Hallo zusammen! Ich möchte hier an meinem Standort ein 2m 70 Mobilfunkgerät in Betrieb nehmen. Da ich keine BEMFV Selbsterklärung gemacht habe weil ich auf KW eh nur QRP mache, will ich natürlich die 10Watt EIRP einhalten. Meine Duo-Band Groundplane macht 3.0 und 5,6dbi Gewinn. Das Gerät macht 5/15/20 Watt. Unter Einberechnung aller Fakten muss ich einen 3db Abschwächer verbauen. Nur ... wo ist der am besten platziert? Direkt am Gerät im Shack oder direkt am Fußpunkt der Antenne. Die halbe S-Stufe Verlust beim empfangen nehme ich in Kauf. Danach hoffe ich wieder DB0ZU arbeiten zu können. Was früher mit der Handfunke ging von München aus, geht jetzt nicht mehr. Offenbar haben sie den Repeater tauber gemacht. Ich kann ihn noch öffnen, aber nicht darüber arbeiten. MfG
Und welche Verluste haben dein Kabel bzw. die Steckverbinder? Doch mindestens die drei dB? Also mach dir nicht in die Hose. Wie sagte meine Oma schon im letzten Jahrtausend? "Wer viel fragt, geht viel irre!" Bei mir hat seit 30 Jahren keiner nach der Selbsterklärung gefragt. Wahrscheinlich ist das Papier inzwischen so vergilbt, dass es keiner mehr lesen kann.
Herbert Z. schrieb: > Das Gerät macht 5/15/20 Watt. Nimm einfach die 15 Watt und schalte ein 10m langes 50 Ohm RG58 Koaxkabel dazwischen. Das macht dann bei 150MHz gute 2 dB Dämpfung, das sind mehr als 25% weniger Leistung. Bei 15 Watt bleiben dann nur noch weniger als 11,25 Watt übrig. Das passt schon.
Herbert Z. schrieb: > Danach hoffe ich wieder DB0ZU > arbeiten zu können. Was früher mit der Handfunke ging von München aus, > geht jetzt nicht mehr. Offenbar haben sie den Repeater tauber gemacht. > Ich kann ihn noch öffnen, aber nicht darüber arbeiten. Hm, war da nicht was, das man an manchen Relais verschiedene subtones zum Öffnen und zum Arbeiten braucht ?! http://amateurfunk-oberschwaben.de/allgemeine-informationen/neu-bei-db0zu-zugspitz-2m-relais-ctcss_5712/
Helmut -. schrieb: > Und welche Verluste haben dein Kabel bzw. die Steckverbinder? "Unter Einberechnung aller Fakten muss ich einen 3db Abschwächer verbauen" schrieb ich. Habe ich was vergessen? Mit deiner "jungen" Einstellung muss man sich auch nicht mehr wundern, dass Genehmigungen für Antennen kaum mehr erteilt werden. Ich habe eine, die will ich auch behalten. Dazu gehört auch, dass man Regeln einhält damit es zu keinen Beschwerden kommt. Ich habe mit Regeln kein Problem. Ich fahre auch besoffen nicht mit dem Auto. MfG
Bradward B. schrieb: > Hm, war da nicht was, das man an manchen Relais verschiedene subtones > zum Öffnen und zum Arbeiten braucht ?! Naja, das sollte ein alter Funkamateur schon wissen...damit hat das nichts zu tun ,schon eher meine Vermutung dass man den Einzugsbereich verkleinern wollte. Bei Inversionswetterlagen im Herbst gab es früher oft Probleme, dass auf einer Frequenz mehrere Repeater aufgegangen sind. Der Subton hat das Problem beseitigt. Die Überlappung allerdings ist geblieben. Da hilft nur den RX tauber machen da oben auf den Berg.
Herbert Z. schrieb: > Direkt am Gerät im Shack oder direkt am Fußpunkt der Antenne. Ich würde es am Gerät platzieren. Beim Senden ist es eher egal, aber beim Empfang könntest du leichte Vorteile haben weil irgendwelche Störungen die sich das Kabel einfängt mit abgeschwächt werden. Zudem ist es einfacher das Dämpfungsglied kurz zu demontieren, solltest du z.B. mit einem Nano VNA ins Kabel rein messen wollen um die Antenne zu checken, oder solltest du einen Antennen-Tuner verwenden wollen. In beiden Fällen wären 3 dB direkt an der Antenne hinderlich.
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Herbert Z. schrieb: > Mit deiner "jungen" Einstellung muss man sich auch nicht mehr wundern, > dass Genehmigungen für Antennen kaum mehr erteilt werden. Nunja, nächstes Jahr habe ich 50jähriges Ham-Jubiläum. Und meine Antennenanlage kann ich mir selber genehmigen. Ok, die xyl gibt auch ihre Meinung dazu. Aber ehrlich, solange keine gebratenen Tauben von deiner Antenne herunter fliegen, ist es der BNetzA ziemlich egal, ob du 10.000Weirp oder 12.12345W abstrahlst. Meinst du, die betreiben den Aufwand, das zu messen? Und die Messtoleranz tut auch noch das Ihrige dazu.
