Forum: HF, Funk und Felder fertiges Bluetooth Modul: SIG Gebühren oder nicht - seit Juli 24 neu?


von Gim (gimm)


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Wir überlegen, zwischen 2 Geräten eine BT-Verbindung herzustellen. Die 
Geräte brauchen über BT nur untereinander kommunizieren, und nicht mit 
PCs, Händy oder so gekoppelt werden (d.h. es wäre gar nicht nötig, 
jemanden auf die Benutzung der Technologie hinzuweisen). Bisher lief das 
über WLAN, aber wir müssen in einem Gerät Strom sparen und dachten an 
BLE (das andere behält WLAN und BT). Unsere bisher eingesetzten Module 
hatten nur WLAN, die neuen könnten auch BLE).

Mittlerweile sagt die Webseite der SIG 
https://www.bluetooth.com/develop-with-bluetooth/qualify/ ja:

"ALL Bluetooth® Products Must Be Qualified
Your supplier or other member companies cannot qualify your products on 
your behalf, you must complete the Bluetooth Qualification Process for 
your product yourself. [...]"

Früher dürfte es gelautet haben:
"all products that use any of the Bluetooth® trademarks
(including the word "Bluetooth") must be qualified [...]"

und die Preise sind natürlich gestiegen - auf 11040 Elftausend! 
Dollar/Produkt. Das zu zahlen, ist natürlich bei geplanten 100 Stück 
unmöglich.

Geht das jetzt legal noch, fertige BT-Module Lizenzkostenfrei 
einzusetzen (Nina, ESP32, etc), solange nirgends die Trademarks 
verwendet werden? Die Seite sagt, sie hätten "Patente" auf BT - Aber die 
sollte ja der Hersteller des Moduls bereits lizenziert haben.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Pruefen vor dem Kaufen war schon immer verpoehnt:

"You can check to see if a product has completed the Bluetooth 
Qualification Process by referring to the Qualified Product database"

von Gerald B. (gerald_b)


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Die Ca$hcow wird mit jeder neuen Schnittstelle erneut gemolken. War bei 
USB das Selbe.

von Hmmm (hmmm)


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Gim schrieb:
> Geht das jetzt legal noch, fertige BT-Module Lizenzkostenfrei
> einzusetzen (Nina, ESP32, etc), solange nirgends die Trademarks
> verwendet werden?

Nein, weil dann immer noch das Patentproblem bleibt.

Gim schrieb:
> Aber die sollte ja der Hersteller des Moduls bereits lizenziert haben.

Davon würde ich nur bei Fertiggeräten (also z.B. USB-Bluetooth-Adapter) 
ausgehen. Dem Gerät einen USB-Host-Anschluss zu spendieren und einen 
Adapter mit Original-Branding beizulegen, dürfte die sicherste Lösung 
sein, wenn es BT sein muss.

von Michael B. (laberkopp)


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Gim schrieb:
> die neuen könnten auch BLE).

Und, als was wird das feature bewirben ?

BlueTooth™ oder bloss BT oder low power communication ?

Viele Gerate nutzen ein BlueTooth (kompatibles, na ja dann ist es BT( 
Protokoll, werben aber nicht mit BlueTooth und sparen sich die 
Lizenzkosten.

von Gim (gimm)


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Dieter D. schrieb:
> Pruefen vor dem Kaufen war schon immer verpoehnt:
>
> "You can check to see if a product has completed the Bluetooth
> Qualification Process by referring to the Qualified Product database"

Sinnerfassend lesen wäre allerdings auch nicht verboten ;)

"ALL Bluetooth® Products Must Be Qualified
Your supplier or other member companies cannot qualify your products on
your behalf, you must complete the Bluetooth Qualification Process for
your product yourself. [...]"

Das einzusetzende Modul ist schon in der Liste, aber die geänderte 
Formulierung heißt ja genau, dass das mittlerweile obsolet ist, und nur 
der Qualification Process abgekürzt werden kann; die Volle Latte an 
Kohle muss trotzdem gelöhnt werden. Oder wie ist das sonst zu verstehen?

Dass allerdings Papier geduldig ist (und Bildschirme noch viel mehr) 
kann die SIG natürlich alles auf ihrer HP schreiben. Dass ihre Logos und 
Namen nicht verwendet werden dürfen ist klar. Die Frage ist jedoch: 
Wirkt der Patentschutz RECHTLICH so weit, dass auch dieser greift, oder 
reicht das, wenn der Hersteller des Moduls schon die Patentlizenzen 
gelöhnt hat?

