Wohnanlage ohne Namen am Briefkasten …

OP #7831963
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Hallo,

wohnt hier einer in einer Wohnanlage, wo nur die Wohnungsnummer am Briefkasten, also kein Name, ist?

Wir haben z.Z. einen Zusteller, der behauptet er müsse den Namen auf dem Brief mit dem Briefkasten prüfen. Ich finde aber keine Vorschrift die dies fordert.

Hardy

#7831978
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Hardy F. schrieb:

Wir haben z.Z. einen Zusteller, der behauptet er müsse den Namen auf dem Brief mit dem Briefkasten prüfen.

Es gibt in Deutschland keine Pflicht den Namen an den Briefkasten zu schreiben. AAAAber: Briefträger dürfen NICHT an nicht beschriftete Briefkästen zustellen. Ohne den Namen am Briefkasten darf die Post nicht zugestellt werden. Was dann für dich in Frage kommen würde: Postfach.

Denn: Empfänger der Post ist immer noch "Hans Meier" und nicht "Wohnung 37".

#7831995
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Hardy F. schrieb:

Wir haben z.Z. einen Zusteller, der behauptet er müsse den Namen auf dem Brief mit dem Briefkasten prüfen. Ich finde aber keine Vorschrift die dies fordert.

DP-Brief-AGB, Nr. 4, Abs. 2:

"Die Deutsche Post nimmt die Ablieferung („Zustellung“) unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in einen für den Empfänger bestimmten und ausreichend aufnahmefähigen Hausbriefkasten oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Postfach) vor."

(Firma: Hobbytheoretiker) #7832000
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Hardy F. schrieb:

Name

Du kannst einmal im Jahr das aendern, so wiev Du Dein Geschlecht waehlen darfst. D.h. dieses Jahr definierst Du Dich als Katze, also schreibst Du Katze auf den Briefkasten. Naechstes Jahr Fuchs.

https://www.google.com/amp/s/amp.focus.de/panorama/welt/internet-trend-therianer-ich-bin-voellig-ratlos-weil-sich-stieftochter-13-fuer-fuchs-haelt_id_259836585.html

#7832002
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Hardy F. schrieb:

Ich meinte in etwa so die Adresse:

H. Name

Das ist der Empfänger.

Hardy F. schrieb:

Wohnung 123 Straße 56 12345 Dort

Das ist die Anschrift.

Hardy F. schrieb:

Mir ist schon klar, das eine Zuordnung möglich sein muß. Aber muß das der Name sein?

Laut AGB muss der Briefkasten für den Empfänger bestimmt sein.

Auch Post an Einfamilienhäuser wird je nach Zusteller nur dann zugestellt, wenn der Name mit dransteht, die passende Anschrift reicht da nicht aus.

Dieter D. schrieb:

Du kannst einmal im Jahr das aendern, so wiev Du Dein Geschlecht waehlen darfst. D.h. dieses Jahr definierst Du Dich als Katze

Und das "Dr", das Du als Nachnamen angegeben hast, steht für Dummschwätzer?

#7832051
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Wer nicht gefunden werden will, schreibt keinen Name an die Klingel. Wer sicher seine Post erhalten will, macht das.

Beruflich bin ich ratzfatz weg, wenn der Kunde im Haus nicht zu finden ist. Da wird das Klingelbrett fotografiert und der Entstörungsauftrag storniert. Für Vesteckspiele bekommen wir keine Zeit.

#7832098
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Marcel V. schrieb:

Dann muss der Briefträger aber für alle Wohnblocks immer eine Schlüsseltabelle, entweder in Papierform, oder in elektronischer Form auf dem Tablet mitführen, um die Namen im Adressfeld auf dem Brief zu den richtigen Nummern auf den Briefkästen zuordnen zu können!

Ich zitiere aus dem Artikel:

"Wer dennoch seinen Namen auf dem Klingelschild haben will, muss selbst tätig werden und einen eigenen Aufkleber anbringen. Die Hausverwaltung aber darf das offiziell nicht mehr erledigen."

So Unsinnig wie es eigentlich ist, so logisch ist es: Ob der Name am Klingelschild steht oder nicht, ist die Entscheidung des/der Bewohner. Damit ist es deren Sache das Klingelschild anzubringen oder wegzulassen. Gäbe natürlich noch den Weg dass sich die Hausverwaltung per Unterschrift die Erlaubnis für das Anbringen des Klingelschildes holt. Die aktuelle Lösung ist da aber doch deutlich unbürokratischer und pragmatischer. Führt halt zu ordentlich unschönen Wildwuchs. Die eine Klingel mit Arial, dann eine in TimesNew, die nächste per Hand, dann wieder eine in ComicSans und nicht zu vergessen der Nerd-Nachbar mit Windings...

