Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Rechtlichen fragen bezüglich an und verkauf und Reparatur von Industrieelektronik


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von Renault J. (blaue_donau)


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Habe eine UG gegründet, bin tätig in Bereich von Hardware und Software 
Einwicklung von Mess- und Regeltechnik. Habe mein UG natürlich in IHK 
registriert bei Gründung, aber habe kein Meisterbrief.

Mich interessieren, rein rechtlich, ob ich:

1 - darf Frequenzumrichter, Industrie PC-s, PLC-s an- und verkaufen?

2 - darf ich die obengenannte Industrieelektronik reparieren?

Oder brauche ich ein Meisterbrief für an- und verkauf und/oder 
Reparatur?

von Michael B. (laberkopp)


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Renault J. schrieb:
> ob ich:
> 1 - darf Frequenzumrichter, Industrie PC-s, PLC-s an- und verkaufen?

Ja.

> 2 - darf ich die obengenannte Industrieelektronik reparieren?

Nein.

von Thomas (kosmos)


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ich würde beim 2ten Punkt sagen, du darfst Sie reparieren um Sie wieder 
zu verkaufen, aber nicht die Reparatur selber als Dienstleistung 
anbieten. Es müsste also über den Umweg gehen, der Kunde verkauft dir 
etwas als defekt und du verkaufst das reparierte Produkt wieder.

von Harald K. (kirnbichler)


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Michael B. schrieb:
> Nein.

Warum? Meinst Du ernsthaft des fehlenden Meisterbriefs wegen?

von Rolf (rolf22)


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Renault J. schrieb:

> bin tätig in Bereich von Hardware und Software Einwicklung
> Mich interessieren, rein rechtlich, ob ich:
> darf an- und verkaufen?

Andere schreiben in so einem Fall meist "Ich frage für einen Freund". 
SCNR.

> darf Frequenzumrichter, Industrie PC-s, PLC-s an- und verkaufen?

Ja.
Wenn du allerdings Dinge beim China-Mann kaufst und die dann in der EU 
verkaufst, solltest du dich über das Thema "CE-Kennzeichnung" 
informieren.
https://www.wko.at/ce-kennzeichnung-normen/ce-kennzeichnung-importeure-faq

von Rolf (rolf22)


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Thomas schrieb:
> Es müsste also über den Umweg gehen, der Kunde verkauft dir
> etwas als defekt und du verkaufst das reparierte Produkt wieder.

"Umweg" impliziert, dass du an denselben Kunden zurückverkaufst.
Industriekunde
Ist das realistisch? Welcher Industriekunde spielt da mit?

von Michael B. (laberkopp)


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Harald K. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> Nein.
>
> Warum? Meinst Du ernsthaft des fehlenden Meisterbriefs wegen?

Richtig.

Und wenn du den hättest, wüsstest du auch was dir alles fehlt:

http://www.mikrocontroller.net/attachment/240634/Richtlinie_Werkstattausruestung_Elektrotechnikerhandwerk.pdf

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Renault J. schrieb:
> Mich interessieren, rein rechtlich
Falsches Forum.

Aber eines muss ich an dich als Geschäftsführer doch noch loswerden:
> aber habe kein Meisterbrief
... keinen...
> brauche ich ein Meisterbrief
... einen ...

Nein, den Meisterbrief brauchst du nicht, wenn du die Sachkunde 
anderweitig nachweisen kannst. Ich als studierter Industrieelektroniker 
kann das auch ohne Meisterbrief.

: Bearbeitet durch Moderator
von Uwe B. (uwebre)


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Renault J. schrieb:
> Oder brauche ich ein Meisterbrief für an- und verkauf

Dafür nicht, ist schließlich Handel.

> und/oder Reparatur?

Wenn du Reparaturen für Geräte anbietest die aktuell nicht dir gehören, 
ja.

Wenn du aber die Reparaturen im Rahmen eines
"Unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb"
durchführst darfst du das auch ohne Meister und Handwerkskammer.

https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__3.html


Ich wusste das bis vor kurzem auch nicht...

