mich würde mal interessieren, ob und wie der Verbrauch von Straßenlaternen gemessen wird, bzw. wie die Kosten dafür ermittelt werden.
Die Laternen stehen ja entlang der Straße, wo ohnehin vielleicht auch die "normalen" Stromleitungen verlaufen. Da wäre es meiner Meinung nach am einfachsten, von den grauen Kästen an der Straßen, wo Straßenzüge abgesichert sind, einfach einen weiteren Stromkreis für die Straßenlaternen "abzuzwacken".
Der Vorteil dabei wäre, dass man keine gesonderte Verkabelung für die Laternen benötigt.
Der Nachteil wäre, dass man den Verbrauch nicht zählen kann. Andererseits könnte der aber auch einfach anhand der angeschlossenen Laternen hochgerechnet werden.
Oder ist das gar nicht erlaubt, weil vielleicht geeichte Zähler verwendet werden müssen?
Anderseits wäre es doch ein immenser Aufwand, so lange Kabel zu ziehen, nur um Straßenlaternen mit einem Zähler zu verbinden. Da geht ja (gefühlt) mehr Energie in den Kabeln verloren als in den Lampen verbraucht wird...
Wenn das tatsächlich von den normalen Kabeln abgezweigt wird, ist die Kommune dann verpflichtet, den Strom dafür beim Versorgungsnetzbetreiber zu beziehen?
Gibt es da überhaupt Vorschriften oder darf das jede Kommune (oder jeder Versorgungsnetzbetreiber) so machen wie sie (oder er) will?
Warum "zählen", was man leicht ausrechnen kann? Die Straßenbeleuchtung wird zentral ein- und ausgeschaltet, damit ist die Einschaltdauer bekannt. Die Anzahl der Straßenlaternen ist auch bekannt, und ihre Leistungsaufnahme sowieso.
Davon abgesehen:
Der Anschluss der Straßenbeleuchtung erfolgt in Deutschland
meist über ein separat verlegtes Beleuchtungskabel, das über
einen Schaltkasten mit der allgemeinen städtischen Strom-
versorgung verbunden ist. Ein Schaltkasten versorgt und
schaltet meist mehrere Straßenzüge.
Dann wird das da halt anders gehandhabt werden. Ein Stromzähler könnte im oben erwähnten "Schaltkasten" enthalten sein. Alternativ könnten natürlich auch die "Schaltkästen" Rückmeldungen an eine Zentrale geben, in der die Einschaltdauer ermittelt wird, oder eben in der auch Störungen erfasst werden.
Andererseits scheint es so eine Zentrale auch nicht mehr zu geben, nachdem schon die Defekterkennung von Straßenlaternen an Passanten abgegeben wird, die sich dafür sogar eine "App" installieren dürfen:
Wird bei uns noch über ein Rundsteuersignal gemacht.
Bei uns auch. Hab schon öfters mal das Schütz im Kasten vor unserem Haus schalten hören. Damit werden alle Straßenzüge in der Siedlung geschaltet.
Wo? 3000-Seelen-Gemeinde in Bayern
Die Zeiten werden von der Kommune vorgegeben und von Bayernwerk ausgeführt. Zählung gibt es hier nicht. Es ist die Anzahl der Leuchtmittel, Leistung und Dauer bekannt.
Wie rückständig. Und dabei will doch Bayern immer so von oben herab auf das verhasste Berlin blicken ...
(Gut: Ob man in Berlin 'ne defekte Laterne meldet oder es sein lässt, dürfte kaum einen Unterschied machen; andererseits ist die Straßenbeleuchtung eine der Sachen, die in Berlin noch im großen und ganzen zu den funktionierenden Dingen gehören)
Die Laternen stehen ja entlang der Straße, wo ohnehin vielleicht auch
die "normalen" Stromleitungen verlaufen. Da wäre es meiner Meinung nach
am einfachsten, von den grauen Kästen an der Straßen, wo Straßenzüge
abgesichert sind, einfach einen weiteren Stromkreis für die
Straßenlaternen "abzuzwacken".
Wird öfters auch so gemacht. Da steht dann halt ein weiterer Kasten mit Stromzähler daneben, ab und an sogar beschriftet.
Der Nachteil wäre, dass man den Verbrauch nicht zählen kann.
Wieso nicht?
Anderseits wäre es doch ein immenser Aufwand, so lange Kabel zu ziehen,
nur um Straßenlaternen mit einem Zähler zu verbinden.
Das ist bei der Verlegung/Neubau nicht wirklich Mehraufwand.