#7832159
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Rene K. schrieb:

Hier geht es nicht um die Beschriftung der Klingel, sondern um die Beschriftung des Briefkastens...

Wobei das m.E. aus Datenschutzrechtlicher Sicht keinen Unterschied macht ob der Name des Bewohners für alle lesbar am Briefkasten oder an der Klingel angebracht ist. Oder auf einer extra aufgehängten Liste die die Verbindung Klingel-/Briefkastennummer vs. Name auflöst wie es das ja bei Studentenwohnheimen gibt.

Gerald B. schrieb:

Gehe ich mit. Bei einem Nein, sollte ich dann aber auch keine Pakete mehr annehmen. Denn als Dritter habe ich diese Entscheidung nicht mit gehtragen.

Geh ich mit. Entscheidungen haben Konsequenzen. "Wasch mich, aber mach mich nicht nass" funktioniert halt nicht.

Allerdings: "Wir dürfen nur in einen Briefkasten werfen wo auch der Name drauf steht" habe ich auch schon öfter gehört. In der Praxis hatte ich auch schon trotz geändertem Namensschild Post von den Vorbewohnern im Briefkasten. Die kreditgebende Bank der Vorbesitzer war da sehr beharrlich, obwohl diese ja am besten informiert sein müsste...

#7832180
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Hmmm schrieb:

Auch Post an Einfamilienhäuser wird je nach Zusteller nur dann zugestellt, wenn der Name mit dransteht, die passende Anschrift reicht da nicht aus.

We funktionieren dann "Bewohner des Hauses - Adresse"-Briefe? Ist eh nur sinnlose Handy- oder Glasfaserwerbung. Ist die Bewohner-Floskel dann ein Wildcard? Kann man das dann auch bei z.B. ebay eintragen und sich seine Pakete an "Bewohner des Hauses" schicken lassen?

Warum bekommen viele Leute Post für Nachbarn, d.h. weder Name noch Hausnummer/Straße sind korrekt?

Dieter D. schrieb:

Bei einem Haus mit Concierge geht das durchaus. Da bekommt die den ganzen Stapel und sortiert das ein.

Conciergen sind auch oft Männer!

#7832205
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Also in Polen war es (auch nach der Wende!) Usus, dass in Mehrfamilienhäusern und Blöcken mit zig Wohneinheiten es "anonyme"*) Briefkästen gab, die nur mit der Wohnungsnummer beschriftet waren und es keinen individuellen Einwurfschlitz gab. Vielmehr hatte der Briefträger einen Generalschlüssel, mit dem er das gesamte Tableau öffnen konnte und so die Briefe in die einzelnen "Postfächer" einsortiert hat. Jeder Bewohner konnte dann sein Postfach öffnen und den Inhalt entnehmen. Das war Fluch und Segen zugleich. Einerseits blieb man vor analogem Spam verschont, andererseits konnte auch kein Bekannter was einwerfen bei Abwesenheit. Ein einfacher Notiz-Zettel mit einer Kurznachricht passte zwar noch zwischen in den Spalt, ein Brief oder gar Postkarte allefalls mit Quetschen. - An Bauteile oder einen Schlüsselbund nicht zu denken.

Ich könnte mir vorstellen, dass es in der DDR ähnlich war und auch heute noch gelegentlich solche Briefkästen als Relikt überlebt haben.

*) "Anonym" deshalb, weil zumindest bis Ende 1989 in jedem Treppenhaus eine Liste auszuhängen war, wo zu jeder Wohnung der Hauptmieter mit Beruf und Geburtsdatum und ggf. nicht verwandte Mitbewohner eingetragen waren. - In der Fußnote wurde man bei Strafe verpflichtet, Besucher, die länger als drei Tage verweilten beim "Blockwart" anzumelden. Oftmals blieb diese Liste dann auch später noch länger hängen, bis mal das Treppenhaus renoviert wurde. Bei meiner Oma hing diese Liste noch bis mindestens 1993, da war mein Opa schon drei Jahre tot, stand aber immer noch auf der Liste.

