Hallo zusammen, in letzter Zeit biete ich immer häufiger freiberuflich Hardwareentwicklung für Firmen an. Bisher lief es so, dass die Firmen mir ihre Software-Tools bereitgestellt haben, und ich mein Wissen und die Umsetzung beigesteuert habe. Mein Angebotsportfolio ist recht breit und reicht von normaler Schaltungsentwicklung, Hochfrequenz-, Mikrowellen- und Millimeterwellentechnik bis hin zur (falls nötig) EM-Simulation und vollständigen 3D-Modellierung des HF-Frontends. Mein Kerngebiet liegt in der Realisierung von Millimeterwellen-Antennensystemen in planaren Leitungs- und SIW-Strukturen sowie in der Antennentechnik, mit oder ohne dielektrischer Linse, oder klassisch in der Hohlleitertechnik. Die klassische Schaltungen erstelle ich meistens in Altium, wie von den Kunden gewünscht. Dabei ist es egal, ob es sich um 2- oder 12-lagige Platinen handelt oder ob der Kunde ein Bare Die verwenden möchte, bei dem eine Cavity mit Bondmöglichkeiten in die PCB integriert werden soll. Ob ich HF Lagenaufbauten zusammenstelle oder eine einfache Controller Platine entwerfe. Wie gesagt, im Bereich Hardware decke ich recht viel ab. Abgerechnet wird nach Aufwandsabschätzung +/- 15 %, außer bei klar verhandelten Projekten, die nach Stunden abgerechnet werden. Nach Abnahme durch den Kunden wird die Freigabe gemeinsam erteilt, und die PCBs werden bestellt und bestückt. Bis heute war es immer so, dass ich bei einer zweiten Revision aufgrund von Designfehlern etc. nicht haftbar war. Ich habe dann einfach die Revision 2 durchgeführt, ohne dass mir Kosten entstanden sind. Ich durfte sogar die Stunden für die zweite Revision erneut abrechnen. Nun meine Fragen: Wie sieht es normalerweise mit der Haftung aus? Stellen viele Firmen ihre Software bereit, damit der Freiberufler seine Arbeit für die Firma verrichten kann? Was kann man in einem Fall wie meinem verlangen? Ich würde mich sehr freuen, wenn die Kommentare realistisch bleiben. Bitte keine Übertreibungen oder Posts, die niemand nachvollziehen kann. Es ist von meiner Seite eine sehr ernst gemeinte Frage, und ich wüsste nicht, wo ich sie sonst stellen könnte. Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eure Unterstützung. Grüße Fabi
Hi Fabi, ich finde du deckst eine große Bandbreite ab in der Hardware. Das ist schon eine Hausnummer was du da anbietest. Es ist in vielen Branchen üblich, dass der Auftraggeber die notwendigen Tools bereitstellt, um Kompatibilität sicherzustellen. Für hochspezialisierte technische Dienstleistungen wie deine (Hardwareentwicklung, Hochfrequenztechnik, EM-Simulationen) sind 80 Euro eher der untere Durchschnitt, ich denke mit 100 -115 € bist du auch bezüglich deiner besonderen Haftung fair unterwegs. Wir müssen in Deutschland endlich aufwachen und für das immense Wissen, das sich über Jahre angesammelt hat, durch jahrelange Fortbildungen die richtigen Stundensätze fordern. Vicky
MMW S. schrieb: > Bis heute war es immer so, dass ich > bei einer zweiten Revision aufgrund von Designfehlern etc. nicht haftbar > war Unterschied Dienstvertrag zu Werkvertrag: Beim Dienstvertrag verpflichtet sich der Beauftragte zum Tätigwerden und die Bezahlung erfolgt unabhängig vom erzielten Erfolg. Der Werkvertrag verpflichtet zur Erstellung eines Werks und die Entlohnung erfolgt erst nach Fertigstellung und Abnahme. https://www.ihk-muenchen.de/recht/vertragsrecht/werkvertrag-dienstvertrag/ Werkvertrag kann beliebig unschön werden. Ich habe schon an Projekten gearbeitet die so hakelig wurden das mein Stundenlohn auf 'Zeitungsjunge' zusammenbrach. Muss man als Lehrgeld sehen. Du bist eine vertragliche Vereinbarung eingegangen und der Kunde kann nichts dafür das Du dich verschätzt hast. Läuft es aber gut, verdienst du mehr, denn der Preis steht fest. SW: Ich verwende Kicad und liefere das vollständige Projekt inkl. Libs. Wer was anderes möchte, muß mir die Lizenz stellen. Soll ich mir eine kaufen, preise ich das ein. Stundenlohn ist abhängig davon wie oft man miteinander arbeitet. Ein Kunde der Dich regelmäßig versorgt, sollte auch bessere Konditionen bekommen. Über die Höhe wird viel gesponnen. Bist Du Rechtsanwalt und berätst einen Kunden mal für 1Std, kann man 250€ nehmen. Als Lohn für ein Projekt das ca. 500Std dauert, eher nicht. Wenn Du aber für 30€ arbeiten willst, kannst Du das viel stressfreier als AG machen. Also finde Dein Mittelmaß.
