Bluetooth und Zertifizierung

#7777807
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Sobald du das Modul in ein Produkt/Gerät einbaust, musst du das komplette Produkt neu zertifizieren.

Die Vorzertifizierung des Moduls macht es nur ein bisschen einfacher.

FCC ist für dich nur interessant, wenn du in den USA verkaufen willst. Wenn du ein Produkt für den deutschen Markt entwickelst, hast du CE und RED.

#7779608
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Bei Bluetooth ist die eigentliche Zertifizierung nach RED noch nicht einmal das größte Problem. Bei vorzertifizierten Modulen kann man darauf aufbauen und muss „nur noch“ ein paar kleinere Messungen machen lassen. Viel schlimmer ist das notwendige Bluetooth Listing:

https://cetecomadvanced.com/de/zertifizierungen/bluetooth-sig-zertifizierung/

Siehe auch (gilt nicht nur für Würth) https://www.we-online.com/de/support/wissen/application-notes?d=anr027-bluetooth-listing-guide

Fun Fact am Rande: Man muss einen BT Standard wählen, der noch supported wird, sonst ist das Listing nicht möglich. Hier bin ich nicht ganz sicher, aber ich meine das 4.1 und 5.0 bereits Anfang 2026 auslaufen.

Ja ich weiß, zahllosen chinesischen Produkten scheint das völlig egal zu sein, da ist aber natürlich auch der rechtliche Durchgriff schwierig.

Das Listing ist übrigens unabhängig von der Verwendung von Logos usw. trotzdem Pflicht. Die Administration Fee allein beträgt schlappe 11040$, also mit 20k€ ist man durch!

#7779622
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Harald A. schrieb:

Das Listing ist übrigens unabhängig von der Verwendung von Logos usw. trotzdem Pflicht.

Woher kommt die Verpflichtung für dieses Listing, über welchen Weg kann die Bluetooth-SIG das durchsetzen? Die sind ja doch keine staatliche Stelle, sondern eine private Firma.

Über das Markenrecht geht es natürlich. Also wenn Du Dein Gerät "Bluetooth-kompatibel" oder ähnliches nennen willst oder deren Logo draufdruckst ist es klar. Aber wenn Du darauf verzichtest?

Wie sieht es aus mit Patentlizenzen? Sind die in dem Listing mit drin oder kommen die noch extra?

#7779625
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Gerd E. schrieb:

Harald A. schrieb:

Das Listing ist übrigens unabhängig von der Verwendung von Logos usw. trotzdem Pflicht.

Woher kommt die Verpflichtung für dieses Listing, über welchen Weg kann die Bluetooth-SIG das durchsetzen? Die sind ja doch keine staatliche Stelle, sondern eine private Firma.

Über das Markenrecht geht es natürlich. Also wenn Du Dein Gerät "Bluetooth-kompatibel" oder ähnliches nennen willst oder deren Logo draufdruckst ist es klar. Aber wenn Du darauf verzichtest?

Wie sieht es aus mit Patentlizenzen? Sind die in dem Listing mit drin oder kommen die noch extra?

Also ich habe die Infos aus einem Würth-Seminar, da wurde das intensiv beleuchtet. Da kamen auch die gleichen Fragen aus dem Publikum. Ich kann Dir den rechtlichen Hintergrund nicht erläutern. Allerdings kann es wohl äußerst unangenehm werden, wenn man es nicht listen lässt und ein „Kläger“ von welcher Seite auch immer auftaucht. Das mit dem Verzicht auf Logos und dergleichen wurde auch besprochen, das ändert nichts an der Notwendigkeit.

Schaue Dir mal die App Note von Würth an, ist nicht viel Text, Kapitel 1.3.2

#7779635
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Harald A. schrieb:

Also ich habe die Infos aus einem Würth-Seminar, da wurde das intensiv beleuchtet. Da kamen auch die gleichen Fragen aus dem Publikum. Ich kann Dir den rechtlichen Hintergrund nicht erläutern. Allerdings kann es wohl äußerst unangenehm werden, wenn man es nicht listen lässt und ein „Kläger“ von welcher Seite auch immer auftaucht.

Hmm, damit jemand klagen kann braucht er aber eine konkrete rechtliche Handhabe.

Natürlich wollen die einem verkaufen dass man sich da für teuer Geld listen lässt. Und dafür malen die irgendwelche Schreckensszenarien an die Wand. Ich weiß nicht wie es hier konkret bei Bluetooth aussieht, kenne aber diese Verkaufsmasche mit der angeblichen Verpflichtung.

Hatten neulich wieder Unternehmensberater in der Firma die ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der E-Rechnung auf die Weise verkaufen wollen. Kaum fragt man dann gezielt nach, wird dann plötzlich aus dem angeblichen Muss, Verpflichtung und "nicht konform" ein "würde die Prozesse verbessern".

Schaue Dir mal die App Note von Würth an, ist nicht viel Text, Kapitel 1.3.2

Da sehe ich nur beschrieben wie der Prozess aussieht, nicht warum er überhaupt nötig wäre.

#7779637
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Gerd E. schrieb:

Natürlich wollen die einem verkaufen dass man sich da für teuer Geld listen lässt. Und dafür malen die irgendwelche Schreckensszenarien an die Wand. Ich weiß nicht wie es hier konkret bei Bluetooth aussieht, kenne aber diese Verkaufsmasche mit der angeblichen Verpflichtung.

Würth wird sehr gerne Module verkaufen, die haben aber keinen Vorteil aus der Zertifizierung - ganz im Gegenteil.

Ich möchte übrigens auch nichts verkaufen und habe ebenfalls keinen Vorteil aus dieser Geschichte (ebenfalls auch nur Nachteile). Von daher soll jeder so machen wie er meint. Mut zur Lücke!

Beitrag #7779678 wurde von einem Moderator gelöscht.

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