Forum: HF, Funk und Felder Funkmikrofon im 900MHz Bereich??


von Thomas R. (thomasr)


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Mir ist ein Funkmikrofon für den Frequenzbereich 902 bis 914,4MHz (32 
Kanäle im 400kHz Abstand) zugelaufen.

Das wäre doch voll im GSM 900 Uplink Bereich und hierzulande illegal? 
Oder war da mal was?

: Bearbeitet durch User
von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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von Thomas R. (thomasr)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> Die Funkwelt ist in drei Regionen eingeteilt, vermutlich sind die für
> Japan oder USA gedacht.
> https://de.wikipedia.org/wiki/ITU-Region

Das wäre eine Erklärung. Nur wie kommt dieses Ding dann in die EU? OK, 
privates Mitbringsel von einem USA Urlaub...
>
> 
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/OffentlicheNetze/Mobilfunk/DrahtloserNetzzugang/Projekt2016/Frequenzen700bis1800_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3
> Demnach gehört der Bereich der Telekom.

Und die werden sich bedanken wenn da plötzlich ein Funkmikrofon auf den 
Uplinkfrequenzen sendet. Da kommt vermutlich recht schnell der graue 
Wagen mit den vielen Antennen.

Schade, wertiges Gerät aber hier wohl nur für die Tonne.

von Heinrich K. (minrich)


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Es wird schlicht unbenutzbar sein, da der zugehörige Empfänger eben das 
dichbelegte Mobilfunknetz hört.

von Thomas R. (thomasr)


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Soweit ich die GSM Technik verstehe findet da doch ein Frequenzhopping 
statt das belegte Kanäle ausblendet? Das Mikrofon und sein Empfänger 
arbeiten mit DQPSK Modulation und einem Pilotsignal. Im Zweifel ballern 
die munter weiter und alle anderen müssen ausweichen.

von Achim M. (minifloat)


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Thomann hat das schön zusammengestellt: 
https://www.thomann.de/de/onlineexpert_page_funkmikrofone_uebertragungsstandards.html
... und was in der Übersicht nicht steht, ist in DE nicht zugelassen.

mfg mf

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Kann man heute praktisch nicht mehr benutzen, beide Anwendungen stören 
sich gegenseitig. Also das Funkmikrofon ist nicht mehr zuverlässig 
benutzbar sobald entsprechende Handys in der Nähe sind und die 
TK-Unternehmen ärgern sich über den Störer in ihren Frequenzbändern.

Leider haben die TK-Unternehmen dank guter Lobbyarbeit die besseren 
Karten, denen wurde das "Eigentum" über diese Frequenzen zugesprochen. 
Heißt, sie suchen nach solchen Störern und wenn sie einen finden hat man 
großes Glück, wenn man nur höflich um die Abschaltung und Unterlassung 
des Weiterbetriebs gebeten wird. Mit etwas Pech oder wenn es nicht das 
erste Mal ist bezahlt man dafür viel teuer Geld.

: Bearbeitet durch User
von Gerd E. (robberknight)


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Ben B. schrieb:
> Leider haben die TK-Unternehmen dank guter Lobbyarbeit die besseren
> Karten, denen wurde das "Eigentum" über diese Frequenzen zugesprochen.

Naja, sie haben viele Milliarden für die exklusiven Nutzungsrechte an 
den Frequenzen bezahlt. Ich finde da ist es ok wenn sie Störer suchen 
und abschalten lassen können.

von Niklas G. (erlkoenig) Benutzerseite


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Viele Produkte dieser Art werden in 2 Varianten hergestellt, 910 MHz für 
Amerika und 860 MHz für Europa. Der Unterschied zwischen den Varianten 
ist manchmal nur eine Lötbrücke oder auch Software. Eventuell kann man 
das Gerät auf 860 MHz umstellen. Möglicherweise ist aber auch ein 
Anpassungsnetzwerk spezifisch für die Frequenz, das ist dann nicht so 
einfach umzustellen.

von Jens B. (dasjens)


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Ben B. schrieb:
>
> Leider haben die TK-Unternehmen dank guter Lobbyarbeit die besseren
> Karten, denen wurde das "Eigentum" über diese Frequenzen zugesprochen.

