Heute wollte ich eine Rutschkupplung auf Ebay kaufen, privater Account, leider kam dann folgende Meldung.... was ist das nun wieder für eine "braune Masse"?
Ich habe ein gewerbliches Konto auf eBay - aber mir ist nie bewusste gewesen das man nur an Gewerbetreibende verkaufen kann. Das hat aber teilweise bei solchen Artikel etwas mit der Garantie / Gewährleistung zu tun, sowie dem Vorsteuerabzug.
Christian M. schrieb: > Heute wollte ich eine Rutschkupplung auf Ebay kaufen, privater Account, > leider kam dann folgende Meldung.... was ist das nun wieder für eine > "braune Masse"? Das hat wohl weniger mit eBay als mehr mit dem Verkäufer zu tun.
Christian M. schrieb: > was ist das nun wieder für eine > "braune Masse"? Bei Privatkunden müssten sie auf den gebrauchten Artikel mindestens 1 Jahr Gewährleistung geben, während man das im B2B-Bereich ausschliessen kann. Aber interessant, dass man das bei eBay inzwischen einstellen kann, früher fand man nur ab und zu entsprechende Hinweise im Text.
ich kaufe gefühlt 70% Zeugs von gewerbetreibenden auf Ebay. Ich kapier das nicht :-( Aber 1 Monat Rückgabe. Käufer zahlt Rückversand. Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand im Inland kostenlos. Mehr erfahren.
Christian M. schrieb: > Aber 1 Monat Rückgabe. Käufer zahlt Rückversand. Für eBay > Plus-Mitglieder ist der Rückversand im Inland kostenlos. Mehr erfahren. Auch im B2B gilt das Fernabsatzgesetz. Dann noch zwei Wochen Kulanz und der Kunde freut sich - was ist daran verwerflich?
Rene K. schrieb: > Fernabsatzgesetz Dachte das gibts gar nicht mehr. Und hat das im B2B wirklich schon mal gegolten?
Rene K. schrieb: > Auch im B2B gilt das Fernabsatzgesetz. Zum einen gibt es dieses Gesetz nicht mehr, zum anderen gibt es das 14-tägige Widerrufsrecht nur im B2C-Bereich.
Nu gut, nachdem es ins BGB übernommen wurde, heißt es nun "Widerrufsrecht" - aber ist ja das gleiche. Aber natürlich, dies macht keinen Unterschied ob nun B2B oder B2C - dies gilt für alle Verkäufe bei denen kein persönlicher Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer herscht. EDIT: Ihr habt Recht. Dies gibt es nicht im B2B Bereich - ich nehme es daher zurück. :-D
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eBay-Artikelnr.:184736854439 Kann da mal einer einen absurden Preisvorschlag (5Euro) zum Test machen? Die Meldung kam beim Versuch zu kaufen und beim Versuch eines PV.
Rene K. schrieb: > Aber natürlich, dies macht keinen Unterschied ob nun B2B oder B2C denke doch. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei B2B.
Cyblord -. schrieb: > denke doch. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei B2B. Ja du hast Recht, habe nochmal in $312b BGB geschaut - gilt nur für B2C. Hab da oben im Thread nochmal nen Edit eingefügt.
Es handelt sich einfach um einen gewerblichen VK der diesen Artikel (Restposten) ausschliesslich ohne Garantie und Gewährleistung verkaufen will. Und das geht bei einem gewerblichen Händler in DE nur im B2B-Geschäft. Also an sich ganz einfach. https://www.ebay.de/itm/184736854439
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Beitrag #7811629 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ums nur kurz anzumerken: ebay verkauft auf seiner Platform an gar niemanden irgendwas. Da verkaufen Verkäufer an Käufer. Und wie überall im Leben darf sich der Verkäufer seine Kunden aussuchen... Oliver
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Oliver S. schrieb: > Und wie überall im Leben darf sich der Verkäufer seine Kunden > aussuchen... Das gilt in der Regel nicht fuer Waren des taeglichen Lebens sofern man dort nichts zu schwerwiegendes angestellt hat. Der Hintergrund ist geschichtlich. Es gab Laeden, die verkauften keine Lebensmittel an Juden. Aus gleichem Grunde ist es auch unzulaessig fuer ein Geschaeft keine Lebensmittel an Unglaeubige, Nazis, oder Gruene mehr verkaufen zu wollen.
Wie schränke ich bei ebay meinen Käuferkreis ein? Im Verkäufer-Cockpit kann ich einstellen, dass Käufer mit negativem Bewertungspunktestand ausgeschlossen sind. Ich kann auch einzelne unter Angabe des Benutzernamens sperren. Aber Ungläubige, Nazis, Juden oder Gewerbliche? In dem o.g. Angebot kann ich auch keinerlei Hinweis entdecken, dass ich es als Privatmann nicht kaufen darf. Da steht ein Preis incl MWSt, Rückgabe akzeptiert, etc. Wie immer. Woran sehe ich das, bevor ich biete?
