Bei all dieser spannenden und super hilfreichen Diskussion hier ist aber ein Teil der Frage untergegangen, der mich ebenfalls interessieren würde:
Peter N. schrieb:
Wären es Warnlampen für Flugzeuge, wären sie doch rot und an den Enden
der Flügel?
Laut dem verlinkten Wikipedia Artikel wird zwischen drei Beleuchtungsmethoden unterschieden:
- Gefahrenfeuer (sitzt auf Maschinenhaus, höchste Rotorblattstelle darf maximal 50m darüber liegen, 2.000 cd)
- Feuer W, rot (sitzt auf Maschinenhaus, höchste Rotorblattstelle darf maximal 65m darüber liegen, 100 cd)
- Blattspitzenbefeuerung (optional, 10 cd ?!)
Dieses pdf stelle die drei Möglichkeiten auch nochmal grafisch dar (siehe Screenshot):
https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Befeuerung/FA-Wind_Befeuerung_WEA_AVV_2015.pdf
Was sich mir nicht erschließt ist, wieso die Blattspitzenbefeuerung optional ist. Ist es für Flugzeuge nicht viel sicherer, wenn nicht nur das Maschinenhaus leuchtet, sondern auch die höher/weiter außen liegenden Extrempunkte der Rotorblätter...?
Außerdem ergeben für mich die Helligkeitswerte und erlaubte Höhenunterschiede wenig Sinn. Bei 2000 cd darf das Rotorblatt nur 50m drüber ragen, bei der lediglich 100 cd hellen Version dürfen es aber 65m sein...? Und wenn Blattspitzenbefeuerung verwendet wird, dann braucht man nur noch 10 cd?
Weiß zwar nicht, ob sich hier jemand mit den Hintergründen dieser Regelung auskennt, aber interessieren würde mich das schon.