Hallo Leute, die Mieter haben eine Störung am Telefonanschluss. Ursache ist wohl das Telfonkabel, das außen an der Fassade angenagelt war. Die Plastik Nagelschellen sind gebrochen und das Kabel flattert nun umher, ist aber noch an einem Stück. Wahrscheinlich Kabelbruch, dort wo das Kabel wieder in die Wohnung geht, 2. Etage Altbau. Die Mieter berufen sich auf die Gesetzeslage, nachdem die Vermieterin das Kabel reparieren lassen muss. Ich habe bei O2 Telefonica angerufen und das Problem geschildert, aber mit mir wollen die nicht reden, ich bin ja nicht deren Vertragspartner. Die Mieter weigern sich beharrlich beim Kundendienst anzurufen weil ja angeblich der Vermieter zuständig wäre. Ich kann doch nicht einfach einen Elektriker rufen um an Leitungne on O2 oder der Telekom rumschrauben zu lassen. Die Telefonverteiler sind ja sowieso plombiert. Wer muss nun nun das Kabel vom Hof bis in die Wohnung neu legen? O2 oder der Vermieter auf eigene Kosten? Viele Grüße, Kurt
der Mieter dessen Telefon gestört ist, muss bei seinen Telefonprovider eine Störungsmeldung eingeben. Der Telefonprovider muss dann seinerseits die Telekom beauftragen das defekte Kabel auszutauschen. Telekom ist der Betreiber des Kabels, aber nicht der Vertragspartner des Mieters, sondern Vertragspartner des Telefonproviders. Deswegen kann der Mieter auch nicht die Telekom direkt beauftragen. Ralph Berres
Bezüglich Reparatur der Leitung zwischen APL und TAE gibt es ein blödes, immer gern von Mietern zitiertes BGH-Urteil: https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/mietwohnung-mit-telefonanschluss-wer-muss-leitung-reparieren-4381/ Danach war in dem Fall der Vermieter in der Pflicht, nicht der Mieter. Ich vermute dass das das Urteil ist, dass dir der Mieter um die Ohren haut. Wie das praktisch gehen soll wenn der Vermieter nicht der Vertragspartner ist, wer weiß es schon? Ich würde als Vermieter bei der Telekom anrufen (also zumindest wenn der APL von der Telekom oder Vorläufern ist :)) und den Schaden melden. Und zwar so, dass du notfalls nachweisen kannst, dass du das gemacht hast. So von Vermieter zu Vermieter, ich würde versuchen mich mittelfristig von dem Mieter zu trennen. Ein Mieter der sich weigert aus Kulanz zur Vereinfachung und Beschleunigung des Vorgangs ein paar Anrufe zu tätigen, wird langfristig keinen Spaß machen. Auch wenn er rechtlich nicht dafür zuständig ist. Die Anrufe wäre normales Entgegenkommen wenn man an einer Lösung interessiert ist.
Vielen Dank für die Antworten! Ich werde versuchen den Mietern den Sachverhalt nochmal zu erklären, ggf. sogar schriftlich. Wenn das nicht hilft, rede ich mal mit der Telekom. Zu den Mietern besteht eigentlich ein sehr gutes Verhältnis, keine Ahnung warum die nicht selbst längst aktiv wurden. Das Problem ist seit Mitte Dezember bekannt. Kündigen werde die bald von alleine und ziehen dann in ihr eigenes Haus.
Kurt B. schrieb: > Wenn das nicht hilft, rede ich mal mit der > Telekom. Zuständig ist wohl der Bauherrenservice.
Die Mieter werden es nicht sagen, aber die haben einfach Angst eine dicke Rechnung zu bekommen und sich mit dem Vermieter herumschlagen zu müssen. Es schwirrt irgendwo der Fall herum, wo der Anbieter keinen Kupfer-Anschluss mehr reparierte, sondern im Schadensfall LWL legte zu einem pauschalen Preis. Die Rechnung erging dann auch mit den folgenden Mahnungen an den Mieter. Mündliches hilft dem Mieter in dem Falle gar nicht. Er braucht etwas schriftliches auf das er sich im Problemfalle berufen kann. Der Vermieter muss auch nachsehen, was in seinem Vertrag steht. Es gibt Verträge, da endet die Kostenzuständigkeit am Hausanschluss, bei anderen an der Dose in der Wohnung. Es gibt zumindest ein Hochhaus mit vielen Eigentumswohnungen da endet die Zuständigkeit am jeweiligen Telefon-Verteilerkasten in jeder Etage.
