Forum: Offtopic Anschluss nur durch Elektrofachkraft


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von Peter M. (r2d3)


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Hallo,

irgendwie kommt mir das vor wie die Monopolisierung des Banalen.

Wenn ich noch nicht einmal einen Eurostecker in die Steckdose oder eine 
Glühlampe mit E14-Sockel in eine Fassung drehten darf -

für wie inkompetent hält man mich dann eigentlich?!

Gibt es unterhalb der Elektrofachkraft noch eine weitere Qualifikation, 
also z.B. "Glühlampenführerschein" oder so ähnlich?

Ich möchte ja schließlich nicht gegen existierende Gesetze verstoßen... 
:)

: Gesperrt durch Moderator
von Cyblord -. (cyblord)


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Peter M. schrieb:
> irgendwie kommt mir das vor wie die Monopolisierung des Banalen.

Wieso, der Satz da ist eine Privatmeinung des Herstellers. Kein Gesetz. 
Keine Verpflichtung für dich.

von Peter D. (peda)


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Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf das auch.

von René H. (mumpel)


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Peter M. schrieb:
> für wie inkompetent hält man mich dann eigentlich?!

Streng genommen darf der normale Bürger noch nicht einmal eine 
Deckenlampe auf- oder abhängen, und müsste dafür einen Elektriker rufen 
(Macht aber kaum einer).

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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René H. schrieb:
> Peter M. schrieb:
>> für wie inkompetent hält man mich dann eigentlich?!
>
> Streng genommen darf der normale Bürger noch nicht einmal eine
> Deckenlampe auf- oder abhängen, und müsste dafür einen Elektriker rufen
> (Macht aber kaum einer).

Da würde mich die Norm dazu mal interessieren. Wie hoch ist das Strafmaß 
bei Zuwiderhandlung?

: Bearbeitet durch User
von Darius (dariusd)


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Hallo

Der Hersteller (der Importeur, der "Im Verkehr Bringer") sichert sich 
nur ab.

Du meckerst den Falschen an.

Lasse deinen Unmut bei den Anwälten, Verbraucherschutzvereinen, 
Gerichten (die leider nicht bestimmte Klagen direkt abweisen -dürfen-?), 
den Versicherungsunternehmen, den lauten Schreihälsen vor allem in den 
sozialen Medien und Leuten ab die nicht akzeptieren das Unfälle und der 
tot zu Leben dazugehören und zwar auch bei ihren Angestellten, Kindern 
und Freunden, los.



Wobei die Hersteller und Co. (auch der Gesetzgeber und die Fachkräfte) 
auch nicht dumm sind und genau wissen und akzeptieren wie es in der 
gelebten Praxis abläuft.

Wenn aber was passiert - sind alle die (teilweise persönlich) für Andere 
die sie man nicht mal in entferntesten Beeinflussen können Verantwortung 
aufgedrückt wird aus dem Schneider.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Demnach darf man das 
eigentlich nicht selber. Man könnte sagen, dass das Aufhängen einer 
Deckenlampe wie das Montieren einer Steckdose ist, was man ja auch nicht 
selber darf. Wäre an der Decke eine Steckdose, und man hängt eine Lampe 
mit Stecker auf, dann wäre das kein Problem. In der Praxis ist das aber 
nur relevant, wenn Du einen Fehler machst und Dir die Hütte abbrennt, 
und man Dir das nachweist.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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René H. schrieb:
> Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).

Zitiere doch bitte mal die Stelle wo steht was ich nicht darf und welche 
Strafe ich bekomme wenn ich es trotzdem mache. Danke.

von René H. (mumpel)


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Cyblord -. schrieb:
> und welche Strafe ich bekomme wenn ich es trotzdem mache

Gar keine. Bußgelder drohen nicht, weil das niemand ahndet.

von Michael B. (laberkopp)


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René H. schrieb:
> Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Demnach darf man das
> eigentlich nicht selber. Man könnte sagen, dass das Aufhängen einer
> Deckenlampe wie das Montieren einer Steckdose ist, was man ja auch nicht
> selber darf.

Er hat aber eine Lampenfassung mit Kabel mit Eurostecker gekauft, 
elektrisch geht es da nur ums Einstöpseln des Eurosteckers in eine 
Steckdose.

Allerdings muss er sich seine Lampe ja erst bauen, und dabei 
kontrolliert nur eine Elektrofachkraft, ob die Leistung der Glühlampe 
nicht vielleicht etwas viel für den Federschmuck des Lampenschirms ist.

https://www.otto.de/p/blingbin-led-pendelleuchte-haengeleuchte-moderne-kronleuchter-lampenschirm-aus-weissen-federn-ohne-gluehbirne-ohne-leuchtmittel-o-30-cm-e27-lampe-haengelampe-fuer-schlafzimmer-wohnzimmer-S0QCD0GG/#ech=28980570&variationId=S0QCD0GG2TC5

Dass ist Deutschland streng nach Gesetz dem Wohnungseigentümer das 
Aufhängen einer Lampe genau so verboten ist wie der Anschluss eines 
Herdes, zeigt wie krass idiotisch lebensfremd unsere Gesetze zum 
Ausschliesslichen Vorteil der jeweiligen Lobby inzwischen sind. In 
Frankreich/Skandinavien gibt es dort wenigstens einen 
Deckenlampenstecker, aber den Herdstecker (Perilex) hat man ja lieber 
abgeschafft.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Michael B. schrieb:
> Dass ist Deutschland streng nach Gesetz dem Wohnungseigentümer das
> Aufhängen einer Lampe genau so verboten ist wie der Anschluss eines
> Herdes, zeigt wie krass idiotisch lebensfremd unsere Gesetze zum
> Ausschliesslichen Vorteil der jeweiligen Lobby inzwischen sind.

§ 13 NAV ist allerdings in die Kritik geraten. Denn die Lampe ist hinter 
dem Sicherungskasten. In der Praxis interessiert sich aber niemand dafür 
(außer Versicherungen im Schadensfall), solange die Arbeiten fachgerecht 
ausgeführt werden. Anders als an Arbeitsplätzen, wo die 
DGUV-Vorschriften 3 und 4 ("Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". 
Anm.: Vorschrift 3, herausgegeben von den Berufsgenossenschaften, für 
Privatunternehmen. Vorschrift 4, herausgegeben von den 
Unfallversicherungen, für öffentliche Bereiche [Schulen, Polizei, DB AG, 
etc. pp.]) die Regeln vorgeben, die aber auch nicht bei/von jedem 
Arbeitgeber eingehalten werden.

von Cyblord -. (cyblord)


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René H. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> und welche Strafe ich bekomme wenn ich es trotzdem mache
>
> Gar keine. Bußgelder drohen nicht, weil das niemand ahndet.

Ist ja dann ein komisches Verbot.

von Kaj G. (Firma: RUB) (bloody)


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Cyblord -. schrieb:
> Da würde mich die Norm dazu mal interessieren.
1
Definiert ist der Begriff „elektrotechnischer Laie“ in der 
2
DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ unter Absatz 3.2.5. 
3
Demnach ist ein elektrotechnischer Laie jemand, der weder eine 
4
elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) noch eine Elektrofachkraft ist. 
5
Er darf keine elektrotechnischen Arbeiten selbstständig ausführen.
6
7
Nach DIN VDE 0105-100 darf ein elektrotechnischer Laie keinerlei 
8
elektrotechnische Arbeiten selbstständig ausführen. Es gibt jedoch 
9
einige Dinge, die ein Laie trotzdem selbstständig machen darf. 
10
Dazu gehören z.B.:
11
- Leuchtmittel bei Nennspannungen bis 250 Volt austauschen
12
- Sicherungseinsätze (D/D0) bis 400 Volt / 63A austauschen
13
- Elektrische Betriebsmittel benutzen (für Laien geeignete Geräte und Maschinen)
14
- Verbinden und Trennen von Anschlussleitungen, Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln
15
- Prüfen von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) durch Drücken der TEST-Taste

https://www.elektrikerwissen.de/was-darf-elektrotechnischer-laie/

von Kaj G. (Firma: RUB) (bloody)


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Cyblord -. schrieb:
> Ist ja dann ein komisches Verbot.
Nö, ist es nicht. Denn die Strafe dafür ist, das deine Versicherung 
nicht bezahlt, wenn die Feststellt, das deine Bude wegen deinem Mist 
abgefackelt ist.

von René H. (mumpel)


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Die NAV ist uralt, und nicht mehr auf der Höhe der Zeit.

von Cyblord -. (cyblord)


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Kaj G. schrieb:

> DIN VDE 0105-100

Ist keine Norm im Strafrecht. Und auch in keinem anderen Rechtsgebiet.


> Cyblord -. schrieb:
>> Ist ja dann ein komisches Verbot.
> Nö, ist es nicht. Denn die Strafe dafür ist, das deine Versicherung
> nicht bezahlt, wenn die Feststellt, das deine Bude wegen deinem Mist
> abgefackelt ist.

Das eine ist Strafrecht, das andere ist Zivilrecht.

Wenn es keine strafrechtliche Norm gibt, die das per Strafe verbietet, 
ist es schlicht nicht verboten und die Aussage ist falsch.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Kaj G. schrieb:
> Denn die Strafe dafür ist, das deine Versicherung
> nicht bezahlt

Es ist aber fraglich, ob die die Regulierung ablehnen darf. Das darf sie 
meist nur bei grober Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit muss 
sie regulieren. Grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen dürfte schwer werden. 
Und ob § 13 NAV dann überhaupt greift, entscheidet das Gericht.

von René H. (mumpel)


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Cyblord -. schrieb:
> Wenn es keine strafrechtliche Norm gibt

Eine "Strafe" (bzw. Bußgeld) könnte es durchaus geben. Nur kann niemand 
kontrollieren was Du in Deiner Wohnung machst.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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René H. schrieb:
> Eine "Strafe" (bzw. Bußgeld) könnte es durchaus geben. Nur kann niemand
> kontrollieren was Du in Deiner Wohnung machst.

Wenn es das geben kann, muss es im Gesetz stehen. Inkl. Strafrahmen. 
Bisher bleibst du diesen Nachweis schuldig. Keine Verurteilung ohne 
Gesetz.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (dachs)


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René H. schrieb:
> Es ist aber fraglich, ob
...
> entscheidet das Gericht.

Ja klar, 5-15 Jahre später.

von René H. (mumpel)


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"Elektrotechnischer Laie" ist auch so ein Begriff, den irgendwelche 
"Studierten" festgelegt haben. Wissen kann man sich aneignen.

Cyblord -. schrieb:
> Wenn es das geben kann, muss es im Gesetz stehen.

Wenn es zu einem Schaden kommt (Fremdgefährdung), wird man es sehen.  ;)

von Michael B. (laberkopp)


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Kaj G. schrieb:
> Nach DIN VDE 0105-100 darf ein elektrotechnischer Laie keinerlei
>
> elektrotechnische Arbeiten selbstständig ausführen.

