Forum: Offtopic Ebay verkauft teilweise nur an gewerbliche Kunden?


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von Christian M. (likeme)


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Heute wollte ich eine Rutschkupplung auf Ebay kaufen, privater Account, 
leider kam dann folgende Meldung.... was ist das nun wieder für eine 
"braune Masse"?

von Rene K. (xdraconix)


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Ich habe ein gewerbliches Konto auf eBay - aber mir ist nie bewusste 
gewesen das man nur an Gewerbetreibende verkaufen kann. Das hat aber 
teilweise bei solchen Artikel etwas mit der Garantie / Gewährleistung zu 
tun, sowie dem Vorsteuerabzug.

von Cyblord -. (cyblord)


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Christian M. schrieb:
> Heute wollte ich eine Rutschkupplung auf Ebay kaufen, privater Account,
> leider kam dann folgende Meldung.... was ist das nun wieder für eine
> "braune Masse"?

Das hat wohl weniger mit eBay als mehr mit dem Verkäufer zu tun.

von Hmmm (hmmm)


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Christian M. schrieb:
> was ist das nun wieder für eine
> "braune Masse"?

Bei Privatkunden müssten sie auf den gebrauchten Artikel mindestens 1 
Jahr Gewährleistung geben, während man das im B2B-Bereich ausschliessen 
kann.

Aber interessant, dass man das bei eBay inzwischen einstellen kann, 
früher fand man nur ab und zu entsprechende Hinweise im Text.

von Christian M. (likeme)


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ich kaufe gefühlt 70% Zeugs von gewerbetreibenden auf Ebay. Ich kapier 
das nicht :-(

Aber 1 Monat Rückgabe. Käufer zahlt Rückversand. Für eBay 
Plus-Mitglieder ist der Rückversand im Inland kostenlos. Mehr erfahren.

von Rene K. (xdraconix)


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Christian M. schrieb:
> Aber 1 Monat Rückgabe. Käufer zahlt Rückversand. Für eBay
> Plus-Mitglieder ist der Rückversand im Inland kostenlos. Mehr erfahren.

Auch im B2B gilt das Fernabsatzgesetz. Dann noch zwei Wochen Kulanz und 
der Kunde freut sich - was ist daran verwerflich?

von Cyblord -. (cyblord)


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Rene K. schrieb:
> Fernabsatzgesetz

Dachte das gibts gar nicht mehr. Und hat das im B2B wirklich schon mal 
gegolten?

von Hmmm (hmmm)


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Rene K. schrieb:
> Auch im B2B gilt das Fernabsatzgesetz.

Zum einen gibt es dieses Gesetz nicht mehr, zum anderen gibt es das 
14-tägige Widerrufsrecht nur im B2C-Bereich.

von Rene K. (xdraconix)


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Nu gut, nachdem es ins BGB übernommen wurde, heißt es nun 
"Widerrufsrecht" - aber ist ja das gleiche.

Aber natürlich, dies macht keinen Unterschied ob nun B2B oder B2C - dies 
gilt für alle Verkäufe bei denen kein persönlicher Kontakt zwischen 
Käufer und Verkäufer herscht.



EDIT: Ihr habt Recht. Dies gibt es nicht im B2B Bereich - ich nehme es 
daher zurück. :-D

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von Christian M. (likeme)


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eBay-Artikelnr.:184736854439

Kann da mal einer einen absurden Preisvorschlag (5Euro) zum Test machen? 
Die Meldung kam beim Versuch zu kaufen und beim Versuch eines PV.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rene K. schrieb:
> Aber natürlich, dies macht keinen Unterschied ob nun B2B oder B2C

denke doch. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei B2B.

von Rene K. (xdraconix)


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Cyblord -. schrieb:
> denke doch. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei B2B.

Ja du hast Recht, habe nochmal in $312b BGB geschaut - gilt nur für B2C. 
Hab da oben im Thread nochmal nen Edit eingefügt.

von Ralf X. (ralf0815)


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Es handelt sich einfach um einen gewerblichen VK der diesen Artikel 
(Restposten) ausschliesslich ohne Garantie und Gewährleistung verkaufen 
will.
Und das geht bei einem gewerblichen Händler in DE nur im B2B-Geschäft.
Also an sich ganz einfach.

https://www.ebay.de/itm/184736854439

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Beitrag #7811629 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Oliver S. (oliverso)


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Ums nur kurz anzumerken:
ebay verkauft auf seiner Platform an gar niemanden irgendwas.
Da verkaufen Verkäufer an Käufer.
Und wie überall im Leben darf sich der Verkäufer seine Kunden 
aussuchen...