Angehängte Dateien:
#7832210
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Jens M. schrieb:

Warum bekommen viele Leute Post für Nachbarn, d.h. weder Name noch Hausnummer/Straße sind korrekt?

Weil, man mag es kaum glauben, Postboten auch nur Menschen sind?!

Matthias S. schrieb:

Allerdings: "Wir dürfen nur in einen Briefkasten werfen wo auch der Name drauf steht" habe ich auch schon öfter gehört. In der Praxis hatte ich auch schon trotz geändertem Namensschild Post von den Vorbewohnern im Briefkasten.

Richtig, ich selber hatte sogar das Problem das ich meine Wohnung in meinem Gewerbeobjekt gebaut habe. Das Gewerbeobjekt hat die Hausnummer 40 - meine Wohnung wurde auf dem Bauamt / Katasteramt angemeldet und bekam, da sie einen eigenen Eingang hat, die Hausnummer 40A - meine Familie und ich sind dann beim Einzug auch selbstverständlich auf die 40A umgemeldet wurden.

Post?! Die wurde sogar direkt im Briefzentrum aussortiert und ging umwendend zurück zum Empfänger - da es die Adresse mit der 40A nicht im System der Post gab. Erst ein Hick-Hack mit der Post und das übersenden des Katasterauszuges an die Post hat dann dafür gesorgt das die Adresse in ihr "System" eingepflegt wurde.

Teilweise sehr kurios da ich ja nun seeeehr oft Pakete verschicke, da kam auch ab und an mal die Nummer falsch - aber das eines deswegen zurück kam - noch nie.

#7832272
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Matthias S. schrieb:

Allerdings: "Wir dürfen nur in einen Briefkasten werfen wo auch der Name drauf steht" habe ich auch schon öfter gehört. In der Praxis hatte ich auch schon trotz geändertem Namensschild Post von den Vorbewohnern im Briefkasten. Die kreditgebende Bank der Vorbesitzer war da sehr beharrlich, obwohl diese ja am besten informiert sein müsste...

kommt mir bekannt vor. Ob an unserem Briefkasten extra der Hinweis steht, keine Post für die Vorbewohner einzuwerfen. Vielleicht stelle ich mal einen Papierkorb mit deren Nachmen vor die Tür (oder schreibe gleich deren Namen auf die grüne Tonne). Die Zusteller scheinen teilweise nur die Straße und Hausnummer zu lesen. Der Ort wird ja schon maschinell vorsortiert...

Wir haben einen Nachsendeantrag für die alte Adresse gestellt, der sogar bei personifizierter Spam (irgendsone Lottogesellschaft kennt meinen Namen) funktioniert. Empfehle ich jedem, der seine Post an die aktuelle Adresse bekommen möchte.

#7832300
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Mehrfach lustig wird es wenn in der Gegend auch private Briefdienste unterwegs sind. Auch wenn man den offiziellen Postboten überzeugen kann heißt das nicht, dass die privaten Zusteller mitziehen, oder umgekehrt.

Ich meine, wenn man sonst kein Hobby hat und solche Diskussionen führen möchte, gerne. Spätestens bei amtlichen Schreiben die nicht zugestellt werden hat man dann abend- oder wochenfüllende Unterhaltung.

#7832317
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Joachim B. schrieb:

das erklär mal den Web-shop-ersteller oder der Paketaufkleberdruckersoftware

Das sollte doch im Zeitalter der Packstationen kein Problem sein. In das Feld mit der "Postfachnummer" kommt sonst das c/o oder z.Hd. oder die Postnummer rein, der Platz sollte da sein.

Rahul D. schrieb:

Empfehle ich jedem, der seine Post an die aktuelle Adresse bekommen möchte.

Erstaunlicherweise geht aber trotzdem manches nicht.

Hmmm schrieb:

Das ist kein normales Briefprodukt:

Oha, Legacy-Spammail mit Facebookmäßiger Profilierung, das wusste ich gar nicht. Gibt's da auch ein µBlock für?

#7832339
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Rahul D. schrieb:

Wir haben einen Nachsendeantrag für die alte Adresse gestellt, der sogar bei personifizierter Spam (irgendsone Lottogesellschaft kennt meinen Namen) funktioniert. Empfehle ich jedem, der seine Post an die aktuelle Adresse bekommen möchte.