Soll etwa jeder überall rumfunken dürfen?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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"Überall rumfunken dürfen" ist ein wenig übertrieben formuliert. Ich bin 
der Meinung, daß "Eigentum" an solchen eher knappen Dingen, die sich 
trotzdem ~8,2 Milliarden Menschen zwingend teilen müssen, eher schwierig 
zu realisieren ist. Und wenn man jetzt vor einigen Jahren für teuer Geld 
(und diese Mikrofone waren teilweise wirklich nicht gerade preiswert) so 
ein Mikrofon gekauft hat und das nun ersatzlos nicht mehr 
weiterbetreiben darf, weil ein internationaler Milliarden(euro)konzern 
das verbietet, dann finde ich sowas erst recht problematisch. Oder wurde 
den Leuten eine Entschädigung für den Nutzungsausfall bezahlt, von der 
ich nichts weiß?

von Niklas G. (erlkoenig) Benutzerseite


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Ben B. schrieb:
> Und wenn man jetzt vor einigen Jahren für teuer Geld
> (und diese Mikrofone waren teilweise wirklich nicht gerade preiswert) so
> ein Mikrofon gekauft hat und das nun ersatzlos nicht mehr
> weiterbetreiben darf

Dort wo es gekauft wurde, also vermutlich den USA, darf man es sehr wohl 
noch weiter verwenden. Wie viel Spektrum, das vorher allgemein-zugeteilt 
war (!), ist jetzt für Mobilfunk reserviert?

Ben B. schrieb:
> daß "Eigentum" an solchen eher knappen Dingen

Praktischerweise ist Mobilfunk, insbesondere ab 4G, eine sehr effiziente 
Nutzung des Spektrums. Jeder der sich an die Spielregeln hält kann es 
nutzen, und man kann kaum mehr Datenrate für viele Teilnehmer aus der 
verfügbaren Bandbreite rausquetschen. Das eigentliche Problem ist dass 
die Mobilfunk-Abdeckung halt nicht lückenlos ist, und man im Funkloch 
aber natürlich nicht einfach selbst einen Mobilfunk-Mast aufstellen 
kann.

von Jens G. (jensig)


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Niklas G. schrieb:
> die Mobilfunk-Abdeckung halt nicht lückenlos ist, und man im Funkloch
> aber natürlich nicht einfach selbst einen Mobilfunk-Mast aufstellen
> kann

Och, kann man schon. Vielleicht nicht gleich einen großen Mast, aber 
IMSI-Catcher kann doch eigentlich jeder irgendwo hinstellen zur 
Funkraumvergrößerung ...

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Ja ja, wo IMSI-Catcher auch überwiegend zur Vergrößerung des Funkraumes 
eingesetzt werden... :]

von Helmut -. (dc3yc)


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Ben B. schrieb:
> Und wenn man jetzt vor einigen Jahren für teuer Geld
> (und diese Mikrofone waren teilweise wirklich nicht gerade preiswert) so
> ein Mikrofon gekauft hat und das nun ersatzlos nicht mehr
> weiterbetreiben darf, weil ein internationaler Milliarden(euro)konzern
> das verbietet, dann finde ich sowas erst recht problematisch.

Nicht der "Milliardenkonzern" verbietet die Nutzung, sondern unser 
Staat! Denn alle Funkfrequenzen sind in staatlicher Hoheit. Und so kann 
es halt mal passieren, dass die Nutzung irgendeiner Frequenz (nach einer 
ausreichenden Übergangszeit) von der BNetzA nicht mehr genehmigt ist. 
Der 900MHz-Bereich war in Europa übrigens nie ein freigegebener 
ISM-Bereich!
Wenn du eine alte Dieselschleuder fährst, darfst du halt auch nicht mehr 
in bestimmte Zonen in Städten fahren. Laufe oder singe lauter, dann 
brauchst du weder Auto noch Mikrofon!

von Hmmm (hmmm)


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Thomas R. schrieb:
> Mir ist ein Funkmikrofon für den Frequenzbereich 902 bis 914,4MHz (32
> Kanäle im 400kHz Abstand) zugelaufen.

Ist in den USA ein ISM-Band.

Thomas R. schrieb:
> Das wäre doch voll im GSM 900 Uplink Bereich und hierzulande illegal?

Ja.

Thomas R. schrieb:
> Nur wie kommt dieses Ding dann in die EU? OK, privates Mitbringsel von
> einem USA Urlaub...

Oder irgendwo online bestellt, ohne nachzudenken.

Thomas R. schrieb:
> Soweit ich die GSM Technik verstehe findet da doch ein Frequenzhopping
> statt das belegte Kanäle ausblendet?

