Forum: Haus & Smart Home Abgehende Leitungen von unten in Zählerschrank einführen


von Daniel B. (inox5) Benutzerseite


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Hallo zusammen,
Für eine Küche benötige ich zwei einphasige Leitungen und eine 
dreiphasige Leitung. Unser Zählerschrank ist unter Putz eingebaut. Alle 
bereits existierenden Leitungen gehen nach oben rechts über dem 
Verteilerfeld ab. Auch die Leitung vom Hausanschlusskasten geht dort 
rein. Dementsprechend voll ist es da bereits und die Zugänglichkeit 
durch die UP Montage ist halt Mist.
(Haben wir so übernommen...)
Allerdings ist unten rechts am Verteilerfeld noch alles frei und da sind 
auch keine Leitungen bisher eingezogen. Darf ich da meine zusätzlichen 
Leitungen einbringen? Klar muss ich dann immernoch freiklopfen, aber es 
ist Platz.

Siehe anbei den Zählerschrank zur Illustration.

Viele Grüße
Daniel

von H. H. (Gast)


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Ist nicht verboten, also machen.

von Le X. (lex_91)


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Daniel B. schrieb:
> Darf ich da meine zusätzlichen Leitungen einbringen?

Ja.

von Michael B. (laberkopp)


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Daniel B. schrieb:
> Darf ich da meine zusätzlichen Leitungen einbringen?

Du möchtest deine Elektroinstallation erweitern ?

Bist du denn als zugelassener Elektriker im Verzeichnis deines 
Energieversorgers eingetragen ?

Bist du überhaupt Elektriker ?

Du darfst zwar Kabel legen, auch Herdanschlussdose installieren, aber 
den Anschluss an das Stromnetz im Sicherungskasten muss dir ein lokaler 
Elektriker machen, der bei der Gelegenheit die Zulässigkeit überprüft.

Obwohl der Zugang auch von unten erlaubt wäre, nehme ich an dass er das 
uncool findet.

von Oliver S. (oliverso)


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Michael B. schrieb:
> Bist du denn als zugelassener Elektriker im Verzeichnis deines
> Energieversorgers eingetragen ?

Für alles hinter der Plombe ist das natürlich nicht erforderlich.
Und alles andere liegt in der Verantwortung des mündigen Bürgers.

Oliver

von Thomas V. (thomas_v70)


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Der einführen von unten ist zulässig im Verteilerfeld. Ist ja auch extra 
Bruchfelder im Schrank dafür vorhanden.
Die sind aber echt dick, also nicht zu zaghaft mit dem Schraubendreher 
und Hammer durch :-)

Eine Einführung dort wo die Schmelzsicherungen sind ist grundsätzlich 
auch zulässig.
Mich wundert das die Abdeckung nicht verplombt ist, weil dort ja 
"ungezählte" Spannung abgreifbar ist.

Also nicht bange machen lassen und ans Werk.
Wen Du selber unsicher bist wie das im Sicherungsfeld dann aufzulegen 
ist, ruf Dir einfach einen Elektriker.
Der ist froh das Du die ganze Fummels Arbeit schon erledigt hast und 
legt das für Dich entspannt auf.

von Le X. (lex_91)


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Michael B. schrieb:
> Bist du denn als zugelassener Elektriker im Verzeichnis deines
> Energieversorgers eingetragen ?
>
> Bist du überhaupt Elektriker ?

Ehrlich gesagt, ich wollte das aus Satiregründen auch schon fragen.
Dieser "Einwand" ist ja unvermeidlich.
Aber ich wusste: aufs Forum ist Verlass, irgendwer wird sich schon 
entblöden ;-)

: Bearbeitet durch User
von Daniel B. (inox5) Benutzerseite


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Prima, ich danke für eure Rückmeldungen :)

von Michael B. (laberkopp)


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Oliver S. schrieb:
> Für alles hinter der Plombe ist das natürlich nicht erforderlich.

Wo hast du den Unsinn her, lies die NAV

https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M

: Bearbeitet durch User
von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Nun, es ist wie immer im Leben. Nicht jeder der ein Gesetz fließend 
lesen kann ist Anwalt oder Richter.

Zunächst stimmt erstmal §13 Abs.2, Satz 4 der NAV. Diese läßt jedoch 
auch eine Ausnahme unter §13 Abs.2 zu:
Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und 
Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für 
Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet 
werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter 
Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt 
wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, 
wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist.

Das Problem wird also auf die Frage verlagert, was 
Instandhaltungsarbeiten sind.

Jetzt wird es kompliziert, doch auch dafür gibt es schon ausführliche 
Erklärungen, siehe hier:
https://www.elektropraktiker.de/fachartikel/detail/instandhaltungsarbeiten-an-elektrischen-anlagen

Jetzt mußt du nur noch deinen geplanten Umbau im Sinne der Auslegung für 
Instandhaltungsarbeiten definieren und alles ist gut ;-)

: Bearbeitet durch User
von H. H. (Gast)


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Die Strompolizei wird euch alle verhaften und in den tiefsten Kerker 
sperren!

von Dirk L. (garagenwirt)


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H. H. schrieb:
> Die Strompolizei wird euch alle verhaften und in den tiefsten Kerker
> sperren!

Ja mei, uns geht doch eh der Strom aus...

von Oliver S. (oliverso)


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Michael B. schrieb:
> Oliver S. schrieb:
>> Für alles hinter der Plombe ist das natürlich nicht erforderlich.
>
> Wo hast du den Unsinn her, lies die NAV

Tausend mal diskutiert, und immer noch der alte FUD.

Die 2023 TAB schreiben dazu:
"(1) Entsprechend § 5 NAV beginnt der Netzanschluss an der Abzweigstelle 
des Niederspan-nungsnetzes des Netzbetreibers (Netzanschlusspunkt). Das 
Netzanschlusskabel ist ein Teil des Verteilungsnetzes und verbindet dies 
mit dem Hausanschlusskasten. Der Netzanschluss endet mit der 
Hausanschlusssicherung. Davon abweichende Vereinbarungen können 
getroffen wer-den.
(2) Gemäß § 8 NAV gehört der Netzanschluss zu den Betriebsanlagen des 
Netzbetreibers und ist ausschließlich vom Netzbetreiber zu errichten, zu 
unterhalten, zu ändern und zu beseitigen."

Und so ist es.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Oliver S. schrieb:
> Und so ist es.

Aber nur die halbe Wahrheit.

Das betraf nur den Netzanschlussteil, also das verplombte.

Der Rest (also 'deine' Anlage) ist aber nicht 'unreguliert'.

Siehe NAV.

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