Moin, wegen der einfachen Anschlußmöglichkeit denke ich darüber nach, ein Balkonkraftwerk auf mein Garagendach zu montieren; allerdings schwirren mir ein paar Fragen durch den Kopf, ob das elektrisch so sinnvoll ist! 1. Wenn ich das Teil einfach an einer Steckdose anschließe, dann ist es ja "vor"dem Sicherungsautomaten. Der Strom vom Balkonkraftwerk ist also ungesichert. Nehmen wir mal an, ich hätte einen großen Verbrauch am selben Stromkreis (z.B. 3000W Industriesauger + Maschine an einer Phase), dann könnten auf der Leitung ja bis zu 19.5 Ampere fließen, ohne dass der Automat auslöst? Wäre das nicht etwas kritisch? 2. Ziehen dann nur die Verbraucher auf der selben Phase Strom vom Balkonkraftwerk und die anderen Phasen ziehen weiterhin vom Netzbetreiber? Wenn ich dann Pech habe, bringt dann das Balkonkraftwerk gar nichts? 3. Das Balkonkraftwerk speist ja dann auch "vor" dem FI ein. Wie ist es dann mit der Sicherheit? Im Falle eines Fehlerstroms (z.B. Gehäuseschluss), schaltet dann das Balkonkraftwerk auch ab? 4. Ich habe pro Stock und für außen eigene FIs. Wenn die Verbraucher überwiegend an einem anderen FI hängen als das Balkonkraftwerk, fließt dann der Strom über den einen FI zurück in den anderen FI-Bereich? Fliegt dann nicht der FI raus, weil die Summen nicht mehr stimmen? Ihr seht, ich habe ein "gefährliches Halbwissen", möchte aber sicher sein, bevor ich so ein Ding kaufe!
1. Das ist der Grund für die 600/800W Begrenzung. Es ist also trotz 19,5A sicher. 2. Der Zähler salidiert. Es ist also egal auf welcher Phase der Verbraucher ist. 3. Der Inverter prüft ständig das Netz und schaltet innerhalb von wenigen Millisekunden ab. Z.B. wenn der FI fällt oder wenn du den Stecker ziehst und ganz schnell versuchst beide Kontakte anzufassen. 4. Die Summe aus Phase- und Neutralleiter wird nicht verändert. Das ist die Idee von einem Balkonkraftwerk. Es soll Einfach und sicher sein, sodass es jeder einfach anstecken kann wie einen Toaster.
Matthias X. schrieb: > 1. Das ist der Grund für die 600/800W Begrenzung. Es ist also trotz > 19,5A sicher. > 2. Der Zähler salidiert. Es ist also egal auf welcher Phase der > Verbraucher ist. > 3. Der Inverter prüft ständig das Netz und schaltet innerhalb von > wenigen Millisekunden ab. Z.B. wenn der FI fällt oder wenn du den > Stecker ziehst und ganz schnell versuchst beide Kontakte anzufassen. > 4. Die Summe aus Phase- und Neutralleiter wird nicht verändert. > > Das ist die Idee von einem Balkonkraftwerk. Es soll Einfach und sicher > sein, sodass es jeder einfach anstecken kann wie einen Toaster. danke für die klaren Antworten! bei Punkt 3) hätte ich nur Bedenken, ob die vielen China-Teile, die angeboten werden, das Thema wirklich ernst nehmen ;)
Nur Politiker fahren ohne Sonnenschein volle Ernte ein (ca. 3 kWh)? Erwarte jetzt keine Superleistung im Herbst. Heute bei trüben Wetter habe ich bisher 58 Wh mit dem Balkonkraftwerk geerntet.
Lu schrieb: > Nur Politiker fahren ohne Sonnenschein volle Ernte ein (ca. 3 kWh)? > Erwarte jetzt keine Superleistung im Herbst. Heute bei trüben Wetter > habe ich bisher 58 Wh mit dem Balkonkraftwerk geerntet. hier (NÜrnberg) scheint seit Tagen keine Sonne; typisch November! mich wundert, dass dein BKraftwerk überhaupt was liefert! es gibt so Komplettangebote, die 4 Panels mit Wechselrichter anbieten, der aber auf 800 Watt begrenzt ist. Da würde etwas mehr rauskommen, und im Sommer locker die 800W. Ob das Kosten/Nutzenverhältnis sinnvoll ist, ist eine andere Frage! vielleicht wären 2 getrennte Systeme (jeweils Wechselrichter + 2 Panels) auf 2 verschiedenen Phasen besser. Auf meinem Garagendach hätte ich allerdings Platz für 6 Panels; 6 x 450 Wp wären schon 2.7 kWp vielleicht wäre es dann vernünftiger und günstiger, daraus eine echte,angemeldete PV mit Wechselrichter zu machen.