MMW S. schrieb: > Ich würde mich sehr freuen, wenn die Kommentare realistisch bleiben. Das wird schwer möglich sein. Wenn sich da jemand wirklich auskennt, dann ist das ein Konkurrent. Dieser wird abwägen, ob er überhaupt antwortet oder dessen Antwort wird von der Intention geprägt sein die Konkurrenz fern zu halten. MMW S. schrieb: > Wie sieht es normalerweise mit der Haftung aus? Nach HGB (nicht BGB) besteht hier die Vertragsfreiheit zwischen den Parteien. Im Prinzip ist daher alles erlaubt, bis auf die Gewaltanwendung oder Tötung, wie diese in kriminellen Vereinigungen übich ist. (> Übertreibungen: Ab und zu muss das sein.) Vermutlich haben die Auftraggeber noch einen älteren Vertrag mit einer Versicherung betreffend der Produkthaftung und sonstiger Haftungen. Derjenige Forumsteilnehmer, der an die Vertragssklauseltexte herankäme, wurde aber gesperrt, weil er zu häufig nur untechnisches postete, war aber nicht so störend, wie manche behaupten. MMW S. schrieb: > Was kann man in einem Fall wie meinem verlangen? Bisher hattest Du Glück, dass noch keiner sagte, auf jeden Fall nicht mehr als das Outsourcing nach Indien. Das ist übrigens kein Witz oder Übertreibung, weil ich jemanden kenne, dem das zweimal passiert ist.
Dieter D. schrieb: > weil ich jemanden kenne Klar. Du kennst immer einen, dem irgendwas völlig unglaubliches passiert ist. Baron Münchhausen kennst Du sicher auch. Wer Indien Preise will, möge nach Indien gehen. Guten Flug und viel Erfolg. Wir sehen uns dann wieder wenn die Scherben aufgefegt werden müssen.
Vielen Dank euch schonmal für eure Einschätzungen. @Michael Michael schrieb: > Dieter D. schrieb: Da du, wie ich vermute, auch viel Ahnung in dem Bereich meiner Fragestellung hast, würde es mich sehr interessieren, was du zu meinem geschriebenen Text denkst. Wenn es dir nichts ausmacht, würde ich mich sehr freuen, wenn du meine drei Fragen beantworten würdest. Viele Grüße
Michael schrieb: > Klar. > Du kennst immer einen, dem irgendwas völlig unglaubliches passiert ist. Logisch, dass Du solche nicht kennst, weil für Dich sind das Versager, denen so etwas passiert und mit denen gibst Du Dich niemals ab. > Baron Münchhausen kennst Du sicher auch. Wer kennt den nicht. Geiz ist geil gibt es halt auch in diesem Bereich. Teppichhändler sind sie alle. > Wer Indien Preise will, möge nach Indien gehen. > Guten Flug und viel Erfolg. > Wir sehen uns dann wieder wenn die Scherben aufgefegt werden müssen. Das ist genau das, was ich solchen Firmen auch wünsche. Im globalen Markt sind dann häufig auch hier die Arbeitsplätze weg. Über die Scherben, freuen sich Schärgen, die fegen dann nur auf, wer um die Reste rauft. (Reimt sich sogar. Die Scherben sehen dann leider so aus, dass in Scharen die betroffenen zu den Schärgen laufen, also wählen ganz links und ganz rechts.)
Michael schrieb: > Unterschied Dienstvertrag zu Werkvertrag: > Beim Dienstvertrag verpflichtet sich der Beauftragte zum Tätigwerden und > die Bezahlung erfolgt unabhängig vom erzielten Erfolg. Der Werkvertrag > verpflichtet zur Erstellung eines Werks und die Entlohnung erfolgt erst > nach Fertigstellung und Abnahme. > https://www.ihk-muenchen.de/recht/vertragsrecht/werkvertrag-dienstvertrag/ Guter Link. Nur einem Detail darin möchte ich widersprechen. Evtl. ist dies für den TO von Relevanz. Als Beispiel für einen Werkvertrag führt der Bericht der IHK "Reparaturen" auf. Bekanntlich legen Auto-Werkstätten (und früher besonders auch Fernsehtechniker) Wert auf die Vereinbarung eines *Dienst*-Vertrages, d.h. der Erfolg wird nicht geschuldet. Die Werkstatt würde anderenfalls arm werden, wenn der Fehler nicht gefunden werden kann und der Erfolg gleichwohl geschuldet würde.
