Heute wollte ich eine Rutschkupplung auf Ebay kaufen, privater Account, leider kam dann folgende Meldung.... was ist das nun wieder für eine "braune Masse"?
Ich habe ein gewerbliches Konto auf eBay - aber mir ist nie bewusste gewesen das man nur an Gewerbetreibende verkaufen kann. Das hat aber teilweise bei solchen Artikel etwas mit der Garantie / Gewährleistung zu tun, sowie dem Vorsteuerabzug.
Christian M. schrieb: > Heute wollte ich eine Rutschkupplung auf Ebay kaufen, privater Account, > leider kam dann folgende Meldung.... was ist das nun wieder für eine > "braune Masse"? Das hat wohl weniger mit eBay als mehr mit dem Verkäufer zu tun.
Christian M. schrieb: > was ist das nun wieder für eine > "braune Masse"? Bei Privatkunden müssten sie auf den gebrauchten Artikel mindestens 1 Jahr Gewährleistung geben, während man das im B2B-Bereich ausschliessen kann. Aber interessant, dass man das bei eBay inzwischen einstellen kann, früher fand man nur ab und zu entsprechende Hinweise im Text.
ich kaufe gefühlt 70% Zeugs von gewerbetreibenden auf Ebay. Ich kapier das nicht :-( Aber 1 Monat Rückgabe. Käufer zahlt Rückversand. Für eBay Plus-Mitglieder ist der Rückversand im Inland kostenlos. Mehr erfahren.
Christian M. schrieb: > Aber 1 Monat Rückgabe. Käufer zahlt Rückversand. Für eBay > Plus-Mitglieder ist der Rückversand im Inland kostenlos. Mehr erfahren. Auch im B2B gilt das Fernabsatzgesetz. Dann noch zwei Wochen Kulanz und der Kunde freut sich - was ist daran verwerflich?
Rene K. schrieb: > Fernabsatzgesetz Dachte das gibts gar nicht mehr. Und hat das im B2B wirklich schon mal gegolten?
Rene K. schrieb: > Auch im B2B gilt das Fernabsatzgesetz. Zum einen gibt es dieses Gesetz nicht mehr, zum anderen gibt es das 14-tägige Widerrufsrecht nur im B2C-Bereich.
Nu gut, nachdem es ins BGB übernommen wurde, heißt es nun "Widerrufsrecht" - aber ist ja das gleiche. Aber natürlich, dies macht keinen Unterschied ob nun B2B oder B2C - dies gilt für alle Verkäufe bei denen kein persönlicher Kontakt zwischen Käufer und Verkäufer herscht. EDIT: Ihr habt Recht. Dies gibt es nicht im B2B Bereich - ich nehme es daher zurück. :-D
:
Bearbeitet durch User
eBay-Artikelnr.:184736854439 Kann da mal einer einen absurden Preisvorschlag (5Euro) zum Test machen? Die Meldung kam beim Versuch zu kaufen und beim Versuch eines PV.
Rene K. schrieb: > Aber natürlich, dies macht keinen Unterschied ob nun B2B oder B2C denke doch. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei B2B.
Cyblord -. schrieb: > denke doch. Das Widerrufsrecht gilt nicht bei B2B. Ja du hast Recht, habe nochmal in $312b BGB geschaut - gilt nur für B2C. Hab da oben im Thread nochmal nen Edit eingefügt.
Es handelt sich einfach um einen gewerblichen VK der diesen Artikel (Restposten) ausschliesslich ohne Garantie und Gewährleistung verkaufen will. Und das geht bei einem gewerblichen Händler in DE nur im B2B-Geschäft. Also an sich ganz einfach. https://www.ebay.de/itm/184736854439
:
Bearbeitet durch User
Beitrag #7811629 wurde vom Autor gelöscht.
Ums nur kurz anzumerken: ebay verkauft auf seiner Platform an gar niemanden irgendwas. Da verkaufen Verkäufer an Käufer. Und wie überall im Leben darf sich der Verkäufer seine Kunden aussuchen... Oliver
:
Bearbeitet durch User
Oliver S. schrieb: > Und wie überall im Leben darf sich der Verkäufer seine Kunden > aussuchen... Das gilt in der Regel nicht fuer Waren des taeglichen Lebens sofern man dort nichts zu schwerwiegendes angestellt hat. Der Hintergrund ist geschichtlich. Es gab Laeden, die verkauften keine Lebensmittel an Juden. Aus gleichem Grunde ist es auch unzulaessig fuer ein Geschaeft keine Lebensmittel an Unglaeubige, Nazis, oder Gruene mehr verkaufen zu wollen.
