Forum: Markt Reichelt Rücksendungen


von J. V. (janvi)


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Seit einiger Zeit bekomme ich als Rechnungskunde keine Rücksendescheine 
mehr. Früher waren die immer in jeder Sendung beigelegt. Irgendwann fing 
es an, daß Umtausch nur "auf Kulanz" ging und auch das jetzige Online 
Formuler legt an der Adresse Wert drauf das es die Adresse des 
"Verbrauchers" ist.

Wie sind eure aktuellen Erfahrungen ? Rücksendeporto selbst bezahlen ? 
Oder liegt es an der GmbH in der Anschrift ?

von Martin S. (mmaddin)


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Ein Link zu dem Formular würde vielleicht noch etwas helfen.

Hier:

https://www.reichelt.de/Infocenter0/12/index.html?ACTION=12&PAGE=56

ist nichts davon zu lesen.

...bitten wir um generelle Beauftragung von DHL für den Rückversand, 
unter Verwendung des beigefügten Retourenaufklebers.

Hier auch nicht so wirklich:

https://www.reichelt.de/?;ACTION=70;LA=70;PAGE=32

VG
M.

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (soul_eye)


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J. V. schrieb:
> Formuler legt an der Adresse Wert drauf das es die Adresse des
> "Verbrauchers" ist.

Du bist aber auch "Verbraucher", also Privatkunde? Als Geschäftskunde 
hättest Du kein Umtausch- oder Rückgaberecht. Da müsstest Du tatsächlich 
im Einzelfall mit dem Lieferanten verhandeln.

Fehllieferungen und Sachmängel sind natürlich ein anderes Thema.

von Michael B. (laberkopp)


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Soul E. schrieb:
> Du bist aber auch "Verbraucher", also Privatkunde? Als Geschäftskunde
> hättest Du kein Umtausch- oder Rückgaberecht

Doch, natürlich, aber nur bei Fehllieferung oder Beschädigung, nicht bei 
blossem Nichtgefallen.

von Soul E. (soul_eye)


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Michael B. schrieb:
> Soul E. schrieb:
>> Du bist aber auch "Verbraucher", also Privatkunde? Als Geschäftskunde
>> hättest Du kein Umtausch- oder Rückgaberecht
>
> Doch, natürlich, aber nur bei Fehllieferung oder Beschädigung, nicht bei
> blossem Nichtgefallen.

Vollständig zitieren hilft.

Soul E. schrieb:
> Fehllieferungen und Sachmängel sind natürlich ein anderes Thema.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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J. V. schrieb:
> Oder liegt es an der GmbH in der Anschrift ?

Soul E. schrieb:
> Du bist aber auch "Verbraucher", also Privatkunde?

Bei einer GmbH wäre es ein Fall des Formkaufmanns, d.h. die GmbH wird 
allein aufgrund ihrer Rechtsform wie ein Vollkaufmann behandelt, § 6 
Abs. 1 HGB.

> Als Geschäftskunde
> hättest Du kein Umtausch- oder Rückgaberecht. Da müsstest Du tatsächlich
> im Einzelfall mit dem Lieferanten verhandeln.

Korrekt.

von Max I. (powermeter)


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J. V. schrieb:
> Seit einiger Zeit bekomme ich als Rechnungskunde keine Rücksendescheine
> mehr.

Email von Reichelt:

Betreff: "Ihre Bestellung vom x.y.zzzz"

Auszug aus der Mail:

"Falsch bestellt, oder Artikel defekt? Hier geht es zum Retourenschein."

"Hier geht's zum Retourenschein" ist ein Link, der die Rechnungsnummer 
und die Kundennummer enthält:

h**ps://www.reichelt.de/?ACTION=13;RETOURE=RECHNUNG;KDNR=KUNDE

Da gibt es den kostenlosen Retourenschein. Bei gewerblichen Kunden mag 
das anders sein.

Ich find's gut, das man nicht mehr Berge von Papier mitschickt. Selbst 
bei höchst unwahrscheinlichen 50% Retouren sind das sicher ein paar 
eingesparte Tonnen Papier jedes Jahr.

: Bearbeitet durch User
von J. V. (janvi)


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Danke für den Link. Das wars was ich gesucht habe.

von J. V. (janvi)


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Also, die Rücksendung hat zwischenzeitlich mit dem verlinkten Formular 
praktisch anstandslos funktioniert.

Neu ist nicht nur, daß man das Formular selbst ausdrucken muß, sondern 
auch daß die Rücksendekosten von der Gutschrift abgezogen werden. In 
meinem Fall waren das 3,03 Euro zzgl 19% Mwst was Summa Summarum 3,6 
Euro macht. Das dürfte der Großhandelstarif von  Reichelt zu den 
Selbstkosten sein.

Das Porto finde ich in diesem Fall angemessen und fair zumal ich eine 
der 6 Schachteln zum angucken bereits geöffnet hatte. Natürlich befindet 
sich auch der Kulanzhinweis auf der Gutschrift, wonach es zu beachten 
gilt, daß Rücksendungen nur für private Endverbraucher akzeptiert werden 
und dies eine Kulanzgutschrift ist.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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J. V. schrieb:
> Neu ist nicht nur, daß man das Formular selbst ausdrucken muß, sondern
> auch daß die Rücksendekosten von der Gutschrift abgezogen werden.

Ja, da ist das Gesetz geändert worden. Früher musste der Verkäufer das 
Porto bei Fernabsatzverträgen ab 40,00 Euro zwingend übernehmen, das 
braucht er nicht mehr, wenn er in der Widerrufsbelehrung darauf 
ausdrücklich hingewiesen hat.

Manche Leute haben wie irre bestellt - z.B. Klamotten - und immer wieder 
zurückgeschickt. Finde ich okay so, schließlich hat man auch Kosten, 
wenn man in die Stadt zum Einkaufen fährt (Sprit, Parkplatz etc.).

