Forum: Haus & Smart Home Hauptverteiler aufräumen


von Torben S. (Firma: privat) (torben_25)


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Hallo,

ich habe vor kurzem ein 5 Jahre altes Haus gekauft. Aus Neugier habe ich 
letztens den Hauptverteilerkasten geöffnet und die Verblendung 
abgenommen.

Dabei bot sich mir ein katastrophales Bild: Der reinste Kabelsalat. 
Vereinzelt hängen da irgendwelche Schienen rum, die auf der einen Seite 
gar nicht befestigt wurden.

Ich habe daraufhin einen selbstständigen Elektriker angerufen und ihn 
gefragt, ob er einmal einschätzen würde, ob die ganze Sache fachmannisch 
gemacht ist.

Im Gespräch meinte er dann sinngemäß (etwas genervt von meiner Anfrage), 
dass man sowas auch selbst neu verkabeln kann. Ich hatte das Gefühl, 
dass er keinen Bock hatte.

Nun kenne ich jemanden aus dem privaten Umfeld der seine Hausverkabelung 
selbst gemacht hat und mir helfen würde.

Meine Frage: Kann man das Hauptstromkabel, das in den Stromzähler führt, 
abstellen und die Verkabelung im Hauptverteiler gefahrenfrei selbst 
durchführen mit dem Ziel, diese dann von einem Elektriker abnehmen zu 
lassen?

Vielen Dank!

von Rüdiger B. (rbruns)


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Bis zum Zähler ist verplombt, Hauptschalter aus und danach aufräumen.

von Bruno V. (bruno_v)


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Der Elektriker darf das. Wenn Du einen findest, der Deine Arbeit 
abnimmt, dann darfst Du das machen. Dazu müsstest Du aber wissen, was 
und wie Du es machen musst. Und er müsste nachher jede schraubklemme 
prüfen.

Such Dir einen Elektriker, der es mit Dir macht und der einen 
Meisterbetrieb an der Hand hat, der das nachher abnimmt und neu 
verplombt.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Hauptverteilung selbst bauen ist nicht ganz ohne, aufgrund der hohen 
Ströme sollte man schon wissen was man tut, sonst wird hinterher 
irgendwas heiß und wenn das vorbei ist, dann wird die Bude kalt und 
schwarz, und durch die Feuerwehr auch noch nass.

Auch immer dran denken, daß alte Anlagen idR. Bestandsschutz haben. 
Dieser fällt weg wenn man daran Änderungen vornimmt und dann muss die 
komplette Anlage auf aktuell gültige Normen umgebaut werden - das kann 
ganz schnell richtig teuer werden.

Ob der Laie (bzw. nicht zugelassene Elektriker) die Bude selbst 
freischalten darf, hängt von der Art der Sicherung ab. Irgendwelche 
Schraubsicherungen darf er alleine herausnehmen, einen SLS auslegen 
auch, beim NH-Sicherungstrenner (oder Sicherungslasttrennschalter oder 
wie das heißt) gibt's geteilte Meinungen, ob die laienbedienbar sind 
oder nicht. Wichtig bei sowas ist nur, nicht zaghaft langsam "probieren 
wie der raus geht", sondern mit einem guten Ruck rausklappen.

Normale gesteckte NH-Sicherungen sind nicht laienbedienbar und 
normalerweise auch verplombt.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Torben S. schrieb:
> Ich hatte das Gefühl, dass er keinen Bock hatte.

Glaube ich nicht, denn er hat was gesehen, was vermutlich folgendes 
betrifft:

Ben B. schrieb:
> Auch immer dran denken, daß alte Anlagen idR. Bestandsschutz haben.
> Dieser fällt weg wenn man daran Änderungen vornimmt

Wenn da alles so im Argen ist, dann ist er viele Stunden dran. Bei der 
Rechnungshöhre, wird ihm keiner glauben, dass er nur die Sachen wieder 
in Ordnung gebracht hat. Den zusätzlichen Dokumentationsaufwand (zum 
Teil schon in der Rechnungssoftware) zu vermeiden, ist nur all zu 
verständlich.

Wenn Du also alles wieder in Ordnung bringst (oder irgendwer günstig aus 
dem Ausland) und Du holst den Handwerker nur noch für einen Kleinigkeit 
zu machen die unschädlich für den Bestandsschutz ist, dann kannst Du ihn 
noch dafür bezahlen, dass er die Leitungen durchsieht, bzw. festzieht 
und Dir ein kleines Angebot macht um auf die aktuellen Vorschriften 
hochzurüsten.

