Forum: HF, Funk und Felder Bluetooth und Zertifizierung


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von Mat. K. (matthias_kornfield)


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Hi
ich habe einen precrified BLE module von Panasonic (PAN1780). Muss ich 
den eigentlich noch mal (FCC?) zertifizieren lassen?
Danke

: Verschoben durch Moderator
von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Sobald du das Modul in ein Produkt/Gerät einbaust, musst du das 
komplette Produkt neu zertifizieren.

Die Vorzertifizierung des Moduls macht es nur ein bisschen einfacher.

FCC ist für dich nur interessant, wenn du in den USA verkaufen willst.
Wenn du ein Produkt für den deutschen Markt entwickelst, hast du CE und 
RED.

von Bana A. (bananen_bieger)


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Die USA als Markt wuerde ich nicht anstreben. Dort benoetigst du einen 
Importeur vor Ort, welcher die Haftung uebernimmt und die Zertifikate 
sammelt und vorweist. Und weg ist der Gewinn...

von Vanye R. (vanye_rijan)


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> Und weg ist der Gewinn...

Ach wo, mach einfach vor eine kleine Niederlassung mit 100LEuten auf und 
dann kannst du den Gewinn transponieren. :D

Vanye

von Harald A. (embedded)


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Bei Bluetooth ist die eigentliche Zertifizierung nach RED noch nicht 
einmal das größte Problem. Bei vorzertifizierten Modulen kann man darauf 
aufbauen und muss „nur noch“ ein paar kleinere Messungen machen lassen. 
Viel schlimmer ist das notwendige Bluetooth Listing:

https://cetecomadvanced.com/de/zertifizierungen/bluetooth-sig-zertifizierung/

Siehe auch (gilt nicht nur für Würth)
https://www.we-online.com/de/support/wissen/application-notes?d=anr027-bluetooth-listing-guide

Fun Fact am Rande: Man muss einen BT Standard wählen, der noch supported 
wird, sonst ist das Listing nicht möglich. Hier bin ich nicht ganz 
sicher, aber ich meine das 4.1 und 5.0 bereits Anfang 2026 auslaufen.

Ja ich weiß, zahllosen chinesischen Produkten scheint das völlig egal zu 
sein, da ist aber natürlich auch der rechtliche Durchgriff schwierig.

Das Listing ist übrigens unabhängig von der Verwendung von Logos usw. 
trotzdem Pflicht. Die Administration Fee allein beträgt schlappe 11040$, 
also mit 20k€ ist man durch!

: Bearbeitet durch User
von Gerd E. (robberknight)


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Harald A. schrieb:
> Das Listing ist übrigens unabhängig von der Verwendung von Logos usw.
> trotzdem Pflicht.

Woher kommt die Verpflichtung für dieses Listing, über welchen Weg kann 
die Bluetooth-SIG das durchsetzen? Die sind ja doch keine staatliche 
Stelle, sondern eine private Firma.

Über das Markenrecht geht es natürlich. Also wenn Du Dein Gerät 
"Bluetooth-kompatibel" oder ähnliches nennen willst oder deren Logo 
draufdruckst ist es klar. Aber wenn Du darauf verzichtest?

Wie sieht es aus mit Patentlizenzen? Sind die in dem Listing mit drin 
oder kommen die noch extra?

von Harald A. (embedded)


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Gerd E. schrieb:
> Harald A. schrieb:
>> Das Listing ist übrigens unabhängig von der Verwendung von Logos usw.
>> trotzdem Pflicht.
>
> Woher kommt die Verpflichtung für dieses Listing, über welchen Weg kann
> die Bluetooth-SIG das durchsetzen? Die sind ja doch keine staatliche
> Stelle, sondern eine private Firma.
>
> Über das Markenrecht geht es natürlich. Also wenn Du Dein Gerät
> "Bluetooth-kompatibel" oder ähnliches nennen willst oder deren Logo
> draufdruckst ist es klar. Aber wenn Du darauf verzichtest?
>
> Wie sieht es aus mit Patentlizenzen? Sind die in dem Listing mit drin
> oder kommen die noch extra?

