Forum: Haus & Smart Home wie definiert sich eine PV-Inselanlage?


von Heinz R. (heijz)


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Inselanlagen werden ja immer mehr zum Thema
Man braucht sich nicht mit irgendwelchen TABs rumzuärgern, verzichtet 
dafür halt auf die EVG

Oft ist der Zählerkastenumbau ein KO-Kriterium für eine ordentliche 
ANmeldung

die Wechselrichter sind billig geworden, man kann durchaus auch ein 
komplettes Haus damit versorgen

Mich würde mal eure Meinung hierzu interessieren

Es wird wohl ein langer Thread werden
Und nein, ich selber bin nicht betroffen, will mir so was nicht bauen

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Heinz R. schrieb:
> Mich würde mal eure Meinung hierzu interessieren

Mein Haus hat 3 x 63A also 42kW Netzstrom, und die werden auch genutzt 
wenn el. Durchlauferhitzer und Wallbox neben Kleinkram aktiv sind.

Es wäre vollkommen idiotisch eine für diese SpitzenLeistung ausgelegte 
autarke Stromversorgung aufzubauen, und dann auch noch mit einem Akku um 
1 Woche durchzuhalten.

Das kann das e-Werk viel besser als ich und stellt mir diese Leistung 
viel billiger zur Verfugung

Wenn du natürlich nur eine Gartenhütte hast, mit Kühlschrank und 
Fernseher und keinerlei Leistungsverbraucher wie Herd, Klima oder eben 
DLE und Wallbox, so dass ein 2kW Wechselrichter reicht, und du im Winter 
oder bei Schlechtwetter sowieso nicht kommst und daher ein 2kWh Akku 
ausreicht um dich durch die Nacht zu bringen, sann kannst du gern autark 
sein. Aber bei so geringem Stromverbrauch amortisiert sich die Anlage 
nie, ein Stromkabel ans Netz wäre billiger.

Aber obwohl mein Haus 42kW ziehen könnte und partiell auch tut, erspart 
mir meine 1.5kWp Balkonolar mit 800W Nulleinspeisung und 5kW Akku die 
Hälfte vom Verbrauch.

e-Autos lädt man zu Hause übrigens besser mit 3.6kW, man hat die Nacht 
Zeit dazu und erspart sich jede Anmeldung und teure Wallbox. Wer 
wirklich heute mit leerem Akku ankommt und morgen in Urlaub will, Fahrt 
halt mam am Schnellllader vorbei..

von Nils B. (hbquax)


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Die Definition ist sehr einfach. Wenn es irgendeine auch nur temporäre 
Verbindung zum Netz gibt, ist es keine Insel, ganz egal ob über diese 
Verbindung jemals Energie in irgendeine Ruchtung fließt.

von Thomas (kosmos)


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von Matthias S. (mat-sche)


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Moin,

Ich bin gerad in der Situation einen neuen Zählerschrank installieren zu 
müssen, da sich die TAB geändert hat. Das ist ein kostspieliges 
Unterfangen und finde es kriminell nur die günstigen Preise der PV 
Komponenten anzupreisen und den Rest nur mal so zu erwähnen…….. na ja :d

1. VDE- elektrisch gesehen ist eine Inselanlage eine Installation ohne 
Verbindung zu einem Versorgungsnetz.

2. Rechtlich gesehen ist eine Insel ein Ort ohne ein Vorhandensein eines 
Versorgungsnetzes. Also eine Hütte im Wald, ein caravan…. Sobald ein HAK 
und ein angemeldeter/bestückter Zähler existiert kann es keine Insel 
mehr sein.

MfG MAT

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Matthias S. schrieb:
> da sich die TAB geändert hat.

ich warte noch auch den Tag, wo überall die Kabel
zu den Häusern getauscht werden müssen,
weil (xyz) "sich geändert hat".

von Daniel V. (danvet)


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Ich würde auch nicht mein ganzes Haus auf Inselbetrieb umstellen, also 
nicht komplett vom Stromnetz trennen. Dafür ist der Aufwand tatsächlich 
zu groß.
Was spricht aber dagegen den zweiten netzunabhängigen Ausgang des 
Victron MultiplusII als Inselbetrieb zu nutzen? Wenn tatsächlich mal 
Stromausfall ist, dann will ich damit sicherlich nicht mein Auto laden. 
Aber für Licht, Kühlschrank und Radio sollte es reichen.
Ausserdem kann man da auch Geräte betreiben, die einen 
unterbrechungsfreien Betrieb benötigen.

von Matthias S. (mat-sche)


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Noch nicht verstanden?
Dein Vorhaben ist keine Insel! Du musst Dich an Dein VNB und deren TAB 
sowie an gültige VDE Regeln halten. Ein Inselbetrieb ist dennoch 
möglich. Ich habe einen Fronius der Schwarzstartfähig und dazu auch 
ausgelegt ist, eine Insel zu bilden. Dazu muss aber eine Schützsteuerung 
in Deinen Hauptstromkreis (hinter dem PV Smartmeter, noch vor Deine 
Installation)eingebunden werden, die durch den Umrichter so gesteuert 
wird, dass wenn Netzausfall besteht, diese Schütze physisch Dein 
Stromkreis vom Einspeisestromkreis getrennt wird! Erst Dann übernimmt 
der Wechselrichter die Versorgung, was ca. 30 sec. bis zu 1min dauert.
Schaltungen sind im Web für diese Funktion mit dem Fronius Symo GEN24 
PLUS zu finden.

von Christian B. (luckyfu)


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Michael B. schrieb:
> e-Autos lädt man zu Hause übrigens besser mit 3.6kW, man hat die Nacht
> Zeit dazu und erspart sich jede Anmeldung und teure Wallbox. Wer
> wirklich heute mit leerem Akku ankommt und morgen in Urlaub will, Fahrt
> halt mam am Schnellllader vorbei..

das tut man besser nicht, denn das Auto braucht immer eine Gewisse Menge 
an Energie, um die Steuergeräte am Laufen zu halten während des 
Ladevorgangs. Je  länger dieser also dauert, desto höher sind die 
Ladeverluste. Wenn man reinen PV Strom lädt, ist das egal, da der ja 
quasi nichts kostet (jaja, die Anlage kostete Geld, entgangene 
Einspeisevergütung - mir wurst, für Strom, den ich nicht aus dem Netz 
beziehen muss, bezahle ich nichts und damit ist das auch kostenlos. Wenn 
ich für die Kosten der PV Anlage in den Urlaub gefahren währe, hätte ich 
das Geld genauso ausgegeben)

Die Anmeldung kostet nichts und im Moment bekommt man da sogar noch 150 
Euro im Jahr als pauschale Entschädigung für den Betrieb eines 
drosselbaren Großverbrauchers. Allerdings ist man dann irgendwann 
gezwungen, eine entsprechende Vorrichtung, die das Drosseln auch 
ermöglicht, einzubauen. Die Frage, wann das sein wird und wie diese 
Anlage aussieht, weiß aber heute noch niemand zu beantworten. Das ist 
halt der Nachteil, wenn man den 2. vor dem ersten Schritt macht. Für 
mich ist es irrelevant, da ich mit der Wärmepumpe nun 2 solcher per 
Gesetz drosselbaren Großverbraucher betreibe. Einen eventuell 
erfolgenden Umbau muss ich also so oder so stemmen.

