Forum: Haus & Smart Home Wechelstromzähler, ohne Kabel zu öffnen


von Maik L. (storm01)


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Moin an Alle,
Ich suche ein Zwischenstomzähler oder was ähnliches.
Wir Wohnung in einem mehr Parteien Haus zur Miete die Gasheitzung läuft 
über unser Stromzähler.
Nun möchten wir wissen wie viel kwh die Heitzung im Monat/Jahr 
verbraucht.
Da die Heitzung direkt am Stromnetz hängt ohne Stecker fällt schon mal 
ein Messstecker für die Steckdose aus.

Gibt es ein Stromverbrauch Zähler der funktioniert ohne den Stromkreis 
zu durch trennen?

MFG Maik

: Bearbeitet durch User
von Oliver R. (orb)


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Maik L. schrieb:
> Gibt es ein Stromverbrauch Zähler der funktioniert ohne Kabel zu
> trennen?

Nein. Der Strom der zur Heizung fließt, fließt in dem Kabel auch wieder 
zurück. Der von aussen messbare Strom ist null.

von Pete K. (pete77)


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Ja, gibt es. Das sind Stromzähler mit Stromwandler, z.B. SONOFF POWCT 
100A. Dafür am besten im Zählerkasten an die Sicherung klemmen. Dort 
liegt dann auch nur die Phase an.

: Bearbeitet durch User
von Schorsch M. (schorschm)


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Man kann auch einen Zähler oder andere Geräte in eine bestehende Leitung 
einbauen, ohne selbige zu unterbrechen.

von Maik L. (storm01)


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Ok mit dem SONOFF POWCT 100A wäre es eine Überlegung wert. Hätte nur 
gedacht das wäre etwas Preisgünstiger.

von Oliver S. (oliverso)


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Pete K. schrieb:
> Das sind Stromzähler mit Stromwandler

Auch für den gilt:

Oliver R. schrieb:
> Der Strom der zur Heizung fließt, fließt in dem Kabel auch wieder
> zurück. Der von aussen messbare Strom ist null.

Wenn du allerdings im Zählerkasten oder auch in der Heizung an die 
Einzelader für die Phase kommst, kannst du da so einen Stromwandler 
drumherum hängen. Dann klappt das.

Oliver

von Maik L. (storm01)


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Vielleicht kommt man an Einzel Adern.
Bin immerhin EUP aber kein Elektriker.
Und bin da eher Vorsichtig.

Bei den Datenblatt der Heizung steht Maximal 144Watt.
Das wären ja 1261,44 kWh im Jahr Maximal.
Wir bekommen für 1Jahr 10€ zurück finden wir sehr wenig.
Daher die Überlegung das selber zu Messen.

von H. H. (hhinz)


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Maik L. schrieb:
> Wir bekommen für 1Jahr 10€ zurück finden wir sehr wenig.

Das ist definitiv viel zu wenig, selbst bei nur zwei Parteien.


> Daher die Überlegung das selber zu Messen.

Der Zähler sollte dann auch noch geeicht sein.

von Maik L. (storm01)


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Ich habe noch das gefunden.
Aideepen LCD Digital Amperemeter Voltmeter AC 80-260V 100A

Muss man die Stromversorgung für das Messgerät direkt da auch an 
schließen oder kann das z.b. von ein anderen Stromkreis kommen?

von Ron-Hardy G. (ron-hardy)


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ich schmeiß mal einen Shelly 3EM in den Raum, 3 Phasen, läuft.

von Harald K. (kirnbichler)


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Maik L. schrieb:
> Wir Wohnung in einem mehr Parteien Haus zur Miete die Gasheitzung läuft
> über unser Stromzähler.
> Nun möchten wir wissen wie viel kwh die Heitzung im Monat/Jahr
> verbraucht.

Den Vermieter auffordern, diesen offensichtlichen Mangel an der 
Mietsache zu beseitigen, kommt Dir nicht in den Sinn?

Nicht Du musst messen, was das Ding verbraucht, Dein Vermieter muss 
einen Elektriker zahlen, der die Gasheizung an den allgemeinen Hausstrom 
(also den Teil, über den auch Treppenlicht, Hausnummernbeleuchtung etc. 
laufen) anschließt.

von Maik L. (storm01)


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Allgemeinen Haustrom gibt es nicht. Außenbeleuchtung läuft auch über 
unser Zähler. Mehr Stromfresser gibt es nicht. Werden wir mit dem 
Vermieter bald mal drüber sprechen.

von Wolf17 (wolf17)


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Maik L. schrieb:
> Gibt es ein Stromverbrauch Zähler der funktioniert ohne den Stromkreis
> zu durch trennen?

Wenn der Gasbrenner läuft, alle anderen Sicherungen ausschalten und 
stoppen wie lange der Ferrariszähler für eine Umdrehung braucht. Dann 
anhand der Angaben am Zähler umrechnen. Das meiste wird die 
Heizungspumpe verbrauchen, die läuft so 5000h/a. Der Brenner selber 
weniger. Oder macht er im Sommer noch Warmwasser?

von Frank K. (fchk)


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Maik L. schrieb:
> Vielleicht kommt man an Einzel Adern.
> Bin immerhin EUP aber kein Elektriker.