Oliver

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von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Oliver S. schrieb:
> Und wie überall im Leben darf sich der Verkäufer seine Kunden
> aussuchen...

Das gilt in der Regel nicht fuer Waren des taeglichen Lebens sofern man 
dort nichts zu schwerwiegendes angestellt hat. Der Hintergrund ist 
geschichtlich. Es gab Laeden, die verkauften keine Lebensmittel an 
Juden. Aus gleichem Grunde ist es auch unzulaessig fuer ein Geschaeft 
keine Lebensmittel an Unglaeubige, Nazis, oder Gruene mehr verkaufen zu 
wollen.

von Soul E. (soul_eye)


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Wie schränke ich bei ebay meinen Käuferkreis ein? Im Verkäufer-Cockpit 
kann ich einstellen, dass Käufer mit negativem Bewertungspunktestand 
ausgeschlossen sind. Ich kann auch einzelne unter Angabe des 
Benutzernamens sperren.

Aber Ungläubige, Nazis, Juden oder Gewerbliche?


In dem o.g. Angebot kann ich auch keinerlei Hinweis entdecken, dass ich 
es als Privatmann nicht kaufen darf. Da steht ein Preis incl MWSt, 
Rückgabe akzeptiert, etc. Wie immer. Woran sehe ich das, bevor ich 
biete?

von Cyblord -. (cyblord)


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Dieter D. schrieb:
> Das gilt in der Regel nicht fuer Waren des taeglichen Lebens

Es gilt nicht für öffentlich zugängliche Geschäfte. Mit den Waren hat es 
nichts zu tun. eBay gehört da aber nicht dazu. Da darf man sich 
natürlich die Kunden aussuchen.

von Mark (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Ums nur kurz anzumerken:
> ebay verkauft auf seiner Platform an gar niemanden irgendwas.

eBay verkauft eBay-Dienstleistungen gegen Geld. Capito?

von Oliver S. (oliverso)


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Cyblord -. schrieb:
> Es gilt nicht für öffentlich zugängliche Geschäfte.

Aber ganz selbstverständlich. Nur leben die vom verkaufen, und machen 
daher von dem Recht nur äußerst selten Gebrauch.

Oliver

von Mark (Gast)


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Soul E. schrieb:
> Wie schränke ich bei ebay meinen Käuferkreis ein?

Beschreibe genau an wen Du verkaufst und wem nicht.

Du hast Vertragsfreiheit - GG-garantierte Privatautonomie:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/vertragsfreiheit-rechtsgrundsaetze-und-grenzen_208_546676.html

von Oliver S. (oliverso)


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Soul E. schrieb:
> Woran sehe ich das, bevor ich
> biete?

Bei mir in der eBay-App sieht das Angebot so aus.

Oliver

von Oliver S. (oliverso)


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Nachtrag: im Web sieht man es tatsächlich nicht.

Oliver

von Cyblord -. (cyblord)


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Oliver S. schrieb:
> Aber ganz selbstverständlich.

Nein, solche Geschäfte müssen grundsätzlich jeden bedienen. Bis auf die 
wohlbekannten Ausnahmen. Aber dürfen eben nicht willkürlich Menschen 
ausschließen. Bitte informiere dich bevor du Unsinn plapperst. Würde uns 
allen helfen vor allem dir.

von Oliver S. (oliverso)


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Cyblord -. schrieb:
> Oliver S. schrieb:
>> Aber ganz selbstverständlich.
>
> Nein, solche Geschäfte müssen grundsätzlich jeden bedienen. Bis auf die
> wohlbekannten Ausnahmen. Aber dürfen eben nicht willkürlich Menschen
> ausschließen. Bitte informiere dich bevor du Unsinn plapperst. Würde uns
> allen helfen vor allem dir.

Du irrst. Macht aber nichts, kennt man hier schon.

Einem Kontrahierungszwang unterliegen nur sehr wenige, definierte 
Geschäfte.
Der Kaufmann um die Ecke, oder auch ein normaler Verkäufer bei Ebay 
gehören nicht dazu. Für die gilt selbstverständlich Vetragsfreiheit, 
incl. der Freiheit, keinen Vertrag mit jemandem abzuschließen.

