Ich habe einen total seltsamen Fall von einem Kollegen gehört: der Zoll möchte sich nach 27 Jahren plötzlich Sachen anschauen, die damals importiert wurden, für internen F&E Firmengebrauch, und auch ordnungsgemäß verzollt wurden. Hat jemand eine Idee was da hinter steht? Es handelt sich um einige diverse Messgeräte, relativ exotisch, definitiv nicht für irgendwelche dubiosen Zwecke/Militär zu gebrauchen. Ein Teil ist logischerweise auch schon lange verschrottet. Was ist denn die Idee, die Arbeitszeit von Beamten mit so einem Quatsch zu verschwenden?
Dafür gibt es verschiedene Hintergründe. Wobei diese Auflistung alles andere als vollständig ist: a) Das könnte nach so einer Methode aussehen, die sich social occupation oder so ähnlich nennt, d.h. Personen werden so beschäftigt, dass diese keine zeit mehr haben sich für ihre politischen Ziele außerhalb des Mainstreams einzusetzen. Dazu gehören Fehlbuchungen, Kontokündigungen, alle Behörden wollen was von dieser Person, d.h. für jeden Punkt der Steuererklärung muss geklagt werden, der Prozess wird ewig verschoben, die Schreiben sind angeblich nie angekommen, und was es sonst noch so alles gibt. b) Es gibt Sondereinheiten bei der Polizei, die versuchen ganz alte Fälle noch vor der Verjährung (3-5J) einmal wieder aufzugreifen. Da wird versucht alle Personen noch mal zu durchleuchten und vielleicht unauffälliger auch aufzusuchen lassen von anderen behördlichen Kräften. Das kann auch gar nicht ihn selbst betreffen, sondern ehemalige Geschäftspartner, Mitarbeiter oder Nachbarn. c) Im Rahmen des Arbeitsschutzes hatte ein Bekannter ein Beispiel von einer Firma, die diese radioaktiven Brandmelder wartete. Dort hatte ein Mitarbeiter ein paar von den Strahlungsquellen auf dem Weg zur Entsorgung abgezweigt. Er brauchte diese für seine selbstgebauten Geigerzähler. Als dieser nach vielen Jahren in Rente verstarb, wurden von den Entrümplern diese Teile gefunden. Da rückte, glaube ich, auch der Zoll an. Der Junior hatte wohl auch längere Zeit keine Ahnung, warum er da besucht wurde.
Ich kenne keine genauen Details, aber es geht wohl um verschiedene Sachen, alles super alt, die Leute die es beschafft haben sind alle in Rente, der Kram liegt da noch rum, sofern er nicht entsorgt wurde. Passt also auch nicht zu einer kriminellen Sache, da es von verschiedenen Leuten in der Firma zu verschiedenen Zeitpunkten (alles aber 10 Jahre + her) für verschiedene harmlose Zwecke beschafft wurde. Ich würde ja verstehen, wenn das irgendwelche Militärtechnik gewesen wäre oder kein Zoll gezahlt wurde, aber was mich so verwundert, ist, dass ich mir in dem Fall nun wirklich nicht vorstellen kann, dass da irgendwas faul sein soll. Ungefähr so als wenn die Polizei einen durchschnittlichen Typen auf der Straße stoppt, der einen 08/15 Stock Skoda fährt und darauf besteht sie müssten da jetzt aber mal die ECU auslesen. So völlig wild.
> der einen 08/15 Stock Skoda fährt
Evtl. wird auf Beifang spekuliert, wenn der Verbandskasten vorgezeigt
werden soll? Leiche im Kofferraum?