MMW S. schrieb: > Wie sieht es normalerweise mit der Haftung aus? Du bist als Selbständiger IMMER haftbar. Das ist das Wesentliche. Es sei denn du hast gewisse Haftungen ausgeschlossen. S.u. > Stellen viele Firmen ihre Software bereit, damit der Freiberufler seine > Arbeit für die Firma verrichten kann? Nur die, die uninformierte Leute wie dich beschäftigen, welche nicht wissen, dass man sich damit dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit aussetzt. Üblicherweise bekommt ein Selbständig handelnder keine Arbeitsmittel. Das hat sich bei einigen Dienstverhältnissen so eingebürgert, bleibt aber ein Indiz für Abhängigkeit. > Was kann man in einem Fall wie meinem verlangen? Man kann immer das verlangen, was der Markt hergibt. Solange du nur 80 nimmst, freuen sich deine Kunden! Rainer Z. schrieb: > Auto-Werkstätten ... der Erfolg wird nicht geschuldet. Das ist was anderes! Unter Reparatur versteht man beim Freiberufler, dass er das in Ordnung bringt, was er angeboten hat und gfs Fehler beseitigt. Bei der Autowerkstatt heißt das, dass sie eine korrekte Fehlersuche betreibt. Ferner haftet der FB immer für das was er kaputt gemacht hat. Genau so wie die Autowerkstatt. Für beides gibt es aber Versicherungen. Das scheint der TE nicht zu wissen. Er hat vermutlich keine. Ein weiteres Indiz für einen verkappten Angestellten. Vicky M. schrieb: > Es ist in vielen Branchen üblich, dass der Auftraggeber die notwendigen > Tools bereitstellt, um Kompatibilität sicherzustellen. Eingebundenheit in die Orga des Auftraggebers. Noch ein Indiz für einen Scheinselbständigen! Ein richtiger Schaltungsentwickler hat selbstredend die aktuelle Lizenz der Software daheim, für die Art der Entwicklung, die er anbietet. Im Zweifel käuft er sie sich! Das sollte im Projektrahmen drin sein. Das gilt auch nicht nur für Altium und Konsorten, sondern auch Projektmanagement-Software und natürlich das richtige OfficePaket, Visio und Zugänge zu Atlassian. Das Einzige was unsereins von der IT des Kunden bekommt, sind Passworte und Pfade zu den Atlassian-Servern und -bereichen, wo die Datenbanken liegen in die wir reinarbeiten. Schließlich ist der HW-Entwickler ja auch dafür verantwortlich, die Produktionsunterlagen zu generieren und sich mit der Produktion abzustimmen. Der muss alles zwischen dem PCB-Hersteller und dem Bestücker regeln ... ... und die haben natürlich auch die Altiumsoftware rumliegen! Und warum haben sie das? Weil sie selbständig sind, was der TE definitiv nicht ist.
MMW S. schrieb: > wenn du meine drei Fragen beantworten würdest Das habe ich. Das ist B2B und DEINE Selbstständigkeit. Was Du willst musst Du verhandeln. Dieter D. schrieb: > Logisch, dass Du solche nicht kennst, weil für Dich sind das Versager, > denen so etwas passiert und mit denen gibst Du Dich niemals ab. Blödsinn! Aus dem Scheitern entsteht Erfahrung. Wer heute erfolgreich ist, hat meist 1 bis x Bauchlandungen hinter sich. Ich habe größten Respekt vor jedem der sich traut und sich durchbeißt. DU bist nur einfach einer der andauernd Geschichten aus dem A... zieht. Immer ist es der FEFE dem dieses oder jenes passiert ist, die Bekanntschaft in der Bahn der Herr X und die Frau Y. Meist um etwaszu untermauern das Du so in den Raum gestellt hast und das höchst unglaubwürdig ist. Das man Sprüche hört wie 'der Inder ist billiger' ist normal. Tagesgeschäft. 0815 Geplänkel. Nimmt man zu Kenntniss, lächelt freundlich und macht seinen Standpunkt klar. Wer Inder Preise will, wird mich niemals beaufragen also brauche ich mir den Kopf nicht zu machen. Aber deswegen gehe ich nicht heulend nach Hause und hänge meine Selbstständigkeit an den Nagel. Selbstständigeit ist nix für zarte Pflänzchen.
Andi schrieb: >> Wie sieht es normalerweise mit der Haftung aus? > Du bist als Selbständiger IMMER haftbar. Das ist das Wesentliche. Es sei > denn du hast gewisse Haftungen ausgeschlossen. S.u. Wie man überall lesen kann, gibt es unter 100 Postern 101 unterschiedliche Meinungen darüber, was das Wort "haften" im konkreten Fall bedeutet. Allein schon deshalb ist die Antwort falsch, weil viel zu allgemein. > Üblicherweise bekommt ein Selbständig handelnder keine Arbeitsmittel. Was bedeutet "üblicherweise"? Je nach Branche und Projekt gibt es Arbeitsmittel, die sich ein Einzelkämpfer gar nicht leisten oder nicht beschaffen kann. Du denkst offenbar immer nur an deinen Bubble und verallgemeinerst das. Wir wissen doch gar nicht so genau, wie es bei dem TE aussieht. > Unter Reparatur versteht man beim Freiberufler, dass er das in Ordnung > bringt, was er angeboten hat und gfs Fehler beseitigt. Bei der > Autowerkstatt heißt das, dass sie eine korrekte Fehlersuche betreibt. In der deutschen Sach- und Fachsprache bedeutet "reparieren" das Wiederherstellen eines funktionsfähigen Zustands. Das gilt auch für die Autowerkstatt. Wenn die Autowerkstatt den Erfolg nicht garantieren will, nennt sie das "arbeiten" oder "zu reparieren versuchen", aber nicht "reparieren". Was du für den Freiberufler sagst, nennt man beim Werkvertrag "Nachbessern", also das erstmalige Herstellen eines vertragsgemäßen Zustands. Beim Dienstvertrag muss man lediglich im Rahmen seiner versprochenen Fähigkeiten "arbeiten", ganz gleich, was dabei herauskommt. > Weil sie selbständig sind, was der TE definitiv nicht ist. Nachdem du mehrere Indizien (oder eigentlich nur Vermutungen) aufgezählt hast, heißt es nun plötzlich "definitiv". Du solltest Redenschreiber für Politiker werden.