Eigentlich müsstest Du auch als nur EUP wissen, was der Unterschied 
zwischen Wirk-, Blind- und Scheinleistung ist. Das was Du bezahlst, ist 
Wirkleistung. Dafür braucht der Zähler gleichzeitig sowohl die Spannung 
als auch den Strom. Die Spannung kannst Du nicht kontaktlos messen, 
dafür musst Du an die Zuleitung ran. Den Strom könntest Du kontaktlos 
messen, wenn Du an L oder N einzeln rankommst, aber die Messung über 
einen Serienwiderstand ist vom Materialaufwand bei einer normalen 10/16A 
Leitung günstiger.

Wenn Du Dir das nicht zutraust, hol Dir jemand, der Dir das macht.

fchk

von Re D. (Gast)


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Wolf17 schrieb:
> Wenn der Gasbrenner läuft, alle anderen Sicherungen ausschalten und
> stoppen wie lange der Ferrariszähler für eine Umdrehung braucht. Dann
> anhand der Angaben am Zähler umrechnen.

Ich dachte im Jahr 2024 gibt es mittlerweile digitale Stromzähler.

von Ralf X. (ralf0815)


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Ron-Hardy G. schrieb:
> ich schmeiß mal einen Shelly 3EM in den Raum, 3 Phasen, läuft.

Eine Heizungsanlage mit einer el. Nennleistung von < 0,2 kW wird wohl 
kaum über drei Phasen laufen.

@ Maik:
Wenn die Heizung einen eigenen LSS in der UV hat, ist es kein Problem, 
dort einen billigen Hutschienenzähler anzuschliessen.
Es ist kaum anzunehmen, dass eine Heizung mit Festverkabelung nicht 
seperat abgesichert ist.

von Michael L. (nanu)


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blues carvan

Wolf17 schrieb:
> Das meiste wird die
> Heizungspumpe verbrauchen, die läuft so 5000h/a. Der Brenner selber
> weniger. Oder macht er im Sommer noch Warmwasser?

Milchmädchen!

von C. D. (derschmied)


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Ziemlich undurchsichtige Geschichte insgesamt.

Harald K. schrieb:
> Dein Vermieter muss einen Elektriker zahlen, der die Gasheizung an den
> allgemeinen Hausstrom (also den Teil, über den auch Treppenlicht,
> Hausnummernbeleuchtung etc. laufen) anschließt.

Und wenn der TO nun eine eigene Gastherme nur für seine Wohneinheit hat?

Maik L. schrieb:
> Außenbeleuchtung läuft auch über unser Zähler.

Sehr skurril. Altbau?

H. H. schrieb:
> Der Zähler sollte dann auch noch geeicht sein.

Schon, aber 144 Watt bei 30 Cent Strompreis, und angenommen die 
Umwälzpumpe der angenommenen Therme läuft nur 6 Monate/a, sind's um die 
190€ im Jahr. Im Vergleich zur Gasrechnung eher gering.

Maik L. schrieb:
> Mehr Stromfresser gibt es nicht.

Durchlauferhitzer für WW, Boiler, Wäschetrockner, E-Herd, ev. nuckelt 
die Nachbarwohnung mit am Zähler... Zu viele Parameter für eindeutige 
Aussagen.

Wie hoch ist der monatliche Abschlag, wie viele Personen im Haushalt, 
Zentralheizung oder Etagenheizung?

: Bearbeitet durch User
von Maik L. (storm01)


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@Wolf17:
Ja das ist eine Gasheizung für Warmwasser und Heitzkörper (Viessmann 
Vitodens 333-F B3TA-19)

@C. D.:
Ja es ist ein Altbau.
Also es ist ein 2 Patein Haus Oben Unten. Der Allgemein Flur ist nur 
1m².
Habe gestern noch mal geguckt.
Im Heitungsraum ist eine Verteilerdose von der geht Heizung und 
Kondensatpumpe ab, die allerdings eine Steckdose hat.
Keller gehört zu uns da hat der andere Mieter keine Möglichkeit da 
unerlaubt rein zu kommen da der Zugang durch unsere Wohnung läuft.
Um es kurz zu sagen, halt alles was Allgemeinkosten sein müssten läuft 
über unser Zähler.

Glaube sinniger wäre wirklich wenn der Vermieter alles über ein 
Separaten Zähler laufen lässt aber ob das Passiert bezweifele ich.

Aber würde das trotzdem Grob durchrechnen das wenn es kein extra Zähler 
gibt das wir ein Preis im Jahr nennen können.

