Forum: Haus & Smart Home Zuständigkeit Telefonkabel im Mietshaus


von Kurt B. (kurt)


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Hallo Leute,
die Mieter haben eine Störung am Telefonanschluss. Ursache ist wohl das 
Telfonkabel, das außen an der Fassade angenagelt war. Die Plastik 
Nagelschellen sind gebrochen und das Kabel flattert nun umher, ist aber 
noch an einem Stück. Wahrscheinlich Kabelbruch, dort wo das Kabel wieder 
in die Wohnung geht, 2. Etage Altbau.

Die Mieter berufen sich auf die Gesetzeslage, nachdem die Vermieterin 
das Kabel reparieren lassen muss. Ich habe bei O2 Telefonica angerufen 
und das Problem geschildert, aber mit mir wollen die nicht reden, ich 
bin ja nicht deren Vertragspartner.

Die Mieter weigern sich beharrlich beim Kundendienst anzurufen weil ja 
angeblich der Vermieter zuständig wäre.

Ich kann doch nicht einfach einen Elektriker rufen um an Leitungne on O2 
oder der Telekom rumschrauben zu lassen. Die Telefonverteiler sind ja 
sowieso plombiert.

Wer muss nun nun das Kabel vom Hof bis in die Wohnung neu legen? O2 oder 
der Vermieter auf eigene Kosten?

Viele Grüße,

Kurt

von H. H. (hhinz)


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Bis zur ersten TAE ist die Telekom zuständig.

von Ralph B. (rberres)


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der Mieter dessen Telefon gestört ist, muss bei seinen Telefonprovider 
eine Störungsmeldung eingeben.
Der Telefonprovider muss dann seinerseits die Telekom beauftragen das 
defekte Kabel auszutauschen.
Telekom ist der Betreiber des Kabels, aber nicht der Vertragspartner des 
Mieters, sondern Vertragspartner des Telefonproviders.
Deswegen kann der Mieter auch nicht die Telekom direkt beauftragen.

Ralph Berres

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Bezüglich Reparatur der Leitung zwischen APL und TAE gibt es ein blödes, 
immer gern von Mietern zitiertes BGH-Urteil:

https://www.hausundgrund-verband.de/aktuelles/einzelansicht/mietwohnung-mit-telefonanschluss-wer-muss-leitung-reparieren-4381/

Danach war in dem Fall der Vermieter in der Pflicht, nicht der Mieter. 
Ich vermute dass das das Urteil ist, dass dir der Mieter um die Ohren 
haut.    Wie das praktisch gehen soll wenn der Vermieter nicht der 
Vertragspartner ist, wer weiß es schon?

Ich würde als Vermieter bei der Telekom anrufen (also zumindest wenn der 
APL von der Telekom oder Vorläufern ist :)) und den Schaden melden. Und 
zwar so, dass du notfalls nachweisen kannst, dass du das gemacht hast.

So von Vermieter zu Vermieter, ich würde versuchen mich mittelfristig 
von dem Mieter zu trennen. Ein Mieter der sich weigert aus Kulanz zur 
Vereinfachung und Beschleunigung des Vorgangs ein paar Anrufe zu 
tätigen, wird langfristig keinen Spaß machen. Auch wenn er rechtlich 
nicht dafür zuständig ist. Die Anrufe wäre normales Entgegenkommen wenn 
man an einer Lösung interessiert ist.

von Timo N. (tnn85)


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Klingt nach baldiger Mieterhöhung.

von Kurt B. (kurt)


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Vielen Dank für die Antworten!

Ich werde versuchen den Mietern den Sachverhalt nochmal zu erklären, 
ggf. sogar schriftlich. Wenn das nicht hilft, rede ich mal mit der 
Telekom.

Zu den Mietern besteht eigentlich ein sehr gutes Verhältnis, keine 
Ahnung warum die nicht selbst längst aktiv wurden. Das Problem ist seit 
Mitte Dezember bekannt.

Kündigen werde die bald von alleine und ziehen dann in ihr eigenes Haus.

von H. H. (hhinz)


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Kurt B. schrieb:
> Wenn das nicht hilft, rede ich mal mit der
> Telekom.

Zuständig ist wohl der Bauherrenservice.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Die Mieter werden es nicht sagen, aber die haben einfach Angst eine 
dicke Rechnung zu bekommen und sich mit dem Vermieter herumschlagen zu 
müssen.

Es schwirrt irgendwo der Fall herum, wo der Anbieter keinen 
Kupfer-Anschluss mehr reparierte, sondern im Schadensfall LWL legte zu 
einem pauschalen Preis. Die Rechnung erging dann auch mit den folgenden 
Mahnungen an den Mieter.