Frequency Hopping ist was anderes. Wenn da ein Störer aktiv ist, wird 
das aber bemerkt und entsprechend reagiert.

Ben B. schrieb:
> Leider haben die TK-Unternehmen dank guter Lobbyarbeit die besseren
> Karten, denen wurde das "Eigentum" über diese Frequenzen zugesprochen.

Du bringst mal wieder alles durcheinander. Das war hierzulande noch nie 
ein ISM-Band, die hier wegen Mobilfunk nicht verlängerten 
Allgemeinzuteilungen lagen woanders.

Ben B. schrieb:
> Und wenn man jetzt vor einigen Jahren für teuer Geld (und diese
> Mikrofone waren teilweise wirklich nicht gerade preiswert) so ein
> Mikrofon gekauft hat

Eher vor vielen Jahren.

Ben B. schrieb:
> und das nun ersatzlos nicht mehr weiterbetreiben darf, weil ein
> internationaler Milliarden(euro)konzern das verbietet

Das verbietet die BNetzA, die für die effiziente Nutzung des 
Frequenzspektrums verantwortlich ist. Einen Knallfunkensender darfst Du 
heute auch nicht mehr betreiben.

von Jens B. (dasjens)


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Ben B. schrieb:
> "Überall rumfunken dürfen" ist ein wenig übertrieben formuliert. Ich bin
> der Meinung, daß "Eigentum" an solchen eher knappen Dingen, die sich
> trotzdem ~8,2 Milliarden Menschen zwingend teilen müssen, eher schwierig
> zu realisieren ist.

Und so wie es gemacht ist ist es doch eigentlich ganz gut.
Und daß sich auch mal etwas ändert ist halt der Lauf.
Amerikanische Technik darf man halt nicht überall betreiben.
Und wenn sich Firmen nicht darum kümmern, dann kommt es schon mal vor, 
daß Anlagen verkauft werden mit Funktechnik die im Zielland nicht 
verwendet werden darf.
Jeder hat genug Frequenzen die er benutzen kann.
Wenn man Wert auf ganz spezielle f legt, tja...

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Helmut -. schrieb:
> Und so kann
> es halt mal passieren, dass die Nutzung irgendeiner Frequenz (nach einer
> ausreichenden Übergangszeit) von der BNetzA nicht mehr genehmigt ist.

Es wird ab und zu auch übersehen, das es auch neue (alte) Bänder gibt, 
die nun für Funkübertragung wieder zugelassen sind. Mein alter Shure 
Bassender auf 178Mhz z.B. ist nach langer Wartezeit wieder legal zu 
betreiben, da die BnetzA den Bereich 174-230Mhz wieder dafür freigegeben 
hat.
Es wird also nicht immer nur weggenommen.

Beitrag #7870623 wurde vom Autor gelöscht.
von Karl B. (gustav)


Angehängte Dateien:

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Matthias S. schrieb:
> da die BnetzA den Bereich 174-230Mhz wieder dafür freigegeben
> hat.

Ist doch für DAB+-Bereich reserviert.
Oder?

ciao
gustav

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Hmmm schrieb:
> Einen Knallfunkensender darfst Du
> heute auch nicht mehr betreiben.

Fehlt daher heute in den Elektroniklehrbaukästen. Gleiches gilt für den 
Ersatzversuch, wenn kein MW-Radio mehr vorhanden sein sollte in den 
Haushalten.

von Thomas S. (thommi)


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Dieter D. schrieb:
> Hmmm schrieb:
>> Einen Knallfunkensender darfst Du
>> heute auch nicht mehr betreiben.
>
> Fehlt daher heute in den Elektroniklehrbaukästen. Gleiches gilt für den
> Ersatzversuch, wenn kein MW-Radio mehr vorhanden sein sollte in den
> Haushalten.

Ich wüsste nicht, dass es den Knallfunkensender jemals in einem 
Elektroniklehrbaukasten gab ;-)

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Mich würde mal der typisch deutsche Tatvorwurf für den Verstoß 
interessieren... "Sie betrieben einen Knallfunkensender auf einer nicht 
dafür freigegebenen Frequenz ..." Und wie lange man brauchen würde, um 
dem Richter, der einen dafür verknacken soll, zu erklären was das alles 
ist.

von Harald W. (wilhelms)


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Thomas S. schrieb:

> Ich wüsste nicht, dass es den Knallfunkensender jemals in einem
> Elektroniklehrbaukasten gab ;-)

In meinem Buch: "Elektrotechnik für Jungen" aus dem Jahre 1912
gibts zumindest eine gute Baubeschreibung, auch für den dazu-
gehörigen (Morse-)Empfänger mit Fritter. :-)

von Thomas S. (thommi)


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Elektrotechnik für Jungen 1912... Wie genial ist das denn, dass du sowas 
hast? Mein Neid sei dir gewiss.

von Michael M. (do7tla)


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Hier in Deutschland gibt es auch Fälle, wo bestimmte Geräte nicht mehr 
betrieben werden dürfen, weil die Frequenzen von anderen genutzt werden.