Das Haus auf Inselbetrieb zu stellen ist imho unsinnig. Was man machen 
kann ist, ein Inselnetz im Haus aufzubauen. D.h. PV Anlage mit 
Wechselrichter und ggf. Akku welches mit einem Umschalter einen Teil des 
Hauses (Waschmaschine, Trockner z.B.) bedient. Aber das darf in keiner 
Weise mit einer Phase des Versorgungsnetzes verbunden sein. N und PE 
sollten aber in jedem Fall verbunden sein um Potentialdifferenzen zu 
vermeiden. Ob man den Aufwand aber treiben will, eine 
Parallelinstallation zu errichten, wage ich zu bezweifeln, da ist das 
Umrüsten eines Zählerkastens sicher die billigere Variante.

: Bearbeitet durch User
von Christian B. (luckyfu)


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Matthias S. schrieb:
> Ich bin gerad in der Situation einen neuen Zählerschrank installieren zu
> müssen, da sich die TAB geändert hat. Das ist ein kostspieliges
> Unterfangen und finde es kriminell nur die günstigen Preise der PV
> Komponenten anzupreisen und den Rest nur mal so zu erwähnen…….. na ja :d

in der Position bist du aber nur, wenn die eine Erweiterung oder 
Änderung deiner bestehenden Anlage vornimmst. Lässt du alles so, wie es 
ist, besteht auch kein Zwang zu einer Umrüstung. D.h. nur ganz selten 
gab es solch einen Zwang. (ich erinnere mich nur an die Bauerntod 
Kraftstromstecker)

von Matthias S. (mat-sche)


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Leider muss ich da durch, da ich eine Neuanlage  mit Speicher aufgebaut 
habe und dafür ist halt die Änderung der VDE bindend. Schau mal in die 
VDE-AR-N 4105 rein...... Und lt. meines VNB kann ich keine Neuanlage, 
auch wenn es eine Erweiterung meiner Altanlage ist, in dem Zustand 
weiter ausbauen.

von Bradward B. (Firma: Starfleet) (ltjg_boimler)


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> Mich würde mal eure Meinung hierzu interessieren

Zieh doch in einen Wohnwagen mit Aggregat/PV daneben.

von Thomas R. (thomasr)


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Unser Haus trägt 20kWp PV und hat einen 24kWh Speicher. Der Hybrid WR 
kann mit seinen maximal 12kW zwar das ganze Haus versorgen (WP hat nur 
900Watt) aber das reicht im Winter nicht aus.

Wir hatten 2024/25 ganze Wochen ohne ausreichenden Ertrag und mußten 
zukaufen. Natürlich könnte man das durch einen Generator machen aber das 
wäre sicherlich teurer als die bestehende Verbindung zum Netz.

Der Deye WR leistet auch die Umschaltung automatisch, keine externen 
Umschalter notwendig.

Vielleicht sähe es anders aus wenn man Windkraft einbeziehen könnte. 
Dafür ist aber die Bebauung hier zu dicht.

Eine Verbindung zum Netz besteht auch dann wenn lediglich der PEN noch 
aufgelegt ist. Auch die "Lieferung" eines Erders kann als Netzverbindung 
gelten! Manchen Versorgern reicht ein verplombter HAK (ohne weitere 
Verbindung zum Zähler/Anlage) andere verlangen den Rückbau bis zur 
Straße.

von Michael B. (laberkopp)


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Matthias S. schrieb:
> Leider muss ich da durch, da ich eine Neuanlage  mit Speicher aufgebaut
> habe und dafür ist halt die Änderung der VDE bindend. Schau mal in die
> VDE-AR-N 4105 rein...... Und lt. meines VNB kann ich keine Neuanlage,
> auch wenn es eine Erweiterung meiner Altanlage ist, in dem Zustand
> weiter ausbauen.

Ja und Nein.

Natürlich muss das neu aufgebaute den aktuellen Vorschriften genügen.

Und wenn du eine Einspeisung oberhalb des Balkonkraftwerks willst, muss 
der Weg vom Wechselrichter bis zum Einspeisezähler neu sein.

Natürlich dürfte die alte Verbracherinstallation so bleiben wie sie war.

Nur wenn du hier WILLST dass sie in dem Zuge auch erneuert wird, weil 
sie z.B. in den neuen Sicherungskasten soll, musst du dafür Geld 
ausgeben.

Ich kenne aber genug Leute, die für ihre leistungsfähige PV und potente 
Wallbox einfach einen 2. Kasten an eine andere Stelle gehängt haben, und 
die alte Hausinstallation so gelassen haben wie sie war. Das ist dann 
natürlich deutlich billiger und nicht unbedingt unhübscher gelöst.

von Christian B. (luckyfu)


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Thomas R. schrieb:
> Eine Verbindung zum Netz besteht auch dann wenn lediglich der PEN noch
> aufgelegt ist. Auch die "Lieferung" eines Erders kann als Netzverbindung
> gelten! Manchen Versorgern reicht ein verplombter HAK (ohne weitere
> Verbindung zum Zähler/Anlage) andere verlangen den Rückbau bis zur
> Straße.

wenn das so ist, dann ist eine Inselanlage illusorisch. Zumindest, wenn 
man diese nur partiell ins Haus bauen will für einige Stromkreise.

Matthias S. schrieb:
> Leider muss ich da durch, da ich eine Neuanlage  mit Speicher aufgebaut
> habe und dafür ist halt die Änderung der VDE bindend.

ja, das ist so. Aber nur ein reiner Zählertausch, wie für ein 
Balkonkraftwerk ausreichend, würde das keineswegs begründen. Eine 
Erweiterung der Anlage aber schon, wenn der aktuelle Zählerschrank zu 
alt ist.

von Rainer W. (rawi)


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Matthias S. schrieb:
> Ich bin gerad in der Situation einen neuen Zählerschrank installieren zu
> müssen, da sich die TAB geändert hat.

Änderungen der TAB wirken sich grundsätzlich nur auf deinen 
Zählerschrank aus, wenn an deiner Anlage irgendetwas im Argen liegt oder 
du Änderungen vornehmen willst.

