Anschluss nur durch Elektrofachkraft

OP #7824385
Lesenswert?

Hallo,

irgendwie kommt mir das vor wie die Monopolisierung des Banalen.

Wenn ich noch nicht einmal einen Eurostecker in die Steckdose oder eine Glühlampe mit E14-Sockel in eine Fassung drehten darf -

für wie inkompetent hält man mich dann eigentlich?!

Gibt es unterhalb der Elektrofachkraft noch eine weitere Qualifikation, also z.B. "Glühlampenführerschein" oder so ähnlich?

Ich möchte ja schließlich nicht gegen existierende Gesetze verstoßen... :)

Angehängte Dateien:
#7824405
Lesenswert?

Hallo

Der Hersteller (der Importeur, der "Im Verkehr Bringer") sichert sich nur ab.

Du meckerst den Falschen an.

Lasse deinen Unmut bei den Anwälten, Verbraucherschutzvereinen, Gerichten (die leider nicht bestimmte Klagen direkt abweisen -dürfen-?), den Versicherungsunternehmen, den lauten Schreihälsen vor allem in den sozialen Medien und Leuten ab die nicht akzeptieren das Unfälle und der tot zu Leben dazugehören und zwar auch bei ihren Angestellten, Kindern und Freunden, los.

Wobei die Hersteller und Co. (auch der Gesetzgeber und die Fachkräfte) auch nicht dumm sind und genau wissen und akzeptieren wie es in der gelebten Praxis abläuft.

Wenn aber was passiert - sind alle die (teilweise persönlich) für Andere die sie man nicht mal in entferntesten Beeinflussen können Verantwortung aufgedrückt wird aus dem Schneider.

#7824411
Lesenswert?

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Demnach darf man das eigentlich nicht selber. Man könnte sagen, dass das Aufhängen einer Deckenlampe wie das Montieren einer Steckdose ist, was man ja auch nicht selber darf. Wäre an der Decke eine Steckdose, und man hängt eine Lampe mit Stecker auf, dann wäre das kein Problem. In der Praxis ist das aber nur relevant, wenn Du einen Fehler machst und Dir die Hütte abbrennt, und man Dir das nachweist.

#7824421
Lesenswert?

René H. schrieb:

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Demnach darf man das eigentlich nicht selber. Man könnte sagen, dass das Aufhängen einer Deckenlampe wie das Montieren einer Steckdose ist, was man ja auch nicht selber darf.

Er hat aber eine Lampenfassung mit Kabel mit Eurostecker gekauft, elektrisch geht es da nur ums Einstöpseln des Eurosteckers in eine Steckdose.

Allerdings muss er sich seine Lampe ja erst bauen, und dabei kontrolliert nur eine Elektrofachkraft, ob die Leistung der Glühlampe nicht vielleicht etwas viel für den Federschmuck des Lampenschirms ist.

https://www.otto.de/p/blingbin-led-pendelleuchte-haengeleuchte-moderne-kronleuchter-lampenschirm-aus-weissen-federn-ohne-gluehbirne-ohne-leuchtmittel-o-30-cm-e27-lampe-haengelampe-fuer-schlafzimmer-wohnzimmer-S0QCD0GG/#ech=28980570&variationId=S0QCD0GG2TC5

Dass ist Deutschland streng nach Gesetz dem Wohnungseigentümer das Aufhängen einer Lampe genau so verboten ist wie der Anschluss eines Herdes, zeigt wie krass idiotisch lebensfremd unsere Gesetze zum Ausschliesslichen Vorteil der jeweiligen Lobby inzwischen sind. In Frankreich/Skandinavien gibt es dort wenigstens einen Deckenlampenstecker, aber den Herdstecker (Perilex) hat man ja lieber abgeschafft.

#7824428
Lesenswert?

Michael B. schrieb:

Dass ist Deutschland streng nach Gesetz dem Wohnungseigentümer das Aufhängen einer Lampe genau so verboten ist wie der Anschluss eines Herdes, zeigt wie krass idiotisch lebensfremd unsere Gesetze zum Ausschliesslichen Vorteil der jeweiligen Lobby inzwischen sind.

§ 13 NAV ist allerdings in die Kritik geraten. Denn die Lampe ist hinter dem Sicherungskasten. In der Praxis interessiert sich aber niemand dafür (außer Versicherungen im Schadensfall), solange die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Anders als an Arbeitsplätzen, wo die DGUV-Vorschriften 3 und 4 ("Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Anm.: Vorschrift 3, herausgegeben von den Berufsgenossenschaften, für Privatunternehmen. Vorschrift 4, herausgegeben von den Unfallversicherungen, für öffentliche Bereiche [Schulen, Polizei, DB AG, etc. pp.]) die Regeln vorgeben, die aber auch nicht bei/von jedem Arbeitgeber eingehalten werden.

(Firma: RUB) #7824430
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

Da würde mich die Norm dazu mal interessieren.

1
Definiert ist der Begriff „elektrotechnischer Laie“ in der 
2
DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ unter Absatz 3.2.5. 
3
Demnach ist ein elektrotechnischer Laie jemand, der weder eine 
4
elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) noch eine Elektrofachkraft ist. 
5
Er darf keine elektrotechnischen Arbeiten selbstständig ausführen.
6

7
Nach DIN VDE 0105-100 darf ein elektrotechnischer Laie keinerlei 
8
elektrotechnische Arbeiten selbstständig ausführen. Es gibt jedoch 
9
einige Dinge, die ein Laie trotzdem selbstständig machen darf. 
10
Dazu gehören z.B.:
11
- Leuchtmittel bei Nennspannungen bis 250 Volt austauschen
12
- Sicherungseinsätze (D/D0) bis 400 Volt / 63A austauschen
13
- Elektrische Betriebsmittel benutzen (für Laien geeignete Geräte und Maschinen)
14
- Verbinden und Trennen von Anschlussleitungen, Verlängerungsleitungen, Kabeltrommeln
15
- Prüfen von Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs) durch Drücken der TEST-Taste

https://www.elektrikerwissen.de/was-darf-elektrotechnischer-laie/

#7824434
Lesenswert?

Kaj G. schrieb:

DIN VDE 0105-100

Ist keine Norm im Strafrecht. Und auch in keinem anderen Rechtsgebiet.

Cyblord -. schrieb:

Ist ja dann ein komisches Verbot.

Nö, ist es nicht. Denn die Strafe dafür ist, das deine Versicherung nicht bezahlt, wenn die Feststellt, das deine Bude wegen deinem Mist abgefackelt ist.

Das eine ist Strafrecht, das andere ist Zivilrecht.

Wenn es keine strafrechtliche Norm gibt, die das per Strafe verbietet, ist es schlicht nicht verboten und die Aussage ist falsch.

#7824437
Lesenswert?

Kaj G. schrieb:

Denn die Strafe dafür ist, das deine Versicherung nicht bezahlt

Es ist aber fraglich, ob die die Regulierung ablehnen darf. Das darf sie meist nur bei grober Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit muss sie regulieren. Grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen dürfte schwer werden. Und ob § 13 NAV dann überhaupt greift, entscheidet das Gericht.

#7824465
Lesenswert?

René H. schrieb:

VDE/DIN ist kein Gesetz.

Richtig.

Es kann als Definition des aktuellen technischen Status Quo herhalten.

Das heißt aber auch, selbst eine Versicherung muss im Schadensfall nachweisen dass der Laie nicht dem aktuellen technischen Stand entsprechend gearbeitet hat. Hat er nämlich, kann sie keine Zahlungen verweigern.

Aber mal zur Praxis: Wie oft konnte man den ausführenden Elektriker zum Schadenersatz verklagen, bei einem abgefackelten Haus?