In sowas ist die Post irgendwie mittlerweile echt gut. Ich habe in der DHL-App die Briefbenachrichtigung (ja richtig: Brief!) aktiviert. Funktioniert gut, kann ich empfehlen.

Joachim B. schrieb:

das erklär mal den Web-shop-ersteller oder der Paketaufkleberdruckersoftware

bei mir sind @work so viele Pakete nicht angekommen weil es eine Adresszeile zuviel war oder die Adresszeile in den Zeichen eingekürzt wurde.

Ähm... Hier in der Arbeit überhaupt kein Problem:

Firma Abteilung Name Straße PLZ Ort

Ggf. auch Abteilung und Name in eine Zeile. Wenn das alles drauf steht kommts auch an. Problematisch sind da eher wenn man z.B. was über den Conrad-Marktplace bestellt. Irgendwo in der Kette gehen dann hin und wieder die Zeilen "Abteilung" und "Name" verloren. Freut sich der Pförtner.

OP #7832361
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Cyblord -. schrieb:

Habe ich die Information überlesen WARUM da keine Namen stehen und WARUM man den Namen nicht einfach anbringt wenn man Probleme damit hat?

Nein, das hatte ich noch nicht gesagt. Ich will auch mal meinen Datenschutz durchsetzen. Da es sich um ein EFH handel und am Briefkasten steht "...für alle Bewohner bestimmt ..." gibt es keinen Grund für die Nichtzustellung.

Hardy

#7832373
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Hardy F. schrieb:

Ich will auch mal meinen Datenschutz durchsetzen.

Das ist kein Datenschutz, das ist Blödsinn.

Hardy F. schrieb:

Da es sich um ein EFH handel und am Briefkasten steht "...für alle Bewohner bestimmt ..." gibt es keinen Grund für die Nichtzustellung.

Und woher soll der Zusteller wissen, wer Bewohner ist und wer nicht?

Spätestens bei Einschreiben und Postzustellungsaufträgen ist schon relevant, ob der Empfänger dort wirklich einen Briefkasten hat.

Hier steht's auch nochmal, falls Dir die Post-AGB nicht reichen:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Post/Info/start.html

#7832392
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Das wäre ein gefundenes Fressen für jeden Verbrecher :-D

Einfach unter falschem Namen zu einer Briefkastennummer schicken lassen - super, ganz clever!

Oder auch gut: Einfach zig Leute dort wohnen lassen und nicht anmelden, Post bekommen sie ja...

Ganz großes Kino!

Hardy F. schrieb:

Briefkasten steht "...für alle Bewohner bestimmt ..." gibt es keinen Grund für die Nichtzustellung.

Und genau aus obigen Gründen muss am Briefkasten der Name stehen - solltest du das nicht wünschen: Postfach beantragen - dafür sind die da! Aber: Auch da musst du die Namen / Firma angeben.

Sollte auch dies nichts für dich sein: Dann verzichte auf die Post und deren Zustellung - ganz einfach.

Ich finde es echt beachtlich wie sich manche Menschen hier das Leben unnötig schwer machen müssen. Keine Hobbys? Kein Leben? Zuviel Zeit?

Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #7832400
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Hardy F. schrieb:

Ich finde aber keine Vorschrift die dies fordert.

Wo hast du gesucht?

In den AGB der Post

steht z.B bei 4(1):

1
Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger ab.

Das Wort "Empfänger" vermittelt eine "natürliche Person", die ansprechbar und deren Identität ggfs. kontrollierbar ist (z.B. bei Kündigungen oder Mahnungen oder sonstigen Fristsetzungen per [Einwurf-]Einschreiben...). Ein Raum bzw. eine Wohnung kann also kein "Empfänger" sein.

Und bei 4(2) steht dann:

1
Die Deutsche Post nimmt die Ablieferung („Zustellung“) unter der auf der Sendung angebrachten Anschrift durch Einlegen in einen für den Empfänger bestimmten und ausreichend aufnahmefähigen Hausbriefkasten oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Postfach) vor.
2
Die Zustellung kann auch durch Aushändigung an den Empfänger oder an einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten erfolgen...

Allesamt sind das natürliche Personen oder solche, die für den Ablageort (z.B. Postfach) eine persönliche Vollmacht ausgestellt haben.

Mag sein, dass das in der Praxis ggfs. anders gehandhabt wird und alle nicht zustellbaern Briefe in den letzten Briefkasten der Straße eingeworfen werden (frag mich, woher ich das weiß), steht auf einem anderen Blatt.

