch User
von Clemens S. (zoggl)


Lesenswert?

Bruno V. schrieb:
> Grenzwertig ist m.E., dass der Verkäufer 50 davon verkauft (und bisher
> fast nix anderes) und seinen Text trotz 2 negativer Bewertungen nicht
> anpasst.

Finde eine Kofferquote von 2/50 eigentlich nicht grenzwertig.

Die lässt eher milde Hoffnung aufkeimen.

Sg

Wenn es wirklich die Karte aus dem Link ist, lässt die Beschreibung ja 
echt keinen Wunsch offen.

>Grafikkarte NVIDIA P106-100 6GB GDDR5 gleicher Chip wie GTX 1060 - Mining GPU -<

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Ganz verrückte Idee: Wurde schon mal freundlich nachgefragt ob eine
> Rücknahme möglich sei? Mit dem Hinweis man SELBST habe hier nicht genau
> geschaut. Natürlich ohne erstmal eine Tirade an Vorwürfen voraus zu
> schicken. Versteht sich.

Hat er schon verkackt:

Vancouver schrieb:
> Es bereits gingen viele unfreundliche E-Mails hin und her.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Hat er schon verkackt:

War ja klar.

von Bruno V. (bruno_v)


Lesenswert?

Clemens S. schrieb:
> Finde eine Kofferquote von 2/50 eigentlich nicht grenzwertig.

As erinnert an die Anfangszeit von Ebay, wo "Karton" und Playstation XY 
oder Mac AB für 100€ im Titel standen und. Fehler passieren auf beiden 
Seiten, beim Schreiben und beim Lesen und sind ärgerlich.

Dass jemand neu bei Ebay direkt 50 "Spezialkarten" verkauft, 5% negative 
Bewertungen kassiert und einen "kriminellen" Käuferschutz verloren hat, 
kaufe ich auch noch.

Aber dass er das nicht in 10 Sekunden klarstellt, das deutet für mich 
auf "Karton, stand doch im Text" hin. Und auch darauf, dass er die sonst 
nicht losbekommt und sich weit mehr beschwert haben.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Bruno V. schrieb:
> Aber dass er das nicht in 10 Sekunden klarstellt, das deutet für mich
> auf "Karton, stand doch im Text" hin. Und auch darauf, dass er die sonst
> nicht losbekommt und sich weit mehr beschwert haben.

Weißt ja wie man sagt: Jeden Tag steht ein Dummer auf, man muss ihn nur 
finden. Und er hat ihn im TE gefunden.

Denn wer so kopflos einkauft, nach dem Motto: Hauptsache Grafikkarte, 
sonst ist mir alles egal, der verdient es nicht anders. Frage mich ob da 
Gier auch eine Komponente war für einen solchen überhasteten Kauf.

: Bearbeitet durch User
von Rene K. (xdraconix)


Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Hauptsache Grafikkarte,
> sonst ist mir alles egal

Somal ich sowieso jegliche Finger von "Mining" Geräten lassen würden - 
alleine sich schon so ein Gerät zuzulegen zeugt von wenig Verstand. Aber 
er hat sich sicherlich NICHT belesen was Mining überhaupt bedeutet und 
welche Last die Geräte in den letzten Jahren ausgesetzt waren. Nicht 
umsonst sind die so billig.

von HaJo (hajohausb)


Lesenswert?

Rene K. schrieb:
> Somal ich sowieso jegliche Finger von "Mining" Geräten lassen würden -
> alleine sich schon so ein Gerät zuzulegen zeugt von wenig Verstand. Aber
> er hat sich sicherlich NICHT belesen was Mining überhaupt bedeutet und
> welche Last die Geräte in den letzten Jahren ausgesetzt waren. Nicht
> umsonst sind die so billig.

Je näher an 100% Leistung desto effektiver. Hat sich jetzt erledigt da 
der Ertrag geringer ist als die Kosten für den Strom.

von Bruno V. (bruno_v)


Lesenswert?

Rene K. schrieb:
> Somal ich sowieso jegliche Finger von "Mining" Geräten lassen würden -
> alleine sich schon so ein Gerät zuzulegen zeugt von wenig Verstand. Aber
> er hat sich sicherlich NICHT belesen was Mining überhaupt bedeutet und
> welche Last die Geräte in den letzten Jahren ausgesetzt waren.