: Bearbeitet durch User
von Sherlock 🕵🏽‍♂️ (rubbel-die-katz)


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C. D. schrieb:
> Schon, aber 144 Watt bei 30 Cent Strompreis, und
> angenommen die Umwälzpumpe der angenommenen Therme
> läuft nur 6 Monate/a, sind's um die 190€ im Jahr

Wenn die Anlage nicht gerade 30 Jahre alt ist oder von Dummköpfen gebaut 
wurde, läuft die Pumpe nur bei Bedarf und auch nur mit der nötigen 
Leistung. In den Ruhephasen springt sie in regelmäßigen Intervallen nur 
für wenige Minuten an, um anzutesten, ob Bedarf besteht. Will sagen: Vom 
maximalen Stromverbrauch ausgehend gibt es eine Menge Einspar-Potential.

Maik L. schrieb:
> Glaube sinniger wäre wirklich wenn der Vermieter alles
> über ein Separaten Zähler laufen lässt

Sehe ich auch so.

: Bearbeitet durch User
von Fabian H. (hdr)


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Zeig doch mal ein paar Bilder der Heizung und Pumpen, die da so hängen.

Wenn da eine Verteilerdose ist, so kann ein Elektriker ein "Shelly Plus 
EM Mini" für knapp 15€ einsetzen. Der zeichnet dann den Stromverbrauch 
genau auf.
Gleichen würde ich auch für das Außenlicht einsetzen.

https://elotronics.com/shelly-plu-em-mini

von Udo S. (urschmitt)


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Fabian H. schrieb:
> so kann ein Elektriker ein "Shelly Plus
> EM Mini" für knapp 15€ einsetzen.

Das will ich sehen. Den Elektriker buche ich sofort :-)

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Frank K. schrieb:
> Eigentlich müsstest Du auch als nur EUP wissen.....
In 14 Tagen wird z.B. ein Maler zur EUP "geprüft"!

Die EUP ist eigentlich der Offenbarungseid des VDE!

von Lu (oszi45)


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Bei den heutigen Strompreisen sollte der Hauseigentümer einfach einen 
geeichten Zwischenzähler einbauen. Dann könnt Ihr sauber abrechnen. 
Ansonsten würde ich behaupten, dass 200W 24h am Tag laufen und fragen, 
ob Du diesen Betrag vorsorglich einbehalten kannst? :-)

von Udo S. (urschmitt)


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Cha-woma M. schrieb:
> In 14 Tagen wird z.B. ein Maler zur EUP "geprüft"!

Der Elektriker malt seine Wand ganz ohne Unterweisung an.

von Wolf17 (wolf17)


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Ja, man kann einen teuren geeichten Zwischenzähler verwenden. Ich denke 
in dem Fall reicht auch was ungeeichtes, es geht hier um 100€ oder 10€, 
nicht um den letzten Cent.

Zwischenzähler 20€ 
https://www.reichelt.de/1-phasen-stromzaehler-40a-mid-1-te-orno-or-we-521-p318792.html?&nbc=1
geeichter Zwischenzähler 66€ 
https://www.reichelt.de/wechselstromzaehler-mid-geeicht-32-a-wsz15d-32a-p182181.html?&trstct=pos_1&nbc=1
Aufputzgehäuse IP65 22€ 
https://www.reichelt.de/verteiler-4-module-1-reihig-feuchtraum-kv-04-wd-ke-p123545.html?&nbc=1

Arbeitszeit, wenn da schon eine Verteilerdose da, ist vielleicht eine 
Stunde.

: Bearbeitet durch User
von Udo S. (urschmitt)


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Wolf17 schrieb:
> Ja, man kann einen teuren geeichten Zwischenzähler verwenden. Ich denke
> in dem Fall reicht auch was ungeeichtes, es geht hier um 100€ oder 10€,
> nicht um den letzten Cent.

Nein, wenn du als Vermieter was ungeeichtes verwendest, kann die jeder 
Mieter die Abrechnung um die Ohren hauen und zahlt nichts oder weniger.

Maik sollte sich mal eine Beratung vom Mieterschutzbund leisten. Denn 
das geht eigentlich gar nicht.

von H. H. (hhinz)


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Wolf17 schrieb:
> Ja, man kann einen teuren geeichten Zwischenzähler verwenden. Ich denke
> in dem Fall reicht auch was ungeeichtes, es geht hier um 100€ oder 10€,
> nicht um den letzten Cent.

§ 60 Abs. 1 Nr. 14 MessEG

von Sherlock 🕵🏽‍♂️ (rubbel-die-katz)


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Wolf17 schrieb:
> Ich denke in dem Fall reicht auch was ungeeichtes

sehe ich auch so.

In einem Haus wo ich früher wohnte hatten wir ziemlich den gleichen 
Fall.
Die Heizung hing an unserem Stromzähler, wir bezahlten den Strom für 3 
Parteien. Nach einer kurzen gemeinsamen Abstimmung wurde ein ungeeichter 
Zwischenzähler installiert, weil das auch langfristig billiger ist.

Udo S. schrieb:
> Nein, wenn du als Vermieter was ungeeichtes verwendest, kann die jeder
> Mieter die Abrechnung um die Ohren hauen und zahlt nichts oder weniger.

