Forum: Offtopic Preise in Hersteller-Preislisten von Autos


von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Die Frage ist, handelt es sich in den Preislisten der Hersteller 
eigentlich um Netto- oder Brutto-Preise? Wir fechten da gerade mit dem 
Finanzamt, es geht um die 1%-Regel, was sonst. Die behautpen glatt, es 
wären Nettopreise, ich denke, es sind Bruttopreise. In den PDFs kommen 
die Worte Netto oder Brutto garnicht vor.

Wir haben die Listen von hier:

https://www.auto-preisliste.de

Beispiel-Dokument:

https://www.auto-preisliste.de/download-preislisten-aller-marken/file/39125-2005-10-preisliste-vw-golf-plus?start=60

unter "Downlod". Keine Angst, es kommt nur ein PDF.

Danke für Tips.

Ich habe natürlich auch an den Betreiber der Webseite geschrieben, aber 
die Antwort lässt auf sich warten ...

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Preisangaben für Endkunden müssen Bruttopreise zeigen, Preislisten für 
B2B nicht.

Den Rest musst du selber klären.

Oliver

von Ralf X. (ralf0815)


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Einfach mal hier nachlesen:

https://www.deubner-steuern.de/themen/dienstwagenregelung/die-1-prozent-regelung.html

Woher soll hier jemand wissen, ob der Seitenbetreiber von 
https://www.auto-preisliste.de die Netto- oder Bruttopreislisten der 
Hersteller verwendet hat?

von Hmmm (hmmm)


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Frank E. schrieb:
> Die Frage ist, handelt es sich in den Preislisten der Hersteller
> eigentlich um Netto- oder Brutto-Preise?

Welche Haarfarbe haben Frauen?

Das ist pauschal nicht zu beantworten, ich kenne es so, dass beides 
angegeben ist, aber das kann jeder Hersteller anders machen, indem er 
z.B. separate Preislisten für Privat- und Geschäftskunden hat.

Frank E. schrieb:
> Wir haben die Listen von hier

Vielleicht einfach mal den Hersteller nach den damaligen Preisen fragen? 
Die Aussagen irgendeiner Website werden das Finanzamt wenig 
beeindrucken.

Faustregel: Bei einer alten Kiste ist die 1%-Regel ohnehin 
rausgeschmissenes Geld, wenn es nicht gerade ein Oldtimer ist, der 
inzwischen wertvoller ist als neu.

von Jens G. (jensig)


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Frank E. schrieb:
> In den PDFs kommen
> die Worte Netto oder Brutto garnicht vor.

Aber Mwst.
Es ist wie immer: zum Lesen von Dokumenten gehört auch das Lesen des 
Kleingedruckten, was Du offensichtlich nicht gemacht hast, sonst käme es 
ja nicht zu dieser Frage ...

von Harald K. (kirnbichler)


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Frank E. schrieb:
> Wir haben die Listen von hier:
>
> https://www.auto-preisliste.de

Und warum nicht vom Hersteller selbst?

von Crazy Harry (crazy_h)


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Wieso Liste? Zählt nicht der Preis, der bezahlt wird/wurde? Und wer 
zahlt schon Listenpreise?

von Hmmm (hmmm)


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Crazy Harry schrieb:
> Wieso Liste? Zählt nicht der Preis, der bezahlt wird/wurde?

Nein, der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Wurde doch 
oben verlinkt, einfach mal lesen.

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Ralf X. schrieb:
> Einfach mal hier nachlesen:
>
> 
https://www.deubner-steuern.de/themen/dienstwagenregelung/die-1-prozent-regelung.html
>

Ich habe doch garnicht mach der 1%-Regel gefragt, die kenne ich

> Woher soll hier jemand wissen, ob der Seitenbetreiber von
> https://www.auto-preisliste.de die Netto- oder Bruttopreislisten der
> Hersteller verwendet hat?

Das war ja die Frage, weil man doch annehmen könnte, dass genau das in 
den Preislisten irgendwo steht.

Und wenn es nicht drinsteht, ist es anscheinend in Fachkreisen so 
selbstverständlich ... nur ich kenne diese Selbstverständlichkeit eben 
nicht.

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Hmmm schrieb:
> Crazy Harry schrieb:
>> Wieso Liste? Zählt nicht der Preis, der bezahlt wird/wurde?
>
> Nein, der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Wurde doch
> oben verlinkt, einfach mal lesen.