Michael schrieb: > Selbstständigeit ist nix für zarte Pflänzchen. Ack. Und auch nichts für Leute, die nicht verstehen, dass Selbstständige in ihrer Tätigkeit nicht als Menschen, sondern als Wirtschaftssubjekte agieren. Da gibt es keine Arbeitgeber, die einem Lohn und Brot geben und die man loben oder beschimpfen kann. Da gibt es nur andere Wirtschaftssubjekte.
Vielen Dank euch allen für die zahlreichen Nachrichten. Bisher wurde stark auf das Thema Haftung und die Bereitstellung von Software eingegangen. Das Thema Verdienst/Entlohnung wurde jedoch weitgehend ausgespart. Woran liegt das? Über faire Gehälter wird, wie ich empfinde, nie gesprochen. Es wird entweder maßlos übertrieben mit Aussagen wie: "Mindestens 250 € die Stunde, sonst lässt du dich ausbeuten..." oder es wird gar nichts dazu gesagt. Liegt es vielleicht daran, dass alle wissen, dass man 100-150 € die Stunde verlangen sollte (bei der oben angegebenen Leistung), aber genau weiß, dass man dann weniger bis keine Kunden mehr findet? Deshalb bieten viele ihre Leistung für 50-80 € an. Ich denke, wenn alle eine ähnliche Vorstellung von Entlohnung hätten und dies auch jedem bekannt wäre, gäbe es nicht dieses massive Unterbieten, um andere Bewerber auszustechen, wodurch man selbst am niedrigen Preis leidet. Sehe ich das falsch? Was ist für euch eine faire Entlohnung? Was lässt der Markt zu? Wo liegen die Probleme, gerechte Entlohnung wirklich umsetzen zu können? Vielen Dank euch allen! Ich hoffe, weiterhin auf so anständige Nachrichten wie bisher. Grüße und einen schönen Montag!
MMW S. schrieb: > Über faire Gehälter wird, wie ich empfinde, nie gesprochen. "Gehalt" ist nach meinem Textverständnis die monatliche Vergütung eines abhängig Beschäftigten, d.h. eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin. Genauso "Lohn". Wie im üblichen "Stundenlohn". > Was ist für euch eine faire Entlohnung? > Was lässt der Markt zu? Die erste Frage hast Du mit Deiner zweiten Frage doch selber schon beantwortet. Natürlich hängt es in erster Linie von den Preisen der Konkurrenz ab. Für Deine eigene Kalkulation berücksichtigst Du weitere Faktoren wie Deinen Ressourceneinsatz (Geräte/Maschinen, Raummiete, Nebenkosten wie z.B. Strom, Fahrzeugkosten, Arbeitnehmerlöhne für Deine Angestellten, Verbandsbeiträge, Versicherungen, Steuerberaterkosten und und und... zuletzt Deine eigenen Lebenshaltungskosten als Unternehmerlohn). Das aber ist doch höchst individuell! Wie soll jemand dazu etwas sagen können?? Zum Beispiel hat eine Fahrradwerkstatt eine günstigere Ausstattung als eine Autowerkstatt und kann dementsprechend günstiger kalkulieren. Geh' das Ganze mal mit einem erfahrenen Steuerberater durch!
MMW S. schrieb: > Das Thema Verdienst/Entlohnung wurde jedoch weitgehend > ausgespart. Hä? Lesekompetenz?