Mündliches hilft dem Mieter in dem Falle gar nicht. Er braucht etwas 
schriftliches auf das er sich im Problemfalle berufen kann.

Der Vermieter muss auch nachsehen, was in seinem Vertrag steht. Es gibt 
Verträge, da endet die Kostenzuständigkeit am Hausanschluss, bei anderen 
an der Dose in der Wohnung. Es gibt zumindest ein Hochhaus mit vielen 
Eigentumswohnungen da endet die Zuständigkeit am jeweiligen 
Telefon-Verteilerkasten in jeder Etage.

: Bearbeitet durch User
von Wendels B. (wendelsberg)


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Kurt B. schrieb:
> die Mieter haben eine Störung am Telefonanschluss

Dann wenden sie sich an ihren Vertragspartner.(Punkt und Ende der 
Diskussion)

von Kurt B. (kurt)


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Naja, Reparaturkosten dürfen bis auf wenige Ausnahmen nicht auf Mieter 
umgelegt werden.

Und bevor diese Kosten entstehen, müsste der Mieter ja erstmal ein 
entsprechenden Kostenvoranschlag vom Provider bekommen. Dann würden wir 
das auch bezahlen. Nur in 99,99% der Fälle ist der Telefonanbieter zur 
kostenlosen Entstörung verpflichtet.

von Bauform B. (bauformb)


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War das schon immer so schwierig? Vor Jahren hab' ich mir garnichts 
dabei gedacht und nach einem Sturmschaden das zerfetzte Stück mit 
19x1.5² und Lüsterklemmen ersetzt :(

von Hmmm (hmmm)


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Kurt B. schrieb:
> Nur in 99,99% der Fälle ist der Telefonanbieter zur
> kostenlosen Entstörung verpflichtet.

Die Endleitung zwischen APL und TAE interessiert die Telekom nach der 
erstmaligen Installation nicht mehr. Wenn Dein Mieter eine Störung 
meldet und das Signal am APL noch anliegt, werden sie an Dich als 
Eigentümer verweisen.

Am saubersten dürfte es sein, von einem Elektriker ein neues Kabel 
verlegen zu lassen, das dann die Telekom auf den APL auflegt. Falls er 
doch nicht verplombt sein sollte, einfach selbst machen.

von Kurt (sommerwin)


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H. H. schrieb:
> Bis zur ersten TAE ist die Telekom zuständig.

Nicht mehr!
Alles was nach dem APL ist, geht die Telekom nix mehr an, auch wenn die 
selbst vor Jahren die Leitung selbst verlegt haben. Beim Kabelfernsehen 
ist das seits Vodafone gehört genauso. In dem Fall müsste also der 
Vermieter eine neue Leitung bis zum APL verlegen lassen. Was ich als 
Vermieter aber erst dann machen würde, wenn ich eine schriftliche 
Bestätigung der Telekom hätte, aus der hervorgeht, das der Fehler 
tatsächlich von der Verkabelung kommt. Ich hab nämlich schon mehrfach 
gehabt, dass entweder der Telekom Techniker schlicht zu faul war, das 
richtige Adernpaar zur Wohnung heraus zu messen, oder auch der 
Telekom-Kunde zu blöd war, das Gerät richtig anzuschliessen.

von Ulf P. (bastler2004)


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Bauform B. schrieb:
> 19x1.5²

für Telefon? M. e. Humbug.

von Rolf (rolf22)


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Kurt B. schrieb:
> Ich werde versuchen den Mietern den Sachverhalt nochmal zu erklären,
> ggf. sogar schriftlich. Wenn das nicht hilft, rede ich mal mit der
> Telekom.

Du möchtest denen einen Sachverhalt erklären, der nicht klar ist?

Es ist zwar nicht völlig unstreitig, wessen Eigentum das Kabel ist. Das 
könnte der Vermieter sein oder aber ein TK-Unternehmen. Den Mietern 
gehört das Kabel sicher nicht.
In jedem Fall aber gehört es ebenso zur Mietsache wie z. B. die 
Wasserleitungen im Haus – also muss der Vermieter es in vertragsgemäßem 
(= nutzungsfähigem Zustand halten.

Wie er das macht, ist allein sein Problem! Eigentlich muss er wissen, ob 
er oder wer sonst Eigentümer des Kabels ist bzw. welchen Vertrag er mit 
dem Fremd-Eigentümer hat. Die Privatisierung der T. ist aber schon so 
lange her, dass das mancher nicht (mehr) weiß. Und es ist kompliziert:
https://www.heuking.de/uploads/tx_nplawyer/0357__Wem_gehoert_das_Inhouse-Telefonkabel_MMR_8-2009.pdf

Pragmatische Lösung: Ohne großes Trara einfach einen Handwerker mit 
Leiter kommen lassen, der das in zwei Stunden repariert. Ist ja offenbar 
nur ein primitives Kupferkabel mit 2 oder 4 Adern, da interessiert das 
keinen TK-Anbieter, denn es wird am Ende ja so funktionieren wie vorher.

