Ein Balkonkraftwerk für mehrere Wohnungen?

OP #7896934
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Moin,

es stellte sich uns gerade die Frage, ob es möglich ist, den Strom von einem (oder mehreren) Balkonkraftwerk auf mehr als eine Wohnung zu verteilen.

Vorhanden ist ein MFH mit 4 Wohnungen, aber weder Platz noch Bedarf reicht aus für eine Anlage pro Wohnung.

Danke und Gruß

Kolja

#7896950
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Kolja L. schrieb:

Vorhanden ist ein MFH mit 4 Wohnungen, aber weder Platz noch Bedarf reicht aus für eine Anlage pro Wohnung.

ganz einfach. Baut den Hauptzählerkasten so um, dass ihr nur noch einen Zähler (und einen Tarif beim Versorger) habt, und rechnet untereinander mit "privaten" Unterzählern ab. Dann spart ihr dreimal Grundgebühr und kommt ggf. in einen günstigeren Tarif weil ihr mehr abnehmt.

Geht solange gut bis eine Partei aus und eine neue einzieht und die quer schießt.

(Firma: Funkenflug Industries) #7897301
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Da würde ich eher was über ein Mieterstromkonzept machen. Also eine richtig große PV-Anlage, die allen zugute kommt und alle gleichermaßen versorgt, bzw. man müsste sich als Vermieter schlau machen, inwieweit man in so einem Haus eine PV betreiben und den Strom an die Mieter verkaufen kann.

Für Balkon-PV gilt, eine PV mit maximal 800W Wechselrichterleistung und 2kWp Modulleistung pro Anschluss, also pro Zähler. Aber die Module könnte man schon direkt nebeneinander z.B. auf die Garage montieren, man muss dann nur die Verdrahtung 4fach einzeln ausführen, so daß hinter jedem Zähler ein eigener 800W Wechselrichter sitzt, der keine Verbindung mit den anderen drei Anlagen hat.

Sowas wie eine große PV, die aus einem großen Akku 4 Balkonanlagen-Wechselrichter speist, dürfte verboten sein bzw. zählt nicht als Balkon-PV.

#7897422
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Udo S. schrieb:

John P. schrieb:

möglich ja. Alle Panele speisen einen Akku. Und 4 Wechselrichter versorgen die 4 Wohnungen.

Dann kann er auch gleich 4 Paneele und 4 passende Mikrowechselrichter nehmen.

Nicht wenn nur für 3 Panele Platz ist. So habe ich den TO verstanden.

Ob das Sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage.

Ben B. schrieb:

Sowas wie eine große PV, die aus einem großen Akku 4 Balkonanlagen-Wechselrichter speist, dürfte verboten sein bzw. zählt nicht als Balkon-PV.

Sicher? Solange die PV maximal 2000W Modulleistung hat? Und jeder einzelne Wechselrichter nur 800W? Oder ganz Streng jeder WR nur 200W?

#7897514
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Ben B. schrieb:

Aber die Module könnte man schon direkt nebeneinander z.B. auf die Garage montieren, man muss dann nur die Verdrahtung 4fach einzeln ausführen, so daß hinter jedem Zähler ein eigener 800W Wechselrichter sitzt, der keine Verbindung mit den anderen drei Anlagen hat.

Dann sind es vier Balkonkraftwerke. Das will der OP ja gerade vermeiden: Er sagt, er habe nicht nicht genug Platz für eine Anlage pro Wohnung. Damit meint er doch sicher den Modulplatz.

#7897520
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Udo S. schrieb:

Ich denke darüber könnte Justiz und Verwaltung mindestens 5 Jahre diskutieren ohne zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen.

Ben B. schrieb:

Naja, in den Texten steht soweit ich weiß EINE Balkon-PV an EINEM Stromanschluss bzw. Haushalt. Nicht mehrere Balkon-PV an einem Haushalt und nicht eine Balkon-PV an mehreren Haushalten.

Ist sicherlich Grauzone.

Aber was ist den Balkon PV überhaupt? Aktuell brauche ich für 2000W Modulleistung und 800W WR Leistung keine Anmeldung. Einstecken fertig geht. Was dazwischenhängen darf und was nicht...ist das überhaupt definiert? Akku ist inzwischen erlaubt.

Was spricht denn aktuell dagegen, das sich mein Nachbar an meinen Akku dazuklemmt?

Angenommen 2000W Modulleistung wird eingehalten und wir beide haben je 400W Wechselrichter

#7897533
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Solange es niemand merkt, ist das mit dem EVU doch egal.

Die Frage stellt sich da eher technisch: wie bekommt man den Strom ins Netz der Nachbarwohnung hinter deren Zähler? BKW mit Akku, an den Akku Eispeise-WRs, die die per Verlängerungskabel in die Nachbarwohnungen liefern...