Oliver

von Cyblord -. (cyblord)


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Oliver S. schrieb:
> oder auch ein normaler Verkäufer bei Ebay
> gehören nicht dazu.

Genau das habe ich bereits geschrieben. Hier widerspreche ich dir doch 
gar nicht.

von Bruno V. (bruno_v)


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Christian M. schrieb:
> ich kaufe gefühlt 70% Zeugs von gewerbetreibenden auf Ebay. Ich kapier
> das nicht :-(
 * B = Business (gewerbetreibende)
 * C = Consumer (Privatleute)
 * 2 = to (verkauf an)

Ebay ist als C2C gestartet, als Flohmarkt. Mit Bewertungen und 
Vorabkasse, damit keiner Ramsch verkauft oder einfach nicht bezahlt.

Irgendwann sind die Keller leer und die Betrüger pfiffig, das skaliert 
nicht. Deshalb will Ebay seit langem B2C. Deine 70% kommen gut hin.

B2C hat viele Verkäuferpflichten. Rückgabe, Gewährleistung, 
Informationspflichten, etc.

Wenn ein Verkäufer das für ein Produkt nicht bietet, muss er 
sicherstellen, dass er dieses nur an B verkauft. Mit der Option kann 
ebay seinen Umsatz vermutlich vervielfachen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Oliver S. schrieb:
> Einem Kontrahierungszwang unterliegen nur sehr wenige, definierte
> Geschäfte.

Korrekt. Mir fallen spontan ÖPNV und wichtige Versicherungen ein. Viel 
mehr ist da nicht.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Rainer Z. schrieb:
> Mir fallen spontan

Apotheken, Lebensmittelgeschaefte.

von R. L. (roland123)


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Dieter D. schrieb:
> Lebensmittelgeschaefte

wo steht das?

Soul E. schrieb:
> Aber Ungläubige, Nazis, Juden oder Gewerbliche?

nach dem Gleichbehandlungsgesetz dürfen Ungläubige, Nazis und Juden 
nicht ausgeschlossen werden  (aus diesem Grund zumindest), Gewerbliche 
schon.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Dieter D. schrieb:
> Apotheken

Apotheken stimmt. Danke für dieses weitere Beispiel.

von Gtx F. (gtx-freak)


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Auch als Lebensmittelhandel habe ich das Hausrecht und kann Personen den 
Zutritt zum Laden untersagen. I.d.r. erfolgt das z.B. bei erwischen 
Ladendiebstahl, ggf sogar gültig für alle Unternehmensstandorte des 
Inhabers. Also ist ein Verkauf de Factor unterbindbar.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Gtx F. schrieb:
> I.d.r. erfolgt das z.B. bei erwischen
> Ladendiebstahl, ggf sogar gültig für alle Unternehmensstandorte des
> Inhabers. Also ist ein Verkauf de Factor unterbindbar.

Das widerspricht dem auch nicht. Kein Händler muss jemanden 
hineinlassen, wenn dieser dort nur strafbare Handlungen vor hat 
durchzuführen.

Wenn es allerdings der einzige Laden ist, jene Person kein Fahrzeug 
führen darf und es keinen ÖPNV gibt, dann wirst Du dies nicht gänzlich 
unterbinden können, weil niemand aus dem Grunde verhungern darf. Aber 
die Person wird einen Tag in der Woche ein Zeitfenster zugeteilt 
bekommen, zu der diese einkaufen darf, was dringend benötigt wird. Bei 
schlechtem Betragen kann diese Person jedoch trotz Verfügung sofort 
herausgeworfen werden und muss dann wieder eine Woche warten.

Als Händler sollte man immer das Sozialamt informieren bei einem 
Vorfall, damit diese Person vom Sozialdienst in ein Heim eingewiesen 
werden kann.

von Oliver S. (oliverso)


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Dieter D. schrieb:
> Wenn es allerdings der einzige Laden ist, jene Person kein Fahrzeug
> führen darf und es keinen ÖPNV gibt, dann wirst Du dies nicht gänzlich
> unterbinden können, weil niemand aus dem Grunde verhungern darf. Aber
> die Person wird einen Tag in der Woche ein Zeitfenster zugeteilt
> bekommen, zu der diese einkaufen darf, was dringend benötigt wird. Bei
> schlechtem Betragen kann diese Person jedoch trotz Verfügung sofort
> herausgeworfen werden und muss dann wieder eine Woche warten.