: Bearbeitet durch User
von Kurt B. (kurt)


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Bauform B. schrieb:
> War das schon immer so schwierig?

In dem fall ja, die Schadstelle liegt in 7-8m Höhe und ich bin nicht so 
ganz Schwindelfrei. Dass lasse ich lieber jemand anderen machen.

Hmmm schrieb:
> Wenn Dein Mieter eine Störung
> meldet und das Signal am APL noch anliegt, werden sie an Dich als
> Eigentümer verweisen.

Ja, wenn. Dass soll erstmal festgestellt werden. Ich hatte hier in 
userem Haus auch etliche male den Telekomiker hier um meine DSL Leitung 
zu entstören. Hat jedesmal die 1. TAE ausgetauscht und an der 
Verkabelung gewackelt. Erst als der zweite Anschluss im Haus auch 
ausfiel hat man mal richtig gemessen und die abgesoffene Muffe in der 
Straße repariert.

Kurt schrieb:
> In dem Fall müsste also der
> Vermieter eine neue Leitung bis zum APL verlegen lassen. Was ich als
> Vermieter aber erst dann machen würde, wenn ich eine schriftliche
> Bestätigung der Telekom hätte, aus der hervorgeht, das der Fehler
> tatsächlich von der Verkabelung kommt.

Sehe ich auch so. Ich verwalte die Bude nur und muss die Kosten niedrig 
halten, da geht es um jeden Euro. Leider wurde notwendige Reparaturen 
und Moderniesierungen imme rnur aufgeschoben. Und jetzt bröckelt es 
überall.

von Wendels B. (wendelsberg)


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Kurt B. schrieb:
> Ich verwalte die Bude nur und muss die Kosten niedrig halten, da geht es
> um jeden Euro. Leider wurde notwendige Reparaturen und Moderniesierungen
> imme rnur aufgeschoben. Und jetzt bröckelt es überall.

Zeit auszusteigen.

von Martin P. (billx)


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Weiteres Adernpaar im bestehenden Kabel vorhanden?

Könnte das neue Kabel durchs Treppenhaus?
Alter ungenutzter Kamin vorhanden?

von Ralf X. (ralf0815)


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Martin P. schrieb:
> Weiteres Adernpaar im bestehenden Kabel vorhanden?
>
> Könnte das neue Kabel durchs Treppenhaus?
> Alter ungenutzter Kamin vorhanden?

Hast Du Spass daran, mehrere Mauern zu durchbohren?

von Lu (oszi45)


Angehängte Dateien:

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Ralf X. schrieb:
> Hast Du Spass daran, mehrere Mauern zu durchbohren?

Mit dem richtigen Bohrhammer in 10 Minuten erledigt.
Kabelkanal wurde schon bei Hornbach gefunden?

von Wolf17 (wolf17)


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Ralf X. schrieb:
> Hast Du Spass daran, mehrere Mauern zu durchbohren?
Bohrhämmer sind bestimmt weiter verbreitet wie 7m Leitern. Ganz zu 
schweigen von der Transportierbarkeit. Ein SDS 10x460 kostet nur 8€ mit 
Versand
https://www.ebay.de/itm/132987471741
Ein zusätzlicher mit 1m nur weitere 8,20.
Bis die hohe Leiter aufgestellt ist, sind die ersten paar Löcher schon 
fertig.

von Ralf X. (ralf0815)


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Lu schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Hast Du Spass daran, mehrere Mauern zu durchbohren?
>
> Mit dem richtigen Bohrhammer in 10 Minuten erledigt.
> Kabelkanal wurde schon bei Hornbach gefunden?

Prima Sache, am besten mit dickem Bohrer, damit das Kabel auf jeden Fall 
leicht durchflutscht.
Falls unbenutzter/abgemeldeter Kamin vorhanden:
Von oben rein ganz easy, aber unten wieder raus?
50mm Loch und dann mit Greifer und Inspektionskamera nach dem Kabel 
angeln?
Kabelkanäle freiluft durch die Räume, bzw. ggf. auch Treppenhaus, oder 
an der Wand lang?
Um Möbel drumrum, oder ggf. dahinter?

Es ist immer wieder toll, welche Ideen einige Spinner so entwickeln.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Falls unbenutzter/abgemeldeter Kamin vorhanden:
> Von oben rein ganz easy, aber unten wieder raus?

