Forum: Haus & Smart Home Balkonkraftwerk, technische Fragen


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von Richard (nbger)


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Moin,

wegen der einfachen Anschlußmöglichkeit denke ich darüber nach, ein 
Balkonkraftwerk auf mein Garagendach zu montieren; allerdings schwirren 
mir ein paar Fragen durch den Kopf, ob das elektrisch so sinnvoll ist!

1.
Wenn ich das Teil einfach an einer Steckdose anschließe, dann ist es ja 
"vor"dem Sicherungsautomaten. Der Strom vom Balkonkraftwerk ist also 
ungesichert. Nehmen wir mal an, ich hätte einen großen Verbrauch am 
selben Stromkreis (z.B. 3000W Industriesauger + Maschine an einer 
Phase),
dann könnten auf der Leitung ja bis zu 19.5 Ampere fließen, ohne dass 
der Automat auslöst? Wäre das nicht etwas kritisch?

2.
Ziehen dann nur die Verbraucher auf der selben Phase Strom vom 
Balkonkraftwerk und die anderen Phasen ziehen weiterhin vom 
Netzbetreiber?
Wenn ich dann Pech habe, bringt dann das Balkonkraftwerk gar nichts?

3.
Das Balkonkraftwerk speist ja dann auch "vor" dem FI ein. Wie ist es 
dann mit der Sicherheit? Im Falle eines Fehlerstroms (z.B. 
Gehäuseschluss), schaltet dann das Balkonkraftwerk auch ab?

4.
Ich habe pro Stock und für außen eigene FIs. Wenn die Verbraucher 
überwiegend an einem anderen FI hängen als das Balkonkraftwerk, fließt 
dann der Strom über den einen FI zurück in den anderen FI-Bereich? 
Fliegt dann nicht der FI raus, weil die Summen nicht mehr stimmen?

Ihr seht, ich habe ein "gefährliches Halbwissen", möchte aber sicher 
sein, bevor ich so ein Ding kaufe!

von Matthias X. (current_user)


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1. Das ist der Grund für die 600/800W Begrenzung. Es ist also trotz 
19,5A sicher.
2. Der Zähler salidiert. Es ist also egal auf welcher Phase der 
Verbraucher ist.
3. Der Inverter prüft ständig das Netz und schaltet innerhalb von 
wenigen Millisekunden ab. Z.B. wenn der FI fällt oder wenn du den 
Stecker ziehst und ganz schnell versuchst beide Kontakte anzufassen.
4. Die Summe aus Phase- und Neutralleiter wird nicht verändert.

Das ist die Idee von einem Balkonkraftwerk. Es soll Einfach und sicher 
sein, sodass es jeder einfach anstecken kann wie einen Toaster.

von Richard (nbger)


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Matthias X. schrieb:
> 1. Das ist der Grund für die 600/800W Begrenzung. Es ist also trotz
> 19,5A sicher.
> 2. Der Zähler salidiert. Es ist also egal auf welcher Phase der
> Verbraucher ist.
> 3. Der Inverter prüft ständig das Netz und schaltet innerhalb von
> wenigen Millisekunden ab. Z.B. wenn der FI fällt oder wenn du den
> Stecker ziehst und ganz schnell versuchst beide Kontakte anzufassen.
> 4. Die Summe aus Phase- und Neutralleiter wird nicht verändert.
>
> Das ist die Idee von einem Balkonkraftwerk. Es soll Einfach und sicher
> sein, sodass es jeder einfach anstecken kann wie einen Toaster.

danke für die klaren Antworten!
bei Punkt 3) hätte ich nur Bedenken, ob die vielen China-Teile, die 
angeboten werden, das Thema wirklich ernst nehmen ;)

von Lu (oszi45)


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Nur Politiker fahren ohne Sonnenschein volle Ernte ein (ca. 3 kWh)? 
Erwarte jetzt keine Superleistung im Herbst. Heute bei trüben Wetter 
habe ich bisher 58 Wh mit dem Balkonkraftwerk geerntet.