Wenn Dein EVU den Anschluss einer echten PV problemlos mitmacht, dann mach das. Dann musst Du Dich aber entscheiden zwischen Volleinspeisung (geringster Aufwand), Teileinspeisung (siehe dazu Eigenbedarf, Autarkiefaktor) oder Nulleinspeisung mit Akkusatz (höchster Aufwand, dafür höchster Autarkiefaktor). Wenn nicht, dann voll ausgereizte Balkon-PV, dessen Anschluss kann man Dir nicht verbieten (solange Du einen konformen Wechselrichter einsetzt). Edit: Angemeldet werden muss die Anlage sowieso, sobald sie mit dem Stromnetz verbunden ist. Egal ob "echte große PV" oder Balkon-PV.
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Richard schrieb: > vielleicht wären 2 getrennte Systeme (jeweils Wechselrichter + 2 Panels) > auf 2 verschiedenen Phasen besser. Was soll da besser sein? Gesetzlich ist pro Wohneinheit/Zähler EIN Balkonkraftwerk zulässig. Der Zähler saldiert. Sprich wenn du auf einer Phase 300W einspeist und auf der zweiten 600W ziehst berechnet der Zähler dir nur 300W.
Ben B. schrieb: > Teileinspeisung (siehe dazu Eigenbedarf, Autarkiefaktor) oder > Nulleinspeisung mit Akkusatz (höchster Aufwand, dafür höchster > Autarkiefaktor). Man kann auch Akku und Überschusseinspeisung machen, oder hat das irgendwer verboten? Autarkiefaktor Ist nur was für Ideologen.
Richard schrieb: > dann könnten auf der Leitung ja bis zu 19.5 Ampere fließen, ohne dass > der Automat auslöst? Ja. > Wäre das nicht etwas kritisch? Nein. Richard schrieb: > Ziehen dann nur die Verbraucher auf der selben Phase Strom vom > Balkonkraftwerk und die anderen Phasen ziehen weiterhin vom > Netzbetreiber? Ja. > Wenn ich dann Pech habe, bringt dann das Balkonkraftwerk gar nichts? Nein, weil dein Stromzähler alle Phasen saldiert. Die 'Umverteilung' des Stroms über die Phasen erledigt dein Stromversorger für dich quasi gratis. Richard schrieb: > Wie ist es dann mit der Sicherheit? Ausreichend. FI Fehlerstrom -> FI löst aus -> keine Netzspannung -> Wechselrichter schaltet ab. Richard schrieb: > gefährliches Halbwissen", möchte aber sicher sein, bevor ich so ein Ding > kaufe! Die anderen kaufen ohne Halbwissen. Das geht offenbar besser.
