Sprachsteuerung

OP #7723302
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Hallo, ich fahre einen Peugeot Transporter 2 Liter Diesel Bj. 2012, 148 PS. Aus Gründen die hier keine Bedeutung haben, möchte ich meine Blinker über Handy oder Radio per Sprachsteuerung bedienen. Nicht mehr und nicht weniger. Hat jemand eine Idee? Eure Helga

Gast #7723423
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Helga M. schrieb:

ch habe mich bereits an derartige Unternehmen gewandt. Als Antwort habe ich leider nur Komplettangebote erhalten.

Hast du nicht das ganze Haus voll von Sachen, die mehr können als du brauchst? Warum hast du sie trotzdem gekauft?

Wer die Produkte "von der Stange" nicht will, lässt es sich individuell entwickeln. Wahrscheinlich kostet das 50x so viel, aber immerhin hast du dann genau das, was du anderen vorführen willst.

Gast #7723433
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Helga M. schrieb:

An Monk, ich habe nicht erwartet eine derart bescheuerte Antwort zu erhalten.

Welche anderen vernünftigen Möglichkeiten siehst du den real, wenn nicht

a) Etwas fertiges kaufen, da "zu viel" kann b) Etwas passendes entwickeln lassen?

Falls auch unvernünftige Versuche gefragt sind: Man könnte ganz feste auf den Boden zu stampfen und "ich will aber" schreien. Vielleicht passiert dann ein Wunder.

Gast #7723445
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Helga M. schrieb:

Ich denke ein begabter Hobbybastler (den ich noch finden muss) sollte es vielleicht für 250 -300 Euro inkl. Material schaffen.

Das finde ich super, wenn jemand ohne Ahnung schon mal die Kosten festlegt.

Für 250 Euro bekommst du allerhöchsten die Bauteile für ein Experiment im Wohnzimmer, aber nicht für den Einsatz im KFZ. Und schon gar nicht samt Entwicklung und Zulassungspapiere. Hänge da mal zwei Nullen dran, dann meldet sich vielleicht jemand, der sonst nichts anderes zu tun hat.

#7723463
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Helga M. schrieb:

Aus Gründen die hier keine Bedeutung haben

Du meinst du hast keinen Führerschein? Muss man dir nämlich unterstellen, wenn du obiges Anliegen öffentlich nachfragst.

Man könnte auch gewisse Leute fragen, wo du herkommst, und dann den TÜV da bitten, dir den Führerschein wegzunehmen, falls du einen haben solltest.

OP #7723472
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Monk, auf deinen destruktiven Mist kann ich verzichten. Es ist mir schon klar, wenn ich es einem Unternehmen gebe wird es unbezahlbar, jedenfalls für mich. Zur Information, die Frage war, was ich ausgeben möchte. Es gibt bestimmt Menschen, die vor allen Dingen, die Aufgabe als sehr interessant betrachten. Eine Zulassung TÜV usw. ist nicht vorgesehen, es bleibt der Blinkerhebel erhalten.

#7723474
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Helga M. schrieb:

möchte ich meine Blinker über Handy oder Radio per Sprachsteuerung bedienen.

Du brauchst irgendwas, dass Sprache versteht (Alexa, Siri, ...) und irgendwas was ein Relais oder Transistor ansteuern kann. Im Haus gibt es hunderte von Gadgets dazu. Das einfachste ist eine Schaltbare Steckdose. Oder die kleinen Schalter-Drücker.

Im Auto wird es vermutlich aufwendiger mit Alexa und Hue oder was auch immer.

Du solltest ein kleines Modul suchen, dass 2-3 Befehle versteht. Z.B. so was: https://www.ebay.de/itm/226014188059 (Keine Ahnung damit oder ob es sowas gibt). Manchmal findet man auch Spielzeug, dass 2-3 Befehle lernt.

Die Befehle werden intern irgendwas Schalten. Dort dann parallel den 3-fach Blinker triggern oder beim Radio laut/leise.

#7723529
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Bis das der TÜV uns scheidet... Ich vermute ganz stark, dass sowas nur für behinderte als Sonderumbau (und dann im vollen Paket) möglich und vor allem zulässig ist. Bei mir impliziert das Anligen, dass Du aus irgenwelchen Gründen beim fahren die Hände nicht für die Bedienung des Blikers frei hast (haben willst). Und damit wäre die nächste Kontrolle von den Sherrifs ein unschönes Erlebnis.

Es ist ja inzwischen sogar verboten, ein Funk-Mikro während der Fahrt in der Hand zu halten.

Gast #7723531
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Helga M. schrieb:

meine Blinker über Handy oder Radio per Sprachsteuerung bedienen.

Eingriff in das KFTZ - UNTERSAGT!