Uwe

von No Y. (noy)


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Kurze Frage weil es mich ebenfalls interessiert..
Ich (E-Technick Ingenieur und früher Facharbeiter Mechatronik) darf also 
keine Geräte im Auftrag von / für andere Leute reparieren (auch nicht 
wenn ich es als Kleingewerbe / Nebentätigkeit anmelde?) weil ich keinen 
Handwerksmeister habe?

Wenn dem so ist.. Was soll der Blödsinn? Ich entwickel so Geräte 
(Embedded Entwicklung) hauptberuflich, darf die dann aber nicht 
reparieren?
Aber Hauptsache der Handwerksmeister soll gleichwertig wie der 
Bachelor/Master Studium sein.. Witz oder?

: Bearbeitet durch User
von Frank O. (frank_o)


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Rolf schrieb:
> "Umweg" impliziert, dass du an denselben Kunden zurückverkaufst.
> Industriekunde
> Ist das realistisch? Welcher Industriekunde spielt da mit?

AT-Teile. Völlig normal in manchen Branchen.

: Bearbeitet durch User
von Klaus K. (Gast)


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Ist das wirklich so?
Gibt es eine Meisterpflicht zur Reparatur von Geräten bei sich in der 
eigenen Werkstatt?
Ich hatte über 20Jahre ein Ladengeschäft und da wurden auch Computer, 
Monitore Fernseher etc repariert.
Meine Versicherung versicherte mir, das ich versicher wäre auch wenn ich 
keinen meister etc habe
Ich war auch sonst in keiner Organisation und wurde sogar in sehr 
bekannten Zeitschriften, z.B. Ct, als einer der TOP 5 Firmen für 
bestimmte Reparaturen in Deutschland empfohlen.
Reparaturen wurden aber, wie gesagt, nur innerhalb der Firma, nicht beim 
kunden, durchgeführt

von No Y. (noy)


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Zumal ich mal vermute das die ganzen "Handy Repair Shops" mit Sicherheit 
keinen / eher keinen Meister haben..

von Rolf (rolf22)


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Frank O. schrieb:
>> "Umweg" impliziert, dass du an denselben Kunden zurückverkaufst.

> AT-Teile. Völlig normal in manchen Branchen.

In welcher Branche zum Beispiel?

von Michael B. (laberkopp)


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Klaus K. schrieb:
> Ist das wirklich so?
> Gibt es eine Meisterpflicht zur Reparatur von Geräten bei sich in der
> eigenen Werkstatt?

Ja.

Aber nicht jedem Gerät.

Ohne Netzversorgung: ausgenommen. Daher die ganzen 
Handyreparaturgeschäfte von Ahnungslosen. Und damit auch KFZ.

Elektronik die nicht von einem damals Radio&Fernsehtechniker repariert 
werden konnte: ausgenommen (damals waren das PCs, heute heisst er 
Informationstechniker und die Geräte sind eingeschlossen).

No Y. schrieb:
> Ich (E-Technick Ingenieur und früher Facharbeiter Mechatronik) darf also
> keine Geräte im Auftrag von / für andere Leute reparieren (auch nicht
> wenn ich es als Kleingewerbe / Nebentätigkeit anmelde?) weil ich keinen
> Handwerksmeister habe?

Als E-Tech Ing bist du E-Meister, als Facharbeiter bist du 
Elektrofachkraft..Du darfst dich in die Handwerksrolle eintragen lassen 
und dann den R&F-Technikern Konkurrenz machen.

Ihr beide braucht aber eine Werkstattausrüstung, die zumindest DGUV 3 
Prüfung ermöglicht

Nach Reparaturen muss nach DIN EN 50699 (DIN VDE 0701:2021-02) 
"Allgemeines Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der 
Schutzmassnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur" und DIN EN5069 
(DIN VDE 0702:2021-06) "Wiederholungsprüfung für elektrische Geräte" 
eine Prüfung erfolgen. Sie gelten für alle Geräte für die es keine 
eigene Prüfnorm gibt.