: Bearbeitet durch User
von Gim (gimm)


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Hmmm schrieb:
> Gim schrieb:
>> Geht das jetzt legal noch, fertige BT-Module Lizenzkostenfrei
>> einzusetzen (Nina, ESP32, etc), solange nirgends die Trademarks
>> verwendet werden?
>
> Nein, weil dann immer noch das Patentproblem bleibt.
>
> Gim schrieb:
>> Aber die sollte ja der Hersteller des Moduls bereits lizenziert haben.
>
> Davon würde ich nur bei Fertiggeräten (also z.B. USB-Bluetooth-Adapter)
> ausgehen. Dem Gerät einen USB-Host-Anschluss zu spendieren und einen
> Adapter mit Original-Branding beizulegen, dürfte die sicherste Lösung
> sein, wenn es BT sein muss.

Ich fürchte, rechtlich gesehen, würde das notwendig sein. Wenn 
allerdings sowieso noch ein anderes Modul benötigt (plus USB Interface) 
wird, würd ich vermutlich gleich redesignen. Die Idee wäre die 
BT-Funktionalität eines des neueren Moduls (pinkompatibel) 
mitzuverwenden, um uns HW-Änderungen zu sparen. (Sorry das was bei 
genauer Betrachtung des Ursprungsbeitrags nicht ganz klar formuliert).

von Johannes T. (johnsn)


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Hmmm schrieb:
> Dem Gerät einen USB-Host-Anschluss zu spendieren und einen
> Adapter mit Original-Branding beizulegen, dürfte die sicherste Lösung
> sein, wenn es BT sein muss.

Mit Betonung auf "beizulegen". Wenn das Modul fix angeschlossen und für 
den Endkunden unzugänglich verbaut wird, zählt das glaub ich wiederum 
als eigenes Produkt.

von Klaus P. (kpi6288)


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von Gim (gimm)


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Der Text vom infineon Link ist schon von 2016. (geben auch noch die 
'billigen' Preise mit 8k$ an). Und es ist natürlich aus einer Sichtweise 
heraus geschrieben, die Lizenzen verkaufen wollen. Ich zitiere mal:
1
Should you buy a Declaration ID even if you are using the Infineon BLE silicon/module that is fully qualified as an End Product?
2
- Yes. If your company is creating or rebranding a product that uses qualified designs, you need to buy a Declaration ID and complete the declaration process.

Das widerspricht halt auch ein wenig der alten Formulierung
1
all products that use any of the Bluetooth trademarks
2
(including the word Bluetooth) must be qualified

wobei die einerseits von "Qualified" reden - im Sinne von das Zeugs 
funktioniert und andererseits von "Declaration" - im Sinne von du darfst 
das Zeug verkaufen.

Also ich werd' hier wohl nix riskieren und darauf verzichten. 'Ne 
größere Batterie ist jedenfalls billiger als die 11k Lizenzkosten pro 
Gerät(typ) (von dem wir dann wahrscheinlich aus deren Sicht noch 2 haben 
werden, da Basis und remote unterschiedlich sind, auch wenn das eine 
ohne das andere nicht funktioniert).

Auch wenn nicht geklärt ist, ob ich für Patentverletzungen 
verantwortlich bin, wenn ich jemandem ein Produkt(teil) abkaufe und 
dieses in meinem Gerät einbaue.

: Bearbeitet durch User
von Harald A. (embedded)


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https://www.we-online.com/catalog/media/o662703v410%20ANR027_Bluetooth_Listing_Guide.pdf#page16

Hier bei Würth steht einiges dazu. Die Vertreter sind diesbezüglich auch 
sehr gut geschult bzw. stellen den Kontakt zu den Spezialisten her. Bei 
euren 100..200 Modulen seid ihr dort mit Sicherheit herzlich willkommen. 
Teuer sind die auch nicht, jedenfalls nicht exorbitant.

Um die genannte Summe kommt man wohl nicht herum, wenn es offiziell sein 
soll.

Wobei ich mir sicher bin, dass es sehr viele (China-Gadget-)Produkte 
gibt, die das nicht durchgezogen haben. Aber gut, denen sind andere 
Qualifizierungen auch wurscht.

: Bearbeitet durch User
von Norbert (der_norbert)


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Ich stelle mir gerade vor wo wir heute stünden, wenn man seinerzeit die 
Benutzung der seriellen Ports hätte lizenzieren müssen.

von Harald A. (embedded)


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Ein weiterer Witz ist, dass der verwendete BT Standard (4.2, 5.0 etc) 
zum Zeitpunkt des Listings noch supported sein muss, sonst kann man es 
nicht qualifizieren. 4.2 ist zum jetzigen Zeitpunkt das Minimum.

Siehe auch Suche nach: bluetooth standard listing deprecation

von Vanye R. (vanye_rijan)


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> Ein weiterer Witz ist, dass der verwendete BT Standard...

Was spricht dagegen? Wenn du ein neues Design anfaengst,
nimmst du da ein IC von vor 10Jahren?

Vanye

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