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Kurt B. schrieb: > die Mieter haben eine Störung am Telefonanschluss Dann wenden sie sich an ihren Vertragspartner.(Punkt und Ende der Diskussion)
Naja, Reparaturkosten dürfen bis auf wenige Ausnahmen nicht auf Mieter umgelegt werden. Und bevor diese Kosten entstehen, müsste der Mieter ja erstmal ein entsprechenden Kostenvoranschlag vom Provider bekommen. Dann würden wir das auch bezahlen. Nur in 99,99% der Fälle ist der Telefonanbieter zur kostenlosen Entstörung verpflichtet.
War das schon immer so schwierig? Vor Jahren hab' ich mir garnichts dabei gedacht und nach einem Sturmschaden das zerfetzte Stück mit 19x1.5² und Lüsterklemmen ersetzt :(
Kurt B. schrieb: > Nur in 99,99% der Fälle ist der Telefonanbieter zur > kostenlosen Entstörung verpflichtet. Die Endleitung zwischen APL und TAE interessiert die Telekom nach der erstmaligen Installation nicht mehr. Wenn Dein Mieter eine Störung meldet und das Signal am APL noch anliegt, werden sie an Dich als Eigentümer verweisen. Am saubersten dürfte es sein, von einem Elektriker ein neues Kabel verlegen zu lassen, das dann die Telekom auf den APL auflegt. Falls er doch nicht verplombt sein sollte, einfach selbst machen.
H. H. schrieb: > Bis zur ersten TAE ist die Telekom zuständig. Nicht mehr! Alles was nach dem APL ist, geht die Telekom nix mehr an, auch wenn die selbst vor Jahren die Leitung selbst verlegt haben. Beim Kabelfernsehen ist das seits Vodafone gehört genauso. In dem Fall müsste also der Vermieter eine neue Leitung bis zum APL verlegen lassen. Was ich als Vermieter aber erst dann machen würde, wenn ich eine schriftliche Bestätigung der Telekom hätte, aus der hervorgeht, das der Fehler tatsächlich von der Verkabelung kommt. Ich hab nämlich schon mehrfach gehabt, dass entweder der Telekom Techniker schlicht zu faul war, das richtige Adernpaar zur Wohnung heraus zu messen, oder auch der Telekom-Kunde zu blöd war, das Gerät richtig anzuschliessen.
Kurt B. schrieb: > Ich werde versuchen den Mietern den Sachverhalt nochmal zu erklären, > ggf. sogar schriftlich. Wenn das nicht hilft, rede ich mal mit der > Telekom. Du möchtest denen einen Sachverhalt erklären, der nicht klar ist? Es ist zwar nicht völlig unstreitig, wessen Eigentum das Kabel ist. Das könnte der Vermieter sein oder aber ein TK-Unternehmen. Den Mietern gehört das Kabel sicher nicht. In jedem Fall aber gehört es ebenso zur Mietsache wie z. B. die Wasserleitungen im Haus – also muss der Vermieter es in vertragsgemäßem (= nutzungsfähigem Zustand halten. Wie er das macht, ist allein sein Problem! Eigentlich muss er wissen, ob er oder wer sonst Eigentümer des Kabels ist bzw. welchen Vertrag er mit dem Fremd-Eigentümer hat. Die Privatisierung der T. ist aber schon so lange her, dass das mancher nicht (mehr) weiß. Und es ist kompliziert: https://www.heuking.de/uploads/tx_nplawyer/0357__Wem_gehoert_das_Inhouse-Telefonkabel_MMR_8-2009.pdf Pragmatische Lösung: Ohne großes Trara einfach einen Handwerker mit Leiter kommen lassen, der das in zwei Stunden repariert. Ist ja offenbar nur ein primitives Kupferkabel mit 2 oder 4 Adern, da interessiert das keinen TK-Anbieter, denn es wird am Ende ja so funktionieren wie vorher.