Wo kein Kläger ist, da ist kein angeklagter.

: Bearbeitet durch User
von Udo S. (urschmitt)


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Wolf17 schrieb:
> Zwischenzähler 20€
> 
https://www.reichelt.de/1-phasen-stromzaehler-40a-mid-1-te-orno-or-we-521-p318792.html?&nbc=1
> geeichter Zwischenzähler 66€
> 
https://www.reichelt.de/wechselstromzaehler-mid-geeicht-32-a-wsz15d-32a-p182181.html?&trstct=pos_1&nbc=1
> Aufputzgehäuse IP65 22€
> 
https://www.reichelt.de/verteiler-4-module-1-reihig-feuchtraum-kv-04-wd-ke-p123545.html?&nbc=1

Die Elektrikerrechnung sieht dann in etwa so oder ähnlich aus:

geeichter Wechselstromzähler Listenpreis 88 €
Aufputzgehäuse               Listenpreis 45 €
Kleinteile                                7 €
Anfahrt                                  50 €
Arbeitszeit                             120 €
Einweisung                               50 €

Summe                                 zu viel!

von Sherlock 🕵🏽‍♂️ (rubbel-die-katz)


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Vor allem muss die Eichung regelmäßig wiederholt werden (wenn man darauf 
Wert legt), das kostet immer wieder Geld.

von Udo S. (urschmitt)


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Sherlock 🕵🏽‍♂️ schrieb:
> Wo kein Kläger ist

Guter Witz, ich weiß jetzt zumindest dass du nicht vermietest :-)

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Ron-Hardy G. schrieb:
> ich schmeiß mal einen Shelly 3EM in den Raum, 3 Phasen, läuft.

Stimme zu!

Aber auch für den muss man irgendwo 3 Phasen, und die natürlich 
abgesichert, abgreifen. Also ganz ohne rumschrauben im HAK gehts auch 
hier nicht.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Ralf X. schrieb:
> Eine Heizungsanlage mit einer el. Nennleistung von < 0,2 kW wird wohl
> kaum über drei Phasen laufen.

Es gibt auch den Shelly EM50 für 1 Phase, 2 Messpunkte.

Bei kleiner Leistung würde ich aber eher zu einem Shelly 1PM mit 
Strommessung oder einem Shelly Mini EM raten. Aber auch hier muss man 
die Leitung auftrennen.

: Bearbeitet durch User
von Wolf17 (wolf17)


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H. H. schrieb:
> § 60 Abs. 1 Nr. 14 MessEG
Deshalb mein zusätzlicher Link auf eine geeichte Variante.

Die großen Ungenauigkeiten liegen in den festen Verteilschlüsseln von 
Nebenkostenabrechnungen. Wenn man alles ganz genau erfassen möchte, 
wären die vom Mieter zu zahlenden Messkosten meist höher wie der 
Verteilfehler. Ich empfehle mal einen Blick in die hohen Kosten in einer 
Techem Preisliste.
Problematisch ist beispielweise die Müllmenge in einem Mehrfamilienhaus.
Wie soll man erfassen wer wie viel Müll beisteuert?

: Bearbeitet durch User
von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Maik L. schrieb:
> im Datenblatt der Heizung steht maximal 144Watt.

Das liegt aber nur in zeitlich begrenzten Betriebssituationen an.
z.B. wenn die Heizung gerade startet, wird ein
Zündtrafo befeuert. Und vielleicht auch ein Lüfter.

Nun weiss ich nicht, was sonst noch an der Steuerentrale hängt.

Im Sommer gehts wahrscheinlich ziemlich lange gegen null.

von Lu (oszi45)


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●Des|ntegrator ●. schrieb:
> Im Sommer gehts wahrscheinlich ziemlich lange gegen null.

Pumpen, die das halbe Jahr nicht laufen, sind dann kaputt wenn  man sie 
braucht. Deswegen sollten sie auch im Sommer regelmäßig 1x laufen.

von Stephan (stephan_h623)


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Sherlock 🕵🏽‍♂️ schrieb:
> Udo S. schrieb:
>> Nein, wenn du als Vermieter was ungeeichtes verwendest, kann die jeder
>> Mieter die Abrechnung um die Ohren hauen und zahlt nichts oder weniger.
>
> Wo kein Kläger ist, da ist kein angeklagter.

Mag jetzt im Moment mit den aktuellen Mietern funktionieren.
Allerdings ists im Interesse des Vermieters das sauber zu lösen. Denn 
auch jetzt schon könnte der TO dem Vermieter die Nebenkostenabrechnung 
um die Ohren hauen.

- 1261kWh max. * 30ct/kWh = 378€
- Nur die Hälfte, bzw. anteilig nach z.B. Wohnfläche bleiben beim TO.
- Sind immer noch ca. 190€/Jahr für den Vermieter.
- Von der 2. Partei bekommt er fast nichts, weil er den tatsächlichen 
Verbrauch nicht nachweisen kann.

Und evtl. ist Pumpe etc. bei den 144W gar nicht mal dabei.