Da geht ja
(gefühlt) mehr Energie in den Kabeln verloren als in den Lampen
verbraucht wird...
Hausanschlüsse dort haben ähnlich lange Kabel, also egal.
Nein, das haben sie meines Wissens nicht, aber sie haben - zumindest auf den neueren Masten - einen QR-Code angebracht, der abgescannt werden kann.
Vielleicht auch die bessere Alternative zu einer App, die man separat für iPhones und Android-Geräte haben müsste und die schwieriger zu warten ist als eine Webseite.
Hausanschlüsse dort haben ähnlich lange Kabel, also egal.
Die Kabel sind aber vermutlich dicker und haben weniger Verluste, weil in den Häusern eine höhere Leistung notwendig ist als bei den Straßenlaternen (natürlich je nach Segmentlänge).
Vielleicht auch die bessere Alternative zu einer App, die man separat
für iPhones und Android-Geräte haben müsste und die schwieriger zu
warten ist als eine Webseite.
Neinnein, eine "App" ist viel besser. Eine Webseite aufzurufen ist viel zu umständlich, QR-Codes sind ja bekanntlich total unsicher "Quishing" -- und überhaupt müssen ja auch Finanzmittel der kommunalen Versorgungsbetriebe in die Privatwirtschaft ausgeleitet werden, damit die diese "Apps" entwickeln und pflegen.
Der offizielle Internetauftritt des Landes Berlin wird auch von einer privatwirtschaftlichen Firma betrieben - https://www.berlinonline.net/
Und das werden die ganz, ganz sicher nicht für lau machen.
Meine Vermutung war, dass eine Abrechnung nur über geeichte Messgeräte
erfolgen darf.
Bei Geschäftsverhältnissen zwischen Unternehmen besteht weitestgehende
Vertragsfreiheit. Die Stadtwerke sind ja kein Privatverbraucher.
ja, Ok, da ist was dran.
Aber heißt das dann, dass die Kommune den Strom für solche Laternen vom Versorgungsnetzbetreiber abnehmen muss? Weil nur der weiß ja wirklich, wie viele Laternen in seinem Kabelsystem verbaut wurden. Einem "StromBilliger24.de" kann ich schließlich alles erzählen und der wird mir das eher nicht glauben, kann ich mir vorstellen.
Eine Kommune muss Verzeichnisse der installierten Straßenlaternen verfügbar haben; daß die sozusagen "schwarze Laternen" betreiben, ist eher unwahrscheinlich.
Denkbar wäre natürlich, daß der Festsaal des Rathauses als Straßenlaterne betrieben wird ... aber das findet irgendwann auch jemand raus, und dann gibts Ärger.
Wegen der Festsäle: Ist zwar OT, aber hier in Berlin durfte irgendwann mal eine Abholstation der Post 'gerettet' (sprich mit Gewalt geöffnet) werden, weil sie an der Straßenbeleuchtung hing. Nachdem bei Bauarbeiten zwar die Warnung der USV der Station kam, aber keiner wusste, wo man den Fehler suchen musste ... ;-)
Irgenwann sollte man ja auch an jeder Straßenlaterne sein E-Auto laden können (soviel zum Querschnitt der Leitungen),
Irgenwann sollte man ja auch an jeder Straßenlaterne sein E-Auto laden
können (soviel zum Querschnitt der Leitungen),
Es gibt tatsächlich (auch in Berlin) schon ein paar Straßenlaternen mit angeflanschter Lademimik. So etwas steht beispielsweise im südlichen Schöneberg in der Fröaufstraße.
Daß es das nicht häufiger gibt, kann eben genau am Querschnitt der Leitungen liegen. In der westlichen Innenstadt wurden in den vergangenen Jahren sehr viele Gaslaternen durch elektrisch betriebene Lampen ersetzt, und dafür natürlich auch die bislang nicht existierende Verkabelung angefertigt. Offenbar nicht mit den nötigen Querschnitten ... andererseits wird so ein historischer Bündelpfeiler, den man mit viel Aufwand erhalten hat, durch Anbau so einer Ladekiste auch nicht schöner.
Und da die Berliner Politik sowieso etwas gegen parkende Fahrzeuge hat, werden da sicherlich keine Investitionen erfolgen, stattdessen müssen Radwege in Tempo-30-Straßen gebaut werden, und Parkplätze durch Müllabladestellen, äh, "Parklets" ersetzt werden.
Was bin ich froh, nicht in Friedrichshain-Kreuzberg zu wohnen.
