Forum: Markt [V] Antennenschalter Thales 3-Fach N-Connector 6 Ghz


von Alex M. (melmac)


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Verkaufe einen Thales Antennenschalter mit N-Anschlüssen. Sehr schwere, 
gefräste Ausführung mit 3x N-Ausgängen, 6 Ghz. Der Schalter ist 
kugelgelagert und in einwandfreiem Zustand.

150 EUR VB

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die 
Ware wird im Ist-Zustand verkauft und es wird keine Gewährleistung 
übernommen, weder für sichtbare noch unsichtbare Mängel.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Alex M. schrieb:
> Die Ware wird im Ist-Zustand verkauft und es wird keine Gewährleistung
> übernommen, weder für sichtbare noch unsichtbare Mängel.

Dafür dann 150 Euro? Also zumindest eine Garantie, dass das Teil zum 
Zeitpunkt des Verkaufs einwandfrei funktioniert, würde ich dafür schon 
erwarten – eigentlich auch ein Messprotokoll, dass es zumindest bis ein 
paar Gigahertz noch brauchbar funktioniert (S11 oder S21).

Klar kann man privat jegliche Haftung ausschließen, aber Vertrauen beim 
potenziellen Kunden erweckt das angesichts des gewünschten Preises eher 
nicht.

von Alex M. (melmac)


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Hallo Jörg,

einen VNA habe ich im Moment nicht als Messmittel vorhanden, lediglich 
einen CMS-52 bis 1Ghz. Wenn ein Käufer aus Bayern den Schalter vor Ort 
vermessen möchte, sehr gerne.

Das Foto des geöffneten Schalters ist aus meinem eigenen Bestand zur 
Demonstration, und soll den robusten Aufbau zeigen. Ich hatte insgesamt 
3 dieser Schalter erworben. Der Schalter den ich hier verkaufe, ist 
natürlich ungeöffnet und lag ungenutzt mit anderen Messmitteln in meinem 
Büro.

Sollte wieder Erwarten der Schalter nicht funktionstüchtig sein, nehme 
ich diesen selbstverständlich zurück. Trotzdem muss ich mich aber auch 
rechtlich absichern.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Alex M. schrieb:
> Sollte wieder Erwarten der Schalter nicht funktionstüchtig sein, nehme
> ich diesen selbstverständlich zurück. Trotzdem muss ich mich aber auch
> rechtlich absichern.

Klar, aber genau diese Aussage ist eben wichtiger als "ich schließe 
gleich mal alles aus" – hinsichtlich des Vertrauens des potenziellen 
Erwerbers.

Statt des blöden Pauschal-Ausschlusses habe ich es hin und wieder 
gesehen (und auch selbst praktiziert), dass man bei etwas höherpreisigen 
Dingen eben zumindest eine Übernahmegarantie gibt, die die korrekte 
Funktion zusichert, dann nur weitergehende Gewährleistungsansprüche (6 
Monate oder gar zwei Jahre) ausschließt.

Manches, was einem da ein Rechtsverklärer im Internet als "das musst du 
unbedingt drunter schreiben" erzählt, darf man auch mal hinterfragen.

Edit: was auch vertrauensbildend wirkt ist, dass man bei (vermuteter 
oder erwiesener) Nichtfunktion ein Recht zur Rückabwicklung exklusive 
der Versandkosten einräumt – das reduziert für einen Käufer das Risiko 
ebenfalls massiv, dass er "die Katze im Sack" kauft.

Davon abgesehen, sieht der Schalter auf den Fotos natürlich exzellent 
aus. Ich habe nur selbst keinen Bedarf an GHz-Technik.

: Bearbeitet durch Moderator
von Martin S. (mmaddin)


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Jörg W. schrieb:
> Edit: was auch vertrauensbildend wirkt ist

Ich bin gerade über diese Anzeige gestolpert:

https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/vw-tiguan-5n-frontmaske-traeger-vorne-5n0805588f/2894448549

Das sind mal Randbedingungen - so möchte man einkaufen - da möchte man 
direkt zuschlagen und die Vorfreude ist riesig...
Vor allem wenn man bedenkt dazu zudem auf dem Bild gar kein Detail zu 
erkennen ist und auch nichts beschrieben ist und dafür in keiner Form 
Verantwortung übernommen wird - könnten sie auch eine Dose Ravioli 
schicken und alles wäre gut. :-) -> für den Verkäufer.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Scheinen sie schon wieder rausgenommen zu haben.

von Martin S. (mmaddin)


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Habs gemeldet... :-) Unfassbar... Schade, der Text war echt der Hammer - 
hätte ich den mal kopiert... :-)

von Cyblord -. (cyblord)


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Jörg W. schrieb:
> Klar kann man privat jegliche Haftung ausschließen, aber Vertrauen beim
> potenziellen Kunden erweckt das angesichts des gewünschten Preises eher
> nicht.

Da liegt sowieso ständig ein Irrtum vor.

Natürlich kann man nicht jegliche Haftung ausschließen, außerdem geht es 
nicht um Haftung sondern um Gewährleistung.

Als Privatverkäufer kann man die Gewährleistung ausschließen. Also dass 
man für Mängel geradestehen muss, die in 1 oder 2 Jahre (je nach dem) 
auftreten. Also die normale gesetzliche Gewährleistung. Das geht.

Natürlich kann man aber nicht ausschließen dass man vorn herein falsche 
oder defekte Ware liefert, obwohl man korrekt und funktionierende Ware 
angeboten hat.

Wenn also der TE schreibt:

> einwandfreiem Zustand.

Dann muss er diesen angebotenen Schalter in genau diesem Zustand 
liefern.

Tut er das nicht, und ist bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen (was 
natürlich mit Zahlung und Lieferung passiert ist), muss er nachbessern. 
Einfach Rücktreten reicht gar nicht. Also einfach den Kram zurücknehmen. 
Kann er nicht einfach. Weil Vertrag ist Vertrag. Er MUSS also erstmal 
das versprochene liefern.
Nur wenn er das in zumutbarem Rahmen nicht kann, kann er evt. 
zurücknehmen. Es könnte aber dann auch Schadenersatz fällig werden. Der 
Käufer könnte dann auch woanders teurer kaufen, und die Differenz in 
Rechnung stellen.

: Bearbeitet durch User
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