Ich suche momentan Infos zur Zulassung einer proprietären Funklösung in der Zeit nach Inkrafttreten der RED Richtlinie (Mitte 2024 wenn es nicht verschoben wird?) Hat wer irgendwelche Infos, was sich damit für die Zulassung ändern wird bzw. konkreter auf was man jetzt in der Entwicklung schon achten kann, damit das Ganze in ca. 2 Jahren dann auch noch möglichst kosteneffizient entwickelt und zugelassen werden kann? Geplant wäre der Einsatz von Modulen (aktueller Favorit ist das WE Tarvos-III mit TI CC1310 controller), aber wenn dafür eine angepasste Frmware geschrieben wird, bleibt es dann bei der vereinfachten Zulassung wenn eine bereits zertifizierte Hardware und RF Stack verwendet werden? Wie wird mit den "Cyber" "Security" Anforderungen umgegangen? OTA Updates für Bugfixes oder reicht eine andere Updatestrategie mit Kabel? Irgendwelche andern neu zu berücksichtigenden "Gemeinheiten"?
Wegen Unklarheiten: nur die Zentralstelle hängt am Internet, natürlich nicht die kleinen "Nebenstellen", die eben mit einer proprietären Funklösung eingebunden werden sollen. Das habe ich nicht ganz klar beschrieben. Aber die Frage bleibt: was wird sich bis zur voraussichtlichen Zulassung ändern?
Luky S. schrieb: > nach Inkrafttreten der RED Richtlinie Was meinst du mit "nach Inkrafttreten"? Das Ding wurde 2014 veröffentlicht und ist seit Ewigkeiten in Kraft! Die neueren Anforderungen unter Artikel 3.3 werden spannend. Dort musst du so wie bei 3.2 harmonisierte Normen einhalten oder zum notified body gehen. Ob die Normen harmonisiert werden können... sehe ich nicht zu 100% sicher... Entwürfe gibt's zumindest. Die Anzahl der Kommentare ist dort aber so groß, dass ich mir nicht sicher bin, wieviel von den Entwürfen übrig bleibt. Vereinfachte Verfahren hat es zumindest noch nie gegeben... Es gibt pragmatische Ansätze, wie man das machen kann... 73
Ich meinte eben die Erweiterungen (u.a. cybersecurity) die 2024 kommen werden, der Rest ist eh Geschichte. Wenn man bereits zertifizierte Module verwendet (hat), gab es sehr wohl eine vereinfachte Zulassung, in der man sich auf die bereits zertifizierten Teile beziehen konnte und deklariert hat, das sie identisch sind und auch die relevanten Softwareeinstellungen identisch sind
Luky S. schrieb: > gab es sehr wohl eine vereinfachte Zulassung, in der man sich auf die > bereits zertifizierten Teile beziehen konnte Das meinte ich mit "pragmatischen Ansatz"... In der RED wirst du davon nix finden. Das ist einfach eine CE Bewertung, bei der du sagst, dass das für dich passt bzw. dass die Prüfungen für deine Anwendungen noch "gut genug" sind. Cyber Security wird mit Sicherheit ein Problem... Die EU Kommission sieht den letzten Aufschub als Ultimatum, damit die Industrie endlich das Thema gebacken bekomm. Mein Wissensstand ist, dass im Juni Entwürfe zur Abstimmung kommen sollten... das ist aber Stand Oktober... Muss da Mal wieder bei cenelec nachsehen, was so am Plan steht. 73
Interessant, Danke, ich dachte immer, das dieses Vorgehen RED-konform ist, wird ja auch von den Modulherstellern die ich kenne so suggeriert. Wird die "Cyber" "Security" (sorry, kann diese Begriffe einfach nicht ernst nehmen...) nur das böse Internet betreffen oder wird man da auch bei proprietären, lokalen Funkverbindungen was nachweisen müssen?
Luky S. schrieb: > dachte immer, das dieses Vorgehen RED-konform Es ist ja nicht zwingend nicht konform... Spätestens mit mehreren funkmodulen, ganz anderen Antennen, oder am Körper getragen bist du normal aus den üblicherweise getesteten Situationen draußen. Das muss man sich immer in Ruhe ansehen was wie weiterverwenden kann. Luky S. schrieb: > nur das böse Internet betreffen oder wird man da auch bei proprietären, > lokalen Funkverbindungen was nachweisen müssen? Security by obscurity wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht reichen. Bei allem anderen... puh... Wird sich zeigen... 73
Der Termin für das Inkrafttreten wurde auf 1. August 2025 verschoben. Es wurde ein Aufschub gewährt, weil es aktuell noch keine verwertbaren Normenentwürfe der Arbeitsgruppe JTC 13/WG8 gibt. "It shall apply from 1. August 2025" file:///D:/Downloads/090166e5fc309a7e.pdf "Welche Produkte sind betroffen? Die Umsetzung von Artikel 3 der RED durch die Europäische Union (EU) bedeutet, dass die oben genannten Anforderungen für die folgenden Produkte verpflichtend sein werden: (d) Alle Funkanlagen, die direkt oder indirekt über das Internet kommunizieren (e) Alle Funkanlagen, die personenbezogene Daten oder Verkehrs- und Standortdaten verarbeiten, z. B. mit dem Internet verbundene Funkanlagen Funkanlagen für die Kinderbetreuung Funkanlagen im Rahmen der Spielzeugrichtlinie Am Körper zu tragende Funkgeräte (f) Alle an das Internet angeschlossenen Funkgeräte, die eine Geldüberweisung ermöglichen"
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Hans W. schrieb: > letzten Aufschub Al schrieb: > "It shall apply from 1. August 2025" Ja, den habe ich gemeint. Al schrieb: > (d) Alle Funkanlagen, die direkt oder indirekt über das Internet > kommunizieren Das "indirekt" ist einer der Knackpunkte. Das ist im Prinzip alles heutzutage. Al schrieb: > Es wurde ein Aufschub gewährt, weil es aktuell noch keine verwertbaren > Normenentwürfe der Arbeitsgruppe JTC 13/WG8 gibt. Naja... verwertbar ist relativ... Es hat halt quasi jedes Land eine zu den anderen diametrale Meinung zu dem Thema kundgetan. Nachdem der Großteil der Wirtschaft davon gar noch nichts weiß, und die meisten Beteiligten auf Zeit spielen wollen, wird das noch ein ziemlich spannendes Kräftemessen... 73
Handgeräte, die mit einer Zentraleinheit kommunizieren, die im Internet hängt, sollten eben darunter fallen, aber die Frage bleibt dann halt was gefordert wird und was man vorausschauend jetzt schon tun könnte, weil "Security" nachträglich aufpflanzen wird ungemütlich, dauert und ist sicher teurer
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