Diese Antwort findet man übrigens ganz leicht per Google. Da braucht man kein Elektronikforum.

#7832438
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Rahul D. schrieb:

Was geht denn nicht? Vielleicht bleibst meine Post ja trotzdem noch teilweise irgendwie auf der Strecke.

Keine Ahnung woran es liegt. Ich hatte auch eine Weiterleitung aktiviert, die ja 1 Jahr gilt, und ab und an kam der neue Eigenheimbesitzer noch mit einer Tüte Post ums Eck. Meist unwichtiges oder Werbung, aber die ein oder andere echte Post war auch dabei. So Dinge die nur jährlich kommen, Versicherungsrechnungen und so. Ist dann aber dann nach einem dreiviertel Jahr so langsam weggestorben und jetzt kommt hoffentlich nix mehr an. Ursache war ein Todesfall, kein Umzug, daher Weiterleitung von "Name" auf "Erbengemeinschaft Name", kann auch sein das es davon kam.

#7832442
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Lothar M. schrieb:

In den AGB der Post

steht z.B bei 4(1):Die Deutsche Post befördert die Sendungen zum Bestimmungsort und liefert sie an den Empfänger ab.

ja schreiben kann man vieles, mich hat nicht einmal EINE Postidentsendung vom Ausweis erreicht. Auch nach Telefonaten berichtete die Bundesdruckerei daß dies öfter vorkommt. Ich mußte eine persönliche Abholung organisieren!

OP #7832460
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Lothar M. schrieb:

Hardy F. schrieb:

Ich finde aber keine Vorschrift die dies fordert.

Wo hast du gesucht?

AGB der Deutschen Post und das PostG

Das Wort "Empfänger" vermittelt eine "natürliche Person", die ansprechbar und deren Identität ggfs. kontrollierbar ist (z.B. bei

Nein, da würde ich ja an meiner Firmenadresse nie Post bekommen, dort ist nur der Firmenname, was keine natürliche Person ist, dran.

#7832486
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Hardy F. schrieb:

Nein, das hatte ich noch nicht gesagt. Ich will auch mal meinen Datenschutz durchsetzen.

Du kannst deinen Datenschutz gerne haben, dann hast du halt keine Post.

Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass geht nicht.

Da es sich um ein EFH handel und am Briefkasten steht "...für alle Bewohner bestimmt ..." gibt es keinen Grund für die Nichtzustellung.

Gähn. Du willst es nicht verstehen, "alle Bewohner" sagt gar nichts. Der Postbote hat keine Liste wer "alle" sind. Letztendlich bestimmt er ob er zustellt oder nicht. Deiner will offensichtlich unter den gegebenen Bedingungen nicht.

So, und jetzt kannst du dich wichtig machen, aufblasen, Beschwerden schreiben und den Querulanten geben. Das wird den Postboten nicht die Bohne interessieren. Im Gegenteil, er wird seinen Ermessensspielraum dann noch mehr dazu nutzen dass du deine Post nicht bekommst.

Jetzt stell dir vor du überzeugst den Postboten doch irgendwann. Wenn er wechselt oder wenn es um private Zusteller geht, geht das Spiel von vorne los. Viel Spaß bei deinem neuen Hobby.

#7832631
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Andreas M. schrieb:

Beruflich bin ich ratzfatz weg, wenn der Kunde im Haus nicht zu finden ist. Da wird das Klingelbrett fotografiert und der Entstörungsauftrag storniert. Für Vesteckspiele bekommen wir keine Zeit.

"ratzfatz weg" oder garnicht erst erscheinen und einen Grund defür erlügen scheint bei einer gewissen Gruppe "Sevice"techniker üblich zu sein.

Rene K. schrieb:

Richtig, ich selber hatte sogar das Problem das ich meine Wohnung in meinem Gewerbeobjekt gebaut habe. Das Gewerbeobjekt hat die Hausnummer 40 - meine Wohnung wurde auf dem Bauamt / Katasteramt angemeldet und bekam, da sie einen eigenen Eingang hat, die Hausnummer 40A - meine Familie und ich sind dann beim Einzug auch selbstverständlich auf die 40A umgemeldet wurden.

Hier im Ort gibt es ein Haus, zwei Eingänge von der Straßenseite und einen mit zwei weiteren Wohnungen an der Rücseite. Alle Hausnummer 9, da fährt dann Amazon oder DHL wieder weg, weil der Bote den rückwärtigen Eingang nicht kennt.