Ein Bestandsschutz ist grundsätzlich immer dann als gegeben anzunehmen, 
wenn die Anlagen den zum Zeitpunkt der Errichtung, Erweiterung oder 
Änderung geltenden Normen entsprechen und keine Gefahr für Personen oder 
Sachgegenstände besteht.

von Rainer W. (rawi)


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Christian B. schrieb:
> das tut man besser nicht, denn das Auto braucht immer eine Gewisse Menge
> an Energie, um die Steuergeräte am Laufen zu halten während des
> Ladevorgangs.

Was heißt "tut man besser nicht". Technisch gibt es keinen Grund nur mit 
3,6kW zu laden. Ob es lohnt langsam zu laden oder nicht, ist eine rein 
wirtschaftliche Überlegung.

Was meinst du, welcher Leistungsanteil von den 3,6kW auf die für das 
Laden laufenden Steuergeräte entfällt?

von M. E. (engelhard)


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Michael B. schrieb:
> e-Autos lädt man zu Hause übrigens besser mit 3.6kW, man hat die Nacht
> Zeit dazu und erspart sich jede Anmeldung und teure Wallbox.

- dadurch wird dann kein eigener Solarstrom genutzt
- dadurch wird kein fremder regionaler Solarstrom genutzt, um das Netz 
zu entlasten
- dadurch werden Solaranlagen bei Überschuss abgeschaltet, obwohl sie 
Strom erzeugen könnten, dieser Strom fehlt dann
- dadurch bekommen die abgeschalteten Anlagen trotzdem Geld, was alle 
zahlen müssen
- dadurch zahlt der Nutzer etwa 6-8% mehr für Strom, weil dieser durch 
die aktiven Stueergeräte für lange Zeit unnötig verbraucht wird
- dadurch muss der Anwender ein Ladegerät mit blauem Stecker mit 3,6 kW 
kaufen, ein solches liegt keinem Auto bei
- dadurch muss der Anwender eine blaue Dose installieren
- wenn der Anwender ein vorhandenes Ladegerät mit noch weniger Leistung, 
z.B. 2,3 kW nutzen will, wird die Rechnung noch schlechter und trotzdem 
muss er seine Anlage prüfen, ob sie die 10A Dauerstrom kann
- wenn er auf die Idee kommt, mit blauer Dose zu laden und den 
vorhandenen 2,3 kW oder 3 kW Lader mit einem solchen Stecker 
auszustatten, funktioniert der Lader nicht mehr, weil im Stecker ein 
Temperatursensor ist
- 11 kW Wallboxen mitsamt fest angeschlagenem Kabel gibt es schon für 
179 €
- man muss sie nicht genehmigen lassen, nur melden
- wenn man sie nicht fest anschließt, sondern an eine 16 oder 32 A CEE 
Dose ansteckt, muss man sie nicht mal melden

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Ich betreibe im Moment meine Spiel-PV als Inselanlage. Also zwei 
Solarmodule, Laderegler, ein paar kWh Speicher und einen 5kW 
Wechselrichter. Damit das eine Inselanlage bleibt, kann man aber leider 
nicht mal einen Transferschalter einbauen. Heißt, wenn ich Solarstrom 
haben will, muss ich den Stecker dafür extra aus der Wandsteckdose 
herausziehen und in den Wechselrichter stecken.

So wird das wahrscheinlich auch bleiben, nur der PV-Generator soll noch 
deutlich wachsen. Um die Überschusseinspeisung geht es mir nicht mehr, 
aber ich möchte auch gerne an lichtschwachen Tagen noch etwas Leistung 
aus der PV bekommen, egal ob ich dann an lichtstarken Tagen 50kWh 
Überschuss habe.

von Oliver S. (oliverso)


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Christian B. schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Eine Verbindung zum Netz besteht auch dann wenn lediglich der PEN noch
>> aufgelegt ist. Auch die "Lieferung" eines Erders kann als Netzverbindung
>> gelten! Manchen Versorgern reicht ein verplombter HAK (ohne weitere
>> Verbindung zum Zähler/Anlage) andere verlangen den Rückbau bis zur
>> Straße.
>
> wenn das so ist, dann ist eine Inselanlage illusorisch. Zumindest, wenn
> man diese nur partiell ins Haus bauen will für einige Stromkreise.

An der Stelle würde ichs aber drauf ankommen lassen. Wenn die PV-Anlage 
keine Verbindung ins Netz hat, ausser PE, dann ist das eine Insel.

Oliver

von Oliver S. (oliverso)


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M. E. schrieb:
> 11 kW Wallboxen mitsamt fest angeschlagenem Kabel gibt es schon für 179
> €
> man muss sie nicht genehmigen lassen, nur melden
> wenn man sie nicht fest anschließt, sondern an eine 16 oder 32 A CEE
> Dose ansteckt, muss man sie nicht mal melden

Zwar sind 11kW Wallboxen nach wie vor nur meldepflichtig, die müssen 
aber inzwischen vom Netzbetreiber steuerbar sein.
Und für Steckdosen, die zum Anschluss einer mobilen Wallbox dienen, gilt 
das alles genauso.

Oliver

von Stefan P. (form)


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Wenn man im Haus ein Gleichstromnetz für die meisten Verbraucher (außer 
Herd und Kühlschrank) hat, das ganze an einem LiFePo4-Speicher mit 
Solar-Laderegler und Panels hängt - Darf man den Akku im Winter über ein 
Ladegerät aus dem Stromnetz aufladen, ohne Meldepflichtig zu werden?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Sobald PV-Module dranhängen: Nein. Aber ich denke, daß nichts dagegen 
spricht, einen Akku aus einer Inselanlage zu entnehmen und diesen am 
Stromnetz zu laden.

von Bauform B. (bauformb)


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Das ist doch nur noch krank. Wo ist die Grenze zu einer 
Solar-Taschenlampe? Aber noch schlimmer: Es gibt ja sogar das Gerücht 
"Ortsfeste Ernergierzeugungsanlagen sind *anschlusspflichtig*" - nicht 
nur meldepflichtig.

von Jens K. (jensky)


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Das Hauptproblem um eine Inselanlage als solche anerkannt zu bekommen 
ist die komplette Trennung zwischen Versorger und Hausstrom.