Udo S. schrieb: > Richard schrieb: >> vielleicht wären 2 getrennte Systeme (jeweils Wechselrichter + 2 Panels) >> auf 2 verschiedenen Phasen besser. > > Was soll da besser sein? > Gesetzlich ist pro Wohneinheit/Zähler EIN Balkonkraftwerk zulässig. Der > Zähler saldiert. > Sprich wenn du auf einer Phase 300W einspeist und auf der zweiten 600W > ziehst berechnet der Zähler dir nur 300W. meine Idee dahinter war, dass dann auf 2 Phasen maximal 3.5 Ampere dazukommen. Und das 2 Wechselrichter a 800Watt deutlich mehr liefern für den Eigenverbrauch als 1 Wechselrichter mit 4 Panels, der max. auch nur 1x800 Watt liefern darf. Das mit der Einspeisung ist wahrscheinlich nebensächlich, erstens bekommt man nur wenige Cent dafür, zweitens arbeite ich im Homeoffice und habe auch tagsüber genügend Strombedarf. Damit die Fragerei nicht komplett aus der Luft gegriffen erscheint, ich bin z.B. über dieses Angebot gestolpert und habe mich über die Sinnhaftigkeit gefragt: https://solarhandel24.de/products/1780w-balkonkraftwerk-4x-jasolar-445w-full-black-bifazial-apsystems-ez1-m-800w?variant=49277643325752
Richard schrieb: > Und das 2 Wechselrichter a 800Watt deutlich mehr liefern für den > Eigenverbrauch als 1 Wechselrichter mit 4 Panels, der max. auch nur > 1x800 Watt liefern darf 3 Wechselrichter a 800 Watt mit 12 Panels liefert noch mehr, und ein Wechselrichter a 30kW mit 80 Panels erst recht. Das sind halt beides keine zulässigen, per Stecker abschließbare Balkonkraftwerke mehr, sondern ganz normale festanschluss- und anmeldepflichtige PV- Anlagen. Oliver
Richard schrieb: > Das mit der Einspeisung ist wahrscheinlich nebensächlich, erstens > bekommt man nur wenige Cent dafür Beim Balkonkraftwerk bekommt du NULL cent. Bei einer richtigen PV Anlage lohnt es sich wenn man es richtig macht. Sonst gäbe es nicht so viele auf den Dächern. Nicht alle sind blöd oder idealistisch.
Richard schrieb: > 1. > Wenn ich das Teil einfach an einer Steckdose anschließe, dann ist es ja > "vor"dem Sicherungsautomaten. Der Strom vom Balkonkraftwerk ist also > ungesichert. Nehmen wir mal an, ich hätte einen großen Verbrauch am > selben Stromkreis (z.B. 3000W Industriesauger + Maschine an einer > Phase), > dann könnten auf der Leitung ja bis zu 19.5 Ampere fließen, ohne dass > der Automat auslöst? Wäre das nicht etwas kritisch? Deshalb ist ja die Empfehlung einen solchen Stromkreis mit 13A oder 10A abzusichern. Dennoch wird bei den 19,5A nichts passieren, auch wenn es 1,5A über dem für 1,5qmm gültigen Höchstwert von 18A liegt. Richard schrieb: > ob die vielen China-Teile, die > angeboten werden, das Thema wirklich ernst nehmen Doch tun sie i.d.R.. Ich habe an meiner PV einen TSUN Wechselrichter und der trennt zuverlässig. Ich meine das was in DE auf den Markt kommt braucht eine Zulassung, ansonsten darf es nicht verkauft werden. Wie immer wird es auch hier schwarze Schafe geben. Da gab's mal Tests und da ist z.B Anker (britische Firma) aufgefallen, die Wechselrichter ohne das in DE vorgeschriebene Trennrelais in DE verkauft haben.
Hans schrieb: > braucht eine Zulassung, ansonsten darf es nicht verkauft werden. Ne, es braucht eine Erklärung der Konformität durch den Hersteller/Verkäufer (CE-Kennzeichen). Richard schrieb: > Damit die Fragerei nicht komplett aus der Luft gegriffen erscheint, ich > bin z.B. über dieses Angebot gestolpert und habe mich über die > Sinnhaftigkeit gefragt: > https://solarhandel24.de/products/1780w-balkonkraftwerk-4x-jasolar-445w-full-black-bifazial-apsystems-ez1-m-800w?variant=49277643325752 Wenn man 800 W Panele hat, dann kommen die 800 Watt im Mittag bei optimaler Ausrichtung. Wann man 1780 Watt hat, dann kommen die 800 Watt deutlich länger. Meine 1800 Watt Module bringen gerade trotz Hochnebel 150 W. Außerdem kann man ehr über einen Speicher nachdenken.
Beitrag #7772318 wurde vom Autor gelöscht.