Es geht um die alten Schnurlostelefone nach dem CT+1 Standard.
Diese haben im 930MHz Bereich analog in NFM im 12,5KHz Raster gefunkt.
Hin und wieder findet man die noch auf Flohmärkte.
Ich denke, wenn man in dem Handteil den Akku erneuern würde, dass die 
dann noch funktionieren.

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Karl B. schrieb:
> Ist doch für DAB+-Bereich reserviert.
> Oder?

Lt. Frequenznutzungsplan (Teilplan 224 - 225) hat DAB Vorrang, der 
Betrieb von Hörhilfen und Audiostrecken ist aber erlaubt bis zu einer 
ERP von 50mW, oder von 173,965-216Mhz eine ERP 2mW bei Hörhilfen. Also 
nicht reserviert, sondern nur mit Vorrang.
Siehe auch:
https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/20210114_frequenzplan.pdf

von Darius (dariusd)


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Ben B. schrieb:

... Und wie lange man brauchen würde, um
> dem Richter, der einen dafür verknacken soll, zu erklären was das alles
> ist.

Das (die Gefahren, Störungen, Auswirkungen - nicht die Physik oder ein 
HF Technikstudium) erklären ihn Sachverständige.
Wie es eigentlich überall, wenn es um Technik geht, der Fall ist.
Siehe so ziemlich jeden Autounfall, wo jemand (eine Versicherung) nicht 
genug bezahlen will...
Absoluter Alltag...

Wobei es sich sowieso meist in diesem Umfeld um Ordnungswidrigkeiten 
handelt und man mit einem Bußgeld davonkommt, da spielt in der Praxis 
kein Richter großartig (so mit Verhandlung, Staatsanwalt, 
Zeugenvernehmung,...)mit - das wird einfach so "abgehandelt".

Um bei solchen Sachen vor den Richter zu kommen und "richtig" bestraft 
zu werden muss man schon gezielt (und wiederholt)  z.B. den BOS oder 
Flugfunk stören, bzw. Rundfunk auf UKW (theoretisch auch DAB) betreiben.

Auf LW, MW und KW gelten rein theoretisch beim "Rundfunk" die gleichen 
Einschränkungen - nur wo kein Kläger, da kein Richter...

Wobei im illegalen Rundfunk betrieb auf UKW und DAB der größere Ärger 
meist durch den Programminhalt (Volksverhetzung, Aufruf zum Hass, 
weniger spektakulär auch "nur" Urheberrechtsverstöße, senden ohne 
Rundfunklizenz usw.) zu erwarten ist - dafür kommt man (von Extremen 
abgesehen) aber auch nicht in den Strafvollzug, aber teuer kann es ganz 
schnell werden, wobei die "Strafe" (das Bußgeld) für das illegale Nutzen 
der Frequenzen noch zu dem Kleinkram gehören würde.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)



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Thomas S. schrieb:
> Ich wüsste nicht, dass es den Knallfunkensender jemals in einem
> Elektroniklehrbaukasten gab ;-)

Sogar noch recht lange im letzten Jahrtausend. Der Kosmos-Kasten im Bild 
hatte diesen noch, aber nur in Verbindung mit dem Summer und man solle 
im MW-Radio lauschen. Auch die elektrisierende Wirkung des Flybacks 
wurde damit demonstriert.

von Michael L. (nanu)


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Dieter D. schrieb:
> Thomas S. schrieb:
>> Ich wüsste nicht, dass es den Knallfunkensender jemals in einem
>> Elektroniklehrbaukasten gab ;-)
>
> Sogar noch recht lange im letzten Jahrtausend. Der Kosmos-Kasten im Bild
> hatte diesen noch, aber nur in Verbindung mit dem Summer und man solle
> im MW-Radio lauschen. Auch die elektrisierende Wirkung des Flybacks
> wurde damit demonstriert.

