Forum: Haus & Smart Home Ein Balkonkraftwerk für mehrere Wohnungen?


von Kolja L. (kolja82)


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Moin,

es stellte sich uns gerade die Frage, ob es möglich ist, den Strom von 
einem (oder mehreren) Balkonkraftwerk auf mehr als eine Wohnung zu 
verteilen.

Vorhanden ist ein MFH mit 4 Wohnungen, aber weder Platz noch Bedarf 
reicht aus für eine Anlage pro Wohnung.

Danke und Gruß

Kolja

von Troll A. (trollator)


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Regelmäßig umstecken.

von Ralf X. (ralf0815)


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Troll A. schrieb:
> Regelmäßig umstecken.

Einer bekommt den Tagstrom, der andere den Nachtstrom..😁

von Udo S. (urschmitt)


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Kolja L. schrieb:
> Vorhanden ist ein MFH mit 4 Wohnungen, aber weder Platz noch Bedarf
> reicht aus für eine Anlage pro Wohnung.

ganz einfach. Baut den Hauptzählerkasten so um, dass ihr nur noch einen 
Zähler (und einen Tarif beim Versorger) habt, und rechnet untereinander 
mit "privaten" Unterzählern ab.
Dann spart ihr dreimal Grundgebühr und kommt ggf. in einen günstigeren 
Tarif weil ihr mehr abnehmt.

Geht solange gut bis eine Partei aus und eine neue einzieht und die quer 
schießt.

von Oliver S. (oliverso)


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Kolja L. schrieb:
> es stellte sich uns gerade die Frage, ob es möglich ist, den Strom von
> einem (oder mehreren) Balkonkraftwerk auf mehr als eine Wohnung zu
> verteilen.

Strom, der nicht direkt in der einen Wohnung verbraucht wird, verteilt 
sich ganz von alleine auf die anderen. Dazu muss man gar nichts tun ;)

Oder was genau war deine Frage? ;)

Oliver

von John P. (brushlesspower)


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Kolja L. schrieb:
> es stellte sich uns gerade die Frage, ob es möglich ist, den Strom von
> einem (oder mehreren) Balkonkraftwerk auf mehr als eine Wohnung zu
> verteilen.

möglich ja. Alle Panele speisen einen Akku. Und 4 Wechselrichter 
versorgen die 4 Wohnungen.

von Rainer W. (rawi)


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Oliver S. schrieb:
> Strom, der nicht direkt in der einen Wohnung verbraucht wird, verteilt
> sich ganz von alleine auf die anderen. Dazu muss man gar nichts tun ;)

Wohin der Strom wirklich fließt, hängt davon ab, wie die Phasen im Haus 
auf die Wohnungen verteilt sind. Alles andere passiert über die 
Bilanzierung in der Abrechnung.

von Jörg K. (joergk)


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John P. schrieb:
> möglich ja. Alle Panele speisen einen Akku. Und 4 Wechselrichter
> versorgen die 4 Wohnungen.

Sollte man aber nur mit potentialgetrennten Wechselrichtern machen (die 
üblichen Mikro-WR sind das, die großen WR nicht). Sonst knallt das.

Aber ob sich das lohnt?

von Udo S. (urschmitt)


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John P. schrieb:
> möglich ja. Alle Panele speisen einen Akku. Und 4 Wechselrichter
> versorgen die 4 Wohnungen.

Dann kann er auch gleich 4 Paneele und 4 passende Mikrowechselrichter 
nehmen.

von Troll A. (trollator)


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Kolja L. schrieb:
> Vorhanden ist ein MFH mit 4 Wohnungen, aber weder Platz noch Bedarf
> reicht aus für eine Anlage pro Wohnung.

Was ist denn mit dem Dach? Ein Balkonkraftwerk muss entgegen dem Namen 
ja nicht zwingend an einem Balkon montiert werden.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Da würde ich eher was über ein Mieterstromkonzept machen. Also eine 
richtig große PV-Anlage, die allen zugute kommt und alle gleichermaßen 
versorgt, bzw. man müsste sich als Vermieter schlau machen, inwieweit 
man in so einem Haus eine PV betreiben und den Strom an die Mieter 
verkaufen kann.