Lu O. schrieb: > Leiche im Kofferraum? Wird man bei solchen Aktionen immer finden, ist eben nur die Frage: sind die relevanter Beifang, oder eher nur lästig. Das wird man aussitzen müssen, Informationen wird der Zoll kaum wie Zuckerwatte verteilen. Die kommen drei Mann hoch, schwarz gekleidet, und den Geigenkasten unterm Arm. Zweckmäßig wäre vorab den Anwalt des Hauses zum Ortstermin einzuladen, dann kann man wenigstens DEM hinterher die Klöten kneten wenn's ans Eingemachte geht. DerSchmied
Lu O. schrieb: > Evtl. wird auf Beifang spekuliert, wenn der Verbandskasten vorgezeigt > werden soll? Leiche im Kofferraum? Korrekt. Deshalb führt man Verbandskasten und Warndreieck im Fahrzeuginnern und fragt für den Kofferraum nach dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
Rainer Z. schrieb: > Lu O. schrieb: >> Evtl. wird auf Beifang spekuliert, wenn der Verbandskasten vorgezeigt >> werden soll? Leiche im Kofferraum? > > Korrekt. Deshalb führt man Verbandskasten und Warndreieck im > Fahrzeuginnern und fragt für den Kofferraum nach dem richterlichen > Durchsuchungsbeschluss. Beste Methode sofort komplett auseinandergenommen zu werden. Traurig aber war.
Lu O. schrieb: > Evtl. wird auf Beifang spekuliert, Joa dann könnten die doch aber auch für aktuellen Sachen prüfen. In der Masse der Firmen würde ich das Dank immer komplexer werdender Bürokratie für viel lohnender halten. Warum gräbt man solche Leichen aus? Bin gespannt, ob er den Beamten den Grund entlocken kann.
Jemin K. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Lu O. schrieb: >>> Evtl. wird auf Beifang spekuliert, wenn der Verbandskasten vorgezeigt >>> werden soll? Leiche im Kofferraum? >> >> Korrekt. Deshalb führt man Verbandskasten und Warndreieck im >> Fahrzeuginnern und fragt für den Kofferraum nach dem richterlichen >> Durchsuchungsbeschluss. > > Beste Methode sofort komplett auseinandergenommen zu werden. Traurig > aber war. Absoluter Käse. Ein einziges mal bin ich seit fast 50 Jahren bei Kontrollen gefragt worden, warum ich Warndreieck und Verbandskasten im Fahrgastraum mitführe. Meine Antwort, dass mir die Sachen bei einem vollen oder zusammengefalteten Kofferraum dort nichts nutzen, war völlig ausreichend. Kofferraum musste ich nur einmal in den 70ern während der grossen Welle der Terroristenfahndung aufmachen. Und wenn der Zoll nach irgend etwas wirklich Wildes suchen wollen, hätten die ihren Besuch garantiert nicht vorher angekündigt. Ihr solltet etwas weniger die einschlägigen VT Seiten besuchen...
Na klar, wenn Du nur sagst, Du hast es bei Dir, macht keiner was. Aber wenn Du der Polizei mit "Durchsuchungsbeschluss" kommst, fällst Du sofort in die Kategorie "der hat was zu verbergen". Hier gibt es dazu ein schönes Beispiel: https://youtu.be/NodRAUzUfmM
Zu den Aufgaben siehe dort: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Zoll/Aufgaben-und-Struktur/aufgaben-und-struktur.html Der Bekannte kann anhand der Struktur vielleicht herausfinden, welches Referat die Herren kamen. Daraus laesst sich oft vieles ableiten. Zum Beispiel Schwarzarbeit faellt darunter. Es koennten welche falsche Papiere gehabt haben, wo unerlaubt die ehemalige Firma genannt wurde.
Ralf X. schrieb: > Meine Antwort, dass mir die Sachen bei einem vollen oder > zusammengefalteten Kofferraum dort nichts nutzen, ... Wenn das Auto aber vorn bis zur Hälfte zusammengefaltet wurde, dann aber auch nicht ... ;-)
Jemin K. schrieb: > Ich habe einen total seltsamen Fall von einem Kollegen gehört: Ist das so ein Kollege im Sinn von "Kumpel" oder im Sinn von "im selben Betrieb tätige Person"? Aber egal, dein Kollege oder Du erzählen Blödsinn. Dieter D. schrieb: > a) Das könnte nach so einer Methode aussehen, die sich social occupation > b) ... > c) ... Du hast aber heute auch ein bisschen zu viel Lack gesoffen, oder?
Ralf X. schrieb: > Ein einziges mal bin ich seit fast 50 Jahren bei Kontrollen gefragt > worden, warum ich Warndreieck und Verbandskasten im Fahrgastraum > mitführe. Ich wurde mal Sonntags morgens um 4:30 angehalten und gefragt wohin die Tour geht. Raunzte "Schwiegermutter vom Flughafen abholen!". "Ja dann gute Fahrt der Herr." Stimmte aber wirklich, ich war entsprechend gelaunt.