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Bauform B. schrieb: > War das schon immer so schwierig? In dem fall ja, die Schadstelle liegt in 7-8m Höhe und ich bin nicht so ganz Schwindelfrei. Dass lasse ich lieber jemand anderen machen. Hmmm schrieb: > Wenn Dein Mieter eine Störung > meldet und das Signal am APL noch anliegt, werden sie an Dich als > Eigentümer verweisen. Ja, wenn. Dass soll erstmal festgestellt werden. Ich hatte hier in userem Haus auch etliche male den Telekomiker hier um meine DSL Leitung zu entstören. Hat jedesmal die 1. TAE ausgetauscht und an der Verkabelung gewackelt. Erst als der zweite Anschluss im Haus auch ausfiel hat man mal richtig gemessen und die abgesoffene Muffe in der Straße repariert. Kurt schrieb: > In dem Fall müsste also der > Vermieter eine neue Leitung bis zum APL verlegen lassen. Was ich als > Vermieter aber erst dann machen würde, wenn ich eine schriftliche > Bestätigung der Telekom hätte, aus der hervorgeht, das der Fehler > tatsächlich von der Verkabelung kommt. Sehe ich auch so. Ich verwalte die Bude nur und muss die Kosten niedrig halten, da geht es um jeden Euro. Leider wurde notwendige Reparaturen und Moderniesierungen imme rnur aufgeschoben. Und jetzt bröckelt es überall.
Kurt B. schrieb: > Ich verwalte die Bude nur und muss die Kosten niedrig halten, da geht es > um jeden Euro. Leider wurde notwendige Reparaturen und Moderniesierungen > imme rnur aufgeschoben. Und jetzt bröckelt es überall. Zeit auszusteigen.
Weiteres Adernpaar im bestehenden Kabel vorhanden? Könnte das neue Kabel durchs Treppenhaus? Alter ungenutzter Kamin vorhanden?
Martin P. schrieb: > Weiteres Adernpaar im bestehenden Kabel vorhanden? > > Könnte das neue Kabel durchs Treppenhaus? > Alter ungenutzter Kamin vorhanden? Hast Du Spass daran, mehrere Mauern zu durchbohren?
Ralf X. schrieb: > Hast Du Spass daran, mehrere Mauern zu durchbohren? Mit dem richtigen Bohrhammer in 10 Minuten erledigt. Kabelkanal wurde schon bei Hornbach gefunden?
Ralf X. schrieb: > Hast Du Spass daran, mehrere Mauern zu durchbohren? Bohrhämmer sind bestimmt weiter verbreitet wie 7m Leitern. Ganz zu schweigen von der Transportierbarkeit. Ein SDS 10x460 kostet nur 8€ mit Versand https://www.ebay.de/itm/132987471741 Ein zusätzlicher mit 1m nur weitere 8,20. Bis die hohe Leiter aufgestellt ist, sind die ersten paar Löcher schon fertig.
Lu schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Hast Du Spass daran, mehrere Mauern zu durchbohren? > > Mit dem richtigen Bohrhammer in 10 Minuten erledigt. > Kabelkanal wurde schon bei Hornbach gefunden? Prima Sache, am besten mit dickem Bohrer, damit das Kabel auf jeden Fall leicht durchflutscht. Falls unbenutzter/abgemeldeter Kamin vorhanden: Von oben rein ganz easy, aber unten wieder raus? 50mm Loch und dann mit Greifer und Inspektionskamera nach dem Kabel angeln? Kabelkanäle freiluft durch die Räume, bzw. ggf. auch Treppenhaus, oder an der Wand lang? Um Möbel drumrum, oder ggf. dahinter? Es ist immer wieder toll, welche Ideen einige Spinner so entwickeln.
Ralf X. schrieb: > Falls unbenutzter/abgemeldeter Kamin vorhanden: > Von oben rein ganz easy, aber unten wieder raus? Dem Telekommunisten hier ist es damals auf jeden Fall problemlos gelungen, die Glasfaser auf diese Weise im Keller aus dem Schornsteinzug zu angeln. Er war richtig happy, dass es diese Möglichkeit gab. Alles im Treppenhaus durch die Etagen zu bohren hätte er zwar zur Not auch gemacht, aber da darf man keine brennbaren Kabelkanäle verlegen (Flucht- und Rettungsweg), sondern er hätte einen hässlichen Blechkanal setzen müssen.