Gibts da auch nur EIN EINZIGES Urteil wo das schon mal passiert ist?

Denn das ist ja DAS Argument gegen Selbermachen: Wenn was passiert haftet man selbst und sonst haftet natürlich die Fachkraft. Hätte gerne mal gesehen wie sowas in der Praxis aussieht.

#7824477
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

Aber mal zur Praxis: Wie oft konnte man den ausführenden Elektriker zum Schadenersatz verklagen, bei einem abgefackelten Haus?

Der Trick geht ganz einfach:

Die Grundannahme ist:

Eine Elektrofachkraft handelt per Definition fachgerecht und ist damit nicht haftbar sondern das Abfackeln ist halt Pech.

Ein Laie handelt immer grob fahrlässig und ist damit immer haftbar.

Das jeweilige Gegenteil muss erst mal bewiesen werden und kommt selten vor.

Es kommt aber vor, daher die Gewebehaftpflichtversicherung.

#7824479
Lesenswert?

René H. schrieb:

VDE/DIN ist kein Gesetz.

Nein, das nicht. Aber, EnWG §49: "(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von 1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V., [...] eingehalten worden sind. Die Bundesnetzagentur kann durch Festlegung nach § 29 Absatz 1 zu Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer Sicherheitsregeln nähere Bestimmungen treffen, soweit die technischen Sicherheitsregeln den Betrieb von Energieanlagen betreffen."

Aus einer anderen Quelle: "Mit der gesetzlichen Verankerung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird des Weiteren eine rechtliche Grundlage für eine ggf. notwendige strafrechtliche Verfolgung durch den Gesetzgeber bei Zuwiderhandlung gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik geschaffen.

Andererseits kann und darf von den Anforderungen der DIN-VDE-Bestimmungen jederzeit abgewichen werden, sofern für gleichwertige Sicherheit gesorgt wird."

In diesem Fall muss man halt im Falle eines Falles fähig sein, den Richter davon zu überzeugen, das man nix falsch gemacht hat und das obwohl der Staatsanwalt und dessen Gutachter etwas anderes behaupten.

Und natürlich hat auch der Netzbetreiber gewisse Interessen was an sein Netz angeklemmt wird.

Klar: wo kein Kläger, da kein Richter. Das ist aber auch kein Grund, blauäugig zu werden.

#7824498
Lesenswert?

René H. schrieb:

Viel kann man bei Deckenlampen nicht falsch machen. Es sei denn man ist Farbenblind, und steckt das braune Kabel der Deckenlampe an das grün-gelbe Kabel der Leitung. ;) Auch bei Steckdosen kann man eigentlich nichts falsch machen.

Man kann schon, man kann ungeeignetes Verbindungsmaterial verwenden, zu dünne oder ungeeignete Kabel oder nur einen kleinen Teil des Kabels in die Klemme stecken. Dann KANN es brennen.

Nur, unzählige Brände entstehen jeden Tag durchs Kochen, durchs Rauchen, durch Kerzen, durch defekte (steckerfertige) Netzteile usw.

Brände durch falsch angeklemmte Lampen oder falsch angeklemmte Steckdosen. Und dann als Ursache der blöde Laie? Nä. Eher nicht.

Das ist also einfach in der Praxis kein relevantes Problem.

Trotzdem bleibt die Frage nach der theoretischen Strafbarkeit, die ja am Anfang des Threads ganz selbstverständlich angenommen wurde, interessant.

#7824510
Lesenswert?

Ich denke das Thema kann man abkürzen:

Privat darf man an Elektro basteln was man will.

Es gibt kein Gesetz welches hier Sanktionen verspricht.

Und wie bei allem im Leben gilt: Jeder ist für sein Handeln und für die Folgen verantwortlich. NATÜRLICH. Kommt jemand zu schaden oder gibt es Sachschaden, haftet man NATÜRLICH dafür wenn man dran Schuld ist.

Das gilt aber auch wenn man das Schnitzel auf dem Herd vergisst.

#7824512
Lesenswert?

Michael B. schrieb:

oder Lampen mit Erdungsanschluss

Wo gibt es das?

Manche Lampen kommen "vorkonfektioniert". Da sind Lüsterklemmen mit "Steckverbindern" dran, die man nur in die vorhandene Lüsterklemme stecken muss, wenn eine vorhanden ist. Stellt sich nur die Frage, ob die zur Leitung passen (also "richtigrum in der Lüsterklemme angeschlossen sind").

Cyblord -. schrieb:

man kann ungeeignetes Verbindungsmaterial verwenden, zu dünne oder ungeeignete Kabel oder nur einen kleinen Teil des Kabels in die Klemme stecken.

Vielleicht bin ich schon zu gut, dass ich mir das nur schwer vorstellen kann. ;)

Beitrag #7824513 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7824525
Lesenswert?

René H. schrieb:

Streng genommen darf der normale Bürger noch nicht einmal eine Deckenlampe auf- oder abhängen, und müsste dafür einen Elektriker rufen (Macht aber kaum einer).

Das ist Unsinn. Du darfst nach deinem Zähler alles machen was du willst, nur bist du dann auch dafür verantwortlich.

Es bringt dir aber auch nichts wenn du nur den Elektriker an die Hausinstallation lässt und du deshalb bei den Abzweigdosen die Lüster-Klemmen nicht mal wieder fest schraubst, denn die lösen sich mit der Zeit zwangsläufig und können einen Brand auslösen.

Hab das auch schon gehabt, erst merkt man dass beim einschalten einer Last die Lichter flackern und dann sieht man dass unter der Tapete Rauch aus einer der Abzweigdosen kommt. Wenn dann deine Wohnung abfackelt, dann hast du wenigstens alles richtig gemacht und nie etwas selbst gemacht. Weil ein Elektriker aber so extrem teuer ist bestellt sich NIEMAND einen Elektriker zum nachprüfen und nachziehen der Lüsterklemmen in den Abzweigdosen.

Es empfiehlt sich auch die Schrauben im HAK jedes Jahr mal nachzuziehen, da gibt es manchmal dann doch Überraschungen.

Die Profitmaximierung passiert ja genau dann, wenn man dem Kunden einredet dass er nichts mehr selbst machen darf und wenn doch von der Polizei abgeholt und ins Gefängnis gesperrt wird.

#7824571
Lesenswert?

Harald W. schrieb:

Cyblord -. schrieb:

Da würde mich die Norm dazu mal interessieren. Wie hoch ist das Strafmaß bei Zuwiderhandlung?

Nun, wenn dadurch eine Person zu Schaden kommt, kann man durchaus einige Jahre "Gesiebte Luft" atmen.

Und noch einer der Unsinn redet und nicht weiß was Strafrecht ist. Junge die Diskussion war eigentlich schon beendet. Aber irgendein Typ der nichts weiß und nicht lesen kann kommt am Ende immer noch mal dazu.

#7824577
Lesenswert?

Mike J. schrieb:

Es bringt dir aber auch nichts wenn du nur den Elektriker an die Hausinstallation lässt und du deshalb bei den Abzweigdosen die Lüster-Klemmen nicht mal wieder fest schraubst, denn die lösen sich mit der Zeit zwangsläufig und können einen Brand auslösen.

Hab das auch schon gehabt, erst merkt man dass beim einschalten einer Last die Lichter flackern und dann sieht man dass unter der Tapete Rauch aus einer der Abzweigdosen kommt.

Wichtig ist auch, einmal jährlich die Drähte in den Federklemmen nachzudrücken und die Kontaktflächen der Steckdosenbuchsen mit Qtips zu reinigen und anschliessend leicht zu ölen.

