Hallo, bei meinen Mietern funktionieren die Kellerleuchten nicht mehr (richtig). Es sind 2016 installierte Doppel-T5-Leuchstoffröhrenlampen mit "elektronischem Ballast" (vermute EVG). Es wurden schon neue Leuchtmittel ("TL5") gekauft und eingesetzt. Nach meiner Recherche sind TL5 auch noch normale Leuchtstofflampen und keine mit LED. Sollten die dann nicht einfach getauscht werden können, oder brauchen die spezielle EVGs? Falls nein, könnte ich doch das EVG rausschmeißen und neue T5-LED kaufen und die einbauen, oder? Muss dann (siehe Bild) X6,X1,X2,X3 gebrückt werden und an L, und X4,X5 gebrückt werden und an N?
Die Angabe T5 bezeichnet die mechanische Bauform der Lampe: T: Tube - also Röhrenform 5: Durchmesser 5/8" -Durchmesser also aufgerundet 16mm Die Fassung ist G5 mit einen Abstand der beiden Stifte am Röhrenende von 5mm. Das sagt nichts darüber aus, ob das eine klassische Leuchtstoffröhre oder eine LED bestückte Röhre ist. bei den LED-bestückte Röhren gibt es Modelle für den Betrieb mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG, hier muß der klassische Starter durch einen Dummy ersetzt werden), für den Betrieb mit elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) oder für den Betrieb direkt am Netz ohne Vorschaltgerät (erfordert Umbau der Leuchte, dafür fällt ein Bauteil weg, das ausfallen kann). In deinem Fall kommen also die Varianten "mit EVG" und "Betrieb am Netz" in Betracht. Da nicht klar ist, ob die EVG das zeitliche gesegnet haben, würde ich auf Direktbetrieb am Netz umbauen (lassen). Beim Kauf ist dann auf die entsprechende Ausführung zu achten.
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Ja, ich weiß, dass es sich um eine Bauform handelt. Ich habe leider durch meinen Mieter gerade keine anderen Informationen zu den von ihm besorgten Leuchtmittel bekommen, außer dass es eine "TL5" ist. Bevor ich nächste Woche dort hingehe, wollte ich das vorher abklären. Was ich über TL5 in Erfahrung bringen konnte ist, dass es sich wahrscheinlich um eine normale Leuchtstofflampe handelt, die hocheffizient ist? Oder ist das nur der Markenname von Philips für normale T5. Sind TL5 auch von der Ausphasung betroffen? Kann ich bei einem Austausch auf T5 LED das EVG rausschmeißen und so verdrahten, wie ich es beschrieben habe?
Die Philips-Werbung ist verwirrend: https://www.lighting.philips.de/prof/konventionelle-lampen-und-leuchtstofflampen/leuchtstofflampen-und-starter/tl5/EP01LTL5_SU/category "TL5-Lampen von Philips, TL5-Glühbirnen, TL5-LEDs und TL5-Leuchtstoffröhren von Philips" Demnach gäbe es auch TL5-LEDs, die tauchen aber sonst nirgends auf. Der Aufschrift auf dem "Ballast" nach geht es um 2*14Watt mit Leuchtstofflampen. Die LED-Ausführungen heißen anscheinend nur T5: https://www.beleuchtungdirekt.de/philips/led-rohren/t5 Man kann den ganzen "Ballast" rauswerfen, und die LED auf der RICHTIGEN Seite anschließen. Auf der anderen Seite hat die LED nämlich einen Kurzschluß, das wäre schlecht wenn man da 230V draufgibt. Das kann man vermeiden, wenn man die klassische Beschaltung einer Drossel-Leuchtstofflampe benutzt, also beide Seiten hintereinander geschaltet. Hier als Schaltpläne https://de.wikipedia.org/wiki/Leuchtstofflampe#Detaillierter_Startvorgang (den Starter überbrückt weglassen, die Drossel entfällt ebenfalls überbrückt) https://de.wikipedia.org/wiki/LED-Leuchtmittel#Ersatz_f%C3%BCr_stabf%C3%B6rmige_Leuchtstofflampen "Durch den Umbau von Leuchten, die für Leuchtstofflampen hergestellt und geprüft wurden, erlischt die Herstellerhaftung."
