Sommercamp TS- 146 DX

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#7803369
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https://www.elkoba.com/pdf/standard/user-standard-c146.pdf

Empfänger: Eine ungewöhnliche 1.ZF 11,7 MHz, die 2. ist 455 kHz, heruntergemischt mit 12.155 MHz. Quarzgrundfrequenz "um 16 MHz", wird verneunfacht "fc=(fi-11,7)/9"

Sender: Sendequarz um 12 MHz, wird also verzwölffacht. FM-Modulation mittels Phasenmodulator. Wenn nur die 145,0 MHz nicht funktioniert, hat der Quarz ein Problem. Funktionieren andere Relaisfrequenzen?

https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Rufzeichenliste/rufzeichenliste_afu.pdf#page=448 kein DL6DG gelistet

Bild aus dem Katalog Nr.32 von Hannes Bauer Bamberg Da steht 14 MHz für den Empfangsquarz, das scheint mir realistischer.

Ich sehe gerade, das ist nicht identisch mit Sommerkamp TS146DX: https://www.rigpix.com/sommerkamp/ts146dx.htm Ein Mobilgerät mit PLL-Synthesizer und LCD-Anzeige, also wesentlich neuer.

Angehängte Dateien:
#7803502
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Danke für den Link, ich habe mir zu meinem Maas AHT-2-UV Handfunkgerät (soll baugleich mit Wouxun KG-UVD1P sein) die Unterlagen heruntergeladen. Sogar ein Servicehandbuch mit Schaltplänen und kleinen Modifikationsvorschlägen gab es dazu. Ich dachte, Sommerkamp ist nur ein Händler, der seinen Aufkleber auf japanische Funkgeräte klebt, ähnlich wie Maas in meinem Fall.

https://dl2au.de/html/historie_sommerkamp.html "Ab dem Jahr 1963 übernahm SOMMERKAMP den Vertrieb von Amateurfunkgeräten der Marke STANDARD in Deutschland." "1986 Schließung" Lag also nicht ganz daneben.

OP #7803746
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Christoph db1uq K. schrieb:

Gut, muss nix heissen, schon 9 Jahre her, das Call könnte schon neu vergeben sein. Gerhards leicht wirre Schreibweise lässt nichts ernsthaftes erwarten.

Aber wenn es ernst gemeint ist, was kann die Ursache sein? Irgendwo in der digitalen Umschaltung simplex/duplex ist etwas verkehrt. Bedienfehler oder Defekt?

Ja ich vermute langsam das die Kiste Defekt ist. Habe mir jetzt eine neue Bestellt. Hatte auf Werkseinstellung gemacht hat auch nichts gebracht. Trotzdem Danke Gruß 73 dl6dg

#7805601
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Klaus schrieb:

Die Online-Abfrage bei der Bundesnetzagentur ist tagesaktuell.

Das ist korrekt!

Aber: Laut schriftlich vorliegender Aussage der BNetzA Dortmund ist es wohl nicht verboten in Internet-Foren eine solche Buchstaben-Zahl-Buchstabenkombination, die dem Anschein nach einem Rufzeichen entspricht, zu verwenden.

Kann man jetzt sehen wie man will – ich finde es nicht richtig.

73

#7805671
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Thomas schrieb:

Aber: Laut schriftlich vorliegender Aussage der BNetzA Dortmund ist es wohl nicht verboten in Internet-Foren eine solche Buchstaben-Zahl-Buchstabenkombination, die dem Anschein nach einem Rufzeichen entspricht, zu verwenden.

Die Lizenz ist eine Urkunde. Hier und in diesem Falle liegt eindeutig ein Missbrauch dieser Urkunde vor. Wenn dieses Rufzeichen vergeben wäre ,wäre es noch schlimmer. Die Verknüpfung mit seinem 2m Funkgerät lässt durchaus für jeden den Schluss zu ,er ist Funkamateur. Was er aber nicht ist und das in Betrieb nehmen selbigen Teiles mit Antenne macht ihn zum Schwarzfunker. Ich zeige jeden an der mit meinem Rufzeichen krumme Sachen macht, sobald ich davon Kenntnis habe. In der Türkei hat mal jemand als C Lizenzler meine B-Lizenz missbraucht. Der war sogar in meinem OV. Gehört habe ich den, weil ich einen Hinweis bekam und die Modulation konnte ich eindeutig zuordnen. Ich mache nur CW niemals SSB. Danach bekam ich sogar QSL Karten von seinen QSO´s unter falscher Flagge.

#7805717
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Herbert, wir hatten schon mal so einen Fall in einem anderen Forum, wo jemand ziemlich lange mit einem nicht vergebenen Rufzeichen als Nikname unterwegs war und auch rege an Diskussionen rund um den AFU teilgenommen hat. Die BNetzA Dortmund hatte auf Beschwerde hin klar formuliert, dass es keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, solange er das „Rufzeichen“ in einem Forum verwendet, da die Buchstaben/Zahlen nicht geschützt sind.

Ich kann gerne nachher den genauen Wortlaut aus der E-Mail nochmal heraussuchen.

Da der angebliche DL6DG hier weder eine Lizenz gezeigt hat noch beim Funkbetrieb unter diesem Rufzeichen erwischt wurde (soweit bekannt), kannst Du erst mal nichts machen. Vielleicht ist er sogar lizenziert, will seine echte Identität aber nicht preisgeben.

#7805724
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Man kann der Veröffentlichung seiner Daten widersprechen, dann wird das Rufzeichen nicht gelistet!