Wolf17 schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Hast Du Spass daran, mehrere Mauern zu durchbohren? > Bohrhämmer sind bestimmt weiter verbreitet wie 7m Leitern. Ganz zu > schweigen von der Transportierbarkeit. Ein SDS 10x460 kostet nur 8€ mit > Versand > https://www.ebay.de/itm/132987471741 > Ein zusätzlicher mit 1m nur weitere 8,20. Mein Langbohrerset für Stein/Beton zwischen 10 und 26mm reicht nur bis 900mm, auch meine Kernbohrsätze reichen für einen Kamin. Aber ich weiss auch, was das bedeutet. Insb., wenn Maschinen- oder Bohrerqualität nicht halten, was sie versprechen, bzw. der Anwender unerfahren ist. In der Firma hatte für den Aussenbereich der Kunden überwiegend dreiteilige 2,8m Leitern, die in jeden Kombi/Transporter pasten. Auch im Privatbereich weit verbreitet und 7m Arbeitshöhe mühelos erreichbar. > Bis die hohe Leiter aufgestellt ist, sind die ersten paar Löcher schon > fertig. Weder Maschinen, Bohrer oder Leitern liegen da rum, wo man sie gerade braucht. Eine Leiter verursacht idR. wenig Dreck beim Aufstellen, etc.. Du scheinst keine Kundenerfahrung zu haben.
Beitrag #7822637 wurde von einem Moderator gelöscht.
Ralf X. schrieb: > Von oben rein ganz easy, aber unten wieder raus? > 50mm Loch und dann mit Greifer und Inspektionskamera nach dem Kabel > angeln? Keine Erfahrung? Kamine haben unten eine Wartungsöffung! Durch beide Bohrungen bis nach unten führen, verbinden, zurückziehen.
Wolf17 schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Von oben rein ganz easy, aber unten wieder raus? >> 50mm Loch und dann mit Greifer und Inspektionskamera nach dem Kabel >> angeln? > Keine Erfahrung? Scheinbar für manche zuviel. > Kamine haben unten eine Wartungsöffung! Natürlich. Im ursprünglichen Zustand. Und je nach Schorni, etc. ist diese bei Stilllegung zu verschliessen. > Durch beide Bohrungen bis nach unten führen, verbinden, zurückziehen. Also, falls die grosse Wartungsöffnung unter dem gewollten unteren Zugang noch vorhanden ist, die obere oder untere Kabelbohrung so gross ansetzen, dass da auch die Kopplung ohne Probleme durch geht? Und das ganze so überaus intelligent wie Du und andere hier angehen, bevor feststeht, ob überhaupt ein ungenutzter Kamin im Haus vorhanden ist und durch wieviele Wände man den erreichen kann und ob da ggf. noch eine andere Planung für besteht? Von der derzeitig wahrscheinlich noch aussen vorhandenen "APL" oder was immer führt ein Kabel in ~7m Höhe und von dort durch die Hauswand zur TAE-Dose.. Falls Du einen totalen Abzockerbetrieb führst, kann ich Deine Gedanken nachvollziehen, ansonsten nicht!
Jörg W. schrieb: > Ralf X. schrieb: >> Falls unbenutzter/abgemeldeter Kamin vorhanden: >> Von oben rein ganz easy, aber unten wieder raus? > > Dem Telekommunisten hier ist es damals auf jeden Fall problemlos > gelungen, die Glasfaser auf diese Weise im Keller aus dem Schornsteinzug > zu angeln. Er war richtig happy, dass es diese Möglichkeit gab. Alles im > Treppenhaus durch die Etagen zu bohren hätte er zwar zur Not auch > gemacht, aber da darf man keine brennbaren Kabelkanäle verlegen (Flucht- > und Rettungsweg), sondern er hätte einen hässlichen Blechkanal setzen > müssen. Ja, alles kann man nicht einmal erahnen. Feuerschutz gegen Glasfaserkabel... 😊 Ich hätte es nicht gewusst.