Moderator Persönliche Seite #7824595
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

Und noch einer der Unsinn redet und nicht weiß was Strafrecht ist. Junge die Diskussion war eigentlich schon beendet. Aber irgendein Typ der nichts weiß und nicht lesen kann kommt am Ende immer noch mal dazu.

Es muss allerdings nicht unbedingt Strafrecht sein - auch Ordnungswidrigkeiten können teuer werden.

Aber im Grundsatz stimme ich Dir zu - und zwar generell.

Wenn man sieht, wie in anderen Ländern mit deutlich milderen Vorschriften auch nicht mehr Häuser aufgrund von Schäden/Pfusch an der Elektroinstallation abbrennen, dann muss man sich schon fragen, ob viele Vorschriften hier nicht schlicht überflüssig sind.

Das Ganze läuft doch in allen Bereichen ähnlich: es gibt eine gewisse Anzahl an Vorfällen. Um diese zu verhindern, erlässt man neue Vorschriften. Es gibt danach eine - etwas geringere - Anzahl an Vorfällen. Also ist die Wirksamkeit der Vorschriften belegt. Man erlässt weitere, um auch die restlichen Vorfälle zu verhindern. Die Quote an Vorfällen geht wieder marginal zurück usw.

Niemand jedoch nimmt jemals irgendeine Vorschrift zurück, weil Kosten und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Denn dann könnten ja gleich ganze Stadtteile abzubrennen drohen.

Die Verhältnismäßigkeit von "Was kann ich überhaupt mit einer neuen Vorschrift erreichen" und "Auswirkungen auf Kosten und Einengen von Entscheidungsfreiheit" stimmt mMn schon lange nicht mehr. Und das gilt für alle Bereiche.

Jemand hat das mal schön formuliert: "Bürokratie neigt dazu, sich auszubreiten."

#7824599
Lesenswert?

Also die Deckenlampe die ich Grade montiert habe, war vorher nicht gut "zusammengebaut". Hier und da musste ich doch ne schraube etwas Nachziehen. Ich hab sie also erst ein mal verbessert, bevor ich sie korrekt angeschlossen in Betrieb genommen habe...

Alle Backöfen und Kochfelder die ich in meinem Leben angeschlossen haben, funktionieren einwandfrei und es gab noch nie Probleme.

Die Steckdoseneinsätze, vor fünf Jahren gewechselt, haben auch keine Schmauchspuren und sitzen noch gerade und fest in der Wand.

Ich sehe das Problem nicht, klar die Hinweise sind für Gebildete Personen schwer zu ertragen! (Ich denke mir dann auch immer:"Wie doof müssen manche sein!") Spiegeln sie doch wieder wie "schlecht" es um unsere Bildung steht.

#7824604
Lesenswert?

Chris D. schrieb:

Das Ganze läuft doch in allen Bereichen ähnlich: es gibt eine gewisse Anzahl an Vorfällen. Um diese zu verhindern, erlässt man neue Vorschriften. Es gibt danach eine - etwas geringere - Anzahl an Vorfällen. Also ist die Wirksamkeit der Vorschriften belegt. Man erlässt weitere, um auch die restlichen Vorfälle zu verhindern. Die Quote an Vorfällen geht wieder marginal zurück usw.

Eine solche Entwicklung gibt es ja bei den Verkehrsunfällen. Da hat es ja durchaus eine deutliche Verringerung in den letzten Jahrzehnten gegeben. Allerdings glaube ich nicht, das man da durch zusätzliche Vorschriften noch viel verringern kann. Das ginge höchstens, wenn man die maximal zulässige Geschwindigkeit auf 0km/h verringern würde. :-)

#7824607
Lesenswert?

Harald W. schrieb:

Allerdings glaube ich nicht, das man da durch zusätzliche Vorschriften noch viel verringern kann. Das ginge höchstens, wenn man die maximal zulässige Geschwindigkeit auf 0km/h verringern würde. :-)

Da arbeitet man dran. Häppchenweise. Damit der Frosch nicht aus dem Kochpott springt. Nur ein stehender Verkehr ist ein guter Verkehr. Motor abstellen nicht vergessen wegen CO2 Bilanz. Autobahn 130, Landstrasse 80, Stadt 30 steht im Wahlprogramm der Grünen. Dabei gilt 80 als die effizienteste Geschwindigkeit, produziert pro km am wenigsten Abgas.

#7824626
Lesenswert?

Letztlich ist dieses Gerät gefährlicher als eine Steckdose – und selbst in Steckdosen befinden sich Warnhinweise. Es ist sofort einsatzbereit, kann einfach in die Steckdose gesteckt werden und ermöglicht es ebenso leicht, mit den Fingern hineinzufassen. Bei einer normalen Steckdose wäre das so nicht möglich. Warum also sollte hier kein entsprechender Warnaufkleber angebracht werden?

#7824635
Lesenswert?

Vielleicht wollen sich die Hersteller mit dem Hinweis "Installation nur durch Elektrofachkraft" von einer Verantwortung freikaufen, welche das auch immer sein soll? Heutzutage müssen Hersteller auf so viele Dinge hinweisen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten (z.B., dass man Waschmittel für Kindern unzugänglich aufbewahren sollte).

#7824642
Lesenswert?

Mike J. schrieb:

Weil ein Elektriker aber so extrem teuer ist bestellt sich NIEMAND einen Elektriker zum nachprüfen und nachziehen der Lüsterklemmen in den Abzweigdosen.

Wenn es nach dem Handwerk ginge, dann gäbe es einen regelmäßigen "E-Check". Dann kommt alle zwei Jahre jemand, zieht die Schrauben nach und schreibt eine Rechnung, die Du dann in Deiner Nebenkostenabrechnung wiederfindest.

#7824779
Lesenswert?

Soul E. schrieb:

Dann kommt alle zwei Jahre jemand,

Der hoffentlich ahnung und hat und auch IOT Geräte auf richtige Konfiguration pruft.

Hier läuft von einem Nachbarn irgendein "Tuya" device Amok und versucht sich alle x Sekunden mit jedem WLAN in der Nachbarschaft zu verbinden.

Ein CBS2 hab ich heute mit OpenBK geflasht, das tut nun wie es soll!

#7824817
Lesenswert?

Michael B. schrieb:

Das ist grober Unsinn. "Du darfst alles machen, dich nur nicht erwischen lassen" wäre dasselbe.

Wie läuft es denn aktuell ab? Die Leute welche wenig Geld haben, die versuchen es selber hin zu basteln, ganz gleich was irgend jemand sagt und wie hoch die Strafen sind.

Wenn man die Strafe erhöhst, glaubst du dann echt dass sich etwas ändern wird?

Wenn die Leute genügend Geld haben um sich einfach mal einen Elektriker kommen zu lassen der ihr Zeug macht, dann würden sie nicht die Gefahr auf sich nehmen eine gewischt zu bekommen, sie müssten sich nicht mit Elektroinstallationen beschäftigen, sich kein Werkzeug kaufen und sie hätten eine Garantie dass sie nicht belangt werden.

Du kannst ja jeden mit genug Geld ausstatten, damit die Leute nicht gezwungen werden da selbst Hand anzulegen. Ich habe mir die Verkabelung in Osteuropa angeschaut und da wird einem manchmal ganz anders, aber da regt sich niemand auf.

Wichtig ist aber auch dass man hier in Deutschland die DIN EN Normen nicht einfach runter laden kann. Als Student konnte ich das, jetzt aber nicht mehr. Die VDE 0100 konnte ich mir nie frei runter laden, da gibt es eine Bezahlschranke. Das ist auch der Grund warum es kein Gesetz gibt welches die Bürger verpflichtet sich nach dieser Norm zu richten und diese einzuhalten. Es ist halt Kommerzialisiert worden.