Hmmm schrieb:

Seltsames Anliegen: Check. Gründe, die explizit verschwiegen werden: Check. Frisch angemeldet: Check. Weiblicher Vorname: Check.

Ja, deutlicher geht es nicht.

Welch ein Scheiß!

Und gutes threads werden nach unten gespült

#7723601
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Helga M. schrieb:

Aus Gründen die hier keine Bedeutung haben, möchte ich meine Blinker über Handy oder Radio per Sprachsteuerung bedienen. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich hätte gerne eine gebrauchte Ariane 5 um ein paar Runden um den Mond zu drehen. Dieser Wunsch wird wohl auch unerfüllt bleiben.

Hat jemand eine Idee?

Ja, Troll woanders.

Mani W. schrieb:

Es geht explizit um Sprachsteuerung der Blinker...

Wozu braucht Frau so etwas?

Damit die Hände beim fahren frei sind für das Smartphone und den Lippenstift.

Hier im Forum ist mittlerweile jeden Tag Freitag.

(Firma: Privat) #7723653
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ALEXA, Blinker links und Blinker rechts als Szene. Dazu braucht man natürlich ein Echo Dot (reicht dafür) und ein gebrauchtes Smartphone, das den HotSpot (WLAN) im Auto bereit stellt. Müßte man mal schauen, ob es solche SONOFF - Relais auch für 12 V gibt. Vielleicht genügt da auch ein Shelly 1 oder ein Garagentor - Öffner. Da gibt es ja genug Auswahl. Eine Daten-SIM fürs Handy muß man aber da schon opfern.

Man kann auch das Smartphone mit Alexa-App nutzen. Da braucht es nicht unbedingt ein Echo - Gerät. Oder man hat ein ANDROID - Autoradio. Neuere Modelle unterstützen sowas ja schon, wo man eine SIM-Karte rein steckt.

Sowas könnte ich mir mal dazu vorstellen.

Und Zigarettenanzünder-Adapter mit 5 V USB gibt es ja auch. Damit hatte ich auch schon mal vor ein paar Jahren ein Echo - Dot im Auto betrieben.

#7723745
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Helga M. schrieb:

Eine Zulassung TÜV usw. ist nicht vorgesehen, es bleibt der Blinkerhebel erhalten.

Gleichwohl wird am Fahrzeug etwas verändert. Wenn diese Sprachsteuerung nicht 100ig funktioniert und beispielsweise der Blinker nicht eingeschaltet wird oder umgekehrt der Blinker unbeabsichtigt aktiviert wird bzw. die falsche Seite blinkt, gefährdet das andere Verkehrsteilnehmer.

Dies wiederum führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, § 19 StVZO. Die Zulassungsstelle erteilt die Betriebserlaubnis wieder nach einem positiven Gutachten, welches die Unbedenklichkeit bescheinigt.

Nicht unwichtig: Bei erloschener Betriebserlaubnis erlischt auch der Versicherungsschutz!

Du siehst, Dein Vorhaben ist keineswegs trivial, sondern eine Schnapsidee.

Gast #7723763
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Wendels B. schrieb:

H. H. schrieb:

Rainer Z. schrieb:

Bei erloschener Betriebserlaubnis erlischt auch der Versicherungsschutz!

Stimmt so pauschal nicht.

Das mag so sein, aber nach 5+ Jahren Prozessiererei gegen Deine Versicherung geht Dir halt die Luft aus.

Das erledigt ein Brief an die Bafin ratzfatz.

#7723796
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Rainer Z. schrieb:

der Blinker nicht eingeschaltet wird oder umgekehrt der Blinker unbeabsichtigt aktiviert wird bzw. die falsche Seite blinkt, gefährdet das andere Verkehrsteilnehmer.

Dies wiederum führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, § 19 StVZO.

Dann haben ja viele BMW und Benze gar keine BE und Versicherung mehr? ;)

Was ne Schnapsidee nur die Blinker per Sprache zu bedienen. Betreutes Fahren ab 17 und $Kind ist zu dumm zum blinken, Mama kann dann von nebenan zum 134. Mal "Blinker rechts" sagen und mit hochgezogenen Augenbrauen rüberschauen, während sie ein Sparschwein hinhält?

