Mir ist ein Funkmikrofon für den Frequenzbereich 902 bis 914,4MHz (32 Kanäle im 400kHz Abstand) zugelaufen. Das wäre doch voll im GSM 900 Uplink Bereich und hierzulande illegal? Oder war da mal was?
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Die Funkwelt ist in drei Regionen eingeteilt, vermutlich sind die für Japan oder USA gedacht. https://de.wikipedia.org/wiki/ITU-Region https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/OffentlicheNetze/Mobilfunk/DrahtloserNetzzugang/Projekt2016/Frequenzen700bis1800_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Demnach gehört der Bereich der Telekom. Auch hier MOBILFUNKDIENST: https://funknetzplanung.com/frequenzplan.php
Christoph db1uq K. schrieb: > Die Funkwelt ist in drei Regionen eingeteilt, vermutlich sind die für > Japan oder USA gedacht. > https://de.wikipedia.org/wiki/ITU-Region Das wäre eine Erklärung. Nur wie kommt dieses Ding dann in die EU? OK, privates Mitbringsel von einem USA Urlaub... > > https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/OffentlicheNetze/Mobilfunk/DrahtloserNetzzugang/Projekt2016/Frequenzen700bis1800_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=3 > Demnach gehört der Bereich der Telekom. Und die werden sich bedanken wenn da plötzlich ein Funkmikrofon auf den Uplinkfrequenzen sendet. Da kommt vermutlich recht schnell der graue Wagen mit den vielen Antennen. Schade, wertiges Gerät aber hier wohl nur für die Tonne.
Es wird schlicht unbenutzbar sein, da der zugehörige Empfänger eben das dichbelegte Mobilfunknetz hört.
Soweit ich die GSM Technik verstehe findet da doch ein Frequenzhopping statt das belegte Kanäle ausblendet? Das Mikrofon und sein Empfänger arbeiten mit DQPSK Modulation und einem Pilotsignal. Im Zweifel ballern die munter weiter und alle anderen müssen ausweichen.
Thomann hat das schön zusammengestellt: https://www.thomann.de/de/onlineexpert_page_funkmikrofone_uebertragungsstandards.html ... und was in der Übersicht nicht steht, ist in DE nicht zugelassen. mfg mf
Kann man heute praktisch nicht mehr benutzen, beide Anwendungen stören sich gegenseitig. Also das Funkmikrofon ist nicht mehr zuverlässig benutzbar sobald entsprechende Handys in der Nähe sind und die TK-Unternehmen ärgern sich über den Störer in ihren Frequenzbändern. Leider haben die TK-Unternehmen dank guter Lobbyarbeit die besseren Karten, denen wurde das "Eigentum" über diese Frequenzen zugesprochen. Heißt, sie suchen nach solchen Störern und wenn sie einen finden hat man großes Glück, wenn man nur höflich um die Abschaltung und Unterlassung des Weiterbetriebs gebeten wird. Mit etwas Pech oder wenn es nicht das erste Mal ist bezahlt man dafür viel teuer Geld.
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Ben B. schrieb: > Leider haben die TK-Unternehmen dank guter Lobbyarbeit die besseren > Karten, denen wurde das "Eigentum" über diese Frequenzen zugesprochen. Naja, sie haben viele Milliarden für die exklusiven Nutzungsrechte an den Frequenzen bezahlt. Ich finde da ist es ok wenn sie Störer suchen und abschalten lassen können.
Viele Produkte dieser Art werden in 2 Varianten hergestellt, 910 MHz für Amerika und 860 MHz für Europa. Der Unterschied zwischen den Varianten ist manchmal nur eine Lötbrücke oder auch Software. Eventuell kann man das Gerät auf 860 MHz umstellen. Möglicherweise ist aber auch ein Anpassungsnetzwerk spezifisch für die Frequenz, das ist dann nicht so einfach umzustellen.
Ben B. schrieb: > > Leider haben die TK-Unternehmen dank guter Lobbyarbeit die besseren > Karten, denen wurde das "Eigentum" über diese Frequenzen zugesprochen. Soll etwa jeder überall rumfunken dürfen?