Es ist vermutlich deshalb alles so durcheinender, weil der Vorbesitzer 
vermutlich ein paar SmartHome-Komponenten verbaut hatte, die er wieder 
mitnahm und dann einfach nur provisorisch die Leitungen wieder verband.

von H. H. (Gast)


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Torben S. schrieb:
> ich habe vor kurzem ein 5 Jahre altes Haus gekauft.

Also fast einen Neubau.


Wenn schon die Elektroverteilung gemurkst wurde, wie mag dann der Rest 
aussehen?

von Michael O. (michael_o)


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Zeigst Du bitte mal aus welchem Märchenbuch Du den Bestandschutz hast?
Wenn die Bude abfakelt, weil da 20 Jahre nichts gemacht wurde freut sich 
die Versicherung und erklärt Dir noch einmal was Stand der Technik 
bedeutet. Bei jedem Lehrgang zum lacht sich der Ausbilder halb schlapp 
wenn wieder einer von Bestandschutz faselt.


MfG
Michael

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Torben S. schrieb:
> ich habe vor kurzem ein 5 Jahre altes Haus gekauft. Aus Neugier habe ich
> letztens den Hauptverteilerkasten geöffnet und die Verblendung
> abgenommen.
So eine Verblendung soll halt schließlich auch "blenden"!
> Dabei bot sich mir ein katastrophales Bild: Der reinste Kabelsalat.
> Vereinzelt hängen da irgendwelche Schienen rum, die auf der einen Seite
> gar nicht befestigt wurden.
Mach die Verblendung wieder darauf und alles ist gut!

von Thomas R. (thomasr)


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Bilder?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Bruno V. schrieb:
> Such Dir einen Elektriker, der es mit Dir macht und der einen
> Meisterbetrieb an der Hand hat, der das nachher abnimmt und neu
> verplombt.

Was das "kostet", dafür kann man auch einen schönen 
2-Personen-4-Wochen-Urlaub im 8000 km entfernten Süden buchen.

von Thomas R. (thomasr)


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Cha-woma M. schrieb:
> Bruno V. schrieb:
>> Such Dir einen Elektriker, der es mit Dir macht und der einen
>> Meisterbetrieb an der Hand hat, der das nachher abnimmt und neu
>> verplombt.
>
> Was das "kostet", dafür kann man auch einen schönen
> 2-Personen-4-Wochen-Urlaub im 8000 km entfernten Süden buchen.

Dann lieber den Elektriker bezahlen damit bei der Rückkehr die Bude noch 
steht ;-))

von Michael B. (laberkopp)


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Torben S. schrieb:
> Im Gespräch meinte er dann sinngemäß (etwas genervt von meiner Anfrage),
> dass man sowas auch selbst neu verkabeln kann. Ich hatte das Gefühl,
> dass er keinen Bock hatte.

Vermutlich hat dein Elektriker das selbst gebaut, und ist genervt von 
besserwisserischen Laien.

Michael O. schrieb:
> Zeigst Du bitte mal aus welchem Märchenbuch Du den Bestandschutz hast?

Es gibt keine Verpflichtung, eine Anlage umzurüsten, bloss weil seit 
deren Errichtung die Regeln geändert wurden.

Wenn eine Anlage den zu ihrer Errichtung geltenden Vorschriften 
entspricht, darf sie so bleiben, und sogar gewartet werden, auch von 
Laien, also defektes ersetzt und Elemente verbessert werden, ohne den 
Rest anfassen zu müssen.

Ausnahme bilden Kragenstecker und Wasserleitungen etc. als Erdung.

Ob der Sicherungskasten ok ist, möge jemand anders beurteilen. 5 Jahre 
gibt es Gewährleistung auf dem Bau.

: Bearbeitet durch User
von Torben S. (Firma: privat) (torben_25)


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H. H. schrieb:
> Wenn schon die Elektroverteilung gemurkst wurde, wie mag dann der Rest
> aussehen?

Willkommen in der Realität.

von Torben S. (Firma: privat) (torben_25)


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Ich gehe mal schon davon aus, dass die Verkabelung im 
Hauptverteilerkasten nicht im Argen ist. Dafür gibt es ja auch keine 
Hinweise und das habe ich in meiner Ausgangsfrage ja auch nicht so 
dargestellt.

