Verkaufe einen Thales Antennenschalter mit N-Anschlüssen. Sehr schwere, gefräste Ausführung mit 3x N-Ausgängen, 6 Ghz. Der Schalter ist kugelgelagert und in einwandfreiem Zustand. 150 EUR VB Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Die Ware wird im Ist-Zustand verkauft und es wird keine Gewährleistung übernommen, weder für sichtbare noch unsichtbare Mängel.
Alex M. schrieb: > Die Ware wird im Ist-Zustand verkauft und es wird keine Gewährleistung > übernommen, weder für sichtbare noch unsichtbare Mängel. Dafür dann 150 Euro? Also zumindest eine Garantie, dass das Teil zum Zeitpunkt des Verkaufs einwandfrei funktioniert, würde ich dafür schon erwarten – eigentlich auch ein Messprotokoll, dass es zumindest bis ein paar Gigahertz noch brauchbar funktioniert (S11 oder S21). Klar kann man privat jegliche Haftung ausschließen, aber Vertrauen beim potenziellen Kunden erweckt das angesichts des gewünschten Preises eher nicht.
Hallo Jörg, einen VNA habe ich im Moment nicht als Messmittel vorhanden, lediglich einen CMS-52 bis 1Ghz. Wenn ein Käufer aus Bayern den Schalter vor Ort vermessen möchte, sehr gerne. Das Foto des geöffneten Schalters ist aus meinem eigenen Bestand zur Demonstration, und soll den robusten Aufbau zeigen. Ich hatte insgesamt 3 dieser Schalter erworben. Der Schalter den ich hier verkaufe, ist natürlich ungeöffnet und lag ungenutzt mit anderen Messmitteln in meinem Büro. Sollte wieder Erwarten der Schalter nicht funktionstüchtig sein, nehme ich diesen selbstverständlich zurück. Trotzdem muss ich mich aber auch rechtlich absichern.
Alex M. schrieb: > Sollte wieder Erwarten der Schalter nicht funktionstüchtig sein, nehme > ich diesen selbstverständlich zurück. Trotzdem muss ich mich aber auch > rechtlich absichern. Klar, aber genau diese Aussage ist eben wichtiger als "ich schließe gleich mal alles aus" – hinsichtlich des Vertrauens des potenziellen Erwerbers. Statt des blöden Pauschal-Ausschlusses habe ich es hin und wieder gesehen (und auch selbst praktiziert), dass man bei etwas höherpreisigen Dingen eben zumindest eine Übernahmegarantie gibt, die die korrekte Funktion zusichert, dann nur weitergehende Gewährleistungsansprüche (6 Monate oder gar zwei Jahre) ausschließt. Manches, was einem da ein Rechtsverklärer im Internet als "das musst du unbedingt drunter schreiben" erzählt, darf man auch mal hinterfragen. Edit: was auch vertrauensbildend wirkt ist, dass man bei (vermuteter oder erwiesener) Nichtfunktion ein Recht zur Rückabwicklung exklusive der Versandkosten einräumt – das reduziert für einen Käufer das Risiko ebenfalls massiv, dass er "die Katze im Sack" kauft. Davon abgesehen, sieht der Schalter auf den Fotos natürlich exzellent aus. Ich habe nur selbst keinen Bedarf an GHz-Technik.
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Jörg W. schrieb: > Edit: was auch vertrauensbildend wirkt ist Ich bin gerade über diese Anzeige gestolpert: https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/vw-tiguan-5n-frontmaske-traeger-vorne-5n0805588f/2894448549 Das sind mal Randbedingungen - so möchte man einkaufen - da möchte man direkt zuschlagen und die Vorfreude ist riesig... Vor allem wenn man bedenkt dazu zudem auf dem Bild gar kein Detail zu erkennen ist und auch nichts beschrieben ist und dafür in keiner Form Verantwortung übernommen wird - könnten sie auch eine Dose Ravioli schicken und alles wäre gut. :-) -> für den Verkäufer.
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Scheinen sie schon wieder rausgenommen zu haben.
Habs gemeldet... :-) Unfassbar... Schade, der Text war echt der Hammer - hätte ich den mal kopiert... :-)
Jörg W. schrieb: > Klar kann man privat jegliche Haftung ausschließen, aber Vertrauen beim > potenziellen Kunden erweckt das angesichts des gewünschten Preises eher > nicht. Da liegt sowieso ständig ein Irrtum vor. Natürlich kann man nicht jegliche Haftung ausschließen, außerdem geht es nicht um Haftung sondern um Gewährleistung. Als Privatverkäufer kann man die Gewährleistung ausschließen. Also dass man für Mängel geradestehen muss, die in 1 oder 2 Jahre (je nach dem) auftreten. Also die normale gesetzliche Gewährleistung. Das geht. Natürlich kann man aber nicht ausschließen dass man vorn herein falsche oder defekte Ware liefert, obwohl man korrekt und funktionierende Ware angeboten hat. Wenn also der TE schreibt: > einwandfreiem Zustand. Dann muss er diesen angebotenen Schalter in genau diesem Zustand liefern. Tut er das nicht, und ist bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen (was natürlich mit Zahlung und Lieferung passiert ist), muss er nachbessern. Einfach Rücktreten reicht gar nicht. Also einfach den Kram zurücknehmen. Kann er nicht einfach. Weil Vertrag ist Vertrag. Er MUSS also erstmal das versprochene liefern. Nur wenn er das in zumutbarem Rahmen nicht kann, kann er evt. zurücknehmen. Es könnte aber dann auch Schadenersatz fällig werden. Der Käufer könnte dann auch woanders teurer kaufen, und die Differenz in Rechnung stellen.
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