Für Balkon-PV gilt, eine PV mit maximal 800W Wechselrichterleistung und 
2kWp Modulleistung pro Anschluss, also pro Zähler. Aber die Module 
könnte man schon direkt nebeneinander z.B. auf die Garage montieren, man 
muss dann nur die Verdrahtung 4fach einzeln ausführen, so daß hinter 
jedem Zähler ein eigener 800W Wechselrichter sitzt, der keine Verbindung 
mit den anderen drei Anlagen hat.

Sowas wie eine große PV, die aus einem großen Akku 4 
Balkonanlagen-Wechselrichter speist, dürfte verboten sein bzw. zählt 
nicht als Balkon-PV.

von John P. (brushlesspower)


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Udo S. schrieb:
> John P. schrieb:
>> möglich ja. Alle Panele speisen einen Akku. Und 4 Wechselrichter
>> versorgen die 4 Wohnungen.
>
> Dann kann er auch gleich 4 Paneele und 4 passende Mikrowechselrichter
> nehmen.

Nicht wenn nur für 3 Panele Platz ist.
So habe ich den TO verstanden.

Ob das Sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage.

Ben B. schrieb:
> Sowas wie eine große PV, die aus einem großen Akku 4
> Balkonanlagen-Wechselrichter speist, dürfte verboten sein bzw. zählt
> nicht als Balkon-PV.

Sicher?
Solange die PV maximal 2000W Modulleistung hat?
Und jeder einzelne Wechselrichter nur 800W?
Oder ganz Streng jeder WR nur 200W?

von Udo S. (urschmitt)


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John P. schrieb:
> Sicher?
> Solange die PV maximal 2000W Modulleistung hat?
> Und jeder einzelne Wechselrichter nur 800W?
> Oder ganz Streng jeder WR nur 200W?

Ich denke darüber könnte Justiz und Verwaltung mindestens 5 Jahre 
diskutieren ohne zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Naja, in den Texten steht soweit ich weiß EINE Balkon-PV an EINEM 
Stromanschluss bzw. Haushalt. Nicht mehrere Balkon-PV an einem Haushalt 
und nicht eine Balkon-PV an mehreren Haushalten.

von Oliver S. (oliverso)


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Es sind schon mehrere Module und auch mehrere Wechselrichter zulässig, 
halt bis in Summe 800W WR-Leistung und 2kWp Modulleistung.

Nutzt dem TO aber nix.

Oliver

von Oliver S. (oliverso)


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Aber noch ein Lösungsvorschlag:

Nach Österreich umziehen. Da geht das, sogar zwischen Gebäuden, solange 
das innerhalb eines Trafonetzes passiert.

Oliver

von Rolf (rolf22)


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Ben B. schrieb:
> Aber die Module
> könnte man schon direkt nebeneinander z.B. auf die Garage montieren, man
> muss dann nur die Verdrahtung 4fach einzeln ausführen, so daß hinter
> jedem Zähler ein eigener 800W Wechselrichter sitzt, der keine Verbindung
> mit den anderen drei Anlagen hat.

Dann sind es vier Balkonkraftwerke. Das will der OP ja gerade vermeiden: 
Er sagt, er habe nicht nicht genug Platz für eine Anlage pro Wohnung. 
Damit meint er doch sicher den Modulplatz.

von John P. (brushlesspower)


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Udo S. schrieb:
> Ich denke darüber könnte Justiz und Verwaltung mindestens 5 Jahre
> diskutieren ohne zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen.

Ben B. schrieb:
> Naja, in den Texten steht soweit ich weiß EINE Balkon-PV an EINEM
> Stromanschluss bzw. Haushalt. Nicht mehrere Balkon-PV an einem Haushalt
> und nicht eine Balkon-PV an mehreren Haushalten.

Ist sicherlich Grauzone.