"Überall rumfunken dürfen" ist ein wenig übertrieben formuliert. Ich bin der Meinung, daß "Eigentum" an solchen eher knappen Dingen, die sich trotzdem ~8,2 Milliarden Menschen zwingend teilen müssen, eher schwierig zu realisieren ist. Und wenn man jetzt vor einigen Jahren für teuer Geld (und diese Mikrofone waren teilweise wirklich nicht gerade preiswert) so ein Mikrofon gekauft hat und das nun ersatzlos nicht mehr weiterbetreiben darf, weil ein internationaler Milliarden(euro)konzern das verbietet, dann finde ich sowas erst recht problematisch. Oder wurde den Leuten eine Entschädigung für den Nutzungsausfall bezahlt, von der ich nichts weiß?
Ben B. schrieb: > Und wenn man jetzt vor einigen Jahren für teuer Geld > (und diese Mikrofone waren teilweise wirklich nicht gerade preiswert) so > ein Mikrofon gekauft hat und das nun ersatzlos nicht mehr > weiterbetreiben darf Dort wo es gekauft wurde, also vermutlich den USA, darf man es sehr wohl noch weiter verwenden. Wie viel Spektrum, das vorher allgemein-zugeteilt war (!), ist jetzt für Mobilfunk reserviert? Ben B. schrieb: > daß "Eigentum" an solchen eher knappen Dingen Praktischerweise ist Mobilfunk, insbesondere ab 4G, eine sehr effiziente Nutzung des Spektrums. Jeder der sich an die Spielregeln hält kann es nutzen, und man kann kaum mehr Datenrate für viele Teilnehmer aus der verfügbaren Bandbreite rausquetschen. Das eigentliche Problem ist dass die Mobilfunk-Abdeckung halt nicht lückenlos ist, und man im Funkloch aber natürlich nicht einfach selbst einen Mobilfunk-Mast aufstellen kann.
Niklas G. schrieb: > die Mobilfunk-Abdeckung halt nicht lückenlos ist, und man im Funkloch > aber natürlich nicht einfach selbst einen Mobilfunk-Mast aufstellen > kann Och, kann man schon. Vielleicht nicht gleich einen großen Mast, aber IMSI-Catcher kann doch eigentlich jeder irgendwo hinstellen zur Funkraumvergrößerung ...
Ja ja, wo IMSI-Catcher auch überwiegend zur Vergrößerung des Funkraumes eingesetzt werden... :]
Ben B. schrieb: > Und wenn man jetzt vor einigen Jahren für teuer Geld > (und diese Mikrofone waren teilweise wirklich nicht gerade preiswert) so > ein Mikrofon gekauft hat und das nun ersatzlos nicht mehr > weiterbetreiben darf, weil ein internationaler Milliarden(euro)konzern > das verbietet, dann finde ich sowas erst recht problematisch. Nicht der "Milliardenkonzern" verbietet die Nutzung, sondern unser Staat! Denn alle Funkfrequenzen sind in staatlicher Hoheit. Und so kann es halt mal passieren, dass die Nutzung irgendeiner Frequenz (nach einer ausreichenden Übergangszeit) von der BNetzA nicht mehr genehmigt ist. Der 900MHz-Bereich war in Europa übrigens nie ein freigegebener ISM-Bereich! Wenn du eine alte Dieselschleuder fährst, darfst du halt auch nicht mehr in bestimmte Zonen in Städten fahren. Laufe oder singe lauter, dann brauchst du weder Auto noch Mikrofon!