Auch das ist (mir) bekannt. Die Frage ist, WAS steht in den genannten 
Listen

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Crazy Harry schrieb:
> Wieso Liste? Zählt nicht der Preis, der bezahlt wird/wurde? Und
> wer
> zahlt schon Listenpreise?

Nö, wer soll das denn z.B. bei einem Gebrauchtwagen über X Eigentümer 
nach Jahren noch wissen?

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Jens G. schrieb:
> Frank E. schrieb:
>> In den PDFs kommen
>> die Worte Netto oder Brutto garnicht vor.
>
> Aber Mwst.
> Es ist wie immer: zum Lesen von Dokumenten gehört auch das Lesen des
> Kleingedruckten, was Du offensichtlich nicht gemacht hast, sonst käme es
> ja nicht zu dieser Frage ...

Kannst du dir bitte die Mühe machen, mir zu zeigen oder zu beschreiben, 
wo in diesem Dokument das Wort "Mehrwertsteuer" vorkommt? Danke.

https://www.auto-preisliste.de/download-preislisten-aller-marken/file/39125-2005-10-preisliste-vw-golf-plus?start=60

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Harald K. schrieb:
> Frank E. schrieb:
>> Wir haben die Listen von hier:
>>
>> https://www.auto-preisliste.de
>
> Und warum nicht vom Hersteller selbst?

Weil es bei VW keine Preisliste von 2005 gibt. Falls du einen Link 
kennst, nehme ich den gerne.

Ausserdem sind die verlinkten Dokumente ja genau die Originaldokumente 
von damals. Die hat der Webseitenbetreiber ja schließlich nicht selbst 
geschrieben, sondern bietet sie als Archiv kostenlos an.

von Horst H. (linuxer)


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Ein testweiser Download von https://www.auto-preisliste.de über einen 
Audi Q2 ergab eine Preisliste die Brutto und Nettopreise enthält.

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Horst H. schrieb:
> Ein testweiser Download von https://www.auto-preisliste.de über
> einen
> Audi Q2 ergab eine Preisliste die Brutto und Nettopreise enthält.

Ja, da hast du Recht. Bei den VW-Listen für den Golf 5 Plus ist das 
leider nicht so.

von Matthias B. (turboholics)


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Frag VW!

Die Golf+ Liste sieht aus wie jene, welche zu dieser Zeit für Jedermann 
im Verkaufsraum auslagen. Demnach mMn Bruttopreise.

Warum man einen 20 Jahre alten Golf über 1٪ versteuern will soll dir mal 
ein Steuerberater erklären. Die 1% ist der ganze Kübel ja kaum noch 
wert... .

VC

von Harald K. (kirnbichler)


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Frank E. schrieb:
> Weil es bei VW keine Preisliste von 2005 gibt.

Will hier jemand ernsthaft die 1%-Regel auf ein 20 Jahre altes Auto 
anwenden?

von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Matthias B. schrieb:
> Frag VW!
>
> Die Golf+ Liste sieht aus wie jene, welche zu dieser Zeit für Jedermann
> im Verkaufsraum auslagen. Demnach mMn Bruttopreise.
>
> Warum man einen 20 Jahre alten Golf über 1٪ versteuern will soll dir mal
> ein Steuerberater erklären. Die 1% ist der ganze Kübel ja kaum noch
> wert... .
>
> VC

Von "wollen" kann keine Rede sein, das wurde uns unterstellt und der 
Steuer-"Berater" ist genau schuld daran. Aber das ist eine andere 
Geschichte, die gehört nicht hier her.

Der Wagen stammt aus einer Haushaltauflösung nach frühem Tod des 
Erstbesitzers, hatte kaum 8.000 km runter, ist quasi neuwertig.

von Andrea B. (stromteam)


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Könnten damalige Tests der Autozeitungen hilfreich sein?

: Bearbeitet durch User
von Hmmm (hmmm)


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Andrea B. schrieb:
> Könnten damalige Tests der Autozeitungen hilfreich sein?

Sein Finanzamt will wohl etwas Handfestes haben. Wenn VW nichts 
Verbindliches sagen kann, wäre Schwacke noch ein Anlaufpunkt, die 
dürften alle Daten haben.

von Jens G. (jensig)


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Frank E. schrieb:
> Kannst du dir bitte die Mühe machen, mir zu zeigen oder zu beschreiben,
> wo in diesem Dokument das Wort "Mehrwertsteuer" vorkommt? Danke.
>
> 
https://www.auto-preisliste.de/download-preislisten-aller-marken/file/39125-2005-10-preisliste-vw-golf-plus?start=60

Aufgrund von einem Haufen Werbung mit Downloadbuttons auf dieser Seite 
(zum Zeitpunkt meines Besuchs dort) hatte ich mich auf die übergeordnete 
Seite mit einer Liste von Preislisten verlaufen, wo die meisten PDFs in 
den Fußnoten die "Maßeinheit" verraten:

https://www.auto-preisliste.de/download-preislisten-aller-marken/category/2709-vw-golf-v-2003-2008

Also wird es wohl auch in Deiner Wunschliste so sein ...
Die Listen sind ja auch Originale vom Hersteller für den Endkunden, also 
wird es wohl erst recht Brutto sein ...