In Russland kann man sich die entsprechenden Normen an die man sich halten muss einfach herunter laden, deshalb können die Bürger sie auch einsehen und müssen sich daran halten wenn sie etwas machen. Das System ist viel besser.

#7824833
Lesenswert?

Mike J. schrieb:

Wenn die Leute genügend Geld haben um sich einfach mal einen Elektriker kommen zu lassen der ihr Zeug macht, dann würden sie nicht die Gefahr auf sich nehmen eine gewischt zu bekommen, sie müssten sich nicht mit Elektroinstallationen beschäftigen, sich kein Werkzeug kaufen und sie hätten eine Garantie dass sie nicht belangt werden.

Zu doof den RCD (zur Sicherheit gegen versehentliches berühren!) selbst "Auszuschalten"?

Also ich kann, weiß und bei 250V sowieso nur rechte Hand, auch ohne den RCD zu kippen was ich mache. Aber Sicherheit geht vor, daher "studiere" ich den Plan im Sicherungskasten und kippe im Zweifel auch mehrere RCD um spannungsfrei zu arbeiten.

Junge Junge Junge... Wenn jeder für alles ne Fachkraft braucht, wo sind dann die Fachkräfte?

#7824835
Lesenswert?

Mike J. schrieb:

Wie läuft es denn aktuell ab?

Die Leute holen den Elektriker um eine Glühbirne zu wechseln.

https://www.focus.de/panorama/gen-z-laesst-gluehbirnen-professionell-wechseln-und-gibt-viel-geld-fuer-handwerker-aus_f5a34701-86a3-48ec-91f1-bdd48b22a381.html

Die aktuelle Regelung sagt, dass du hinter deinem Stromzähler die vorhandene Elektroinstaljation instandhalten kannst. Also defekte Steckdosen wechseln oder Lichtschalter gegen Shellys auswechseln 'Verbesserungen' oder blöderweise durchtrennte Leitungen wiederherstellen. Kernthema dabei ist: es kann alles so bleiben wie bisher, du musst die neueste VDE gar nicht kennen einfach gucken wie es war und genau so machen. Klassische Nullung an der Steckdose: bleibt so. Blöder H-Automat: bleibt so. Aber wenn du lieber B hast, darfst du die ersetzen.

Nur um was neues hinzuzufügen musst du den Elektriker holen und der muss entsprechend der aktuellen VDE bauen, also mit Schutzleiter, mit FI, und überprüfen ob die Erweiterung sich überhaupt mit der Installation verträgt, z.B. nun eine Steckdose in der Garage als Verlängerung des Stromkreises aus dem Gästezimmer: geht vielleicht nicht weil die maximale Leitungslänge zum Querschnitt überschritten wird. Daher soll da kein Laie dran.

Die Regelung ist nicht ganz unsinnig und wesentlich entspannter als USA oder Australien.

#7824845
Lesenswert?

Trotzdem irgendwie irrsinnig. Ich soll am besten nicht, darf aber. So lange nix passiert ist alles super, aber wehe es ist auch nur ne Kleinigkeit, dann bin ich erstmal der "erste verdächtige".

Mir ist das wurscht, ich arbeite gewissenhaft, bin mir der gefahren bewusst und mache auch nur was ich wirklich mit gutem Gewissen vertreten kann.

Aber langsam jedoch sicher schafft man doch damit die Selbstständigkeit immer weiter ab, wenn selbst das Wechseln einer Glühbirne nicht mehr eigenständig erledigt wird.

#7824850
Lesenswert?

Gibt nen schönen Spruch:

"Harte Zeiten schaffen starke Männer. Starke Männer schaffen gute Zeiten. Gute Zeiten schaffen schwache Männer. Und schwache Männer schaffen harte Zeiten."

Ich kenne die "harten Zeiten" in denen ich mein Taschengeld mit dem Sammeln von Schrott auf Schlachtfeldern und Truppenübungsplätzen aufgebessert habe. Für 5 Mark ne Zeitschrift und ne gemischte Tüte.

Was ich kann mach ich selbst, was ich lernen kann lerne ich, während ich Kopfschüttelnd auf das blicke was nach mir kommt.

Beitrag #7824854 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7824864
Lesenswert?

Michael B. schrieb:

Komm, den Spruch hast du doch von Platon geklaut.

Ich kann dir nur anbieten das wir uns persönlich Treffen. Dann merkst du schnell was für ein Mensch ich bin.

Und nein, der kommt aus meinem Kopf. Glaubst du als "Smartphonetechniker" in einem Reparaturshop kommt oft einer der ne Datenrettung braucht? Alles was ich "Nebenbei" mache, Funk, Elektronik, IT ect... Ist Autodidaktisch erlernt.

Ich bevorzuge es mir selbst zu Helfen, denn auch die vorherigen Generationen hatten so ihre Defizite. (Zuverlässigkeit zb.)

Oft, leider auch aus finanziellen Gründen, blieb mir nichts anderes als es selbst zu erlernen und herzustellen, wenn ich konnte.

Das behalte ich so bei.

Der einzige auf den man sich immer verlassen kann ist man selbst!

#7824888
Lesenswert?

Ich behaupte mal, die juristische Faktenlage ist bei dem Thema doch recht dünn. Wenn tatsächlich etwas an einer fachgerechten (!) Installation anfängt zu brennen, wer stellt denn da überhaupt fragen? Wie soll es überhaupt brennen, wenn es ja fachgerecht war?

Denkt doch mal an den ganzen billigen Elektroramsch den sich Herr und Frau Normal in die Wohnung legen und in irgend einer staubigen Ecke vor sich hin schmoren lassen.

Bei einem Haus mit 3 Vorbesitzern in dem schon ein halbes Dutzend Elektriker ein und aus gingen, wie soll jemand eruieren ob GENAU DIE Dose DIY war?

Bei einem Rohrbruch ist ja auch einfach Pech, oder nicht?

Als fachlich Interessierter erliegt man oft dem Trugschluss, dass irgendwelche Details aus seinem Fachgebiet eine wahnsinns Gewichtung hätten. Die breite Masse interessiert das aber einen Scheiss.

#7824932
Lesenswert?

Kilo S. schrieb:

Ich sehe das Problem nicht, klar die Hinweise sind für Gebildete Personen schwer zu ertragen! (Ich denke mir dann auch immer:"Wie doof müssen manche sein!") Spiegeln sie doch wieder wie "schlecht" es um unsere Bildung steht.

Ein Kabarettist (V. Pispers?) hat da vor Jahren mal sinngemäß formuliert: "Auf Kartons von Tiefkühlpizza steht, daß man die Folie entfernen soll vor dem Erhitzen. Und Leute, füe die dieser Hinweis gedacht ist sind wahlberechtigt."

Wobei kann wohl größerer Schaden entstehen?

#7825077
Lesenswert?

Hallo

Lord Magnet schrieb:

Bei einem Rohrbruch ist ja auch einfach Pech, oder nicht?

Ja es ist so, und in den meisten (privaten) Gebäudeversicherung wird auch "nur" grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Foren und Fachmedien wie der Fokus (auch zu den haben viele Kabarettisten schon entsprechendes in ihren Programmen gesagt)und die Bildzeitung sind keine Quellen auf den man sich berufen sollte:

Da ist sehr viel vom "Der Nachbar vom Freund meines Schwagers" und es wird passend für das zahlende (Werbung schauen müssende) Publikum von Extrembeispielen ausgegangen.

Geltungsbedürfnis, Dickköpfigkeit, Ignoranz und Selbstbetrug (man glaubt seinen Lügen irgendwann selbst) und bewußte Fehlinformation (Lügen...) gehören sowieso zu den "sozialen" Medien - und ja Foren sind "soziale" Medien, auch wenn sie von Konzept halt nicht so In wie TicToc, Instagram usw., sind.