von Richard (nbger)


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Lu schrieb:
> Nur Politiker fahren ohne Sonnenschein volle Ernte ein (ca. 3 kWh)?
> Erwarte jetzt keine Superleistung im Herbst. Heute bei trüben Wetter
> habe ich bisher 58 Wh mit dem Balkonkraftwerk geerntet.

hier (NÜrnberg) scheint seit Tagen keine Sonne; typisch November!
mich wundert, dass dein BKraftwerk überhaupt was liefert!

es gibt so Komplettangebote, die 4 Panels mit Wechselrichter anbieten, 
der aber auf 800 Watt begrenzt ist.
Da würde etwas mehr rauskommen, und im Sommer locker die 800W.
Ob das Kosten/Nutzenverhältnis sinnvoll ist, ist eine andere Frage!

vielleicht wären 2 getrennte Systeme (jeweils Wechselrichter + 2 Panels)
auf 2 verschiedenen Phasen besser.

Auf meinem Garagendach hätte ich allerdings Platz für 6 Panels;
6 x 450 Wp wären schon 2.7 kWp
vielleicht wäre es dann vernünftiger und günstiger, daraus eine 
echte,angemeldete PV mit Wechselrichter zu machen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Wenn Dein EVU den Anschluss einer echten PV problemlos mitmacht, dann 
mach das.

Dann musst Du Dich aber entscheiden zwischen Volleinspeisung (geringster 
Aufwand), Teileinspeisung (siehe dazu Eigenbedarf, Autarkiefaktor) oder 
Nulleinspeisung mit Akkusatz (höchster Aufwand, dafür höchster 
Autarkiefaktor).

Wenn nicht, dann voll ausgereizte Balkon-PV, dessen Anschluss kann man 
Dir nicht verbieten (solange Du einen konformen Wechselrichter 
einsetzt).

Edit: Angemeldet werden muss die Anlage sowieso, sobald sie mit dem 
Stromnetz verbunden ist. Egal ob "echte große PV" oder Balkon-PV.

: Bearbeitet durch User
von Udo S. (urschmitt)


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Richard schrieb:
> vielleicht wären 2 getrennte Systeme (jeweils Wechselrichter + 2 Panels)
> auf 2 verschiedenen Phasen besser.

Was soll da besser sein?
Gesetzlich ist pro Wohneinheit/Zähler EIN Balkonkraftwerk zulässig. Der 
Zähler saldiert.
Sprich wenn du auf einer Phase 300W einspeist und auf der zweiten 600W 
ziehst berechnet der Zähler dir nur 300W.

von Re D. (Gast)


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Ben B. schrieb:
> Teileinspeisung (siehe dazu Eigenbedarf, Autarkiefaktor) oder
> Nulleinspeisung mit Akkusatz (höchster Aufwand, dafür höchster
> Autarkiefaktor).

Man kann auch Akku und Überschusseinspeisung machen, oder hat das 
irgendwer verboten? Autarkiefaktor Ist nur was für Ideologen.

von Michael B. (laberkopp)


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Richard schrieb:
> dann könnten auf der Leitung ja bis zu 19.5 Ampere fließen, ohne dass
> der Automat auslöst?

Ja.

>  Wäre das nicht etwas kritisch?

Nein.

Richard schrieb:
> Ziehen dann nur die Verbraucher auf der selben Phase Strom vom
> Balkonkraftwerk und die anderen Phasen ziehen weiterhin vom
> Netzbetreiber?

Ja.

> Wenn ich dann Pech habe, bringt dann das Balkonkraftwerk gar nichts?

Nein, weil dein Stromzähler alle Phasen saldiert. Die 'Umverteilung' des 
Stroms über die Phasen erledigt dein Stromversorger für dich quasi 
gratis.