: Bearbeitet durch User
von Uwe B. (uwebre)


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Michael B. schrieb:

 ... ziemlich viel Mist

Die Handwerkskammern haben ihren Claim schon gut abgesteckt:

https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5268870/21ef66fd64585e30d1b91d1c24952d19/leitfaden-nur-gewerke-data.pdf

Die IHKs habe Info zum Thema, sind da auch recht hilfsbereit.

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Abgrenzung-zum-Handwerk/


Uwe

von ●Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Rolf schrieb:
> Thomas schrieb:
>> Es müsste also über den Umweg gehen, der Kunde verkauft dir
>> etwas als defekt und du verkaufst das reparierte Produkt wieder.
>
> "Umweg" impliziert, dass du an denselben Kunden zurückverkaufst.
> Industriekunde
> Ist das realistisch? Welcher Industriekunde spielt da mit?

Keiner.
Weil man da auch diesen ISO-Klimbim veranstalten muss.

von Rolf (rolf22)


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Einfach zurück zur Basis, also zur Handwerksordnung. 
https://www.gesetze-im-internet.de/hwo/HwO.pdf
Die Liste der als Gewerbe zulassungspflichtigen Handwerke findet sich in 
Anhang A, dort Nr.  19, "Informationstechniker".

Was der genau macht, findet man in 
https://de.wikipedia.org/wiki/Informationstechniker. Unter anderem 
repariert der Unterhaltungselektronik und Büroelektronik (z. B. PCs) und 
arbeitet an Netzwerken.

Der Rest steht in §1 bis 3 der Handwerksordnung. (Dass man 
Ausnahmszulassungen, z. B. wg. Ingenieurdiplom bekommen kann, lassen wir 
hier mal außen vor. So eine Zulassung muss man dann aber beantragen.)

Die IMHO einzigen Schlupflöcher für reparierende Einzelkämpfer sind, 
dass man die Tätigkeit nur in unerheblichem Umfang ausübt oder dass man 
nur einen kleinen Fachbereich des betreffenden Handwerks beackert.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Rolf schrieb:
> Frank O. schrieb:
>>> "Umweg" impliziert, dass du an denselben Kunden zurückverkaufst.
>
>> AT-Teile. Völlig normal in manchen Branchen.
>
> In welcher Branche zum Beispiel?

Werkzeugmaschinen

von Michael (Firma: HW Entwicklung) (mkn)


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Renault J. schrieb:
> 2 - darf ich die obengenannte Industrieelektronik reparieren?

Ja.
Das sind ortsveränderliche Geräte und da kann sich jede 'befähigte 
Person' ggf unter der Leitung einer Elektrofachkraft austoben.
Elektrofachkraft ist wer aufgrund seiner Ausbildung die Gefahren 
bewerten kann. U.A. Meister.
Ich kenne aber keinen Handwerksmeister der bei einem FU auch nur den 
Schimmer einer Ahnung hätte mit was er es da zu tun hat.
Das ist Leistungselektronik und da sind Handwerksmeister aber sowas von 
raus.
Der kann am Ende der Rep den Schleifenwiderstand und die 
Isolationsfestigkeit prüfen.
Als befähigte Person.
So wie jede andere befähigte Person.

"Eine befähigte Person im der Sinne der Betriebssicherheitsverordnung 
ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, Berufserfahrung und 
zeitnahe
berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung 
von Arbeitsmitteln verfügt.'
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/829

Hausinstallationen sind wieder was völlig anderes.
Du dürftest den FU also nicht beim Kunden am Netz installieren.
Ein Schaltschrank, der während er angeschlossen ist leicht an einen 
anderen Platz verbracht werden kann, gilt als ortsveränderlich und da 
darfst Du den FU dann wieder anschließen.
Im Endeffekt viel Auslegungssache.
Was ist noch ein Gerät und Ortsveränderlich, was ist es nicht mehr?

Knusprig wird es immer dann, wenn jemand zu Schaden kommt.
Du solltest die wirklich übersichtlichen Geräteprüfungen wirklich machen 
und dokumentieren.
Isolationsfestigkeit zu spannungsführenden Teilen, max. Ableitwiderstand 
für Erdung. Das wars im wesentlichen.
Ob der FU seinen Zwischenkreis zu Schlacke verbrennt und seine 
Eingeweide in einem orangen Feuerball in die Gegend rotzt, kümmert 
niemanden.
Sowas passiert und ist nicht zu verhindert.