Mir hat ein Freund seine eigene Verkabelung gezeigt und die sah sehr 
ordentlich aus. Daraufhin habe ich ihm ein Bild von meiner gezeigt und 
man kann sehen, dass da einiges einfach unordentlich bzw. oberflächlich 
umgesetzt wurde. Die Leistungen sind wüst miteinander verdreht, was 
alles andere als übersichtlich ist.

Ich reiche ein Bild nach sobald ich zuhause bin.

Ich bin mir sicher, dass er die Sache aufräumen kann und mir die ein 
oder andere Sache erklären kann.

Ich wollte halt nur mal aus Interesse wissen, ob man an einer bestimmten 
Stelle das Hauptstromkabel abstellen kann.

: Bearbeitet durch User
von Steve van de Grens (roehrmond)


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Ob es schön aussieht, ist dem Strom egal. Der streikt nicht plötzlich 
für bessere work/live balance.

von Torben S. (Firma: privat) (torben_25)


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Steve van de Grens schrieb:
> Ob es schön aussieht, ist dem Strom egal. Der streikt nicht plötzlich
> für bessere work/live balance.

Das ist natürlich alles richtig. Nur halt keine Antwort auf meine Frage!

von Rainer W. (rawi)


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Ben B. schrieb:
> Auch immer dran denken, daß alte Anlagen idR. Bestandsschutz haben.

Bei einer 5 Jahre alten Anlage dürfte sich das in Grenzen halten.
Was würdest du denn da explizit als inzwischen verbindliche Neuerung 
erwarten?

von Steve van de Grens (roehrmond)


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Torben S. schrieb:
> Nur halt keine Antwort auf meine Frage!

Ich glaube, Bruno hat richtig geantwortet. Zumindest hatte ich das 
damals so gelernt. Ist schon lange her, aber wir hatten da schon mit 
Messer und Gabeln gegessen.

: Bearbeitet durch User
von Rainer W. (rawi)


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Torben S. schrieb:
> Dabei bot sich mir ein katastrophales Bild: Der reinste Kabelsalat.
> Vereinzelt hängen da irgendwelche Schienen rum, die auf der einen Seite
> gar nicht befestigt wurden.

Ein Photo von dem katastrophalen Bild würde helfen, sich davon eine 
etwas präzisere Vorstellung zu verschaffen.

Vielleicht hättest du bei deinem Elektriker gleich etwas genauer fragen 
sollen, wie er zu der Installation steht, wenn du sie hier nicht zeigen 
magst.

von Torben S. (Firma: privat) (torben_25)


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Rainer W. schrieb:
> Vielleicht hättest du bei deinem Elektriker gleich etwas genauer fragen
> sollen, wie er zu der Installation steht, wenn du sie hier nicht zeigen
> magst.

Ich kann die hier gern zeigen, bin aber über Ostern bei Schwiegereltern.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Thomas R. schrieb:
> Bilder?

Empfehle ich in dem Falle nicht zu machen und vor allem nicht 
einzustellen, solange der Kasten nicht ordentlicher ist.

Michael O. schrieb:
> Bei jedem Lehrgang zum lacht sich der Ausbilder halb schlapp
> wenn wieder einer von Bestandschutz faselt.

Weil der keine Ahnung hat oder jedem einen neuen Auftrag einreden will.
https://www.weka.de/elektrosicherheit/bestandsschutz-bei-elektrischen-anlagen/
https://www.dbz.de/artikel/dbz_Sicherheitsrisiko_Bestandsschutz_Elektrische_Anlagen_in_aelteren_Gebaeuden-1859495.html

Wobei hier die Jahresangaben zuschlagen bei Wechsel des Eigentümers. 
Internet ist da oft nicht vollständig.

Auch auf Fahrzeuge wird das mit dem Begriff Bestandsschutz übertragen, 
wobei dieser aus der Bauwirtschaft stammt. Aus dem Grunde ist man nicht 
gezwungen bei alten Autos ein Tagfahrlicht nachzurüsten oder weil es das 
vom Hersteller nicht gibt, muss es nicht sofort verschrottet werden.

von Bruno V. (bruno_v)


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Torben S. schrieb:
> Ich gehe mal schon davon aus, dass die Verkabelung im
> Hauptverteilerkasten nicht im Argen ist. Dafür gibt es ja auch keine
> Hinweise und das habe ich in meiner Ausgangsfrage ja auch nicht so
> dargestellt.

