Jörg W. schrieb:
Klar kann man privat jegliche Haftung ausschließen, aber Vertrauen beim
potenziellen Kunden erweckt das angesichts des gewünschten Preises eher
nicht.
Da liegt sowieso ständig ein Irrtum vor.
Natürlich kann man nicht jegliche Haftung ausschließen, außerdem geht es nicht um Haftung sondern um Gewährleistung.
Als Privatverkäufer kann man die Gewährleistung ausschließen. Also dass man für Mängel geradestehen muss, die in 1 oder 2 Jahre (je nach dem) auftreten. Also die normale gesetzliche Gewährleistung. Das geht.
Natürlich kann man aber nicht ausschließen dass man vorn herein falsche oder defekte Ware liefert, obwohl man korrekt und funktionierende Ware angeboten hat.
Wenn also der TE schreibt:
einwandfreiem Zustand.
Dann muss er diesen angebotenen Schalter in genau diesem Zustand liefern.
Tut er das nicht, und ist bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen (was natürlich mit Zahlung und Lieferung passiert ist), muss er nachbessern. Einfach Rücktreten reicht gar nicht. Also einfach den Kram zurücknehmen. Kann er nicht einfach. Weil Vertrag ist Vertrag. Er MUSS also erstmal das versprochene liefern.
Nur wenn er das in zumutbarem Rahmen nicht kann, kann er evt. zurücknehmen. Es könnte aber dann auch Schadenersatz fällig werden. Der Käufer könnte dann auch woanders teurer kaufen, und die Differenz in Rechnung stellen.