#7724060
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Ich hatte viele Jahre Sprachsteuerung im BMW (kein Internet nötig) und jetzt per Google. Beide können einiges über Sprache schalten und einstellen, aber nichts was in Richtung Fahrfunktionen geht. Ich bin mir sicher das es da Richtlinien und Vorschriften und sonstwas gibt und das einfach nicht erlaubt ist. Das auch falsch Blinken zu Unfällen führen kann wurde ja schon genannt. Und oft ist der Blinkerhebel ja noch mechanisch mit der Lenkung gekoppelt, sich einfach parallel zum Blinkerrelais (wenn es sowas noch gibt) zu schalten wird auch nicht reichen. Das Blinkerrelais wird bei meinem Neuen emuliert, und beim links blinken kommt das Klacken mehr aus dem linken Lautsprecher, bei rechts entsprechend mehr aus dem rechten Lautsprecher. Vielleicht eine Hilfe für blinde Fahrer :)

#7724380
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Habe nur ich in diesem wunderbaren Thread noch keine Erklärung dafür gefunden, welches Problem mit einer Sprachsteuerung für den Blinker gelöst werden soll?

Ich fahre nur seit etwas mehr als 30 Jahren Auto und habe bislang noch nie das Problem gehabt, den Blinkerhebel mit den Fingern der linken Hand zu bedienen, und das, obwohl diese Hand auch das Lenkrad bedient.

Da eine körperliche Einschränkung (z.B. keine linke Hand) nicht erwähnt wurde, kann man die wohl ausschließen, zumal in solchen Fällen es eh' einen Spezialumbau des Fahrzeugs mit entsprechender Eintragung in die Papiere geben würde.

Also muss es etwas anderes sein. Aber was? Demenz? Viel zu kleine Hände à la Bettina Wegner? Zu große Pοrnoschaufeln? Anderer Nutzer des Fahrzeugs verschmiert Blinkerhebel mit klebrigem Schokoladeneis (aber nicht das Lenkrad?!) ...

#7724396
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Heinz B. schrieb:

ALEXA, Blinker links und Blinker rechts als Szene.

Ich stelle mir grade vor: mitten im Tunnel oder beim Stau auf der Autobahn (wo der brennende LKW quer auf der Fahrbahn steht):

ALEXA, BREMSEN! -> leider grade kein Funkempfang, bzw. Antwort/Reaktion erst nach 5 Sekunden

Ob das wirklich zielführend sein könnte mit der online Sprachsteuerung? Da müsste also eine wie auch immer konstruierte Sprachsteuerung ZWINGEND offline im Fahrzeug lokal vorhanden sein. Da gibt wieder spezielle Anforderungen an die lokale Rechenleistung.

#7731625
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Helga M. schrieb:

Aus Gründen die hier keine Bedeutung haben, möchte ich meine Blinker über Handy

Schon klar, da das Handy ja eh schon in der Hand ist, ist die Hand für den Blinker nicht frei. Da ist es dann einfacher den Blinker mit dem Handy zu bedienen als das Handy wegzulegen. Nächste Ausbaustufe (Im Augenblick noch nicht gefordert) : Die Bremse über Handy bedienen.

Gast #7731634
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H. H. schrieb:

Rainer Z. schrieb:

Bei erloschener Betriebserlaubnis erlischt auch der Versicherungsschutz!

Stimmt so pauschal nicht.

Das stimmt insoweit, als dass die Versicherung im Fall eines Schadens den Eigenschaden nicht zahlen muss und den gezahlten Fremdschaden komplett einfordern kann.

#7731974
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Blinker links / rechts reicht ja nicht. In diesem Fall muss der Blinker auch wieder ausgeschaltet werden.

Aber ja, vermutlich wird diese Funktion gefordert, da der OP die Fahrt über mit seinem Handy "spielen" möchte und es dann an einer freien Hand für den Blinker fehlt. Zu Gute muss man dem OP heißen, dass er immerhin den Wunsch nach Blinken grundsätzlich hat. ;-)

Gast #7732242
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H. H. schrieb:

Monk schrieb:

H. H. schrieb:

Unsinn.

H. H. schrieb:

Unsinn

So ist das nicht hilfreich. Geht es bitte etwas ausführlicher?

Ist nicht nötig.

Herr Hansesatdt Hamburg hat keine Argumente.

Es lohnt ein Blick in die Versicherungsunterlagen. Haftung bei grober Fahrlässigkeit. Bei Autos ist das nochmal komplizierter, weil die ja noch eine ausdrpckliche Zulassung benötigen und zwar für alle Eingriffe. Wir kennen ja das Verhalten der Versicherungen und der Polizei wenn da schon einen Fensterfolie verklebt wurde oder die Lampen Augenringe haben.

Gast #7732252
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Simon R. schrieb:

H. H. schrieb:

Monk schrieb:

H. H. schrieb:

Unsinn.

H. H. schrieb:

Unsinn

So ist das nicht hilfreich. Geht es bitte etwas ausführlicher?

Ist nicht nötig.

Herr Hansesatdt Hamburg hat keine Argumente.

Man muss solchen Dummschwatz nicht immer wieder aufs neue widerlegen.

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