Hallo zusammen, mir ist die Schraube des Seitenständers abgerissen. Ersatzteile habe ich schon hier, allerdings weiß ich nicht mehr wie die Federn am Rahmen befestigt werden. Hat zufällig jemand ein detailliertes Foto oder ähnliches worauf das zu erkennen ist? Vielen Dank und schönes Wochenende, Dennis
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Dennis S. schrieb: > detailliertes Foto Habe ich gerade nicht greifbar, zeig mal deine Foto, dann kann man dir die Stelle markieren. Hand zum Gruß, Ulf
Nicht so richtig erkennbar meines Erachtens. Die Explosionszeichnung kenne ich, aber da ist die Befestigung am Rahmen nicht ersichtlich. Wäre natürlich knorke wenn jemand einmal seine Maschine abfotografieren könnte...
Der kleine Pilzknubel auf der Rückseite ist zum einhängen der Federn.
Spannend. Dann werden die beiden Federn nur ineinander gesteckt und an der gleichen Stelle eingehakt? Als Nicht-Mechaniker rate ich mal: das soll verhindern, das eine einzelne Feder vom Haken rutscht? Vielen Dank an alle. 🙂 Edit: nee, sind ja nicht entgegengesetzt eingehakt. 🤔
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Die Seitenstütze soll bei Entlastung ( Motorrad senkrecht) selbstständig einklappen (checkt der DÜF).
B. schrieb: > Die Seitenstütze soll bei Entlastung ( Motorrad senkrecht) selbstständig > einklappen (checkt der DÜF). Nein, das ist bei keinem meiner Mopeds der Fall und wird auch nicht gecheckt. ...und wenn, wie im Bild gezeigt, bei ausgefahrenem Ständer die Feder in axialer Richtung des Ständers ausgerichtet ist, dann wird sie das Bein auch nicht bei Entlastung einziehen.
Kann ich auch nicht bestätigen. Dann hätte der TÜV bei mir das letzte Jahrzehnt geschlampt...
Der Ständer muss nicht selbstständig einklappen. Nur der Schalter, der die Zündung unterbricht, wenn der Ständer ausgeklappt ist, wird vom TÜV auf Funktion geprüft.
B. schrieb: > Die Seitenstütze soll bei Entlastung ( Motorrad senkrecht) selbstständig > einklappen (checkt der DÜF). Am Rahmen oberhalb des Seitenständers ist ein kleiner Taster. Ist der Seitenständer ausgeklappt und man legt einen Gang ein so geht der Motor aus. Das überprüft auch der TÜV.
Thomas F. schrieb: > Am Rahmen oberhalb des Seitenständers ist ein kleiner Taster. Ist der > Seitenständer ausgeklappt und man legt einen Gang ein so geht der Motor > aus. > Das überprüft auch der TÜV. Siehe: Andreas H. schrieb: > nur der Schalter, der > die Zündung unterbricht, wenn der Ständer ausgeklappt ist, wird vom TÜV > auf Funktion geprüft.
man darf nicht mit ausgeklapptem Seitenständer fahren können. Entweder muss er selbständig einklappen oder die Zündung unterbrochen werden. Die 2 Federn sind zur Sicherheit, falls eine bricht.
R. L. schrieb: > Entweder > muss er selbständig einklappen oder die Zündung unterbrochen werden. falsch! nicht entweder/oder, sondern die Zündung muss unterbrochen sein, solange der Ständer ausgeklappt ist.
Schorsch M. schrieb: > nicht entweder/oder, sondern die Zündung muss unterbrochen sein, solange > der Ständer ausgeklappt ist. Auch falsch! Dann müsste bei den älteren Maschinen, bei denen der Ständer sowieso schon selbstständig einklappt, ebenfalls die Zündung unterbrochen werden. Da die aber noch keinen Schalter haben, funktioniert das Unterbrechen der Zündung bei älteren Maschinen eben nicht. Hinzu kommt, dass Maschinen die keinen Hauptständer haben, sondern nur einen Seitenständer, sich bei ausgeklappten Ständer niemals starten lassen würden. Deshalb wird nicht die Zündung unterbrochen, stattdessen wird mit dem Schalter das Einlegen eines Ganges detektiert!