Beitrag #7599529 wurde von einem Moderator gelöscht.
Hannes J. schrieb: > Aber egal, dein Kollege oder Du erzählen Blödsinn. Vollkommen richtig. Zollvergehen verjähren nach maximal 10 Jahren. https://www.bussgeldkatalog.org/zollvergehen/ Von daher dürfte das die übliche Geschichte sein: Der Friseur meines Kumpels hat einen Schwager, der einen kennt.
Jemin K. schrieb: > Ich habe einen total seltsamen Fall von einem Kollegen gehört: Und der hat es auch gehört... Wirtshausgespräch?
Vielleicht wollen sie ja auch nur Aussagen des damaligen Verkäufers überprüfen ...
Ich würde mir erstmal bestätigen lassen welche "Beamten" das überhaupt sind.
Beitrag #7599637 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7599655 wurde von einem Moderator gelöscht.
Alexander schrieb: > Ich würde mir erstmal bestätigen lassen welche "Beamten" das überhaupt > sind. Hiermit bestätige ich erstmal: Die Beamten sind diejenige welche. Und überhaupt.
J.-u. G. schrieb: > Hiermit bestätige ich erstmal: Die Beamten sind diejenige welche. Und > überhaupt. Bist Du der TO oder der Bekannte des TO? Hannes J. schrieb: > Du hast aber heute auch ein bisschen zu viel Lack gesoffen, oder? Alles aus dem öffentlichen Fernsehen und Radio, was übrigens auch Krimiautoren in ihren Büchern verwertet haben oder umgekehrt. Solche Bücher, zum Teil vom Krimis-Wühltisch bekannter Buchladenketten und ein Euroläden, dürften nicht gut für Deinen Blutdruck sein. Zur Fernsehserie CSI:Den Tätern auf der Spur von 2000-2015 gab es in Fernsehen vor einigen Jahren eine Doku, was Fiktion im Film wäre und einige Beispiele wie es real ablaufen würde (zu b). Für die meisten Dokumente besteht eine Aufbewahrfrist von 6 bis 10 Jahren. Handelt es sich um (importierte) Meßgeräte für die (bio/atom/...) chemische Industrie mit Gefahrstoffen, dann ginge in sehr seltenen Fällen die Aufbewahrungsfrist bis über 40J.
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Jemin K. schrieb: > einige diverse Messgeräte, relativ exotisch, Das einfachste kommt meist erst später. Es ist auch möglich, dass die gleichen Geräte irgendwo für was zweckentfremdet wurden, aber die Personen nicht sagen was diese können. Dann wurde in die Datenbank geschaut, wer diese Geräte auch haben könnte um dorthin zu fahren und um mehr über diese Geräte in Erfahrung zu bringen.
So, des Rätsels Lösung wurde gefunden. Für die Sachen wurde eine Genehmigung zum zollfreien Import zu bestimmten Zwecken gestellt. Leider hat dann niemand Bescheid gesagt, was draus geworden ist oder ob Sachen entsorgt wurden etc. Irgendwann hat man sich dann beim Zoll über die Karteileichen gewundert. Jetzt hat man sich wohl vor Ort versichert, dass die Zollbefreiung weiter gültig ist und die Sachen nicht zu anderen Zwecken genutzt werden oder verkauft wurden. Nunja. 10 Stunden Beamtengehalt "sinnvoll" investiert.
Jemin K. schrieb: > Irgendwann hat man sich dann beim Zoll über die > Karteileichen gewundert. Jetzt hat man sich wohl vor Ort versichert, > dass die Zollbefreiung weiter gültig ist und die Sachen nicht zu anderen > Zwecken genutzt werden oder verkauft wurden. Immer noch suspekt, dass das nach 20 Jahren geprüft wurde. Das liegt doch weit ab üblicher Verjährungsfristen. Jemin K. schrieb: > Nunja. 10 Stunden Beamtengehalt "sinnvoll" investiert. Die sind eh da, ob sie sich die Nüsse schaukeln oder ehrliche Bürger belästigen, kostet das selbe. Den Schaden hat die Firma, deren Zeit gestohlen wurde. Doch mal den Anwalt befragen und Beschwerde gegen die Beamten einreichen?