Aber was ist den Balkon PV überhaupt?
Aktuell brauche ich für 2000W Modulleistung und 800W WR Leistung keine 
Anmeldung. Einstecken fertig geht.
Was dazwischenhängen darf und was nicht...ist das überhaupt definiert?
Akku ist inzwischen erlaubt.

Was spricht denn aktuell dagegen, das sich mein Nachbar an meinen Akku 
dazuklemmt?

Angenommen 2000W Modulleistung wird eingehalten
und wir beide haben je 400W Wechselrichter

von Rolf (rolf22)


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Oliver S. schrieb:
> Strom, der nicht direkt in der einen Wohnung verbraucht wird, verteilt
> sich ganz von alleine auf die anderen. Dazu muss man gar nichts tun ;)

Und wie verteilt sich der PV-Strom gerecht, wenn die PV zu einem 
Zeitpunkt weniger liefert als alle Wohnungen zusammen verbrauchen?

von Rolf (rolf22)


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John P. schrieb:
> Was spricht denn aktuell dagegen, das sich mein Nachbar an meinen Akku
> dazuklemmt?

Du hast eine elektrische Anlage, dein Nachbar hat die zweite.

Wer erlaubt es, private Anlagen auf irgendeinem Weg miteinander zu 
verbinden? Dein EVU jedenfalls nicht.

von John P. (brushlesspower)


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Rolf schrieb:
> Wer erlaubt es, private Anlagen auf irgendeinem Weg miteinander zu
> verbinden? Dein EVU jedenfalls nicht.

Stimmt.....da war was.

von Oliver S. (oliverso)


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Solange es niemand merkt, ist das mit dem EVU doch egal.

Die Frage stellt sich da eher technisch: wie bekommt man den Strom ins 
Netz der Nachbarwohnung hinter deren Zähler?
BKW mit Akku, an den Akku Eispeise-WRs, die die per Verlängerungskabel 
in die Nachbarwohnungen liefern...

Oliver

: Bearbeitet durch User
von John P. (brushlesspower)


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Oliver S. schrieb:
> Die Frage stellt sich da eher technisch: wie bekommt man den Strom ins
> Netz der Nachbarwohnung hinter deren Zähler?
> BKW mit Akku, an den Akku Eispeise-WRs, die die per Verlängerungskabel
> in die Nachbarwohnungen liefern...

Wo ist das Problem?
Entweder die WR sind beim Akku und du ziehst 230V Verlängerungskabel.
Oder die WR sind in der Wohnung und du ziehst DC Kabel vom Akku durch 
die Gegend.

von Joachim B. (jar)


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Udo S. schrieb:
> ganz einfach. Baut den Hauptzählerkasten so um, dass ihr nur noch einen
> Zähler (und einen Tarif beim Versorger) habt, und rechnet untereinander
> mit "privaten" Unterzählern ab.
> Dann spart ihr dreimal Grundgebühr und kommt ggf. in einen günstigeren
> Tarif weil ihr mehr abnehmt.

die Idee hatte schon mal einer auf YT und es ist unzulässig weil er dann 
als gewerblicher Stromanbieter zu viele Auflagen erfüllen mußte, 
abgesehen von Gewerbeanmeldung usw.

von Udo S. (urschmitt)


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Joachim B. schrieb:
> die Idee hatte schon mal einer auf YT und es ist unzulässig weil er dann
> als gewerblicher Stromanbieter zu viele Auflagen erfüllen mußte,
> abgesehen von Gewerbeanmeldung usw.

Im Ernst? In unserem 4 Familien Haus ist auch nur eine Wasseruhr, die 
Abrechnung geschieht über Unterzähler.
Bei Strom soll sowas nicht gehen?
Nachtrag: Gerade gesehen, es hat jeder Haushalt das Recht den 
Stromanbieter frei zu wählen, insofern muss wohl auch jede Wohneinheit 
einen eigenen Zähler haben.

: Bearbeitet durch User
von Lu (oszi45)


Angehängte Dateien:

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Kolja L. schrieb:
> den Strom von einem (oder mehreren) Balkonkraftwerk
> auf mehr als eine Wohnung zu verteilen.