Achtung, das betrifft nur das gewerbliche Arbeiten, nicht privat.

Aber von Elektrikergesellen wird gerne Desinformation verbreitet.

von Cyblord -. (cyblord)


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René H. schrieb:

> Wenn es zu einem Schaden kommt (Fremdgefährdung), wird man es sehen.  ;)

Grade noch wars bei dir Bußgeldbewehrt. Jetzt wird man im Schadensfall 
sehen was zivilrechtlich passiert.
Ah ja. Da wird ja heftig gerudert. Aber nicht vorwärts.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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René H. schrieb:
> Die NAV ist uralt, und nicht mehr auf der Höhe der Zeit.

19. Juli 2022.

Für Kindergartenkinder natürlich uralt.

von René H. (mumpel)


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VDE/DIN ist kein Gesetz.

von René H. (mumpel)


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Michael B. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Die NAV ist uralt, und nicht mehr auf der Höhe der Zeit.
>
> 19. Juli 2022.
>
>

Ist m.E. trotzdem nicht zeitgemäß. Wie man an dieser Diskussion sieht ;)

von Cyblord -. (cyblord)


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René H. schrieb:
> VDE/DIN ist kein Gesetz.

Richtig.

Es kann als Definition des aktuellen technischen Status Quo herhalten.

Das heißt aber auch, selbst eine Versicherung muss im Schadensfall 
nachweisen dass der Laie nicht dem aktuellen technischen Stand 
entsprechend gearbeitet hat. Hat er nämlich, kann sie keine Zahlungen 
verweigern.

Aber mal zur Praxis: Wie oft konnte man den ausführenden Elektriker zum 
Schadenersatz verklagen, bei einem abgefackelten Haus?

Gibts da auch nur EIN EINZIGES Urteil wo das schon mal passiert ist?

Denn das ist ja DAS Argument gegen Selbermachen: Wenn was passiert 
haftet man selbst und sonst haftet natürlich die Fachkraft.
Hätte gerne mal gesehen wie sowas in der Praxis aussieht.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Cyblord -. schrieb:
> Aber mal zur Praxis: Wie oft konnte man den ausführenden Elektriker zum
> Schadenersatz verklagen, bei einem abgefackelten Haus?

Der Trick geht ganz einfach:

Die Grundannahme ist:

Eine Elektrofachkraft handelt per Definition fachgerecht und ist damit 
nicht haftbar sondern das Abfackeln ist halt Pech.

Ein Laie handelt immer grob fahrlässig und ist damit immer haftbar.

Das jeweilige Gegenteil muss erst mal bewiesen werden und kommt selten 
vor.

Es kommt aber vor, daher die Gewebehaftpflichtversicherung.

von Matthias S. (da_user)


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René H. schrieb:
> VDE/DIN ist kein Gesetz.

Nein, das nicht. Aber, EnWG §49:
"(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die 
technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich 
sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der 
Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird 
vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1.
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik 
Elektronik Informationstechnik e. V.,
[...]
eingehalten worden sind. Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung 
nach § 29 Absatz 1 zu Grundsätzen und Verfahren der Einführung 
technischer Sicherheitsregeln nähere Bestimmungen treffen, soweit die 
technischen Sicherheitsregeln den Betrieb von Energieanlagen betreffen."

Aus einer anderen Quelle:
"Mit der gesetzlichen Verankerung der allgemein anerkannten Regeln der 
Technik wird des Weiteren eine rechtliche Grundlage für eine ggf. 
notwendige strafrechtliche Verfolgung durch den Gesetzgeber bei 
Zuwiderhandlung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik 
geschaffen.

Andererseits kann und darf von den Anforderungen der 
DIN-VDE-Bestimmungen jederzeit abgewichen werden, sofern für 
gleichwertige Sicherheit gesorgt wird."

In diesem Fall muss man halt im Falle eines Falles fähig sein, den 
Richter davon zu überzeugen, das man nix falsch gemacht hat und das 
obwohl der Staatsanwalt und dessen Gutachter etwas anderes behaupten.

Und natürlich hat auch der Netzbetreiber gewisse Interessen was an sein 
Netz angeklemmt wird.

Klar: wo kein Kläger, da kein Richter. Das ist aber auch kein Grund, 
blauäugig zu werden.

von Matthias S. (da_user)


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von René H. (mumpel)


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Viel kann man bei Deckenlampen nicht falsch machen. Es sei denn man ist 
Farbenblind, und steckt das braune Kabel der Deckenlampe an das 
grün-gelbe Kabel der Leitung. ;) Auch bei Steckdosen kann man eigentlich 
nichts falsch machen.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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René H. schrieb:
> Viel kann man bei Deckenlampen nicht falsch machen. Es sei denn man ist
> Farbenblind, und steckt das braune Kabel der Deckenlampe an das
> grün-gelbe Kabel der Leitung. ;) Auch bei Steckdosen kann man eigentlich
> nichts falsch machen.

Man kann schon, man kann ungeeignetes Verbindungsmaterial verwenden, zu 
dünne oder ungeeignete Kabel oder nur einen kleinen Teil des Kabels in 
die Klemme stecken.
Dann KANN es brennen.

Nur, unzählige Brände entstehen jeden Tag durchs Kochen, durchs Rauchen, 
durch Kerzen, durch defekte (steckerfertige) Netzteile usw.

Brände durch falsch angeklemmte Lampen oder falsch angeklemmte 
Steckdosen. Und dann als Ursache der blöde Laie? Nä. Eher nicht.

Das ist also einfach in der Praxis kein relevantes Problem.

Trotzdem bleibt die Frage nach der theoretischen Strafbarkeit, die ja am 
Anfang des Threads ganz selbstverständlich angenommen wurde, 
interessant.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Matthias S. schrieb:
> Ergänzung:
> https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__319.html

Gar nicht einschlägig. Da gehts nur um Gewerbe und Bau. Kein Wort zu 
privatem Elektrobasteln am Haus.

Stichworte:
"Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues"

"wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes"

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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René H. schrieb:
> Viel kann man bei Deckenlampen nicht falsch machen

Wer das glaubt, sollte die Finger davon lassen.

Beliebt sind Deckenauslässe im Wohnzimmer mit 4 Leitungen,

oder Lampen mit Erdungsanschluss und 2 Leitungen aus der Ecke, da 
verzweifeln selbst Elektriker.

https://youtu.be/kYSP-wj9SQU

von Matthias S. (da_user)


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Cyblord -. schrieb:
> Gar nicht einschlägig. Da gehts nur um Gewerbe und Bau. Kein Wort zu
> privatem Elektrobasteln am Haus.

Stimmt, da hast du recht.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Ich denke das Thema kann man abkürzen:

Privat darf man an Elektro basteln was man will.

Es gibt kein Gesetz welches hier Sanktionen verspricht.

Und wie bei allem im Leben gilt: Jeder ist für sein Handeln und für die 
Folgen verantwortlich. NATÜRLICH.
Kommt jemand zu schaden oder gibt es Sachschaden, haftet man NATÜRLICH 
dafür wenn man dran Schuld ist.

Das gilt aber auch wenn man das Schnitzel auf dem Herd vergisst.

von René H. (mumpel)


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Michael B. schrieb:
> oder Lampen mit Erdungsanschluss

Wo gibt es das?

Manche Lampen kommen "vorkonfektioniert". Da sind Lüsterklemmen mit 
"Steckverbindern" dran, die man nur in die vorhandene Lüsterklemme 
stecken muss, wenn eine vorhanden ist. Stellt sich nur die Frage, ob die 
zur Leitung passen (also "richtigrum in der Lüsterklemme angeschlossen 
sind").

Cyblord -. schrieb:
> man kann ungeeignetes Verbindungsmaterial verwenden, zu
> dünne oder ungeeignete Kabel oder nur einen kleinen Teil des Kabels in
> die Klemme stecken.

Vielleicht bin ich schon zu gut, dass ich mir das nur schwer vorstellen 
kann. ;)

Beitrag #7824513 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Mike J. (linuxmint_user)


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René H. schrieb:
> Streng genommen darf der normale Bürger noch nicht einmal eine
> Deckenlampe auf- oder abhängen, und müsste dafür einen Elektriker rufen
> (Macht aber kaum einer).

Das ist Unsinn. Du darfst nach deinem Zähler alles machen was du willst, 
nur bist du dann auch dafür verantwortlich.

Es bringt dir aber auch nichts wenn du nur den Elektriker an die 
Hausinstallation lässt und du deshalb bei den Abzweigdosen die 
Lüster-Klemmen nicht mal wieder fest schraubst, denn die lösen sich mit 
der Zeit zwangsläufig und können einen Brand auslösen.

Hab das auch schon gehabt, erst merkt man dass beim einschalten einer 
Last die Lichter flackern und dann sieht man dass unter der Tapete Rauch 
aus einer der Abzweigdosen kommt.
Wenn dann deine Wohnung abfackelt, dann hast du wenigstens alles richtig 
gemacht und nie etwas selbst gemacht.
Weil ein Elektriker aber so extrem teuer ist bestellt sich NIEMAND einen 
Elektriker zum nachprüfen und nachziehen der Lüsterklemmen in den 
Abzweigdosen.

Es empfiehlt sich auch die Schrauben im HAK jedes Jahr mal nachzuziehen, 
da gibt es manchmal dann doch Überraschungen.

Die Profitmaximierung passiert ja genau dann, wenn man dem Kunden 
einredet dass er nichts mehr selbst machen darf und wenn doch von der 
Polizei abgeholt und ins Gefängnis gesperrt wird.

von Michael B. (laberkopp)


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René H. schrieb:
> Wo gibt es das?

Warst du zu faul dir das Video anzugucken ? Pech.

von Michael B. (laberkopp)


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Mike J. schrieb:
> Das ist Unsinn.

> Du darfst nach deinem Zähler alles machen was du willst,
> nur bist du dann auch dafür verantwortlich.

Das ist grober Unsinn.

"Du darfst alles machen, dich nur nicht erwischen lassen" wäre dasselbe.

Dagegen hat die Religion den Gott in den Wolken und die Bestrafung nach 
dem Tode erfunden.

von Harald W. (wilhelms)


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Cyblord -. schrieb:

> Da würde mich die Norm dazu mal interessieren. Wie hoch ist das Strafmaß
> bei Zuwiderhandlung?

Nun, wenn dadurch eine Person zu Schaden kommt, kann man durchaus
einige Jahre "Gesiebte Luft" atmen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Harald W. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>
>> Da würde mich die Norm dazu mal interessieren. Wie hoch ist das Strafmaß
>> bei Zuwiderhandlung?
>
> Nun, wenn dadurch eine Person zu Schaden kommt, kann man durchaus
> einige Jahre "Gesiebte Luft" atmen.