Wolf17 schrieb:
> Wenn der Gasbrenner läuft, alle anderen Sicherungen ausschalten und
> stoppen wie lange der Ferrariszähler für eine Umdrehung braucht. Dann
> anhand der Angaben am Zähler umrechnen. Das meiste wird die
> Heizungspumpe verbrauchen, die läuft so 5000h/a. Der Brenner selber
> weniger. Oder macht er im Sommer noch Warmwasser?

Wird der einfachste Weg sein um an grobe Daten zu kommen. Das wäre dann 
eine konstruktive Diskussionsgrundlage um an den Vermieter ranzutreten. 
Rechtlich hat er schlechte Karten.

Vielleicht auch 2 Werte erfassen:
- einmal mit laufendem Brenner
- einmal nur mit Pumpe

Evtl. hat die Therme ja nen Betriebsstundenzähler für den Brenner. 
Installationsdatum wird irgendwo abzulesen sein.
Die 5000h/Jahr für die Pumpe kommen grob hin. 244 Heiztage wären gut 
5800h, wobei in der Übergangszeit die Pumpe nicht durchläuft.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Lu schrieb:
> ●Des|ntegrator ●. schrieb:
>> Im Sommer gehts wahrscheinlich ziemlich lange gegen null.
>
> Pumpen, die das halbe Jahr nicht laufen, sind dann kaputt wenn  man sie
> braucht. Deswegen sollten sie auch im Sommer regelmäßig 1x laufen.

das hat aber nichts mit dem geschilderten Problem zu tun.

von Rolf (rolf22)


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Harald K. schrieb:
> Den Vermieter auffordern, diesen offensichtlichen Mangel an der
> Mietsache zu beseitigen, kommt Dir nicht in den Sinn?

Darüber, was ein Mangel ist und was nicht, darüber kann man sich 
jahrelang vor Gericht streiten. Auch darüber, welche Mietminderung ggf. 
angemessen ist.
Ich selbst würde es auch gar nicht als Mangel der Mietsache sehen. Die 
Abrechnung ist ja nicht Teil der Mietsache: Der Mieter hat es warm, und 
abrechnen muss ER selbst ja nicht, also fehlt ihm an der Mietsache als 
solcher nichts.

Nein, das Vorgehen sollte anders sein: Der Vermieter ist ja gesetzlich 
verpflichtet, eine ordnungsgemäße Nebenkosten-Abrechnung zu liefern, und 
Teil davon muss in jedem Fall eine separate Heizkostenabrechnung sein. 
Einfach den Stromanteil des einen Mieters auf 10 Euro zu schätzen ist 
weitab von jeder Realität, und es verstößt obendrein gegen die Pflicht, 
bei der Kostenaufteilung den Wärmeverbrauch der einzelnen Mieter zu 
berücksichtigen.
Also ist die Abrechnung schon rein formal nicht ordnungsgemäß und man 
kann ihr deshalb widersprechen.

von Re D. (Gast)


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Rolf schrieb:
> Ich selbst würde es auch gar nicht als Mangel der Mietsache sehen. Die
> Abrechnung ist ja nicht Teil der Mietsache:

Natürlich ist die Stromverkabelung teil der Mietsache und wenn da fest 
Verbraucher dran hängen, die dem Mieter nicht gehören, dann ist das ein 
Mangel.

Rolf schrieb:
> Der Mieter hat es warm, und
> abrechnen muss ER selbst ja nicht, also fehlt ihm an der Mietsache als
> solcher nichts.

Ne, aber er muss die Rechnung bei seinem Stromanbieter zahlen.

Rolf schrieb:
> Also ist die Abrechnung schon rein formal nicht ordnungsgemäß und man
> kann ihr deshalb widersprechen.

Ein Widerspruch gegen die Abrechnung löst das Problem nicht, denn da 
geht es um die Kosten des Vermieters, die er mit den Mietern verrechnet.

von Wolf17 (wolf17)


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Stephan schrieb:
> Evtl. hat die Therme ja nen Betriebsstundenzähler für den Brenner.

Der Jahresgasverbrauch steht in der Energierechnung, geteilt durch die 
Kesselleistung laut Typenschild.

von Rolf (rolf22)


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Wolf17 schrieb:

> Wenn man alles ganz genau erfassen möchte,
> wären die vom Mieter zu zahlenden Messkosten meist höher wie der
> Verteilfehler. Ich empfehle mal einen Blick in die hohen Kosten in einer
> Techem Preisliste.

In Falle der Heizkostenabrechnung ist das ganz einfach: Der Gesetzgeber 
verlangt, dass gemessen wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html

Man kann sich als Vermieter aber durchaus auch selbst die Messgeräte 
beschaffen und ablesen.
Das Problem ist nur die Abrechnung, die ist komplizierte als sich so 
mancher denkt. Für Fritzchen mit seinem geerbten 8-Familienhaus, der 
seit 40 Jahren nicht mehr gerechnet und noch nie einen Gesetzestext 
gelesen hat, schwer möglich.

von Rolf (rolf22)


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Re D. schrieb:
>> Ich selbst würde es auch gar nicht als Mangel der Mietsache sehen. Die
>> Abrechnung ist ja nicht Teil der Mietsache:
>
> Natürlich ist die Stromverkabelung teil der Mietsache und wenn da fest
> Verbraucher dran hängen, die dem Mieter nicht gehören, dann ist das ein
> Mangel.