Rainer Z. schrieb: > Als Beispiel für einen Werkvertrag führt der Bericht der IHK > "Reparaturen" auf. > > Bekanntlich legen Auto-Werkstätten (und früher besonders auch > Fernsehtechniker) Wert auf die Vereinbarung eines *Dienst*-Vertrages, > d.h. der Erfolg wird nicht geschuldet. Die Werkstatt würde > anderenfalls arm werden, wenn der Fehler nicht gefunden werden kann und > der Erfolg gleichwohl geschuldet würde. Die Reparatur an sich wird trotzdem ein Werkvertrag. Man gibt erst einen Dienstvertrag zur Fehleranalyse ("1xSteuergeräte auslesen für x€"), dann einen Reparaturauftrag ("1x Bauteil y für z € austauschen"). Ich glaube kaum, dass du mit deiner Werkstatt zufrieden wärst, wenn sie dir nach der Reparatur die Karre zurück geben und das Auto fährt im Vorwärtsgang rückwärts, weil sie die Kabel verpolt haben, oder? Andi schrieb: > Üblicherweise bekommt ein Selbständig handelnder keine Arbeitsmittel. > Das hat sich bei einigen Dienstverhältnissen so eingebürgert, bleibt > aber ein Indiz für Abhängigkeit. Genau, denn ein Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag. Somit wäre schon mal das erste Indiz für die Scheinselbständigkeit gegeben. Das Ablehnen einer Haftung ist der nächste Schritt und wenn man dann noch das das unternehmerische Risiko ablehnt (Vergütung nach tatsächlichem Aufwand) dann fragt man sich schon, was da selbständig sein soll? Rolf schrieb: > Wie man überall lesen kann, gibt es unter 100 Postern 101 > unterschiedliche Meinungen darüber, was das Wort "haften" im konkreten > Fall bedeutet. Für was man alles haftet steht im BGB. Um haften zu müssen, braucht es auch keinen Vertrag mit dem geschädigten. Beispiel: Ich trete den Spiegel von deinem Auto ab. Da hafte ich für. Wenn es Vorsatz war (was beim abtreten durchaus zu unterstellen ist) Übernimmt auch meine Versicherung den Schaden nicht. Das HGB ist irrelevant, insbesondere für Freiberufler. Rolf schrieb: >> Üblicherweise bekommt ein Selbständig handelnder keine Arbeitsmittel. > > Was bedeutet "üblicherweise"? Je nach Branche und Projekt gibt es > Arbeitsmittel, die sich ein Einzelkämpfer gar nicht leisten oder nicht > beschaffen kann. > Du denkst offenbar immer nur an deinen Bubble und verallgemeinerst das. > Wir wissen doch gar nicht so genau, wie es bei dem TE aussieht. Ne, wer selbständig arbeitet, hat eine Arbeitsmittel. Wie soll das sonst selbständig gehen, wenn man von den Arbeitsmitteln des AG abhängig ist? Rolf schrieb: > Was du für den Freiberufler sagst, nennt man beim Werkvertrag > "Nachbessern", also das erstmalige Herstellen eines vertragsgemäßen > Zustands. Beim Dienstvertrag muss man lediglich im Rahmen seiner > versprochenen Fähigkeiten "arbeiten", ganz gleich, was dabei > herauskommt. Nur weil man keinen Werkerfolg schuldet, heißt das aber nicht, dann man nicht schadenersatzpflichtig wird. Im vorliegenden Beispiel seien hier z.B. die allgemeinen Prüf- und Hinweispflichten genannt.
MMW S. schrieb: > Ich denke, wenn alle eine ähnliche Vorstellung von Entlohnung hätten und > dies auch jedem bekannt wäre, gäbe es nicht dieses massive Unterbieten, > um andere Bewerber auszustechen, wodurch man selbst am niedrigen Preis > leidet. Sehe ich das falsch? Du denkst in undefinierten Gummikategorien. Was bitte soll denn eine "Vorstellung von Entlohnung" sein? Wer Geld für Essen und Miete braucht, geht deswegen mit dem Preis runter. Wer zusätzlich anderes Einkommen hat, fordert nicht unbedingt den höchsten Preis. Wer für wenig Geld das bekommt, was er will, zahlt nicht freiwillig mehr und schadet dadurch seinem Unternehmen (und damit seinen Angestellten). Man nennt das freie Marktwirtschaft. Muss man nicht gut finden, aber man muss ja auch nicht als Selbständiger arbeiten wollen. > Was ist für euch eine faire Entlohnung? Was bedeutet "fair"? Früher war das AFAIK ein im Sport benutzter Begriff. Heute scheint er überall "so viel, wie ich persönlich mindestens bekommen möchte" bzw. "so wenig, wie ich maximal bezahlen möchte" zu meinen und ist damit zu einer leeren Worthülse verkommen. > Wo liegen die Probleme, gerechte Entlohnung wirklich umsetzen zu können? Was bedeutet "gerecht"? Es gibt auf der Welt nirgendwo Gerechtigkeit, es gibt nur "Recht", und das ist durchaus Ansichtssache und kultureller Usus. > Ich hoffe, weiterhin auf so anständige Nachrichten wie bisher. Ich sehe in dem Thread keine "Nachrichten", weder anständige noch unanständige. SCNR.