Manfred P. schrieb: > Doch mal den Anwalt befragen und Beschwerde gegen die Beamten > einreichen? Die Oberleuchte schmeißt schlechtem Geld noch gutes hinterher.
Re D. schrieb: >> Doch mal den Anwalt befragen und Beschwerde gegen die Beamten >> einreichen? > > Die Oberleuchte schmeißt schlechtem Geld noch gutes hinterher. Vollkommen richtig, das geht nur, wenn man aus anderen Gründen einen Anwalt hat und diesen so nebenbei befragen kann. Den gezielt aufzusuchen wäre gutes Geld dem schlechten hinterher. Es kann halt Spaß machen, Beamte hassen Beschwerden.
Jemin K. schrieb: > Aber wenn Du der Polizei mit "Durchsuchungsbeschluss" kommst, fällst Du > sofort in die Kategorie "der hat was zu verbergen". "Sage nie alles was du weißt und wisse alles, was Du sagst" Natürlich stellt man sich dumm und sagt nur "nein, Danke.". Weil nicht gesaugt ist oder keine Zeit oder egal. Man sollte allerdings grob wissen, wozu man verpflichtet ist und wozu die Polizei erst einen Richter braucht. Im Zweifel braucht man den Kofferraum auch dann nicht zu öffnen, wenn Warndreieck und Verbandkasten drin liegen: kostet halt.
Manfred P. schrieb: > Es kann halt Spaß machen, Beamte hassen Beschwerden. Er kann ne Dienstaufsichtsbeschwerde rausjagen. Die mit den drei "F": - formlos - fristlos - folgenlos. :(
Manfred P. schrieb: > Immer noch suspekt, dass das nach 20 Jahren geprüft wurde. Das liegt > doch weit ab üblicher Verjährungsfristen. Wenn das Messgeraete sind, die auch unter die Gefahrstoffverordnung fallen, waere das nicht suspekt. Was im Internet steht, ist nicht immer vollstaendig.
Dieter D. schrieb: > Wenn das Messgeraete sind, die auch unter die Gefahrstoffverordnung > fallen, waere das nicht suspekt. Was im Internet steht, ist nicht immer > vollstaendig. Was genau ist ein Messgerät, das auch unter die Gefahrstoffverordnung fällt? Oliver
Oliver S. schrieb: > Messgerät Zum Beispiel Messgeraete in der Chemie, die als Betriebsmittel eine Nachweisreagenz benoetigen, die unter die Gefahrstoffverordnung faellt.
Oliver S. schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Wenn das Messgeraete sind, die auch unter die Gefahrstoffverordnung >> fallen, waere das nicht suspekt. Was im Internet steht, ist nicht immer >> vollstaendig. > > Was genau ist ein Messgerät, das auch unter die Gefahrstoffverordnung > fällt? Eventuell eines mit einer radioaktiven Substanz.
Chris D. schrieb: > Eventuell eines mit einer radioaktiven Substanz. Das weare auch moeglich. Gibt es zB in der Medizin mit radioaktiven Jod zur Krebserkennung integriertes Referenzelement und Messgeraeten fuer die Materialprüfung.
Oliver S. schrieb: > Aha. Was genau hat das mit einer Zollprüfung zu tun? > > Oliver Keine Ahnung. Du wolltest wissen, was das für Messgeräte sein sollten. Wir haben geantwortet. Vielleicht übernimmt der Zoll das Aufspüren von radioaktiven Substanzen? Der Zoll zieht ja auch die Kfz-Steuer ein - warum auch immer ;-)
Chris D. schrieb: > Keine Ahnung. Du wolltest wissen, was das für Messgeräte sein sollten. > Wir haben geantwortet. Die Frage war schon im Kontext der Aussage des Aluhutträgers gemeint Dieter D. schrieb: > Wenn das Messgeraete sind, die auch unter die Gefahrstoffverordnung > fallen, waere das nicht suspekt. Was im Internet steht, ist nicht immer > vollstaendig. Aber egal. Oliver
Die Aluhut-Chiffre ist Teil einer Guerillamarketingkampagne der Faserverbundwerkstoff-Industrie, um die Aluminium-Industrie zu boykottieren.