Du möchtest also im Sommer die 3 kWh Ertrag auf 4 Wohnungen verteilen 
und im Winter die 0 kWh auch? Das gibt nur Ärger.

von John P. (brushlesspower)


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Lu schrieb:
> Du möchtest also im Sommer die 3 kWh Ertrag auf 4 Wohnungen verteilen
> und im Winter die 0 kWh auch? Das gibt nur Ärger.

Kolja L. schrieb:
> es stellte sich uns gerade die Frage, ob es möglich ist, den Strom von
> einem (oder mehreren) Balkonkraftwerk auf mehr als eine Wohnung zu
> verteilen.

Die Frage war "ist es möglich" und nicht "ist es sinnvoll"

das mit dem Sinnvoll ist wohl jedem klar

von Ralf X. (ralf0815)


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John P. schrieb:
> Die Frage war "ist es möglich" und nicht "ist es sinnvoll"

John P. schrieb:
> möglich ja. Alle Panele speisen einen Akku. Und 4 Wechselrichter
> versorgen die 4 Wohnungen.

Hättest Du da auch eine Empfehlung für die Wechselrichter?

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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> Ist sicherlich Grauzone.
Was ist denn an "ein Wechselrichter hinter einem Zähler" eine Grauzone?

> Aktuell brauche ich für 2000W Modulleistung
> und 800W WR Leistung keine Anmeldung.
Doch. Man darf Dir die Inbetriebnahme nicht ohne besonderen Grund 
untersagen, aber beim VNB anmelden und ins Marktstammdatenregister 
eintragen muss man eine Balkon-PV trotzdem, da sie mit dem öffentlichen 
Stromnetz verbunden ist. Lediglich bei Inselanlagen braucht man das 
nicht.

> Akku ist inzwischen erlaubt.
Es sind halt bis zu 2kWp Modulleistung und maximal 800W 
Wechselrichter-Leistung erlaubt. Ob Du das in einem Akku 
zwischenspeicherst interessiert nicht, bzw. so eine Balkon-PV wird durch 
einen regelbaren Wechselrichter (oder Nulleinspeisung mit 
Leistungsmessung in der Verteilung) und Speicher erst wirklich rentabel 
nutzbar wenn man seinen Verbrauch nicht in die Sonnenstunden legen kann 
weil man arbeiten ist. Da braucht man den Strom vor allem abends.

> Was spricht denn aktuell dagegen, das sich mein
> Nachbar an meinen Akku dazuklemmt?
Daß Du dann eine galvanische Verbindung zwischen beiden 
Verbraucher-Anlagen herstellst und das ist soweit ich weiß verboten.

Was Du machen könntest, die Anlage als Inselanlage mit Speicher und Dein 
Nachbar steckt sein Verlängerungskabel mit da dran. Dann ist es aber 
auch keine Balkon-PV, muss nicht eingetragen/angemeldet werden und man 
zahlt auch keine Steuern solange die Anlage unter 30kWp Modulleistung 
bleibt. Die Wechselrichterleistung kann dabei beliebig hoch sein, bis in 
den Megawatt-Bereich wenn irgend jemand das lustig findet.

von (prx) A. K. (prx)


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Oliver S. schrieb:
> Solange es niemand merkt, ist das mit dem EVU doch egal.

Die Verbrauchscharakteristik verrät es.

von Joachim B. (jar)


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Ben B. schrieb:
>> Was spricht denn aktuell dagegen, das sich mein
>> Nachbar an meinen Akku dazuklemmt?
> Daß Du dann eine galvanische Verbindung zwischen beiden
> Verbraucher-Anlagen herstellst und das ist soweit ich weiß verboten.

denn hängt man halt einen Block 1kVA Trenntrafo o.ä. hinter dem 
Wechselrichter, voila galvanische Trennung erreicht, beim finanziellen 
Einsatz kommt es auf die paar € mehr auch nicht an.