Moin, <opa-erzaehlt-vom-krieg> Hab' grad mal nachgeguckt - mir hat das KBA so um anno 1987 'rum mal geschrieben, ich sollte doch mal zum freundlichen Hondahaendler. Der hatte dann einen funkelniegelnagelneuen Seitenstaender fuer mich, der von der Mechanik her - so mit den 2 Federn ineinander etc. bla doch dem hier gezeigten Prinzip sehr aehnlich ist. Bei der MT80 klappt sich der Originalstaender auch nicht von selbst ein und solche Faxen wie Zuendunterbrechung gibts da auch nicht. Tatsaechlich haette es mich Jahre vorher auch mal beim Losfahren fast ordentlich geschmissen, weil halt vergessen, den Seitenstaender einzuklappen. Naja, das passierte nur genau einmal, seither nicht mehr und seit dem neuen Seitenstaender hab' ich einen neuen Wisch, der die den amtlichen Aspekt des Staenders bestaetigt und der beim TUEV immer auf grosses Intersse stoesst (und so hoffentlich Interesse von anderen Teilen ablenkt). Der neue Staender war seit ich ihn habe, eigentlich immer nur fuer den TUEV dranmontiert, weils echt kagge ist, wenn's Mopped gleich umfaellt, nur weil einer mal scharf hingeguckt hat... Will sagen: Da hat sich irgendwann in den 80er Jahren des letzten Jahrtausends wohl mal die Gesetzgebung zur Sicherheitslage von Seitenstaendern geaendert. </opa-erzaehlt-vom-krieg> Gruss WK
Schorsch M. schrieb: > R. L. schrieb: >> Entweder >> muss er selbständig einklappen oder die Zündung unterbrochen werden. > > falsch! Nein, da ist nix dran falsch!
Schorsch M. schrieb: > Thomas F. schrieb: >> ...Das überprüft auch der TÜV. > > Siehe: > > Andreas H. schrieb: >> ...wird vom TÜV auf Funktion geprüft. Ja da haben sich unsere Antworten zeitlich überschnitten. Gut, dass du nochmal darauf hingewiesen hast. Das hätte man ja kaum unkommentiert stehen lassen können.
Vielleicht macht ihr für die Diskussion einen eigenen Thread auf.
Marcel V. schrieb: > Auch falsch! Dann müsste bei den älteren Maschinen, bei denen der > Ständer sowieso schon selbstständig einklappt, ebenfalls die Zündung > unterbrochen werden. Ist auch so! Marcel V. schrieb: > Da die aber noch keinen Schalter haben, > funktioniert das Unterbrechen der Zündung bei älteren Maschinen eben > nicht. falsch! ohne Zündunterbrechung bei ausgeklapptem Seitenständer, bekommt das Moped keine HU. Marcel V. schrieb: > Hinzu kommt, dass Maschinen die keinen Hauptständer haben, sondern nur > einen Seitenständer, sich bei ausgeklappten Ständer niemals starten > lassen würden. Deshalb wird nicht die Zündung unterbrochen, stattdessen > wird mit dem Schalter das Einlegen eines Ganges detektiert! Du fährst ganz sicher kein Motorrad, denn sonst wüsstest du, dass auch bei ausgeklapptem Seitenständer der Motor startet, wenn gleichzeitig die Kupplung gezogen wird. Mit anderen Worten: Wird bei ausgeklapptem Seitenständer mdie Kupplung gezogen, dann wird der >Zündunterbrecher überstimmt.
Vielleicht macht ihr für die Diskussion einen eigenen Thread auf. Die Frage ist beantwortet.
Dennis S. schrieb: > Vielleicht macht ihr für die Diskussion einen eigenen Thread auf. > > Die Frage ist beantwortet. Aha, der Blockwart wird aktiv, übersieht aber, dass das schon ein eigener Thread ist. Mein Rat: Überlasse doch die Entscheidung der Moderation, oder wärst du gerne deren Hilfskraft?
Ja, warum nicht. Davon abgesehen macht es doch Sinn, wenn Titel und Inhalte zusammen passen. Ja ich weiß. Es heißt "ergibt Sinn".
Schorsch M. schrieb: > Du fährst ganz sicher kein Motorrad Ich bin in meinem Leben mit Sicherheit schon mehr Motorrad gefahren als du! Ich hatte die Yamaha XT600E, und parallel dazu die Honda NTV650 und danach eine Honda CBR900RR Fireblade mit 136PS! Noch Fragen? Schorsch M. schrieb: > wüsstest du, dass auch bei ausgeklapptem Seitenständer der Motor > startet, wenn gleichzeitig die Kupplung gezogen wird. Sag ich doch, hinzu kommt noch, dass sich der Motor auch dann starten lässt, wenn die Kupplung nicht gezogen wird, es darf nur kein Gang drin sein! Probier's aus!
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Marcel V. schrieb: > Ich bin in meinem Leben mit Sicherheit schon mehr Motorrad gefahren als > du! 🤣 Was macht dich da so sicher? Augen zu und durch? Ich bin mit Sicherheit schon Motorrad gefahren, als du noch in die Windeln geschissen hast! Marcel V. schrieb: > hinzu kommt noch, dass sich der Motor auch dann starten > lässt, wenn die Kupplung nicht gezogen wird, es darf nur kein Gang drin > sein! Völlig falsch! Der Motor startet bei ausgeklapptem Seitenständer nur wenn die Kupplung gezogen wird! Egal ob Gang drin, oder nicht.