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Ralf X. schrieb: > Feuerschutz gegen Glasfaserkabel... Nein, gegen Plastik-Kabelkanäle. Ohne Kanal verlegen will man natürlich aus anderen Gründen nicht.
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Ralf X. schrieb: > Also, falls die grosse Wartungsöffnung unter dem gewollten unteren > Zugang noch vorhanden ist, die obere oder untere Kabelbohrung so gross > ansetzen, dass da auch die Kopplung ohne Probleme durch geht? Statt zwei Kabel durch die Öffnungen zu ziehen und zu verbinden, kann man die Übung auch mit einem Seil machen, und dann mit dem Seil das Kabel durch beide Bohrungen ziehen ... aber dazu braucht man vermutlich einen Bohrschein, oder irgendeine andere erweiterte Qualifikation.
Wenn ein Kabel im Wind herum schlägt, kann jeder, der sich dazu in der Lage fühlt, das erstmal soweit sichern, dass das stabil bleibt.
Kurt B. schrieb: > Wer muss nun nun das Kabel vom Hof bis in die Wohnung neu legen? O2 oder > der Vermieter auf eigene Kosten? Eine Telekom freut sich bei der Störungsbeseitigung auch immer, wenn das neue Kabel schon verlegt ist und sie nur die Enden anklemmen muss. Die wenigsten T-Techniker werden eine massive Leiter mithaben um im 2. Stock außen Kabel zu verlegen.
Kurt B. schrieb: > In dem fall ja, die Schadstelle liegt in 7-8m Höhe >> Wenn Dein Mieter eine Störung >> meldet und das Signal am APL noch anliegt, werden sie an Dich als >> Eigentümer verweisen. > > Ja, wenn. Dass soll erstmal festgestellt werden. Dann nimmt man 10 Meter Kabel und 1 TAE-Dose aus dem Baumarkt, hängt das lose Ende aus dem Fenster und schließt es provisorisch unten an. Dann weiß man, ob das alte Kabel OK ist. Wenn es aber im Wind rumflattert, muss man es doch ohnehin in Ordnung bringen? Da sagt man als Verwalter dem Eigentümer einfach, es sei ja defekt und müsse erneuert werden ... Bei mir als Telekom-Kunde ist alles etwas einfacher. Ich habe mir im Telekom-Shop ein sogenanntes Signaturkabel geholt. Wenn man das zwischen TAE-Dose und Router steckt, kann die Telekom die Verkabelung bis zur TAE-Dose aus der Ferne ohne Techniker prüfen. https://de.wikipedia.org/wiki/Passiver_Prüfabschluss Das Kabel war kostenlos, und ob ich überhaupt T-Kunde war, haben die gar nicht gefragt. Die gehen davon aus, dass man sonst gar nicht in ihren Shop geht. :-) Diese Anschlussprüfung dauert nur zwei Sekunden, man kann sie sogar auf einer Internet-Seite der Telekom selbst ausführen – besser geht es doch gar nicht. https://www.telekom.de/hilfe/hilfe-bei-stoerungen/leitungspruefung?execution268328=e1s2 Vielleicht ist das vorhandene Kabel am Router sogar schon ein modernes Signaturkabel. Einfach mal die Prüfung versuchen.
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Reinhard S. schrieb: > Die wenigsten T-Techniker werden eine massive Leiter mithaben um im 2. > Stock außen Kabel zu verlegen. Bei der Auftragserteilung sollte man natürlich sagen, das die Wohnung im II. Stock liegt. Wenn der Techniker trotzdem keine Leiter mit hat, muss er eben zweimal kommen.