Dann habe ich das falsch verstanden:

Torben S. schrieb:
> katastrophales Bild: Der reinste Kabelsalat. Vereinzelt hängen da
> irgendwelche Schienen rum, die auf der einen Seite gar nicht befestigt wurden.

Das wäre bei einem 5 Jahre alten Haus ungewöhnlich und deutet auf ein 
Mangel hin, den der Bauherr entweder kennt oder hätte kennen müssen, 
weil er es selbst oder schwarz gemacht hat.

> Ich wollte halt nur mal aus Interesse wissen, ob man an einer bestimmten
> Stelle das Hauptstromkabel abstellen kann.

Ja. Aber verplombt und teilweise (NH00-Sicherung) ist es nicht mal 
erlaubt, die ohne Schutzausrüstung und Werkzeug zu entfernen.

von Torben S. (Firma: privat) (torben_25)


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Bruno V. schrieb:
> Das wäre bei einem 5 Jahre alten Haus ungewöhnlich und deutet auf ein
> Mangel hin, den der Bauherr entweder kennt oder hätte kennen müssen,
> weil er es selbst oder schwarz gemacht hat.

Ungewöhnlich würde ich nicht sagen. Handwerker haben, wenn sie überhaupt 
kommen, kaum Zeit oder sind halt überhaupt nicht vom Fach. Das ist ja 
nichts neues. Wer mal selbst gebaut hat, weiß, dass man jeden Schritt 
kontrollieren muss. Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber meine 
Aufträge sind für die meisten Handwerker wohl unrentabel. In der Zeit, 
in der Sie meine Probleme lösen, können Sie bei andere Kunden schneller 
viel mehr Geld verdienen. Wenn tatsächlich einer zu mir kommt, um meine 
Probleme zu lösen, dann ehrer aus Mitleid.

Ähnlich seltsam finde ich auch Aussagen wie: "Das solltest du mal 
ärztlich abklären lassen" ;)

: Bearbeitet durch User
von Torben S. (Firma: privat) (torben_25)


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Bruno V. schrieb:
> Ja. Aber verplombt und teilweise (NH00-Sicherung) ist es nicht mal
> erlaubt, die ohne Schutzausrüstung und Werkzeug zu entfernen.

D.h. man kann als Hauseigentüber das Hauptstromlkabel nicht abschalten 
ohne die Plombe zu lösen?

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Torben S. schrieb:
> D.h. man kann als Hauseigentüber das Hauptstromlkabel nicht abschalten
> ohne die Plombe zu lösen?

Normalerweise solltest du einen SLS haben in einer 5 Jahre alten 
Installation.

von Torben S. (Firma: privat) (torben_25)


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Michael B. schrieb:
> Normalerweise solltest du einen SLS haben in einer 5 Jahre alten
> Installation.

Danke für den Hinweis!

von Christoph M. (morrisonc)


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Ich habe das gerade durch. Haus wurde Ende der 60er gebaut, aber ~2010 
"saniert", d.h. WDVS aufgeklebt, bisschen gestrichen, neuer Boden. 
Elektro dürfte aus den 80ern stammen. Alles war kreuz und quer, noch 
schön mit Kabelringschuhen aufgelegt, Schienen gab es damals scheinbar 
noch nicht.

Ich habe das zusammen mit einem Bekannten in etwa 12 Stunden erledigt 
gehabt. Am Haupt-Lasttrennschalter die Neozeds gezogen und dann 
angefangen. Im Zuge dessen haben wir noch ein paar FI/LS, 
Verteilerblöcke, einen Shelly 3P+N-Stromzähler und Powerline gesetzt. 
Verkabelung von 6mm² auf 16 mm² hochgezogen. Der ganze Kasten war auf 
3P/35A ausgelegt, mag vielleicht in den 80ern mal ok gewesen sein, aber 
jetzt sind wir auf dem Niveau, auch auf 3P/63A hochzugehen (muss mit dem 
NB abgesprochen sein, nicht einfach machen).

Würde dir, falls du das selbst angehen willst, unbedingt die Anschaffung 
eines Drehmoment-Schraubendrehers ans Herz legen, mit dem du jede 
Verschraubung gemäß des angegebenen Drehmoments nachziehst. Machen auch 
Fachkräfte gerne nicht.