Oliver S. schrieb: >> Wenn das Messgeraete sind, die auch unter die Gefahrstoffverordnung >> fallen, waere das nicht suspekt. Was im Internet steht, ist nicht immer >> vollstaendig. Soweit er es mir sagen konnte, waren es Messgeräte ohne irgendwelche Auffälligkeiten, Chemie etc. Teilweise wohl einfach nur PCs die zu den Messgeräten gehörten. Die Beamten waren wohl auch nett und nachdem sie die Dinger gesehen hatten (die noch nicht verschrottet waren) auch zufrieden. Haben nicht irgendwie versucht irgendwelche Sachen herauszufinden oder so. Er meint, er konnte es sich aus dem Verhalten der Beamten nicht erklären, die hätten ausgesehen als hätten sie auch nur den Auftrag nachzuschauen. Keine Ahnung weshalb man sich da beschweren sollte, die machen doch auch nur ihren Tschobb. Wer auch immer sich das ausgedacht hat, dürfte ja eher der Vorgesetzte gewesen sein, oder? Aber ich denke es gibt aktuell genug zu tun für den Zoll... Man hört ja immer wieder, dass deutsche Firmen unerlaubterweise den irren Kremlzwerg beliefern und so. Da wäre doch mal eine sinnvollere Aufgabe, als solchen Kikkifax zu veranstalten :-\
Also ein französischer Antiquitätenhändler bekam mal Besuch von der Polizei, bloß weil er als Blickfang seit vielen Jahren einen alten LKW an einem Berghang in der Nähe seines Geschäfts aufgestellt hatte. Das Militär hatte irgendwann per Zufall den LKW auf Luftbildern entdeckt und fand es bedenklich, daß darauf eine Rakete installiert war, die zudem auf das nur einige Kilometer entfernte Atomkraftwerk Tricastin gerichtet war. https://www.youtube.com/watch?v=5apkQY7EGPU Erinnert an https://www.spiegel.de/panorama/usa-polizei-findet-atomrakete-in-garage-a-0cddb7a8-9d62-4f55-bb54-3cdd8737bd40 Bloß daß mir der Youtuber erheblich seriöser erscheint als der Spiegel, indem jener nur leicht dramatisiert, während dieser aus einem hohlen rostigen Metallrohr eine Atomrakete macht. Ansonsten empfehle ich anstelle von Haushaltsalufolie solche aus Backformen von Fertigkuchen im Supermarkt, da wird der Denkprozeß wesentlich besser von IHREN Strahlen abgeschirmt als es bei den ersten Dutzend Beiträgen zu erkennen ist.
Dieter D. schrieb: > Dafür gibt es verschiedene Hintergründe. Wobei diese Auflistung alles > andere als vollständig ist: Hast du eigentlich schonmal versucht, Dich mit Deiner Paranoia in Therapie zu begeben? Außer wenn du dem gesichert extremen Milieu oder den Reichsbürgern nahestehst hast du, ob deiner politischen Gesinnung, keinerlei Repressalien zu fürchten. Wir haben die DDR nun schon 33 1/2 Jahre hinter uns, das 3. Reich ist noch länger her. Jemin K. schrieb: > Aber ich denke es gibt aktuell genug zu tun für den Zoll... Man hört ja > immer wieder, dass deutsche Firmen unerlaubterweise den irren Kremlzwerg > beliefern und so. Da wäre doch mal eine sinnvollere Aufgabe, als solchen > Kikkifax zu veranstalten :-\ Vielleicht ist er bei so einer Suchaktion im Raster hängen geblieben. Wer weiß das schon?
Beitrag #7604212 wurde von einem Moderator gelöscht.
man muss doch nur für max 10 Jahre die Akten aufbewahren. Was gibts da dann noch für eine Diskussion darüber?
Jemin K. schrieb: > auch nur den Auftrag nachzuschauen. Es gibt auch die statistischen Stichproben nach dem Zufallsprinzip der Revision.