: Bearbeitet durch User
von Frank E. (Firma: Q3) (qualidat)


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Jens G. schrieb:

> Aufgrund von einem Haufen Werbung mit Downloadbuttons auf dieser Seite
> (zum Zeitpunkt meines Besuchs dort) hatte ich mich auf die übergeordnete
> Seite mit einer Liste von Preislisten verlaufen, wo die meisten PDFs in
> den Fußnoten die "Maßeinheit" verraten ...

Ok ... viel Werbung habe ich auf der Seite eigentlich nicht gesehen, 
aber das liegt evtl. daran, dass ich einen Werbeblocker benutze.

In der konkreten Liste hab ich tatsächlich kein Wort mit MwSt oder 
Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer gefunden. Bei einigen anderen Listen war das 
anders, wie weiter oben beschrieben ...

Ich bin ja auch der Meinung, dass es Endkunden- und damit Brutto-Preise 
sind. Aber die dumme Tucke ist wohl sauer, weil wir es gewagt haben, zu 
widersprechen. Auch hat sie gleich mal nach völligem Belieben einen 
Wagen herausgepickt, der gut 30% teurer ist als unserer und ich soll nun 
nachweisen, dass sie nicht Recht hat.

Kann man dafür eigentlich eine Rechnung schicken? Schön wärs ... :-(

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Frank E. schrieb:
> Aber die ...

ist sicherlich Angestellte, weil die bekommen Leistungspraemien, desto 
mehr "eingenommen" wurde.

In Laendern mit Bakschisch ist dieses Lohnsystem üblich. Daher schaffte 
der alte Fritz sowas auch ab und war eine grundsaetzliche Aenderung in 
allem staatlichen Beschaeftigungsverhaeltnissen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Frank E. schrieb:
> Haushaltauflösung nach frühem Tod des Erstbesitzers,

Entscheidend waere hier, ob das Auto mit oder ohne MwSt durch den 
Erstbesitzer gekauft wurde.

Schau mal im grossen Konz nach.

von Der Freundliche Gast X. (Firma: mc.net) (friendly_offtopic)


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Dieter D. schrieb:
> Frank E. schrieb:
>> Aber die ...
>
> ist sicherlich Angestellte, weil die bekommen Leistungspraemien, desto
> mehr "eingenommen" wurde.

Nein, das sind Beamte im mittleren Dienst zwischen A6 und A8 mit einer 
hohen Schwankungsbreite in der Mitarbeiterfähigkeit- und Belastung;

Lege Widerspruch ein und gehe den ganz normalen formalen Weg, wenn dein 
Bescheid  nicht den realen Tatsachen entspricht; nach der zweiten Runde 
geht das im Amt ebenfalls seinen formalen Weg, auch wenn es dauert, 
solange du dich an die Fakten hältst, stehst du auf der Gewinnerseite.

Wenn etwas gestrichen oder zu abgeändert wird im Bescheid muss immer 
nachvollzierbar begründet sein warum weshalb etcpp.

: Bearbeitet durch User
von Hmmm (hmmm)


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Dieter D. schrieb:
> weil die bekommen Leistungspraemien, desto
> mehr "eingenommen" wurde.

Im Finanzamt? Beleg für diese wirre Behauptung?

Dieter D. schrieb:
> Entscheidend waere hier, ob das Auto mit oder ohne MwSt durch den
> Erstbesitzer gekauft wurde.

Halte doch einfach mal die Klappe, wenn Du keine Ahnung hast. Also so 
gut wie immer.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Der Freundliche Gast X. schrieb:
> Nein, das sind Beamte ...

Das sieht nur so aus. Ich kannte zwei Angestellte im FA, die in Rente 
sind. Diese haben Steuererklaerungen bearbeitet. Der Bescheid geht aber 
grundsaetzlich von Beamten aus dem Amt.

von Rene K. (xdraconix)


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Hmmm schrieb:
> Im Finanzamt? Beleg für diese wirre Behauptung?