Wie schränke ich bei ebay meinen Käuferkreis ein? Im Verkäufer-Cockpit kann ich einstellen, dass Käufer mit negativem Bewertungspunktestand ausgeschlossen sind. Ich kann auch einzelne unter Angabe des Benutzernamens sperren. Aber Ungläubige, Nazis, Juden oder Gewerbliche? In dem o.g. Angebot kann ich auch keinerlei Hinweis entdecken, dass ich es als Privatmann nicht kaufen darf. Da steht ein Preis incl MWSt, Rückgabe akzeptiert, etc. Wie immer. Woran sehe ich das, bevor ich biete?
Dieter D. schrieb: > Das gilt in der Regel nicht fuer Waren des taeglichen Lebens Es gilt nicht für öffentlich zugängliche Geschäfte. Mit den Waren hat es nichts zu tun. eBay gehört da aber nicht dazu. Da darf man sich natürlich die Kunden aussuchen.
Oliver S. schrieb: > Ums nur kurz anzumerken: > ebay verkauft auf seiner Platform an gar niemanden irgendwas. eBay verkauft eBay-Dienstleistungen gegen Geld. Capito?
Cyblord -. schrieb: > Es gilt nicht für öffentlich zugängliche Geschäfte. Aber ganz selbstverständlich. Nur leben die vom verkaufen, und machen daher von dem Recht nur äußerst selten Gebrauch. Oliver
Soul E. schrieb: > Wie schränke ich bei ebay meinen Käuferkreis ein? Beschreibe genau an wen Du verkaufst und wem nicht. Du hast Vertragsfreiheit - GG-garantierte Privatautonomie: https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/vertragsfreiheit-rechtsgrundsaetze-und-grenzen_208_546676.html
Soul E. schrieb: > Woran sehe ich das, bevor ich > biete? Bei mir in der eBay-App sieht das Angebot so aus. Oliver
Nachtrag: im Web sieht man es tatsächlich nicht. Oliver
Oliver S. schrieb: > Aber ganz selbstverständlich. Nein, solche Geschäfte müssen grundsätzlich jeden bedienen. Bis auf die wohlbekannten Ausnahmen. Aber dürfen eben nicht willkürlich Menschen ausschließen. Bitte informiere dich bevor du Unsinn plapperst. Würde uns allen helfen vor allem dir.
Cyblord -. schrieb: > Oliver S. schrieb: >> Aber ganz selbstverständlich. > > Nein, solche Geschäfte müssen grundsätzlich jeden bedienen. Bis auf die > wohlbekannten Ausnahmen. Aber dürfen eben nicht willkürlich Menschen > ausschließen. Bitte informiere dich bevor du Unsinn plapperst. Würde uns > allen helfen vor allem dir. Du irrst. Macht aber nichts, kennt man hier schon. Einem Kontrahierungszwang unterliegen nur sehr wenige, definierte Geschäfte. Der Kaufmann um die Ecke, oder auch ein normaler Verkäufer bei Ebay gehören nicht dazu. Für die gilt selbstverständlich Vetragsfreiheit, incl. der Freiheit, keinen Vertrag mit jemandem abzuschließen. Oliver
Oliver S. schrieb: > oder auch ein normaler Verkäufer bei Ebay > gehören nicht dazu. Genau das habe ich bereits geschrieben. Hier widerspreche ich dir doch gar nicht.
Christian M. schrieb: > ich kaufe gefühlt 70% Zeugs von gewerbetreibenden auf Ebay. Ich kapier > das nicht :-( * B = Business (gewerbetreibende) * C = Consumer (Privatleute) * 2 = to (verkauf an) Ebay ist als C2C gestartet, als Flohmarkt. Mit Bewertungen und Vorabkasse, damit keiner Ramsch verkauft oder einfach nicht bezahlt. Irgendwann sind die Keller leer und die Betrüger pfiffig, das skaliert nicht. Deshalb will Ebay seit langem B2C. Deine 70% kommen gut hin. B2C hat viele Verkäuferpflichten. Rückgabe, Gewährleistung, Informationspflichten, etc. Wenn ein Verkäufer das für ein Produkt nicht bietet, muss er sicherstellen, dass er dieses nur an B verkauft. Mit der Option kann ebay seinen Umsatz vermutlich vervielfachen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.

