Forum: Offtopic Scheppach Powerstationen/Solargeneratoren Rückruf


von Udo S. (urschmitt)


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Gerade darüber gestolpert.
https://www.scheppach.com/de/service/produktrueckrufe
Scheppach ruft mehrere "Power Stationen / Solar Generatoren" zurück.
Vieleicht betrifft es hier den einen oder anderen.

Grüße

von Maik .. (basteling)


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Oweia - da kommt bestimmt in der Zukunftnoch mehr, ich traue diesen 
Dingern im Allgemeinen nur wenig über den Weg, insbesonders wenn es die 
oft noch im letzten jahr verkauften LiIon anstatt LiFePo Akkus sind.

Letztens war ich nach langer Zeit bei bestem Sonnenschein mal wieder auf 
dem Flohmarkt und habe historische Technik gejagt. An mehreren Ständen 
wurden neuwertiger Internetretouren, vielfalls Technik verkauft. Dabei 
Unmengen an scheinbar tiefentladenen aber neuen KFZ Starthilfebrocken 
und ähnlichen Powerboxen wie diese Rückrufexemplare.
Und oft ohne vernünftige Hersteller / Importeursangabe. Die armen 
Käufer. Da kann man eigentlich fast nur hoffen, dass sich die Dinger 
erst garnichtmehr aufladen lassen und die BMS zumindest das 
"Dendritenzüchten" verhindern.

von Alexander S. (esko) Benutzerseite


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Zitat: "Bei diesen Powerstations / Solar-Generatoren kann es aufgrund 
eines möglichen Produktfehlers zu Entzündung / Brand der eingebauten 
Batterien / Elektronik kommen."

Powerstation BLBSG300 scheppach
Artikelnr: 5812801901   Seriennr: ab 0162-00000   BJ: 01/2021

Powerstation BSG1200MAX
Artikelnr: 5912804901   Seriennr: 0162-00000   BJ: 01/2022

Powerstation BSG600MAX
Artikelnr: 5912803901   Seriennr: 0162-00000   BJ: 01/2022

Powerstation BSG 500
Artikelnr: 5912802901   Seriennr: ab 0162-00000   BJ: 01/2021

Powerstation BSG300 scheppach
Artikelnr: 5912801901,5912801917   Seriennr: ab 0162-00000   BJ: 01/2021

von Thomas (db8nr)


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Scheppach scheibt:
"Die Powerstationen / Solar-Generatoren dürfen daher nicht mehr 
verwendet werden und müssen unverzüglich außerhalb von Gebäuden / 
Wohngebäuden gelagert werden.
Der Lagerort muss trocken und vor direkter Sonneinstrahlung geschützt 
sein. Die Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden."

Von der Kaufpreiserstattung habe ich nichts gefunden.
Die Garantiezeit ist ja abgelaufen!

von Roland E. (roland0815)


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Bestätigt irgendwie meine Einstellung zur Qualität von Scheppach...

von Gerald B. (gerald_b)


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Thomas schrieb:
> Von der Kaufpreiserstattung habe ich nichts gefunden.
> Die Garantiezeit ist ja abgelaufen!

Damit geben sie quasi zu, das der Fehler schon bei Auslieferung 
vorhanden war. Man hat also ein mangelhaftes Gerät, ohne es gewußt zu 
haben.
Wenn du also künftig mit der Kiste abbrennst, sind sie in der 
Regresspflicht. Da sie sich dessen bewusst sind, tun sie gut dran, dem 
vorzubeugen.
Das hat mit Ablauf der Garantie garnichts zu tun.
Möglicherweise bekommst du ein neues Gerät. Was auch sein kann, das du 
den realen Zeitwert deines Altgerätes gutgeschrieben bekommst und für 
ein Neugerät noch was drauflegen mußt.
Sollten sie dieses Ansinnen äußern lohnt es sich zumidest, wenn man eine 
Rechtsschutzversicherung hat, einen Anwalt zu fragen, was der dazu 
meint.

von Hmmm (hmmm)


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Gerald B. schrieb:
> Damit geben sie quasi zu, das der Fehler schon bei Auslieferung
> vorhanden war.

Das gilt für jeden Gewährleistungsfall, zumindest die Ursache (z.B. 
Herstellungsfehler) muss von Anfang an vorhanden gewesen sein.

Gerald B. schrieb:
> Da sie sich dessen bewusst sind, tun sie gut dran, dem
> vorzubeugen.

Ja, indem sie die Kunden informieren.

Gerald B. schrieb:
> Das hat mit Ablauf der Garantie garnichts zu tun.

Korrekt wäre Gewährleistung gewesen, aber die Ansprüche verjähren nach 2 
Jahren, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen wurde.

Gerald B. schrieb:
> Möglicherweise bekommst du ein neues Gerät. Was auch sein kann, das du
> den realen Zeitwert deines Altgerätes gutgeschrieben bekommst und für
> ein Neugerät noch was drauflegen mußt.

Wenn sie kulant sind, kann sowas passieren, muss aber nicht.

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