Wer den FU ans Netz anschließt muss dafür Sorge tragen das Vorsicherung, 
Erdung und Verkabelung geeignet sind und dafür muss ein Meister 
geradestehen.

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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FU ?
Soll das Fehlerspannungs-Schutzschalter bedeuten?
https://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerspannungsschutzschalter
"heute in Deutschland nicht mehr angewendet"
oder hab ich was verpasst?
Dass FI heute RCD heißt habe ich mitbekommen.

von Michael (Firma: HW Entwicklung) (mkn)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> FU ?
Frequenzumrichter.

von Rolf (rolf22)


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Chris D. schrieb:
>>> AT-Teile. Völlig normal in manchen Branchen.
>>
>> In welcher Branche zum Beispiel?
>
> Werkzeugmaschinen

Könnte es sein, dass du da was falsch verstanden hast? Das A in AT steht 
für Austausch, nicht für Reparatur.

AT-Teile sind gebrauchte, wieder aufgearbeitete Teile, die der Lieferant 
bei Bestellung aus seinem Lager nimmt. In welcher Maschine bei wem die 
vorher gelaufen sind, weiß der Käufer nicht und es interessiert ihn auch 
nicht.

In diesem Thread geht es aber darum, das Verbot zum umgehen, als 
Reparateur zu firmieren. Der andere Poster will z. B. einen defekten PC 
kaufen, ihn reparieren und dann diesen selben PC dem früheren Eigentümer 
zurückverkaufen. So firmiert er als An- und Verkäufer gebrauchter PCs.
In Wahrheit macht er aber ein Scheingeschäft, um das eigentliche 
Geschäft zu verdecken.

von Frank O. (frank_o)


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Rolf schrieb:
> In welcher Branche zum Beispiel?

Baumaschinen, Gabelstapler, früher PKW (womöglich immer noch).

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Rolf schrieb:
> Chris D. schrieb:
>>>> AT-Teile. Völlig normal in manchen Branchen.
>>>
>>> In welcher Branche zum Beispiel?
>>
>> Werkzeugmaschinen
>
> Könnte es sein, dass du da was falsch verstanden hast? Das A in AT steht
> für Austausch, nicht für Reparatur.

Schon klar.

> In diesem Thread geht es aber darum, das Verbot zum umgehen, als
> Reparateur zu firmieren. Der andere Poster will z. B. einen defekten PC
> kaufen, ihn reparieren und dann diesen selben PC dem früheren Eigentümer
> zurückverkaufen. So firmiert er als An- und Verkäufer gebrauchter PCs.
> In Wahrheit macht er aber ein Scheingeschäft, um das eigentliche
> Geschäft zu verdecken.

Das passiert durchaus auch mal. Letztendlich ist es dem Kunden auch 
egal, ob das nun seine eigene Baugruppe oder eine von enem anderen 
Kunden ist - Hauptsache die Maschine läuft wieder.

Dem Fiskus entgeht nix. Nur die HWK würde aufjaulen - wenn sie es denn 
wüsste.

Wobei der Absatz 3 wirklich interessant ist.

: Bearbeitet durch Moderator
von Uwe B. (uwebre)


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Michael schrieb:
> Renault J. schrieb:
>> 2 - darf ich die obengenannte Industrieelektronik reparieren?
>
> Ja.

Wenn er in die Handwerksrolle eingetragen ist. Was ihm als Ing möglich 
sein sollte.
Und wenn er brav Mitgliedsgebühren an die für ihn vermutlich nutzlose 
Handwekskammer abführt sowie einige Tausender in ein paar Ordner mit 
VDE-Vorschriften investiert hat.

> Das sind ortsveränderliche Geräte

Das sind Autos auch. Das spielt keine Rolle.

> und da kann sich jede 'befähigte
> Person' ggf unter der Leitung einer Elektrofachkraft austoben.
> Elektrofachkraft ist wer aufgrund seiner Ausbildung die Gefahren
> bewerten kann. U.A. Meister.

