Hallo,
als Hausmeister der Entwicklung (Development Support ;) ) habe ich mir selber in der Fimra erlaubt, Dumpsterdiving zu betreiben.
Neulich war es nötig, einen ausfahrbaren Poller nicht nur auf einen harten Anschlag fahren zu lassen (Metall auf eine Metallbarriere), sondern auch weich. Dazu angelte ich aus dem Metallschrott Räder mit Gummihartbereifung. Das Hartgummi von den Rändern entfernt, ergaben die genau die richtigen Stoßdämpfer, für den weichen Polleranschlag :)
Mit was für einem trivialen Scheiß hier die Leute ankommen ist wirklich unglaublich.
Der eine Spinner postet Bilder und Geschichten aus seinem Garten und seiner täglichen Laufstrecke, der nächste über seine Müllsammlerpsychose, der nächste seine Sendungsverfolgung von irgendeinem 08/15 Paket.
Und jetzt einer der postet welchen Müll er ausm Müll fischt um irgendwas pfuschig zu reparieren.
Sammal Leute, klappts noch?
vergilbten Kunststoff werde ich mit Retrobrighting aufhellen :)
Dann wird er spröde, und die Vergilbung kommt nach relativ kurzer Zeit wieder zurück. Kann man machen, wenn man das Ding verkaufen will und es nochmal kurzfristig gut aussehen soll.
Ist Dumpster Diving in Österreich verboten?
Nur bei Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung soll das Mülltauchen noch strafbar sein. In Österreich ist eine neue Regelung in Sachen Müllrettung derzeit hingegen kein Thema. "Die Legalisierung von Dumpstern oder Containern ist nicht Teil des Regierungsprogramms", heißt es aus dem Umweltministerium.30.01.2023
Oder irgendwo in der Mitte bei mehr als zwei Leds in Serie...
In der Mitte liegt ab zwei geradzahlige LED in Serie der Mittewiderstand oder irgendwo zwischendrin, also an anderer Position als Zwischenwiderstand. ;)
In D nennt man das eher Containern. https://de.wikipedia.org/wiki/Containern
Dumm nur, wenn der Kleidercontainer die Leute einsperrt, wie neulich in der Zeitung stand.
Oder irgendwo in der Mitte bei mehr als zwei Leds in Serie...
In der Mitte liegt ab zwei geradzahlige LED in Serie der Mittewiderstand
oder irgendwo zwischendrin, also an anderer Position als
Zwischenwiderstand. ;)
Guterweise haben wir im Forum nicht mehr von Deinem Schlag!
Gegen Dumssterdiving oder Containern gibt es folgende Sachverhalte, die das vereiteln:
Für alles, was aus einer Firma an Endverbraucher herausgeht, muss die MwSt entrichtet werden. Das bedeutet ein unverschlossener Container mit Sachen zum mitnehmen wird somit zur Steuerhinterziehung. Dies ist nicht der Fall bei Diebstahl, wenn der Container nachweislich aufgebrochen wurde. Wird das Zeug verschenkt, dann ist es keine Steuerhinterziehung, wenn es sich um einen Verein handelt, der steuerlich anerkannte Spendenbescheinigungen ausstellen kann. Viele Tafeln fallen darunter.
Für jedes Produkt ist mit dem neuen Produkthaftungsgesetzen auch immer eine Gefährdungshaftung verbunden. Wenn unsichere Produkte aus ungesicherten Behältnissen geholt werden und es passiert etwas, dann haftet immer derjenige das Zeug nicht gesichert hatte. Dies ist nicht der Fall bei Diebstahl, wenn der Container nachweislich aufgebrochen wurde. Der berühmteste Fall, wo durch Containern ein weltweiter Schaden entstand, aber der Verursacher nicht in die Haftung genommen wird, war die weltweite Pandemie mit einem neuartigen Virus.
Es gibt auch noch das wegweisende Bundesurteil eines Falls aus Starnberg. In den 80ern hatte ein Kind nicht reicher Eltern aus dem Sperrmüll ein damals begehrtes BMX-Rad geholt. Der ehemaliger Besitzer erkannte das Rad in der Schule und sein Papa zeigte die Familie und das Kind an. Die Richter entschieden, das Rad wäre Eigentum des Sperrmüllentsorgers und damit Diebstahl. Der Kläger war auch der Ansicht, wer es sich nicht leisten kann, der solle so ein Rad auch nicht über diesen Weg besorgen können. Genaugenommen darf aus dem Sperrmüll nur etwas mitgenommen werden, wenn man zu dem Herausstellenden hingehen würde und frägt, ob man das mitnehmen dürfe oder diese einen Zettel dran gemacht hätte, diesen Schrank oder das Fahrrad darf mitgenommen werden.
Der Hass der einem wegen Dumpsterdiving Entgegenschlägt mit Horrormeldungen und gesetzliche Sachverhalte ist schon enorm.
Heute habe ich erfahren, dass ich Opa werde :) Vermutlich sind die Opas aus einer anderen Zeit.
Die Richter entschieden, das Rad wäre Eigentum des
Sperrmüllentsorgers und damit Diebstahl.
