Guten Abend.
Ich habe eine Unterverteilung, die mit einer 16 mm² feindrähtigen Steigleitung versorgt wird (Vorsicherung 35 A Neozed). Dort müsste ich einen zweiten FI installieren. Mit Hauptleitungsklemmen ist so etwas normalerweise kein Problem, aber leider geht meine Aderendhülsen-Presszange nur bis 10 mm². Ich habe hier noch ein paar F204A von ABB liegen, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob ich damit die Steigleitung zum nächsten FI weiterverbinden kann. Mit einer Phasenschiene würde das wohl gehen, aber die müsste ich erst bestellen. ABB beschreibt tabellarisch die Belegung der zwei Klemmstellen mit identischen Leiterarten, aber ich benötige eine Kombination aus unterschiedlichen Leiterarten (16 mm² feindrähtiger Leiter ohne Aderendhülse + 10 mm² eindrähtiger Leiter. Rechnerisch ginge statt 10 mm² auch 6 mm² eindrähtig.):
Laut der Tabelle "Starre bzw. mehrdrähtige Leiter" soll in der Leiterklemme z.B. 1 x 25 mm² und gleichzeitig in der Phasenschienenklemme 1 x 10 mm² erlaubt sein. Da sollte man eigentlich annehmen, dass auch 1 x 16 mm² feindrähtig in der Leiterklemme und gleichzeitig 1 x 10 mm² eindrähtig in der Phasenschienenklemme erlaubt sind. Bei feindrähtigen Leitern sind die erlaubten Querschnitte jedoch unerwartet klein: in der Tabelle "Flexible bzw. feindrähtige Leiter ohne/mit Aderendhülse" ist der maximale Querschnitt in der Leiterklemme 1 x 16 mm² und in der Phasenschienenklemme scheinen in dem Fall sogar nur 1 x 4 mm² erlaubt zu sein.
Woran liegt es, dass die maximalen Querschnitte so stark zwischen "starren" und "flexiblen" Leiterarten variieren?
Und ist es erlaubt, die Leiterquerschnitte tabellenübergreifend zu kombinieren, also 16 mm² feindrähtig in der Leiterklemme mit 10 mm² (oder 6 mm²) eindrähtig in der Phasenschienenklemme?
Vielen Dank für eure Hilfe.