Dem Telekommunisten hier ist es damals auf jeden Fall problemlos 
gelungen, die Glasfaser auf diese Weise im Keller aus dem Schornsteinzug 
zu angeln. Er war richtig happy, dass es diese Möglichkeit gab. Alles im 
Treppenhaus durch die Etagen zu bohren hätte er zwar zur Not auch 
gemacht, aber da darf man keine brennbaren Kabelkanäle verlegen (Flucht- 
und Rettungsweg), sondern er hätte einen hässlichen Blechkanal setzen 
müssen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Ralf X. schrieb:
> welche Ideen

Internetsucht macht erfinderisch.

von Ralf X. (ralf0815)


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Wolf17 schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Hast Du Spass daran, mehrere Mauern zu durchbohren?
> Bohrhämmer sind bestimmt weiter verbreitet wie 7m Leitern. Ganz zu
> schweigen von der Transportierbarkeit. Ein SDS 10x460 kostet nur 8€ mit
> Versand
> https://www.ebay.de/itm/132987471741
> Ein zusätzlicher mit 1m nur weitere 8,20.

Mein Langbohrerset für Stein/Beton zwischen 10 und 26mm reicht nur bis 
900mm, auch meine Kernbohrsätze reichen für einen Kamin.
Aber ich weiss auch, was das bedeutet.
Insb., wenn Maschinen- oder Bohrerqualität nicht halten, was sie 
versprechen, bzw. der Anwender unerfahren ist.
In der Firma hatte für den Aussenbereich der Kunden überwiegend 
dreiteilige 2,8m Leitern, die in jeden Kombi/Transporter pasten.
Auch im Privatbereich weit verbreitet und 7m Arbeitshöhe mühelos 
erreichbar.

> Bis die hohe Leiter aufgestellt ist, sind die ersten paar Löcher schon
> fertig.

Weder Maschinen, Bohrer oder Leitern liegen da rum, wo man sie gerade 
braucht.
Eine Leiter verursacht idR. wenig Dreck beim Aufstellen, etc..
Du scheinst keine Kundenerfahrung zu haben.

Beitrag #7822637 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Wolf17 (wolf17)


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Ralf X. schrieb:
> Von oben rein ganz easy, aber unten wieder raus?
> 50mm Loch und dann mit Greifer und Inspektionskamera nach dem Kabel
> angeln?
Keine Erfahrung?
Kamine haben unten eine Wartungsöffung! Durch beide Bohrungen bis nach 
unten führen, verbinden, zurückziehen.

von Ralf X. (ralf0815)


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Wolf17 schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Von oben rein ganz easy, aber unten wieder raus?
>> 50mm Loch und dann mit Greifer und Inspektionskamera nach dem Kabel
>> angeln?
> Keine Erfahrung?

Scheinbar für manche zuviel.

> Kamine haben unten eine Wartungsöffung!

Natürlich.
Im ursprünglichen Zustand.
Und je nach Schorni, etc. ist diese bei Stilllegung zu verschliessen.

> Durch beide Bohrungen bis nach unten führen, verbinden, zurückziehen.

Also, falls die grosse Wartungsöffnung unter dem gewollten unteren 
Zugang noch vorhanden ist, die obere oder untere Kabelbohrung so gross 
ansetzen, dass da auch die Kopplung ohne Probleme durch geht?
Und das ganze so überaus intelligent wie Du und andere hier angehen, 
bevor feststeht, ob überhaupt ein ungenutzter Kamin im Haus vorhanden 
ist und durch wieviele Wände man den erreichen kann und ob da ggf. noch 
eine andere Planung für besteht?

Von der derzeitig wahrscheinlich noch aussen vorhandenen "APL" oder 
was immer führt ein Kabel in ~7m Höhe und von dort durch die Hauswand 
zur TAE-Dose..

Falls Du einen totalen Abzockerbetrieb führst, kann ich Deine Gedanken 
nachvollziehen, ansonsten nicht!

von Ralf X. (ralf0815)


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Jörg W. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Falls unbenutzter/abgemeldeter Kamin vorhanden:
>> Von oben rein ganz easy, aber unten wieder raus?
>
> Dem Telekommunisten hier ist es damals auf jeden Fall problemlos
> gelungen, die Glasfaser auf diese Weise im Keller aus dem Schornsteinzug
> zu angeln. Er war richtig happy, dass es diese Möglichkeit gab. Alles im
> Treppenhaus durch die Etagen zu bohren hätte er zwar zur Not auch
> gemacht, aber da darf man keine brennbaren Kabelkanäle verlegen (Flucht-
> und Rettungsweg), sondern er hätte einen hässlichen Blechkanal setzen
> müssen.