Conrad/Voelkner mal wieder in der Suche taucht einer auf der meinem 
Blocktrafo ähnlich sieht mit 4A Ausgangsstrom und Abbildung ähnlich, ich 
suchte aber explizit 1000VA.
https://www.voelkner.de/products/184261/Block-ETTK-2500-Labor-Trenntrafo-Festspannung-2500-VA-Anzahl-Ausgaenge-1-x-230-V-AC.html

Immerhin fand ich den der günstiger als der Block ist
https://www.elektro4000.de/Steuerungen-Schaltgeraete/Niederspannungs-Schaltgeraete/Steuertransformatoren/Einphasen-Steuertransformatoren/Trafo-Technik-Hoppecke-Trenntrafo-tragbar-ETR-1000VA-230-230V::120227.html

von John P. (brushlesspower)


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Ralf X. schrieb:
> Hättest Du da auch eine Empfehlung für die Wechselrichter?

Ich hab bei mir einen Hoymiles HM-400 am Akku.
Ob das für dich auch da richtige ist musst du entscheiden. WR an Akku 
ist nicht immer Plug & Play. Da sollte man sich vorher informieren was 
man beachten muss.

Ben B. schrieb:
>> Ist sicherlich Grauzone.
> Was ist denn an "ein Wechselrichter hinter einem Zähler" eine Grauzone?

das die WR alle zusammen an einer Quelle hängen

Ben B. schrieb:
> Daß Du dann eine galvanische Verbindung zwischen beiden
> Verbraucher-Anlagen herstellst und das ist soweit ich weiß verboten.

Was zählt denn da?
Die galvanische Trennung kann man ja einbauen.
Entweder Trenntrafo auf der Wechselseite oder ein isolierten DCDC auf 
der Gleichstromseite.
Oder Zählt der Energiefluss?

(Die Effizienz sei mal außen vor)

von Oliver S. (oliverso)


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Ben B. schrieb:
> Doch. Man darf Dir die Inbetriebnahme nicht ohne besonderen Grund
> untersagen, aber beim VNB anmelden und ins Marktstammdatenregister
> eintragen muss man eine Balkon-PV trotzdem, da sie mit dem öffentlichen
> Stromnetz verbunden ist.

Wie schon öfter gesagt, die Regeln ändern sich alle paar Jahre.

Seit gut einem Jahr schon muss ein BKW nur noch im 
Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Oliver

von Thomas M. (elo-ocho)


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Man könnte ja eine 4-fach Steckdosenleiste kaufen und dann je einen 
Umkehradapter für jeden der 5 Anschlüsse, also je 4 passend lang 
geschnittene Kabel mit Stecker-Stecker und ein kurzes mit Dose-Dose.

Dann kann das BHKW an die Zuleitung und jede Wohnung bekommt einen 
Stecker...

*duw

: Bearbeitet durch User
von Udo S. (urschmitt)


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Ben B. schrieb:
> aber beim VNB anmelden und ins Marktstammdatenregister
> eintragen muss man eine Balkon-PV trotzdem, da sie mit dem öffentlichen
> Stromnetz verbunden ist.

Man muss eine Balkonsolaranlage seit letztem Jahr nicht mehr beim VNB 
anmelden. Nur noch im Marktstammdatenregister. Die geben das dann wohl 
weiter.

von Rolf (rolf22)


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John P. schrieb:
> Die galvanische Trennung kann man ja einbauen.
> Entweder Trenntrafo auf der Wechselseite oder ein isolierten DCDC auf
> der Gleichstromseite.
> Oder Zählt der Energiefluss?

Eine Verbindung ist eine Verbindung.

von Ralf X. (ralf0815)


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John P. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Hättest Du da auch eine Empfehlung für die Wechselrichter?
>
> Ich hab bei mir einen Hoymiles HM-400 am Akku.
> Ob das für dich auch da richtige ist musst du entscheiden. WR an Akku
> ist nicht immer Plug & Play. Da sollte man sich vorher informieren was
> man beachten muss.