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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J. V. schrieb:
> Natürlich befindet
> sich auch der Kulanzhinweis auf der Gutschrift, wonach es zu beachten
> gilt, daß Rücksendungen nur für private Endverbraucher akzeptiert werden
> und dies eine Kulanzgutschrift ist.

Das ist natürlich lustig. Reichelt ist bei Verbrauchern durchaus 
verpflichtet, den Kaufpreis abzüglich der Versandkosten zu erstatten. 
Naja, ich nehme es Reichelt nicht übel, immerhin liefern sie an 
Verbraucher, vermutlich sind sie darauf auch angewiesen.

von Soul E. (soul_eye)


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Rainer Z. schrieb:
> J. V. schrieb:
>> Natürlich befindet
>> sich auch der Kulanzhinweis auf der Gutschrift, wonach es zu beachten
>> gilt, daß Rücksendungen nur für private Endverbraucher akzeptiert werden
>> und dies eine Kulanzgutschrift ist.
>
> Das ist natürlich lustig. Reichelt ist bei Verbrauchern durchaus
> verpflichtet, den Kaufpreis abzüglich der Versandkosten zu erstatten.

Bei Gewerblichen aber nicht. Da ist das Rücktrittsrecht reine Kulanz.

Wenn man das aber ein paar Mal macht, ohne darauf hinzuweisen, dann wird 
die Kulanz irgendwann zum Gewohnheitsrecht. In den Köpfen der Leute, und 
teilweise sogar vor Gericht.

von Jens K. (jensky)


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Würde Reichelt den Versand kostenlos machen, würde der Käufer auf die 
Rücksendekosten sitzen bleiben. Immerhin kann der Käufer das Paket ja 
auch "kostenlos" zurücksenden.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Soul E. schrieb:
> Bei Gewerblichen aber nicht. Da ist das Rücktrittsrecht reine Kulanz.
>
> Wenn man das aber ein paar Mal macht, ohne darauf hinzuweisen, dann wird
> die Kulanz irgendwann zum Gewohnheitsrecht. In den Köpfen der Leute, und
> teilweise sogar vor Gericht.

Verstehe, Du meinst, Reichelt kann nicht in jedem Fall erkennen, ob ein 
Verbraucher oder ein Gewerblicher den Kauf widerruft und behandelt 
deswegen vorsorglich jeden Widerruf als Kulanzfall?

Das lasse ich gelten. Gegenüber Verbrauchern wäre die Darstellung als 
Kulanzfall irreführend. Allerdings kenne ich die genauen Umstände des 
Falles beim TO nicht.

von Soul E. (soul_eye)


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Rainer Z. schrieb:
> Verstehe, Du meinst, Reichelt kann nicht in jedem Fall erkennen, ob ein
> Verbraucher oder ein Gewerblicher den Kauf widerruft und behandelt
> deswegen vorsorglich jeden Widerruf als Kulanzfall?

Nein, aber der TO ist Gewerbekunde und Reichelt weiss das.

Fachkundige können es "an der GmbH in der Anschrift" (siehe oberstes 
Posting) erkennen.

von 900ss (900ss)


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Rainer Z. schrieb:
> vermutlich sind sie darauf auch angewiesen.

Ich telefonierte vor ca. 4 Wochen mit Reichelt. Mich interessierte auch 
der Anteil des Umsatzes der privaten Kunden. Antwort: verschwindend 
gering.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Soul E. schrieb:
> Nein, aber der TO ist Gewerbekunde und Reichelt weiss das.
>
> Fachkundige können es "an der GmbH in der Anschrift" (siehe oberstes
> Posting) erkennen.

Jetzt sehe ich es, das war bereits vor knapp zwei Wochen Thema, ich habe 
es vergessen bzw. nicht in diesem Thread mehr verortet. :(( Peinlich...

Natürlich, unter diesen Umständen ist es reine Kulanz von Reichelt.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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900ss schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> vermutlich sind sie darauf auch angewiesen.
>
> Ich telefonierte vor ca. 4 Wochen mit Reichelt. Mich interessierte auch
> der Anteil des Umsatzes der privaten Kunden. Antwort: verschwindend
> gering.

Interessant! Ich kenne Reichelt noch, als es unter "Klaus Reichelt" in 
Wilhelmshaven firmierte, Bestellungen per Brief und auf Rechnung. Für 
mich war es ein interessanter Versender für Bastler. Die Voreinstellung 
auf der Website ist immer noch "Privatkunde", also Anzeige der Preise 
incl. Mehrwertsteuer. Anders ist es bei Conrad.de.

Aber vielleicht plustert man sich bei Reichelt auch etwas auf, wenn man 
den Umsatz der privaten Kunden herunterspielt?

von Bernd B. (bbrand)


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Rainer Z. schrieb:
> Aber vielleicht plustert man sich bei Reichelt auch etwas auf, wenn man
> den Umsatz der privaten Kunden herunterspielt?

Möglich, dass das auch mit reinspielt, aber Reichelt hat schon einige 
Sachen im Sortiment, die Privatkunden eher nicht kaufen werden, z.B. 
Oszilloskope oder 3D-Drucker für mehr als 20k€. Wenn die eines davon 
verkaufen, haben sie damit wohl schon mehr Umsatz gemacht, als mit den 
Bestellungen von 200-300 Privatkunden.

: Bearbeitet durch User
von Rolf (rolf22)


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Jens K. schrieb:
> Immerhin kann der Käufer das Paket ja auch "kostenlos" zurücksenden.

Und mit dem Retourenaufkleber nimmt der Paketbote das Päckchen an. Kein 
Weg zur Warteschlange am Postamt. :-)

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