Post?! Die wurde sogar direkt im Briefzentrum aussortiert und ging umwendend zurück zum Empfänger - da es die Adresse mit der 40A nicht im System der Post gab.

Idiotenladen.

Joachim B. schrieb:

H. Name Wohnung 123 Straße 56 12345 Dort

das erklär mal den Web-shop-ersteller oder der Paketaufkleberdruckersoftware

Genau das Problem der Frau gegenüber, Adresszusatz wie Hinterhaus o.ä. geht bei vielen Versendern nicht.

Lothar M. schrieb:

Das Wort "Empfänger" vermittelt eine "natürliche Person", die ansprechbar und deren Identität ggfs. kontrollierbar ist

Und eine juristische Person aka Firma ist dann kein Empfänger?

#7832669
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Manfred P. schrieb:

Andreas M. schrieb:

Beruflich bin ich ratzfatz weg, wenn der Kunde im Haus nicht zu finden ist. Da wird das Klingelbrett fotografiert und der Entstörungsauftrag storniert. Für Vesteckspiele bekommen wir keine Zeit.

"ratzfatz weg" oder garnicht erst erscheinen und einen Grund defür erlügen scheint bei einer gewissen Gruppe "Sevice"techniker üblich zu sein.

Ich schrieb doch, das ich das Klingelbrett fotografiere. Das Foto wird an den Auftrag als Dokument bei der elektronischen Rückmeldung angehängt.

Es heißt übrigens Se r vicetechniker.

#7832719
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Ist ja auch richtig so. In jungen Jahren, als Pizzalieferant unterwegs, nervten mich bei Mehrparteienhäusern am meisten diese unfähigen Penner, die nicht mal mit Edding einen Namen an die Klingel kritzeln konnten. (Oft waren das genau die, die auch gerne Pizzas bestellten.)

Aus Estland kenne ich das auch, dass außen nur Wohnungsnummern angegeben sind. Kein Mensch kommt da auf die Idee einen Namen anzubringen.

Moderator (Firma: Titel) Persönliche Seite #7832804
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Manfred P. schrieb:

Lothar M. schrieb:

Das Wort "Empfänger" vermittelt eine "natürliche Person", die ansprechbar und deren Identität ggfs. kontrollierbar ist

Und eine juristische Person aka Firma ist dann kein Empfänger?

Eine juristische Person ist wenigstens noch ein definierter Adressat der im Adressbuch nachgeschlagen und nötigenfalls rechtlich belangt werden kann. Aber eine "Wohnung 2. Stock rechts" ist gar keine irgendwie geartete "Person", die z.B. ein Einwurfeinschreiben entgegennehmen könnte.

Nochmal das Zitat:

1
Die Zustellung kann auch ... an einen durch schriftliche Vollmacht des 
2
Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten erfolgen

Und gerade juristische Personen haben die in der mit einer Vollmacht ausgestatteten "Empfangsberechtigten". Ich bin mir ziemlich sicher, dass mir der Postbote kein Einschreiben für die Firma aushändigen würde, auch wenn ich grade mal zufällig als Einziger im Foyer herumstände.

#7833115
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Cha-woma M. schrieb:

Bruno V. schrieb:

Hmmm schrieb:

Auch Post an Einfamilienhäuser wird je nach Zusteller nur dann zugestellt, wenn der Name mit dransteht, die passende Anschrift reicht da nicht aus.

Ja. 10 Jahre im Eigenheim, Klingel mit Namensschild ein paar Stunden abgebaut --> unzustellbar zurück.

Nicht in Bayern, da wird alles eingeschmissen!

Deshalb singt ja Hans Söllner auch davon: "Kokain, weißer Rum und bloß Schwarze um mi rum".

#7833239
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Al. K. schrieb:

Auch wenn eine gerichtliche Ladung zugestellt werden soll?

Vielleicht liegt ja genau darin der Sinn des "vergessenen" Namensschilds?!

;-)

Wobei - "die" finden schon einen Weg - und sei es erst mal mit einen privaten Botendienst (den "du" bezahlen darfst) oder zur Not auch einen "staatlichen Kurierdienst" direkt in einer (kleinen) Gruppe zu der auch ein Jurist gehört.

Das wird allerdings ein wenig teurer als selbst der eingeschriebene Maibrief mit Rückschein.