Juristen denken halt genauer.
Der Vermieter könnte ja – rein theoretisch – den gesamten Strom aus 
eigener Tasche bezahlen. Dann hätte der Mieter keinen Mangel zu 
beklagen, aber die "Stromverkabelung" wäre dieselbe, folglich liegt der 
Mangel nicht an ihr, sondern an der Abrechnung.

Es gibt solche Vermieter: Ich habe 10 Jahre lang in einer Wohnung 
gewohnt (kein Altbau), wo die ganze Abrechnung (Heizung ausgenommen) aus 
einer einzigen Zeile bestand: "20 DM für Wasser". Für alle anderen Dinge 
haben wir gar nichts bezahlt.

von Thomas R. (thomasr)


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Maik L. schrieb:

> Da die Heitzung direkt am Stromnetz hängt ohne Stecker fällt schon mal
> ein Messstecker für die Steckdose aus.
>
> Gibt es ein Stromverbrauch Zähler der funktioniert ohne den Stromkreis
> zu durch trennen?

Wäre es da nicht am Einfachsten die Heizung doch über eine Steckdose 
anzuschließen und dort einen günstigen Zwischenstecker mit Zähler zu 
verwenden?

(Achtung: bei Heizungen mit Ionisationsüberwachung muß die Steckrichtung 
eindeutig sein sonst evtl. keine Funktion)

Dazu eine Ergänzung im Mietvertrag zur Verwendung/Anerkennung dieses 
Zählers auch in der ungeeichten Form.

Einfachste und billigste Lösung.

Oder man schießt mit Kanonen auf die Spatzen und verwendet z.B. ein 
Megger F850. Das kann auch den Strom in einer mehradrigen Leitung ohne 
Auftrennen messen, mit 5% sogar erstaunlich genau.

: Bearbeitet durch User
von Re D. (Gast)


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Thomas R. schrieb:
> Dazu eine Ergänzung im Mietvertrag zur Verwendung/Anerkennung dieses
> Zählers auch in der ungeeichten Form.

Dagegen können die anderen Mieter Klagen, der TO könnte sich ja mit 
gegurktem Messgerät seinen Strom bezahlen lassen.

Was ist so schwer daran, einfach mal was richtig zu machen. Der 
Vermieter bekommt mehrere Tausend € im Monat.

von Thomas R. (thomasr)


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Re D. schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Dazu eine Ergänzung im Mietvertrag zur Verwendung/Anerkennung dieses
>> Zählers auch in der ungeeichten Form.
>
> Dagegen können die anderen Mieter Klagen, der TO könnte sich ja mit
> gegurktem Messgerät seinen Strom bezahlen lassen.
>
> Was ist so schwer daran, einfach mal was richtig zu machen. Der
> Vermieter bekommt mehrere Tausend € im Monat.

Typisch deutsch. Mit gigantischem Aufwand ein paar Watt messen nur um 
juristisch sauber zu sein.

Ich habe schon ein schlechtes Gewissen wenn ich vom Nachbarn für den 
Betrieb seines Betonmischers an meiner Außensteckdose €5 pauschal nehme. 
Das Ding hat 700Watt und läuft den ganzen Arbeitstag also maximal 6kWh.

von Joachim B. (Gast)


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Läuft die Heizung tatsächlich über den Stromzähler eurer Wohnung?

Sorry, es fällt mir schwer, das zu glauben. Wenn es aber tatsächlich so 
ist, wäre es Aufgabe des Vermieters, diese Kosten separat zu erfassen 
und für eine gerechte Abrechnung zu sorgen.
Habt ihr den Vermieter schon dazu aufgefordert und was sagt der?

von Maik L. (storm01)


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Also dir Heizung Läuft definitiv über unsern Zähler. Wenn ich den 
Sicherungsautomaten für den Keller aus mache geht die Heizung mit aus. 
Und die Sicherung sitzt beim Zähler für unsere Wohnen direkt neben den 
E-Herd Sicherungsautomaten.

Das Gespräch mit dem Vermieter wurde auf Januar verlegt dann kommt der 
Persönlich her da er ca. 200km entfernt Wohnt und es noch mehr zu 
besprechen gibt.

Finde die sehr aktive Diskussion super und interessant und vielen Dank. 
Aber last uns nicht weiter Ausufern. Das Problem wird ja nun angegangen.

Würde trotzdem Interesse halber noch was Fragen in Richtung der 
Ursprungsfrage ohne eine bestimmte Situation.

Gibt es z.b ein Orno WE-521 LCD Digitaler den man auch zurückstellen 
kann?
Oder was in der Art mit anschließen ohne CT.