Dieter D. schrieb: > Das gilt in der Regel nicht fuer Waren des taeglichen Lebens Es gilt nicht für öffentlich zugängliche Geschäfte. Mit den Waren hat es nichts zu tun. eBay gehört da aber nicht dazu. Da darf man sich natürlich die Kunden aussuchen.
Oliver S. schrieb: > Ums nur kurz anzumerken: > ebay verkauft auf seiner Platform an gar niemanden irgendwas. eBay verkauft eBay-Dienstleistungen gegen Geld. Capito?
Cyblord -. schrieb: > Es gilt nicht für öffentlich zugängliche Geschäfte. Aber ganz selbstverständlich. Nur leben die vom verkaufen, und machen daher von dem Recht nur äußerst selten Gebrauch. Oliver
Soul E. schrieb: > Wie schränke ich bei ebay meinen Käuferkreis ein? Beschreibe genau an wen Du verkaufst und wem nicht. Du hast Vertragsfreiheit - GG-garantierte Privatautonomie: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/vertragsfreiheit-rechtsgrundsaetze-und-grenzen_208_546676.html
Soul E. schrieb: > Woran sehe ich das, bevor ich > biete? Bei mir in der eBay-App sieht das Angebot so aus. Oliver
Nachtrag: im Web sieht man es tatsächlich nicht. Oliver
Oliver S. schrieb: > Aber ganz selbstverständlich. Nein, solche Geschäfte müssen grundsätzlich jeden bedienen. Bis auf die wohlbekannten Ausnahmen. Aber dürfen eben nicht willkürlich Menschen ausschließen. Bitte informiere dich bevor du Unsinn plapperst. Würde uns allen helfen vor allem dir.
Cyblord -. schrieb: > Oliver S. schrieb: >> Aber ganz selbstverständlich. > > Nein, solche Geschäfte müssen grundsätzlich jeden bedienen. Bis auf die > wohlbekannten Ausnahmen. Aber dürfen eben nicht willkürlich Menschen > ausschließen. Bitte informiere dich bevor du Unsinn plapperst. Würde uns > allen helfen vor allem dir. Du irrst. Macht aber nichts, kennt man hier schon. Einem Kontrahierungszwang unterliegen nur sehr wenige, definierte Geschäfte. Der Kaufmann um die Ecke, oder auch ein normaler Verkäufer bei Ebay gehören nicht dazu. Für die gilt selbstverständlich Vetragsfreiheit, incl. der Freiheit, keinen Vertrag mit jemandem abzuschließen. Oliver
Oliver S. schrieb: > oder auch ein normaler Verkäufer bei Ebay > gehören nicht dazu. Genau das habe ich bereits geschrieben. Hier widerspreche ich dir doch gar nicht.
Christian M. schrieb: > ich kaufe gefühlt 70% Zeugs von gewerbetreibenden auf Ebay. Ich kapier > das nicht :-( * B = Business (gewerbetreibende) * C = Consumer (Privatleute) * 2 = to (verkauf an) Ebay ist als C2C gestartet, als Flohmarkt. Mit Bewertungen und Vorabkasse, damit keiner Ramsch verkauft oder einfach nicht bezahlt. Irgendwann sind die Keller leer und die Betrüger pfiffig, das skaliert nicht. Deshalb will Ebay seit langem B2C. Deine 70% kommen gut hin. B2C hat viele Verkäuferpflichten. Rückgabe, Gewährleistung, Informationspflichten, etc. Wenn ein Verkäufer das für ein Produkt nicht bietet, muss er sicherstellen, dass er dieses nur an B verkauft. Mit der Option kann ebay seinen Umsatz vermutlich vervielfachen.
Oliver S. schrieb: > Einem Kontrahierungszwang unterliegen nur sehr wenige, definierte > Geschäfte. Korrekt. Mir fallen spontan ÖPNV und wichtige Versicherungen ein. Viel mehr ist da nicht.
Dieter D. schrieb: > Lebensmittelgeschaefte wo steht das? Soul E. schrieb: > Aber Ungläubige, Nazis, Juden oder Gewerbliche? nach dem Gleichbehandlungsgesetz dürfen Ungläubige, Nazis und Juden nicht ausgeschlossen werden (aus diesem Grund zumindest), Gewerbliche schon.
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Auch als Lebensmittelhandel habe ich das Hausrecht und kann Personen den Zutritt zum Laden untersagen. I.d.r. erfolgt das z.B. bei erwischen Ladendiebstahl, ggf sogar gültig für alle Unternehmensstandorte des Inhabers. Also ist ein Verkauf de Factor unterbindbar.