Rolf schrieb: > Dann nimmt man 10 Meter Kabel und 1 TAE-Dose aus dem Baumarkt, hängt das > lose Ende aus dem Fenster und schließt es provisorisch unten an. Ob die Mieter da mitmachen? Denen ist es ja anscheinend schon zuviel Aufwand einen Anruf beim Kundenservice zu machen. Rolf schrieb: > Wenn es aber im Wind rumflattert, > muss man es doch ohnehin in Ordnung bringen? Im Prinzip ja, wenn es noch genutzt werden soll. Vielleicht steigen die auf UMTS/GSM/5G... um oder Internet über Kabel-TV. Jeder vernünftige Provider bietet eine kostenlose Entstörung an. Die bezahlt man ja ohnehin mit den Telefongebühren. Warum soll ich da nun auf Verdacht aktiv werden? Als Dritter stehe ich ohnehin doof da, wegen Datenschutzregeln, weil ich die persönlichen Daten der Mieter nicht kenne und nicht bestimmen kann, wann die für eine Technikertermin Zeit haben. Eine Prüfung über die Telekomseite hatte ich als erstes versucht, die kennen aber die Nummer nicht. Geht wohl nur bei Telekom Asnschlüssen.
Kurt B. schrieb: > Jeder vernünftige Provider bietet eine kostenlose Entstörung an. Die > bezahlt man ja ohnehin mit den Telefongebühren. Warum soll ich da nun > auf Verdacht aktiv werden? Als Dritter stehe ich ohnehin doof da, wegen > Datenschutzregeln, weil ich die persönlichen Daten der Mieter nicht > kenne und nicht bestimmen kann, wann die für eine Technikertermin Zeit > haben. > Ich habe bei Störungen vom Anbieter bisweilen den Hinweis erhalten, das ein Techniker-Termin im Rahmen einer Entstörung für mich als Kunden kostenpflichtig wird, wenn der Fehler nicht beim Anbieter liegen sollte. Einmal hat der Anbieter sogar versucht, mir einen Einsatz zu Unrecht zu berechnen. Ich meine, dass das damals ca. 50 Euro Anfahrt und 25 Euro pro Viertelstunde waren. Da kommt schnell was zusammen.
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Harald W. schrieb: > Reinhard S. schrieb: >> Die wenigsten T-Techniker werden eine massive Leiter mithaben um im 2. >> Stock außen Kabel zu verlegen. > > Bei der Auftragserteilung sollte man natürlich sagen, das die Wohnung > im II. Stock liegt. Wenn der Techniker trotzdem keine Leiter mit hat, > muss er eben zweimal kommen. Die Trottel sind wieder los. Bringt mal euer Wissen zum Arbeitsschutz auf den Stand von 2010, dann wisst ihr, wie dumm die Aussage ist.
Kurt B. schrieb: > Jeder vernünftige Provider bietet eine kostenlose Entstörung an. Die > bezahlt man ja ohnehin mit den Telefongebühren. Zur Zeit der Deutschen Bundespost war das mal so, ja. Wir schreiben jetzt aber 2025. Da gibt es einen Punkt im Netz, ab dem Schluss ist mit "kostenlos". Dein Kabel gehört vermutlich zur Netzebene 4 und die ist in der Regel im Eigentum des Hausbesitzers. Der Entstörer geht trotzdem notfalls bis ins Wohnzimmer, um den Fehler zu finden. Wenn sich aber am Ende zeigt, dass der Fehler nicht in seinem Bereich liegt, dann geht er wieder nach Hause und/oder es kostet. Rechne mal mit 100 €/h. Und an wen geht die Rechnung? Ganz klar: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie – und DAS wollen die Mieter verständlicherweise nicht. So was bezahlen die nämlich ohnehin mit der Miete. ;-) > Warum soll ich da nun auf Verdacht aktiv werden? Weil der Vermieter verpflichtet ist, die Mietsache in nutzungsbereiten Zustand zu halten. Punkt. Sollen bei dir die Mieter selbst beim Wasserwerk anrufen müssen, wenn das Wasser nicht richtig aus dem Hahn kommt? Um dann den Einsatz bezahlen zu müssen, falls sich rausstellt, dass eine alte Leitung im Haus verstopft ist? > Als Dritter stehe ich ohnehin doof da Dein Pech.