Und noch einer der Unsinn redet und nicht weiß was Strafrecht ist. Junge 
die Diskussion war eigentlich schon beendet. Aber irgendein Typ der 
nichts weiß und nicht lesen kann kommt am Ende immer noch mal dazu.

von Ralf X. (ralf0815)


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Mike J. schrieb:
> Es bringt dir aber auch nichts wenn du nur den Elektriker an die
> Hausinstallation lässt und du deshalb bei den Abzweigdosen die
> Lüster-Klemmen nicht mal wieder fest schraubst, denn die lösen sich mit
> der Zeit zwangsläufig und können einen Brand auslösen.
>
> Hab das auch schon gehabt, erst merkt man dass beim einschalten einer
> Last die Lichter flackern und dann sieht man dass unter der Tapete Rauch
> aus einer der Abzweigdosen kommt.

Wichtig ist auch, einmal jährlich die Drähte in den Federklemmen 
nachzudrücken und die Kontaktflächen der Steckdosenbuchsen mit Qtips zu 
reinigen und anschliessend leicht zu ölen.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Und noch einer der Unsinn redet und nicht weiß was Strafrecht ist. Junge
> die Diskussion war eigentlich schon beendet. Aber irgendein Typ der
> nichts weiß und nicht lesen kann kommt am Ende immer noch mal dazu.

Es muss allerdings nicht unbedingt Strafrecht sein - auch 
Ordnungswidrigkeiten können teuer werden.

Aber im Grundsatz stimme ich Dir zu - und zwar generell.

Wenn man sieht, wie in anderen Ländern mit deutlich milderen 
Vorschriften auch nicht mehr Häuser aufgrund von Schäden/Pfusch an der 
Elektroinstallation abbrennen, dann muss man sich schon fragen, ob viele 
Vorschriften hier nicht schlicht überflüssig sind.

Das Ganze läuft doch in allen Bereichen ähnlich: es gibt eine gewisse 
Anzahl an Vorfällen. Um diese zu verhindern, erlässt man neue 
Vorschriften. Es gibt danach eine - etwas geringere - Anzahl an 
Vorfällen. Also ist die Wirksamkeit der Vorschriften belegt. Man erlässt 
weitere, um auch die restlichen Vorfälle zu verhindern. Die Quote an 
Vorfällen geht wieder marginal zurück usw.

Niemand jedoch nimmt jemals irgendeine Vorschrift zurück, weil Kosten 
und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Denn dann könnten 
ja gleich ganze Stadtteile abzubrennen drohen.

Die Verhältnismäßigkeit von "Was kann ich überhaupt mit einer neuen 
Vorschrift erreichen" und "Auswirkungen auf Kosten und Einengen von 
Entscheidungsfreiheit" stimmt mMn schon lange nicht mehr. Und das gilt 
für alle Bereiche.

Jemand hat das mal schön formuliert: "Bürokratie neigt dazu, sich 
auszubreiten."

von Kilo S. (kilo_s)


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Also die Deckenlampe die ich Grade montiert habe, war vorher nicht gut 
"zusammengebaut".
Hier und da musste ich doch ne schraube etwas Nachziehen. Ich hab sie 
also erst ein mal verbessert, bevor ich sie korrekt angeschlossen in 
Betrieb genommen habe...

Alle Backöfen und Kochfelder die ich in meinem Leben angeschlossen 
haben, funktionieren einwandfrei und es gab noch nie Probleme.

Die Steckdoseneinsätze, vor fünf Jahren gewechselt, haben auch keine 
Schmauchspuren und sitzen noch gerade und fest in der Wand.

Ich sehe das Problem nicht, klar die Hinweise sind für Gebildete 
Personen schwer zu ertragen! (Ich denke mir dann auch immer:"Wie doof 
müssen manche sein!") Spiegeln sie doch wieder wie "schlecht" es um 
unsere Bildung steht.

von Harald W. (wilhelms)


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Chris D. schrieb:

> Das Ganze läuft doch in allen Bereichen ähnlich: es gibt eine gewisse
> Anzahl an Vorfällen. Um diese zu verhindern, erlässt man neue
> Vorschriften. Es gibt danach eine - etwas geringere - Anzahl an
> Vorfällen. Also ist die Wirksamkeit der Vorschriften belegt. Man erlässt
> weitere, um auch die restlichen Vorfälle zu verhindern. Die Quote an
> Vorfällen geht wieder marginal zurück usw.

Eine solche Entwicklung gibt es ja bei den Verkehrsunfällen. Da hat es
ja durchaus eine deutliche Verringerung in den letzten Jahrzehnten
gegeben. Allerdings glaube ich nicht, das man da durch zusätzliche
Vorschriften noch viel verringern kann. Das ginge höchstens, wenn man
die maximal zulässige Geschwindigkeit auf 0km/h verringern würde. :-)

von René H. (mumpel)


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Kilo S. schrieb:
> "Wie doof müssen manche sein"

Deshalb muss man bei Microwellen auch darauf hinweisen, keine Tiere 
darin zu trocknen. "Für den dümmsten anzunehmendem Menschen. ;)

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Harald W. schrieb:
> Allerdings glaube ich nicht, das man da durch zusätzliche
> Vorschriften noch viel verringern kann. Das ginge höchstens, wenn man
> die maximal zulässige Geschwindigkeit auf 0km/h verringern würde. :-)

Da arbeitet man dran. Häppchenweise. Damit der Frosch nicht aus dem 
Kochpott springt. Nur ein stehender Verkehr ist ein guter Verkehr. Motor 
abstellen nicht vergessen wegen CO2 Bilanz. Autobahn 130, Landstrasse 
80, Stadt 30 steht im Wahlprogramm der Grünen. Dabei gilt 80 als die 
effizienteste Geschwindigkeit, produziert pro km am wenigsten Abgas.

von René H. (mumpel)


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"Streng genommen" ist im Endeffekt eh nur eine Floskel, mit geringer 
Relevanz für die Praxis.

von Ulli F. (ullibremen)


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Letztlich ist dieses Gerät gefährlicher als eine Steckdose – und selbst 
in Steckdosen befinden sich Warnhinweise. Es ist sofort einsatzbereit, 
kann einfach in die Steckdose gesteckt werden und ermöglicht es ebenso 
leicht, mit den Fingern hineinzufassen. Bei einer normalen Steckdose 
wäre das so nicht möglich. Warum also sollte hier kein entsprechender 
Warnaufkleber angebracht werden?

von René H. (mumpel)


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Vielleicht wollen sich die Hersteller mit dem Hinweis "Installation nur 
durch Elektrofachkraft" von einer Verantwortung freikaufen, welche das 
auch immer sein soll? Heutzutage müssen Hersteller auf so viele Dinge 
hinweisen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten (z.B., dass 
man Waschmittel für Kindern unzugänglich aufbewahren sollte).

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (soul_eye)


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Mike J. schrieb:
> Weil ein Elektriker aber so extrem teuer ist bestellt sich NIEMAND einen
> Elektriker zum nachprüfen und nachziehen der Lüsterklemmen in den
> Abzweigdosen.

Wenn es nach dem Handwerk ginge, dann gäbe es einen regelmäßigen 
"E-Check". Dann kommt alle zwei Jahre jemand, zieht die Schrauben nach 
und schreibt eine Rechnung, die Du dann in Deiner Nebenkostenabrechnung 
wiederfindest.

von René H. (mumpel)


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Und danach kommt der Tapezierer, denn die Löcher in der Tapete müssen ja 
wieder zu. ;)

von Christian M. (likeme)


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Soul E. schrieb:
> Wenn es nach dem Handwerk ginge, dann gäbe es einen regelmäßigen
> "E-Check". Dann kommt alle zwei Jahre jemand, zieht die Schrauben nach
> und schreibt eine Rechnung, die Du dann in Deiner Nebenkostenabrechnung
> wiederfindest.

Nebenbei würden die Leute hin und wieder ihre zugemüllten Wohnungen 
aufräumen ;-)

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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Soul E. schrieb:
> Dann kommt alle zwei Jahre jemand,

Der hoffentlich ahnung und hat und auch IOT Geräte auf richtige 
Konfiguration pruft.

Hier läuft von einem Nachbarn irgendein "Tuya" device Amok und versucht 
sich alle x Sekunden mit jedem WLAN in der Nachbarschaft zu verbinden.

Ein CBS2 hab ich heute mit OpenBK geflasht, das tut nun wie es soll!

von Mike J. (linuxmint_user)


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Michael B. schrieb:
> Das ist grober Unsinn.
> "Du darfst alles machen, dich nur nicht erwischen lassen" wäre dasselbe.

Wie läuft es denn aktuell ab?
Die Leute welche wenig Geld haben, die versuchen es selber hin zu 
basteln, ganz gleich was irgend jemand sagt und wie hoch die Strafen 
sind.

Wenn man die Strafe erhöhst, glaubst du dann echt dass sich etwas ändern 
wird?

Wenn die Leute genügend Geld haben um sich einfach mal einen Elektriker 
kommen zu lassen der ihr Zeug macht, dann würden sie nicht die Gefahr 
auf sich nehmen eine gewischt zu bekommen, sie müssten sich nicht mit 
Elektroinstallationen beschäftigen, sich kein Werkzeug kaufen und sie 
hätten eine Garantie dass sie nicht belangt werden.

Du kannst ja jeden mit genug Geld ausstatten, damit die Leute nicht 
gezwungen werden da selbst Hand anzulegen.
Ich habe mir die Verkabelung in Osteuropa angeschaut und da wird einem 
manchmal ganz anders, aber da regt sich niemand auf.

Wichtig ist aber auch dass man hier in Deutschland die DIN EN Normen 
nicht einfach runter laden kann. Als Student konnte ich das, jetzt aber 
nicht mehr. Die VDE 0100 konnte ich mir nie frei runter laden, da gibt 
es eine Bezahlschranke. Das ist auch der Grund warum es kein Gesetz gibt 
welches die Bürger verpflichtet sich nach dieser Norm zu richten und 
diese einzuhalten.
Es ist halt Kommerzialisiert worden.

In Russland kann man sich die entsprechenden Normen an die man sich 
halten muss einfach herunter laden, deshalb können die Bürger sie auch 
einsehen und müssen sich daran halten wenn sie etwas machen. Das System 
ist viel besser.

von Ralf X. (ralf0815)


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Mike J. schrieb:
> In Russland kann man sich die entsprechenden Normen an die man sich
> halten muss einfach herunter laden, deshalb können die Bürger sie auch
> einsehen und müssen sich daran halten wenn sie etwas machen. Das System
> ist viel besser.

Die haben ja auch eine astreine demokratische Regierung...
Gehts Dir eigentlich noch ganz gut?

von Mike J. (linuxmint_user)


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Ralf X. schrieb:
> Die haben ja auch eine astreine demokratische Regierung...
> Gehts Dir eigentlich noch ganz gut?