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Gtx F. schrieb: > I.d.r. erfolgt das z.B. bei erwischen > Ladendiebstahl, ggf sogar gültig für alle Unternehmensstandorte des > Inhabers. Also ist ein Verkauf de Factor unterbindbar. Das widerspricht dem auch nicht. Kein Händler muss jemanden hineinlassen, wenn dieser dort nur strafbare Handlungen vor hat durchzuführen. Wenn es allerdings der einzige Laden ist, jene Person kein Fahrzeug führen darf und es keinen ÖPNV gibt, dann wirst Du dies nicht gänzlich unterbinden können, weil niemand aus dem Grunde verhungern darf. Aber die Person wird einen Tag in der Woche ein Zeitfenster zugeteilt bekommen, zu der diese einkaufen darf, was dringend benötigt wird. Bei schlechtem Betragen kann diese Person jedoch trotz Verfügung sofort herausgeworfen werden und muss dann wieder eine Woche warten. Als Händler sollte man immer das Sozialamt informieren bei einem Vorfall, damit diese Person vom Sozialdienst in ein Heim eingewiesen werden kann.
Dieter D. schrieb: > Wenn es allerdings der einzige Laden ist, jene Person kein Fahrzeug > führen darf und es keinen ÖPNV gibt, dann wirst Du dies nicht gänzlich > unterbinden können, weil niemand aus dem Grunde verhungern darf. Aber > die Person wird einen Tag in der Woche ein Zeitfenster zugeteilt > bekommen, zu der diese einkaufen darf, was dringend benötigt wird. Bei > schlechtem Betragen kann diese Person jedoch trotz Verfügung sofort > herausgeworfen werden und muss dann wieder eine Woche warten. Dieter, wie er liebt und spinnt… Was für ein Blödsinn. Oliver
Sozialarbeiter, Richter und Amtsarzt ist SuperDiet auch noch. Ein echtes Universalgenie eben!
Dieter D. schrieb: > Bei schlechtem Betragen kann diese Person jedoch trotz Verfügung sofort > herausgeworfen werden und muss dann wieder eine Woche warten. Auch bei mc-net?
Oliver S. schrieb: > Was für ein Blödsinn. Da es nur für weniger 1 aus 5000 entsprechende Heimplätze gibt, geht das nicht anders. Manchmal gibt es sozial engagierte Personen aus der Kirche, die als Begleitpersonen zu solchen Terminen mitgehen. Das betrifft zwar nicht mehr Ebay, aber es ist nicht gänzlich überflüssig zu wissen, was es am Rande der Gesellschaft gibt.
Heinrich K. schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Bei schlechtem Betragen kann diese Person jedoch trotz Verfügung sofort >> herausgeworfen werden und muss dann wieder eine Woche warten. > > Auch bei mc-net? Nein, hier bekommen die größten Idioten am meisten Aufmerksamkeit in Form von Minuspunkten, bringen also am meisten Traffic und damit Gewinn.
Heinrich K. schrieb: > Auch bei mc-net? Dort ist das sehr selten der Fall. Aus dem Grunde sind hier viele sich im Tonfall daneben benehmende noch im Forum.
Gtx F. schrieb: > Auch als Lebensmittelhandel habe ich das Hausrecht und kann Personen den > Zutritt zum Laden untersagen. I.d.r. erfolgt das z.B. bei erwischen > Ladendiebstahl, ggf sogar gültig für alle Unternehmensstandorte des > Inhabers. Also ist ein Verkauf de Factor unterbindbar. Nein, das stimmt so ganz nicht. Meine Frau hat einen Lebensmittelladen (Tegut) hier im Dorf. Sie darf KEIN Hausverbot aussprechen da sie Nahversorger ist und kein weiterer Laden in der Nähe erreichbar ist - Somit ist sie für die Grundversorgung zuständig - und die muss jedem gewährt werden. Ich gebe Dieter zwar ungern recht, aber hier trifft es einigermaßen zu - Bis auf den Unsinn mit der festen Zeit.
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Rene K. schrieb: > - Bis auf den Unsinn mit der festen Zeit. Das gibt es durchaus, scheint aber bei den Problemkunden des Ladens Deiner Verwandschaft/Familie bisher nicht notwendig gewesen zu sein. Was ich nicht wirklich weiss, ist wieviele Zeitfenster pro Woche wirklich eingeraeumt werden. In welchen Faellen durch zusaetzlich Ehrenamtliche geleitet man das macht.
Rene K. schrieb: > Sie darf KEIN Hausverbot aussprechen da sie > Nahversorger ist und kein weiterer Laden in der Nähe erreichbar ist - > Somit ist sie für die Grundversorgung zuständig - und die muss jedem > gewährt werden. Ja, das deutsche Rechts-Dschungel mal wieder:-) Das Gegenteil dazu sind die ganzen C&C Märkte. Die verkaufen bzw. lassen garnicht erst jemanden rein, der sich nicht zuvor als gewerblicher Kunde registriert hat. Verkauf nur an "Gewerbliche" (und ähnliches) gibt es also durchaus auch in Lebensmittelbereichen.
um zu T0 zurück zu kommen. Der Händler hat für mich eine Ausnahme gemacht. Seine Klientel war/ ist tatsächlich andere Händler und Industriekundschaft.
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