Ja, alles kann man nicht einmal erahnen.
Feuerschutz gegen Glasfaserkabel... 😊
Ich hätte es nicht gewusst.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ralf X. schrieb:
> Feuerschutz gegen Glasfaserkabel...

Nein, gegen Plastik-Kabelkanäle. Ohne Kanal verlegen will man natürlich 
aus anderen Gründen nicht.

: Bearbeitet durch Moderator
von Harald K. (kirnbichler)


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Ralf X. schrieb:
> Also, falls die grosse Wartungsöffnung unter dem gewollten unteren
> Zugang noch vorhanden ist, die obere oder untere Kabelbohrung so gross
> ansetzen, dass da auch die Kopplung ohne Probleme durch geht?

Statt zwei Kabel durch die Öffnungen zu ziehen und zu verbinden, kann 
man die Übung auch mit einem Seil machen, und dann mit dem Seil das 
Kabel durch beide Bohrungen ziehen ... aber dazu braucht man vermutlich 
einen Bohrschein, oder irgendeine andere erweiterte Qualifikation.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Wenn ein Kabel im Wind herum schlägt,
kann jeder, der sich dazu in der Lage fühlt,
das erstmal soweit sichern, dass das stabil bleibt.

von Reinhard S. (rezz)


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Kurt B. schrieb:
> Wer muss nun nun das Kabel vom Hof bis in die Wohnung neu legen? O2 oder
> der Vermieter auf eigene Kosten?

Eine Telekom freut sich bei der Störungsbeseitigung auch immer, wenn das 
neue Kabel schon verlegt ist und sie nur die Enden anklemmen muss.

Die wenigsten T-Techniker werden eine massive Leiter mithaben um im 2. 
Stock außen Kabel zu verlegen.

von Rolf (rolf22)


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Kurt B. schrieb:
> In dem fall ja, die Schadstelle liegt in 7-8m Höhe

>> Wenn Dein Mieter eine Störung
>> meldet und das Signal am APL noch anliegt, werden sie an Dich als
>> Eigentümer verweisen.
>
> Ja, wenn. Dass soll erstmal festgestellt werden.

Dann nimmt man 10 Meter Kabel und 1 TAE-Dose aus dem Baumarkt, hängt das 
lose Ende aus dem Fenster und schließt es provisorisch unten an. Dann 
weiß man, ob das alte Kabel OK ist. Wenn es aber im Wind rumflattert, 
muss man es doch ohnehin in Ordnung bringen? Da sagt man als Verwalter 
dem Eigentümer einfach, es sei ja defekt und müsse erneuert werden ...

Bei mir als Telekom-Kunde ist alles etwas einfacher. Ich habe mir im 
Telekom-Shop ein sogenanntes Signaturkabel geholt. Wenn man das zwischen 
TAE-Dose und Router steckt, kann die Telekom die Verkabelung bis zur 
TAE-Dose aus der Ferne ohne Techniker prüfen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Passiver_Prüfabschluss
Das Kabel war kostenlos, und ob ich überhaupt T-Kunde war, haben die gar 
nicht gefragt. Die gehen davon aus, dass man sonst gar nicht in ihren 
Shop geht. :-)

Diese Anschlussprüfung dauert nur zwei Sekunden, man kann sie sogar auf 
einer Internet-Seite der Telekom selbst ausführen – besser geht es doch 
gar nicht.
https://www.telekom.de/hilfe/hilfe-bei-stoerungen/leitungspruefung?execution268328=e1s2
Vielleicht ist das vorhandene Kabel am Router sogar schon ein modernes 
Signaturkabel. Einfach mal die Prüfung versuchen.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Reinhard S. schrieb:

> Die wenigsten T-Techniker werden eine massive Leiter mithaben um im 2.
> Stock außen Kabel zu verlegen.

Bei der Auftragserteilung sollte man natürlich sagen, das die Wohnung
im II. Stock liegt. Wenn der Techniker trotzdem keine Leiter mit hat,
muss er eben zweimal kommen.

von Kurt B. (kurt)


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Rolf schrieb:
> Dann nimmt man 10 Meter Kabel und 1 TAE-Dose aus dem Baumarkt, hängt das
> lose Ende aus dem Fenster und schließt es provisorisch unten an.

Ob die Mieter da mitmachen? Denen ist es ja anscheinend schon zuviel 
Aufwand einen Anruf beim Kundenservice zu machen.

Rolf schrieb:
> Wenn es aber im Wind rumflattert,
> muss man es doch ohnehin in Ordnung bringen?