Und natürlich ans Licht denken, Akku-Baustrahler regelt. Es dauert immer 
länger als man denkt.

von Bruno V. (bruno_v)


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Torben S. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> Normalerweise solltest du einen SLS haben in einer 5 Jahre alten
>> Installation.
>
> Danke für den Hinweis!

Wobei der i.d.R. vor dem Zähler sitzt und zwar abgeschaltet werden kann, 
aber gegen Wiedereinschalten verplombt ist (sonst würden Leute den 
Zähler brücken).

Hinter dem Zähler ist er selten.

von Klaus (feelfree)


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Bruno V. schrieb:
> Wobei der i.d.R. vor dem Zähler sitzt und zwar abgeschaltet werden kann,
> aber gegen Wiedereinschalten verplombt ist (sonst würden Leute den
> Zähler brücken).

Abgesehen davon dass es im EFH eher keinen anderen Zähler gibt um 
brücken:
Wie sieht denn so eine SLS der gegen Wiedereinschalten verlompt ist aus, 
hast Du mal ein Bild? Kann ich mir gerade schlecht vorstellen...

Und wenn dem so ist: Wenn der also bestimmungsgemäß ausgelöst hat, rufe 
ich meinen VNB an warte Stunden, Tage, Wochen, bis der die Gnade 
besitzt, um meinen SLS wieder einzuschalten?

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Bruno V. schrieb:
> Wobei der i.d.R. vor dem Zähler sitzt und zwar abgeschaltet werden kann,
> aber gegen Wiedereinschalten verplombt ist (sonst würden Leute den
> Zähler brücken).
Was für eine wirres Zueg Du da schreibst.

Natürlich sitzt der SLS vor dem Zähler, er ist laienbedienbar und kann 
selbstverständlich wieder eingeschaltet werde. Was hat das mit dem 
Zähler zu tun?

Wenn Du deinen Strom nicht zahlst und gesperrt wird, dann schaltet der 
VNB den aus und plombiert ihn.

Ein entfernen der Plombe wäre dann Urkundenvernichtung und 
Sachbeschädigung also strafbar.

Solange der SLS nicht gesperrt ist, kann da jeder schalten, wie er will.

von Rainer W. (rawi)


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Klaus schrieb:
> Und wenn dem so ist: Wenn der also bestimmungsgemäß ausgelöst hat, rufe
> ich meinen VNB an warte Stunden, Tage, Wochen, bis der die Gnade
> besitzt, um meinen SLS wieder einzuschalten?

Bei einer bestimmungsgemäßen Auslösung muss wegen der für die 
Installation geforderten Selektivität einer der Schutzschalter in deinen 
untergeordneten Kreisen auslösen. Wenn der LS auf der Eingangsseite 
hochfliegt, hast du ein ganz anderes Problem.

: Bearbeitet durch User
von Klaus (feelfree)


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Rainer W. schrieb:

> Bei einer bestimmungsgemäßen Auslösung muss wegen der für die
> Installation geforderten Selektivität einer der Schutzschalter in deinen
> untergeordneten Kreisen auslösen. Wenn der LS auf der Eingangsseite
> hochfliegt, hast du ein ganz anderes Problem.

Blödsinn. Hab zB zwei Unterverteilungen die mit je 35A abgesichert sind, 
der SLS mit 50A.

: Bearbeitet durch User
von Lodda (ol_grumpy)


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Rainer W. schrieb:
> Wenn der LS auf der Eingangsseite
> hochfliegt, hast du ein ganz anderes Problem.

Käse! Selektivität ist in Schland nicht vorgeschrieben und auch kein 
Standard.

Klaus schrieb:
> rufe
> ich meinen VNB an warte Stunden, Tage, Wochen, bis der die Gnade
> besitzt, um meinen SLS wieder einzuschalten?

Ich rufe dann die örtlichen Stadtwerke an, welche für solche Fälle einen 
Notdienst eingerichtet haben, welcher auch innerhalb 24Stdn. kommt und 
zahle, wenn es sich um ungünstge Zeiten handelt (Feier- und Sonntage) 
ca. 150€ all inclusive.

Achso ja, eine laienbedienbare Abschaltung vor dem Zähler gibt es 
nicht!

von Sven L. (sven_rvbg)


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Lodda schrieb:
> Achso ja, eine laienbedienbare Abschaltung vor dem Zähler gibt es
> nicht!