Schorsch M. schrieb: > Was macht dich da so sicher? Ganz einfach, du erkennst doch schon an der Bezeichnung meiner Klassik Bikes, dass ich älter bin als du! Dadurch habe ich automatisch schon mehr Kilometer auf dem Buckel! Hinzu kommt noch, dass ich sogar auch mehr gebumst habe als du! Das liegt aber auch überwiegend daran, dass ich einen längeren Pïmmel habe als du! Noch Fragen?
Marcel V. schrieb: > Dann müsste bei den älteren Maschinen, bei denen der Ständer sowieso > schon selbstständig einklappt, ebenfalls die Zündung unterbrochen > werden. Da die aber noch keinen Schalter haben, funktioniert das > Unterbrechen der Zündung bei älteren Maschinen eben nicht. Die Bandit hat den Schalter, sieht man doch auf den Bildern!
Marcel V. schrieb: > Ganz einfach, du erkennst doch schon an der Bezeichnung meiner Klassik > Bikes, dass ich älter bin als du! Dadurch habe ich automatisch schon > mehr Kilometer auf dem Buckel! Also mein erstes Moped war das Kreidler Florett Super. Marcel V. schrieb: > Das liegt aber auch überwiegend daran, dass > ich einen längeren Pïmmel habe als du! Jetzt vielleicht, da du erheblich jünger bist, aber nur weil sich meiner stark abgenutzt hat und somit im Laufe der Jahre durch extreme Abnutzung kleiner wurde 😎
Schorsch M. schrieb: > > Völlig falsch! Der Motor startet bei ausgeklapptem Seitenständer *nur* > wenn die Kupplung gezogen wird! Egal ob Gang drin, oder nicht. Bei einer Yamaha XT 600 Z ganz sicher nicht. Bei ausgeklapptem Seitenständer schaltet der Motor erst dann aus wenn man einen Gang einlegt.
Dieter S. schrieb: > Bei einer Yamaha XT 600 Z ganz sicher nicht. Bei ausgeklapptem > Seitenständer schaltet der Motor erst dann aus wenn man einen Gang > einlegt. Du könntest recht haben, das werde ich morgen nochmal checken. ...und wenn der Gang eingelegt ist, muss man die Kupplung ziehen um zu starten. Du hast mich verunsichert und ich gebe dir erstmal recht 😊
Schorsch M. schrieb: > falsch! ohne Zündunterbrechung bei ausgeklapptem Seitenständer, bekommt > das Moped keine HU. BMW R80GS, R100GS, R80R, R100R, etc. hatten nie einen Schalter am Seitenständer. Und die wurden in den 80er und 90er wohl hunderttausend mal verkauft, mit Zulassung in D: Der Seitenständer klappte bei denen bei Entlastung immer von selber ein. Das wurde so auch vom TÜV geprüft. Ich fuhr selber über 15 Jahre zwei davon.
Dieter S. schrieb: > Bei einer Yamaha XT 600 Z ganz sicher nicht. Bei ausgeklapptem > Seitenständer schaltet der Motor erst dann aus wenn man einen Gang > einlegt. Ich wusste das nicht und hab mich bei einer GPZ900R mal dumm und dämlich gesucht warum die immer aus ging.
Bei der Yamaha XT 600 gibt es wohl je nach Baujahr unterschiedliche Ausführungen für den Seitenständer. Laut den unterschiedlichen Schaltplänen in einer Reparaturanleitung: - erste Version ohne Schalter am Seitenständer (klappt bei Entlastung selber hoch) - ein paar Jahre die Version mit Seitenständerschalter aber ohne Kupplungsschalter (Motor geht aus beim Gang einlegen mit ausgeklapptem Seitenständer, auf diese Version bezieht sich meine Aussage von weiter oben) - die letzte Version dann mit Seitenständerschalter und Kupplungsschalter (durchaus denkbar dass hier der Kupplungshebel gezogen sein muss damit der Motor mit ausgeklapptem Seitenständer läuft, der Kupplungsschalter geht zur CDI Einheit)
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Ich komme gerade von meinem Moped (Suzuki GSX 1200) und musste feststellen, daß ich es selbst nichtmehr so genau wusste. Also, beim Ausklappen des Seitenständers und eingelegtem Gang geht der Motor sofort aus. Im Leerlauf hat der Schalter des Ständers keine Wirkung. Auch meinte ich irrtümlich, dass Ziehen der Kupplung den Seitenständer überstimmen würde, das ist aber falsch. Die Kupplung hat keine Wirkung auf den Schalter, d.h. auch bei eingelegtem Gang und gezogener Kupplung bleibt der Motor aus. Ich war auch deshalb etwas irritiert, weil ich noch 2 Motorroller habe bei denen der Motor konsquent abschaltet wenn der Seitenständer ausgefahren wird. So wie es aussieht gibt es baujahr- und herstellerbedingt doch verschiedene Versionen.
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