Erzähl doch nicht so einen Mist.
Zeig mir bitte mal, wie Du vier Stück davon mit welchem Solarakku 
koppeln kannst, so dass das auch wenigstens zuverlässig läuft.

von John P. (brushlesspower)


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Ralf X. schrieb:
> Erzähl doch nicht so einen Mist.
> Zeig mir bitte mal, wie Du vier Stück davon mit welchem Solarakku
> koppeln kannst, so dass das auch wenigstens zuverlässig läuft.

Ich hab keine 4 Stück. Nur einen. Aber du kannst gern vorbeikommen und 
dir das angucken.

Worauf willst du hinaus?

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Udo S. schrieb:
> und die quer schießt.

... die Kugeln fliegen und die quer erschiesst.

Danach geht es wieder. ;)

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Ben B. schrieb:
> Was Du machen könntest,

Denke, dass der Artikel die gueltigen Regeln gut zusammenfasst.

https://www.nachhaltiges-zuhause.de/pv-gemeinschaftliche-gebaeudeversorgung

Ob der TO sich damit schon beschaeftigte?

von Stephan (stephan_h623)


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Kolja L. schrieb:
> Moin,
>
> es stellte sich uns gerade die Frage, ob es möglich ist, den Strom von
> einem (oder mehreren) Balkonkraftwerk auf mehr als eine Wohnung zu
> verteilen.
>
> Vorhanden ist ein MFH mit 4 Wohnungen, aber weder Platz noch Bedarf
> reicht aus für eine Anlage pro Wohnung.
>
> Danke und Gruß
>
> Kolja

Geht nicht. Zumindest nicht sinnvoll. Du müsstest nach den Zählern 
brücken. Damit läuft der Verbrauch aber nicht mehr 100% über den Zähler 
der jeweiligen Wohnung. Von der Zulässigkeit mal ganz zu schweigen.

1 Panel (400-500W) je Wohnung passt ganz gut zum Standby-Verbrauch. Bei 
800W bringen die zusätzlichen 400W bei mir nur noch zu ca. 40% 
Einsparung. Der Rest wird gratis eingespeist.

Sprich: Von den ersten 400Wp bekomme ich bei mir - mit suboptimaler 
Ausrichtung - 350kWh/a und kann damit 280kWh/a einsparen. Von den 
zweiten 400Wp kann ich nur noch 120kWh/a direkt verbrauchen.
Und natürlich hab ich keine 500W an Grundlast. Eher so 120-200W tagsüber 
mit Homeoffice. Eber die Module laufen die meiste Zeit ja weit unter 
Nennleistung.

Wenn dann sollte es zumindest 1 Modul (400-500W) je Wohnung werden mit 
eigenem WR. Kleiner macht keinen Sinn. Und irgendwas in Richtung 
Mieterstrom bei dem Umfang ganz bestimmt auch nicht.

1 Balkonkraftwerk für alle irgendwie hinzumurksen wäre jedenfalls das 
dümmste was man machen kann.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Es darf einfach kein Gerät geben, an das die Stromkreise beider 
Wohnungen angeschlossen sind. Das ist beim Thema Inselanlage genau so. 
In dem Moment, wo ich eine Verbindung zwischen der Inselanlage und 
Stromnetz nur über einen Trennschalter aufbaue, um einfach zwischen 
beiden Quellen umschalten zu können, ist es per Definition keine 
Inselanlage mehr - obwohl gerade über diesen Trenn-/Umschalter 
gewährleistet wird, daß die Inselanlage niemals eine elektrische 
Verbindung mit dem Stromnetz bekommt. Ist halt so, danke den Leuten, die 
einen Umschalter als Verbindung zweier elektrischer Anlagen sehen.

Das Einzige was da geht ist, wenn man ein Kabel von einer Bude in die 
andere legt und der Nachbar stöpselt seine Geräte von der Wandsteckdose 
in dieses Kabel um. Das wäre keine Verbindung zwischen beiden 
Installationen und ich wüsste nicht, was das verbieten soll.

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