Im Prinzip ja, wenn es noch genutzt werden soll. Vielleicht steigen die 
auf UMTS/GSM/5G... um oder Internet über Kabel-TV.

Jeder vernünftige Provider bietet eine kostenlose Entstörung an. Die 
bezahlt man ja ohnehin mit den Telefongebühren. Warum soll ich da nun 
auf Verdacht aktiv werden? Als Dritter stehe ich ohnehin doof da, wegen 
Datenschutzregeln, weil ich die persönlichen Daten der Mieter nicht 
kenne und nicht bestimmen kann, wann die für eine Technikertermin Zeit 
haben.

Eine Prüfung über die Telekomseite hatte ich als erstes versucht, die 
kennen aber die Nummer nicht. Geht wohl nur bei Telekom Asnschlüssen.

von Robert (krapfen)


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Kurt B. schrieb:
> Jeder vernünftige Provider bietet eine kostenlose Entstörung an. Die
> bezahlt man ja ohnehin mit den Telefongebühren. Warum soll ich da nun
> auf Verdacht aktiv werden? Als Dritter stehe ich ohnehin doof da, wegen
> Datenschutzregeln, weil ich die persönlichen Daten der Mieter nicht
> kenne und nicht bestimmen kann, wann die für eine Technikertermin Zeit
> haben.
>

Ich habe bei Störungen vom Anbieter bisweilen den Hinweis erhalten, das 
ein Techniker-Termin im Rahmen einer Entstörung für mich als Kunden 
kostenpflichtig wird, wenn der Fehler nicht beim Anbieter liegen sollte. 
Einmal hat der Anbieter sogar versucht, mir einen Einsatz zu Unrecht zu 
berechnen. Ich meine, dass das damals ca. 50 Euro Anfahrt und 25 Euro 
pro Viertelstunde waren. Da kommt schnell was zusammen.

: Bearbeitet durch User
von Re D. (re_d272)


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Harald W. schrieb:
> Reinhard S. schrieb:
>> Die wenigsten T-Techniker werden eine massive Leiter mithaben um im 2.
>> Stock außen Kabel zu verlegen.
>
> Bei der Auftragserteilung sollte man natürlich sagen, das die Wohnung
> im II. Stock liegt. Wenn der Techniker trotzdem keine Leiter mit hat,
> muss er eben zweimal kommen.

Die Trottel sind wieder los. Bringt mal euer Wissen zum Arbeitsschutz 
auf den Stand von 2010, dann wisst ihr, wie dumm die Aussage ist.

von Rolf (rolf22)


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Kurt B. schrieb:
> Jeder vernünftige Provider bietet eine kostenlose Entstörung an. Die
> bezahlt man ja ohnehin mit den Telefongebühren.

Zur Zeit der Deutschen Bundespost war das mal so, ja. Wir schreiben 
jetzt aber 2025. Da gibt es einen Punkt im Netz, ab dem Schluss ist mit 
"kostenlos". Dein Kabel gehört vermutlich zur Netzebene 4 und die ist in 
der Regel im Eigentum des Hausbesitzers.
Der Entstörer geht trotzdem notfalls bis ins Wohnzimmer, um den Fehler 
zu finden. Wenn sich aber am Ende zeigt, dass der Fehler nicht in seinem 
Bereich liegt, dann geht er wieder nach Hause und/oder es kostet. Rechne 
mal mit 100 €/h. Und an wen geht die Rechnung? Ganz klar: Wer die Musik 
bestellt, bezahlt sie – und DAS wollen die Mieter verständlicherweise 
nicht.
So was bezahlen die nämlich ohnehin mit der Miete. ;-)

> Warum soll ich da nun auf Verdacht aktiv werden?

Weil der Vermieter verpflichtet ist, die Mietsache in nutzungsbereiten 
Zustand zu halten. Punkt.
Sollen bei dir die Mieter selbst beim Wasserwerk anrufen müssen, wenn 
das Wasser nicht richtig aus dem Hahn kommt? Um dann den Einsatz 
bezahlen zu müssen, falls sich rausstellt, dass eine alte Leitung im 
Haus verstopft ist?

> Als Dritter stehe ich ohnehin doof da

Dein Pech.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Rolf schrieb:
> Und an wen geht die Rechnung? Ganz klar: Wer die Musik
> bestellt, bezahlt sie – und DAS wollen die Mieter verständlicherweise
> nicht.

Das ist das gleiche, wie:

Dieter D. schrieb:
> Die Mieter werden es nicht sagen, aber die haben einfach Angst eine
> dicke Rechnung zu bekommen und sich mit dem Vermieter herumschlagen zu
> müssen.