Richard schrieb:
> Wie ist es dann mit der Sicherheit?

Ausreichend. FI Fehlerstrom -> FI löst aus -> keine Netzspannung -> 
Wechselrichter schaltet ab.

Richard schrieb:
> gefährliches Halbwissen", möchte aber sicher sein, bevor ich so ein Ding
> kaufe!

Die anderen kaufen ohne Halbwissen. Das geht offenbar besser.

von Richard (nbger)


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Udo S. schrieb:
> Richard schrieb:
>> vielleicht wären 2 getrennte Systeme (jeweils Wechselrichter + 2 Panels)
>> auf 2 verschiedenen Phasen besser.
>
> Was soll da besser sein?
> Gesetzlich ist pro Wohneinheit/Zähler EIN Balkonkraftwerk zulässig. Der
> Zähler saldiert.
> Sprich wenn du auf einer Phase 300W einspeist und auf der zweiten 600W
> ziehst berechnet der Zähler dir nur 300W.

meine Idee dahinter war, dass dann auf 2 Phasen maximal 3.5 Ampere 
dazukommen. Und das 2 Wechselrichter a 800Watt deutlich mehr liefern für 
den Eigenverbrauch als 1 Wechselrichter mit 4 Panels, der max. auch nur 
1x800 Watt liefern darf.
Das mit der Einspeisung ist wahrscheinlich nebensächlich, erstens 
bekommt man nur wenige Cent dafür, zweitens arbeite ich im Homeoffice 
und habe auch tagsüber genügend Strombedarf.

Damit die Fragerei nicht komplett aus der Luft gegriffen erscheint, ich 
bin z.B. über dieses Angebot gestolpert und habe mich über die 
Sinnhaftigkeit gefragt:
https://solarhandel24.de/products/1780w-balkonkraftwerk-4x-jasolar-445w-full-black-bifazial-apsystems-ez1-m-800w?variant=49277643325752

von Oliver S. (oliverso)


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Richard schrieb:
> Und das 2 Wechselrichter a 800Watt deutlich mehr liefern für den
> Eigenverbrauch als 1 Wechselrichter mit 4 Panels, der max. auch nur
> 1x800 Watt liefern darf

3 Wechselrichter a 800 Watt mit 12 Panels liefert noch mehr, und ein 
Wechselrichter a 30kW mit 80 Panels erst recht.

Das sind halt beides keine zulässigen, per Stecker abschließbare 
Balkonkraftwerke mehr, sondern ganz normale festanschluss- und 
anmeldepflichtige PV- Anlagen.

Oliver

von Udo S. (urschmitt)


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Richard schrieb:
> Das mit der Einspeisung ist wahrscheinlich nebensächlich, erstens
> bekommt man nur wenige Cent dafür

Beim Balkonkraftwerk bekommt du NULL cent.

Bei einer richtigen PV Anlage lohnt es sich wenn man es richtig macht.
Sonst gäbe es nicht so viele auf den Dächern. Nicht alle sind blöd oder 
idealistisch.

von Hans (ths23)


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Richard schrieb:
> 1.
> Wenn ich das Teil einfach an einer Steckdose anschließe, dann ist es ja
> "vor"dem Sicherungsautomaten. Der Strom vom Balkonkraftwerk ist also
> ungesichert. Nehmen wir mal an, ich hätte einen großen Verbrauch am
> selben Stromkreis (z.B. 3000W Industriesauger + Maschine an einer
> Phase),
> dann könnten auf der Leitung ja bis zu 19.5 Ampere fließen, ohne dass
> der Automat auslöst? Wäre das nicht etwas kritisch?
Deshalb ist ja die Empfehlung einen solchen Stromkreis mit 13A oder 10A 
abzusichern.
Dennoch wird bei den 19,5A nichts passieren, auch wenn es 1,5A über dem 
für 1,5qmm gültigen Höchstwert von 18A liegt.