Unsinn

von Tim (Gast)


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Ben B. schrieb:
> denen wurde das "Eigentum" über diese Frequenzen zugesprochen.

Frequenzzuteilung: VO Funk, ITU

«Von einer Verwaltung erteilte Genehmigung für eine Funkstelle zur 
Benutzung einer Funkfrequenz oder eines Frequenzkanals unter genau 
festgelegten Bedingungen.»

s.a.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__91.html

von Thomas S. (thommi)


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Michael L. schrieb:
> Dieter D. schrieb:
>> Thomas S. schrieb:
>>> Ich wüsste nicht, dass es den Knallfunkensender jemals in einem
>>> Elektroniklehrbaukasten gab ;-)
>>
>> Sogar noch recht lange im letzten Jahrtausend. Der Kosmos-Kasten im Bild
>> hatte diesen noch, aber nur in Verbindung mit dem Summer und man solle
>> im MW-Radio lauschen. Auch die elektrisierende Wirkung des Flybacks
>> wurde damit demonstriert.
>
> Unsinn

Würde ich jetzt nicht so als Unsinn abtun. Der Wagnersche Hammer hat 
schon ein wenig was von einem Knallfunkensender, wie auch eine Autohupe. 
Die Sendeleistung ist aber vernachlässigbar. An diesen Summer habe ich 
gar nicht gedacht. Die induzierte Spannung habe ich damals auch schon 
mal zu spüren bekommen.

von Jens B. (dasjens)


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Ben B. schrieb:
> Mich würde mal der typisch deutsche Tatvorwurf für den Verstoß
> interessieren... "Sie betrieben einen Knallfunkensender auf einer nicht
> dafür freigegebenen Frequenz ..." Und wie lange man brauchen würde, um
> dem Richter, der einen dafür verknacken soll, zu erklären was das alles
> ist.

Für viele in diesem Forum ist auch das Senden mit Amateurfunkgeräten 
verboten.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Thomas S. schrieb:
> Die induzierte Spannung habe ich damals auch schon
> mal zu spüren bekommen.

Zum Beispiel Versuch 99 S 38 "Elektrisieren".
https://www.elektronik-labor.de/Lernpakete/Elektromann.html

von Ralph B. (rberres)


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Thomas S. schrieb:
> Elektrotechnik für Jungen 1912... Wie genial ist das denn, dass du sowas
> hast? Mein Neid sei dir gewiss.

Das gleiche Buch besitze ich auch. Autor Adams Günther. Noch in 
altdeutsche Schrift geschrieben. Deswegen estwas schwer zu lesen.

Ralph Berres

von Darius (dariusd)


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Hallo

Wenn als Druckschrift:
Eigentlich nicht so schwer.
Habe ich als angehender Jugendlicher, ohne jegliche Vorkenntnisse 
"direkt" lesen können.
Ja das sz (ß) das große I und J  und auch das normale s sind schon ein 
wenig speziell - aber schwierig ist das Lesen von ->gedruckter(!)<- 
altdeutscher Schrift nicht wirklich.

Eine Katastrophe ist allerdings die Schreibschrift, und zwar nicht nur 
bei der deutschen Sonderlocke Sütterlinschrift, sondern auch was z.B. in 
GB F usw. bis weit in die 50er (manchmal bei damals wohl alten "Säcken" 
auch in den 80er) am Schreibschrift abgeliefert wurde.

Wer mal in Briefe oder Postkarten z.B. aus dem 1WK - aber in so manchen 
Fällen auch den 60er Jahren schauen durfte, wird erkannt haben, dass da 
oft (von Ausnahmen abgesehen - auch 1916 konnte man einigermaßen Lesbar 
-aber wohl nicht schön nach damaligen "Standard" - schreiben...) sehr 
wenig bis wirklich absolut nichts entzifferbar ist.

Aus dem Zusammenhang, und woher (von wem) manche Briefe, die öffentlich 
(als Scan, Foto,...) einsehbar sind, stammen, ist anzunehmen, dass da 
nicht lustlos "geschmiert" wurde bzw. der "Autor"sogar schön und 
vorbildlich geschrieben hatte.
Allerdings wird mir (bedingt und nur teilweise ernsthaft, die 
eigentliche Gründe liegen schon tiefer)  warum bis deutlich nach den 1WK 
der Analphabetenanteil  in DL, GB, F usw. doch recht hoch war.
Da hatte ja die Schreibschrift so gar nichts mit der Druckschrift zu 
tun...

: Bearbeitet durch User
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