Die VDE-AR-N 4100 besagt, dass als Trenn­vo­rich­tung für die 
Kunden­an­lage ein selek­tiver Haupt­lei­tungs­schutz­schalter (SLS) 
einzu­setzen ist, der laien­be­dienbar, sperr- und plom­bierbar ist. 
Eben­falls darf im NAR ein Kombia­bleiter für den Über­span­nungs­schutz 
nach VDE 0100-443 einge­setzt werden (z.B. SPA501Z).

Quelle: https://hager.com/de/wissen/normen/vde-ar-n-4100 oder div. TABen 
oder die entsprechende Norm.

von Lodda (ol_grumpy)


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Sven L. schrieb:
> Die VDE-AR-N 4100 besagt, dass als Trenn­vo­rich­tung für die
> Kunden­an­lage ein selek­tiver Haupt­lei­tungs­schutz­schalter (SLS)
> einzu­setzen ist, der laien­be­dienbar, sperr- und plom­bierbar ist.

Hätte die Industrie wohl gerne, aber dieser Wunsch ist keine Vorschrift!

von H. H. (Gast)


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Lodda schrieb:
> Sven L. schrieb:
>> Die VDE-AR-N 4100 besagt, dass als Trenn­vo­rich­tung für die
>> Kunden­an­lage ein selek­tiver Haupt­lei­tungs­schutz­schalter (SLS)
>> einzu­setzen ist, der laien­be­dienbar, sperr- und plom­bierbar ist.
>
> Hätte die Industrie wohl gerne, aber dieser Wunsch ist keine Vorschrift!

Für neue Anlagen schon.

von Le X. (lex_91)


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Lodda schrieb:
> Käse! Selektivität ist in Schland nicht vorgeschrieben und auch kein
> Standard.

Zumindest ein SLS im NAR ist mittlerweile vorgeschrieben.

Was nach dem Zähler kommt kann, muss aber nicht selektiv sein.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Thomas R. schrieb:
> Dann lieber den Elektriker bezahlen damit bei der Rückkehr die Bude noch
> steht ;-))

Nur weil der HV-saumäßig aussieht, geht die Wohnhöhle nicht gleich in 
Flammen auf!

von Lodda (ol_grumpy)


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H. H. schrieb:
> Für neue Anlagen schon.

Auch nicht für neue Anlagen!

von Le X. (lex_91)


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Lodda schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Für neue Anlagen schon.
>
> Auch nicht für neue Anlagen!

In Anbetracht wie oft du in deiner kurzen, aber lauten Zeit hier im 
Forum daneben lagst muss ich langsam Vorsatz unterstellen.

von H. H. (Gast)


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Lodda schrieb:
> H. H. schrieb:
>> Für neue Anlagen schon.
>
> Auch nicht für neue Anlagen!

Nimm einfach deine Medikamente.

von Lodda (ol_grumpy)


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Sehr überzeugende Argumente!

Mit solchen Leuten diskutiere ich nicht.

von H. H. (Gast)


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Lodda schrieb:
> Sehr überzeugende Argumente!
>
> Mit solchen Leuten diskutiere ich nicht.

Es gibt nichts zu diskutieren.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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So einen Disput gab es schonmal. Hatte nur etwas gedauert aus welchem 
Land gepostet wurde.

von Lodda (ol_grumpy)


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H. H. schrieb:
> Es gibt nichts zu diskutieren.

Mit dir nicht!

von Torben S. (Firma: privat) (torben_25)


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Wie macht ihr das bspw., wenn ihr nachträglich in einen Verteilerkasten 
Shellys einbauen wollt? Wie vermeide ich es, dass Spannung auf den 
Phasen anliegt, während ich die Verkabelung durchführe?

von Michael B. (laberkopp)


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Torben S. schrieb:
> Wie macht ihr das bspw., wenn ihr nachträglich in einen
> Verteilerkasten Shellys einbauen wollt? Wie vermeide ich es, dass
> Spannung auf den Phasen anliegt, während ich die Verkabelung durchführe?

Ein Shelly im Sicherungskasten gilt kaum als Verbesserung, sondern eine 
festinstallierte Erweiterung, da ruft man einen Elektriker.

In einer UP Dose an Stelle des Schalters würde ich den Shelly aber das 
als Verbesserung einer bestehenden Installation ansehen, das darf auch 
ein Laie wechseln.

Wer nicht weiss, wie er den Strom abstellt, holt sowieso gerne einen 
Elektriker.

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