Helmut -. schrieb: > Aber ehrlich, solange keine gebratenen Tauben von > deiner Antenne herunter fliegen, ist es der BNetzA ziemlich egal, ob du > 10.000Weirp oder 12.12345W abstrahlst. Meinst du, die betreiben den > Aufwand, das zu messen? Und die Messtoleranz tut auch noch das Ihrige > dazu. Ich habe nicht weit von meiner Antenne (ca.5m) einen Verteilerverstärker unserer Kabelanlage im Gebälk. Die Kabelanlage ist Rückkanalfähig ,da geht Internet + TV drüber auch auf AFU- Frequenzen. Sie versorgt mehr als 200 Teilnehmer. Ich weiß nicht wie dicht die ist, also bin ich zunächst mal vorsichtig. Störungen aus dem Kabelnetz hatte ich früher mal(S6). Es gibt ja auch Menschen ,die tragen einen Herzschrittmacher und die Vertrauen auf die Regeln die es gibt.
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Bernhard S. schrieb: > solltest du z.B. > mit einem Nano VNA ins Kabel rein messen wollen um die Antenne zu > checken, Du hast aber schon die genaue Kabellänge inclusive Stecker vorher mit einkalibriert und abgespeichert? Ansonsten misst du nur Hausnummern. Herbert Ich nehme mal an das du ein Zeugnis der Klasse N erworben hast, und deswegen an die 10W EIRP gebunden bist. Ich würde mit den 5 Watt Leistung senden. Ob das jetzt 1db Leistung zu viel sind oder nicht, da kräht kein Hahn nach. Die Herzschrittmachergrenzwerte gibt es übrigens nicht mehr, nach dem die wenigen Herzschrittmacher, welche eventuell betroffen waren, längst aus dem Verkehr gezogen sind. Ralph Berres
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> Die Herzschrittmachergrenzwerte gibt es übrigens nicht mehr, nach dem > die wenigen Herzschrittmacher, welche eventuell betroffen waren, längst > aus dem Verkehr gezogen sind. Soweit ich mich erinnere bedeudete ein Überschreiten des Grenzwertes lediglich, das man als lizensierter Funkamateur Herzschrittmacherträger beim Betreten des Shacks auf den Verlauf der Grenze hinwies. In der Praxis bedeutete das, das man solcherart Prothesenträger für ihren eigenen Schutz den Zutritt bei Betrieb der Anlage verweigerte. Und natürlich ist dieses Problem nicht auf die Funkamateure unter den Funkern beschränkt, auch 0815 Handymänner können mit ihrem Mobilfunkgerät einen Schrittmacher aus'm Tritt bringen: https://www.golem.de/news/magsafe-herzschrittmacher-koennen-vom-iphone-12-beeinflusst-werden-2101-153641.html > Ich nehme mal an das du ein Zeugnis der Klasse N erworben hast, und > deswegen an die 10W EIRP gebunden bist. Auch für die als 'N' lizensierte gelten die Pflichten des Personenschutzes, insbesomnders die Pflicht zur Nachweisführung: https://50ohm.de/N_personenschutzabstand.html
Ralph B. schrieb: > Ich nehme mal an das du ein Zeugnis der Klasse N erworben hast, und > deswegen an die 10W EIRP gebunden bist. Nein Ralf ich habe ein uraltes DL und vorher ein DG Rufzeichen und war eigentlich meistens auf KW in QRP zugange. Ich wollte so wie früher mal wieder auf 2m und 70cm qrv sein und habe versucht mit der Handfunke und 5 Watt DB0ZU zu arbeiten. Ging aber im Vergleich zu früher, da hatte ich einen FT-290R mit Stabantenne nicht mehr. Vermutlich ist der Repeater nicht mehr so empfindlich. Das neue Handy kann natürlich Subton und ich kann das Relais aufmachen aber nicht darüber arbeiten. Da bin ich dann viel zu leise. Ich habe auch andere Repeater im Umkreis von 50km natürlich nicht so gut wie die Zugspitze. ZU ging damals vom Wohnzimmertisch aus, ohne die Groundplane am Speicher. Zeiten ändern sich halt. Ich habe 17m Kabel RG58 verlegt das hat 3db Verluste. Aber zunächst will ich erstmal die Praxis checken. Interessant ist, dass es die Herzschrittmacher Grenzwerte nicht mehr gibt. Ich bin nicht auf den neuesten Stand, kenne nicht mal all die neuen Lizenzen. Ich hatte früher mal Ärger hier auf 10m mit einer Präsident Lincoln und einer Röhren PA. Habe ich dann sein gelassen wenn dich die Nachbarn aus dem Radio oder der Stereoanlage vernehmen. QRP in CW geht auch ganz nett. Herbert