Richard schrieb:
> ob die vielen China-Teile, die
> angeboten werden, das Thema wirklich ernst nehmen
Doch tun sie i.d.R.. Ich habe an meiner PV einen TSUN Wechselrichter und 
der trennt zuverlässig. Ich meine das was in DE auf den Markt kommt 
braucht eine Zulassung, ansonsten darf es nicht verkauft werden.
Wie immer wird es auch hier schwarze Schafe geben. Da gab's mal Tests 
und da ist z.B Anker (britische Firma) aufgefallen, die Wechselrichter 
ohne das in DE vorgeschriebene Trennrelais in DE verkauft haben.

von Re D. (Gast)


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Hans schrieb:
> braucht eine Zulassung, ansonsten darf es nicht verkauft werden.

Ne, es braucht eine Erklärung der Konformität durch den 
Hersteller/Verkäufer (CE-Kennzeichen).

Richard schrieb:
> Damit die Fragerei nicht komplett aus der Luft gegriffen erscheint, ich
> bin z.B. über dieses Angebot gestolpert und habe mich über die
> Sinnhaftigkeit gefragt:
> 
https://solarhandel24.de/products/1780w-balkonkraftwerk-4x-jasolar-445w-full-black-bifazial-apsystems-ez1-m-800w?variant=49277643325752

Wenn man 800 W Panele hat, dann kommen die 800 Watt im Mittag bei 
optimaler Ausrichtung.
Wann man 1780 Watt hat, dann kommen die 800 Watt deutlich länger. Meine 
1800 Watt Module bringen gerade trotz Hochnebel 150 W. Außerdem kann man 
ehr über einen Speicher nachdenken.

Beitrag #7772318 wurde vom Autor gelöscht.
von Joachim B. (jar)


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Udo S. schrieb:
> Gesetzlich ist pro Wohneinheit/Zähler EIN Balkonkraftwerk zulässig.

Das bezweifel ich immer noch, ich habe in keinem Bericht gelesen daß das 
Architektenurheberrecht für Häuser und deren Aussehen bei 
Balkonkraftwerke ausser Kraft gesetzt wurde.
Ich fragte auch Andreas Schmitz und erhielt keine Antwort und keinen 
Link der dies bestätigt.
Als Hobbyfotograf weiß ich zumindest das Pariser Eifelturm bei Nacht 
nicht mal eben abgelichtet ins Netz gestellt werden darf wegen 
Urheberrecht.

https://help-tourists-in-paris.com/sehenswuerdigkeiten/eiffelturm/urheberechte-eiffelturm-sind-eiffelturm-bilder-bei-nacht-erlaubt/

von Michael H. (micha_22)


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Joachim B. schrieb:
> Das bezweifel ich immer noch, ich habe in keinem Bericht gelesen daß das
> Architektenurheberrecht für Häuser und deren Aussehen bei
> Balkonkraftwerke ausser Kraft gesetzt wurde.

Was hat denn das mit der gesetzlichen Grundlage für den elektrischen 
Anschluss eines BKWs zu tun? Richtig, nichts, das geht völlig am Thema 
vorbei und soll nur wieder einen Nebenschauplatz eröffnen. Da könntest 
du auch gleich die Eigentümergemeinschaft und anderes mit einbeziehen.

von Joachim B. (jar)


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Michael H. schrieb:
> Was hat denn das mit der gesetzlichen Grundlage für den elektrischen
> Anschluss eines BKWs zu tun? Richtig, nichts

richtig und trotzdem ist es für mich eine wichtige Frage, was nutzt denn 
eine technische Antwort wenn man dann doch verklagt werden kann. Selbst 
die gesetzlichen Grundlagen sind doch nicht bundeseinheitlich geklärt 
solange die Netzbetreiber auch technisch lokal mitbestimmen.

von Re D. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Das bezweifel ich immer noch, ich habe in keinem Bericht gelesen daß das
> Architektenurheberrecht für Häuser und deren Aussehen bei
> Balkonkraftwerke ausser Kraft gesetzt wurde.