Die haben wir auch nicht und in der Ukraine gibt es seit 2014 längst 
keine Demokratie mehr, aber was hat das mit der Verfügbarkeit der Normen 
zu tun?

von O. D. (odbs)


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> Nebenbei würden die Leute hin und wieder ihre zugemüllten Wohnungen
> aufräumen ;-)

Müssen sie eh schon, wenn der Rauchmelder-Mensch kommt :)

von Kilo S. (kilo_s)


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Mike J. schrieb:
> Wenn die Leute genügend Geld haben um sich einfach mal einen Elektriker
> kommen zu lassen der ihr Zeug macht, dann würden sie nicht die Gefahr
> auf sich nehmen eine gewischt zu bekommen, sie müssten sich nicht mit
> Elektroinstallationen beschäftigen, sich kein Werkzeug kaufen und sie
> hätten eine Garantie dass sie nicht belangt werden.

Zu doof den RCD (zur Sicherheit gegen versehentliches berühren!) selbst 
"Auszuschalten"?

Also ich kann, weiß und bei 250V sowieso nur rechte Hand, auch ohne den 
RCD zu kippen was ich mache. Aber Sicherheit geht vor, daher "studiere" 
ich den Plan im Sicherungskasten und kippe im Zweifel auch mehrere RCD 
um spannungsfrei zu arbeiten.

Junge Junge Junge... Wenn jeder für alles ne Fachkraft braucht, wo sind 
dann die Fachkräfte?

von Michael B. (laberkopp)


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Mike J. schrieb:
> Wie läuft es denn aktuell ab?

Die Leute holen den Elektriker um eine Glühbirne zu wechseln.

https://www.focus.de/panorama/gen-z-laesst-gluehbirnen-professionell-wechseln-und-gibt-viel-geld-fuer-handwerker-aus_f5a34701-86a3-48ec-91f1-bdd48b22a381.html

Die aktuelle Regelung sagt, dass du hinter deinem Stromzähler die 
vorhandene Elektroinstaljation instandhalten kannst. Also defekte 
Steckdosen wechseln oder Lichtschalter gegen Shellys auswechseln 
'Verbesserungen' oder blöderweise durchtrennte Leitungen 
wiederherstellen. Kernthema dabei ist: es kann alles so bleiben wie 
bisher, du musst die neueste VDE gar nicht kennen  einfach gucken wie es 
war und genau so machen. Klassische Nullung an der Steckdose: bleibt so. 
Blöder H-Automat: bleibt so. Aber wenn du lieber B hast, darfst du die 
ersetzen.

Nur um was neues hinzuzufügen musst du den Elektriker holen und der muss 
entsprechend der aktuellen VDE bauen, also mit Schutzleiter, mit FI, und 
überprüfen ob die Erweiterung sich überhaupt mit der Installation 
verträgt, z.B. nun eine Steckdose in der Garage als Verlängerung des 
Stromkreises aus dem Gästezimmer: geht vielleicht nicht weil die 
maximale Leitungslänge zum Querschnitt überschritten wird. Daher soll da 
kein Laie dran.

Die Regelung ist nicht ganz unsinnig und wesentlich entspannter als USA 
oder Australien.

von Kilo S. (kilo_s)


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Trotzdem irgendwie irrsinnig.
Ich soll am besten nicht, darf aber. So lange nix passiert ist alles 
super, aber wehe es ist auch nur ne Kleinigkeit, dann bin ich erstmal 
der "erste verdächtige".

Mir ist das wurscht, ich arbeite gewissenhaft, bin mir der gefahren 
bewusst und mache auch nur was ich wirklich mit gutem Gewissen vertreten 
kann.

Aber langsam jedoch sicher schafft man doch damit die Selbstständigkeit 
immer weiter ab, wenn selbst das Wechseln einer Glühbirne nicht mehr 
eigenständig erledigt wird.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Kilo S. schrieb:
> wenn selbst das Wechseln einer Glühbirne nicht mehr eigenständig
> erledigt wird.

Wie viele Mitglieder der Gen Z braucht es, um eine Glühbirne zu 
wechseln?

Gar keinen, sie fragt lieber jemand anderen.

Dieser Witz hat mehr Basis in der Realität, als man vielleicht denken 
würde.

Quelle: stern.de Januar 2025

von Kilo S. (kilo_s)


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Gibt nen schönen Spruch:

"Harte Zeiten schaffen starke Männer. Starke Männer schaffen gute 
Zeiten. Gute Zeiten schaffen schwache Männer. Und schwache Männer 
schaffen harte Zeiten."

Ich kenne die "harten Zeiten" in denen ich mein Taschengeld mit dem 
Sammeln von Schrott auf Schlachtfeldern und Truppenübungsplätzen 
aufgebessert habe. Für 5 Mark ne Zeitschrift und ne gemischte Tüte.

Was ich kann mach ich selbst, was ich lernen kann lerne ich, während ich 
Kopfschüttelnd auf das blicke was nach mir kommt.

Beitrag #7824854 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Michael B. (laberkopp)


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Kilo S. schrieb:
> Was ich kann mach ich selbst, was ich lernen kann lerne ich, während ich
> Kopfschüttelnd auf das blicke was nach mir kommt.

Komm, den Spruch hast du doch von Platon geklaut.

von Kilo S. (kilo_s)


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Michael B. schrieb:
> Komm, den Spruch hast du doch von Platon geklaut.

Ich kann dir nur anbieten das wir uns persönlich Treffen. Dann merkst du 
schnell was für ein Mensch ich bin.

Und nein, der kommt aus meinem Kopf. Glaubst du als 
"Smartphonetechniker" in einem Reparaturshop kommt oft einer der ne 
Datenrettung braucht? Alles was ich "Nebenbei" mache, Funk, Elektronik, 
IT ect... Ist Autodidaktisch erlernt.

Ich bevorzuge es mir selbst zu Helfen, denn auch die vorherigen 
Generationen hatten so ihre Defizite. (Zuverlässigkeit zb.)

Oft, leider auch aus finanziellen Gründen, blieb mir nichts anderes als 
es selbst zu erlernen und herzustellen, wenn ich konnte.

Das behalte ich so bei.

Der einzige auf den man sich immer verlassen kann ist man selbst!

von Lord Magnet (lord_magnet)


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Ich behaupte mal, die juristische Faktenlage ist bei dem Thema doch 
recht dünn. Wenn tatsächlich etwas an einer fachgerechten (!) 
Installation anfängt zu brennen, wer stellt denn da überhaupt fragen? 
Wie soll es überhaupt brennen, wenn es ja fachgerecht war?

Denkt doch mal an den ganzen billigen Elektroramsch den sich Herr und 
Frau Normal in die Wohnung legen und in irgend einer staubigen Ecke vor 
sich hin schmoren lassen.

Bei einem Haus mit 3 Vorbesitzern in dem schon ein halbes Dutzend 
Elektriker ein und aus gingen, wie soll jemand eruieren ob GENAU DIE 
Dose DIY war?

Bei einem Rohrbruch ist ja auch einfach Pech, oder nicht?

Als fachlich Interessierter erliegt man oft dem Trugschluss, dass 
irgendwelche Details aus seinem Fachgebiet eine wahnsinns Gewichtung 
hätten. Die breite Masse interessiert das aber einen Scheiss.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (alter_mann)


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Kilo S. schrieb:
> Ich sehe das Problem nicht, klar die Hinweise sind für Gebildete
> Personen schwer zu ertragen! (Ich denke mir dann auch immer:"Wie doof
> müssen manche sein!") Spiegeln sie doch wieder wie "schlecht" es um
> unsere Bildung steht.

Ein Kabarettist (V. Pispers?) hat da vor Jahren mal sinngemäß 
formuliert: "Auf Kartons von Tiefkühlpizza steht, daß man die Folie 
entfernen soll vor dem Erhitzen. Und Leute, füe die dieser Hinweis 
gedacht ist sind wahlberechtigt."

Wobei kann wohl größerer Schaden entstehen?

von Mani W. (e-doc)


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Peter M. schrieb:
> für wie inkompetent hält man mich dann eigentlich?!

Tja, bei vielen Haushaltsggeräten steht auch, dass man Kleinkinder
und Katzen oder Hunde nicht in den Trockner, Mikrowellenherd oder
die Waschmaschine geben soll...

Tatsache...

von Manfred P. (pruckelfred)


Angehängte Dateien:

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Ladekabel USB-A auf USB-C, gekauft über Amazon.de und aus China 
versandt.

von Christian M. (likeme)


Angehängte Dateien:

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Wird hier überhaupt noch irgendwas gemacht? Nichtmal mehr einpacken 
können wir:-(

von Matthias S. (da_user)


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von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Matthias S. schrieb:
> Weil hier ja sehr schön über Gen Z gelästert wurde:
>
> 
https://www.spiegel.de/panorama/leute/roland-kaiser-verteidigt-jugend-gegen-kritik-a-f949b92f-e6d9-4a80-9ae1-ac7a03a6d019

Schöne Aussage.

Oder um Karl Valentin zu zitieren:

"Heute ist die gute alte Zeit von morgen."

von Cyblord -. (cyblord)


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Christian M. schrieb:
> Wird hier überhaupt noch irgendwas gemacht? Nichtmal mehr einpacken
> können wir:-(

Weil alles zu teuer und überreguliert ist. Weil die Leute für jede neue 
Gängelung und für jede neue Strafteuer auch noch Beifall klatschen 
solange es nur ihre persönliche Ansicht streichelt.

von Darius (dariusd)


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Hallo

Lord Magnet schrieb:
> Bei einem Rohrbruch ist ja auch einfach Pech, oder nicht?

Ja es ist so, und in den meisten (privaten) Gebäudeversicherung wird 
auch "nur" grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Foren und Fachmedien wie der Fokus (auch zu den haben viele 
Kabarettisten schon entsprechendes in ihren Programmen gesagt)und  die 
Bildzeitung sind keine Quellen auf den man sich berufen sollte:

Da ist sehr viel vom "Der Nachbar vom Freund meines Schwagers" und es 
wird passend für das zahlende (Werbung schauen müssende)  Publikum von 
Extrembeispielen ausgegangen.

Geltungsbedürfnis, Dickköpfigkeit, Ignoranz und Selbstbetrug (man glaubt 
seinen Lügen irgendwann selbst) und bewußte Fehlinformation (Lügen...) 
gehören sowieso zu den "sozialen" Medien - und ja Foren sind "soziale" 
Medien, auch wenn sie von Konzept halt nicht so In wie TicToc, Instagram 
usw., sind.

Kilo S. schrieb:
> "Harte Zeiten schaffen starke Männer. Starke Männer schaffen gute
> Zeiten.

Harte Zeiten töten viele Männer, Frauen und Kinder , starke Männer und 
Frauen verschleudern ihre Lebenszeit mit Arbeit.
Harte Zeiten schick(t)en Kinder schon mit 14 (und früher - 
Landwirtschaft) in die Erwerbsarbeit (Ausbildung) und stehlen ihnen ihre 
Kindheit - mit den Konsequenzen die dann irgendwann in der 
Erwachsenenzeit auftauchen.