Kilo S. schrieb:

"Harte Zeiten schaffen starke Männer. Starke Männer schaffen gute Zeiten.

Harte Zeiten töten viele Männer, Frauen und Kinder , starke Männer und Frauen verschleudern ihre Lebenszeit mit Arbeit. Harte Zeiten schick(t)en Kinder schon mit 14 (und früher - Landwirtschaft) in die Erwerbsarbeit (Ausbildung) und stehlen ihnen ihre Kindheit - mit den Konsequenzen die dann irgendwann in der Erwachsenenzeit auftauchen.

Bei solchen Sprüchen ("Harte Männer" - fehlt nur noch "Hart wie Kruppstahl"...) werde ich ein wenig zum grünen Feministen (ansonsten so gar nicht meine Richtung, ganz bestimmt nicht).

Wie Altbacken wie ignorant, muß man sein um so was loslassen zu können?

Nicht im Geschichtsunterricht aufgepaßt?

Nicht sich mal echte Berichte der einfachen Arbeiter und Angestellten aus den 50er und 60er Jahre angesehen?

Nicht erkannt was in den 50er, 60er, 70er bis 80er Jahren herein für eine verstockte, verlogene Haltung in Deutschland (aber auch Österreich) von der Masse gelebt wurde?

Wenn mir mein Opa (der müßte jetzt mindestens 110 Jahre alt sein...) mit solchen Sprüchen gekommen wäre... na ja ganz andere Genration.

Aber heute noch so was zu hören - von Leuten die doch die Belastungen welche die harten Zeiten wahrscheinlich selbst erlebt hatten... na das ist schon speziell.

Und nein ich bin keine 20 auch keine 30 und nicht mal mehr in meinen 40ern ...

Michael B. schrieb:

Die Regelung ist nicht ganz unsinnig und wesentlich entspannter als USA oder Australien.

So ist es wohl - theoretisch - in der Praxis wird es nicht anders aussehen als bei uns...

#7825079
Lesenswert?

Darius schrieb:

Wie Altbacken wie ignorant, muß man sein um so was loslassen zu können? Nicht im Geschichtsunterricht aufgepaßt?

Ich bin jünger als du, und so weit ich weiß stammt der Spruch von den Arabern.

Und wenn du mich noch mal durch die Blume als "Rechts" einordnest, bekommen wir zwei ärger Miteinander!

Über Geschichte brauchst du auch nicht anfangen, von meinem Opa kamen Briefe und aus irgendeinem unerklärlichen Grund auch noch sein Feuerzeug aus der Gefangenschaft zurück, mehr aber auch nicht! Glaub mir, das mich das Thema als Kind das rund um Schlachtfelder gewohnt hat sehr interessiert hat.

Ich bin engstirnig? Ich habe selbst Kinder und SEHE LIVE was in den Schulen hier abgeht. Aber cool das du Kinder dabei unterstützen möchtest ihr Leben vor der PS5 mit nem Becher Lean in der Hand zu genießen.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Lean_(Droge)

(Firma: FULL PALATINSK) Persönliche Seite #7825114
Lesenswert?

Wenn ich mich immer an alles das halten würde was auf Geräten steht:

keine austauschbaren Bauteile vorhanden

dann müsste ich ja jeden Mist unrepariert wegwerfen. Oder zumindest wird die Rep. versucht.

Das Netzteil im PC läuft nach dessen Rep nun auch schon 4 Jahre. Kannst mich mit solchen Sätzen mal an die Füsse fassen.

Schön'n Freidach.

#7825185
Lesenswert?

BTW:

Wie wichtig solche Sicherheitshinweise sein können, zeigt sich an einem Beispiel. Da ist mal eine Person auf einen Güterwagen geklettert, und dabei an die Oberleitung gekommen, mit schweren gesundheitlichen Folgen. Die Bahn wurde zu Schmerzensgeld verurteilt, weil keine Gefahrenhinweise an den Wagen angebracht waren. Und das, obwohl jeder die Gefahren einer Oberleitung kennt oder kennen sollte. Daher ist es verständlich, dass Hersteller von Elektroartikeln, wie in diesem Beispiel hier, allerei Hinweise auf die Produkte schreiben.

#7825426
Lesenswert?

Das Urteil liest sich, als ob die Bahn da auf einem Brachgelände, auf dem seit Jahren Kinder spielen, eine Todesfalle aufgebaut hat, indem sie trotz allgemeinen Verfalls und Gestrüppgewucher die Oberleitung bestromt ließ und gelegentlich Waggons mit Kletterhilfe hingestellt hat.

Klingt schon ein bißchen anders, so von wegen Verkehrssicherungspflicht, als die Dutzenden Fälle der 20jährigen, die für ein Selfie auf S-Bahnen klettern und sich dabei rösten.

Das Problem an unserer Rechtssprechung seit nun auch schon wieder bestimmt 20 Jahren ist, daß die ursprünglichen Grundsätze durch von außen kommenden Quatsch, der eigentlich gar keine Rechtswirkung hat, trotzdem verschoben werden.

Z.B. die ekligen Rückfahrpiepser. Zum einen sind sie nach StVO verbotene unnötige Lärmquellen. Zum anderen muß der Fahrer entweder Sicht nach hinten haben oder einen Einweiser. Piepsen hat damit nichts zu tun. Fertig. Das hat sich seit 50 Jahren nicht verändert (ich bin jetzt mutig und schaue nicht in die Änderungsgesetze zur StVO.)

Trotzdem terrorisieren Baufahrzeuge ganze Stadtteile weil sie z.B. ab 5 Uhr morgens einen Lärmteppich auf den Hang mit Wohnbebauung legen. Jedes Müllauto weckt im Sommer hunderte Leute in den Wohnblocks. Und jeder Paketfahrer brettert mit 20 kmh rückwärts durch die gefüllte Fußgängerzone, weil er ja piepst und eine Kamera hat.

Bin mir sicher, daß sich da auch die Rechtsprechung anpaßt, wo schon die Exekutive nicht eingreift.

Die Bahngeschichte in dem Urteil wäre in den 70ern auch anders verlaufen. Ein Kind hat auf fremdem Gelände nichts verloren, und das muß es mit 3 oder 5 Jahren spätestens auch verstehen. Jetzt verlangt man von der Bahn, 12jährige bildungsferne Analphabeten mit ausreichender Beschilderung (also wohl Multimediasäulen mit Sitzplätzen, die einige Jahre Schulbildung ersetzen müssen) über die Gefahren des elektrischen Stroms aufzuklären.

#7825488
Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:

Der Produkthinweis ist wichtig. Damit in den USA niemand klagen kann, wenn da jemand das Kabel vor dem Einstecken in Wasser taucht.... :D

Abgesehen davon dass selbst in diesem Fall genau nichts passieren würde.

Genau deshalb habe ich es gezeigt: Erstens wird es wohl niemand tun und Zweitens würde nichts passieren, maximal eine Fehlfunktion.

Neulich gab es bei Aldi ein Dreierpack Thermo-/Hygrometer mit LCD-Anzeige und CR2032. Es liegt eine gedruckte Anleitung in mehreren Sprachen bei, die am Anfang 11 Seiten Sicherheitshinweise hat, auch mit den Worten "Stromschlag- und Verletzungsgefahr". Vollkommen irre und zum Großteil für dieses Produkt garnnicht zutreffend.

