Hallo zusammen, Für eine Küche benötige ich zwei einphasige Leitungen und eine dreiphasige Leitung. Unser Zählerschrank ist unter Putz eingebaut. Alle bereits existierenden Leitungen gehen nach oben rechts über dem Verteilerfeld ab. Auch die Leitung vom Hausanschlusskasten geht dort rein. Dementsprechend voll ist es da bereits und die Zugänglichkeit durch die UP Montage ist halt Mist. (Haben wir so übernommen...) Allerdings ist unten rechts am Verteilerfeld noch alles frei und da sind auch keine Leitungen bisher eingezogen. Darf ich da meine zusätzlichen Leitungen einbringen? Klar muss ich dann immernoch freiklopfen, aber es ist Platz. Siehe anbei den Zählerschrank zur Illustration. Viele Grüße Daniel
Daniel B. schrieb: > Darf ich da meine zusätzlichen Leitungen einbringen? Du möchtest deine Elektroinstallation erweitern ? Bist du denn als zugelassener Elektriker im Verzeichnis deines Energieversorgers eingetragen ? Bist du überhaupt Elektriker ? Du darfst zwar Kabel legen, auch Herdanschlussdose installieren, aber den Anschluss an das Stromnetz im Sicherungskasten muss dir ein lokaler Elektriker machen, der bei der Gelegenheit die Zulässigkeit überprüft. Obwohl der Zugang auch von unten erlaubt wäre, nehme ich an dass er das uncool findet.
Michael B. schrieb: > Bist du denn als zugelassener Elektriker im Verzeichnis deines > Energieversorgers eingetragen ? Für alles hinter der Plombe ist das natürlich nicht erforderlich. Und alles andere liegt in der Verantwortung des mündigen Bürgers. Oliver
Der einführen von unten ist zulässig im Verteilerfeld. Ist ja auch extra Bruchfelder im Schrank dafür vorhanden. Die sind aber echt dick, also nicht zu zaghaft mit dem Schraubendreher und Hammer durch :-) Eine Einführung dort wo die Schmelzsicherungen sind ist grundsätzlich auch zulässig. Mich wundert das die Abdeckung nicht verplombt ist, weil dort ja "ungezählte" Spannung abgreifbar ist. Also nicht bange machen lassen und ans Werk. Wen Du selber unsicher bist wie das im Sicherungsfeld dann aufzulegen ist, ruf Dir einfach einen Elektriker. Der ist froh das Du die ganze Fummels Arbeit schon erledigt hast und legt das für Dich entspannt auf.
Michael B. schrieb: > Bist du denn als zugelassener Elektriker im Verzeichnis deines > Energieversorgers eingetragen ? > > Bist du überhaupt Elektriker ? Ehrlich gesagt, ich wollte das aus Satiregründen auch schon fragen. Dieser "Einwand" ist ja unvermeidlich. Aber ich wusste: aufs Forum ist Verlass, irgendwer wird sich schon entblöden ;-)
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Prima, ich danke für eure Rückmeldungen :)
Oliver S. schrieb: > Für alles hinter der Plombe ist das natürlich nicht erforderlich. Wo hast du den Unsinn her, lies die NAV https://dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#M
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Nun, es ist wie immer im Leben. Nicht jeder der ein Gesetz fließend lesen kann ist Anwalt oder Richter. Zunächst stimmt erstmal §13 Abs.2, Satz 4 der NAV. Diese läßt jedoch auch eine Ausnahme unter §13 Abs.2 zu: Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurden. Die Einhaltung der Voraussetzungen des Satzes 6 wird vermutet, wenn die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Das Problem wird also auf die Frage verlagert, was Instandhaltungsarbeiten sind. Jetzt wird es kompliziert, doch auch dafür gibt es schon ausführliche Erklärungen, siehe hier: https://www.elektropraktiker.de/fachartikel/detail/instandhaltungsarbeiten-an-elektrischen-anlagen Jetzt mußt du nur noch deinen geplanten Umbau im Sinne der Auslegung für Instandhaltungsarbeiten definieren und alles ist gut ;-)
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Die Strompolizei wird euch alle verhaften und in den tiefsten Kerker sperren!
H. H. schrieb: > Die Strompolizei wird euch alle verhaften und in den tiefsten Kerker > sperren! Ja mei, uns geht doch eh der Strom aus...
Michael B. schrieb: > Oliver S. schrieb: >> Für alles hinter der Plombe ist das natürlich nicht erforderlich. > > Wo hast du den Unsinn her, lies die NAV Tausend mal diskutiert, und immer noch der alte FUD. Die 2023 TAB schreiben dazu: "(1) Entsprechend § 5 NAV beginnt der Netzanschluss an der Abzweigstelle des Niederspan-nungsnetzes des Netzbetreibers (Netzanschlusspunkt). Das Netzanschlusskabel ist ein Teil des Verteilungsnetzes und verbindet dies mit dem Hausanschlusskasten. Der Netzanschluss endet mit der Hausanschlusssicherung. Davon abweichende Vereinbarungen können getroffen wer-den. (2) Gemäß § 8 NAV gehört der Netzanschluss zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers und ist ausschließlich vom Netzbetreiber zu errichten, zu unterhalten, zu ändern und zu beseitigen." Und so ist es. Oliver
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Oliver S. schrieb: > Und so ist es. Aber nur die halbe Wahrheit. Das betraf nur den Netzanschlussteil, also das verplombte. Der Rest (also 'deine' Anlage) ist aber nicht 'unreguliert'. Siehe NAV.
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