Bei solchen Sprüchen ("Harte Männer" - fehlt nur noch "Hart wie 
Kruppstahl"...) werde ich ein wenig zum grünen Feministen (ansonsten so 
gar nicht meine Richtung, ganz bestimmt nicht).

Wie Altbacken wie ignorant, muß man sein um so was loslassen zu können?

Nicht im Geschichtsunterricht aufgepaßt?

Nicht sich mal echte Berichte der einfachen Arbeiter und Angestellten 
aus den 50er und 60er Jahre angesehen?

Nicht erkannt was in den 50er, 60er, 70er bis 80er Jahren herein für 
eine verstockte, verlogene Haltung in Deutschland (aber auch Österreich) 
von der Masse gelebt wurde?

Wenn mir mein Opa (der müßte jetzt mindestens  110 Jahre alt sein...) 
mit solchen Sprüchen gekommen wäre... na ja ganz andere Genration.

Aber heute noch so was zu hören - von Leuten die doch die  Belastungen 
welche die harten Zeiten wahrscheinlich selbst erlebt hatten... na das 
ist schon speziell.

Und nein ich bin keine 20 auch keine 30 und nicht mal mehr  in meinen 
40ern ...

Michael B. schrieb:
> Die Regelung ist nicht ganz unsinnig und wesentlich entspannter als USA
> oder Australien.

So ist es wohl - theoretisch - in der Praxis wird es nicht anders 
aussehen als bei uns...

von Kilo S. (kilo_s)


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Darius schrieb:
> Wie Altbacken wie ignorant, muß man sein um so was loslassen zu können?
> Nicht im Geschichtsunterricht aufgepaßt?

Ich bin jünger als du, und so weit ich weiß stammt der Spruch von den 
Arabern.

Und wenn du mich noch mal durch die Blume als "Rechts" einordnest, 
bekommen wir zwei ärger Miteinander!

Über Geschichte brauchst du auch nicht anfangen, von meinem Opa kamen 
Briefe und aus irgendeinem unerklärlichen Grund auch noch sein Feuerzeug 
aus der Gefangenschaft zurück, mehr aber auch nicht!
Glaub mir, das mich das Thema als Kind das rund um Schlachtfelder 
gewohnt hat sehr interessiert hat.

Ich bin engstirnig? Ich habe selbst Kinder und SEHE LIVE was in den 
Schulen hier abgeht.
Aber cool das du Kinder dabei unterstützen möchtest ihr Leben vor der 
PS5 mit nem Becher Lean in der Hand zu genießen.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lean_(Droge)

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Darius schrieb:
> Nicht im Geschichtsunterricht aufgepaßt?

Das ist Anpassung an die aktuelle Lage in der Schule. Weicheier sind 
alle, bis auf die neuen.

von René H. (mumpel)


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Manfred P. schrieb:
> Ladekabel USB-A auf USB-C, gekauft über Amazon.de und aus China
> versandt.

Der Produkthinweis ist wichtig. Damit in den USA niemand klagen kann, 
wenn da jemand das Kabel vor dem Einstecken in Wasser taucht.... :D

von Cyblord -. (cyblord)


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René H. schrieb:
> Manfred P. schrieb:
>> Ladekabel USB-A auf USB-C, gekauft über Amazon.de und aus China
>> versandt.
>
> Der Produkthinweis ist wichtig. Damit in den USA niemand klagen kann,
> wenn da jemand das Kabel vor dem Einstecken in Wasser taucht.... :D

Abgesehen davon dass selbst in diesem Fall genau nichts passieren würde.

von René H. (mumpel)


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Aber in den USA kann man ein verschimmeltes Käsebrot verklagen, 
überspitzt ausgedrückt. ;)

von ●Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Wenn ich mich immer an alles das halten würde was auf Geräten steht:

>> keine austauschbaren Bauteile vorhanden

dann müsste ich ja jeden Mist unrepariert wegwerfen.
Oder zumindest wird die Rep. versucht.

Das Netzteil im PC läuft nach dessen Rep nun auch schon 4 Jahre.
Kannst mich mit solchen Sätzen mal an die Füsse fassen.

Schön'n Freidach.

von Harald W. (wilhelms)


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René H. schrieb:

> Aber in den USA kann man ein verschimmeltes Käsebrot verklagen,
> überspitzt ausgedrückt. ;)

Das Brot nicht. Nur den Schimmel (=Lebewesen). :-)

von René H. (mumpel)


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●Des|ntegrator ●. schrieb:
> Wenn ich mich immer an alles das halten würde was auf Geräten steht:

Die Hersteller sichern sich halt ab. Ob das "im Notfall" von Relevanz 
ist?

von Florian (flori_n)


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René H. schrieb:
> Der Produkthinweis ist wichtig.
Der Produkthinweis "*WARNING* Made in China"? ;-)

von René H. (mumpel)


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Fazit: "Mach es selbst und sprich nicht drüber". ;)

von Cyblord -. (cyblord)


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René H. schrieb:
> Fazit: "Mach es selbst und sprich nicht drüber". ;)

Und falls was schlimmes passiert: "Doof gucken und von nichts etwas 
wissen".

Ist übrigens auch ein Karriere-Tip. Klappt bisher super.

: Bearbeitet durch User
von Lord Magnet (lord_magnet)


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Cyblord -. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Fazit: "Mach es selbst und sprich nicht drüber". ;)
>
> Und falls was schlimmes passiert: "Doof gucken und von nichts etwas
> wissen".

Genau. Das praktiziert auch so manche Fachkraft ausm Handwerk für 
weitaus geringere Fehlleistungen. "Die Tür ist eben schwer, darum 
schliesst sie auch streng".

von René H. (mumpel)


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BTW:

Wie wichtig solche Sicherheitshinweise sein können, zeigt sich an einem 
Beispiel. Da ist mal eine Person auf einen Güterwagen geklettert, und 
dabei an die Oberleitung gekommen, mit schweren gesundheitlichen Folgen. 
Die Bahn wurde zu Schmerzensgeld verurteilt, weil keine Gefahrenhinweise 
an den Wagen angebracht waren. Und das, obwohl jeder die Gefahren einer 
Oberleitung kennt oder kennen sollte. Daher ist es verständlich, dass 
Hersteller von Elektroartikeln, wie in diesem Beispiel hier, allerei 
Hinweise auf die Produkte schreiben.

: Bearbeitet durch User
von Schorsch M. (schorschm)


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René H. schrieb:
> Da ist mal eine Person auf einen Güterwagen geklettert, und
> dabei an die Oberleitung gekommen, mit schweren gesundheitlichen Folgen.
> Die Bahn wurde zu Schmerzensgeld verurteilt, weil keine Gefahrenhinweise
> an den Wagen angebracht waren.

Schönes Märchen, aber eben nur ein Märchen.

von Michael B. (laberkopp)


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Schorsch M. schrieb:
> Schönes Märchen, aber eben nur ein Märchen.

https://openjur.de/u/154972.html

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Oldenburg&Datum=01.12.2023&Aktenzeichen=2%20O%202383/15

Im Land der Idioten ist alles möglich, aber wir leben schon 30 Jahre 
drin.

von René H. (mumpel)


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Schorsch M. schrieb:
> Schönes Märchen, aber eben nur ein Märchen.

Das ist kein Märchen, sondern Tatsache.

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Das Urteil liest sich, als ob die Bahn da auf einem Brachgelände, auf 
dem seit Jahren Kinder spielen, eine Todesfalle aufgebaut hat, indem sie 
trotz allgemeinen Verfalls und Gestrüppgewucher die Oberleitung bestromt 
ließ und gelegentlich Waggons mit Kletterhilfe hingestellt hat.

Klingt schon ein bißchen anders, so von wegen Verkehrssicherungspflicht, 
als die Dutzenden Fälle der 20jährigen, die für ein Selfie auf S-Bahnen 
klettern und sich dabei rösten.

Das Problem an unserer Rechtssprechung seit nun auch schon wieder 
bestimmt 20 Jahren ist, daß die ursprünglichen Grundsätze durch von 
außen kommenden Quatsch, der eigentlich gar keine Rechtswirkung hat, 
trotzdem verschoben werden.

Z.B. die ekligen Rückfahrpiepser. Zum einen sind sie nach StVO verbotene 
unnötige Lärmquellen. Zum anderen muß der Fahrer entweder Sicht nach 
hinten haben oder einen Einweiser. Piepsen hat damit nichts zu tun. 
Fertig. Das hat sich seit 50 Jahren nicht verändert (ich bin jetzt mutig 
und schaue nicht in die Änderungsgesetze zur StVO.)

Trotzdem terrorisieren Baufahrzeuge ganze Stadtteile weil sie z.B. ab 5 
Uhr morgens einen Lärmteppich auf den Hang mit Wohnbebauung legen. Jedes 
Müllauto weckt im Sommer hunderte Leute in den Wohnblocks. Und jeder 
Paketfahrer brettert mit 20 kmh rückwärts durch die gefüllte 
Fußgängerzone, weil er ja piepst und eine Kamera hat.

Bin mir sicher, daß sich da auch die Rechtsprechung anpaßt, wo schon die 
Exekutive nicht eingreift.

Die Bahngeschichte in dem Urteil wäre in den 70ern auch anders 
verlaufen. Ein Kind hat auf fremdem Gelände nichts verloren, und das muß 
es mit 3 oder 5 Jahren spätestens auch verstehen. Jetzt verlangt man von 
der Bahn, 12jährige bildungsferne Analphabeten mit ausreichender 
Beschilderung (also wohl Multimediasäulen mit Sitzplätzen, die einige 
Jahre Schulbildung ersetzen müssen) über die Gefahren des elektrischen 
Stroms aufzuklären.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Wollvieh W. schrieb:
> und gelegentlich Waggons mit Kletterhilfe hingestellt hat.

Wenn eine Leiter an einem fremden Fenster steht, kletterst Du dann auch 
rauf? (Aber auch da ist der Aufsteller ggf. haftbar).

von Manfred P. (pruckelfred)


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Cyblord -. schrieb:
>> Der Produkthinweis ist wichtig. Damit in den USA niemand klagen kann,
>> wenn da jemand das Kabel vor dem Einstecken in Wasser taucht.... :D
> Abgesehen davon dass selbst in diesem Fall genau nichts passieren würde.

Genau deshalb habe ich es gezeigt: Erstens wird es wohl niemand tun und 
Zweitens würde nichts passieren, maximal eine Fehlfunktion.

Neulich gab es bei Aldi ein Dreierpack Thermo-/Hygrometer mit 
LCD-Anzeige und CR2032. Es liegt eine gedruckte Anleitung in mehreren 
Sprachen bei, die am Anfang 11 Seiten Sicherheitshinweise hat, auch 
mit den Worten "Stromschlag- und Verletzungsgefahr". Vollkommen irre und 
zum Großteil für dieses Produkt garnnicht zutreffend.