Einige findige Bastler haben einen Trennschalter eingebaut, welcher die 
Phase vom Stromnetz trennt. Gilt dann aber dennoch nicht als Insel, da 
es in dieser Zeit einen Netzanschluss hat. Selbst das Synchronisieren 
auf 50 Hz wäre somit untersagt. Im PV-Forum hat einer einen Trick 
angewendet und die Synchronisation über LWL gemacht. Es wird auch vieles 
falsch interpretiert. Einige denken, wenn ihr Gebäude einen halben Meter 
über der Straße liegt und ein paar Bäume gepflanzt sind, gilt das als 
Insel. Ich habe z.b. Victron WR (Multiplus 3), welche eine interne 
Umschaltung haben. Fällt der Strom aus, wirken sie auf der Sekundärseite 
wie eine fette USV. Sie laden auch die Akkus wenn keine Netzverbindung 
herrscht. Überschuss nach dem Vollanden geht natürlich nur dann ins 
Netz, wenn eine Verbindung besteht. Und daran denken: der Versuch der 
Netzanbieter einen einen Einspeisevertrag unter zu jubeln ist nach wie 
vor Geschäftspraktika.

von Matthias S. (mat-sche)


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Michael B. schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> Leider muss ich da durch, da ich eine Neuanlage  mit Speicher aufgebaut
>> habe und dafür ist halt die Änderung der VDE bindend. Schau mal in die
>> VDE-AR-N 4105 rein...... Und lt. meines VNB kann ich keine Neuanlage,
>> auch wenn es eine Erweiterung meiner Altanlage ist, in dem Zustand
>> weiter ausbauen.
>
> Ja und Nein.
>
> Natürlich muss das neu aufgebaute den aktuellen Vorschriften genügen.
>
> Und wenn du eine Einspeisung oberhalb des Balkonkraftwerks willst, muss
> der Weg vom Wechselrichter bis zum Einspeisezähler neu sein.
>
> Natürlich dürfte die alte Verbracherinstallation so bleiben wie sie war.
>
Ja genau! Aber das war ja nicht gegenstand dieses Diskurs.
Ich habe einen neuen Zählerschrank einbauen müssen, um genau die 
Steuerbarkeit und Deutschland 4.0 ;D genüge zu tuen, alte Elektrik 
bleibt weiterhin so wie sie ist :)
MAT

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Es gibt ja sogar das Gerücht "Ortsfeste Ernergierzeugungsanlagen
> sind *anschlusspflichtig*"
Das ist aber nur ein Gerücht und mit ein wenig Logik zu entkräften. Oder 
wer will mich dazu zwingen, meine privat betriebene PV an ein 
VNB-Stromnetz anzuschließen?

> Einige findige Bastler haben einen Trennschalter eingebaut [..]
Das zählt als Verbindung mit dem Stromnetz, auch wenn durch den 
Trennschalter niemals eine Verbindung zwischen Inselnetz und Stromnetz 
hergestellt werden kann. Allein die Tatsache, daß die Drähte der 
Inselanlage in einem Trennschalter stecken, der auf der anderen Seite 
auch mit dem Stromnetz verbunden ist, reicht aus damit es keine 
Inselanlage mehr ist.

> interne Umschaltung
Das Gleiche in Grün, ist keine Inselanlage.

von Matthias S. (mat-sche)


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Jens K. schrieb:
> Das Hauptproblem um eine Inselanlage als solche anerkannt zu bekommen
> ist die komplette Trennung zwischen Versorger und Hausstrom.

NEIN!
siehe weiter OBEN! Inselanlae geht vor dem Gesetzgeber nur wenn kein VNB 
Anschluss in dem Haus existiert!
Nach VDE stimmt das obige, es muss ein physische Trennenung geben und 
das geht auch mit Handtrenner. Diese gibt es auch schon fertig 
verdrahtet für die Funktion!
Aber wozu ein Inselsystem, das will man doch nur machen, um den 
Sachverhalt der Gesetze und der VDE ect. zu umgehen.
Alles andere macht keinen Sinn in Bezug auf Inselsystem!

von Oliver S. (oliverso)


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Matthias S. schrieb:
> Inselanlae geht vor dem Gesetzgeber nur wenn kein VNB Anschluss in dem
> Haus existiert!

Nein, das tut er nicht.

Es gibt eine Auslegung des Begriffs "Inselanlage" durch die BNA, die das 
so sieht (bzw. sogar so, dass gar kein Anschluss auf dem Grundstücksein 
darf), die hat aber keinen Gesetzescharakter.

Blöd ist nur, dass eine gegenteilige Meinung im Ernstfall bis zu einem 
höherinstanzlichen Urteil durchgefochten werden müsste.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (mat-sche)


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Stefan P. schrieb:
> Darf man den Akku im Winter über ein
> Ladegerät aus dem Stromnetz aufladen, ohne Meldepflichtig zu werden?

Das ist eine Frage der Leistung des Ladegerätes mit dem es Lädt und die 
Größe des Akkus, ob nun AC oder DC und ob dies im DAuerbetrieb betrieben 
wird. Ab einer bestimmten kW Wert ist es auch Meldepflichtig.

von Matthias S. (mat-sche)


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Oliver S. schrieb:
> Blöd ist nur, dass eine gegenteilige Meinung im Ernstfall bis zu einem
> höherinstanzlichen Urteil durchgefochten werden müsste.

Genau das ist es, es mag keinen Gesetzescharakter haben aber Dein 
Energieunternehmen hat den längeren Hebel und das muss jeder für sich 
selber entscheiden...

von Udo S. (urschmitt)


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Die Diskussion ist ziemlich müßig.
Eine Inselanlage braucht man nur wenn man ein Mökki im finnischen 
Hinterland hat, oder ein Gartengrundstück weitab von vorhandener 
Elektroinfrastruktur.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Bauform B. schrieb:
> Es gibt ja sogar das Gerücht
> "Ortsfeste Ernergierzeugungsanlagen sind *anschlusspflichtig*" - nicht
> nur meldepflichtig.

irgendwelche Zwänge muss man den Menschen ja auferlegen,
wenn denn immer öfter schon keine Kamine mehr gekehrt werden müssen.

von Michael B. (laberkopp)


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.● Des|ntegrator ●. schrieb:
> Bauform B. schrieb:
>> Es gibt ja sogar das Gerücht
>> "Ortsfeste Ernergierzeugungsanlagen sind anschlusspflichtig" - nicht
>> nur meldepflichtig.
>
> irgendwelche Zwänge muss man den Menschen ja auferlegen,
> wenn denn immer öfter schon keine Kamine mehr gekehrt werden müssen.


Die Pflicht besteht auf Seiten der Netzbetreiber, nicht dem 
Energieanlagenbetreiber.

Man nennt es auch Netzanschlussbegehren, um eben den erzeugten Strom 
einspeisen und verkaufen zu können.

Aber es simd immer die Dümmsten, die fake news verbreiten.

von Thomas (kosmos)


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Mit einen 1-0-2 Umschalter verbindest du keine Insel mit dem Netz 
sondern du steckst die Verbraucher um, also vom Netz auf die Insel.

