Keine Förderung, wenn Wechslrichter auf 800W abgeregelt?

(Firma: Q3) #7759167
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Eine Bekannte von mir hat sich ein Balkonkraftwerk zugelegt, allerdings aus Einzelkomponenten: 4 Mono-Module zu 450W und einen Growatt WR für nominal 1000W, per Software auf 800W abgeregelt. So wurde er von Anfang an auch betrieben, was sich über die Hersteller-Cloud nachweisen lässt. Korrekt angemeldet ist das System auch.

Trozdem wird ihr die Förderung verweigert, mit dem Argument, es wäre ja kein "fester" 800W-WR ...

Ich weiss, dass das hier keine Rechtsberatung ist, aber man kann sich ja mal darüber austauschen, Argumente dafür oder dagegen finden.

Bis jetzt liegt mir aber auch die konkrete Förder-Richtlinie, anahnd derer so entschieden wurde, nicht wirklich vor, nur ein lamuriantes Telefonat.

Ein Argument wäre m.E., dass sich die geltenden Bestimmungen ja sowieso immer wieder ändern und dann jedesmal ein neuer WR ja nicht unbedingt nachhaltig wäre ...

Gast #7759170
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Frank E. schrieb:

Trozdem wird ihr die Förderung verweigert, mit dem Argument, es wäre ja kein "fester" 800W-WR ...

Was steht denn genau in den Fördervorraussetzungen bei euch? Dies handhabt ja jede Region / Stadt etwas anders. Bei uns sind auch leistungsfähigere Wechselrichter förderfähig. Sie müssen allerdings auf 800W ( oder weniger ) gedrosselt sein.

(Firma: Q3) #7759173
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Roland schrieb:

Frank E. schrieb:

Trozdem wird ihr die Förderung verweigert, mit dem Argument, es wäre ja kein "fester" 800W-WR ...

Was steht denn genau in den Fördervorraussetzungen bei euch? Dies handhabt ja jede Region / Stadt etwas anders. Bei uns sind auch leistungsfähigere Wechselrichter förderfähig. Sie müssen allerdings auf 800W gedrosselt sein.

Betrifft Berlin. Ja, habs inzwischen leider gefunden. Ein gedrosselter Regler ist definitiv ausgeschlossen. Verrückt, bekloppt ...

https://www.ibb-business-team.de/fileadmin/ibb-business-team/solarplus/downloads/steckersolargeraete_richtlinie_foerderprogramm.pdf

Punkt 6.2.6, letzte Zeile ... :-(

Beitrag #7759521 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7759691
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Alle WR haben eine Begrenzung zum Schutz der Bauteile eingebaut. Es dürfte somit überhaupt kein WR gefördert werden! Der Unterschied zwischen harten und weichen Limits, also jenen, die man ohne dem Gerät Schaden zuzufügen umgehen könnte, wird nicht gemacht. Juristen eben mal wieder …

PS: Bei der Drosselkom war einst die Drosselung auch schon einmal ein No-go!

(Firma: Funkenflug Industries) #7759759
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Ich verstehe euch nicht. Seid doch einfach mal froh, daß ihr überhaupt heute so unbürokratisch Balkon-PV mit 600/800W betreiben dürft und regt euch doch nicht drüber auf, wenn euch die Anlage ausnahmsweise mal nicht auch noch in den Arsch geblasen wird.

Immer diese scheiß Nimmersatts, können einfach nicht genug kriegen die Leute.

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