Ebay verkauft teilweise nur an gewerbliche Kunden?

#7811455
Lesenswert?

Christian M. schrieb:

was ist das nun wieder für eine "braune Masse"?

Bei Privatkunden müssten sie auf den gebrauchten Artikel mindestens 1 Jahr Gewährleistung geben, während man das im B2B-Bereich ausschliessen kann.

Aber interessant, dass man das bei eBay inzwischen einstellen kann, früher fand man nur ab und zu entsprechende Hinweise im Text.

#7811463
Lesenswert?

Nu gut, nachdem es ins BGB übernommen wurde, heißt es nun "Widerrufsrecht" - aber ist ja das gleiche.

Aber natürlich, dies macht keinen Unterschied ob nun B2B oder B2C - dies gilt für alle Verkäufe bei denen kein persönlicher Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer herscht.

EDIT: Ihr habt Recht. Dies gibt es nicht im B2B Bereich - ich nehme es daher zurück. :-D

Beitrag #7811629 wurde von einem Moderator gelöscht.
(Firma: Hobbytheoretiker) #7812054
Lesenswert?

Oliver S. schrieb:

Und wie überall im Leben darf sich der Verkäufer seine Kunden aussuchen...

Das gilt in der Regel nicht fuer Waren des taeglichen Lebens sofern man dort nichts zu schwerwiegendes angestellt hat. Der Hintergrund ist geschichtlich. Es gab Laeden, die verkauften keine Lebensmittel an Juden. Aus gleichem Grunde ist es auch unzulaessig fuer ein Geschaeft keine Lebensmittel an Unglaeubige, Nazis, oder Gruene mehr verkaufen zu wollen.

#7812107
Lesenswert?

Wie schränke ich bei ebay meinen Käuferkreis ein? Im Verkäufer-Cockpit kann ich einstellen, dass Käufer mit negativem Bewertungspunktestand ausgeschlossen sind. Ich kann auch einzelne unter Angabe des Benutzernamens sperren.

Aber Ungläubige, Nazis, Juden oder Gewerbliche?

In dem o.g. Angebot kann ich auch keinerlei Hinweis entdecken, dass ich es als Privatmann nicht kaufen darf. Da steht ein Preis incl MWSt, Rückgabe akzeptiert, etc. Wie immer. Woran sehe ich das, bevor ich biete?

#7812220
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

Oliver S. schrieb:

Aber ganz selbstverständlich.

Nein, solche Geschäfte müssen grundsätzlich jeden bedienen. Bis auf die wohlbekannten Ausnahmen. Aber dürfen eben nicht willkürlich Menschen ausschließen. Bitte informiere dich bevor du Unsinn plapperst. Würde uns allen helfen vor allem dir.

Du irrst. Macht aber nichts, kennt man hier schon.

Einem Kontrahierungszwang unterliegen nur sehr wenige, definierte Geschäfte. Der Kaufmann um die Ecke, oder auch ein normaler Verkäufer bei Ebay gehören nicht dazu. Für die gilt selbstverständlich Vetragsfreiheit, incl. der Freiheit, keinen Vertrag mit jemandem abzuschließen.

Oliver

#7812270
Lesenswert?

Christian M. schrieb:

ich kaufe gefühlt 70% Zeugs von gewerbetreibenden auf Ebay. Ich kapier das nicht :-(

  • B = Business (gewerbetreibende)
  • C = Consumer (Privatleute)
  • 2 = to (verkauf an)

Ebay ist als C2C gestartet, als Flohmarkt. Mit Bewertungen und Vorabkasse, damit keiner Ramsch verkauft oder einfach nicht bezahlt.

Irgendwann sind die Keller leer und die Betrüger pfiffig, das skaliert nicht. Deshalb will Ebay seit langem B2C. Deine 70% kommen gut hin.

B2C hat viele Verkäuferpflichten. Rückgabe, Gewährleistung, Informationspflichten, etc.

Wenn ein Verkäufer das für ein Produkt nicht bietet, muss er sicherstellen, dass er dieses nur an B verkauft. Mit der Option kann ebay seinen Umsatz vermutlich vervielfachen.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7812732
Lesenswert?

Gtx F. schrieb:

I.d.r. erfolgt das z.B. bei erwischen Ladendiebstahl, ggf sogar gültig für alle Unternehmensstandorte des Inhabers. Also ist ein Verkauf de Factor unterbindbar.

