Seit einiger Zeit bekomme ich als Rechnungskunde keine Rücksendescheine mehr. Früher waren die immer in jeder Sendung beigelegt. Irgendwann fing es an, daß Umtausch nur "auf Kulanz" ging und auch das jetzige Online Formuler legt an der Adresse Wert drauf das es die Adresse des "Verbrauchers" ist. Wie sind eure aktuellen Erfahrungen ? Rücksendeporto selbst bezahlen ? Oder liegt es an der GmbH in der Anschrift ?
Ein Link zu dem Formular würde vielleicht noch etwas helfen. Hier: https://www.reichelt.de/Infocenter0/12/index.html?ACTION=12&PAGE=56 ist nichts davon zu lesen. ...bitten wir um generelle Beauftragung von DHL für den Rückversand, unter Verwendung des beigefügten Retourenaufklebers. Hier auch nicht so wirklich: https://www.reichelt.de/?;ACTION=70;LA=70;PAGE=32 VG M.
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J. V. schrieb: > Formuler legt an der Adresse Wert drauf das es die Adresse des > "Verbrauchers" ist. Du bist aber auch "Verbraucher", also Privatkunde? Als Geschäftskunde hättest Du kein Umtausch- oder Rückgaberecht. Da müsstest Du tatsächlich im Einzelfall mit dem Lieferanten verhandeln. Fehllieferungen und Sachmängel sind natürlich ein anderes Thema.
Soul E. schrieb: > Du bist aber auch "Verbraucher", also Privatkunde? Als Geschäftskunde > hättest Du kein Umtausch- oder Rückgaberecht Doch, natürlich, aber nur bei Fehllieferung oder Beschädigung, nicht bei blossem Nichtgefallen.
Michael B. schrieb: > Soul E. schrieb: >> Du bist aber auch "Verbraucher", also Privatkunde? Als Geschäftskunde >> hättest Du kein Umtausch- oder Rückgaberecht > > Doch, natürlich, aber nur bei Fehllieferung oder Beschädigung, nicht bei > blossem Nichtgefallen. Vollständig zitieren hilft. Soul E. schrieb: > Fehllieferungen und Sachmängel sind natürlich ein anderes Thema.
J. V. schrieb: > Oder liegt es an der GmbH in der Anschrift ? Soul E. schrieb: > Du bist aber auch "Verbraucher", also Privatkunde? Bei einer GmbH wäre es ein Fall des Formkaufmanns, d.h. die GmbH wird allein aufgrund ihrer Rechtsform wie ein Vollkaufmann behandelt, § 6 Abs. 1 HGB. > Als Geschäftskunde > hättest Du kein Umtausch- oder Rückgaberecht. Da müsstest Du tatsächlich > im Einzelfall mit dem Lieferanten verhandeln. Korrekt.
J. V. schrieb: > Seit einiger Zeit bekomme ich als Rechnungskunde keine Rücksendescheine > mehr. Email von Reichelt: Betreff: "Ihre Bestellung vom x.y.zzzz" Auszug aus der Mail: "Falsch bestellt, oder Artikel defekt? Hier geht es zum Retourenschein." "Hier geht's zum Retourenschein" ist ein Link, der die Rechnungsnummer und die Kundennummer enthält: h**ps://www.reichelt.de/?ACTION=13;RETOURE=RECHNUNG;KDNR=KUNDE Da gibt es den kostenlosen Retourenschein. Bei gewerblichen Kunden mag das anders sein. Ich find's gut, das man nicht mehr Berge von Papier mitschickt. Selbst bei höchst unwahrscheinlichen 50% Retouren sind das sicher ein paar eingesparte Tonnen Papier jedes Jahr.
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Also, die Rücksendung hat zwischenzeitlich mit dem verlinkten Formular praktisch anstandslos funktioniert. Neu ist nicht nur, daß man das Formular selbst ausdrucken muß, sondern auch daß die Rücksendekosten von der Gutschrift abgezogen werden. In meinem Fall waren das 3,03 Euro zzgl 19% Mwst was Summa Summarum 3,6 Euro macht. Das dürfte der Großhandelstarif von Reichelt zu den Selbstkosten sein. Das Porto finde ich in diesem Fall angemessen und fair zumal ich eine der 6 Schachteln zum angucken bereits geöffnet hatte. Natürlich befindet sich auch der Kulanzhinweis auf der Gutschrift, wonach es zu beachten gilt, daß Rücksendungen nur für private Endverbraucher akzeptiert werden und dies eine Kulanzgutschrift ist.
J. V. schrieb: > Neu ist nicht nur, daß man das Formular selbst ausdrucken muß, sondern > auch daß die Rücksendekosten von der Gutschrift abgezogen werden. Ja, da ist das Gesetz geändert worden. Früher musste der Verkäufer das Porto bei Fernabsatzverträgen ab 40,00 Euro zwingend übernehmen, das braucht er nicht mehr, wenn er in der Widerrufsbelehrung darauf ausdrücklich hingewiesen hat. Manche Leute haben wie irre bestellt - z.B. Klamotten - und immer wieder zurückgeschickt. Finde ich okay so, schließlich hat man auch Kosten, wenn man in die Stadt zum Einkaufen fährt (Sprit, Parkplatz etc.).
J. V. schrieb: > Natürlich befindet > sich auch der Kulanzhinweis auf der Gutschrift, wonach es zu beachten > gilt, daß Rücksendungen nur für private Endverbraucher akzeptiert werden > und dies eine Kulanzgutschrift ist. Das ist natürlich lustig. Reichelt ist bei Verbrauchern durchaus verpflichtet, den Kaufpreis abzüglich der Versandkosten zu erstatten. Naja, ich nehme es Reichelt nicht übel, immerhin liefern sie an Verbraucher, vermutlich sind sie darauf auch angewiesen.
Rainer Z. schrieb: > J. V. schrieb: >> Natürlich befindet >> sich auch der Kulanzhinweis auf der Gutschrift, wonach es zu beachten >> gilt, daß Rücksendungen nur für private Endverbraucher akzeptiert werden >> und dies eine Kulanzgutschrift ist. > > Das ist natürlich lustig. Reichelt ist bei Verbrauchern durchaus > verpflichtet, den Kaufpreis abzüglich der Versandkosten zu erstatten. Bei Gewerblichen aber nicht. Da ist das Rücktrittsrecht reine Kulanz. Wenn man das aber ein paar Mal macht, ohne darauf hinzuweisen, dann wird die Kulanz irgendwann zum Gewohnheitsrecht. In den Köpfen der Leute, und teilweise sogar vor Gericht.
Würde Reichelt den Versand kostenlos machen, würde der Käufer auf die Rücksendekosten sitzen bleiben. Immerhin kann der Käufer das Paket ja auch "kostenlos" zurücksenden.
Soul E. schrieb: > Bei Gewerblichen aber nicht. Da ist das Rücktrittsrecht reine Kulanz. > > Wenn man das aber ein paar Mal macht, ohne darauf hinzuweisen, dann wird > die Kulanz irgendwann zum Gewohnheitsrecht. In den Köpfen der Leute, und > teilweise sogar vor Gericht. Verstehe, Du meinst, Reichelt kann nicht in jedem Fall erkennen, ob ein Verbraucher oder ein Gewerblicher den Kauf widerruft und behandelt deswegen vorsorglich jeden Widerruf als Kulanzfall? Das lasse ich gelten. Gegenüber Verbrauchern wäre die Darstellung als Kulanzfall irreführend. Allerdings kenne ich die genauen Umstände des Falles beim TO nicht.
Rainer Z. schrieb: > Verstehe, Du meinst, Reichelt kann nicht in jedem Fall erkennen, ob ein > Verbraucher oder ein Gewerblicher den Kauf widerruft und behandelt > deswegen vorsorglich jeden Widerruf als Kulanzfall? Nein, aber der TO ist Gewerbekunde und Reichelt weiss das. Fachkundige können es "an der GmbH in der Anschrift" (siehe oberstes Posting) erkennen.
Rainer Z. schrieb: > vermutlich sind sie darauf auch angewiesen. Ich telefonierte vor ca. 4 Wochen mit Reichelt. Mich interessierte auch der Anteil des Umsatzes der privaten Kunden. Antwort: verschwindend gering.
Soul E. schrieb: > Nein, aber der TO ist Gewerbekunde und Reichelt weiss das. > > Fachkundige können es "an der GmbH in der Anschrift" (siehe oberstes > Posting) erkennen. Jetzt sehe ich es, das war bereits vor knapp zwei Wochen Thema, ich habe es vergessen bzw. nicht in diesem Thread mehr verortet. :(( Peinlich... Natürlich, unter diesen Umständen ist es reine Kulanz von Reichelt.
900ss schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> vermutlich sind sie darauf auch angewiesen. > > Ich telefonierte vor ca. 4 Wochen mit Reichelt. Mich interessierte auch > der Anteil des Umsatzes der privaten Kunden. Antwort: verschwindend > gering. Interessant! Ich kenne Reichelt noch, als es unter "Klaus Reichelt" in Wilhelmshaven firmierte, Bestellungen per Brief und auf Rechnung. Für mich war es ein interessanter Versender für Bastler. Die Voreinstellung auf der Website ist immer noch "Privatkunde", also Anzeige der Preise incl. Mehrwertsteuer. Anders ist es bei Conrad.de. Aber vielleicht plustert man sich bei Reichelt auch etwas auf, wenn man den Umsatz der privaten Kunden herunterspielt?
Rainer Z. schrieb: > Aber vielleicht plustert man sich bei Reichelt auch etwas auf, wenn man > den Umsatz der privaten Kunden herunterspielt? Möglich, dass das auch mit reinspielt, aber Reichelt hat schon einige Sachen im Sortiment, die Privatkunden eher nicht kaufen werden, z.B. Oszilloskope oder 3D-Drucker für mehr als 20k€. Wenn die eines davon verkaufen, haben sie damit wohl schon mehr Umsatz gemacht, als mit den Bestellungen von 200-300 Privatkunden.
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Jens K. schrieb: > Immerhin kann der Käufer das Paket ja auch "kostenlos" zurücksenden. Und mit dem Retourenaufkleber nimmt der Paketbote das Päckchen an. Kein Weg zur Warteschlange am Postamt. :-)
Wollte mal melden, daß obenstehender "Geheim"-Link für den Reichelt Retourenschein noch immer prima funktioniert. Ich habe damit jetzt als GmbH eine relativ teure SSD zurück gegeben. Ausser einem freundlichen Hinweis daß es Kulanz ist, wurde der Betrag in voller Höhe anstandslos gut geschrieben und auch das Rückporto übernommen. Ähnliches kann ich unlängst auch von Pollin vermelden. Den Rücksendeschein kriegt man nach Anruf per Mail zugeschickt. Ich glaube keiner der Versender kann sich das groß leisten bei Retouren rumzuzicken weil dann eben auch gewerbliche Kunden mit mitunter erheblichen Umsätzen einfach bei einem Mitbewerber bestellen.
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