Udo S. schrieb: > Gesetzlich ist pro Wohneinheit/Zähler EIN Balkonkraftwerk zulässig. Das bezweifel ich immer noch, ich habe in keinem Bericht gelesen daß das Architektenurheberrecht für Häuser und deren Aussehen bei Balkonkraftwerke ausser Kraft gesetzt wurde. Ich fragte auch Andreas Schmitz und erhielt keine Antwort und keinen Link der dies bestätigt. Als Hobbyfotograf weiß ich zumindest das Pariser Eifelturm bei Nacht nicht mal eben abgelichtet ins Netz gestellt werden darf wegen Urheberrecht. https://help-tourists-in-paris.com/sehenswuerdigkeiten/eiffelturm/urheberechte-eiffelturm-sind-eiffelturm-bilder-bei-nacht-erlaubt/
Joachim B. schrieb: > Das bezweifel ich immer noch, ich habe in keinem Bericht gelesen daß das > Architektenurheberrecht für Häuser und deren Aussehen bei > Balkonkraftwerke ausser Kraft gesetzt wurde. Was hat denn das mit der gesetzlichen Grundlage für den elektrischen Anschluss eines BKWs zu tun? Richtig, nichts, das geht völlig am Thema vorbei und soll nur wieder einen Nebenschauplatz eröffnen. Da könntest du auch gleich die Eigentümergemeinschaft und anderes mit einbeziehen.
Michael H. schrieb: > Was hat denn das mit der gesetzlichen Grundlage für den elektrischen > Anschluss eines BKWs zu tun? Richtig, nichts richtig und trotzdem ist es für mich eine wichtige Frage, was nutzt denn eine technische Antwort wenn man dann doch verklagt werden kann. Selbst die gesetzlichen Grundlagen sind doch nicht bundeseinheitlich geklärt solange die Netzbetreiber auch technisch lokal mitbestimmen.
Joachim B. schrieb: > Das bezweifel ich immer noch, ich habe in keinem Bericht gelesen daß das > Architektenurheberrecht für Häuser und deren Aussehen bei > Balkonkraftwerke ausser Kraft gesetzt wurde. Ein Profanbau ist kein Kunstwerk. Im Zweifel den Architekten, der das Urheberrecht einfordert, verklagen, dass man als Bauherr schlecht beraten wurde. Er hätte auf seine Rechte und die daraus resultierenden Pflichten für den Bauherrn hinweisen müssen. Dann den Rückbau der "Kunst" auf kosten des Architekten fordern, sodass man sein Balkonkraftwerk anbringen kann. Mal Sehen, ob er noch auf seine Rechte besteht.
Joachim B. schrieb: > was nutzt denn > eine technische Antwort wenn man dann doch verklagt werden kann. Zeig' mir EINEN Fall eines EFH, MFH oder was auch immer, wo der Architekt es erfolgreich untersagt hatte, Änderungen an der Außengestaltung durchzuführen und sich dabei auf sein Urheberrecht berufen hatte. Es gibt keinen. Du jagst einer Urban Legend hinterher.
übernimmst du eventuell anfallende Kosten? https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726 Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden. Also nicht mal die Wieland Einspeisesteckdose ist bis jetzt vom Tisch.
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Joachim B. schrieb: > übernimmst du eventuell anfallende Kosten? Aber gerne doch, wenn ich im Gegenzug die Ersparnisse der BKW bekomme. Joachim B. schrieb: > Also nicht mal die Wieland Einspeisesteckdose ist bis jetzt vom Tisch. Glaubst du als Opfer der Lobbyisten.
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Joachim B. schrieb: > übernimmst du eventuell anfallende Kosten? > > https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726 > Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker > auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch > eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden. > > Also nicht mal die Wieland Einspeisesteckdose ist bis jetzt vom Tisch. Die allermeisten Händler liefern eh das Anschluss- oder Verlängerungskabel des 600/800 Watt-WR direkt mit Schuko aus. Real tangiert das Wielandtrallala so gut wie niemanden.