Bradward B. schrieb: > Auch für die als 'N' lizensierte gelten die Pflichten des > Personenschutzes, insbesomnders die Pflicht zur Nachweisführung: > https://50ohm.de/N_personenschutzabstand.html Die Persohnenschutzabstände gelten nach wie vor. Die eine zeitlang gegoltene Herzschrittmachergrenzwerte waren aber noch mal eine ganze Ecke strenger, als die Persohnenschutzgrenzwerte. Es war glaube ich die Wisbeckstudie, welche für die Abschaffung der Herzschrittmachergrenzwerte ausschlaggebend war. Herbert Z. schrieb: > Ich hatte früher mal Ärger hier auf 10m mit einer Präsident Lincoln und > einer Röhren PA. Habe ich dann sein gelassen wenn dich die Nachbarn aus > dem Radio oder der Stereoanlage vernehmen. Amplitudenmodulierte Signale ( dazu gehört auch SSB ) waren schon immer anfälliger für Einstrahlstörungen in NF Verstärker als FM Signale. Hinzu kam erschwerend, das die sogannnte Brenner, um im CB-Jargon zu bleiben, meistens im C Betrieb liefen, und auch kaum Filter zur Oberwellenunterdrückung enthielten. Röhrenendstufen hatten wenigstens ein Anpassnetzwerk, welche auch Oberwellen abschwächten. Aber der C-Betrieb hatte die amplitudenmodulierten Signale schon ordentlich verzerrt. Die wenigsten Verstärker aus dem CB Bereich liefen im B-Betrieb. Herbert Z. schrieb: > Nein Ralf ich habe ein uraltes DL und vorher ein DG Rufzeichen und war > eigentlich meistens auf KW in QRP zugange. Ich wollte so wie früher mal > wieder auf 2m und 70cm qrv sein und habe versucht mit der Handfunke und > 5 Watt DB0ZU zu arbeiten. Dann weist du ja wie der Hase läuft, und würde mir wegen den Persohnenschutzgrenzwerte keinen Kopf machen. Wenn du z.B. mit Watt32 mal die Persohnenschutzabstände und Herzschrittmachergrenzwerte bei einer gegebenen EIRP Leistung berechnen lässt, und gegenüberstellst, wirst du feststellen, wie hoch die Leistung ohne die Herzschrittmachergrenzwerte sein darf bevor du an die Schutzabstände kommst. Die Herzschrittmachergrenzwerte waren da wesentlich restrektiver. Ralph Berres
Herbert Z. schrieb: > will ich natürlich die 10Watt EIRP einhalten. Meine > Duo-Band Groundplane macht 3.0 und 5,6dbi Gewinn. Wäre es nicht sinnvoller, bei dieser Einstellung, gleich an die Agentur die Geldstrafe im Vorfeld zu zahlen und alles erstmal in Betrieb zu nehmen?
> Die Persohnenschutzabstände gelten nach wie vor. Die eine zeitlang > gegoltene Herzschrittmachergrenzwerte waren aber noch mal eine ganze > Ecke strenger, als die Persohnenschutzgrenzwerte. > > Es war glaube ich die Wisbeckstudie, welche für die Abschaffung der > Herzschrittmachergrenzwerte ausschlaggebend war. Unter Wisbeck-Studie finde ich dieses Paper zum vereinfachten Berechnung, keine klinische Studsie o.ä.: https://www.darc.de/fileadmin/filemounts/distrikte/q/ortsverbaende/03/Workshop_Dateien/Beispiele_BEMFV/StudieWiesbeckId1418pdf.pdf Da werden S. 9 ff. für verschiedene Frequenzbereiche und Mosulationsarten "Störschwellen" genannt, wobei dabei auch oft steht "in Bearbeitung". Wer Muße hat, kann das ja mal in Sicherheitsabtände umrechnen. Anbei mal der Auszug für SSB und CW. > Wäre es nicht sinnvoller, bei dieser Einstellung, gleich an die Agentur > die Geldstrafe im Vorfeld zu zahlen und alles erstmal in Betrieb zu > nehmen? Da wird wohl was mit dem "Ablaßhandel" aus dem Mittelalter verwechselt, der seit dem dreißigjährigen Krieg aus der Mode ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Ablass
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Danke Ralph, recht interessant... Man hat da im laufe der Zeit ein paar Sachen angepasst , aber die 10 Watt EIRP gleich gelassen für den Fall, dass man keine Selbsterklärung machen will. 20 Watt wären aus meiner Sicht leichter einzuhalten. Soviel Unterschied ist da ja nicht, bezogen auf die Sicherheit von Leib und Leben. Wenn ich ohne Abschwächer sende käme ich auf 15 W EIRP weil mein Kabelverlust durch den Antennengewinn ausgeglichen wird. Mal sehen...
Herbert Z. schrieb: > Wenn ich ohne Abschwächer sende käme ich auf 15 W EIRP weil mein > Kabelverlust durch den Antennengewinn ausgeglichen wird. Ich denke dass das kein Mensch wirklich interessiert. Also einfach senden und gut ist. Ralph Berres
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