Nein, Elekktrofachkraft (z.B. Elektrikergeselle) genügt nicht.

> Hausinstallationen sind wieder was völlig anderes.

Richtig. Das sind aber Vorschriften der EVUs.

Es bleibt der unerhebliche handwerkliche Nebenbetrieb. Dazu muß er nur 
den Schwerpunkt beim Handel haben.
Wenn er defekte Geräte kauft, repariert und wieder vertickt interessiert 
das Niemand weil die Reparatur ja nirgendwo in Rechnung gestellt wird.


Uwe

von Uwe B. (uwebre)


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Uwe B. schrieb:
> Wenn er in die Handwerksrolle eingetragen ist. Was ihm als Ing möglich
> sein sollte.

Als Anregung zur Diskussion im Anhang ein Schreiben welches ich kürzlich 
im Briefkasten fand.
Ich hatte nur meine private Wohnadresse (nicht die Firmenadresse) in der 
Gewerbeanmeldung ändern lassen weil ich der Meinung war daß das so muß. 
Muß aber garnicht wie ich jetzt weiß, macht niemand.

Nun hat die Gemeinde eine neue Software und der Mitarbeiter hat ein 
Häkchen gesetzt (oder nicht entsetzt) welches veranlasst daß diese 
einfache Ummeldung an all diese Hyänen gemailt wird die da meinen da 
kostenpflichtig mitreden zu müssen. Muß sie aber eigentlich nicht.

Die so informierte Handwerkskammer hat also messerscharf geschlossen daß 
mein Gewerbe das Handwerk eines Elektrotechnikers sei, und ein neues 
zahlendes Mitglied willkommen wäre. Andernfalls, solle ich meinen seit 
vielen Jahren bestehenden Betrieb dichtmachen.

Ein Gespräch mit der Dame welche mir dieses Schreiben hat zukommen 
lassen war nicht wirklich möglich. Nach mehrstündigen Versuchen, immer 
durchklingeln lassen, hatte ich sie dann schlechtgelaunt an der Strippe, 
war ein unangenehmes und sehr kurzes Gespräch. Vermutlich hatte ich beim 
Lackieren der Fußnägel im Homeoffice gestört.
Auf eine (freundliche, jawohl) Mail hin bekam ich eine automatische 
Antwort daß die Beantwortung aktuell ca. vier Wochen dauern würde.

Will man bei dem Verein Mitglied sein?

Positiv zu vermerken ist daß sowohl die Mitarbeiter der (ländlichen) 
Gemeinde, des Landkreises und der IHK sehr bemüht sind. Erreichbar, 
rufen zurück.
Die IHK(s) (bei der ich seit über 30 Jahren Mitglied bin) haben 
kompetente Ansprechpartner für genau dieses Problem.

Ich habe kein grundsätzliches Problem damit daß für die Ausübung von 
Gewerken die Schaden anrichten können gewisse Anforderungen gestellt 
werden (Beispiel sind grade die hochansteckenden Pilzkrankheiten die in 
(einigen) Barbershops verbreitet werden.
Aber die Handwerkskammern sind einfach Mittelalter. Da wird viel 
Initiative erstickt. Wir brauchen diese Initiative. Dringend.

Der positive Teil der Story ist daß ich jetzt weiß daß mein Betrieb sehr 
wohl handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen des unerheblichen 
handwerklichen Nebenbetriebes ausführen darf.
Das entspannt weil ich vorher (ganz) gelegentlich der Meinung war in 
einer Grauzone zu werkeln. (Mal eben einen kleinen Schaltschrank für den 
Nachbarbetrieb, kleine Reparatur weil man nicht rechzeitig auf den Baum 
kam).

Uwe

: Bearbeitet durch User
von Christian M. (likeme)


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Renault J. schrieb:
> 2 - darf ich die obengenannte Industrieelektronik reparieren?

Du darfst sie konfigurieren und das böse Wort "reparieren" ist weg aus 
der Rechnung.

: Bearbeitet durch User
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