Ein Profanbau ist kein Kunstwerk. Im Zweifel den Architekten, der das 
Urheberrecht einfordert, verklagen, dass man als Bauherr schlecht 
beraten wurde. Er hätte auf seine Rechte und die daraus resultierenden 
Pflichten für den Bauherrn hinweisen müssen. Dann den Rückbau der 
"Kunst" auf kosten des Architekten fordern, sodass man sein 
Balkonkraftwerk anbringen kann. Mal Sehen, ob er noch auf seine Rechte 
besteht.

von Klaus (feelfree)


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Joachim B. schrieb:
> was nutzt denn
> eine technische Antwort wenn man dann doch verklagt werden kann.

Zeig' mir EINEN Fall eines EFH, MFH oder was auch immer, wo der 
Architekt es erfolgreich untersagt hatte, Änderungen an der 
Außengestaltung durchzuführen und sich dabei auf sein Urheberrecht 
berufen hatte.

Es gibt keinen. Du jagst einer Urban Legend hinterher.

von Joachim B. (jar)


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übernimmst du eventuell anfallende Kosten?

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker 
auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch 
eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.

Also nicht mal die Wieland Einspeisesteckdose ist bis jetzt vom Tisch.

: Bearbeitet durch User
von Klaus (feelfree)


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Joachim B. schrieb:
> übernimmst du eventuell anfallende Kosten?

Aber gerne doch, wenn ich im Gegenzug die Ersparnisse der BKW bekomme.

Joachim B. schrieb:
> Also nicht mal die Wieland Einspeisesteckdose ist bis jetzt vom Tisch.

Glaubst du als Opfer der Lobbyisten.

: Bearbeitet durch User
von Ralf X. (ralf0815)


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Joachim B. schrieb:
> übernimmst du eventuell anfallende Kosten?
>
> 
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
> Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker
> auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch
> eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden.
>
> Also nicht mal die Wieland Einspeisesteckdose ist bis jetzt vom Tisch.

Die allermeisten Händler liefern eh das Anschluss- oder 
Verlängerungskabel des 600/800 Watt-WR direkt mit Schuko aus.
Real tangiert das Wielandtrallala so gut wie niemanden.

: Bearbeitet durch User
von Paredros (paredros)


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Klaus schrieb:
> Zeig' mir EINEN Fall eines EFH, MFH oder was auch immer, wo der
> Architekt es erfolgreich untersagt hatte, Änderungen an der
> Außengestaltung durchzuführen und sich dabei auf sein Urheberrecht
> berufen hatte.
>
> Es gibt keinen. Du jagst einer Urban Legend hinterher.

Ein paar Quellen:
https://www.baunetz.de/recht/Urheberrecht_-_Architektur_1063023.html
https://www.welt.de/finanzen/article8464801/Architekten-koennen-Umbau-des-Eigenheims-verbieten.html
https://www.bauprofessor.de/news/urheberrecht-rechte-des-architekten/

Und um einen speziellen Fall zu nennen, weil es ja keinen gibt:
https://www.welt.de/regionales/berlin/article86521/Niederlage-fuer-Bahn-im-Rechtsstreit-um-Berliner-Hauptbahnhof.html

von Klaus (feelfree)


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Paredros schrieb:
> Und um einen speziellen Fall zu nennen,

Ja, der Berliner Hauptbahnhof ist durchaus mit einem MFH zu vergleichen. 
Ich sehe schon, absolute Experten hier.