Dieter D. schrieb:
> Mündliches hilft dem Mieter in dem Falle gar nicht. Er braucht etwas
> schriftliches auf das er sich im Problemfalle berufen kann.

Also deutlich mehr Leute sind der Ansicht, das gleiche was Du schreibst 
ist falsch. ;)

Frage zehn Juristen und Du bekommst 12 verschiedene Meinungen. Frage in 
einem Forum und Du bekommst ganz gegenteilige Meinungen abgelehnt oder 
bestätigt.

Das eigentliche Problem von Kurt ist, dass er kein routinierter 
Hausverwalter ist, der fester Kunde bei einer routinierten 
Anwaltskanzlei für solche Hausverwaltungsherausforderungen ist.

Die Kanzlei würde ihm das notwendige Textmodul schreiben, so dass die 
Mieter beim Provider anrufen können und auf was diese sich berufen 
müssen, damit der Vermieter mit dem Anbieter verhandeln kann und auch 
die Rechnung erhält. Wenn alles nicht fruchtet, weiss die Kanzlei, wie 
die Bundesnetzagentur zu beteiligen wäre.

: Bearbeitet durch User
von Dennis S. (whiterussian)


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Kurt B. schrieb:
> die Vermieterin
> das Kabel reparieren lassen muss.

Kurt B. schrieb:
> Ich verwalte die Bude nur

Was sagt denn die Vermieterin zu dem Thema.

Ich würde ja sagen, es ist so oder so nicht gut wenn das Kabel draußen 
rum flattert - und wenn es bei allen Themen immer nur darum geht 
vermieterseitig Geld zu sparen, dann kann ich verstehen wenn die Mieter 
auch keinen Bock mehr haben da aktiv zu werden.
Das ganze beruht ja auch etwas auf Gegenseitigkeit und eine Immobilie 
nur runter zu nutzen ist auf Dauer keine gute Lösung. Ein Renditeobjekt 
will auch etwas gepflegt werden...
Irgendjemand muss die Leitung da ja auch mal hin genagelt 
haben...wahrscheinlich demnach mal ein praxisorientierter Mieter?

Wenn das Kabel da eh schon baumelt, würde ich das so oder so wieder 
vernünftig her richten - würde ich für mich genauso machen. Das neue 
Kabel in einem Schutzrohr hoch führen und gut. Ist ja nun nicht der 
Riesenaufwand...

von Robert (krapfen)


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Re D. schrieb:
> Die Trottel sind wieder los. Bringt mal euer Wissen zum Arbeitsschutz
> auf den Stand von 2010, dann wisst ihr, wie dumm die Aussage ist.

Ich habe keinerlei Höhenangst, aber bei 7 Metern Arbeitshöhe sollte man 
sich unabhängig von irgendwelchen Vorschriften vernünftig absichern. Die 
üblichen Leitern haben für solche Höhen oft keine ausreichend breiten 
Traversen oder es fehlen die dafür notwendigen Ballast-Gewichte.

Dennis S. schrieb:
> Irgendjemand muss die Leitung da ja auch mal hin genagelt
> haben...wahrscheinlich demnach mal ein praxisorientierter Mieter?

Bei älteren Häusern mit APL im Außenbereich habe ich so etwas schon 
ziemlich oft gesehen.

von Harald W. (wilhelms)


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Re D. schrieb:

> Die Trottel sind wieder los.

Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung. :-)

von Kurt B. (kurt)


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Dennis S. schrieb:
> Was sagt denn die Vermieterin zu dem Thema.

Dafür bin ich da, um sie nicht mit dem Kleinkram zu belästigen. Die 
Unterstellung einer geldgierigen Vermiterin weise ich entschieden 
zurück! Das Gegenteil ist der Fall. Das Verhältnis zu allen Mietern ist 
bisher immer gut bis freundschaftlich gewesen. Auf den Rest will ich 
jetzt garnicht mehr eingehen, da es hier nur um die Frage der 
Zuständigkeit für das Kabel geht.

von Ralf X. (ralf0815)


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Dennis S. schrieb:

> Ich würde ja sagen, es ist so oder so nicht gut wenn das Kabel draußen
> rum flattert - und wenn es bei allen Themen immer nur darum geht
> vermieterseitig Geld zu sparen, dann kann ich verstehen wenn die Mieter
> auch keinen Bock mehr haben da aktiv zu werden.
> Das ganze beruht ja auch etwas auf Gegenseitigkeit und eine Immobilie
> nur runter zu nutzen ist auf Dauer keine gute Lösung. Ein Renditeobjekt
> will auch etwas gepflegt werden...
> Irgendjemand muss die Leitung da ja auch mal hin genagelt
> haben...wahrscheinlich demnach mal ein praxisorientierter Mieter?