Ruf einfach beim Betreiber an und frag nach dem Formular um deine 
Inselanlage des Gartenhäuschens anzumelden welche keine physische 
Verbindung zum Stromnetz hat und staune was die sagen werden.

von Kay-Uwe R. (dfias)


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Ist ein solarbetriebener Parkautomat eine Inselanlage? Wo liegt die 
Bagatellgrenze?

von H. H. (hhinz)


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Kay-Uwe R. schrieb:
> Ist ein solarbetriebener Parkautomat eine Inselanlage?

Auf Norderney schon.

von Matthias S. (mat-sche)


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H. H. schrieb:
> Auf Norderney schon.

:D :D :D

Der war mal wieder gut!
Und nun gut in diesem Gewurschtel, wurde doch schon alles gesagt ;D

von Klaus (feelfree)


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Matthias S. schrieb:
> wurde doch schon alles gesagt

aber noch nicht von Allen!

von Hardy F. (hflor)


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Oliver S. schrieb:
>
> Zwar sind 11kW Wallboxen nach wie vor nur meldepflichtig, die müssen
> aber inzwischen vom Netzbetreiber steuerbar sein.

Wo steht das? Gilt das nicht nur wenn Du die Vergünstigung nach §14 EnWG 
haben möchtest?
Deinen E-Herd mußt Du doch auch nicht steuerbar machen …

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Das Erwachen gibt es erst, wenn die Pflichtversicherungen fuer das 
Häuschen abgeschlossen werden müssen.

von Thomas R. (thomasr)


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An anderer Stelle hatte ich schon einmal vorgeschlagen die 
Versorgungslücke im Winter durch ein rückspeisefähiges E-Fahrzeug zu 
erschlagen. Mein AG schenkt mir den Ladestrom immer noch für €0,20/kWh 
und ist nur 35 Minuten bzw. 30km entfernt. Mit einem genügend großen 
Fahrzeugspeicher kann ich den Strom "im Eimer" nach Hause tragen und 
dort in die 24kWh Hausbatterie einspeisen.

Wenn das "jeder" machen würde könnte man sich den Netzausbau auf 
Straßenebene sparen ;-)

von Lu (oszi45)


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Heinz R. schrieb:
> Inselanlagen werden ja immer mehr zum Thema

Es ist ein Unterschied, ob man als Politiker mit Sonne im Herzen denkt
oder selbst eine Solaranlage hat.

von Oliver S. (oliverso)


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Hardy F. schrieb:
> Oliver S. schrieb:
>>
>> Zwar sind 11kW Wallboxen nach wie vor nur meldepflichtig, die müssen
>> aber inzwischen vom Netzbetreiber steuerbar sein.
>
> Wo steht das? Gilt das nicht nur wenn Du die Vergünstigung nach §14 EnWG
> haben möchtest?

Das steht in §14 EnWG. Du musst den nur richtig lesen.
Details dann bei der BNA.

Oliver

von Hardy F. (hflor)


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Oliver S. schrieb:
> Hardy F. schrieb:
>> Oliver S. schrieb:
>>>
>>> Zwar sind 11kW Wallboxen nach wie vor nur meldepflichtig, die müssen
>>> aber inzwischen vom Netzbetreiber steuerbar sein.
>>
>> Wo steht das? Gilt das nicht nur wenn Du die Vergünstigung nach §14 EnWG
>> haben möchtest?
>
> Das steht in §14 EnWG. Du musst den nur richtig lesen.
> Details dann bei der BNA.
>
> Oliver

Warum soll der §14 gelten, wenn ich dem Netzbetreiber den Anschluss 
einer Wallbox melde?

von Heinz R. (heijz)


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Lu schrieb:
> Es ist ein Unterschied, ob man als Politiker mit Sonne im Herzen denkt
> oder selbst eine Solaranlage hat.

ich habe eine

so wild ist das mit dem Schnee nicht - eher mit den kurzen Tagen
Aber wir haben z.B. den kompletten April kostenlos geheizt (Investition 
aussen vor)

von Kay-Uwe R. (dfias)


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Klaus schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> wurde doch schon alles gesagt
> aber noch nicht von Allen!
Und wer ist dieser Allen?

von Thomas R. (thomasr)


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Heinz R. schrieb:
> Lu schrieb:
>> Es ist ein Unterschied, ob man als Politiker mit Sonne im Herzen denkt
>> oder selbst eine Solaranlage hat.
>
> ich habe eine
>
> so wild ist das mit dem Schnee nicht - eher mit den kurzen Tagen
> Aber wir haben z.B. den kompletten April kostenlos geheizt (Investition
> aussen vor)

Kommt doch wohl sehr auf die Anlage an? Hier geht der Schnee sehr lange 
nicht weg, außer es taut.

: Bearbeitet durch User
von Oliver S. (oliverso)


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Hardy F. schrieb:
> Oliver S. schrieb:
>> Hardy F. schrieb:
>>> Oliver S. schrieb:
>>>>
>>>> Zwar sind 11kW Wallboxen nach wie vor nur meldepflichtig, die müssen
>>>> aber inzwischen vom Netzbetreiber steuerbar sein.
>>>
>>> Wo steht das? Gilt das nicht nur wenn Du die Vergünstigung nach §14 EnWG
>>> haben möchtest?
>>
>> Das steht in §14 EnWG. Du musst den nur richtig lesen.
>> Details dann bei der BNA.
>>
>> Oliver
>
> Warum soll der §14 gelten, wenn ich dem Netzbetreiber den Anschluss
> einer Wallbox melde?

Weil der wie jedes Gesetz einfach immer gilt?
Es ist ganz einfach: §14a überträgt der BNA die Aufgabe, die 
Ausgestaltung der Steuerungsbedingungen festzulegen. Und die BNA hat 
festgelegt, das bei allen ab Anfang 2024 in Betrieb genommenen 
Wallboxen, Wärmepumpen, Ladegeräten, und was sonst noch so im §14a 
aufgeführt ist, die mehr als 4,2kW Anschlußleistung haben, die 
Steuerbarkeit verpflichtend ist.
Da das natürlich erst seit mehr als einem Jahr gilt, hat’s halt noch 
immer nicht jeder mitbekommen.

Mit dem Solarspitzengesetz sind dann Feb 2025 auch noch PV-Anlagen 
dazugekommen.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Heinz R. (heijz)


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Oliver S. schrieb:
> Und die BNA hat
> festgelegt, das bei allen ab Anfang 2024 in Betrieb genommenen
> Wallboxen, Wärmepumpen, Ladegeräten, und was sonst noch so im §14a
> aufgeführt ist, die mehr als 4,2kW Anschlußleistung haben, die
> Steuerbarkeit verpflichtend ist.