Der TO schrieb, dass er "irgendeine" Grafikkarte mit diesem Grafikchip 
wollte.

Er wollte weder minen noch hatte er irgendeine Ahnung.

Wenn ich ein Radio "mit AM" anbiete, dann ist das fahrlässig formuliert, 
wenn es "nur AM" hat.

Wenn ich 50 davon anbiete und 10 Käufer sich beschweren, dass da nicht 
"nur AM" steht, dann ist das Vorsatz. Wenn ein Käufer gar mit 
Käuferschutz durchkam, dann wird der TO hoffentlich auch Erfolg haben.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Bruno V. schrieb:
> Wenn ich ein Radio "mit AM" anbiete, dann ist das fahrlässig formuliert,
> wenn es "nur AM" hat.

Nein.

Bruno V. schrieb:
> und 10 Käufer sich beschweren, dass da nicht "nur AM" steht,

Dann weisst du, dass 20% der Kundschaft doof sind.

von Rene K. (xdraconix)


Lesenswert?

Bruno V. schrieb:
> Der TO schrieb, dass er "irgendeine" Grafikkarte mit diesem Grafikchip
> wollte.

Wenn ich eine Grafikkarte mit einem speziellen Chip möchte - dann 
unterstelle ich diesem jemanden schon das er ein wenig Ahnung von der 
Materie hat. Wenn ich einen GK104 will - dann weiß ich das er in einer 
GTX460 steckt oder eben in einer Grid K520 - beides sind aber 
unterschiedliche Karten und eine davon hat keinen Monitoranschluss.

Bruno V. schrieb:
> Wenn ich ein Radio "mit AM" anbiete, dann ist das fahrlässig formuliert,
> wenn es "nur AM" hat.

Wenn es sich um den obigen Anbieter handelt - dann ist dies eindeutig: 
er bietet eine NVIDIA P106-100 an - keine GTX1060 - da gibt es nichts 
daran zu rütteln. Ob dies nun menschlich korrekt ist, sei dahin 
gestellt. Aber er bietet eben diese Karte - es ist nicht nötig alle 
Spezifikationen dieser Karte zu teilen.

Bruno V. schrieb:
> Er wollte weder minen noch hatte er irgendeine Ahnung.

Er wollte einen speziellen Grafikchip - also hat er "irgendeine" Ahnung. 
Und nein, er wollte nicht minen - hat sich aber eine Miningkarte 
gekauft.

von HaJo (hajohausb)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Dann weisst du, dass 20% der Kundschaft doof sind.

Zum Glück! Sonst wäre ich meinen DCC-Verstärker „nur kurz geraucht“ 
nicht zum Fast-Neu-Preis losgeworden.

von Ada J. Quiroz (inschnier)


Lesenswert?

Fernabsatzgesetz und gut ist. Dann kannst du deinen Vibrator auch 
zurückgeben.

von CA (Gast)


Lesenswert?

Ada J. Quiroz schrieb:
> Fernabsatzgesetz

git nicht im Privatverkauf!

Beitrag #7593308 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7593513 wurde von einem Moderator gelöscht.
von HaJo (hajohausb)


Lesenswert?

Ada J. Quiroz schrieb:
> Fernabsatzgesetz

Galt nur bis 2001.

von Lord Magnet (lord_magnet)


Lesenswert?

>> https://www.ebay.de/itm/134811771100

Nicht dass es nicht schon x-fach erwähnt worden wäre, aber das sieht 
doch ein blinder dass mit der Karte was nicht stimmt, also keine 
Anschlüsse dran sind. Ausserdem ist sie unmissverständlich als Mining 
Karte angeschrieben.

"wie X" ist doch ein gängiger bauernfänger / keyword-matching ausdruck, 
so viel Netz-Kompetenz sollte man schon mitbringen.

Sieh's einfach ein, Du bist drauf reingefallen. So einen Fehler hat doch 
jeder schon gemacht. Gehört zum erwachsen werden.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


Lesenswert?

Vancouver schrieb:
> Es handelt sich um eine Grafikkarte. Im Angebot stand Grafikkarte mit
> Mining-GPU.

discus salamicus jactus est

: Bearbeitet durch User
von Lord Magnet (lord_magnet)


Lesenswert?