Rolf schrieb: > Und an wen geht die Rechnung? Ganz klar: Wer die Musik > bestellt, bezahlt sie – und DAS wollen die Mieter verständlicherweise > nicht. Das ist das gleiche, wie: Dieter D. schrieb: > Die Mieter werden es nicht sagen, aber die haben einfach Angst eine > dicke Rechnung zu bekommen und sich mit dem Vermieter herumschlagen zu > müssen. Dieter D. schrieb: > Mündliches hilft dem Mieter in dem Falle gar nicht. Er braucht etwas > schriftliches auf das er sich im Problemfalle berufen kann. Also deutlich mehr Leute sind der Ansicht, das gleiche was Du schreibst ist falsch. ;) Frage zehn Juristen und Du bekommst 12 verschiedene Meinungen. Frage in einem Forum und Du bekommst ganz gegenteilige Meinungen abgelehnt oder bestätigt. Das eigentliche Problem von Kurt ist, dass er kein routinierter Hausverwalter ist, der fester Kunde bei einer routinierten Anwaltskanzlei für solche Hausverwaltungsherausforderungen ist. Die Kanzlei würde ihm das notwendige Textmodul schreiben, so dass die Mieter beim Provider anrufen können und auf was diese sich berufen müssen, damit der Vermieter mit dem Anbieter verhandeln kann und auch die Rechnung erhält. Wenn alles nicht fruchtet, weiss die Kanzlei, wie die Bundesnetzagentur zu beteiligen wäre.
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Kurt B. schrieb: > die Vermieterin > das Kabel reparieren lassen muss. Kurt B. schrieb: > Ich verwalte die Bude nur Was sagt denn die Vermieterin zu dem Thema. Ich würde ja sagen, es ist so oder so nicht gut wenn das Kabel draußen rum flattert - und wenn es bei allen Themen immer nur darum geht vermieterseitig Geld zu sparen, dann kann ich verstehen wenn die Mieter auch keinen Bock mehr haben da aktiv zu werden. Das ganze beruht ja auch etwas auf Gegenseitigkeit und eine Immobilie nur runter zu nutzen ist auf Dauer keine gute Lösung. Ein Renditeobjekt will auch etwas gepflegt werden... Irgendjemand muss die Leitung da ja auch mal hin genagelt haben...wahrscheinlich demnach mal ein praxisorientierter Mieter? Wenn das Kabel da eh schon baumelt, würde ich das so oder so wieder vernünftig her richten - würde ich für mich genauso machen. Das neue Kabel in einem Schutzrohr hoch führen und gut. Ist ja nun nicht der Riesenaufwand...
Re D. schrieb: > Die Trottel sind wieder los. Bringt mal euer Wissen zum Arbeitsschutz > auf den Stand von 2010, dann wisst ihr, wie dumm die Aussage ist. Ich habe keinerlei Höhenangst, aber bei 7 Metern Arbeitshöhe sollte man sich unabhängig von irgendwelchen Vorschriften vernünftig absichern. Die üblichen Leitern haben für solche Höhen oft keine ausreichend breiten Traversen oder es fehlen die dafür notwendigen Ballast-Gewichte. Dennis S. schrieb: > Irgendjemand muss die Leitung da ja auch mal hin genagelt > haben...wahrscheinlich demnach mal ein praxisorientierter Mieter? Bei älteren Häusern mit APL im Außenbereich habe ich so etwas schon ziemlich oft gesehen.
Dennis S. schrieb: > Was sagt denn die Vermieterin zu dem Thema. Dafür bin ich da, um sie nicht mit dem Kleinkram zu belästigen. Die Unterstellung einer geldgierigen Vermiterin weise ich entschieden zurück! Das Gegenteil ist der Fall. Das Verhältnis zu allen Mietern ist bisher immer gut bis freundschaftlich gewesen. Auf den Rest will ich jetzt garnicht mehr eingehen, da es hier nur um die Frage der Zuständigkeit für das Kabel geht.
Dennis S. schrieb: > Ich würde ja sagen, es ist so oder so nicht gut wenn das Kabel draußen > rum flattert - und wenn es bei allen Themen immer nur darum geht > vermieterseitig Geld zu sparen, dann kann ich verstehen wenn die Mieter > auch keinen Bock mehr haben da aktiv zu werden. > Das ganze beruht ja auch etwas auf Gegenseitigkeit und eine Immobilie > nur runter zu nutzen ist auf Dauer keine gute Lösung. Ein Renditeobjekt > will auch etwas gepflegt werden... > Irgendjemand muss die Leitung da ja auch mal hin genagelt > haben...wahrscheinlich demnach mal ein praxisorientierter Mieter? Bist Du bei der Antifa?