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Klaus schrieb: > Zeig' mir EINEN Fall eines EFH, MFH oder was auch immer, wo der > Architekt es erfolgreich untersagt hatte, Änderungen an der > Außengestaltung durchzuführen und sich dabei auf sein Urheberrecht > berufen hatte. > > Es gibt keinen. Du jagst einer Urban Legend hinterher. Ein paar Quellen: https://www.baunetz.de/recht/Urheberrecht_-_Architektur_1063023.html https://www.welt.de/finanzen/article8464801/Architekten-koennen-Umbau-des-Eigenheims-verbieten.html https://www.bauprofessor.de/news/urheberrecht-rechte-des-architekten/ Und um einen speziellen Fall zu nennen, weil es ja keinen gibt: https://www.welt.de/regionales/berlin/article86521/Niederlage-fuer-Bahn-im-Rechtsstreit-um-Berliner-Hauptbahnhof.html
Paredros schrieb: > Und um einen speziellen Fall zu nennen, Ja, der Berliner Hauptbahnhof ist durchaus mit einem MFH zu vergleichen. Ich sehe schon, absolute Experten hier. Nicht mal deine eigenen Links liest du: Bei Zweckbauten wie Eigenheimen, Mehrfamilien- und Reihenhäuser hätten Gerichte bislang nie Veränderungen aufgrund des Urheberrechts untersagt, beruhigt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus?&?Grund. „Die Besitzer dieser Häuser müssen deshalb keine Einschränkungen bei der Umgestaltung ihres Eigentums durch den Architekten fürchten.“ Dies bestätigt ein neues Urteil des Frankfurter Landgerichts (Az.: 2-03 O 295/09). Im Streit zwischen einem Architekten und dem Eigentümer eines Geschäftshauses verneinte es die Einzigartigkeit des Gebäudes.
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Klaus schrieb: > Bei Zweckbauten wie Eigenheimen, Mehrfamilien- und Reihenhäuser https://www.welt.de/finanzen/article8464801/Architekten-koennen-Umbau-des-Eigenheims-verbieten.html Gibt es durchaus. Als Hausbesitzer einfach mal den Vertrag mit dem Architekten suchen und auch das Kleingedruckte lesen. Wenn da so eine Klausel drinsteht, haste nicht wirklich die Fiebel fuer den Bauherren gelesen.
Dieter D. schrieb: > Klaus schrieb: >> Bei Zweckbauten wie Eigenheimen, Mehrfamilien- und Reihenhäuser > > https://www.welt.de/finanzen/article8464801/Architekten-koennen-Umbau-des-Eigenheims-verbieten.html > > Gibt es durchaus. Dieterchen, den Text den du von mir zitiert hast ist genau aus dem Link, den du hier abermals gepostet hast. Ist halt blöd, wenn nach dem Lesen einer Überschrift das Denkvermögen an der Kapazitätsgrenze angekommen ist.
Immerhin hat sich Psychopath "Re D." noch während desselben Threads abgemeldet und unter neuem account angemeldet. So ein Zufall aber auch!
Klaus schrieb: > Ist halt blöd,... Wenn Du immer annimmst andere sind schlecht, gehts schief und den Post nicht richtig liest. Nee, Du hast Fiebelchen fuer Bauherren bisher nicht gelesen. Da steht drin, welche Klausel man streichen soll oder Satz aufnehmen soll in Vertraegen mit Architekten. In dem Falle wuerde es gar nicht bis zum Gericht laufen.
Dieter D. schrieb: > Als Hausbesitzer einfach mal den Vertrag mit dem > Architekten suchen und auch das Kleingedruckte lesen Das Urheberpersönlichkeitsrecht (und nur darum geht es ja hier) gilt immer, darüber kann man nicht per Vertrag verfügen. Tatsächlich kann der Urheber nicht einmal auf dieses Recht verzichten: Er hat es, ob er will oder nicht. Egal, was in deiner Fibel steht. (Nennen die das wirklich FiEbel?) Worum es hier geht, ist etwas ganz anderes. Es geht darum, ob jeder primitive Schuppen ein künstlerisch gestaltetes Werk ist. Ist es kein Werk, dann gibt es keinen Urheberschutz, Punkt. Übliche Wohnhäuser gelten nicht als Werke, ihnen fehlt nach ständiger Rechtsprechung die nötige Schöpfungshöhe. Ein seltener Ausnahmefall: https://www.baunetz.de/recht/Kann_ein_Einfamilienhaus_Urheberrechtsschutz_geniessen__44622.html
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Rolf schrieb: > Nennen die das wirklich FiEbel?) In Anlehnung daran, https://www.wildlutscher.de/p/lockjagd-fiebel dass der frische Bauherr im Haifischbecken die Beute ist.
Rolf schrieb: > Worum es hier geht, ist etwas ganz anderes. Es geht darum, ob... Bei den Tipps fuer Bauherren geht es darum gleich vertraglich zu vereinbaren, dass so eine Klage gar nicht erst ensteht. D.h. Änderungen kein Problem darstellen.
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