●DesIntegrator ●. schrieb:
> Vancouver schrieb:
>> Es handelt sich um eine Grafikkarte. Im Angebot stand Grafikkarte mit
>> Mining-GPU.
>
> discus salamicus jactus est

Ich musste tatsächlich lachen. Danke.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


Lesenswert?

Ich denke auch, dass man sich gerne
auf eine "erweiterte" Suche begeben darf,
sich also nicht nur auf Angaben und Bilder
eines Angebotes verlassen sollte.

Genauso wie man auch den Namen eines Shops suchmaschint,
wenn man den noch nicht kennt.

Hier fällt das monetär ja noch nicht so dolle ins Gewicht,
zumal man das Ding ja auch weiterverkaufen kann.

Aber wenn man manchmal hört, wie Autos...HÄUSER blind gekauft werden,
ohne selbst alles in Augenschein zu nehmen, dann muss man halt sagen:

isso, leb damit.

Schön'n Freidach.

von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Ebay und Grafikkarten sind an sich schon ein rotes Tuch. Da werden 
munter gewerblich Fake Grafikkarten verkauft (zu erkennen am 
existierenden VGA Port) ohne dass eBay da einschreitet.

In deinem Fall war es aber kein Betrug sondern einfach nur ein Fehlkauf. 
Du hast etwas gekauft von dem Du keine Ahnung hast und das Du gar nicht 
brauchst. Den Fehler musst Du Dir eingestehen.

P.S. wenn es Dich tröstet, passiert jedem Mal. Ich hab mal "Server" RAM 
Riegel für meinen PC gekauft weil die günstig waren.

: Bearbeitet durch User
von Andrew T. (marsufant)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> Waren auf dem Foto welche zu sehen?

Hmmm schrieb:
> Vancouver schrieb:
>> Er hat ja auch extra erwähnt, was da für ein Chip drauf
>> ist, um die Ähnlichkeit zu einer echten GraKa zu unterstreichen
>> (Gleicher Chip wie auf einer GTX irgendwas).
>
> Es geht dann wohl um dieses Angebot:
> https://www.ebay.de/itm/134811771100
>
> Da steht die exakte Bezeichnung der Karte, und genau die sollte das
> primäre Kaufkriterium sein. Im Gegensatz zu Deiner Behauptung im ersten
> Posting steht da auch nichts von "für Mining geeignet", sondern da steht
> explizit "Mining GPU".
>

Hmmm schrieb:
> Waren auf dem Foto welche zu sehen?

Auf den recht gut auflösenden Fotos ist eindeutig zu erkennen, das KEINE 
Grafikanschlüsse eingelötet sind.

Daher IMHO:
Der Käufer hat schlicht nicht richtig hingesehen. Da kann der Verkäufer 
nun nix für.

So wie oben auch von anderen bestätigt.

von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Wenn es dieser Anbieter sein sollte hast Du 14 Tage Widerrufsrecht. Wer 
mehr als 9 Stück desselben Artikels inseriert ist gewerblicher 
Verkäufer. Eröffne die Rückgabe bei eBay und gut.

von Bernd G. (Gast)


Lesenswert?

Bruno V. schrieb:
> Grenzwertig ist m.E., dass der Verkäufer 50 davon verkauft (und bisher
> fast nix anderes)

Ist wohl ein Fall für die Gewerbeaufsicht. Da er "privat" verkauft, 
reicht wohl ein Hinweis an das Finanzamt in Siegen. Du wirst ja seine 
Adresse kennen und hast die DHL Sendungsnummer. Da steht der Absender 
drin. Ansonsten Paypal Transaktions-Ziffer notieren.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Alexander schrieb:
> Wer mehr als 9 Stück desselben Artikels inseriert ist gewerblicher
> Verkäufer.

Unsinn.

Gewerblicher Verkäufer ist, wer ein Gewerbe als Händler hat.

Und dazu muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen.

Wer aber damals Bitcoin-Miner gekauft und betrieben hat, und nun merkt 
dass das nichts einbringt und nun seine Miner mit Verlust wieder 
verkauft, der handelt nicht gewerblich.