Oliver

#7897544
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Oliver S. schrieb:

Die Frage stellt sich da eher technisch: wie bekommt man den Strom ins Netz der Nachbarwohnung hinter deren Zähler? BKW mit Akku, an den Akku Eispeise-WRs, die die per Verlängerungskabel in die Nachbarwohnungen liefern...

Wo ist das Problem? Entweder die WR sind beim Akku und du ziehst 230V Verlängerungskabel. Oder die WR sind in der Wohnung und du ziehst DC Kabel vom Akku durch die Gegend.

#7897608
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Udo S. schrieb:

ganz einfach. Baut den Hauptzählerkasten so um, dass ihr nur noch einen Zähler (und einen Tarif beim Versorger) habt, und rechnet untereinander mit "privaten" Unterzählern ab. Dann spart ihr dreimal Grundgebühr und kommt ggf. in einen günstigeren Tarif weil ihr mehr abnehmt.

die Idee hatte schon mal einer auf YT und es ist unzulässig weil er dann als gewerblicher Stromanbieter zu viele Auflagen erfüllen mußte, abgesehen von Gewerbeanmeldung usw.

#7897612
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Joachim B. schrieb:

die Idee hatte schon mal einer auf YT und es ist unzulässig weil er dann als gewerblicher Stromanbieter zu viele Auflagen erfüllen mußte, abgesehen von Gewerbeanmeldung usw.

Im Ernst? In unserem 4 Familien Haus ist auch nur eine Wasseruhr, die Abrechnung geschieht über Unterzähler. Bei Strom soll sowas nicht gehen? Nachtrag: Gerade gesehen, es hat jeder Haushalt das Recht den Stromanbieter frei zu wählen, insofern muss wohl auch jede Wohneinheit einen eigenen Zähler haben.

#7897714
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Lu schrieb:

Du möchtest also im Sommer die 3 kWh Ertrag auf 4 Wohnungen verteilen und im Winter die 0 kWh auch? Das gibt nur Ärger.

Kolja L. schrieb:

es stellte sich uns gerade die Frage, ob es möglich ist, den Strom von einem (oder mehreren) Balkonkraftwerk auf mehr als eine Wohnung zu verteilen.

Die Frage war "ist es möglich" und nicht "ist es sinnvoll"

das mit dem Sinnvoll ist wohl jedem klar

(Firma: Funkenflug Industries) #7897787
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Ist sicherlich Grauzone.

Was ist denn an "ein Wechselrichter hinter einem Zähler" eine Grauzone?

Aktuell brauche ich für 2000W Modulleistung und 800W WR Leistung keine Anmeldung.

Doch. Man darf Dir die Inbetriebnahme nicht ohne besonderen Grund untersagen, aber beim VNB anmelden und ins Marktstammdatenregister eintragen muss man eine Balkon-PV trotzdem, da sie mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Lediglich bei Inselanlagen braucht man das nicht.

Akku ist inzwischen erlaubt.

Es sind halt bis zu 2kWp Modulleistung und maximal 800W Wechselrichter-Leistung erlaubt. Ob Du das in einem Akku zwischenspeicherst interessiert nicht, bzw. so eine Balkon-PV wird durch einen regelbaren Wechselrichter (oder Nulleinspeisung mit Leistungsmessung in der Verteilung) und Speicher erst wirklich rentabel nutzbar wenn man seinen Verbrauch nicht in die Sonnenstunden legen kann weil man arbeiten ist. Da braucht man den Strom vor allem abends.

Was spricht denn aktuell dagegen, das sich mein Nachbar an meinen Akku dazuklemmt?

Daß Du dann eine galvanische Verbindung zwischen beiden Verbraucher-Anlagen herstellst und das ist soweit ich weiß verboten.

Was Du machen könntest, die Anlage als Inselanlage mit Speicher und Dein Nachbar steckt sein Verlängerungskabel mit da dran. Dann ist es aber auch keine Balkon-PV, muss nicht eingetragen/angemeldet werden und man zahlt auch keine Steuern solange die Anlage unter 30kWp Modulleistung bleibt. Die Wechselrichterleistung kann dabei beliebig hoch sein, bis in den Megawatt-Bereich wenn irgend jemand das lustig findet.

#7898126
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Ben B. schrieb:

Was spricht denn aktuell dagegen, das sich mein Nachbar an meinen Akku dazuklemmt?

Daß Du dann eine galvanische Verbindung zwischen beiden Verbraucher-Anlagen herstellst und das ist soweit ich weiß verboten.

denn hängt man halt einen Block 1kVA Trenntrafo o.ä. hinter dem Wechselrichter, voila galvanische Trennung erreicht, beim finanziellen Einsatz kommt es auf die paar € mehr auch nicht an.