Und kann man bei Zählern mit CT den Betriebsstrom dafür von ein anderen 
Stromkreis nehmen? Oder beeinflusst das die CT Messung?

: Bearbeitet durch User
von Re D. (Gast)


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Thomas R. schrieb:
> Typisch deutsch. Mit gigantischem Aufwand ein paar Watt messen nur um
> juristisch sauber zu sein.
>
> Ich habe schon ein schlechtes Gewissen wenn ich vom Nachbarn für den
> Betrieb seines Betonmischers an meiner Außensteckdose €5 pauschal nehme.
> Das Ding hat 700Watt und läuft den ganzen Arbeitstag also maximal 6kWh.

Bei 6 kWh an 180 Tagen würdest du anders denken oder?

von Sherlock 🕵🏽‍♂️ (rubbel-die-katz)


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Re D. schrieb:
> Was ist so schwer daran, einfach mal was richtig zu machen. Der
> Vermieter bekommt mehrere Tausend € im Monat.

Der Knackpunkt ist, dass er die regelmäßigen Wartungskosten des 
geeichten Zähler als Nebenkosten der Mieter abrechnen wird. Bei einem 
ungeeichten Zähler entfallen diese Kosten.

von Thomas R. (thomasr)


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Re D. schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Typisch deutsch. Mit gigantischem Aufwand ein paar Watt messen nur um
>> juristisch sauber zu sein.
>>
>> Ich habe schon ein schlechtes Gewissen wenn ich vom Nachbarn für den
>> Betrieb seines Betonmischers an meiner Außensteckdose €5 pauschal nehme.
>> Das Ding hat 700Watt und läuft den ganzen Arbeitstag also maximal 6kWh.
>
> Bei 6 kWh an 180 Tagen würdest du anders denken oder?

Überhaupt nicht wenn es sich immer um denselben Verbraucher handelt. Da 
ist doch die Leistungsaufnahme überschaubar bzw. die Arbeit berechenbar. 
Also 180 Tage mal €5.

Wenn da natürlich immer andere Lasten angeschlossen würden (die 
Bauarbeiter machen sich die Baubude mit Heizlüfter warm) würde ich da 
anders drüber denken.

von Ron-Hardy G. (ron-hardy)


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Cyblord -. schrieb:
> Also ganz ohne rumschrauben im HAK gehts auch
> hier nicht.

wenn ich so drüber nachdenke: Recht du hast!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Maik L. schrieb:
> Um es kurz zu sagen, halt alles was Allgemeinkosten sein müssten läuft
> über unser Zähler.

Maik L. schrieb:
> Bei den Datenblatt der Heizung steht Maximal 144Watt.
> Das wären ja 1261,44 kWh im Jahr Maximal.
> Wir bekommen für 1Jahr 10€ zurück finden wir sehr wenig.

Die 10€ bei 0,3€/kWh würde ca. 30kWh Stromverbrauch bedeuten, der 
abgegolten ist.

> Daher die Überlegung das selber zu Messen.
Dass wir wie deine Darstellung ist sehr aufwendig.
Aber nicht unmöglich.


Was steht im Mietvertrag?

----> zum Mieterverein gehen und die Sachlage darlegen und dort 
erörtern.

---->Dann mal den Vermieter ansprechen und den Sachstand mit ihm 
aussprechen.

Vorsichtig allerdings mit irgendwelchen Vorlauten oder gar Drohsprüchen.
Der Mietmarkt ist erheblich zu Ungunsten der Mieter!
Vllt. kannst du ihn ja dazu überreden die Heizung mit einem 
Zwischenzähler zu erfassen und dann einen fairen Deal mit deinem 
Vermieter aushandeln!

von Re D. (Gast)


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Thomas R. schrieb:
> Überhaupt nicht wenn es sich immer um denselben Verbraucher handelt. Da
> ist doch die Leistungsaufnahme überschaubar bzw. die Arbeit berechenbar.
> Also 180 Tage mal €5.

Du würdest also über Jahre hinweg hundert Euro mehr ausgeben als 
erforderlich? Hast wahrscheinlich auch einen Vertrag bei der Telekom.

von Schorsch M. (schorschm)


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Grundsätzlich:
Als Mieter hast du an der Installation nichts zu suchen!
Auch nicht, wenn du Beanstandungen hast, selbst dann nicht, wenn deine 
Beanstandungen berechtigt sein sollten.

Dir ist nicht gestattet in die Installation einzugreifen, egal wie.

Du darfst auch nicht ohne Einverständnis des Vermieters einen Elektriker 
beauftragen irgendetwas zu tun.

Das Einzige was dir bleibt ist, den Vermieter aufzufordern für Klarheit 
zu sorgen, andernfalls den juristischen Weg einzuschlagen.

Fertich.

: Bearbeitet durch User
von Rolf (rolf22)


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Re D. schrieb:
> Was ist so schwer daran, einfach mal was richtig zu machen. Der
> Vermieter bekommt mehrere Tausend € im Monat.