Das Finanzamt lacht ihn aus wenn er den Verlust geltend machen will, 
weil dass ja klar sein PRIVATvergnügen ist, als Gewerbetreibender könnte 
er sas aber

10 identische Verkaufsobjekte können ein INDIZ für möglichen 
gewerblichen Verkauf sein, ein BEWEIS sind sie nicht, und in diesem 
Fall, billiger als neu, sicher nicht.

von Thorsten M. (pappkamerad)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Und dazu muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen.
>
> Wer aber damals Bitcoin-Miner gekauft und betrieben hat, und nun merkt
> dass das nichts einbringt

Hm, ich les da eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht raus ;)

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Thorsten M. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> Und dazu muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen.
>>
>> Wer aber damals Bitcoin-Miner gekauft und betrieben hat, und nun merkt
>> dass das nichts einbringt
>
> Hm, ich les da eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht raus ;)

Pfiffiger Gedanke, aber...

Bernd schrieb:
> Ist wohl ein Fall für die Gewerbeaufsicht. Da er "privat" verkauft,
> reicht wohl ein Hinweis an das Finanzamt in Siegen. Du wirst ja seine
> Adresse kennen und hast die DHL Sendungsnummer. Da steht der Absender
> drin. Ansonsten Paypal Transaktions-Ziffer notieren.

Was soll das? Das ist Denunziantentum. Und ziemlich überflüssig dazu. Es 
gibt längst einen Mechanismus:

https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/steuern-recht/id_100125354/ebay-meldet-verkaeufer-bis-1-april-ans-finanzamt-vorsicht-steuerfalle.html

Deine Petzerei kannst Du Dir also sparen!!

von Ralf X. (ralf0815)


Lesenswert?

Die Einordnung eines FA muss keine keine Wirkung auf die Einordnung 
eines Gewerbeamtes oder Gerichts haben.
Die Einordnung einer Gewerbebehörde muss keine Wirkung auf die des FA 
oder Rechtsentscheidung haben.
Eine Gerichtsentscheidung muss keine Wirkung... usw....

von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> Wer mehr als 9 Stück desselben Artikels inseriert ist gewerblicher
>> Verkäufer.
>
> Unsinn.
>

Versuch mal identische Artikel mit Stückzahl 10 zu inserieren - es geht 
nicht. Dazu muss man sich erst als gewerblicher eBay Verkäufer 
registrieren.

von Hmmm (hmmm)


Lesenswert?

Alexander schrieb:
> Versuch mal identische Artikel mit Stückzahl 10 zu inserieren - es geht
> nicht. Dazu muss man sich erst als gewerblicher eBay Verkäufer
> registrieren.

So pauschal ist das Unsinn, wie man beim oben verlinkten Artikel sieht:

"5 verfügbar / 46 verkauft"
"Angemeldet als privater Verkäufer"

von Thomas B. (thomas2)


Lesenswert?

Alexander schrieb:
> Versuch mal identische Artikel mit Stückzahl 10 zu inserieren - es geht
> nicht. Dazu muss man sich erst als gewerblicher eBay Verkäufer
> registrieren.

Da scheint es dann wohl Ausnahmen zu geben, vielleicht ist das 
beschränkt auf Neuware? Wie auch immer: das wäre eine relativ 
willkürliche Beschränkung seitens eBay, die nicht mit der Entscheidung 
eines Gerichts deckungsgleich sein muss.

Die Stückzahl mag ein Indiz für gewerbliches Handeln sein, ist aber 
weder eine notwendige noch eine hinreichende Bedingung.

Wenn ein Handwerker seinen gebrauchten Transporter verkauft, ist das ein 
gewerblicher Verkauf, obwohl er kein Autohändler ist und obwohl es sich 
nur um ein Stück handelt.

von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Hmmm schrieb:
> "5 verfügbar / 46 verkauft"
> "Angemeldet als privater Verkäufer"

5 verfügbar < 10 denke ich mal

von Bernd G. (Gast)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Und dazu muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen.

Die wird aber beim Finanzamt unterstellt, wenn man neue Ware verkauft 
und gleich mehrere davon. Das geht mal als Weiterverkauf eines Fehlkaufs 
durch, aber andauernd neuwertige Artikel führen zu einem Handel, egal ob 
angemeldet oder nicht.