Meine Vermutung war, dass eine Abrechnung nur über geeichte Messgeräte
erfolgen darf.
wenn etwas über eine Messeinrichtung abgerechnet wird, dann muss diese geeicht sein. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass alles über eine Messeinrichtung abgerechnet werden muss.
andererseits ist die Straßenbeleuchtung eine der Sachen,
die in Berlin noch im großen und
ganzen zu den funktionierenden Dingen gehören
Ganz Böse Zungen behaupten, dass die Straßenbeleuchtung das allerletztes wäre was ausfallen dürfe, damit die Drohnen nur Richtige träfen und sich in der Dunkelheit nicht verflögen.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzer_Humor)
Weil der Energieversorger, der nicht die Kommune ist, dieser den Strom für die Straßenbeleuchtung tendenziell eher nicht kostenlos zur Verfügung stellen wird?
Weil der Energieversorger, der nicht die Kommune ist, dieser den Strom
für die Straßenbeleuchtung tendenziell eher nicht kostenlos zur
Verfügung stellen wird?
Meine Vermutung war, dass eine Abrechnung nur über geeichte Messgeräte
erfolgen darf.
Da gibt's einen Deal (Vereinbarung) abhängig von Netzbetreiber, Bundesland, Kommune.
Die Lampen werden über Zeitschaltuhr oder Rundsteuerempfänger oder Funksignal eingeschaltet und laufen ohne Zählung am Ortsnetz, oder gibt's Beleuchtungsanlagen mit Zähler. Dann mit pauschale je Leuchtquelle und Leistung. Dann wieder Zählung wie bei jeden Verbraucher (HAK + Zählerschrank).
Ist also ziemlich wie ein Pichelsteiner Suppe, alles drin!
Ich erinnere mich an einen Zeitungsartikel, in dem jemand seinen Strom aus einer Ampel abgezweigt hat, über Jahre, und es niemandem auffiel, weil wie der Artikel sagte der Strom nicht gemessen wird.
Strassenlaternen durften am selben Stromkreis gehangen haben, nur hatten halt keinen Dauerstrom.
und es niemandem auffiel,
weil wie der Artikel sagte der Strom nicht gemessen wird.
Die Frage ist da, wie hat der das angestellt?
Den die Ampel werden regelmäßig überprüft und die Leuchtmittel getauscht.
Also wie kann es sein, dass da irgendwer vor einem Verteilerschrank steht und nicht sieht, dass ein Kabel ins "Gebüsch" führt.
So was steht bei Zeitungsartikeln nie dabei, die sollen ja kein Lehrbuch
sein.
Da wäre auch die Frage, ob das in D-land passiert ist, oder in irgendeiner Ecke der Erde wo alle Stromleitung an Masten in Form von Kabel geführt werden.
Den unauffällig in einem Steuerschrank ein Kabel unterzubringen ist für mich nicht nachvollziehbar.
Aber heißt das dann, dass die Kommune den Strom für solche Laternen vom
Versorgungsnetzbetreiber abnehmen muss? Weil nur der weiß ja wirklich,
wie viele Laternen in seinem Kabelsystem verbaut wurden. Einem
"StromBilliger24.de" kann ich schließlich alles erzählen und der wird
mir das eher nicht glauben, kann ich mir vorstellen.
Stromlieferverträge für Großabnehmer sehen etwas anders aus als dein Vertrag für einen Privathaushalt.
Bei Grosabnehmern gibts dann auch noch Sachen wie Mindestabnahme, Mindestlast, Einschaltzeiten, Vormeldezeiten usw. . Der Netzbetreiber hat es nämlich z. B. nicht gern, wenn 3 Elektrostahlöfen gleichzeitig vom Netz getrennt werden.
Der Netzbetreiber
hat es nämlich z. B. nicht gern, wenn 3 Elektrostahlöfen gleichzeitig
vom Netz getrennt werden.
Mensch, das ist ja noch wie in den 80ern in der DDR.
An einen Induktionsschmelzofen von 1500 KW eine Zusatzsteuerung "entwickelt" und eingebaut.
Es wurde nur Die Maximallast des Betriebes als Kleinsignal in die Regelung
eingebunden, mit der entsprechenden Schnittstelle.
Das Bedienpersonal konnte so nur Maximal an der vorgegebenen Leistungsgrenze
arbeiten.
Ohne überbetrieblichen NV.
Aber man konnte dadurch inoffizielle bezahlte Freizeit aushandeln.
Tage bis 2 Wochen waren da schon mal drin.
Wochen eher selten....
Vielleicht kennen einige noch wie das Ablief.;-)))