Also ich habe die Infos aus einem Würth-Seminar, da wurde das intensiv 
beleuchtet. Da kamen auch die gleichen Fragen aus dem Publikum. Ich kann 
Dir den rechtlichen Hintergrund nicht erläutern. Allerdings kann es wohl 
äußerst unangenehm werden, wenn man es nicht listen lässt und ein 
„Kläger“ von welcher Seite auch immer auftaucht. Das mit dem Verzicht 
auf Logos und dergleichen wurde auch besprochen, das ändert nichts an 
der Notwendigkeit.

Schaue Dir mal die App Note von Würth an, ist nicht viel Text, Kapitel 
1.3.2

: Bearbeitet durch User
von Gerd E. (robberknight)


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Harald A. schrieb:
> Also ich habe die Infos aus einem Würth-Seminar, da wurde das intensiv
> beleuchtet. Da kamen auch die gleichen Fragen aus dem Publikum. Ich kann
> Dir den rechtlichen Hintergrund nicht erläutern. Allerdings kann es wohl
> äußerst unangenehm werden, wenn man es nicht listen lässt und ein
> „Kläger“ von welcher Seite auch immer auftaucht.

Hmm, damit jemand klagen kann braucht er aber eine konkrete rechtliche 
Handhabe.

Natürlich wollen die einem verkaufen dass man sich da für teuer Geld 
listen lässt. Und dafür malen die irgendwelche Schreckensszenarien an 
die Wand. Ich weiß nicht wie es hier konkret bei Bluetooth aussieht, 
kenne aber diese Verkaufsmasche mit der angeblichen Verpflichtung.

Hatten neulich wieder Unternehmensberater in der Firma die ihre 
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der E-Rechnung auf die Weise 
verkaufen wollen. Kaum fragt man dann gezielt nach, wird dann plötzlich 
aus dem angeblichen Muss, Verpflichtung und "nicht konform" ein "würde 
die Prozesse verbessern".

> Schaue Dir mal die App Note von Würth an, ist nicht viel Text, Kapitel
> 1.3.2

Da sehe ich nur beschrieben wie der Prozess aussieht, nicht warum er 
überhaupt nötig wäre.

von Hmmm (hmmm)


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Gerd E. schrieb:
> Wie sieht es aus mit Patentlizenzen? Sind die in dem Listing mit drin
> oder kommen die noch extra?

Genau um die geht es dabei. Ohne Qualification hast Du keine Lizenz zur 
Nutzung der Patente, und auf dem Weg können sie Dir ans Bein pinkeln.

https://www.bluetooth.com/develop-with-bluetooth/qualify/

Der Vertrag ist dort auch verlinkt.

von Harald A. (embedded)


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Gerd E. schrieb:
> Natürlich wollen die einem verkaufen dass man sich da für teuer Geld
> listen lässt. Und dafür malen die irgendwelche Schreckensszenarien an
> die Wand. Ich weiß nicht wie es hier konkret bei Bluetooth aussieht,
> kenne aber diese Verkaufsmasche mit der angeblichen Verpflichtung.

Würth wird sehr gerne Module verkaufen, die haben aber keinen Vorteil 
aus der Zertifizierung - ganz im Gegenteil.

Ich möchte übrigens auch nichts verkaufen und habe ebenfalls keinen 
Vorteil aus dieser Geschichte (ebenfalls auch nur Nachteile). Von daher 
soll jeder so machen wie er meint. Mut zur Lücke!

: Bearbeitet durch User
von Michael L. (nanu)


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Gerd E. schrieb:
> Hmm, damit jemand klagen kann braucht er aber eine konkrete rechtliche
> Handhabe.

Bluetooth ist als Wortmarke eingetragen.

Beitrag #7779678 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Uwe M. (uwe_mettmann)


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Mat. K. schrieb:
> Muss ich
> den eigentlich noch mal (FCC?) zertifizieren lassen?

Nein eine FCC-Zertifizierung ist sehr wahrscheinlich nicht notwendig. 
Dennoch gibt es einige Punkte zu beachten.

Das war die Kurzversion, denn ich denke, dass sich das Thema erledigt 
hat, denn der TE meldet sich in seinem eigenen Thread ja nicht mehr.


Gruß

Uwe

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