90% der VK auf EBAY sind gewerblich tätige Händler. Dank der 
Schludrigkeit von EBAY aber 2/3 davon als private Verkäufer. Die haben 
meistens mehrere accoutns die sich wechseln.

von Jens G. (jensig)


Lesenswert?

Alexander schrieb:
> Hmmm schrieb:
>> "5 verfügbar / 46 verkauft"
>> "Angemeldet als privater Verkäufer"
>
> 5 verfügbar < 10 denke ich mal

Und zum Erfassen der 46 reicht es bei Dir wohl nicht mehr?

von Alexander (alecxs)


Lesenswert?

Ich hab mir das doch nicht ausgedacht. Als Privatverkäufer kann einen 
Artikel nur mit Stückzahl < 10 inserieren, mehr geht nicht! Probiere das 
bitte selbst aus und denke anschließend über die 46 nach.

von C. D. (derschmied)


Lesenswert?

Bernd schrieb:
> 90% der VK auf EBAY sind gewerblich tätige Händler. Dank der
> Schludrigkeit von EBAY aber 2/3 davon als private Verkäufer. Die haben
> meistens mehrere accoutns die sich wechseln.

Das hat mit Schluderigkeit nicht viel gemein, es ist vielmehr der 
Komplexität geschuldet die für jeden Hahnenschiss einen eigenen 
Algorithmus fordert. Da fällt eben vieles durchs Raster. Auf der einen 
Seite der Kunde der so billig als möglich mit allen Rechten 
Pfennigprodukte mitsamt Umtauschrecht erwerben mag, auf der anderen 
Seite der Verkäufer der dem Fiskus & der Verwaltung möglichst wenig in 
den Rachen werfen will. Retouren sind unbeliebt, weil die 
Wiedereinlagerung, Papierkram und Neuverkauf mehr Kosten verursachen als 
die Tonne gemischten Gewerbemülls vor der Tür. Zwischendrin steht eBay, 
denen werden gleichzeitig von beiden Seiten die Klöten massiert. Der 
Umstand dass eBay noch immer existent ist, ist wohl nur der Tatsache 
geschuldet, dass sich das finanziell noch immer rechnet.

Niemand macht mehr Dienst am Herrn, es läßt sich ein jeder jeden 
Handgriff bezahlen. Jeder Mausclick sorgt für volle Taschen irgendwo am 
anderen Ende, ganz ohne Arbeit, darauf fußt das ganze System.

DerSchmied

: Bearbeitet durch User
von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


Lesenswert?

C. D. schrieb:
> Bernd schrieb:
...
>
> Niemand macht mehr Dienst am Herrn, es läßt sich ein jeder jeden
> Handgriff bezahlen. Jeder Mausclick sorgt für volle Taschen irgendwo am
> anderen Ende, ganz ohne Arbeit, darauf fußt das ganze System.
>
> DerSchmied

So ist es. Amen!

von Andrew T. (marsufant)


Lesenswert?

Alexander schrieb:
> Ich hab mir das doch nicht ausgedacht. Als Privatverkäufer kann einen
> Artikel nur mit Stückzahl < 10 inserieren, mehr geht nicht! Probiere das
> bitte selbst aus und denke anschließend über die 46 nach.

Man(n) kann aber als Privater beliebig oft den gleichen Artikel neu 
einstellen.

Macht man halt z.B. 12x hintereinander 9 Stück.

von C. D. (derschmied)


Lesenswert?

Andrew T. schrieb:
> Man(n) kann aber als Privater beliebig oft den gleichen Artikel neu
> einstellen.

Wohl war, Schlupflöcher gibt es reichlich.

Aus der Sicht des unzufrieden Kunden guckt das aber so aus:

Artikel gefällt nicht, ergo: Email an Verkäufer. Mag mein Geld zurück 
oder neue Ware.

Wunschantwort wäre: SCHULDIGUNG, unser Fehler, hab's scheiße verpackt, 
zu ungenau deklariert, war im falschen Regal, selbstverständlich nehmen 
wir das zurück auch wenn's nach benutzt stinkt. Etc. pp. blahblahblah. 
Ersatz geht SOFORT raus, ist in zwei Tagen da.

