Ist die Kaffeekanne ein Elektrogerät?

OP (Firma: dm2sh) #7821936
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Hallo,

dass eine elektrisch betriebene Kaffeemaschine, rechtlich betrachtet, ein Elektrogerät ist, steht außer Zweifel. Nun gehört da eine gläserne Kanne dazu, welche direkt im Lieferumfang ist. Ist nun diese Kanne auch ein Elektrogerät? Also muss der Hersteller diese bei dem ganzen WEEE-Kram mit angeben und der Kunde sie bei der Elektroaltgeräterücknahme entsorgen und müssen die Elektromärkte sie als Elektrogerät zurücknehmen? Was gilt, wenn sie als Ersatzteil einzeln nachgekauft wird?

Wenn es sich nun um eine Kanne handelt, welche universell auf die Wärmeplatte einer elektrisch betriebenen Kaffeemaschine gestellt werden kann, zusätzlich jedoch auch für manuell betrieben Kaffeefilter vorgesehen ist, ist sie dann zu 50% als Elektrogerät anzusehen? Wie wird das rechtlich behandelt?

Hat dieser Sachverhalt Potenzial zum Wirtschaftswachstum im Abmahngewerbe?

#7822077
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Ich bin dafür, daß Elektroschrott nur noch komplett in der Verkaufsverpackung mit allem Zubehör inklusive Anleitung und Treiber-CDs entsorgt werden darf!

Was ich schon Fernseher ohne Fernbedienung, Kameras ohne ihr Spezialdatenkabel und Kaffeevollautomaten ohne ihre Milchinsel gefunden habe, geht auf keine Kuhhaut!

Gibt aber auch andere Stellen, wo regelmäßig der Gärtner^W Entsorgungsbeauftragte die Blechdeckel von PC-Gehäusen abmacht und getrennt in den Stahlschrott wirft. Klarer Verstoß gegen den Geist der Verordung.;)

#7822089
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Ich hatte dabei unausgesprochen eher gewerbliche Wegwerfer im Blick. Da sortiert wirklich jemand in die verschiedenen Tonnen. Vor Corona war mal ein nackter Beamer mit zwei drei Kabeln im Elektroschrott. Und witzigerweise obenauf im Mischmüll die dazugehörige Tasche mit der Fernbedienung und Anleitung. So ein Memory- (das bekannte Spiel) Treffer gelingt aber selten.

Bei Laptops fehlt z.B. gerne der Akku. Und die Festplatte samt Halterahmen, weil Datenschutz. Bei Kleingeräten ist oft der Batteriefachdeckel im Hausmüll gelandet, als die Batterien entnommen wurden. Damit sind dann voll funktionsfähige Sachen Kernschrott oder wirtschaftlicher Totalschaden. Man hats nicht leicht als Sammler.

#7822141
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Bitte die Fernbedienungen mit Paketklebeband an das Gerät ankleben. Die rasseln sonst im E-Schrott-Container immer bis auf den Grund und man bekommt sie so schlecht raus geangelt. Und die Buntmetallsammler sollen bitte die Netzanschlusskabel nicht so kurz am Gerät abschneiden.

Freundliche Entsorger legen noch einen Gruß an den Schrotti mit bei. Ich fand mal einen kompletten Akkuschrauberkoffer mit einem Zettel drin: "Geht noch. Viel Spaß!"

(Firma: Hobbytheoretiker) #7822144
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Bei uns stellen häufig Leute mal was zum Verschenken raus. Da sind dann die Kaffeekannen schnell weg, weil irgendjemand diese brauchen kann. Es ist praktisch, wenn man auf diese Art und Weise nicht teuer eine Ersatzkanne kaufen muss, weil diese zu Bruch ging. Bis zum Bedarfsfall muss diese als Teekanne herhalten.

Gast #7822148
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Andreas M. schrieb:

Ich fand mal einen kompletten Akkuschrauberkoffer mit einem Zettel drin: "Geht noch. Viel Spaß!"

Was noch benutzbar ist, stelle ich mit einem Hinweis samt Bedienungsanleitung vors Haus. Nicht direkt sichtbare Teil-Defekte schreibe ich ggf. dazu.

Wenn es am nächsten Tag immer noch da steht, bringe ich es zum Wertstoffhof. Zu 95% kommt es nicht so weit.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7822319
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Da fällt mir ein, dass es auf der Welt, aber noch nicht bei uns, Kaffeemaschinenkannen gibt, die haben im Griff ein Funkteil eingebaut um mit der Kaffeemaschine zu kommunizieren. Da wäre die Kaffeekanne ein Elektrogerät, wenn der Griff sich für Laien nicht einfach abmachen ließe.

Bei der Kanne handelt es sich meistens um eine Glassorte, die nicht im Glascontainer für Glasflaschen entsorgt werden kann.

#7822413
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Dieter D. schrieb:

Bei der Kanne handelt es sich meistens um eine Glassorte, die nicht im Glascontainer für Glasflaschen entsorgt werden kann.

s/kann/sollte/ oder darf.

Wie oft aber wirft man so eine Kanne weg, als daß das ein Problem sein könnte?

OK, Du wirst das ordnungsgemäß alle fünf Jahre machen, weil Du ja herausgefunden hast, daß längerer Gebrauch von Gegenständen verboten ist.

Andere haben das noch nicht herausgefunden, und daher nicht Deine Probleme.

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