Ich halte diese Rechtsauffassung für zweifelhaft, aber der BGH hat in einem anderen Fall tatsächlich so entschieden, weil nicht bloße Eigentumsaufgabe, sondern gewollte Übereignung an Müllentsorger. Der Fall des BGH betraf ein Gemälde, welches der Erschaffer/"Künstler" nicht mehr haben wollte, welches aber auch niemand anderes haben sollte. Naja...
Genauso zweifelhaft finde ich einen Diebstahl beim Containern. Wenn der Bereich des Containers umfriedet ist (Zaun), käme für mich allenfalls Hausfriedensbruch in Betracht.
Ich habe Sperrmüllabende in meiner Jugend geliebt. Damals gab's noch keine Konkurrenz aus Osteuropa mit Kleintransportern.
Genauso zweifelhaft finde ich einen Diebstahl beim Containern. Wenn der
Bereich des Containers umfriedet ist (Zaun), käme für mich allenfalls
Hausfriedensbruch in Betracht.
D.h. wenn du keinen durchgehenden Zaun hast, hättest du nichts dagegen wenn dir täglich dein Hausmüll durchgegraben wird?
Die Richter entschieden, das Rad wäre Eigentum des
Sperrmüllentsorgers und damit Diebstahl.
Ich halte diese Rechtsauffassung für zweifelhaft, aber der BGH hat in
einem anderen Fall tatsächlich so entschieden, weil nicht bloße
Eigentumsaufgabe, sondern gewollte Übereignung an Müllentsorger.
Und dann hat das Fahrrad Elektroteile dran und ist somit nicht zur Sperrmüllentsorgung zulässig.
Damit handelt es sich um illegale Müllaglage.
Und von DIESER nun etwas mitzunehmen muss wohl
erst noch ein Verbot befunden werden.
Einer der das mitnimmt, tut also was für die Umwelt.
D.h. wenn du keinen durchgehenden Zaun hast, hättest du nichts dagegen
wenn dir täglich dein Hausmüll durchgegraben wird?
Hast Du ein Problem mit "Lebensmittelrettern"?
Lebensmittelretter werden vom Laden eingeladen um Reste mitzunehmen.
Hier geht es um Leute die uneingeladen auf fremde Grundstücke gehen und den Müll durchwühlen. Und wer das ok findet, sollte sich fragen ob er das bei sich zu Hause auch ok finden würde.
D.h. wenn du keinen durchgehenden Zaun hast, hättest du nichts dagegen
wenn dir täglich dein Hausmüll durchgegraben wird?
Hast Du ein Problem mit "Lebensmittelrettern"?
Die allermeisten Lebensmittelhändler mit (ehemals) zugänglichen Containern und deren Nachbarn haben sehr negative Erfahrungen mit den darauf spezialisierten "Lebensmittelrettern" machen dürfen.
Oft mit den unschönen Begleiterscheinungen der sich bildenden Biotope kleiner Nager und anderer putziger Pelztiere.
Hier geht es um Leute die uneingeladen auf fremde Grundstücke gehen und
den Müll durchwühlen. Und wer das ok findet, sollte sich fragen ob er
das bei sich zu Hause auch ok finden würde.
Quatschkopp, Du lenkst nur ab. Es geht um Dumpsterdiving, also z.B. um weggeworfene Lebensmittel von Supermärkten, obwohl noch gut. Mit meinem und Deinem Hausmüll hat das nix zu tun.
Als oberster Naturschuetzer stelle ich sachlich fest, dass die Menschen den Tieren und Insekten zu viel wegfressen, also Ressourcen verbrauchen. Daher sollten die Tonnen besser als Koeder eingesetzt werden.
Quatschkopp, Du lenkst nur ab. Es geht um Dumpsterdiving, also z.B. um
weggeworfene Lebensmittel von Supermärkten, obwohl noch gut. Mit meinem
und Deinem Hausmüll hat das nix zu tun.
Nein es geht um Idioten die unbefugt auf fremde Grundstücke gehen und unbefugt den Müll durchwühlen. Dabei spielt keine Rolle WO sie das tun. ICH würde das nicht wollen und somit würde ich auch von keinem Laden verlangen das einfach zu tolerieren.
Du bist der typische "Solange es bei anderen passiert ist es ok" Dulli.
Bei dem Thread ging es aber darum, dass dieser Teile aus dem Produktionsausschuss verwertete für ein anderes Produkt (Boller) der Firma. Somit besteht hier auch kein Eigentümerwechsel der Sache (Mitnahme, d.h. Übergang in Privatbesitz) und somit kein Verstoß gegen die Abführungspflichten von MwSt oder Versteuerung geldwerter Vorteile.
Der Fall fällt unter betriebsinternes Reyycling von Ausschuss.
Deutlich unterschiedliche Fälle hierzu sind Sperrmüll und Containern.
Bei dem Thread ging es aber darum, dass dieser Teile aus dem
Produktionsausschuss verwertete für ein anderes Produkt (Boller) der
Firma. Somit besteht hier auch kein Eigentümerwechsel der Sache
(Mitnahme, d.h. Übergang in Privatbesitz) und somit kein Verstoß gegen
die Abführungspflichten von MwSt oder Versteuerung geldwerter Vorteile.
Der Fall fällt unter betriebsinternes Reyycling von Ausschuss.
Deutlich unterschiedliche Fälle hierzu sind Sperrmüll und Containern.