Das widerspricht dem auch nicht. Kein Händler muss jemanden hineinlassen, wenn dieser dort nur strafbare Handlungen vor hat durchzuführen.

Wenn es allerdings der einzige Laden ist, jene Person kein Fahrzeug führen darf und es keinen ÖPNV gibt, dann wirst Du dies nicht gänzlich unterbinden können, weil niemand aus dem Grunde verhungern darf. Aber die Person wird einen Tag in der Woche ein Zeitfenster zugeteilt bekommen, zu der diese einkaufen darf, was dringend benötigt wird. Bei schlechtem Betragen kann diese Person jedoch trotz Verfügung sofort herausgeworfen werden und muss dann wieder eine Woche warten.

Als Händler sollte man immer das Sozialamt informieren bei einem Vorfall, damit diese Person vom Sozialdienst in ein Heim eingewiesen werden kann.

#7812738
Lesenswert?

Dieter D. schrieb:

Wenn es allerdings der einzige Laden ist, jene Person kein Fahrzeug führen darf und es keinen ÖPNV gibt, dann wirst Du dies nicht gänzlich unterbinden können, weil niemand aus dem Grunde verhungern darf. Aber die Person wird einen Tag in der Woche ein Zeitfenster zugeteilt bekommen, zu der diese einkaufen darf, was dringend benötigt wird. Bei schlechtem Betragen kann diese Person jedoch trotz Verfügung sofort herausgeworfen werden und muss dann wieder eine Woche warten.

Dieter, wie er liebt und spinnt… Was für ein Blödsinn.

Oliver

(Firma: Hobbytheoretiker) #7812795
Lesenswert?

Oliver S. schrieb:

Was für ein Blödsinn.

Da es nur für weniger 1 aus 5000 entsprechende Heimplätze gibt, geht das nicht anders. Manchmal gibt es sozial engagierte Personen aus der Kirche, die als Begleitpersonen zu solchen Terminen mitgehen.

Das betrifft zwar nicht mehr Ebay, aber es ist nicht gänzlich überflüssig zu wissen, was es am Rande der Gesellschaft gibt.

#7814106
Lesenswert?

Gtx F. schrieb:

Auch als Lebensmittelhandel habe ich das Hausrecht und kann Personen den Zutritt zum Laden untersagen. I.d.r. erfolgt das z.B. bei erwischen Ladendiebstahl, ggf sogar gültig für alle Unternehmensstandorte des Inhabers. Also ist ein Verkauf de Factor unterbindbar.

Nein, das stimmt so ganz nicht. Meine Frau hat einen Lebensmittelladen (Tegut) hier im Dorf. Sie darf KEIN Hausverbot aussprechen da sie Nahversorger ist und kein weiterer Laden in der Nähe erreichbar ist - Somit ist sie für die Grundversorgung zuständig - und die muss jedem gewährt werden. Ich gebe Dieter zwar ungern recht, aber hier trifft es einigermaßen zu - Bis auf den Unsinn mit der festen Zeit.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7814112
Lesenswert?

Rene K. schrieb:

  • Bis auf den Unsinn mit der festen Zeit.

Das gibt es durchaus, scheint aber bei den Problemkunden des Ladens Deiner Verwandschaft/Familie bisher nicht notwendig gewesen zu sein. Was ich nicht wirklich weiss, ist wieviele Zeitfenster pro Woche wirklich eingeraeumt werden. In welchen Faellen durch zusaetzlich Ehrenamtliche geleitet man das macht.

(Firma: egal) #7814116
Lesenswert?

Rene K. schrieb:

Sie darf KEIN Hausverbot aussprechen da sie Nahversorger ist und kein weiterer Laden in der Nähe erreichbar ist - Somit ist sie für die Grundversorgung zuständig - und die muss jedem gewährt werden.

Ja, das deutsche Rechts-Dschungel mal wieder:-) Das Gegenteil dazu sind die ganzen C&C Märkte. Die verkaufen bzw. lassen garnicht erst jemanden rein, der sich nicht zuvor als gewerblicher Kunde registriert hat. Verkauf nur an "Gewerbliche" (und ähnliches) gibt es also durchaus auch in Lebensmittelbereichen.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren