Preise in Hersteller-Preislisten von Autos

OP (Firma: Q3) #7827823
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Die Frage ist, handelt es sich in den Preislisten der Hersteller eigentlich um Netto- oder Brutto-Preise? Wir fechten da gerade mit dem Finanzamt, es geht um die 1%-Regel, was sonst. Die behautpen glatt, es wären Nettopreise, ich denke, es sind Bruttopreise. In den PDFs kommen die Worte Netto oder Brutto garnicht vor.

Wir haben die Listen von hier:

https://www.auto-preisliste.de

Beispiel-Dokument:

https://www.auto-preisliste.de/download-preislisten-aller-marken/file/39125-2005-10-preisliste-vw-golf-plus?start=60

unter "Downlod". Keine Angst, es kommt nur ein PDF.

Danke für Tips.

Ich habe natürlich auch an den Betreiber der Webseite geschrieben, aber die Antwort lässt auf sich warten ...

#7827833
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Frank E. schrieb:

Die Frage ist, handelt es sich in den Preislisten der Hersteller eigentlich um Netto- oder Brutto-Preise?

Welche Haarfarbe haben Frauen?

Das ist pauschal nicht zu beantworten, ich kenne es so, dass beides angegeben ist, aber das kann jeder Hersteller anders machen, indem er z.B. separate Preislisten für Privat- und Geschäftskunden hat.

Frank E. schrieb:

Wir haben die Listen von hier

Vielleicht einfach mal den Hersteller nach den damaligen Preisen fragen? Die Aussagen irgendeiner Website werden das Finanzamt wenig beeindrucken.

Faustregel: Bei einer alten Kiste ist die 1%-Regel ohnehin rausgeschmissenes Geld, wenn es nicht gerade ein Oldtimer ist, der inzwischen wertvoller ist als neu.

OP (Firma: Q3) #7827952
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Ralf X. schrieb:

Einfach mal hier nachlesen:

https://www.deubner-steuern.de/themen/dienstwagenregelung/die-1-prozent-regelung.html

Ich habe doch garnicht mach der 1%-Regel gefragt, die kenne ich

Woher soll hier jemand wissen, ob der Seitenbetreiber von https://www.auto-preisliste.de die Netto- oder Bruttopreislisten der Hersteller verwendet hat?

Das war ja die Frage, weil man doch annehmen könnte, dass genau das in den Preislisten irgendwo steht.

Und wenn es nicht drinsteht, ist es anscheinend in Fachkreisen so selbstverständlich ... nur ich kenne diese Selbstverständlichkeit eben nicht.

OP (Firma: Q3) #7827959
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Jens G. schrieb:

Frank E. schrieb:

In den PDFs kommen die Worte Netto oder Brutto garnicht vor.

Aber Mwst. Es ist wie immer: zum Lesen von Dokumenten gehört auch das Lesen des Kleingedruckten, was Du offensichtlich nicht gemacht hast, sonst käme es ja nicht zu dieser Frage ...

Kannst du dir bitte die Mühe machen, mir zu zeigen oder zu beschreiben, wo in diesem Dokument das Wort "Mehrwertsteuer" vorkommt? Danke.

https://www.auto-preisliste.de/download-preislisten-aller-marken/file/39125-2005-10-preisliste-vw-golf-plus?start=60

OP (Firma: Q3) #7827964
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Harald K. schrieb:

Frank E. schrieb:

Wir haben die Listen von hier:

https://www.auto-preisliste.de

Und warum nicht vom Hersteller selbst?

Weil es bei VW keine Preisliste von 2005 gibt. Falls du einen Link kennst, nehme ich den gerne.

Ausserdem sind die verlinkten Dokumente ja genau die Originaldokumente von damals. Die hat der Webseitenbetreiber ja schließlich nicht selbst geschrieben, sondern bietet sie als Archiv kostenlos an.

OP (Firma: Q3) #7827978
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Matthias B. schrieb:

Frag VW!

Die Golf+ Liste sieht aus wie jene, welche zu dieser Zeit für Jedermann im Verkaufsraum auslagen. Demnach mMn Bruttopreise.

Warum man einen 20 Jahre alten Golf über 1٪ versteuern will soll dir mal ein Steuerberater erklären. Die 1% ist der ganze Kübel ja kaum noch wert... .

VC

Von "wollen" kann keine Rede sein, das wurde uns unterstellt und der Steuer-"Berater" ist genau schuld daran. Aber das ist eine andere Geschichte, die gehört nicht hier her.

Der Wagen stammt aus einer Haushaltauflösung nach frühem Tod des Erstbesitzers, hatte kaum 8.000 km runter, ist quasi neuwertig.

#7828037
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Frank E. schrieb:

Kannst du dir bitte die Mühe machen, mir zu zeigen oder zu beschreiben, wo in diesem Dokument das Wort "Mehrwertsteuer" vorkommt? Danke.

https://www.auto-preisliste.de/download-preislisten-aller-marken/file/39125-2005-10-preisliste-vw-golf-plus?start=60

Aufgrund von einem Haufen Werbung mit Downloadbuttons auf dieser Seite (zum Zeitpunkt meines Besuchs dort) hatte ich mich auf die übergeordnete Seite mit einer Liste von Preislisten verlaufen, wo die meisten PDFs in den Fußnoten die "Maßeinheit" verraten:

https://www.auto-preisliste.de/download-preislisten-aller-marken/category/2709-vw-golf-v-2003-2008

Also wird es wohl auch in Deiner Wunschliste so sein ... Die Listen sind ja auch Originale vom Hersteller für den Endkunden, also wird es wohl erst recht Brutto sein ...

OP (Firma: Q3) #7828057
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Jens G. schrieb:

Aufgrund von einem Haufen Werbung mit Downloadbuttons auf dieser Seite (zum Zeitpunkt meines Besuchs dort) hatte ich mich auf die übergeordnete Seite mit einer Liste von Preislisten verlaufen, wo die meisten PDFs in den Fußnoten die "Maßeinheit" verraten ...

Ok ... viel Werbung habe ich auf der Seite eigentlich nicht gesehen, aber das liegt evtl. daran, dass ich einen Werbeblocker benutze.

In der konkreten Liste hab ich tatsächlich kein Wort mit MwSt oder Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer gefunden. Bei einigen anderen Listen war das anders, wie weiter oben beschrieben ...

Ich bin ja auch der Meinung, dass es Endkunden- und damit Brutto-Preise sind. Aber die dumme Tucke ist wohl sauer, weil wir es gewagt haben, zu widersprechen. Auch hat sie gleich mal nach völligem Belieben einen Wagen herausgepickt, der gut 30% teurer ist als unserer und ich soll nun nachweisen, dass sie nicht Recht hat.

Kann man dafür eigentlich eine Rechnung schicken? Schön wärs ... :-(

(Firma: mc.net) #7828287
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Dieter D. schrieb:

Frank E. schrieb:

Aber die ...

ist sicherlich Angestellte, weil die bekommen Leistungspraemien, desto mehr "eingenommen" wurde.

Nein, das sind Beamte im mittleren Dienst zwischen A6 und A8 mit einer hohen Schwankungsbreite in der Mitarbeiterfähigkeit- und Belastung;

Lege Widerspruch ein und gehe den ganz normalen formalen Weg, wenn dein Bescheid nicht den realen Tatsachen entspricht; nach der zweiten Runde geht das im Amt ebenfalls seinen formalen Weg, auch wenn es dauert, solange du dich an die Fakten hältst, stehst du auf der Gewinnerseite.

Wenn etwas gestrichen oder zu abgeändert wird im Bescheid muss immer nachvollzierbar begründet sein warum weshalb etcpp.

#7828563
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Weder die Schwackeliste (gibt es die überhaupt noch?) noch irgendwelche anders ermittelten Gebrauchtwagenpreise sind hier interessant. Auch nicht, ob der PKW ursprünglichg mit oder ohne USt. gekauft wurde. Warum müssen immer alle ihren Senf dazugeben, obwohl sie nicht verstehen, worum es geht?

Private Nutzung eines geschäftlichen PKW, pauschal versteuert mtl. mit 1% des Bruttolistenpreises. Da kommt es ausschließlich darauf an, was der Listenpreis genau dieses Fahrzeugs (Modell, Sonderausstattung, Lackierung) zum Kaufzeitpunkt war. Warum macht man das? Weil dann kein Fahrtenbuch nötig ist.

Deshalb auch der Versuch, eine ursprüngliche Preisliste zu bekommen.

Ich würde es an deiner Stelle in einem der Fahrzeugforen zu dem Modell versuchen. Dort gibt es doch bestimmt Leute, die alle Unterlagen aufgehoben haben.

#7828566
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O. D. schrieb:

Weder die Schwackeliste (gibt es die überhaupt noch?) noch irgendwelche anders ermittelten Gebrauchtwagenpreise sind hier interessant.

Schwacke kennt auch die Neupreise. So war es zumindest, als ich bei einem Haftpflichtschaden mal einen Ausdruck von denen in die Finger bekam, der war mit angegeben.