Na immerhin weiß ich jetzt von der CR2032:

"Chemische Zusammensetzung: Zink-Mangandioxid" und "In der Batterie enthaltene gefährlichen Stoffe: keine"

Das pdf beim Importeur lässt sich nicht direkt verlinken: www.digi-tech-gmbh.com/downloads Dann klicken Sie auf die Lupe und geben Sie die Artikelnummer 4-AN0125 ein.

Schwachsinn^3 !

#7825873
Lesenswert?

Mike J. schrieb:

die Batterie waere nicht enthalten. Dabei war doch eine.

Die verschicken oft keine Batterien mit den Geräten, speziell nicht per Flugzeug.

Das scheint eine spezielle Restriktion bei China-Post zu sein, wenn man beim Ali einkauft. Sobald eine Batterie oder ein Akku dabei sind, geht der Versand andere Wege.

Wenn man dann im Zielland dann doch eine Batterie dazu legt, damit der Kund das Ding dann auch nutzen kann und nicht doof da steht, das ist dann eigentlich nur sinnvoll.

Das ist für die Kistenschieber nicht realistisch machbar.

Dir Firma kQ-networX aus Schwerte verschickt Li-Knopfzellen als einfachen Brief und klebt eine Kennzeichnung drauf. Über den Amazon-Marketplace ein günstiger Weg, mal fix eine Panasonic-CR-Konopfzelle zu bekommen.

Angehängte Dateien:
#7825999
Lesenswert?

Dieter D. schrieb:

Wenn man dann im Zielland dann doch eine Batterie dazu legt,

Bei europaeischen Mindestlohn waere das immer noch zu teuer. CR2032 ins Fach mit Isolierfolie stecken, zuschrauben, einpacken, zukleben oder verschweissen, in Karton stecken und diesen zukleben. Fuer ein Produkt im Laden von 5,99 Euro wird man das kaum machen.

Bei den Thermo-/Hygrometern sind für insgesamt 7,99 Euro drei Stück in der Packung. Die sind laut Aufdruck "Hergestellt in China" und haben ihre Li_Knopfzellen ganz sicher ab dort eingebaut.

Es kommt halt auf den Transportweg und weitere Randbedingungen an, wie die Geräte zu uns kommen. Man bekommt auch größere Mengen LiIon-Akkus für eine Serienfertigung per Luftfracht von China nach Deutschland, allerdings bestehen die Flugfirmen da extrem pingelig auf die Regeln.

#7826074
Lesenswert?

Mike J. schrieb:

Ralf X. schrieb:

Die haben ja auch eine astreine demokratische Regierung... Gehts Dir eigentlich noch ganz gut?

Die haben wir auch nicht und in der Ukraine gibt es seit 2014 längst keine Demokratie mehr, aber was hat das mit der Verfügbarkeit der Normen zu tun?

Da ist einer auf Putlers Haßpropaganda reingefallen und auch noch dumm genug, sie weiter zu verbreiten. Widerlich.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7826078
Lesenswert?

Chris D. schrieb:

Matthias S. schrieb:

Weil hier ja sehr schön über Gen Z gelästert wurde:

https://www.spiegel.de/panorama/leute/roland-kaiser-verteidigt-jugend-gegen-kritik-a-f949b92f-e6d9-4a80-9ae1-ac7a03a6d019

Schöne Aussage.

Oder um Karl Valentin zu zitieren:

"Heute ist die gute alte Zeit von morgen."

Der Satz stimmt sogar in dem Falle und ie folgender Artikel zeigt, scheint die Generation Z noch nicht die Talsole erreicht zu haben:

https://www.focus.de/familie/familie_schule/lehrer-ist-alarmiert-schulanfaenger-sind-oft-unfaehig-treppen-zu-steigen_dbb06676-457c-4ccd-b0fd-319e6be1d756.html

#7826083
Lesenswert?

Dieter D. schrieb:

folgender Artikel

Oh ha, Focus-Desinformation, verdrehte Fakten

"haben fast die Hälfte der Lehrer beobachtet, dass sich die Schulbereitschaft im letzten Jahr verschlechtert hat"

Die andere (grössere) Hälfte hat demnach beobachtet dass sich die Schulbereitschaft verbessert hat, aber das wäre ja keinen Artikel wert.

Immer dran denken, wen der Lehrer fragt, wenn sein Smartphone wieder rumzickt.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7826090
Lesenswert?

Schlage daher vor, bereits jeden Schüler, der einen Netzstecker unfallfrei in die Steckdose stecken kann und diesen auch unbeschädigt daraus wieder ziehen kann in der Schule ein Elektrofachkraftzertifikat für normale arbeiten mit elektrischen Geräten zu geben.

Also wäre es sinnvoll analog zum Internetführerschein noch einen Elektrogerätesteckdosenführerschein in der Schule einzuführen. Für die Lehrer sollte man eine entsprechende Fortbildung planen, weil diese das umsetzen müssen. Denke mal, für den einen oder anderen hier im Forum, der auch im Bereich der Weiterbildung tätig sein sollte, dürfte das durchaus ein interessantes lukratives Geschäftsmodell werden.

Ach ja, bevor ich es vergessen, die Lizenzgebühren dafür sind dann übrigens an mich zu entrichten. ;)

#7826320
Lesenswert?

Michael B. schrieb:

"haben fast die Hälfte der Lehrer beobachtet, dass sich die Schulbereitschaft im letzten Jahr verschlechtert hat"

Die andere (grössere) Hälfte hat demnach beobachtet dass sich die Schulbereitschaft verbessert hat,

Lehrer:"Also, liebe Kinder, zwei Hälften sind immer genau gleich gross. Aber ich sehe schon, die grössere Hälfte von Euch kapiert das nicht!"

(Firma: Hobbytheoretiker) #7826325
Lesenswert?

Und schon gibt es den nächsten Tiefschlag für gewisse Generationen:

https://www.focus.de/finanzen/karriere/us-firmen-entlassen-gen-z-angestellte-faul-unprofessionell-schlecht-gekleidet_id_260685386.html

Weobei auch gilt in den Firmen, wo die Gewerkschaften viel zu sagen haben:

Last in and first out, vor allem wenn die Wirtschaft nachläßt.

D.h. wenn das nicht mit der schlechten Leistung der Gen Z stimmt, dann wird auf dem Rücken dieser die Wirtschaftsflaute versucht zu verschleiern.

Gast #7826342
Lesenswert?

Der Focus Artikel ist eine hohle Nuss. Fängt mit einer krassen Zusammenfassung mit Verweis auf eine Studie an, und liefert dann nur noch Meinungen einzelner weniger Personen unter anderem von Reddit.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7826539
Lesenswert?

Marci W. schrieb:

Irre ich mich da?

Von mir war da kein Minus dabei.

"Kein Verbot" ist zwar etwas ungenau und sehr umgangssprechlich.

Es zählt dabei, ob die Handlungen als fahrlässig oder grob fahrlässig gelten.

Dazu mal ein übertriebenes Beispiel zur Erläuterung:

Es gibt zum Beispiel auch kein Verbot von einer Person eine kleine Wachsfigur anzufertigen und mit meinem Nachbar heiße Schaschlickspiesse durchzustecken, wie im Kinofilm mit den drei wunderbaren Hexen, weil ich so gerne Film-Szenen nachspiele.

Handelt es sich dabei um einen geistig erkrankten, wo ich von der Krankheit weiß, dieser geht dann hin und steckt in die real lebende Person einen Holzpflock, dann war das grob fahrlässig mit entsprechenden Folgen.

#7827360
Lesenswert?

Schorsch M. schrieb:

Wie kommst du denn auf dieses schmale Brett?

Weil ich das selber erlebt habe. Eine Anfrage bei Feneberg hat das bestätigt. Das sei (vom Hersteller) so vorgegeben.

