Forum: Haus & Smart Home defekte Spule Milchaufschäumer Tchibo


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von Klaus Michael G. (klausmichael_g)


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Ich habe mir vor 4 Wochen einen Tchibo Milchaufschäumer zugelegt 
(normal, keien Induktion), der aber bereits defekt ist. Wahrscheinlich 
ist etwas Feuchtigkeit in den Milchaufschäumer gelangt.
Der Milchaufschäumer lässt sich nicht mehr anschalten. Bei Inspektion 
der Platine ist mir eine defekte Spule L1 aufgefallen, die aufgeplatzt 
war und auch keinen Durchgang mehr hatte.
Der Wert der Spule sollte anhand der Ringe 2,2 mH (3x Rot + 1 x Silber) 
betragen. Jetzt habe ich mir eine neue Spule  gekauft mit 2,2 mH und 1 
Watt (Induktivität, Drossel). Die Spule ist jedoch wesentlich dünner als 
die verbaute, aufgeplatzte Spule und sieht von der Form auch etwas 
anders aus (dünner und kürzer).

Möglicherweise kann mir jemand weiterhelfen und einen Tip geben, welche 
Spule ich bestellen muss ?

von Michael L. (nanu)


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Klaus Michael G. schrieb:
> Der Wert der Spule

Wieso ist das eine "Spule" und kein Widerstand? Scheint mechanisch 
zerstört worden sein. Die Lötstelle auf der Rückseite ist wohl auch 
defekt. Ist das evtl. beim Öffnen des Geräts passiert?

> Möglicherweise kann mir jemand weiterhelfen und einen Tip geben, welche
> Spule ich bestellen muss ?

Platine ausbauen. Von beiden Seiten gute Fotos machen und hier 
einstellen.

von Udo S. (urschmitt)


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Klaus Michael G. schrieb:
> Ich habe mir vor 4 Wochen einen Tchibo Milchaufschäumer zugelegt

Klaus Michael G. schrieb:
> Bei Inspektion
> der Platine ist mir eine defekte Spule L1 aufgefallen, die aufgeplatzt
> war und auch keinen Durchgang mehr hatte.

Finde den Fehler:
Du hast Garantie und Gewährleistung. Die verlierst du wenn du selbst an 
dem Gerät rumschraubst.

von Armin X. (werweiswas)


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Udo S. schrieb:
> Du hast Garantie und Gewährleistung. Die verlierst du wenn du selbst an
> dem Gerät rumschraubst.

steht wo dass die Greift wenn festgestellt wird bzw werden kann, dass 
das Gerät zuvor durch Dusslichkeit abgesoffen ist?

von Udo S. (urschmitt)


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Armin X. schrieb:
> wenn festgestellt wird bzw werden kann, dass
> das Gerät zuvor durch Dusslichkeit abgesoffen ist?

Ist das so? Der TO schreibt nur es könnte Feuchtigkeit gewesen sein, und 
die geplatzte/gebrochene Induktivität passiert eher nicht wenn irgendwo 
"etwas Feuchtigkeit" reinkommt.

Deine Glaskugel scheint also besser zu sein als meine. :-)

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Armin X. schrieb:
> steht wo dass die Greift wenn festgestellt wird bzw werden kann, dass
> das Gerät zuvor durch Dusslichkeit abgesoffen ist?

Steht denn fest, dass das Gerät durch Dusseligkeit abgesoffen ist? Und 
Spritzer sollte so ein Gerät bereits prinzipbedingt aushalten können.

Das alleinige Öffnen vernichtet noch nicht den Gewährleistungsanspruch 
(bei der Garantie kommt es auf den Inhalt des Garantievertrages an). Es 
erschwert aber u.U. die Beweislage für den TO.

Klare Sache: Ich wäre zum Tchibo getigert. Umtausch oder Geld zurück 
wäre da sicher kein Problem gewesen.

von Klaus Michael G. (klausmichael_g)


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Danke für den Tip. Dann tigere ich zu Tchibo und reklamiere das Teil.

von Wastl (hartundweichware)


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Klaus Michael G. schrieb:
> Danke für den Tip. Dann tigere ich zu Tchibo und reklamiere das Teil.

Toll, dir muss man erst erklären dass du auf ein neu gekauftes
Teil Garantie hast ......

von M. P. (matze7779)


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Wastl schrieb:
> Toll, dir muss man erst erklären dass du auf ein neu gekauftes
> Teil Garantie hast ......

Ja? War eine Garantie auf das Teil? Was war denn durch diese Garantie 
abgedeckt?

von Harald K. (kirnbichler)


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M. P. schrieb:
> War eine Garantie auf das Teil?

Gesetzliche Gewährleistung. Die gibts für zwei Jahre auf alles, was 
man als Neugerät kauft. Manche Leute sind damit überfordert, 
Gewährleistung und Garantie auseinanderzuhalten, aber hier ist das 
ziemlich schnurz.

: Bearbeitet durch User
von Jens G. (jensig)


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Harald K. schrieb:
> M. P. schrieb:
>> War eine Garantie auf das Teil?
>
> Gesetzliche Gewährleistung. Die gibts für zwei Jahre auf alles, was
> man als Neugerät kauft. Manche Leute sind damit überfordert,
> Gewährleistung und Garantie auseinanderzuhalten, aber hier ist das
> ziemlich schnurz.

Ja, aber ob das noch gilt, wenn man das Ding in Form loser Einzelteile 
zurückgibt?

von Harald K. (kirnbichler)


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Jens G. schrieb:
> Ja, aber ob das noch gilt, wenn man das Ding in Form loser Einzelteile
> zurückgibt?

Irgendwann natürlich nicht mehr. Wenn man ein Gerät beim (unnötigen) 
Reparatur"versuch" so zerlegt, daß man es nicht wieder zusammenbekommt, 
dann muss man auch nicht versuchen, es als Gewährleistungsfall 
zurückzugeben.

Zum Milchaufschäumer generell: Geräte, bei denen es keinen separaten 
Bottich gibt, sind Mist, weil man sie nicht vernünftig saubermachen 
kann. Sowas sollte man also einfach gar nicht erst kaufen.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Harald K. schrieb:
>> War eine Garantie auf das Teil?
>
> Gesetzliche Gewährleistung.

Niemand braucht Klugscheißer
Und wenn doch, ist dafür der (rawi) zuständig.

von Harald K. (kirnbichler)


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Manfred P. schrieb:
> Niemand braucht Klugscheißer

Tut mir leid, damit kennst Du Dich eindeutig besser aus, davor muss ich 
den Hut ziehen.

von Obelix X. (obelix)


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Wenn ich mir die Lötstelle auf der Rückseite der Platine von der Spule 
anschaue, vermute ich eine Gewaltanwendung auf die Spule. Evtl. vom TO 
beim Öffnen des Geräts.

: Bearbeitet durch User
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