Mehrere Tausend bekommt er in dem betreffenden Haus wahrscheinlich 
nicht. Und wieviel, glaubst du, kann man an einem alten(!) Mietshaus 
verdienen?

Und nein, einfach ist das womöglich überhaupt nicht. Er müsste 
vielleicht die komplette Elektroinstallation des Hauses erneuern lassen, 
weil der Bestandsschutz wegfällt. Könnte ein Uraltbau sein, oder warum 
gibt es das Problem überhaupt?

von Rolf (rolf22)


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Cha-woma M. schrieb:
> Was steht im Mietvertrag?

§ 2 Heizkostenverordnung:
"Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine 
der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung 
rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor."

Auf Deutsch: Was im Mietvertrag steht, ist Larifari.

> zum Mieterverein gehen und die Sachlage darlegen und dort erörtern.

Kann man machen. Das Problem: Dort sitzen manchmal Leute, die jeden 
Vermieter grundsätzlich als Blutsauger und Rechtsbrecher ansehen. Die 
raten gern zur harten Konfrontation, die dem Mieter am Ende mehr schadet 
als nützt, während sie selber in ihren weichen Sesseln sitzen und sich 
als Gutmenschen fühlen.

> Dann mal den Vermieter ansprechen und den Sachstand mit ihm
> aussprechen.

Muss der OP selbst einschätzen, was das bringen kann. Wir kennen ja die 
Personen und die Vergangenheit nicht. Realismus schadet nie.

von Rolf (rolf22)


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Rolf schrieb:
> Auf Deutsch: Was im Mietvertrag steht, ist Larifari.

Klarstellung:
Was bezüglich der Pflicht zur Heizkostenabrechnung im Mietvertrag steht, 
ist Larifari.

von Mathias A. (mrdelphi)


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Re D. schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Überhaupt nicht wenn es sich immer um denselben Verbraucher handelt. Da
>> ist doch die Leistungsaufnahme überschaubar bzw. die Arbeit berechenbar.
>> Also 180 Tage mal €5.
>
> Du würdest also über Jahre hinweg hundert Euro mehr ausgeben als
> erforderlich? Hast wahrscheinlich auch einen Vertrag bei der Telekom.

Naja, 5 Euro für 6 kWh sind doch ein recht gutes Geschäft, über Jahre 
hinweg kommt dann doch ein hübsches Sümmchen zusammen 😁😉

Im Gegensatz zum TO, wo für womöglich 1200 kWh gnädigerweise 10 Euro 
erstattet werden. Da würde ich auch erstmal klären wollen wie hoch der 
tatsächliche Verbrauch ist; selbst wenn das dann vielleicht 20 oder 30 
Euro wären würde ich nicht unbedingt den Aufwand mit extra Zähler usw 
verlangen, aber falls es tatsächlich eher um die 1200 kWh geht, dann 
lohnt es sich denke ich schon den Verbrauch gesondert zu erfassen und 
wäre auch für alle Seiten die faire Lösung.

von Martin S. (sirnails)


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Ich sage an dieser Stelle genau das gleiche, das ich auch meiner Mutter 
sagte, als sie anfing, das große Haus der Großmutter zu vermieten:

Wenn Du Vermieter bist, hast Du auch Vermieterpflichten. Und die sind 
genau geregelt, damit genau so ein Unfug nicht passiert.

Du brauchst separate Zähler, Du brauchst eine Jahresabrechnung, du musst 
jedem genau den Verbrauch darlegen können.

Wenn Du das nicht willst (was vollkommen legitim wäre), dann darfst Du 
schlicht und ergreifend kein Vermieter sein.

Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

Heißt für den TO: Kläre das mit deinem Vermieter. Er kassiert Geld von 
Dir, also hat er auch Pflichten, denen er nachkommen muss. Eine saubere 
Trennung von Individual- und Gemeinschaftsverbrauch gehört da 
schlichtweg dazu.

von Sherlock 🕵🏽‍♂️ (rubbel-die-katz)


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Martin S. schrieb:
> Er kassiert Geld von
> Dir, also hat er auch Pflichten, denen er nachkommen muss.

Und wenn er das nicht tut, was kann man dann tun?

Vertrag Kündigen ist für die allermeisten Menschen keine Option. Den 
Vermieter verklagen ebenso wenig, denn dann kündigt er den Vertrag. 
Mietminderung führt auch zur einer Kündigung.

von Cyblord -. (cyblord)


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Sherlock 🕵🏽‍♂️ schrieb:
> Vermieter verklagen ebenso wenig, denn dann kündigt er den Vertrag.
> Mietminderung führt auch zur einer Kündigung.

Seit wann kann in D ein Vermieter einfach den Mietvertrag kündigen? 
Stefanus und seine Geschichten voller Unwissenheit.

von Martin S. (sirnails)


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Sherlock 🕵🏽‍♂️ schrieb:
> Den Vermieter verklagen

Sobald der Rubel nicht mehr rollt, ist der Vermieter meist sehr schnell.

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