Na immerhin weiß ich jetzt von der CR2032:

"Chemische Zusammensetzung: Zink-Mangandioxid"
und
"In der Batterie enthaltene gefährlichen Stoffe: keine"

Das pdf beim Importeur lässt sich nicht direkt verlinken:
www.digi-tech-gmbh.com/downloads
Dann klicken Sie auf die Lupe und geben Sie die Artikelnummer 4-AN0125 
ein.

Schwachsinn^3 !

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Manfred P. schrieb:
> CR2032

Der Produkthaftungswahn geht schon so weit, dass bei der Küchenwaage 
drauf stand, die Batterie waere nicht enthalten. Dabei war doch eine.

von Mike J. (linuxmint_user)


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Dieter D. schrieb:
> die Batterie waere nicht enthalten. Dabei war doch eine.

Die verschicken oft keine Batterien mit den Geräten, speziell nicht per 
Flugzeug. Wenn man dann im Zielland dann doch eine Batterie dazu legt, 
damit der Kund das Ding dann auch nutzen kann und nicht doof da steht, 
das ist dann eigentlich nur sinnvoll.

von Manfred P. (pruckelfred)


Angehängte Dateien:

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Mike J. schrieb:
>> die Batterie waere nicht enthalten. Dabei war doch eine.
> Die verschicken oft keine Batterien mit den Geräten, speziell nicht per
> Flugzeug.

Das scheint eine spezielle Restriktion bei China-Post zu sein, wenn man 
beim Ali einkauft. Sobald eine Batterie oder ein Akku dabei sind, geht 
der Versand andere Wege.

> Wenn man dann im Zielland dann doch eine Batterie dazu legt,
> damit der Kund das Ding dann auch nutzen kann und nicht doof da steht,
> das ist dann eigentlich nur sinnvoll.

Das ist für die Kistenschieber nicht realistisch machbar.

Dir Firma kQ-networX aus Schwerte verschickt Li-Knopfzellen als 
einfachen Brief und klebt eine Kennzeichnung drauf. Über den 
Amazon-Marketplace ein günstiger Weg, mal fix eine 
Panasonic-CR-Konopfzelle zu bekommen.

von Marci W. (marci_w)


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Kaj G. schrieb:
> Denn die Strafe dafür ist, das deine Versicherung
> nicht bezahlt,

das täte sie auch ohne Verbot nicht.

ciao

Marci

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Mike J. schrieb:
> Wenn man dann im Zielland dann doch eine Batterie dazu legt,

Bei europaeischen Mindestlohn waere das immer noch zu teuer. CR2032 ins 
Fach mit Isolierfolie stecken, zuschrauben, einpacken, zukleben oder 
verschweissen, in Karton stecken und diesen zukleben. Fuer ein Produkt 
im Laden von 5,99 Euro wird man das kaum machen.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Dieter D. schrieb:
>> Wenn man dann im Zielland dann doch eine Batterie dazu legt,
> Bei europaeischen Mindestlohn waere das immer noch zu teuer. CR2032 ins
> Fach mit Isolierfolie stecken, zuschrauben, einpacken, zukleben oder
> verschweissen, in Karton stecken und diesen zukleben. Fuer ein Produkt
> im Laden von 5,99 Euro wird man das kaum machen.

Bei den Thermo-/Hygrometern sind für insgesamt 7,99 Euro drei Stück in 
der Packung. Die sind laut Aufdruck "Hergestellt in China" und haben 
ihre Li_Knopfzellen ganz sicher ab dort eingebaut.

Es kommt halt auf den Transportweg und weitere Randbedingungen an, wie 
die Geräte zu uns kommen. Man bekommt auch größere Mengen LiIon-Akkus 
für eine Serienfertigung per Luftfracht von China nach Deutschland, 
allerdings bestehen die Flugfirmen da extrem pingelig auf die Regeln.

von Ein T. (ein_typ)


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Mike J. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Die haben ja auch eine astreine demokratische Regierung...
>> Gehts Dir eigentlich noch ganz gut?
>
> Die haben wir auch nicht und in der Ukraine gibt es seit 2014 längst
> keine Demokratie mehr, aber was hat das mit der Verfügbarkeit der Normen
> zu tun?

Da ist einer auf Putlers Haßpropaganda reingefallen und auch noch dumm 
genug, sie weiter zu verbreiten. Widerlich.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Chris D. schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> Weil hier ja sehr schön über Gen Z gelästert wurde:
>>
>>
> 
https://www.spiegel.de/panorama/leute/roland-kaiser-verteidigt-jugend-gegen-kritik-a-f949b92f-e6d9-4a80-9ae1-ac7a03a6d019
>
> Schöne Aussage.
>
> Oder um Karl Valentin zu zitieren:
>
> "Heute ist die gute alte Zeit von morgen."

Der Satz stimmt sogar in dem Falle und ie folgender Artikel zeigt, 
scheint die Generation Z noch nicht die Talsole erreicht zu haben:

https://www.focus.de/familie/familie_schule/lehrer-ist-alarmiert-schulanfaenger-sind-oft-unfaehig-treppen-zu-steigen_dbb06676-457c-4ccd-b0fd-319e6be1d756.html

von Michael B. (laberkopp)


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Dieter D. schrieb:
> folgender Artikel

Oh ha, Focus-Desinformation, verdrehte Fakten

"haben fast die Hälfte der Lehrer beobachtet, dass sich die 
Schulbereitschaft im letzten Jahr verschlechtert hat"

Die andere (grössere) Hälfte hat demnach beobachtet dass sich die 
Schulbereitschaft verbessert hat, aber das wäre ja keinen Artikel wert.

Immer dran denken, wen der Lehrer fragt, wenn sein Smartphone wieder 
rumzickt.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Schlage daher vor, bereits jeden Schüler, der einen Netzstecker 
unfallfrei in die Steckdose stecken kann und diesen auch unbeschädigt 
daraus wieder ziehen kann in der Schule ein Elektrofachkraftzertifikat 
für normale arbeiten mit elektrischen Geräten zu geben.

Also wäre es sinnvoll analog zum Internetführerschein noch einen 
Elektrogerätesteckdosenführerschein in der Schule einzuführen. Für die 
Lehrer sollte man eine entsprechende Fortbildung planen, weil diese das 
umsetzen müssen. Denke mal, für den einen oder anderen hier im Forum, 
der auch im Bereich der Weiterbildung tätig sein sollte, dürfte das 
durchaus ein interessantes lukratives Geschäftsmodell werden.

Ach ja, bevor ich es vergessen, die Lizenzgebühren dafür sind dann 
übrigens an mich zu entrichten. ;)

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Langsam wird es hier närrisch. Naja, es ist Faschingszeit. :D

von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

René H. schrieb:

> Wenn eine Leiter an einem fremden Fenster steht,
> kletterst Du dann auch rauf?

Kommt drauf an, wer beim "fensterln" oben wartet. :-)

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Vielleicht wartet oben die Bratpfanne. :D

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

René H. schrieb:
> Langsam wird es hier närrisch. Naja, es ist Faschingszeit. :D

Gut erkannt. Etwas zu dick aufgetragen, bringt nur humorlose ins ragen.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:

> "haben fast die Hälfte der Lehrer beobachtet, dass sich die
> Schulbereitschaft im letzten Jahr verschlechtert hat"
>
> Die andere (grössere) Hälfte hat demnach beobachtet dass sich die
> Schulbereitschaft verbessert hat,

Lehrer:"Also, liebe Kinder, zwei Hälften sind immer genau gleich gross.
Aber ich sehe schon, die grössere Hälfte von Euch kapiert das nicht!"

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


Lesenswert?

Und schon gibt es den nächsten Tiefschlag für gewisse Generationen:

https://www.focus.de/finanzen/karriere/us-firmen-entlassen-gen-z-angestellte-faul-unprofessionell-schlecht-gekleidet_id_260685386.html

Weobei auch gilt in den Firmen, wo die Gewerkschaften viel zu sagen 
haben:

Last in and first out, vor allem wenn die Wirtschaft nachläßt.

D.h. wenn das nicht mit der schlechten Leistung der Gen Z stimmt, dann 
wird auf dem Rücken dieser die Wirtschaftsflaute versucht zu 
verschleiern.

von René H. (mumpel)


Lesenswert?

Harald W. schrieb:
> Lehrer:"Also, liebe Kinder, zwei Hälften sind immer genau gleich gross.
> Aber ich sehe schon, die grössere Hälfte von Euch kapiert das nicht!"

Oder "Eine ganze Halbe". :D

von Sherlock 🕵🏽‍♂️ (rubbel-die-katz)


Lesenswert?

Der Focus Artikel ist eine hohle Nuss. Fängt mit einer krassen 
Zusammenfassung mit Verweis auf eine Studie an, und liefert dann nur 
noch Meinungen einzelner weniger Personen unter anderem von Reddit.

von René H. (mumpel)


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Der "Focus" ist ja auch nicht für uns. ;)

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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René H. schrieb:
> Der "Focus" ist ja auch nicht für uns. ;)

Vermutlich wird da kaum jemand anderer Meinung sein, dass das kein 
Fachblatt für Elektronik, Elektrotechnik und Elektrohandwerk wäre.

von Marci W. (marci_w)


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Marci W. schrieb:
> Kaj G. schrieb:
>> Denn die Strafe dafür ist, das deine Versicherung
>> nicht bezahlt,
>
> das täte sie auch ohne Verbot nicht.

Warum gab's da -3 Punkte? Irre ich mich da? Bitte um Klärung, was an 
meiner Aussage falsch war. Danke.

ciao

Marci

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Marci W. schrieb:
> Irre ich mich da?

Von mir war da kein Minus dabei.

"Kein Verbot" ist zwar etwas ungenau und sehr umgangssprechlich.

Es zählt dabei, ob die Handlungen als fahrlässig oder grob fahrlässig 
gelten.

Dazu mal ein übertriebenes Beispiel zur Erläuterung:

Es gibt zum Beispiel auch kein Verbot von einer Person eine kleine 
Wachsfigur anzufertigen und mit meinem Nachbar heiße Schaschlickspiesse 
durchzustecken, wie im Kinofilm mit den drei wunderbaren Hexen, weil ich 
so gerne Film-Szenen nachspiele.

Handelt es sich dabei um einen geistig erkrankten, wo ich von der 
Krankheit weiß, dieser geht dann hin und steckt in die real lebende 
Person einen Holzpflock, dann war das grob fahrlässig mit entsprechenden 
Folgen.

von René H. (mumpel)


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Wie weit der Regulierungswahn geht, sieht man z.B. auch bei 
Haushaltsmitteln. Citronesäure z.B. bekommt man nur mit Altersfreigabe.

von Harald W. (wilhelms)


Angehängte Dateien:

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René H. schrieb:

> Wie weit der Regulierungswahn geht, sieht man z.B. auch bei
> Haushaltsmitteln. Citronesäure z.B. bekommt man nur mit Altersfreigabe.