Das einige Artikel wie zB. die Citronensäure eine Altersfreigabe benötigen, liegt daran… dass bei unsachgemäßen Gebrauch der Kunde sich selbst oder andere schädigen könnte. Dies ist Vorgabe vom Hersteller und im Kassensystem hinterlegt.

#7827382
Lesenswert?

René H. schrieb:

Ich nutze die trotzdem in Innenräumen. Man kann ja seine Wasserkocher nicht im freien reinigen, da gibt es keinen Strom. ;)

René H. schrieb:

Genau die hab ich gekauft. Ich nutze die trotzdem in Innenräumen. Man kann ja seine Wasserkocher nicht im freien reinigen

Die nutze ich auch. Ein paar Krümel in den Wasserkocher, dann nur den Boden wenige Millimeter Wasser rüber und dann kurz an machen bis die Heizung an geht und aus schalten bevor es Blasen gibt. Minimaler Einsatz vom Wirkstoff und es ist alles blitzeblank.

Ich habe die Zitronensäure aber auch aufgelöst in einer Sprühpistole, das Zeug vernebelt auch etwas wenn man es in der Dusche einsetzt, da braucht man schon einen Atemschutz.

Man kann auch Wasserstoffperoxid kaufen, nur dürfen das Zeug einen nur Leute verkaufen die berechtigt sind damit umzugehen. Es liegt also nicht an einem selbst, sondern dem Personal dass man es nicht überall kaufen kann. Das Zeug wird ja eigentlich sehr oft zur Desinfektion verwendet. Man muss es aber richtig lagern und das Gas muss auch entweichen können.

Man kann sich aber mit so vielen Dingen umbringen wenn man sie falsch einsetzt, vom Spiritus bis zum Hochdruckreiniger gibt es mannigfaltige Gefahren denen man sich einfach bewusst sein muss.

#7827383
Lesenswert?

Dieter D. schrieb:

https://www.mytime.de/krueger_day_by_day_heissgetraenk_zitrone_4502090152.html

Warnhinweise Nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Du meinst also, ein Zitrone-heißgetränk wäre dasselbe wie Zitronensäure? ...und ein Warnhinweis für Kinder sei gleichbedeutend mit einer Alterskontrolle beim Verkauf?

Na gut, hast halt auch was sagen wollen, jedoch weit gefehlt.

René H. schrieb:

Genau die hab ich gekauft. Ich nutze die trotzdem in Innenräumen. Man kann ja seine Wasserkocher nicht im freien reinigen, da gibt es keinen Strom. ;)

Welch ein Schmarren. Zum Entkalken gibt es deutlich bessere Mittel, z.B. Amidosulfonsäure. Selbige habe ich auch in grossen Gebinden hier. Der Vorteil von Amidosulfonsäure ist, dass sie auch kalt wirkt und man weniger davon braucht. Zitronensäure wirkt nur dann entkalkend, wenn sie heiss ist.

Aber eine Alterskontrolle beim Kauf, gibt es bei alledem nicht.

#7827398
Lesenswert?

Mike J. schrieb:

Ich habe die Zitronensäure aber auch aufgelöst in einer Sprühpistole, das Zeug vernebelt auch etwas wenn man es in der Dusche einsetzt, da braucht man schon einen Atemschutz.

Das würdest du besser lassen, denn die Zitronensäure kühlt beim Sprühen ab, wenn sie nicht schon kalt versprüht wurde, womit sie nurnoch geringfügig wirksam ist.

Da greifst du besser zur Amidosulfonsäure.

René H. schrieb:

Bei uns schon.

Schwachsinn

#7827454
Lesenswert?

Michael B. schrieb:

Mit der man sich den Chrom von den Armaturen ätzen kann wenn man nicht gründlich abspült.

Es ist wie bei der Medizin, die Dosis entscheidet, ob es hilft, oder Gift ist.

Ich benutze sowohl Zitronensäure, alsauch Amidosulfonsäure schon seit Jahrzehnten und kenne die Dosierungen genau, die sollte man unbedingt einhalten.

Fakt ist, dass in Beziehung zu Kalkauflösung, das Amidosulfon klar die Nase vorne hat, sprich, mit deutlich geringerer Dosierung den gleichen Effekt erzielt....und ja, ich habe auchschon bei einer billigen Chinaarmatur den Chrombelag fleckig werden sehen.

Allen anderen "ordentlich" verchromten Teile konnte ich bisher keinen Schaden zufügen....und ich behandele meine Armaturen regelmäßig mit dem Zeuch....seit Jahren.

Ein Auszug aus einer Produktbeschreibung bei Amazon: Info zu diesem Artikel 1 KG kristallines, reines Pulver, CAS Nr. 5329-14-6 Extrem ergiebiger Entkalker, um ein Vielfaches effektiver als z.B. Zitronensäure. Hauptwirkstoff der meisten Entkalker und Entkalkungstabletten. Mit Amidosulfonsäure können viele Haushaltsgeräte wie beispielsweise Kaffeevollautomaten, Waschmaschinen, aber auch Wasserkocher und Spülmaschinen entkalkt werden. Im praktischen Standbodenbeutel mit Druckverschluss: durch einen leichten Druck oder Ziehen des Zip Verschluss wiederverwendbar WICHTIG für Entkalkungsvorgänge mit Amidosulfonsäure: ca. 30 - 50g Pulver auf 1000 ml Wasser lösen. Damit die Säure nicht auskristallisiert bzw. im Entkalkungsvorgang Reaktionsprodukte, d. h. Rückstände entstehen, sollte eine Überdosierung zwingend vermieden werden!

#7827471
Lesenswert?

Klaus schrieb:

Dass es irgendeinen irrlichternden Händler geben mag

Auch das glaube ich nicht. Das Zeuch ist massenhaft bei ebay und Amazon bestellbar von vielen hunderten Anbietern. Auch in Drogeriemärkten kann man es uneingeschränkt bekommen. Eine staatliche Regulierung dazu gibt es einfach nicht und dass ein Händler sich selbst Beschränkungen auferlegt, um einen Handel zustande kommen zu lassen...naja, wers glaubt.

Dass man eine Flasche Essigessenz nicht trinken sollte, oder Abflussreiniger nicht zur Behandlung von Sodbrennen nehmen sollte, ist klar, dafür gibt es nämlich auch keine Verkaufsbeschränkungen.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7827479
Lesenswert?

Schorsch M. schrieb:

Du meinst also, ein Zitrone-heißgetränk wäre dasselbe wie Zitronensäure? ...und ein Warnhinweis für Kinder sei gleichbedeutend mit einer Alterskontrolle beim Verkauf?

Das gibt es durchaus.

René H. schrieb:

Frag bei Feneberg nach, wenn Du mir nicht glaubst. Das ihr mich immer als Lügner darstellen müsst.

Die Jugendlichen bekommen das nur durch die Kasse, wenn diese einen entsprechenden Zettel von den Eltern haben.

Aber manchmal gibt es die Stoffe als harmloses Mittel, wie zum Beispiel Badesalz. Wird dieses Drogen zugesetzt, dann geht der Punk so richtig ab. Das kam vorgestern früh im Radio.

Wenn das so weiter geht, dann dürfen solche Mittel, wie die Zitronensäure, nur noch an Reinigungsfachkräfte abgebenen werden.

Wenn das so weiter geht, dann dürfen solche Mittel, wie das Badesalz, nur noch an Badefachkräfte abgebenen werden.

Letzteres könnte durchaus bei vielen Männern gut angenommen werden. Man denke an die Werbung der Badefachkräfte (weiblich) im Privatfernsehen so ab Mitternacht herum. ;)

#7827481
Lesenswert?