Thomas R. schrieb: > Mir ist ein Funkmikrofon für den Frequenzbereich 902 bis 914,4MHz (32 > Kanäle im 400kHz Abstand) zugelaufen. Ist in den USA ein ISM-Band. Thomas R. schrieb: > Das wäre doch voll im GSM 900 Uplink Bereich und hierzulande illegal? Ja. Thomas R. schrieb: > Nur wie kommt dieses Ding dann in die EU? OK, privates Mitbringsel von > einem USA Urlaub... Oder irgendwo online bestellt, ohne nachzudenken. Thomas R. schrieb: > Soweit ich die GSM Technik verstehe findet da doch ein Frequenzhopping > statt das belegte Kanäle ausblendet? Frequency Hopping ist was anderes. Wenn da ein Störer aktiv ist, wird das aber bemerkt und entsprechend reagiert. Ben B. schrieb: > Leider haben die TK-Unternehmen dank guter Lobbyarbeit die besseren > Karten, denen wurde das "Eigentum" über diese Frequenzen zugesprochen. Du bringst mal wieder alles durcheinander. Das war hierzulande noch nie ein ISM-Band, die hier wegen Mobilfunk nicht verlängerten Allgemeinzuteilungen lagen woanders. Ben B. schrieb: > Und wenn man jetzt vor einigen Jahren für teuer Geld (und diese > Mikrofone waren teilweise wirklich nicht gerade preiswert) so ein > Mikrofon gekauft hat Eher vor vielen Jahren. Ben B. schrieb: > und das nun ersatzlos nicht mehr weiterbetreiben darf, weil ein > internationaler Milliarden(euro)konzern das verbietet Das verbietet die BNetzA, die für die effiziente Nutzung des Frequenzspektrums verantwortlich ist. Einen Knallfunkensender darfst Du heute auch nicht mehr betreiben.
Ben B. schrieb: > "Überall rumfunken dürfen" ist ein wenig übertrieben formuliert. Ich bin > der Meinung, daß "Eigentum" an solchen eher knappen Dingen, die sich > trotzdem ~8,2 Milliarden Menschen zwingend teilen müssen, eher schwierig > zu realisieren ist. Und so wie es gemacht ist ist es doch eigentlich ganz gut. Und daß sich auch mal etwas ändert ist halt der Lauf. Amerikanische Technik darf man halt nicht überall betreiben. Und wenn sich Firmen nicht darum kümmern, dann kommt es schon mal vor, daß Anlagen verkauft werden mit Funktechnik die im Zielland nicht verwendet werden darf. Jeder hat genug Frequenzen die er benutzen kann. Wenn man Wert auf ganz spezielle f legt, tja...
Helmut -. schrieb: > Und so kann > es halt mal passieren, dass die Nutzung irgendeiner Frequenz (nach einer > ausreichenden Übergangszeit) von der BNetzA nicht mehr genehmigt ist. Es wird ab und zu auch übersehen, das es auch neue (alte) Bänder gibt, die nun für Funkübertragung wieder zugelassen sind. Mein alter Shure Bassender auf 178Mhz z.B. ist nach langer Wartezeit wieder legal zu betreiben, da die BnetzA den Bereich 174-230Mhz wieder dafür freigegeben hat. Es wird also nicht immer nur weggenommen.
Beitrag #7870623 wurde vom Autor gelöscht.
Matthias S. schrieb: > da die BnetzA den Bereich 174-230Mhz wieder dafür freigegeben > hat. Ist doch für DAB+-Bereich reserviert. Oder? ciao gustav
Hmmm schrieb: > Einen Knallfunkensender darfst Du > heute auch nicht mehr betreiben. Fehlt daher heute in den Elektroniklehrbaukästen. Gleiches gilt für den Ersatzversuch, wenn kein MW-Radio mehr vorhanden sein sollte in den Haushalten.
Dieter D. schrieb: > Hmmm schrieb: >> Einen Knallfunkensender darfst Du >> heute auch nicht mehr betreiben. > > Fehlt daher heute in den Elektroniklehrbaukästen. Gleiches gilt für den > Ersatzversuch, wenn kein MW-Radio mehr vorhanden sein sollte in den > Haushalten. Ich wüsste nicht, dass es den Knallfunkensender jemals in einem Elektroniklehrbaukasten gab ;-)
Mich würde mal der typisch deutsche Tatvorwurf für den Verstoß interessieren... "Sie betrieben einen Knallfunkensender auf einer nicht dafür freigegebenen Frequenz ..." Und wie lange man brauchen würde, um dem Richter, der einen dafür verknacken soll, zu erklären was das alles ist.