Dieter, wie er liebt und spinnt…
Was für ein Blödsinn.

Oliver

von Heinrich K. (minrich)


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Sozialarbeiter, Richter und Amtsarzt ist SuperDiet auch noch. Ein echtes 
Universalgenie eben!

von Heinrich K. (minrich)


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Dieter D. schrieb:
> Bei schlechtem Betragen kann diese Person jedoch trotz Verfügung sofort
> herausgeworfen werden und muss dann wieder eine Woche warten.

Auch bei mc-net?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Oliver S. schrieb:
> Was für ein Blödsinn.

Da es nur für weniger 1 aus 5000 entsprechende Heimplätze gibt, geht das 
nicht anders. Manchmal gibt es sozial engagierte Personen aus der 
Kirche, die als Begleitpersonen zu solchen Terminen mitgehen.

Das betrifft zwar nicht mehr Ebay, aber es ist nicht gänzlich 
überflüssig zu wissen, was es am Rande der Gesellschaft gibt.

von Klaus (feelfree)


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Heinrich K. schrieb:
> Dieter D. schrieb:
>> Bei schlechtem Betragen kann diese Person jedoch trotz Verfügung sofort
>> herausgeworfen werden und muss dann wieder eine Woche warten.
>
> Auch bei mc-net?

Nein, hier bekommen die größten Idioten am meisten Aufmerksamkeit in 
Form von Minuspunkten, bringen also am meisten Traffic und damit Gewinn.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Heinrich K. schrieb:
> Auch bei mc-net?

Dort ist das sehr selten der Fall.
Aus dem Grunde sind hier viele sich im Tonfall daneben benehmende noch 
im Forum.

von Rene K. (xdraconix)


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Gtx F. schrieb:
> Auch als Lebensmittelhandel habe ich das Hausrecht und kann Personen den
> Zutritt zum Laden untersagen. I.d.r. erfolgt das z.B. bei erwischen
> Ladendiebstahl, ggf sogar gültig für alle Unternehmensstandorte des
> Inhabers. Also ist ein Verkauf de Factor unterbindbar.

Nein, das stimmt so ganz nicht. Meine Frau hat einen Lebensmittelladen 
(Tegut) hier im Dorf. Sie darf KEIN Hausverbot aussprechen da sie 
Nahversorger ist und kein weiterer Laden in der Nähe erreichbar ist - 
Somit ist sie für die Grundversorgung zuständig - und die muss jedem 
gewährt werden. Ich gebe Dieter zwar ungern recht, aber hier trifft es 
einigermaßen zu - Bis auf den Unsinn mit der festen Zeit.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Rene K. schrieb:
> - Bis auf den Unsinn mit der festen Zeit.

Das gibt es durchaus, scheint aber bei den Problemkunden des Ladens 
Deiner Verwandschaft/Familie bisher nicht notwendig gewesen zu sein. Was 
ich nicht wirklich weiss, ist wieviele Zeitfenster pro Woche wirklich 
eingeraeumt werden. In welchen Faellen durch zusaetzlich Ehrenamtliche 
geleitet man das macht.

von Irgend W. (Firma: egal) (irgendwer)


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Rene K. schrieb:
> Sie darf KEIN Hausverbot aussprechen da sie
> Nahversorger ist und kein weiterer Laden in der Nähe erreichbar ist -
> Somit ist sie für die Grundversorgung zuständig - und die muss jedem
> gewährt werden.

Ja, das deutsche Rechts-Dschungel mal wieder:-) Das Gegenteil dazu sind 
die ganzen C&C Märkte. Die verkaufen bzw. lassen garnicht erst jemanden 
rein, der sich nicht zuvor als gewerblicher Kunde registriert hat. 
Verkauf nur an "Gewerbliche" (und ähnliches) gibt es also durchaus auch 
in Lebensmittelbereichen.

von Christian M. (likeme)


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um zu T0 zurück zu kommen. Der Händler hat für mich eine Ausnahme 
gemacht. Seine Klientel war/ ist tatsächlich andere Händler und 
Industriekundschaft.

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