Dieter D. schrieb:

Wenn das so weiter geht, dann dürfen solche Mittel, wie die Zitronensäure, nur noch an Reinigungsfachkräfte abgebenen werden. Wenn das so weiter geht, dann dürfen solche Mittel, wie das Badesalz, nur noch an Badefachkräfte abgebenen werden.

Ein absoluter Traum wäre es, wenn solche Sinnlos-Postings nur noch an Deponien für schlechte Witze abgegeben werden dürfen.

Der Unterschied von uc.net zu Dieters persönlicher Sondermülldeponie ist kaum mehr erkennbar.

#7827496
Lesenswert?

René H. schrieb:

Wenn der Hersteller die Altersprüfung verlangt oder empfiehlt, muss doch "irgendwas gesetzliches" dahinterstecken?

Ja dann zwig doch mal wo ein Händler solch eine Altersprüfung verlangt. Die von dir genannte Fa. Feneberg kennt den Suchbegriff nicht. Die Suche erbringt nur Zitronensaft, Zitronenschale und fertig.

Wenn du schon so hartnäckig darauf bestehst, dann bitte poste mal einen Link dazu.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7827498
Lesenswert?

René H. schrieb:

Wenn der Hersteller die Altersprüfung verlangt oder empfiehlt, muss doch "irgendwas gesetzliches" dahinterstecken?

Unter 18 ist eine Person noch beschränkt geschäftsfähig. D.h. die Eltern können die Rücknahme des Produkts gegen Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Generell geht es darum unnötigen Aufwand zu vermeiden.

Im Hintergrund steht, dass einige solcher Produkte in der Schule für Mobbing mißbraucht werden. Wie diese das einsetzen, weiß ich nicht und will da auch keine Anleitung geben.

Für die Firmen kommen dann unnötige Kosten zu, weil die Eltern die Packungen zurückschicken oder Ermittlungsbehörden fragen dort an, man möge prüfen, ob solche Produkte an eine Liste von Adresssen gingen. Man kann dann antworten, diese gingen nur an Volljährige im gesamten Landkreis und ist fertig.

Beitrag #7827515 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7827519
Lesenswert?

Schorsch M. schrieb:

Wenn du schon so hartnäckig darauf bestehst, dann bitte poste mal einen Link dazu.

Hat er doch oben schon gemacht, hättest du nur anklicken und lesen müssen. ich wollte es auch nicht glauben, steht aber so da. Zitronentee also erst ab 18. Vielleicht wollen sie die Jugendlichen dazu bewegen etwas illegales zu machen und dann ist es voll In wenn man heimlich Zitrustee trinkt. ersetzt dann das rauchen und saufen.

#7827535
Lesenswert?

Mike J. schrieb:

Hat er doch oben schon gemacht, hättest du nur anklicken und lesen müssen. ich wollte es auch nicht glauben, steht aber so da. Zitronentee also erst ab 18.

Nein, das war ein Link von diesem Forenbkasper und darin ging es um Tee und nicht um Zitronensäure und auch num einen Hinweis, dass Personen unter 18 den nicht trinken sollten und nicht um die Alterskontrolle beim Verkauf.

Muss man jetzt den ganzen Sachverhalt nochmal erklären?

René H. schrieb:

Siehe Zitat weiter oben.

Ich sehe kein Zitat. Klar, dass es dir schwerfällt einen Link dazu zu posten, denn es gibt keinen. Statt klein beizugeben, machst du dich jetzt zum Affen.

#7827538
Lesenswert?

Mike J. schrieb:

Genau die hab ich gekauft. Ich nutze die trotzdem in Innenräumen. Man kann ja seine Wasserkocher nicht im freien reinigen

Keine Außensteckdose oder Verlängerungskabel?

Die nutze ich auch. Ein paar Krümel in den Wasserkocher, dann nur den Boden wenige Millimeter Wasser rüber und dann kurz an machen bis die Heizung an geht und aus schalten bevor es Blasen gibt. Minimaler Einsatz vom Wirkstoff und es ist alles blitzeblank.

Kalk löst sich auch in Essig. Immer, wenn ich ein Glas Gewürzgurken anbreche, kommt der Sud in den Wasserkocher. Kurz anheizen, über Nacht stehen lassen und der Topf ist wieder blank.

Dafür muß ich nicht um eine Altersfreigabe streiten oder etwas kaufen, ich nutze etwas, was andernfalls direkt ins Abwasser käme.

#7827543
Lesenswert?

Manfred P. schrieb:

Mike J. schrieb:

Genau die hab ich gekauft. Ich nutze die trotzdem in Innenräumen. Man kann ja seine Wasserkocher nicht im freien reinigen

Keine Außensteckdose oder Verlängerungskabel?

Also ich habe hier auf dem Grundstück massig Steckdosen draußen und ich mähe nur rein elektrisch, ohne Akku. Sowohl die Motorsense, der Rasentrimmer und der Rasenmäher, alles mit Kabel. Ich habe Jahrelang bei meinen Eltern den Rasen mit einem Benzin-Rasentraktor gemäht und auch mit einem Benzin-Rasenmäher, das Ding repariert und gewartet. Elektro ist einfach viel besser.

Dafür muß ich nicht um eine Altersfreigabe streiten oder etwas kaufen, ich nutze etwas, was andernfalls direkt ins Abwasser käme.

Bei Gurken habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Ich nutze Gurkengläser um Süß-Kirschen einzuwecken, ich habe auch die selben Deckel verwendet und da gibt es eine ganz dünne Schicht mit Gummi am Deckel um ihn abzudichten. Der Geschmack der in dem Gummi enthalten war, hat die Kirschen alle nach Gurke schmecken lassen. Ich hätte nie gedacht dass der Geschmack so konzentriert in den Gummi hinein diffundiert und das es dann so extrem danach schmecken würde. Es war alles sauber, die Gläser wurden penibel gereinigt und in heißem Wasser intensiv gebadet, so dass alle Rückstände und Schilder ab gehen.

Seitdem nutzen wir nur noch andere Obstgläser um Früchte einzuwecken. Das war so ätzend, wir hatten etwa 50 Gläser Kirschen und alle haben intensiv nach Gewürzgurke geschmeckt.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7827545
Lesenswert?

Mike J. schrieb:

Zitronentee also erst ab 18.

Das steht dort auch so drin.

Schorsch M. schrieb:

dass Personen unter 18 den nicht trinken sollten

Woraus für einige Verkäufer und Händler sich daraus durchaus eine Verpflichtung zur Alterskontrolle ableitet.

Passieren kann das auch so: Wenn die Angabe (stumpf automatisiert) in das digitale Warenwirtschaftssystem übernommen wird, wird das häufig in die Kategorie übernommen nicht unter 18 abzugeben.

Schorsch M. schrieb:

Statt klein beizugeben,

...wirst Du uns jetzt sicherlich erklären, dass Du schon in allen, also über 30000 Geschäften warst und bezeugen kannst, keiner mache das.

Beitrag #7827555 wurde von einem Moderator gelöscht.
#7827565
Lesenswert?

René H. schrieb:

Klaus schrieb:

Ich sehe da nur eine unbelegte Behauptung. Wo ist der Link?

Ich zitierte die Antwort von Feneberg. Das sollte reichen.

Falls dieses angebliche Zitat von Feneberg stimmt, hat der ganz bestimmte, aber nicht genannte Hersteller das für sein Produkt so bestimmt. Wie z.B. Lidl auch mal bestimmt hat, dass nur Lidlplus-Kunden das 1kg-Nutellaglas für 3,99€ bekommen und davon maximal zwei Stück...

Auch Scheissregulierungswahn?😁

Dieser Beitrag ist gesperrt und kann nicht beantwortet werden.