Gilt das auch für diese?

von Schorsch M. (schorschm)


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René H. schrieb:
> Wie weit der Regulierungswahn geht, sieht man z.B. auch bei
> Haushaltsmitteln. Citronesäure z.B. bekommt man nur mit Altersfreigabe.

Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?

Ich kaufe schon seit vielen Jahren Zitronensäure in grösseren Gebinden 
und nirgends gab es eine Alternachfrage!

Beispiel: https://www.ebay.de/itm/295924542561?

von René H. (mumpel)


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Schorsch M. schrieb:
> Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?

Weil ich das selber erlebt habe. Eine Anfrage bei Feneberg hat das 
bestätigt. Das sei (vom Hersteller) so vorgegeben.

> Das einige Artikel wie zB. die Citronensäure eine Altersfreigabe benötigen, 
liegt daran… dass bei unsachgemäßen Gebrauch der Kunde sich selbst oder andere 
schädigen könnte. Dies ist Vorgabe vom Hersteller und im Kassensystem hinterlegt.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Schorsch M. schrieb:
> Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?

https://www.mytime.de/krueger_day_by_day_heissgetraenk_zitrone_4502090152.html

Warnhinweise
Nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

von Michael B. (laberkopp)


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René H. schrieb:
> Wie weit der Regulierungswahn geht, sieht man z.B. auch bei
> Haushaltsmitteln. Citronesäure z.B. bekommt man nur mit Altersfreigabe.

Wie weit dein Wahn geht sieht man an solchem Quatsch.

https://www.dm.de/heitmann-pure-zitronensaeure-pulver-p4062196082235.html

von René H. (mumpel)


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Genau die hab ich gekauft. Ich nutze die trotzdem in Innenräumen. Man 
kann ja seine Wasserkocher nicht im freien reinigen, da gibt es keinen 
Strom. ;)

von Mike J. (linuxmint_user)


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René H. schrieb:
> Ich nutze die trotzdem in Innenräumen. Man
> kann ja seine Wasserkocher nicht im freien reinigen, da gibt es keinen
> Strom. ;)

René H. schrieb:
> Genau die hab ich gekauft. Ich nutze die trotzdem in Innenräumen. Man
> kann ja seine Wasserkocher nicht im freien reinigen

Die nutze ich auch. Ein paar Krümel in den Wasserkocher, dann nur den 
Boden wenige Millimeter Wasser rüber und dann kurz an machen bis die 
Heizung an geht und aus schalten bevor es Blasen gibt. Minimaler Einsatz 
vom Wirkstoff und es ist alles blitzeblank.

Ich habe die Zitronensäure aber auch aufgelöst in einer Sprühpistole, 
das Zeug vernebelt auch etwas wenn man es in der Dusche einsetzt, da 
braucht man schon einen Atemschutz.

Man kann auch Wasserstoffperoxid kaufen, nur dürfen das Zeug einen nur 
Leute verkaufen die berechtigt sind damit umzugehen. Es liegt also nicht 
an einem selbst, sondern dem Personal dass man es nicht überall kaufen 
kann. Das Zeug wird ja eigentlich sehr oft zur Desinfektion verwendet. 
Man muss es aber richtig lagern und das Gas muss auch entweichen können.

Man kann sich aber mit so vielen Dingen umbringen wenn man sie falsch 
einsetzt, vom Spiritus bis zum Hochdruckreiniger gibt es mannigfaltige 
Gefahren denen man sich einfach bewusst sein muss.

von Schorsch M. (schorschm)


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Dieter D. schrieb:
> https://www.mytime.de/krueger_day_by_day_heissgetraenk_zitrone_4502090152.html
>
> Warnhinweise
> Nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Du meinst also, ein Zitrone-heißgetränk wäre dasselbe wie Zitronensäure?
...und ein Warnhinweis für Kinder sei gleichbedeutend mit einer 
Alterskontrolle beim Verkauf?

Na gut, hast halt auch was sagen wollen, jedoch weit gefehlt.

René H. schrieb:
> Genau die hab ich gekauft. Ich nutze die trotzdem in Innenräumen.
> Man
> kann ja seine Wasserkocher nicht im freien reinigen, da gibt es keinen
> Strom. ;)

Welch ein Schmarren.
Zum Entkalken gibt es deutlich bessere Mittel, z.B. Amidosulfonsäure. 
Selbige habe ich auch in grossen Gebinden hier. Der Vorteil von 
Amidosulfonsäure ist, dass sie auch kalt wirkt und man weniger davon 
braucht.
Zitronensäure wirkt nur dann entkalkend, wenn sie heiss ist.

Aber eine Alterskontrolle beim Kauf, gibt es bei alledem nicht.

von René H. (mumpel)


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Schorsch M. schrieb:
> Aber eine Alterskontrolle beim Kauf, gibt es bei alledem nicht.

Bei uns schon.

von Schorsch M. (schorschm)


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Mike J. schrieb:
> Ich habe die Zitronensäure aber auch aufgelöst in einer Sprühpistole,
> das Zeug vernebelt auch etwas wenn man es in der Dusche einsetzt, da
> braucht man schon einen Atemschutz.

Das würdest du besser lassen, denn die Zitronensäure kühlt beim Sprühen 
ab, wenn sie nicht schon kalt versprüht wurde, womit sie nurnoch 
geringfügig wirksam ist.

Da greifst du besser zur Amidosulfonsäure.

René H. schrieb:
> Bei uns schon.

Schwachsinn

von Michael B. (laberkopp)


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Schorsch M. schrieb:
> Da greifst du besser zur Amidosulfonsäure.

Mit der man sich den Chrom von den Armaturen ätzen kann wenn man nicht 
gründlich abspült.

von René H. (mumpel)


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Schorsch M. schrieb:
> Schwachsinn

Frag bei Feneberg nach, wenn Du mir nicht glaubst. Das ihr mich immer 
als Lügner darstellen müsst.

von Schorsch M. (schorschm)


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Michael B. schrieb:
> Mit der man sich den Chrom von den Armaturen ätzen kann wenn man nicht
> gründlich abspült.

Es ist wie bei der Medizin, die Dosis entscheidet, ob es hilft, oder 
Gift ist.

Ich benutze sowohl Zitronensäure, alsauch Amidosulfonsäure schon seit 
Jahrzehnten und kenne die Dosierungen genau, die sollte man unbedingt 
einhalten.

Fakt ist, dass in Beziehung zu Kalkauflösung, das Amidosulfon klar die 
Nase vorne hat, sprich, mit deutlich geringerer Dosierung den gleichen 
Effekt erzielt....und ja, ich habe auchschon bei einer billigen 
Chinaarmatur den Chrombelag fleckig werden sehen.

Allen anderen "ordentlich" verchromten Teile konnte ich bisher keinen 
Schaden zufügen....und ich behandele meine Armaturen regelmäßig mit dem 
Zeuch....seit Jahren.

Ein Auszug aus einer Produktbeschreibung bei Amazon:
Info zu diesem Artikel
1 KG kristallines, reines Pulver, CAS Nr. 5329-14-6
Extrem ergiebiger Entkalker, um ein Vielfaches effektiver als z.B. 
Zitronensäure. Hauptwirkstoff der meisten Entkalker und 
Entkalkungstabletten. Mit Amidosulfonsäure können viele Haushaltsgeräte 
wie beispielsweise Kaffeevollautomaten, Waschmaschinen, aber auch 
Wasserkocher und Spülmaschinen entkalkt werden.
Im praktischen Standbodenbeutel mit Druckverschluss: durch einen 
leichten Druck oder Ziehen des Zip Verschluss wiederverwendbar
WICHTIG für Entkalkungsvorgänge mit Amidosulfonsäure: ca. 30 - 50g 
Pulver auf 1000 ml Wasser lösen. Damit die Säure nicht auskristallisiert 
bzw. im Entkalkungsvorgang Reaktionsprodukte, d. h. Rückstände 
entstehen, sollte eine Überdosierung zwingend vermieden werden!

: Bearbeitet durch User
von Klaus (feelfree)


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René H. schrieb:
> Frag bei Feneberg nach, wenn Du mir nicht glaubst.

Dass es irgendeinen irrlichternden Händler geben mag, der Leuten wie dir 
keine Zitronensäure verkaufen möchte, stellt ja niemand in Abrede.
Daraus abzuleiten, es gäbe einen

> Regulierungswahn

ist aber allein deine falsche Schlussfolgerung.

von Schorsch M. (schorschm)


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Klaus schrieb:
> Dass es irgendeinen irrlichternden Händler geben mag

Auch das glaube ich nicht. Das Zeuch ist massenhaft bei ebay und Amazon 
bestellbar von vielen hunderten Anbietern. Auch in Drogeriemärkten kann 
man es uneingeschränkt bekommen. Eine staatliche Regulierung dazu gibt 
es einfach nicht und dass ein Händler sich selbst Beschränkungen 
auferlegt, um einen Handel zustande kommen zu lassen...naja, wers 
glaubt.

Dass man eine Flasche Essigessenz nicht trinken sollte, oder 
Abflussreiniger nicht zur Behandlung von Sodbrennen nehmen sollte, ist 
klar, dafür gibt es nämlich auch keine Verkaufsbeschränkungen.

von Sherlock 🕵🏽‍♂️ (rubbel-die-katz)


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von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Schorsch M. schrieb:
> Du meinst also, ein Zitrone-heißgetränk wäre dasselbe wie Zitronensäure?
> ...und ein Warnhinweis für Kinder sei gleichbedeutend mit einer
> Alterskontrolle beim Verkauf?

Das gibt es durchaus.

René H. schrieb:
> Frag bei Feneberg nach, wenn Du mir nicht glaubst. Das ihr mich immer
> als Lügner darstellen müsst.

Die Jugendlichen bekommen das nur durch die Kasse, wenn diese einen 
entsprechenden Zettel von den Eltern haben.

Aber manchmal gibt es die Stoffe als harmloses Mittel, wie zum Beispiel 
Badesalz. Wird dieses Drogen zugesetzt, dann geht der Punk so richtig 
ab. Das kam vorgestern früh im Radio.

Wenn das so weiter geht, dann dürfen solche Mittel, wie die 
Zitronensäure, nur noch an Reinigungsfachkräfte abgebenen werden.

Wenn das so weiter geht, dann dürfen solche Mittel, wie das Badesalz, 
nur noch an Badefachkräfte abgebenen werden.

Letzteres könnte durchaus bei vielen Männern gut angenommen werden. Man 
denke an die Werbung der Badefachkräfte (weiblich) im Privatfernsehen so 
ab Mitternacht herum. ;)

von Klaus (feelfree)


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Dieter D. schrieb:
> Wenn das so weiter geht, dann dürfen solche Mittel, wie die
> Zitronensäure, nur noch an Reinigungsfachkräfte abgebenen werden.
> Wenn das so weiter geht, dann dürfen solche Mittel, wie das Badesalz,
> nur noch an Badefachkräfte abgebenen werden.