Thomas S. schrieb: > Ich wüsste nicht, dass es den Knallfunkensender jemals in einem > Elektroniklehrbaukasten gab ;-) In meinem Buch: "Elektrotechnik für Jungen" aus dem Jahre 1912 gibts zumindest eine gute Baubeschreibung, auch für den dazu- gehörigen (Morse-)Empfänger mit Fritter. :-)
Elektrotechnik für Jungen 1912... Wie genial ist das denn, dass du sowas hast? Mein Neid sei dir gewiss.
Hier in Deutschland gibt es auch Fälle, wo bestimmte Geräte nicht mehr betrieben werden dürfen, weil die Frequenzen von anderen genutzt werden. Es geht um die alten Schnurlostelefone nach dem CT+1 Standard. Diese haben im 930MHz Bereich analog in NFM im 12,5KHz Raster gefunkt. Hin und wieder findet man die noch auf Flohmärkte. Ich denke, wenn man in dem Handteil den Akku erneuern würde, dass die dann noch funktionieren.
Karl B. schrieb: > Ist doch für DAB+-Bereich reserviert. > Oder? Lt. Frequenznutzungsplan (Teilplan 224 - 225) hat DAB Vorrang, der Betrieb von Hörhilfen und Audiostrecken ist aber erlaubt bis zu einer ERP von 50mW, oder von 173,965-216Mhz eine ERP 2mW bei Hörhilfen. Also nicht reserviert, sondern nur mit Vorrang. Siehe auch: https://data.bundesnetzagentur.de/Bundesnetzagentur/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/20210114_frequenzplan.pdf
Ben B. schrieb: ... Und wie lange man brauchen würde, um > dem Richter, der einen dafür verknacken soll, zu erklären was das alles > ist. Das (die Gefahren, Störungen, Auswirkungen - nicht die Physik oder ein HF Technikstudium) erklären ihn Sachverständige. Wie es eigentlich überall, wenn es um Technik geht, der Fall ist. Siehe so ziemlich jeden Autounfall, wo jemand (eine Versicherung) nicht genug bezahlen will... Absoluter Alltag... Wobei es sich sowieso meist in diesem Umfeld um Ordnungswidrigkeiten handelt und man mit einem Bußgeld davonkommt, da spielt in der Praxis kein Richter großartig (so mit Verhandlung, Staatsanwalt, Zeugenvernehmung,...)mit - das wird einfach so "abgehandelt". Um bei solchen Sachen vor den Richter zu kommen und "richtig" bestraft zu werden muss man schon gezielt (und wiederholt) z.B. den BOS oder Flugfunk stören, bzw. Rundfunk auf UKW (theoretisch auch DAB) betreiben. Auf LW, MW und KW gelten rein theoretisch beim "Rundfunk" die gleichen Einschränkungen - nur wo kein Kläger, da kein Richter... Wobei im illegalen Rundfunk betrieb auf UKW und DAB der größere Ärger meist durch den Programminhalt (Volksverhetzung, Aufruf zum Hass, weniger spektakulär auch "nur" Urheberrechtsverstöße, senden ohne Rundfunklizenz usw.) zu erwarten ist - dafür kommt man (von Extremen abgesehen) aber auch nicht in den Strafvollzug, aber teuer kann es ganz schnell werden, wobei die "Strafe" (das Bußgeld) für das illegale Nutzen der Frequenzen noch zu dem Kleinkram gehören würde.
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Thomas S. schrieb: > Ich wüsste nicht, dass es den Knallfunkensender jemals in einem > Elektroniklehrbaukasten gab ;-) Sogar noch recht lange im letzten Jahrtausend. Der Kosmos-Kasten im Bild hatte diesen noch, aber nur in Verbindung mit dem Summer und man solle im MW-Radio lauschen. Auch die elektrisierende Wirkung des Flybacks wurde damit demonstriert.