Und genau da geht der Quatsch doch weiter:

- meine Wallbox kann zwar 11kW, aber mein Auto nur 3,7kW - also klemm 
ich nur eine Phase an?

- Meine Wärmepumpe ist über diesem Wert - sofern der Heizstab 
mitgerechnet wird
Dieser wird eh nie benutzt, also nicht anschließen?
Sie meckert wenn nicht angeschlossen - also stell ich im Menü auf 
"Einsatz erst ab -20°"  - wer verplombt jetzt das Menü?

Die vorhandene,ordentlich angemeldete, vom Staat finanzierte Wallbox - 
sie hätten sie steuern können wenn sie selber das Kabel hierfür verlegt 
hätten - mitlerweile haben sie kein Recht mehr in meinem Haus Kabel 
hierfür zu verlegen

von Thomas R. (thomasr)


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Schon lustig was die Leute alles so treiben um den rechtlichen Vorgaben 
nicht folgen zu müssen ;-)

Hier hat doch tatsächlich jemand versucht sein Oberflächenwasser 
("Regenwasser") in einer Zisterne zu sammeln und selbst zu nutzen ohne 
es in die vorhandene Trennkanalisation einzuleiten.

Nutzen darf er es zwar aber der Überlauf der Zisterne muß an die 
Kanalisation angeschlossen werden. Man streitet sich nun um die fälligen 
Gebühren (sonst per m² versiegelter Fläche ermittelt; jetzt wird aus dem 
Oberflächenwasser mit Einleitung zum günstigen Tarif aber Schmutzwasser 
zu einem deutlich höheren Tarif)

Merke: solche Regelungen sind sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich, 
sicherlich auch von VNB zu VNB.

von Le X. (lex_91)


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Heinz R. schrieb:
> meine Wallbox kann zwar 11kW, aber mein Auto nur 3,7kW - also klemm ich
> nur eine Phase an?

Wäre eine Möglichkeit.


> Meine Wärmepumpe ist über diesem Wert - sofern der Heizstab mitgerechnet
> wird
> Dieser wird eh nie benutzt, also nicht anschließen?
> Sie meckert wenn nicht angeschlossen - also stell ich im Menü auf
> "Einsatz erst ab -20°"  - wer verplombt jetzt das Menü?

Bestand.

von Udo S. (urschmitt)


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Dieter D. schrieb:
> Das Erwachen gibt es erst, wenn die Pflichtversicherungen fuer das
> Häuschen abgeschlossen werden müssen.

Ich habe gehört demnächst muss man sich gegen Fake News und dummes 
Gelaber pflichtversichern.

von Udo S. (urschmitt)


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Thomas R. schrieb:
> Nutzen darf er es zwar aber der Überlauf der Zisterne muß an die
> Kanalisation angeschlossen werden.

Muss sie nicht. Wenn genügend Sickerfläche da ist muss ich das hier in 
Nordbaden nicht machen.

von Hardy F. (hflor)


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Oliver S. schrieb:

> Weil der wie jedes Gesetz einfach immer gilt?
> Es ist ganz einfach: §14a überträgt der BNA die Aufgabe, die
> Ausgestaltung der Steuerungsbedingungen festzulegen. Und die BNA hat
> festgelegt, das bei allen ab Anfang 2024 in Betrieb genommenen
> Wallboxen, Wärmepumpen, Ladegeräten, und was sonst noch so im §14a
> aufgeführt ist, die mehr als 4,2kW Anschlußleistung haben, die
> Steuerbarkeit verpflichtend ist.

Warum werden dann immer noch Wallboxen mit 11KW ohne 
Steuerungsmöglichkeit verkauft?
Die müßten doch dann in D verboten sein.

Hardy

z.B. diese: 
https://www.energieloesung.de/p/heidelberg-amperfied-wallbox-home-eco-mit-typ-2-ladekabel-bis-11-kw_11217.1

: Bearbeitet durch User
von Lu (oszi45)


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Wahrscheinlich Ersatz für bestehende?

von Hardy F. (hflor)


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Lu schrieb:
> Wahrscheinlich Ersatz für bestehende?

Nein, die o.g. steht extra "§14a konform", sie hat aber keinen 
Steuereingang.

von Michael B. (laberkopp)


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Hardy F. schrieb:
> Wo steht das?

In deiner TAR deines Netzbetreibers

> Gilt das nicht nur wenn Du die Vergünstigung nach §14 EnWG
> haben möchtest?

Nein. Aber das macht der Elektriker für dich, wenn du ihn, wie 
gesetzlich vorgesehen, zum Festanschluss von solchen Verbrauchern 
"dicker als 16A mit Schuko" engagierst.

Du siehst, auch wenn du glaubst du wüsstest alles und könntest alles, 
auch auf Gesetze scheissen: du weisst es eben nicht.

> Deinen E-Herd mußt Du doch auch nicht steuerbar machen …

Der liegt unter der Meldegrenze. Durchlauferhitzer liegen drüber.

von Michael B. (laberkopp)


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Udo S. schrieb:
> Ich habe gehört demnächst muss man sich gegen Fake News und dummes
> Gelaber pflichtversichern.

Dieters Unsinn versichert dir keiner, das ist nicht mal fahrlässiger 
Unsinn sondern Unsinn mit Vorsatz.

: Bearbeitet durch User
von Heinz R. (heijz)


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Hardy F. schrieb:
> Warum werden dann immer noch Wallboxen mit 11KW ohne
> Steuerungsmöglichkeit verkauft?
> Die müßten doch dann in D verboten sein.

muss dann halt ein Schütz davor...

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> ber wozu ein Inselsystem, das will man doch nur machen, um
> den Sachverhalt der Gesetze und der VDE ect. zu umgehen.
Sorry aber das ist Blödsinn. Der VNB kann mir verbieten, eine 
Solaranlage an seinem Netz zu betreiben, wenn ich an meiner elektrischen 
Anlage in einer Mietbude nichts verändern kann bzw. die Kosten dafür 
nicht übernehmen will. Wenn der VNB mir erlauben würde, die Anlage 
einfach an drei freie 16A LSS in meiner Altbestands-Verteilung 
anzuklemmen und am Zählerplatz einen Zweirichtungszähler installiert, 
dann würde ich die Anlage auch netzgekoppelt betreiben und der VNB kann 
den Überschuss gerne haben.

Aber ich lasse mir nicht vom VNB verbieten, eine Solaranlage zu 
betreiben. Deswegen ohne Verbindung zum Stromnetz als Inselanlage, auch 
wenn sie auf dem Dach steht und mehrere kWp Leistung bekommen soll. Das 
dient nicht dazu, Gesetze zu umgehen, sondern ganz im Gegenteil, um 
Gesetze einzuhalten. Anders kann ich hier halt keine PV betreiben.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Michael B. schrieb:
> Dieters Unsinn versichert dir keiner, das ist nicht mal fahrlässiger
> Unsinn sondern Unsinn mit Vorsatz.