Ein absoluter Traum wäre es, wenn solche Sinnlos-Postings nur noch an 
Deponien für schlechte Witze abgegeben werden dürfen.

Der Unterschied von uc.net zu Dieters persönlicher Sondermülldeponie ist 
kaum mehr erkennbar.

von René H. (mumpel)


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Schorsch M. schrieb:
> Eine staatliche Regulierung dazu gibt es einfach nicht

Wenn der Hersteller die Altersprüfung verlangt oder empfiehlt, muss doch 
"irgendwas gesetzliches" dahinterstecken?

von Schorsch M. (schorschm)


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René H. schrieb:
> Wenn der Hersteller die Altersprüfung verlangt oder empfiehlt, muss doch
> "irgendwas gesetzliches" dahinterstecken?

Ja dann zwig doch mal wo ein Händler solch eine Altersprüfung verlangt.
Die von dir genannte Fa. Feneberg kennt den Suchbegriff nicht. Die Suche 
erbringt nur Zitronensaft, Zitronenschale und fertig.

Wenn du schon so hartnäckig darauf bestehst, dann bitte poste mal einen 
Link dazu.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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René H. schrieb:
> Wenn der Hersteller die Altersprüfung verlangt oder empfiehlt, muss doch
> "irgendwas gesetzliches" dahinterstecken?

Unter 18 ist eine Person noch beschränkt geschäftsfähig. D.h. die Eltern 
können die Rücknahme des Produkts gegen Rückzahlung des Kaufpreises 
verlangen. Generell geht es darum unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Im Hintergrund steht, dass einige solcher Produkte in der Schule für 
Mobbing mißbraucht werden. Wie diese das einsetzen, weiß ich nicht und 
will da auch keine Anleitung geben.

Für die Firmen kommen dann unnötige Kosten zu, weil die Eltern die 
Packungen zurückschicken oder Ermittlungsbehörden fragen dort an, man 
möge prüfen, ob solche Produkte an eine Liste von Adresssen gingen. Man 
kann dann antworten, diese gingen nur an Volljährige im gesamten 
Landkreis und ist fertig.

von Schorsch M. (schorschm)


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Dieter D. schrieb:
> Im Hintergrund steht, dass einige solcher Produkte in der Schule für
> Mobbing mißbraucht werden. Wie diese das einsetzen, weiß ich nicht und
> will da auch keine Anleitung geben.

Sag mal, was nimmst du?

egal, es ist jedenfalls zu stark.

von Klaus (feelfree)


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Schorsch M. schrieb:
> Sag mal, was nimmst du?
>
> egal, es ist jedenfalls zu stark.

Nein, die Dosis seiner Medikamente ist zu gering, sie wirken nicht mehr.

von René H. (mumpel)


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Schorsch M. schrieb:
> Wenn du schon so hartnäckig darauf bestehst, dann bitte poste mal einen
> Link dazu.

Siehe Zitat weiter oben.

von René H. (mumpel)


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Dieter D. schrieb:
> Unter 18 ist eine Person noch beschränkt geschäftsfähig.

Das müsste dann aber für alle Produkte gelten für die der 
Taschengeldparagraph nicht gilt.

von Klaus (feelfree)


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René H. schrieb:
> Schorsch M. schrieb:
>> Wenn du schon so hartnäckig darauf bestehst, dann bitte poste mal einen
>> Link dazu.
>
> Siehe Zitat weiter oben.

Ich sehe da nur eine unbelegte Behauptung. Wo ist der Link?

von Klaus (feelfree)


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René H. schrieb:
> Dieter D. schrieb:
>> Unter 18 ist eine Person noch beschränkt geschäftsfähig.
>
> Das müsste dann aber für alle Produkte gelten für die der
> Taschengeldparagraph nicht gilt.

Ignoriere einfach den Forenkasper.

von Heinrich K. (minrich)


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SuperDiet ist jetzt auch noch Drogenexperte und Rechtsgelehrter!

Beitrag #7827515 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Mike J. (linuxmint_user)


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Schorsch M. schrieb:
> Wenn du schon so hartnäckig darauf bestehst, dann bitte poste mal einen
> Link dazu.

Hat er doch oben schon gemacht, hättest du nur anklicken und lesen 
müssen. ich wollte es auch nicht glauben, steht aber so da. Zitronentee 
also erst ab 18. Vielleicht wollen sie die Jugendlichen dazu bewegen 
etwas illegales zu machen und dann ist es voll In wenn man heimlich 
Zitrustee trinkt. ersetzt dann das rauchen und saufen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Al. K. schrieb im Beitrag #7827515:
> die Trolligen trainieren...

Gut festgestellt.

Mit den Angriffen versuchen diese jetzt eine Anleitung zu verbotenen 
Dingen herauszupressen. Aber wer es wirklich wissen möchte, frägt seine 
Kinder oder im Verwandtenkreis. Wenn die das nicht wissen, sollen diese 
einfach die Ohren offen halten.

von Schorsch M. (schorschm)


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Mike J. schrieb:
> Hat er doch oben schon gemacht, hättest du nur anklicken und lesen
> müssen. ich wollte es auch nicht glauben, steht aber so da. Zitronentee
> also erst ab 18.

Nein, das war ein Link von diesem Forenbkasper und darin ging es um Tee 
und nicht um Zitronensäure und auch num einen Hinweis, dass Personen 
unter 18 den nicht trinken sollten und nicht um die Alterskontrolle beim 
Verkauf.

Muss man jetzt den ganzen Sachverhalt nochmal erklären?

René H. schrieb:
> Siehe Zitat weiter oben.

Ich sehe kein Zitat. Klar, dass es dir schwerfällt einen Link dazu zu 
posten, denn es gibt keinen. Statt klein beizugeben, machst du dich 
jetzt zum Affen.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Mike J. schrieb:
>> Genau die hab ich gekauft. Ich nutze die trotzdem in Innenräumen. Man
>> kann ja seine Wasserkocher nicht im freien reinigen

Keine Außensteckdose oder Verlängerungskabel?

> Die nutze ich auch. Ein paar Krümel in den Wasserkocher, dann nur den
> Boden wenige Millimeter Wasser rüber und dann kurz an machen bis die
> Heizung an geht und aus schalten bevor es Blasen gibt. Minimaler Einsatz
> vom Wirkstoff und es ist alles blitzeblank.

Kalk löst sich auch in Essig. Immer, wenn ich ein Glas Gewürzgurken 
anbreche, kommt der Sud in den Wasserkocher. Kurz anheizen, über Nacht 
stehen lassen und der Topf ist wieder blank.

Dafür muß ich nicht um eine Altersfreigabe streiten oder etwas kaufen, 
ich nutze etwas, was andernfalls direkt ins Abwasser käme.

von Al. K. (alterknacker)


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Manfred P. schrieb:
> Dafür muß ich nicht um eine Altersfreigabe streiten oder etwas kaufen,
> ich nutze etwas, was andernfalls direkt ins Abwasser käme.

Das ist aber eine alte Methode.
Noch älter, als die Heizwendel blank waren, trocken anheizen und der 
Kalk sprang ab.;-))

Mit alten Tauchsiedern wurde das auch immer gemacht.

MfG
ein 80 jähriger alter knacker

: Bearbeitet durch User
von Mike J. (linuxmint_user)


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Manfred P. schrieb:
> Mike J. schrieb:
>>> Genau die hab ich gekauft. Ich nutze die trotzdem in Innenräumen. Man
>>> kann ja seine Wasserkocher nicht im freien reinigen
>
> Keine Außensteckdose oder Verlängerungskabel?

Also ich habe hier auf dem Grundstück massig Steckdosen draußen und ich 
mähe nur rein elektrisch, ohne Akku. Sowohl die Motorsense, der 
Rasentrimmer und der Rasenmäher, alles mit Kabel.
Ich habe Jahrelang bei meinen Eltern den Rasen mit einem 
Benzin-Rasentraktor gemäht und auch mit einem Benzin-Rasenmäher, das 
Ding repariert und gewartet. Elektro ist einfach viel besser.

> Dafür muß ich nicht um eine Altersfreigabe streiten oder etwas kaufen,
> ich nutze etwas, was andernfalls direkt ins Abwasser käme.

Bei Gurken habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Ich nutze 
Gurkengläser um Süß-Kirschen einzuwecken, ich habe auch die selben 
Deckel verwendet und da gibt es eine ganz dünne Schicht mit Gummi am 
Deckel um ihn abzudichten. Der Geschmack der in dem Gummi enthalten war, 
hat die Kirschen alle nach Gurke schmecken lassen. Ich hätte nie gedacht 
dass der Geschmack so konzentriert in den Gummi hinein diffundiert und 
das es dann so extrem danach schmecken würde.
Es war alles sauber, die Gläser wurden penibel gereinigt und in heißem 
Wasser intensiv gebadet, so dass alle Rückstände und Schilder ab gehen.

Seitdem nutzen wir nur noch andere Obstgläser um Früchte einzuwecken. 
Das war so ätzend, wir hatten etwa 50 Gläser Kirschen und alle haben 
intensiv nach Gewürzgurke geschmeckt.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Mike J. schrieb:
> Zitronentee also erst ab 18.

Das steht dort auch so drin.

Schorsch M. schrieb:
> dass Personen unter 18 den nicht trinken sollten

Woraus für einige Verkäufer und Händler sich daraus durchaus eine 
Verpflichtung zur Alterskontrolle ableitet.

Passieren kann das auch so: Wenn die Angabe (stumpf automatisiert) in 
das digitale Warenwirtschaftssystem übernommen wird, wird das häufig in 
die Kategorie übernommen nicht unter 18 abzugeben.

Schorsch M. schrieb:
> Statt klein beizugeben,

...wirst Du uns jetzt sicherlich erklären, dass Du schon in allen, also 
über 30000 Geschäften warst und bezeugen kannst, keiner mache das.

Beitrag #7827555 wurde von einem Moderator gelöscht.
von René H. (mumpel)


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Klaus schrieb:
> Ich sehe da nur eine unbelegte Behauptung. Wo ist der Link?

Ich zitierte die Antwort von Feneberg. Das sollte reichen.

von Ralf X. (ralf0815)


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René H. schrieb:
> Klaus schrieb:
>> Ich sehe da nur eine unbelegte Behauptung. Wo ist der Link?
>
> Ich zitierte die Antwort von Feneberg. Das sollte reichen.

Falls dieses angebliche Zitat von Feneberg stimmt, hat der ganz 
bestimmte, aber nicht genannte Hersteller das für sein Produkt so 
bestimmt.
Wie z.B. Lidl auch mal bestimmt hat, dass nur Lidlplus-Kunden das 
1kg-Nutellaglas für 3,99€ bekommen und davon maximal zwei Stück...

Auch Scheissregulierungswahn?😁

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