Nicht nur das ist eine wirre Behauptung von ihm... 90% seiner Posts hier 
bestehen ausschließlich aus wirren Verschwörungstheorien. Substanz und 
vor allem Mehrwert hat keiner seiner Posts.

von Klaus (feelfree)


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Rene K. schrieb:
> Mehrwert hat keiner seiner Posts.

Bzw. Mehrwert nur, falls er das hier als Ventil braucht, statt 
alternativ aus seiner Zelle auszubrechen und mit einem alten brutto 
bezahlten Golf Plus in München in eine Menschenmenge manövriert.

Sorry, ich glaube SuperDiet hat mich angesteckt.

von O. D. (odbs)


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Weder die Schwackeliste (gibt es die überhaupt noch?) noch irgendwelche 
anders ermittelten Gebrauchtwagenpreise sind hier interessant. Auch 
nicht, ob der PKW ursprünglichg mit oder ohne USt. gekauft wurde. Warum 
müssen immer alle ihren Senf dazugeben, obwohl sie nicht verstehen, 
worum es geht?

Private Nutzung eines geschäftlichen PKW, pauschal versteuert mtl. mit 
1% des Bruttolistenpreises. Da kommt es ausschließlich darauf an, was 
der Listenpreis genau dieses Fahrzeugs (Modell, Sonderausstattung, 
Lackierung) zum Kaufzeitpunkt war. Warum macht man das? Weil dann kein 
Fahrtenbuch nötig ist.

Deshalb auch der Versuch, eine ursprüngliche Preisliste zu bekommen.

Ich würde es an deiner Stelle in einem der Fahrzeugforen zu dem Modell 
versuchen. Dort gibt es doch bestimmt Leute, die alle Unterlagen 
aufgehoben haben.

von Hmmm (hmmm)


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O. D. schrieb:
> Weder die Schwackeliste (gibt es die überhaupt noch?) noch irgendwelche
> anders ermittelten Gebrauchtwagenpreise sind hier interessant.

Schwacke kennt auch die Neupreise. So war es zumindest, als ich bei 
einem Haftpflichtschaden mal einen Ausdruck von denen in die Finger 
bekam, der war mit angegeben.

Und wenn Schwacke auch nur den Brutto- oder Netto-Basispreis zum 
entsprechenden Zeitpunkt nennen kann, lässt sich rekonstruieren, ob die 
Preise in der gefundenen Preisliste Brutto- oder Nettopreise sind.

Edit: Sie scheinen sogar ein dafür vorgesehenes Produkt für 
Steuerberater zu haben. Aber bei seiner alten Kiste könnte "nicht älter 
als 12 Jahre" das Hindernis werden.

https://datev.schwacke.de/

: Bearbeitet durch User
von Michael L. (nanu)


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O. D. schrieb:
> Warum müssen immer alle ihren Senf dazugeben, obwohl sie nicht verstehen, worum 
es geht?

Außer natürlich Leute wie Du, die selten arrogant daher kommen aber nix 
verstanden haben.

O. D. schrieb:
> Private Nutzung eines geschäftlichen PKW, pauschal versteuert mtl. mit
> 1% des Bruttolistenpreises. Da kommt es ausschließlich darauf an, was

uswusf., alles schon 10x geschrieben, nur noch nicht von Dir.

O. D. schrieb:
> Deshalb auch der Versuch, eine ursprüngliche Preisliste zu bekommen.

Ach soooooo.., daß darauf aber auch niemand kommt !!1elf

Wie wäre es mal mit Thread lesen, vielleicht fällt Dir ja dann noch was 
auf?

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Die Steuertipps stehen dort:
https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/firmenwagen/

Vielleicht hilft ein Besuch eines Automuseums mit vielen VW weiter, weil 
die auch nicht so selten die alten Werbehefte mit Preisliste noch haben.

von Oliver S. (oliverso)


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O. D. schrieb:
> Warum macht man das? Weil dann kein
> Fahrtenbuch nötig ist.

Warum macht man das bei Uraltautos nicht? Weil man dann mehr an Steuern 
zahlt, als das Auto überhaupt wert ist...