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Ok danke. Schwer da mehr Informationen zu bekommen, ob die TL5 auch von einem Phaseout betroffen sind. Ein neues EVG wollte ich jetzt nicht einbauen, wenn es in ein paar Jahren dann keine Leuchstofflampen mehr gibt und LED sowieso weniger verbrauchen. Ich dachte ich muss jeweils eine Seite der Röhre auf N bzw. auf L legen (also beide Pins eines G5 Sockels brücken. Anscheinend muss ich dann nur einen Pin eines Sockels auf L und einen Pin des anderen Sockels auf N legen und die beiden freien Pins der Sockel miteinander kurzschließen. Herstellerhaftung bei ner Chinalampe... Selbst beim Importeuer: Leider eh keine Rechnung mehr vorhanden. Besser nächstes mal dem Mieter keine Lampen einbauen und ihn das machen lassen.
Genauso habe ich auch zwei Doppelfassungen für Leuchtstofflampen umgebaut. Alles ausgebaut, was nicht mehr benötigt wird und den zusätzlichen Draht zwischen den beiden Fassungen gezogen. Dann kann beim nächsten LED-Wechsel nicht passieren. Alte Drosselfassungen habe ich nur mit den Kurzschluss-"Starter" versehen und den Rest so belassen. Die Drossel verbraucht sicher noch etwas Energie, aber zuvor wurde die ja heiß. Irgendwann wird das auch noch korrigiert. Jetzt liegt sie eben in Reihe zum Schaltnetzteil in der Röhre.
Timo N. schrieb: > ... ob die TL5 auch von einem Phaseout betroffen sind ... Auch die T5-Leuchtstofflampen unterliegen dem Einfuhr- und Herstellungsverbot der EU seit 2023. Bereits vorhandene eingeführte Lampen dürfen noch verkauft werden, die Herstellung und Einfuhr neuer Lampen ist seit 2023 nicht mehr zulässig. Suche mit "Verbot leuchtstofflampen t5" führt zu entsprechenden Informationen
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Mario P. schrieb: > Auch die T5-Leuchtstofflampen unterliegen dem Einfuhr- und > Herstellungsverbot der EU seit 2023. Es ging um TL5. Dass die T5 vom Ausphasen betroffen sind, war mir klar.
"Es wurden schon neue Leuchtmittel gekauft" deutet auf eine nicht wirklich überprüfte Aktion hin. Das kann also den Kauf von "LED Röhren" in der Bauform T5 bedeuten. Wenn diese (ohne ausdrücklich dafür geeignet zu sein) in Leuchten mit EVG eingesetzt werden droht die Zerstörung von EVG und/oder der "LED Röhre". Gerade bei Mietern mit einem ausgeprägten Hang zum "sparen" und einem unfähigen Berater im Baumarkt könnte genau das geschehen sein. Jetzt hilft nur das genaue Betrachten des neuen Leuchtmittels: ist das nun eine LED Röhre oder eine "echte" T5? Gerade T5 Leuchtstofflampen sind im Wirkungsgrad durchaus mit LED vergleichbar und müssen nicht wegen "Ersparnis" gegen LED getauscht werden. Die EU Verordnung basiert auf dem Bann der Verwendung von Quecksilber, nicht auf der Energieeinsparung. Da nicht klar zu sein scheint was denn genau defekt ist würde ich empfehlen die gesamte Leuchte gegen eine neue LED Variante zu tauschen.
Thomas R. schrieb: > Jetzt hilft nur das genaue Betrachten des neuen Leuchtmittels: ist das > nun eine LED Röhre oder eine "echte" T5? Eben. Eine Leuchtstoffröhre hat zwei äußerlich und innerlich identische Enden. Eine LED-Röhre hat an einem Ende innere Elektronik; diese Elektronik kann man zwar von außen nicht als solche erkennen, aber es ist ganz klar sichtbar, dass da "etwas" drin ist, das mindestens 2 cm lang ist.
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Timo N. schrieb: > Mario P. schrieb: >> Auch die T5-Leuchtstofflampen unterliegen dem Einfuhr- und >> Herstellungsverbot der EU seit 2023. > > Es ging um TL5. Dass die T5 vom Ausphasen betroffen sind, war mir klar. Es geht nicht um die Bezeichnung des Herstellers, sondern um die Art des Leuchtmittels.
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