Rainer Z. schrieb: > MMW S. schrieb: >> Über faire Gehälter wird, wie ich empfinde, nie gesprochen. > > "Gehalt" ist nach meinem Textverständnis die monatliche Vergütung eines > abhängig Beschäftigten, d.h. eines Arbeitnehmers oder einer > Arbeitnehmerin. > > Genauso "Lohn". Wie im üblichen "Stundenlohn". Für mich bedeutet ein Stundenlohn, dass ich einen Auftrag auf Basis einer Stundenvergütung annehme. Alternativ gibt es das klassische Angebot, bei dem die Abwicklung nach dem ermittelten Angebotswert erfolgt. Am Ende wird die Leistung jedoch immer auf die Stunde heruntergebrochen und überprüft, ob sich der Auftrag rechnet. >> Was ist für euch eine faire Entlohnung? >> Was lässt der Markt zu? > > Die erste Frage hast Du mit Deiner zweiten Frage doch selber schon > beantwortet. > > Natürlich hängt es in erster Linie von den Preisen der Konkurrenz ab. > Für Deine eigene Kalkulation berücksichtigst Du weitere Faktoren wie > Deinen Ressourceneinsatz (Geräte/Maschinen, Raummiete, Nebenkosten wie > z.B. Strom, Fahrzeugkosten, Arbeitnehmerlöhne für Deine Angestellten, > Verbandsbeiträge, Versicherungen, Steuerberaterkosten und und und... > zuletzt Deine eigenen Lebenshaltungskosten als Unternehmerlohn). > > Das aber ist doch höchst individuell! Wie soll jemand dazu etwas sagen > können?? Zum Beispiel hat eine Fahrradwerkstatt eine günstigere > Ausstattung als eine Autowerkstatt und kann dementsprechend günstiger > kalkulieren. > Klar, es ist ein wenig individuell, aber am Ende bleibt es +/- 15% bei jedem ziemlich das Gleiche, und nur die angebotene Leistung variiert. Deshalb habe ich mich auf meinen Anfangspost bezogen, wo deutlich wird, dass nicht die breite Masse ein Frontend bis 120 GHz entwickelt. Doch hier stellt sich die Frage: Wenn die Grundkosten bei vielen relativ identisch sind, die angebotene Leistung jedoch nicht, wie geht man damit um? Wenn nun jemand sagt, er macht normale ESP-Controller-Platinen für 80 €/h, müsste man mit seinem Alleinstellungsmerkmal, wie z.B. einem 120-GHz-Projekt, mehr verlangen. Allerdings wird mir der Kunde vermutlich keine 180 €/h zahlen, weil er das als zu teuer empfindet. Der Kunde versteht oft nicht die Komplexität des Schaltungsdesigns. Er sieht meist nur eine grüne Platine mit Bauteilen. Wie also kann man hier einen angemessenen Betrag fordern, und was wäre dieser? Ich bin sehr neu in diesem Business und daher fällt es mir unglaublich schwer, den Stundensatz richtig einzuordnen. Ich weiß jedoch, dass ich auf jeden Fall zu günstig bin, aber ich habe keine klare Vorstellung davon, wie hoch ein normaler Stundensatz ist.
MMW S. schrieb: > Ich bin sehr neu in diesem Business und daher fällt es mir unglaublich > schwer, den Stundensatz richtig einzuordnen. Im Eingangsthread hast Du geschrieben: > Mein Angebotsportfolio ist recht breit und reicht von normaler > Schaltungsentwicklung, Hochfrequenz-, Mikrowellen- und > Millimeterwellentechnik bis hin zur (falls nötig) EM-Simulation und > vollständigen 3D-Modellierung des HF-Frontends. Bei einem breiten Angebotsportfolio dürfte es genügend weitere Anbieter geben. Deren Preise könnten Dir zur (ersten) Orientierung dienen. Auch Kunden richten sich an den Kosten aus. Das ist nicht anders als in der Dönerbude. Wenn Du neu auf dem Markt bist und Deine Kunden die Qualität (und bei einem Stundensatz die Dauer der Aufführung) noch nicht kennen, wirst Du vorübergehend mit etwas geringerer Vergütung die Kunden locken müssen... wie die Dönerbude.
MMW S. schrieb: > Für mich bedeutet ein Stundenlohn, dass ich einen Auftrag auf Basis > einer Stundenvergütung annehme. Dann setz dich mal hin und lerne ein paar Vokabeln. Du bist unprofessionell. MMW S. schrieb: > Alternativ gibt es das klassische Angebot, bei dem die Abwicklung nach > dem ermittelten Angebotswert erfolgt. Das ist völliger Humbug. Du gibst ein Angebot ab. Das kann der AG annehmen (=beauftragen) sodass ein Vertrag zustande kommt, der dann erfüllt wird, oder ein Gegenangebot machen (er schickt dir einen Vertragsentwurf mit Änderungen) das du wiederum annahmen kannst. Es wird den auch nicht der "Angebotswert" "abgewickelt" sondern der Auftrag wird vertragsgemäß vergütet. MMW S. schrieb: > Am Ende wird die Leistung jedoch immer auf die Stunde heruntergebrochen > und überprüft, ob sich der Auftrag rechnet. Ein Wirtschaftssubjekt ermittelt Kosten und Leistungen. Stunden sind einem Unternehmen völlig egal, Wichtig ist, wieviel Kapital es zur Realisierung des Geschäfts braucht. MMW S. schrieb: > Klar, es ist ein wenig individuell, aber am Ende bleibt es +/- 15% bei > jedem ziemlich das Gleiche, und nur die angebotene Leistung variiert. Echt, du zahlst der Putzfrau das gleiche wie dir selbst? Dann wundere dich nicht, wenn du wie eine Putzfrau verdienst. MMW S. schrieb: > Deshalb habe ich mich auf meinen Anfangspost bezogen, wo deutlich wird, > dass nicht die breite Masse ein Frontend bis 120 GHz entwickelt. Scheint aber noch genug zu geben, die ggf. genauso schlecht rechne können wie du, sonst würde es solche Preise nicht geben: MMW S. schrieb: > Deshalb bieten > viele ihre Leistung für 50-80 € an. Vielleicht fehlt dir aber auch der Markteinblick. 80 € stellen wir für eine Stunde Bezeichner in Rechnung. MMW S. schrieb: > Wenn nun jemand sagt, er macht normale ESP-Controller-Platinen für 80 > €/h, müsste man mit seinem Alleinstellungsmerkmal, wie z.B. einem > 120-GHz-Projekt, mehr verlangen. Allerdings wird mir der Kunde > vermutlich keine 180 €/h zahlen, weil er das als zu teuer empfindet. Wenn du schlau bist, sagst du dem Kunden das dauert 200 Stunden, multiplizierst es mit 80 € und biestest es ihm für 16.000 € pauschal mit 3% Nachlass an. Da du es viel schneller als die Konkurrenz kannst, machst du es in 20 h und hast in einer Woche 16.000 € verdient (mit Angebot, Auftragsverhandlung und Abrechnung). So arbeitet ein Selbständiger.