Oliver

von Rene K. (xdraconix)


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Also wer sich ein 20 Jahre altes Auto auf die 1% Regelung abrechnet und 
sich dann über die 19% aufregt... ganz mein Humor! Gehe ich von einem 
Listenpreis von 21.000€ Neupreis zum damaligen Zeitpunkt aus - da 
bezahlst du 2500€ im Jahr für eine 20 Jahre alte Bude?! Ernsthaft?! Das 
Übersteigt doch schon den Zeitwert des Autos.

von O. D. (odbs)


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Rene K. schrieb:
> Also wer sich ein 20 Jahre altes Auto auf die 1% Regelung abrechnet und
> sich dann über die 19% aufregt... ganz mein Humor! Gehe ich von einem
> Listenpreis von 21.000€ Neupreis zum damaligen Zeitpunkt aus - da
> bezahlst du 2500€ im Jahr für eine 20 Jahre alte Bude?! Ernsthaft?! Das
> Übersteigt doch schon den Zeitwert des Autos.

Kann sich trotzdem lohnen. Es geht schließlich um den privaten Anteil 
der gesamten Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, 
Steuer, ...), die mit dieser 1%-Regelung abgegolten werden.

Und man zahlt auch nicht 12 Monate 1% vom Bruttolistenpreis, sondern das 
zu versteuernde Einkommen erhöht sich um diesen Betrag. Für 80% des 
Betrages fallen noch Umsatzsteuer an (~ 15%). Effektiv bezahlt man je 
nach Grenzsteuersatz also nur gut die Hälfte des Betrages.

von Hmmm (hmmm)


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O. D. schrieb:
> Kann sich trotzdem lohnen. Es geht schließlich um den privaten Anteil
> der gesamten Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung,
> Steuer, ...), die mit dieser 1%-Regelung abgegolten werden.

Man könnte denken, dass sich das deshalb lohnt, wenn man damit mehrmals 
im Jahr Urlaub in Spanien macht.

Aber da hat der Gesetzgeber vorgesorgt, erst ab 50% betrieblicher 
Nutzung darf man die 1%-Regelung überhaupt anwenden.

von O. D. (odbs)


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> Aber da hat der Gesetzgeber vorgesorgt, erst ab 50% betrieblicher
> Nutzung darf man die 1%-Regelung überhaupt anwenden.

Das stimmt. Man sollte es natürlich durchkalkulieren. In meinem Fall hat 
sich das trotz eines älteren Fahrzeugs noch gelohnt.

Allerdings kann man die 1%-Regelung ohne Fahrtenbuch in Anspruch nehmen, 
solange man die >50% betriebliche Nutzung plausibel darlegen kann. Wenn 
man mit dem tatsächlichen privaten Nutzungsanteil rechnen will, braucht 
man ein Fahrtenbuch. Und das nervt viele verständlicherweise so, dass 
man auch geringfügige Mehrkosten akzeptiert.

Man müsste es ja eigentlich mit dem Unterhalt eines zweiten, rein 
privaten PKW vergleichen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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O. D. schrieb:
> Man sollte es natürlich durchkalkulieren.

Aus dem Link:

In diesen Fällen können Sie alle Kosten des Firmenwagens (AfA, 
Versicherungen, Unterhalt, Reparatur, Kraftstoff etc.) als 
Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Die Firma kann außerdem die 
für den Geschäftswagen gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer ansetzen.

Das lohnt sich im Jahr mit vielen Reparaturen.

Und der Text enthaelt bereits einen Punkt, wo nun einer von gestern 
widerlegt waere.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Hmmm schrieb:
> Aber da hat der Gesetzgeber vorgesorgt, erst ab 50% betrieblicher
> Nutzung darf man die 1%-Regelung überhaupt anwenden.

Wo seht das und wer kontrolliert das? Ich kenne mindestens zwei Fälle, 
wo eine betriebliche Nutzung nicht oder nur in sehr geringem Umfang 
stattgefunden hat.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Manfred P. schrieb:
> mindestens zwei Fälle

Die hatten einfach nur einen wirklich fähigen Steuerberater.

von Hmmm (hmmm)


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Manfred P. schrieb:
> Wo seht das

Par. 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.

Manfred P. schrieb:
> wer kontrolliert das?

Bei für betriebliche Nutzung üblichen Fahrzeugen wohl kaum jemand, bei 
unüblichen (Motorrad, Wohnmobil o.dgl.) solltest Du mit kritischen 
Fragen rechnen.

Deutlich genauer wird beim Fahrtenbuch hingeguckt.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Mit viel Glück findet der TO hier sein Auto, oder einige der Modelle von 
der Preisliste:

https://www.spritmonitor.de/

Da bei den gesamten Lebenszeitkosten auch der Kaufpreis mit eingegeben 
werden kann (das haben leider nur wenige Nutzer gemacht), könnte er 
dadurch auf die Preise mit oder ohne MwSt/USt rückschließen.

: Bearbeitet durch User
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