Bist Du bei der Antifa?

von Dennis S. (whiterussian)


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Kurt B. schrieb:
> einer geldgierigen Vermiterin

Dann ist das doch sehr positiv. Es geht ja auch gar nicht um "Geldgier" 
sondern um Rendite. Kaum ein Vermieter macht das ja aus Langerweile oder 
aus reiner Nächstenliebe -  das meinte ich damit.
Ich habe als Vermieter nur die Erfahrung gemacht, dass es sich lohnt zu 
investieren - glücklicher Mieter, ruhiger Mieter.
Mache das nun seit knapp Zehn Jahren so und hatte noch keine Einbußen, 
weder bei der Miete noch bei den Investitionen - das zahlt sich alles 
doppelt aus.
Allein aus dem Grund, würde ich da nicht lang überlegen und neues Kabel 
installieren - aber es geht ja hier um die Frage der Zuständigkeit.

Aber hier gehts ja mehr um die Frage, ob Anbieter oder Vermieter für das 
Stück zuständig ist.
Ich hätte gedacht, dass man da als "Hauseigentümer" einen "Mangel" an 
der flatteriegn Leitung melden kann, zur Not eben in Zusammenarbeit mit 
den Mietern - ist ja auch in deren Interesse.

H. H. schrieb:
> Bis zur ersten TAE ist die Telekom zuständig.

Gab es das nicht eine Einschränkung, dass die TAE recht nah an der 
Übergabestelle liegen muss? Oder so etwas in der Art. Ja auch die 
nächstliegende, aber tatsächlich auch, wenn die am anderen Ende des 
Gebäudes liegt?
Sehr oft ist es ja ganz einfach, indem eine TAE Aufputz direkt neben die 
Übergabestelle gesetzt wird - zwei 20cm Drähte durch gefummelt - und 
zack, ta daaaa... und weg.

von Michael L. (nanu)


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Dennis S. schrieb:
> Allein aus dem Grund, würde ich da nicht lang überlegen und neues Kabel
> installieren - aber es geht ja hier um die Frage der Zuständigkeit.

Es ist trotzdem sinnvoll, wenn der Mieter erst mal ein Ticket aufmacht. 
Schließlich ist ja gar nicht mal sicher, daß die Störung durch die 
flatternde Leitung kommt.

von Harald K. (kirnbichler)


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Dennis S. schrieb:
> Gab es das nicht eine Einschränkung, dass die TAE recht nah an der
> Übergabestelle liegen muss?

In der Wohnung, nicht irgendwo anders im Haus. Bei Einfamilienhäusern 
ist das natürlich uneindeutig eindeutig, aber bei Mehrfamilienhäusern 
eben nicht.

von Ralf X. (ralf0815)


Lesenswert?

Dennis S. schrieb:
> Kurt B. schrieb:
>> einer geldgierigen Vermiterin
>
> Dann ist das doch sehr positiv. Es geht ja auch gar nicht um "Geldgier"
> sondern um Rendite. Kaum ein Vermieter macht das ja aus Langerweile oder
> aus reiner Nächstenliebe -  das meinte ich damit.

Warum bringst Du das (dann) überhaupt ins Spiel?
Bisher ging es um die Zuständigkeit und was ein Vermieter/Verwalter da 
überhaupt darf.
Einfach an einer verplombten Fernmeldeleitung/Dose rumfummeln bestimmt 
nicht.

> Ich habe als Vermieter nur die Erfahrung gemacht, dass es sich lohnt zu
> investieren - glücklicher Mieter, ruhiger Mieter.
> Mache das nun seit knapp Zehn Jahren so und hatte noch keine Einbußen,
> weder bei der Miete noch bei den Investitionen - das zahlt sich alles
> doppelt aus.

Es spricht nichts dagegen, dass es in diesem Fall bisher anders gelaufen 
ist.

> Allein aus dem Grund, würde ich da nicht lang überlegen und neues Kabel
> installieren - aber es geht ja hier um die Frage der Zuständigkeit.

Du merkst Deinen Widerspruch selber, oder muss man den nochmals 
erläutern?

> Aber hier gehts ja mehr um die Frage, ob Anbieter oder Vermieter für das
> Stück zuständig ist.

s.o.

> Ich hätte gedacht, dass man da als "Hauseigentümer" einen "Mangel" an
> der flatteriegn Leitung melden kann, zur Not eben in Zusammenarbeit mit
> den Mietern - ist ja auch in deren Interesse.

Du hast den bisherigen Thread gelesen, aber scheinbar nicht 
verstanden.

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