Und wenn Schwacke auch nur den Brutto- oder Netto-Basispreis zum entsprechenden Zeitpunkt nennen kann, lässt sich rekonstruieren, ob die Preise in der gefundenen Preisliste Brutto- oder Nettopreise sind.

Edit: Sie scheinen sogar ein dafür vorgesehenes Produkt für Steuerberater zu haben. Aber bei seiner alten Kiste könnte "nicht älter als 12 Jahre" das Hindernis werden.

https://datev.schwacke.de/

#7828584
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O. D. schrieb:

Warum müssen immer alle ihren Senf dazugeben, obwohl sie nicht verstehen, worum es geht?

Außer natürlich Leute wie Du, die selten arrogant daher kommen aber nix verstanden haben.

O. D. schrieb:

Private Nutzung eines geschäftlichen PKW, pauschal versteuert mtl. mit 1% des Bruttolistenpreises. Da kommt es ausschließlich darauf an, was

uswusf., alles schon 10x geschrieben, nur noch nicht von Dir.

O. D. schrieb:

Deshalb auch der Versuch, eine ursprüngliche Preisliste zu bekommen.

Ach soooooo.., daß darauf aber auch niemand kommt !!1elf

Wie wäre es mal mit Thread lesen, vielleicht fällt Dir ja dann noch was auf?

#7828792
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Also wer sich ein 20 Jahre altes Auto auf die 1% Regelung abrechnet und sich dann über die 19% aufregt... ganz mein Humor! Gehe ich von einem Listenpreis von 21.000€ Neupreis zum damaligen Zeitpunkt aus - da bezahlst du 2500€ im Jahr für eine 20 Jahre alte Bude?! Ernsthaft?! Das Übersteigt doch schon den Zeitwert des Autos.

#7828982
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Rene K. schrieb:

Also wer sich ein 20 Jahre altes Auto auf die 1% Regelung abrechnet und sich dann über die 19% aufregt... ganz mein Humor! Gehe ich von einem Listenpreis von 21.000€ Neupreis zum damaligen Zeitpunkt aus - da bezahlst du 2500€ im Jahr für eine 20 Jahre alte Bude?! Ernsthaft?! Das Übersteigt doch schon den Zeitwert des Autos.

Kann sich trotzdem lohnen. Es geht schließlich um den privaten Anteil der gesamten Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, Steuer, ...), die mit dieser 1%-Regelung abgegolten werden.

Und man zahlt auch nicht 12 Monate 1% vom Bruttolistenpreis, sondern das zu versteuernde Einkommen erhöht sich um diesen Betrag. Für 80% des Betrages fallen noch Umsatzsteuer an (~ 15%). Effektiv bezahlt man je nach Grenzsteuersatz also nur gut die Hälfte des Betrages.

#7828986
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O. D. schrieb:

Kann sich trotzdem lohnen. Es geht schließlich um den privaten Anteil der gesamten Betriebskosten (Kraftstoff, Reparaturen, Versicherung, Steuer, ...), die mit dieser 1%-Regelung abgegolten werden.

Man könnte denken, dass sich das deshalb lohnt, wenn man damit mehrmals im Jahr Urlaub in Spanien macht.

Aber da hat der Gesetzgeber vorgesorgt, erst ab 50% betrieblicher Nutzung darf man die 1%-Regelung überhaupt anwenden.

#7828992
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Aber da hat der Gesetzgeber vorgesorgt, erst ab 50% betrieblicher Nutzung darf man die 1%-Regelung überhaupt anwenden.

Das stimmt. Man sollte es natürlich durchkalkulieren. In meinem Fall hat sich das trotz eines älteren Fahrzeugs noch gelohnt.

Allerdings kann man die 1%-Regelung ohne Fahrtenbuch in Anspruch nehmen, solange man die >50% betriebliche Nutzung plausibel darlegen kann. Wenn man mit dem tatsächlichen privaten Nutzungsanteil rechnen will, braucht man ein Fahrtenbuch. Und das nervt viele verständlicherweise so, dass man auch geringfügige Mehrkosten akzeptiert.

Man müsste es ja eigentlich mit dem Unterhalt eines zweiten, rein privaten PKW vergleichen.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7828999
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O. D. schrieb:

Man sollte es natürlich durchkalkulieren.

Aus dem Link:

In diesen Fällen können Sie alle Kosten des Firmenwagens (AfA, Versicherungen, Unterhalt, Reparatur, Kraftstoff etc.) als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Die Firma kann außerdem die für den Geschäftswagen gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer ansetzen.

Das lohnt sich im Jahr mit vielen Reparaturen.

Und der Text enthaelt bereits einen Punkt, wo nun einer von gestern widerlegt waere.

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