Re D. schrieb:
....
....
@Re D.
Ich danke dir sehr für deine ehrlichen Worte und werde versuchen, daraus
zu lernen. Nur weil man vielleicht ein guter Ingenieur ist, bedeutet das
nicht automatisch, dass dies auch am Anfang für die Selbstständigkeit
gilt.
Da alles seine Zeit benötigt, kann es am Anfang schwer sein, sich das
nötige Fachwissen für die Selbstständigkeit anzueignen – vor allem, wenn
man keinen Einblick hat, wie andere es tun. Das nutzen Konzerne oder
langjährig Erfahrene direkt aus, ohne dass man es selbst bemerkt.
Deshalb dieser Post, da ich lernen möchte und hoffe, von erfahrenen
Personen etwas zu hören.
Deshalb danke ich dir sehr für deinen Kommentar. Höchstwahrscheinlich
hast du mit dem Wort "unprofessionell" auch recht, aber ich bin gewillt,
dazu zu lernen und das Geschriebene umzusetzen.
:
Bearbeitet durch User
Nochmals: Der Steuerberater ist Dein Freund. Den brauchst Du sowieso und er berät auch vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Steuerberater sind in der Regel Betriebswirte bzw. (früher) Diplom-Kaufleute und kennen sich entsprechend aus bei Deinen Fragen. Sie sind zudem hilfreich bei der Beschaffung von Bankkrediten, Banken machen Kredite für Neu-Selbständige in der Regel sogar abhängig von einem Situationsbericht oder der Wirtschaftlichkeitsberechnung eines Steuerberaters. Das ist jedenfalls die Kernkompetenz meines Chefs, den Rest machen Steuerfachgehilfen.
Rainer Z. schrieb: > Nochmals: Der Steuerberater ist Dein Freund. Rolf schrieb: > Da gibt es nur andere > Wirtschaftssubjekte. Auch wenn der Steuerberater "dein Freund" sein will, ist er doch in aller erster Linie auch nur ein Wirtschaftssubjekt mit dem Ziel der Gewinnerzielung, der vor allem dein bestes will: Dein Geld. Da der TO das freiberufliche Geschäft ja offensichtlich nebenberuflich betreibt, und das aus Spaß an der Freud für ein Taschengeld, ists schon sehr fraglich, ob er einen Steuerberater braucht. Oliver
Oliver S. schrieb: > Da der TO das freiberufliche Geschäft ja offensichtlich nebenberuflich > betreibt, und das aus Spaß an der Freud für ein Taschengeld, ists schon > sehr fraglich, ob er einen Steuerberater braucht. Klar, wenn er den Jahresabschluss (EÜR) selber hinbekommt: kein Problem. Aber der TO hat ja seeehr viele Fragen und ist eben noch etwas feucht hinter den Ohren. Was kein Vorwurf sein soll! Jeder hat mal klein angefangen.
Rolf schrieb: > Was du für den Freiberufler sagst, nennt man beim Werkvertrag > "Nachbessern", richtig. Ich habe das "Reparieren" korrekt eingeordnet. Rolf schrieb: > Je nach Branche und Projekt gibt es > Arbeitsmittel, die sich ein Einzelkämpfer gar nicht leisten oder nicht > beschaffen kann. DAS IST GENAU DAS, WAS EINEN ANGESTELLTEN ERFORDERT! Ein Selbständiger arbeitet selbständig und bearbeitet das, was selbständig zu bearbeiten ist. Sonst ist er ein Scheinselbständiger. Das muss mal kapiert werden. Re D. schrieb: > Ne, wer selbständig arbeitet, hat eine Arbeitsmittel. Wie soll das sonst > selbständig gehen, wenn man von den Arbeitsmitteln des AG abhängig ist? Korrekt! Ich nehme an, dass Re D. selber ein Selbständiger ist. Richtig? Re D. schrieb: > Nur weil man keinen Werkerfolg schuldet, heißt das aber nicht, dann man > nicht schadenersatzpflichtig wird. Im vorliegenden Beispiel seien hier > z.B. die allgemeinen Prüf- und Hinweispflichten genannt. Genau das war gemeint. Und zwar als Zusatz zum Thema Reparatur. Der TE berichtete darüber hinaus, dass er beliebig lange an einer Platine wuseln darf, bis sie funktioniert. Wenn das so abgestimmt ist, ist das völlig in Ordnung, sofern er das ausprobieren und erforschen im Vertrag hat (was er haben sollte)! Wenn er aber einfach eine Platinenentwicklung übernimmt, die durch SPEC und Funktion gegeben ist, dann muss er die Funktion durch Bau und wahl der Chips zum Laufen bekommen. Gfs nach dem 3. Versuch, gfs nach dem 5.ten. Dazu gibt es Liefertermine. Im Rahmen eines Werkvertrags muss er dann entsprechend nacharbeiten = reparieren!