Ja, es ist wichtig, eine Photovoltaikanlage bei der Gebäudeversicherung 
zu melden.

Wenn die Anlage ans Netz geht, geht die Versicherung von zulaessigen 
vorschriftenkonformen Anlageninstallationen aus.

Bei Inselanlagen wollen diese haeufig die Rechnungen mit Angebot der 
installierenden Firma haben.

von H. H. (hhinz)


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Michael B. schrieb:
> Dieters Unsinn versichert dir keiner, das ist nicht mal fahrlässiger
> Unsinn sondern Unsinn mit Vorsatz.

Und das ist auch ohne Versicherung völlig sicher so.

von Oliver S. (oliverso)


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Hardy F. schrieb:
> Nein, die o.g. steht extra "§14a konform", sie hat aber keinen
> Steuereingang.

Doch, hat sie. Der kann zwar nur An/Aus, aber das reicht aus.

Oliver

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Kay-Uwe R. schrieb:
> Ist ein solarbetriebener Parkautomat eine Inselanlage? Wo liegt die
> Bagatellgrenze?

Du willst doch nicht öffentliche Einrichtungen
mit denen von Privatleuten über einen Kamm scheren?

Das käme ja einer Gleichbehandlung gleich.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Ist ein solarbetriebener Taschenrechner eine Inselanlage? Ganz ehrlich, 
wenn sie mit solchen Regelungen kommen, so daß man Inselanlagen anmelden 
und ggf. sogar noch was dafür zahlen soll oder der VNB den Betrieb von 
Inselanlagen verbieten könnte (damit man schön deren Strom abnehmen 
muss, würden die natürlich nie niemals machen...) dann melde ich den 
Taschenrechner auch ganz frech an.

von Christian B. (luckyfu)


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Rainer W. schrieb:
> Was heißt "tut man besser nicht". Technisch gibt es keinen Grund nur mit
> 3,6kW zu laden. Ob es lohnt langsam zu laden oder nicht, ist eine rein
> wirtschaftliche Überlegung.

physiktechnisch gibt es keinen Grund, das stimmt, kostentechnisch aber 
schon. Hab ich ja bereits geschrieben. Man nimmt hierfür einen Wert von 
250W an, die die Ladeelektronik und Batterietemperaturmanagement 
(Kühlung) benötigen. Wenn ich also 10h mit 3,5kW lade, habe ich 2,5kWh 
allein dafür verbraten, laden zu können. Bei einem 77kWh Akku müsste ich 
damit 20h laden, um den annähernd von leer auf voll zu bekommen. Würde 
dann 5kWh rein für die Ladeverluste bedeuten. Wenn man jedoch mit 11kW 
lädt, ist man nach knapp 8h fertig und hat somit vielleicht nur 2kWh an 
Ladeverlusten verursacht. Macht effektiv 3kWh gespartem Stroms. Bei 
Kosten von 32cent sind das schon fast 1 Euro.

Oliver S. schrieb:
> Zwar sind 11kW Wallboxen nach wie vor nur meldepflichtig, die müssen
> aber inzwischen vom Netzbetreiber steuerbar sein.

so steht es im Gesetz, ja. Allerdings gibt es keinerlei Technische 
Vorgaben, wie das ausgeführt werden soll... Wie auch, man hat die 
notwendige Technik dafür noch nicht. Jedenfalls mein VNB.

Jens K. schrieb:
> Einige findige Bastler haben einen Trennschalter eingebaut, welcher die
> Phase vom Stromnetz trennt. Gilt dann aber dennoch nicht als Insel, da
> es in dieser Zeit einen Netzanschluss hat. Selbst das Synchronisieren
> auf 50 Hz wäre somit untersagt.

wobei sich die Frage stellt: Wieso muss ein Inselnetz mit dem normalen 
VNB Netz synchron laufen? Mit 50Hz ja, aber wieso synchron?

Hardy F. schrieb:
> Deinen E-Herd mußt Du doch auch nicht steuerbar machen …

Weil man einfach davon ausgeht, dass du mit dem Kochen auf höchster 
Stufe nach 10 Minuten fertig bist und dann herunterdrehst, bevor alles 
zu Kohle verbrennt. So ein Auto kann aber bequem auch mal über 5 Stunden 
die volle Leistung der Wallbox abfragen. Das ist eben der Unterschied.

von Le X. (lex_91)


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Ben B. schrieb:
> so daß man Inselanlagen anmelden
> und ggf. sogar noch was dafür zahlen soll oder der VNB den Betrieb von
> Inselanlagen verbieten könnte (damit man schön deren Strom abnehmen
> muss, würden die natürlich nie niemals machen...)

Dann ziehs halt einfach durch und bau dir eine richtige Insel.
Melde deinen Strom ab, kappe die Leitung zum HAK, lebe autark. Mit allen 
Vor- und Nachteilen.

Hier im Forum wird aber nie nach richtigen Inseln gefragt.
Hier gehts immer nur um Lösungen, wie man seine selbstgehäkelte 
Bastelbilliganlage doch irgendwie ans Netz des VNB kriegt.
Freibaumelnde CEE-Stecker am Zählerschrank, Lastumschalter, 
Wechselrichter mit 2. Ausgang für die "Insel" usw.

Wenn du die Vorteile einer stabilen, zuverlässigen Energieversorgung 
durch den VNB haben willst dann spiel gefälligst nach den Regeln.

Ben B. schrieb:
> Ist ein solarbetriebener Taschenrechner eine Inselanlage? [...] dann
> melde ich den Taschenrechner auch ganz frech an.
Sag mal, wie alt bist du eigentlich? Statt hier so kindischen 
Ätschibätsch-Schmarrn abzusondern, schau doch einfach in die TAB oder 
einfach nur auf die Homepage deines VNB.
Meiner (Bayernwerk) listet da sauber auf was ein steuerbarer Verbraucher 
nach §14 EnWG ist bzw. was ein meldepflichtiger Verbraucher nach §19 NAV 
ist.
Wann eine Erzeugeranlage meldepflichtig ist steht in der TAB.

Hint: ein Taschenrechner ist, bei haushaltsüblichen Leistungen, weder 
melde- noch genehmigungspflichtig und muss auch nicht abregelbar sein.
Bei einem Rechenzentrum mag das anders aussehen.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Hast Du 'ne Ahnung was ich für einen Taschenrechner habe.