Christian B. schrieb: > Außer wenn du dem gesichert extremen Milieu oder > den Reichsbürgern nahestehst hast du, ob deiner politischen Gesinnung, > keinerlei Repressalien zu fürchten. Nicht mal dann, solange es nahestehen ist, und die Gesinnung nicht dazu führt, bei einer Polizeikontrolle selbstgemalte Ausweise vorzuzeigen, oder ähnlich bekloppte Aktion, bei denen dann geprüft wird, ob eher ein Staatsanwalt oder ein Psychiater den Fall übernehmen muß. Meinungsfreiheit ist nach wie vor per Verfassung gegeben. Oliver
Jemin K. schrieb: > Oliver S. schrieb: >>> Wenn das Messgeraete sind... Schrub er nicht, aber egal. > Soweit er es mir sagen konnte, waren es Messgeräte ohne irgendwelche > Auffälligkeiten, Chemie etc. Teilweise wohl einfach nur PCs die zu den > Messgeräten gehörten. Die eigentliche Frage, was der Zoll da nach 20 Jahren noch mit zu tun hat, und die unwichtigere zweite Frage, was der Blödsinn mit den Gefahrstoffen mit dem Zoll zu tun hat, sind nach wie vor offen. Oliver
Ich vermag den Eingangsposts keine sinnvollen Fragestellungen zu entnehmen, außer die Idee, mal zu diskutieren, was eine Ermittlung einer Behörde (zufällig auch Zoll) nach unbestimmter Zeit (zufällig auch > 20 Jahre) auslösen könnte. Mehr als eine Stammtischstory wird die erzählte Geschichte ja kaum sein. Wenn irgendwo ein Hinweis auf eine Straftat auftaucht, z.B. alte Unterlagen wo jemand kistenweise Handgranaten verkauft hat, dann wird der Verbleib der Granaten sicher auch noch nach Jahrzehnten geklärt werden sollen, mit hohem Aufwand. Es gab ja mal vor >10J das Beispiel mit "Versuchschemie", wo es Hausdurchsuchungen bei Hunderten unbescholtener Bürger gab, weil sie Essig im 5-Liter-Kanister gekauft haben oder, wenigstens noch Zutaten zum Platinenätzen, mit denen man auch Sprengstoff (TATP aus Aceton und Salzsäure?) hätte herstellen können. Nun gibt es bei den Behörden wiederum grundsätzliche Zuständigkeiten, ich glaube der Zoll mischt gerne bei allen Arten von Arbeitsverhältnissen im weitesten Sinne rum. Wenn nun also ein (Gesamt-)Ermittlungsverfahren federführend vom Zoll begonnen wurde, wird der eine ganze Weile selber rumermitteln dürfen, bis Teilverfahren dann an die Polizei abgegeben werden. Wir leben in einem Land, wo die meisten Leute nichtmal den Unterschied zwischen Bundes-, Landes- und Ortspolizei kennen (ja, der vielgescholtene Boris Palmer ist auch Chef seiner Ortspolizeibehörde und damit amtlich befugt, nachts um 3 rumgröhlende Studenten nach ihren Personalien zu befragen), oder zwischen Zettelfo^Wstädtischen Angestellten der Verkehrsüberwachung und städtischen Vollzugsbeamten mit Polizeibefugnissen. Da kann man recht wenig auf Geschichten geben, die nach drei bis acht Bier weitgergegeben wurden. Vielleicht waren die Meßgeräte in der Story ja mit imperialen Schrauben ausgestattet, da kommt natürlich der Zoll, weil nur der zöllige Werkzeuge zur Untersuchung hat. Die anderen Behörden müssen metrisch arbeiten. :)
Beitrag #7604598 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7604607 wurde von einem Moderator gelöscht.
●DesIntegrator ●. schrieb: > man muss doch nur für max 10 Jahre die Akten aufbewahren. Wenn längere Aufbewahrungsfristen aus anderen Regelungen oder Vereinbarungen zutreffen, dann ist das nicht so.
Dieter D. schrieb: > Wenn längere Aufbewahrungsfristen aus anderen Regelungen oder > Vereinbarungen zutreffen, dann ist das nicht so. Welche wären das ?
🐻 Bernie - Bär schrieb: > Welche wären das ? Import eines Sondergerätes mit einen bei uns verbotenem Kältemittel, das ohne diesem auf dem Weltmarkt nicht erhältlich ist.
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