Nicht mal deine eigenen Links liest du:

Bei Zweckbauten wie Eigenheimen, Mehrfamilien- und Reihenhäuser hätten 
Gerichte bislang nie Veränderungen aufgrund des Urheberrechts untersagt, 
beruhigt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus?&?Grund. „Die 
Besitzer dieser Häuser müssen deshalb keine Einschränkungen bei der 
Umgestaltung ihres Eigentums durch den Architekten fürchten.“ Dies 
bestätigt ein neues Urteil des Frankfurter Landgerichts (Az.: 2-03 O 
295/09). Im Streit zwischen einem Architekten und dem Eigentümer eines 
Geschäftshauses verneinte es die Einzigartigkeit des Gebäudes.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Klaus schrieb:
> Bei Zweckbauten wie Eigenheimen, Mehrfamilien- und Reihenhäuser

https://www.welt.de/finanzen/article8464801/Architekten-koennen-Umbau-des-Eigenheims-verbieten.html

Gibt es durchaus. Als Hausbesitzer einfach mal den Vertrag mit dem 
Architekten suchen und auch das Kleingedruckte lesen. Wenn da so eine 
Klausel drinsteht, haste nicht wirklich die Fiebel fuer den Bauherren 
gelesen.

von Klaus (feelfree)


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Dieter D. schrieb:
> Klaus schrieb:
>> Bei Zweckbauten wie Eigenheimen, Mehrfamilien- und Reihenhäuser
>
> 
https://www.welt.de/finanzen/article8464801/Architekten-koennen-Umbau-des-Eigenheims-verbieten.html
>
> Gibt es durchaus.

Dieterchen, den Text den du von mir zitiert hast ist genau aus dem Link, 
den du hier abermals gepostet hast.
Ist halt blöd, wenn nach dem Lesen einer Überschrift das Denkvermögen an 
der Kapazitätsgrenze angekommen ist.

von Heinrich K. (minrich)


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Immerhin hat sich Psychopath "Re D." noch während desselben Threads 
abgemeldet und unter neuem account angemeldet. So ein Zufall aber auch!

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Klaus schrieb:
> Ist halt blöd,...

Wenn Du immer annimmst andere sind schlecht, gehts schief und den Post 
nicht richtig liest.

Nee, Du hast Fiebelchen fuer Bauherren bisher nicht gelesen. Da steht 
drin, welche Klausel man streichen soll oder Satz aufnehmen soll in 
Vertraegen mit Architekten. In dem Falle wuerde es gar nicht bis zum 
Gericht laufen.

von Rolf (rolf22)


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Dieter D. schrieb:
> Als Hausbesitzer einfach mal den Vertrag mit dem
> Architekten suchen und auch das Kleingedruckte lesen

Das Urheberpersönlichkeitsrecht (und nur darum geht es ja hier) gilt 
immer, darüber kann man nicht per Vertrag verfügen. Tatsächlich kann der 
Urheber nicht einmal auf dieses Recht verzichten: Er hat es, ob er will 
oder nicht. Egal, was in deiner Fibel steht. (Nennen die das wirklich 
FiEbel?)

Worum es hier geht, ist etwas ganz anderes. Es geht darum, ob jeder 
primitive Schuppen ein künstlerisch gestaltetes Werk ist. Ist es kein 
Werk, dann gibt es keinen Urheberschutz, Punkt.
Übliche Wohnhäuser gelten nicht als Werke, ihnen fehlt nach ständiger 
Rechtsprechung die nötige Schöpfungshöhe.

Ein seltener Ausnahmefall:
https://www.baunetz.de/recht/Kann_ein_Einfamilienhaus_Urheberrechtsschutz_geniessen__44622.html

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Rolf schrieb:
> Nennen die das wirklich FiEbel?)

In Anlehnung daran,
https://www.wildlutscher.de/p/lockjagd-fiebel
dass der frische Bauherr im Haifischbecken die Beute ist.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Rolf schrieb:
> Worum es hier geht, ist etwas ganz anderes. Es geht darum, ob...

Bei den Tipps fuer Bauherren geht es darum gleich vertraglich zu 
vereinbaren, dass so eine Klage gar nicht erst ensteht. D.h. Änderungen 
kein Problem darstellen.

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