Oliver S. schrieb: > uch wenn der Steuerberater "dein Freund" sein will, ist er doch in > aller erster Linie auch nur ein Wirtschaftssubjekt mit dem Ziel der > Gewinnerzielung, der vor allem dein bestes will: Dein Geld. > > Da der TO das freiberufliche Geschäft ja offensichtlich nebenberuflich > betreibt, und das aus Spaß an der Freud für ein Taschengeld, ists schon > sehr fraglich, ob er einen Steuerberater braucht. Fakt ist, dass der TO sich ein paar BWL-Grundkenntnisse aneignen sollte. Ob er eine Individualberatung durch einen Steuerberater oder einen Existenzgründerkurs oder einen Onlinekurs macht, muss er selber entscheiden. Der Steuerberater wird auf jeden Fall mehr als 50 bis 80 €/h in Rechnung stellen. Steuerberaterkosten können aber als Betriebsausgaben abgesetzt werden ;).
Rolf schrieb: > Nachdem du mehrere Indizien (oder eigentlich nur Vermutungen) aufgezählt > hast, heißt es nun plötzlich "definitiv". Du solltest Redenschreiber für > Politiker werden. Lies dir mal durch, wie er Gehalt und Lohn definiert. Daran sieht man, wo er steht. Ganz klare Scheinselbständigkeit, Arbeit als Angestellter. Der Grund dafür ist aber leicht zu verstehen: In den letzten 20 Jahren haben sich Hays, Reutax(+), Solcom, Axis(+), Etengo, Sthree und andere Vermittler in dem Geschäft breit gemacht, und das Einstellen von Personen in Firmen als Freiberufler zum Standard gemacht, um eine Alternative zur teuren Zeitarbeit zu haben. Der Vorteil der Firmen ist dabei die trickreiche Verschleierung von Personalüberlassung, ohne es so zu nennen. Diese Freiberufler arbeiten meistens aber nicht als Freiberufler, sondern eher wie Festangestellte mit den Arbeitsmitteln und in den Büros der Arbeitgeber und machen Stundenabrechnungen. Pro Forma gibt es dann eigene Labore und Plätze diesen Personenkreis, aber sie werden genau so getaktet, wie die Angestellten. Oft genug unterstehen sie faktisch dem Teamleiter, was nicht sein dürfte. Sie sind auch voll in das Scrum eingebunden, was auch nicht sein dürfte. (Dazu gibt es inzwischen Urteile, ab wann ein Scrum ein Problem ist und wann nicht). Praktisch ist heute in nicht unerheblicher Anteil des Freiberuflermarktes so gestaltet. Das bedeutet aber nicht, dass es korrekt und unproblematisch ist. Viele der so eingestellten Personen kommen aus dem Ausland und erfüllen nicht die Kriterien eines deutschen Freiberuflers, was aber für die kontrollierenden Behörden nicht oder nur schlecht nachvollziehbar ist. So wird aber der Markt unterwandert, was nicht nur die Freiberuflern hier, sondern auch die Angestellten zu spüren bekommen. Immer weniger Firmen arbeiten noch Anfänger ein. Es ist billiger einen von Draußen auf Zeit und ohne Verantwortung ins Boot zu nehmen, der schon mehr Erfahrung hat, genau das Richtige kann und keine Schulungen braucht, weil der wegen Wegfall des Sozialleistungen im Vergleich 10% - 20% billiger anbieten kann. Für einen Selbständigen lohnt es sich nämlich, das Geld, das er in die Rentenversicherung einzahlen müsste, in die eigene Tasche zu stecken und in eine Eigenheim zu investieren, statt es dem Staat zu geben und hinterher nicht einmal 70% davon wieder zu bekommen, wenn man die durchschnittliche Lebenserwartung erreicht. Wenn es ein ausländischer Selbständiger ist, konkret jemand aus Indien oder Pakistan, bekommt er dort für sein Geld nochmal ein Vielfaches an Wert, wenn er ein Grundstück oder ein Haus kauft. Das gilt auch für EU-Länder wie Polen und Rumänien. Ein Kollege hat mir vorgerechnet, dass ein Haus im Speckgürtel von Bukarest nicht einmal 60% dessen kostet, was hierzulande ein Hausbau kostet. Er musste nur einem reichen Schaafzüchter das Grundstück abkaufen. Der bietet hier SW-Entwicklung zu 60,- die Stunde an und es lohnt sich immer noch. Studiert hat er nicht, will auch die Kundschaft gar nicht wissen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.