Kurt B. schrieb: > einer geldgierigen Vermiterin Dann ist das doch sehr positiv. Es geht ja auch gar nicht um "Geldgier" sondern um Rendite. Kaum ein Vermieter macht das ja aus Langerweile oder aus reiner Nächstenliebe - das meinte ich damit. Ich habe als Vermieter nur die Erfahrung gemacht, dass es sich lohnt zu investieren - glücklicher Mieter, ruhiger Mieter. Mache das nun seit knapp Zehn Jahren so und hatte noch keine Einbußen, weder bei der Miete noch bei den Investitionen - das zahlt sich alles doppelt aus. Allein aus dem Grund, würde ich da nicht lang überlegen und neues Kabel installieren - aber es geht ja hier um die Frage der Zuständigkeit. Aber hier gehts ja mehr um die Frage, ob Anbieter oder Vermieter für das Stück zuständig ist. Ich hätte gedacht, dass man da als "Hauseigentümer" einen "Mangel" an der flatteriegn Leitung melden kann, zur Not eben in Zusammenarbeit mit den Mietern - ist ja auch in deren Interesse. H. H. schrieb: > Bis zur ersten TAE ist die Telekom zuständig. Gab es das nicht eine Einschränkung, dass die TAE recht nah an der Übergabestelle liegen muss? Oder so etwas in der Art. Ja auch die nächstliegende, aber tatsächlich auch, wenn die am anderen Ende des Gebäudes liegt? Sehr oft ist es ja ganz einfach, indem eine TAE Aufputz direkt neben die Übergabestelle gesetzt wird - zwei 20cm Drähte durch gefummelt - und zack, ta daaaa... und weg.
Dennis S. schrieb: > Allein aus dem Grund, würde ich da nicht lang überlegen und neues Kabel > installieren - aber es geht ja hier um die Frage der Zuständigkeit. Es ist trotzdem sinnvoll, wenn der Mieter erst mal ein Ticket aufmacht. Schließlich ist ja gar nicht mal sicher, daß die Störung durch die flatternde Leitung kommt.
Dennis S. schrieb: > Gab es das nicht eine Einschränkung, dass die TAE recht nah an der > Übergabestelle liegen muss? In der Wohnung, nicht irgendwo anders im Haus. Bei Einfamilienhäusern ist das natürlich uneindeutig eindeutig, aber bei Mehrfamilienhäusern eben nicht.
Dennis S. schrieb: > Kurt B. schrieb: >> einer geldgierigen Vermiterin > > Dann ist das doch sehr positiv. Es geht ja auch gar nicht um "Geldgier" > sondern um Rendite. Kaum ein Vermieter macht das ja aus Langerweile oder > aus reiner Nächstenliebe - das meinte ich damit. Warum bringst Du das (dann) überhaupt ins Spiel? Bisher ging es um die Zuständigkeit und was ein Vermieter/Verwalter da überhaupt darf. Einfach an einer verplombten Fernmeldeleitung/Dose rumfummeln bestimmt nicht. > Ich habe als Vermieter nur die Erfahrung gemacht, dass es sich lohnt zu > investieren - glücklicher Mieter, ruhiger Mieter. > Mache das nun seit knapp Zehn Jahren so und hatte noch keine Einbußen, > weder bei der Miete noch bei den Investitionen - das zahlt sich alles > doppelt aus. Es spricht nichts dagegen, dass es in diesem Fall bisher anders gelaufen ist. > Allein aus dem Grund, würde ich da nicht lang überlegen und neues Kabel > installieren - aber es geht ja hier um die Frage der Zuständigkeit. Du merkst Deinen Widerspruch selber, oder muss man den nochmals erläutern? > Aber hier gehts ja mehr um die Frage, ob Anbieter oder Vermieter für das > Stück zuständig ist. s.o. > Ich hätte gedacht, dass man da als "Hauseigentümer" einen "Mangel" an > der flatteriegn Leitung melden kann, zur Not eben in Zusammenarbeit mit > den Mietern - ist ja auch in deren Interesse. Du hast den bisherigen Thread gelesen, aber scheinbar nicht verstanden.
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