Dieter D. schrieb: > Thomas S. schrieb: >> Ich wüsste nicht, dass es den Knallfunkensender jemals in einem >> Elektroniklehrbaukasten gab ;-) > > Sogar noch recht lange im letzten Jahrtausend. Der Kosmos-Kasten im Bild > hatte diesen noch, aber nur in Verbindung mit dem Summer und man solle > im MW-Radio lauschen. Auch die elektrisierende Wirkung des Flybacks > wurde damit demonstriert. Unsinn
Ben B. schrieb: > denen wurde das "Eigentum" über diese Frequenzen zugesprochen. Frequenzzuteilung: VO Funk, ITU «Von einer Verwaltung erteilte Genehmigung für eine Funkstelle zur Benutzung einer Funkfrequenz oder eines Frequenzkanals unter genau festgelegten Bedingungen.» s.a. https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__91.html
Michael L. schrieb: > Dieter D. schrieb: >> Thomas S. schrieb: >>> Ich wüsste nicht, dass es den Knallfunkensender jemals in einem >>> Elektroniklehrbaukasten gab ;-) >> >> Sogar noch recht lange im letzten Jahrtausend. Der Kosmos-Kasten im Bild >> hatte diesen noch, aber nur in Verbindung mit dem Summer und man solle >> im MW-Radio lauschen. Auch die elektrisierende Wirkung des Flybacks >> wurde damit demonstriert. > > Unsinn Würde ich jetzt nicht so als Unsinn abtun. Der Wagnersche Hammer hat schon ein wenig was von einem Knallfunkensender, wie auch eine Autohupe. Die Sendeleistung ist aber vernachlässigbar. An diesen Summer habe ich gar nicht gedacht. Die induzierte Spannung habe ich damals auch schon mal zu spüren bekommen.
Ben B. schrieb: > Mich würde mal der typisch deutsche Tatvorwurf für den Verstoß > interessieren... "Sie betrieben einen Knallfunkensender auf einer nicht > dafür freigegebenen Frequenz ..." Und wie lange man brauchen würde, um > dem Richter, der einen dafür verknacken soll, zu erklären was das alles > ist. Für viele in diesem Forum ist auch das Senden mit Amateurfunkgeräten verboten.
Thomas S. schrieb: > Die induzierte Spannung habe ich damals auch schon > mal zu spüren bekommen. Zum Beispiel Versuch 99 S 38 "Elektrisieren". https://www.elektronik-labor.de/Lernpakete/Elektromann.html
Thomas S. schrieb: > Elektrotechnik für Jungen 1912... Wie genial ist das denn, dass du sowas > hast? Mein Neid sei dir gewiss. Das gleiche Buch besitze ich auch. Autor Adams Günther. Noch in altdeutsche Schrift geschrieben. Deswegen estwas schwer zu lesen. Ralph Berres
Hallo Wenn als Druckschrift: Eigentlich nicht so schwer. Habe ich als angehender Jugendlicher, ohne jegliche Vorkenntnisse "direkt" lesen können. Ja das sz (ß) das große I und J und auch das normale s sind schon ein wenig speziell - aber schwierig ist das Lesen von ->gedruckter(!)<- altdeutscher Schrift nicht wirklich. Eine Katastrophe ist allerdings die Schreibschrift, und zwar nicht nur bei der deutschen Sonderlocke Sütterlinschrift, sondern auch was z.B. in GB F usw. bis weit in die 50er (manchmal bei damals wohl alten "Säcken" auch in den 80er) am Schreibschrift abgeliefert wurde. Wer mal in Briefe oder Postkarten z.B. aus dem 1WK - aber in so manchen Fällen auch den 60er Jahren schauen durfte, wird erkannt haben, dass da oft (von Ausnahmen abgesehen - auch 1916 konnte man einigermaßen Lesbar -aber wohl nicht schön nach damaligen "Standard" - schreiben...) sehr wenig bis wirklich absolut nichts entzifferbar ist. Aus dem Zusammenhang, und woher (von wem) manche Briefe, die öffentlich (als Scan, Foto,...) einsehbar sind, stammen, ist anzunehmen, dass da nicht lustlos "geschmiert" wurde bzw. der "Autor"sogar schön und vorbildlich geschrieben hatte. Allerdings wird mir (bedingt und nur teilweise ernsthaft, die eigentliche Gründe liegen schon tiefer) warum bis deutlich nach den 1WK der Analphabetenanteil in DL, GB, F usw. doch recht hoch war. Da hatte ja die Schreibschrift so gar nichts mit der Druckschrift zu tun...
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