defekte Spule Milchaufschäumer Tchibo

OP #7839394
Lesenswert?

Ich habe mir vor 4 Wochen einen Tchibo Milchaufschäumer zugelegt (normal, keien Induktion), der aber bereits defekt ist. Wahrscheinlich ist etwas Feuchtigkeit in den Milchaufschäumer gelangt. Der Milchaufschäumer lässt sich nicht mehr anschalten. Bei Inspektion der Platine ist mir eine defekte Spule L1 aufgefallen, die aufgeplatzt war und auch keinen Durchgang mehr hatte. Der Wert der Spule sollte anhand der Ringe 2,2 mH (3x Rot + 1 x Silber) betragen. Jetzt habe ich mir eine neue Spule gekauft mit 2,2 mH und 1 Watt (Induktivität, Drossel). Die Spule ist jedoch wesentlich dünner als die verbaute, aufgeplatzte Spule und sieht von der Form auch etwas anders aus (dünner und kürzer).

Möglicherweise kann mir jemand weiterhelfen und einen Tip geben, welche Spule ich bestellen muss ?

Angehängte Dateien:
#7839432
Lesenswert?

Klaus Michael G. schrieb:

Der Wert der Spule

Wieso ist das eine "Spule" und kein Widerstand? Scheint mechanisch zerstört worden sein. Die Lötstelle auf der Rückseite ist wohl auch defekt. Ist das evtl. beim Öffnen des Geräts passiert?

Möglicherweise kann mir jemand weiterhelfen und einen Tip geben, welche Spule ich bestellen muss ?

Platine ausbauen. Von beiden Seiten gute Fotos machen und hier einstellen.

#7839562
Lesenswert?

Armin X. schrieb:

steht wo dass die Greift wenn festgestellt wird bzw werden kann, dass das Gerät zuvor durch Dusslichkeit abgesoffen ist?

Steht denn fest, dass das Gerät durch Dusseligkeit abgesoffen ist? Und Spritzer sollte so ein Gerät bereits prinzipbedingt aushalten können.

Das alleinige Öffnen vernichtet noch nicht den Gewährleistungsanspruch (bei der Garantie kommt es auf den Inhalt des Garantievertrages an). Es erschwert aber u.U. die Beweislage für den TO.

Klare Sache: Ich wäre zum Tchibo getigert. Umtausch oder Geld zurück wäre da sicher kein Problem gewesen.

#7840330
Lesenswert?

Harald K. schrieb:

M. P. schrieb:

War eine Garantie auf das Teil?

Gesetzliche Gewährleistung. Die gibts für zwei Jahre auf alles, was man als Neugerät kauft. Manche Leute sind damit überfordert, Gewährleistung und Garantie auseinanderzuhalten, aber hier ist das ziemlich schnurz.

Ja, aber ob das noch gilt, wenn man das Ding in Form loser Einzelteile zurückgibt?

#7840365
Lesenswert?

Jens G. schrieb:

Ja, aber ob das noch gilt, wenn man das Ding in Form loser Einzelteile zurückgibt?

Irgendwann natürlich nicht mehr. Wenn man ein Gerät beim (unnötigen) Reparatur"versuch" so zerlegt, daß man es nicht wieder zusammenbekommt, dann muss man auch nicht versuchen, es als Gewährleistungsfall zurückzugeben.

Zum Milchaufschäumer generell: Geräte, bei denen es keinen separaten Bottich gibt, sind Mist, weil man sie nicht vernünftig saubermachen kann. Sowas sollte man also einfach gar nicht erst kaufen.

Antwort schreiben

Bitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben.

oder

Mit Google-Account einloggen

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.

Jetzt registrieren