Und auch wenn offiziell sicherlich nicht "beabsichtigt" wird so eine Gruppe jetzt nicht unauffällig "Inkognito" vorbeikommen damit die Nachbarn nicht mitbekommen...

#7833241
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Darius schrieb:

Wobei - "die" finden schon einen Weg - und sei es erst mal mit einen privaten Botendienst (den "du" bezahlen darfst) oder zur Not auch einen "staatlichen Kurierdienst" direkt in einer (kleinen) Gruppe zu der auch ein Jurist gehört.

Nichts davon, aber es gibt natürlich einen offiziellen Weg dafür:

https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_(Deutschland)#%C3%96ffentliche_Zustellung

#7833254
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Ok war ehrlich gesagt auch eine Vermutung die durch "hochwertige" ;-) "Real Live" (Gerichtsvollzieher allerdings GB) TV Serien getriggert wurde...

Wobei:

"In der Akte wird mit Datum und Unterschrift vermerkt, wann die Benachrichtigung ausgehängt und abgenommen wurde. Sofern keine andere Frist bestimmt wurde, gilt das Schriftstück als zugestellt, wenn seit der Anheftung an die Gerichtstafel ein Monat verstrichen ist (§ 188 ZPO); in Strafsachen gilt die Zustellung als bewirkt, wenn zwei Wochen verstrichen sind (§ 40 StPO).

Die Anheftung an die Gerichtstafel kann auch durch Einstellung der zuvor beschriebenen Benachrichtigung in ein elektronisches Informationssystem, das im Gericht öffentlich zugänglich sein muss, ersetzt werden."

ja noch mehr in Richtung öffentlicher Pranger geht (und den hat auch kein Straftäter oder gar nur eine Nicht Unterhaltzahlerin*, Unfallfahrerin*,... ) verdient.

Die wenigsten werden sich wohl aus Langeweile im Gericht vor der Gerichtstafel (oder den elektronischen Informationssystem - was ja wohl nur im Gericht zugänglich ist - alos nicht Online) herumtreiben. Aber ausgerechnet irgendein neugieriger Nachbar der was ahnt, "die Schwiegermutter" oder der selbsternannte "Online Dorfjournalist" wird sich schon auf den Weg ins Gericht machen.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7833309
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Darius schrieb:

Die wenigsten werden sich wohl aus Langeweile im Gericht

Fallbeispiel aus einer Zeit vor den Smartphones und Kopierern zu Hause:

Das Urteil ist im Schaukasten ausgehängt. Der Betroffene sieht seinen Namen darauf, versteht aber ohne Übersetzer nichts davon. Die Frage ihm das mitzugeben wird verneint. Daraufhin kommt er am nächsten Tag mit zehn aus dem Familienkreis, diese drücken die Scheibe ein, entnehmen die Papiere und verschwinden, bevor die Polizei eintrifft. Die Täter begeben sich mit den Papieren zu einem Übersetzer. Die Polizei ahnt dies und nimmt die gestohlenen Papiere ab, bevor diese übersetzt werden konnten. Ab wann gilt das Urteil als zugestellt?

#7833313
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Dieter D. schrieb:

Fallbeispiel

Von Dieterdeutsch in normales Deutsch übersetzt: "Eine meiner Wahnvorstellungen".

Dieter D. schrieb:

Das Urteil ist im Schaukasten ausgehängt.

Normalerweise wird nicht das Dokument öffentlich ausgehängt, sondern ein Hinweis an den Empfänger, wo er es sich abholen kann und welche Fristen damit verbunden sind.

Dieter D. schrieb:

versteht aber ohne Übersetzer nichts davon [...] zehn aus dem Familienkreis, diese drücken die Scheibe ein

Deine übliche braune Hetze. Du bist eine widerwärtige Gestalt.

(Firma: Hobbytheoretiker) #7833390
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Darius schrieb:

Aber ausgerechnet irgendein neugieriger Nachbar der was ahnt,...

In der Regel wird aus Datenschutzgründen dort nur das Aktenzeichen (ggf. mit einer Fallnummer ergänzt) ausgehängt. Wenn noch etwas mehr dort steht, dann ein paar Stichworte zur Art der Streitsache. Bei unkritischen Fällen vielleicht noch die Präambel (z.B. Verwaltungsstreitsache mit der Stadtverwaltung).

Die Ausführungen enthalten Ablenkungen, damit das Datenschutzproblem übersehen wird.

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