Bundesnetzagentur: Rufzeichen:
Bei fehlenden Adressangaben zum Inhaber und/oder Betriebsort wurde vom Rufzeicheninhaber Widerspruch gemäß § 15 Abs. 3 der Amateurfunkverordnung vom 15.02.2005 gegen die Veröffentlichung der Daten eingelegt.

#7805792
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Thomas schrieb:

Vielleicht ist er sogar lizenziert, will seine echte Identität aber nicht preisgeben.

Wenn er anonym sein will dann melde ich mich hier nicht mit meinem Rufzeichen an. Ich habe mein Rufzeichen auch weggelassen. Denke, dass das so besser ist. Ich habe ja mittlerweile die Lizenzklasse A. In meiner Urkunde steht aber "B". Ich muss die doch nicht umtauschen oder irgendwie aktiv werden oder ?

#7805812
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Von B auf A??? Ich hatte erst C, dann A (DH Rufzeichen) und zuletzt B. Du meinst von B auf Klasse 1

Eine Umtauschpflicht besteht meines Wissens nach nicht, aber spätestens bei einem Standortwechsel, sprich Umzug bekommst Du das neue CEPT Dokument mit der neuen Lizensklasse und zwar von beispielsweise Klasse B alt auf Klasse 1 neu.

Hier der original Text von der BNetzA Dortmund zu den nicht zugeteilten Rufzeichen: Zitat: "Gem. § 15 Abs. 3 AFuV können Inhaber personengebundener Zulassungen zwar dem Eintrag ihrer Anschrift in die Rufzeichenliste widersprechen, nicht jedoch dem Eintrag ihres Namens oder ihres Rufzeichens. D.h., dass ein Rufzeichen, welches nicht in der Rufzeichenliste eingetragen ist, auch nicht zugeteilt ist."

weiter: "Wie Sie bereits richtigerweise vermuten, lässt sich folglich anhand der Rufzeichenliste erkennen, ob ein deutsches Amateurfunk-Rufzeichen derzeit zugeteilt ist. Einschränkend ist dabei jedoch zu erwähnten, dass die Rufzeichenliste nicht in Echtzeit, sondern stattdessen lediglich einmal im Monat, aktualisiert wird.

Hinsichtlich des zweiten Aspekts Ihrer Fragestellung, bitte ich Sie zu beachten, dass ein Funkamateur gemäß § 5 Absatz 1 Amateurfunkgesetz (AFuG) zwar nur ein ihm zugeteiltes Rufzeichen verwenden darf, der Geltungsbereich des AFuG jedoch auf die Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst beschränkt ist (§ 1 AFuG). Insofern ist die Angabe von zu Amateurfunkrufzeichen analogen Buchstaben- und Zahlenkombinationen im Internet oder in sozialen Netzwerken nicht durch das AFuG reglementiert."

OP #7806080
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Thomas schrieb:

Von B auf A??? Ich hatte erst C, dann A (DH Rufzeichen) und zuletzt B. Du meinst von B auf Klasse 1

Eine Umtauschpflicht besteht meines Wissens nach nicht, aber spätestens bei einem Standortwechsel, sprich Umzug bekommst Du das neue CEPT Dokument mit der neuen Lizensklasse und zwar von beispielsweise Klasse B alt auf Klasse 1 neu.

Hier der original Text von der BNetzA Dortmund zu den nicht zugeteilten Rufzeichen: Zitat: "Gem. § 15 Abs. 3 AFuV können Inhaber personengebundener Zulassungen zwar dem Eintrag ihrer Anschrift in die Rufzeichenliste widersprechen, nicht jedoch dem Eintrag ihres Namens oder ihres Rufzeichens. D.h., dass ein Rufzeichen, welches nicht in der Rufzeichenliste eingetragen ist, auch nicht zugeteilt ist."

weiter: "Wie Sie bereits richtigerweise vermuten, lässt sich folglich anhand der Rufzeichenliste erkennen, ob ein deutsches Amateurfunk-Rufzeichen derzeit zugeteilt ist. Einschränkend ist dabei jedoch zu erwähnten, dass die Rufzeichenliste nicht in Echtzeit, sondern stattdessen lediglich einmal im Monat, aktualisiert wird.

Hinsichtlich des zweiten Aspekts Ihrer Fragestellung, bitte ich Sie zu beachten, dass ein Funkamateur gemäß § 5 Absatz 1 Amateurfunkgesetz (AFuG) zwar nur ein ihm zugeteiltes Rufzeichen verwenden darf, der Geltungsbereich des AFuG jedoch auf die Voraussetzungen und Bedingungen für die Teilnahme am Amateurfunkdienst beschränkt ist (§ 1 AFuG). Insofern ist die Angabe von zu Amateurfunkrufzeichen analogen Buchstaben- und Zahlenkombinationen im Internet oder in sozialen Netzwerken nicht durch das AFuG reglementiert."

Guten Morgen Also mir wurde schon 2 mal mein Rufzeichen gestohlen. Ich werde mich hüten mit mein Rufzeichen mich hier Anzumelden. Das dl6dg können die klauen ist mir egal. Gruß dl... 73

OP #7806091
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Thomas schrieb:

Wie kann man jemanden ein Rufzeichen stehlen? Prüfst Du regelmäßig nach, ob Dein verwendetes DL6DG nicht doch wieder zugeteilt wurde?

Es zwingt Dich niemand hier überhaupt ein Rufzeichen, egal ob offiziell zugeteilt oder ausgedacht, zu verwenden.

Benutze es ja nicht mehr war nur für hier. Das Gerät habe ich entsorgt, habe mir ein neues Bestellt. Wünsche dir einen schönen Tag. Gruß dl... 73

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