Übrigens, ich will meine PV gar nicht mehr an das VNB-Netz 
anschließen. Ich denke, daß ich mit einer Inselanlage mit etwas Speicher 
wunderbar zurecht komme. Die TAB brauche ich mir gar nicht durchzulesen, 
die werden niemals erlauben, daß ich eine PV auf eine Altanlage 
aufsetze, indem ich sie einfach nur an drei (vorhandene) freie 16A LSS 
anschließen lasse. Die bekämpfen PV doch wo sie können, sie würden das 
auch hier tun und man macht es ihnen damit viel zu einfach, irgendwas zu 
fordern, was an meinem Standort einfach nicht realisierbar ist.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Ben B. schrieb:
> dann melde ich den Taschenrechner auch ganz frech an.

Und die vielen Solarlampen im Garten der Nachbarn melde ich dann auch 
ganz frech an. ;)

von Thomas R. (thomasr)


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Udo S. schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Nutzen darf er es zwar aber der Überlauf der Zisterne muß an die
>> Kanalisation angeschlossen werden.
>
> Muss sie nicht. Wenn genügend Sickerfläche da ist muss ich das hier in
> Nordbaden nicht machen.

Das war doch ausdrücklich zur Verdeutlichung daß solche Regelungen sehr 
stark von der Gegend/Land/Gemeinde abhängen bzw. im konkreten Fall vom 
Versorger!? Klar kann das in Nordbaden bzw. einer bestimmten Gemeinde 
dort wieder anders sein.

: Bearbeitet durch User
von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Und die vielen Solarlampen im Garten der Nachbarn
> melde ich dann auch ganz frech an. ;)
Jede für sich alleine, sind ja schließlich alles einzelne 
Inselnetzanlagen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Ben B. schrieb:
> Jede für sich alleine,

Na klar, war auch so gedacht.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Es dachte sich ein Bauer, als das Dache einer Scheune auf seinen Feldern 
vom Hagel getroffen wurde, er nehme zum Austauschen die Ziegel vom Dach 
und mache ein paar uebrige Panele als Indachmontage drauf.

Eines laedt einen Akku fuers Licht. Die anderen machen nichts.
Und jeder dachte das interessiert nicht.
Bis das sah ein spazierender Wicht.
Der meinte das sei seine Pflicht.
Als Policenverkaeufer koenne er anders nicht.
So ein Baeuer hats schwer, oder nicht.
So, nun geht ins Bett, oder bricht.

von Kay-Uwe R. (dfias)


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Le X. schrieb:
> Hint: ein Taschenrechner ist, bei haushaltsüblichen Leistungen, weder
> melde- noch genehmigungspflichtig und muss auch nicht abregelbar sein.
> Bei einem Rechenzentrum mag das anders aussehen.
Meinst du, dass man diese Maschinchen hier abregeln kann?
https://blockchainwelt.de/bitcoin-mining/

von Rainer W. (rawi)


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Thomas R. schrieb:
> Hier hat doch tatsächlich jemand versucht sein Oberflächenwasser
> ("Regenwasser") in einer Zisterne zu sammeln und selbst zu nutzen ohne
> es in die vorhandene Trennkanalisation einzuleiten.
>
> Nutzen darf er es zwar aber der Überlauf der Zisterne muß an die
> Kanalisation angeschlossen werden.

Wieso kann er den Überlauf nicht versickern lassen? Dafür gibt es 
etliche Möglichkeiten.
DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 
100

: Bearbeitet durch User
von Kay-Uwe R. (dfias)


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Rainer W. schrieb:
> Wieso kann er den Überlauf nicht versickern lassen? Dafür gibt es
> etliche Möglichkeiten.
Das sind regionale Vorschriften. Bei mir ist die Versickerung von max. 
25 m² versiegelter Fläche (Dach) je Schacht zulässig. Bei größerer 
Fläche und Auffangmöglichkeiten muss ein Überlauf ans Netz angeschlossen 
werden. Dafür zahlt man auch nur anteilig (glaub 10 %) für die 
Entwässerung je angefangene 10 m². Es geht wohl um die Zuverlässigkeit 
des Systems. Nicht, dass du plötzlich dein Auto gegen einen Kahn 
tauschen musst.

von H. H. (hhinz)


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von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


Angehängte Dateien:

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> Nicht, dass du plötzlich dein Auto
> gegen einen Kahn tauschen musst.
Achso, nun weiß ich endlich, wie solche Bilder zustande kommen. Da waren 
also nicht genug Regentonnen-Überläufe vom Dach an das 
Regenwasser-Kanalnetz angeschlossen... verstehe.

von Andrea B. (stromteam)


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Wie sieht es mit einer USV mit Akku Vorrangnutzung aus?
Also solange der Akku Energie liefert wird der Akku genutzt.
z.B. 
https://www.ective.de/wechselrichter/tsi-serie/tsi-15-1500w-24v-wechselrichter 
im ECO-Modus.

Wie sieht es mit Campingplätzen aus bei denen Wohnmobile mit 
Solarpanelen am 230V Netz angeschlossen werden dürfen?

Zum Glück können meine Haare nicht mehr grau werden.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Andrea B. schrieb:
> Wie sieht es mit Campingplätzen aus bei denen Wohnmobile mit
> Solarpanelen am 230V Netz angeschlossen werden dürfen?

mach doch einfach!

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Wie sieht es mit einer USV mit Akku Vorrangnutzung aus?
> Also solange der Akku Energie liefert wird der Akku genutzt.
> [Ective TSI 1500W 24V ] Wechselrichter im ECO-Modus.
Das ist keine USV wie ich sie verstehe. Aber man könnte das auch mit 
"normalen" USVs machen, die können meistens einen manuellen Akkutest. 
Wenn man den startet, leeren sie den Akku über die Last und laden ihn 
anschließend neu auf. Nicht so wirklich gut steuerbar, aber evtl. 
trotzdem nutzbar, vor allem wenn man einen manuellen Bypass-Schalter 
hat. Ab einer bestimmten Größe muss man USVs wohl anmelden, müsste man 
mal googeln welche Grenzen dafür zählen.

> Wie sieht es mit Campingplätzen aus bei denen Wohnmobile mit
> Solarpanelen am 230V Netz angeschlossen werden dürfen?
Sowas gilt ja als nicht ortsfest, keine Ahnung, ob dann irgendwelche 
TAB-Regelungen zählen.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Andrea B. schrieb:
> Wie sieht es mit Campingplätzen aus ...

Steht in der "Hausordnung" des Campingplatzes. In der Regel wird davon 
ausgegangen, dass die Solarpanels direkt die Akkus versorgen und die 
Geräte auf Netzversorgung umgeschaltet wurden, wenn an die 230V 
angeschlossen wurde.

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