Das ist das, was der Kunde wünscht.

Der Gedankengang des Verkäufers:

MEINE FRESSE, dann schiebs dir halt sonst wohin. Behalt den Rotz, ich 
hab keinen Bock auf Rücksendung, lohnt nicht weil Katzenhaare dranhängen 
und das Ding nach Kneipe stinkt. Ich schick dir was neues.

Wieder 30€ für'n Arsch, aber was soll's, in der Summe passt das. NOCH.

Schwarze Schafe gibt's also auf beiden Seiten.

Den Schuh zieh ich mir nicht mehr an, ist tatsächlich nervtötend.

: Bearbeitet durch User
von Bernd G. (Gast)


Lesenswert?

Welche Alternative Plattform gäge es denn, wenn EBAY so böse ist?

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

B. schrieb:
> Welche Alternative Plattform gäge es denn, wenn EBAY so böse ist?

Alle anderen (Amazon, Kleinanzeigen, Etsy, Hood, und 
Branchenspezialisten wie Autoscout, Immoscout, Mädchenflohmarkt ...) 
sind böser, auch dein lokaler second hand Laden der es auf Kommission 
ins Regal lässt.

: Bearbeitet durch User
von Unwichtig (noname_user)


Lesenswert?

C. D. (derschmied) 04.02.2024 14:03

Das ist deine Denke

C. D. schrieb:
> Aus der Sicht des unzufrieden Kunden guckt das aber so aus:
>
> Artikel gefällt nicht, ergo: Email an Verkäufer. Mag mein Geld zurück
> oder neue Ware.

Hat aber wohl keinen Bezug zu hier, u. wer 1x Mal mit einem gewerbl. 
Verkäufer unzufrieden war, bei der Masse die es auf ebay gibt, der wird 
von ihm keine 2. Chance haben wollen, wenn er die 1. schon verspielt 
hat.
Bei einzigartigen Artikeln oder Schnäppchen vllt. noch möglich, aber 
allgemein eher nicht.

@ TO du hast die Daten vom Verkäufer, schau ob er was gewerblich in der 
Richtung macht, gib das an ebay mit dem Wunsch dass er den Artikel 
zurücknehmen soll. Es scheint ja genügend Käufer dafür zu geben, in den 
Bewertungen hat es aber auch schon einer geschafft bzgl. Rücknahme.
Mit dem FA oder Gewerbeamt braucht man gar nicht erst versuchen, so doof 
wird er ja nun nicht sein.

von Bernd G. (Gast)


Lesenswert?

Unwichtig schrieb:
> it dem FA oder Gewerbeamt braucht man gar nicht erst versuchen, so doof
> wird er ja nun nicht sein.

Das FA interessiert sich sehr für solche Leute. Die haben nur kaum 
Personal, um das zu verfolgen.

Hinweise nehmen sie aber gerne entgegen. Von EBAY bekommt man ja eine 
Adresse des Versenders.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

B. schrieb:
> Das FA interessiert sich sehr für solche Leute. Die haben nur kaum
> Personal, um das zu verfolgen.
>
> Hinweise nehmen sie aber gerne entgegen. Von EBAY bekommt man ja eine
> Adresse des Versenders.

Welches Problem des TE wird dadurch gelöst? Seine Rachsucht befriedigt?
Denunzianten sind sowas von ekelhaft.

: Bearbeitet durch User
von Thomas U. (charley10)


Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> B. schrieb:
>> Das FA interessiert sich sehr für solche Leute. Die haben nur kaum
>> Personal, um das zu verfolgen.
>>
>> Hinweise nehmen sie aber gerne entgegen. Von EBAY bekommt man ja eine
>> Adresse des Versenders.
>
> Welches Problem des TE wird dadurch gelöst? Seine Rachsucht befriedigt?
> Denunzianten sind sowas von ekelhaft.

Die Formulierung von A.M.,
"Geben wir als Bürgerinnen und Bürger wieder mehr aufeinander acht",
im Bundestag, Mittwoch, 30. September 2020 und anschliessend im TV 
verbreitet, wirkt noch heute nach und wird von einigen Kreisen sehr gern 
befolgt...

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.