Hallo,
dass eine elektrisch betriebene Kaffeemaschine, rechtlich betrachtet, ein Elektrogerät ist, steht außer Zweifel. Nun gehört da eine gläserne Kanne dazu, welche direkt im Lieferumfang ist. Ist nun diese Kanne auch ein Elektrogerät? Also muss der Hersteller diese bei dem ganzen WEEE-Kram mit angeben und der Kunde sie bei der Elektroaltgeräterücknahme entsorgen und müssen die Elektromärkte sie als Elektrogerät zurücknehmen? Was gilt, wenn sie als Ersatzteil einzeln nachgekauft wird?
Wenn es sich nun um eine Kanne handelt, welche universell auf die Wärmeplatte einer elektrisch betriebenen Kaffeemaschine gestellt werden kann, zusätzlich jedoch auch für manuell betrieben Kaffeefilter vorgesehen ist, ist sie dann zu 50% als Elektrogerät anzusehen? Wie wird das rechtlich behandelt?
Hat dieser Sachverhalt Potenzial zum Wirtschaftswachstum im Abmahngewerbe?