Conrad/Voelkner mal wieder in der Suche taucht einer auf der meinem Blocktrafo ähnlich sieht mit 4A Ausgangsstrom und Abbildung ähnlich, ich suchte aber explizit 1000VA. https://www.voelkner.de/products/184261/Block-ETTK-2500-Labor-Trenntrafo-Festspannung-2500-VA-Anzahl-Ausgaenge-1-x-230-V-AC.html

Immerhin fand ich den der günstiger als der Block ist https://www.elektro4000.de/Steuerungen-Schaltgeraete/Niederspannungs-Schaltgeraete/Steuertransformatoren/Einphasen-Steuertransformatoren/Trafo-Technik-Hoppecke-Trenntrafo-tragbar-ETR-1000VA-230-230V::120227.html

#7898137
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Ralf X. schrieb:

Hättest Du da auch eine Empfehlung für die Wechselrichter?

Ich hab bei mir einen Hoymiles HM-400 am Akku. Ob das für dich auch da richtige ist musst du entscheiden. WR an Akku ist nicht immer Plug & Play. Da sollte man sich vorher informieren was man beachten muss.

Ben B. schrieb:

Ist sicherlich Grauzone.

Was ist denn an "ein Wechselrichter hinter einem Zähler" eine Grauzone?

das die WR alle zusammen an einer Quelle hängen

Ben B. schrieb:

Daß Du dann eine galvanische Verbindung zwischen beiden Verbraucher-Anlagen herstellst und das ist soweit ich weiß verboten.

Was zählt denn da? Die galvanische Trennung kann man ja einbauen. Entweder Trenntrafo auf der Wechselseite oder ein isolierten DCDC auf der Gleichstromseite. Oder Zählt der Energiefluss?

(Die Effizienz sei mal außen vor)

#7898185
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Ben B. schrieb:

Doch. Man darf Dir die Inbetriebnahme nicht ohne besonderen Grund untersagen, aber beim VNB anmelden und ins Marktstammdatenregister eintragen muss man eine Balkon-PV trotzdem, da sie mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist.

Wie schon öfter gesagt, die Regeln ändern sich alle paar Jahre.

Seit gut einem Jahr schon muss ein BKW nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Oliver

#7898199
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Man könnte ja eine 4-fach Steckdosenleiste kaufen und dann je einen Umkehradapter für jeden der 5 Anschlüsse, also je 4 passend lang geschnittene Kabel mit Stecker-Stecker und ein kurzes mit Dose-Dose.

Dann kann das BHKW an die Zuleitung und jede Wohnung bekommt einen Stecker...

*duw

#7898265
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John P. schrieb:

Ralf X. schrieb:

Hättest Du da auch eine Empfehlung für die Wechselrichter?

Ich hab bei mir einen Hoymiles HM-400 am Akku. Ob das für dich auch da richtige ist musst du entscheiden. WR an Akku ist nicht immer Plug & Play. Da sollte man sich vorher informieren was man beachten muss.

Erzähl doch nicht so einen Mist. Zeig mir bitte mal, wie Du vier Stück davon mit welchem Solarakku koppeln kannst, so dass das auch wenigstens zuverlässig läuft.

#7898376
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Kolja L. schrieb:

Moin,

es stellte sich uns gerade die Frage, ob es möglich ist, den Strom von einem (oder mehreren) Balkonkraftwerk auf mehr als eine Wohnung zu verteilen.

Vorhanden ist ein MFH mit 4 Wohnungen, aber weder Platz noch Bedarf reicht aus für eine Anlage pro Wohnung.

Danke und Gruß

Kolja

Geht nicht. Zumindest nicht sinnvoll. Du müsstest nach den Zählern brücken. Damit läuft der Verbrauch aber nicht mehr 100% über den Zähler der jeweiligen Wohnung. Von der Zulässigkeit mal ganz zu schweigen.

1 Panel (400-500W) je Wohnung passt ganz gut zum Standby-Verbrauch. Bei 800W bringen die zusätzlichen 400W bei mir nur noch zu ca. 40% Einsparung. Der Rest wird gratis eingespeist.

Sprich: Von den ersten 400Wp bekomme ich bei mir - mit suboptimaler Ausrichtung - 350kWh/a und kann damit 280kWh/a einsparen. Von den zweiten 400Wp kann ich nur noch 120kWh/a direkt verbrauchen. Und natürlich hab ich keine 500W an Grundlast. Eher so 120-200W tagsüber mit Homeoffice. Eber die Module laufen die meiste Zeit ja weit unter Nennleistung.

Wenn dann sollte es zumindest 1 Modul (400-500W) je Wohnung werden mit eigenem WR. Kleiner macht keinen Sinn. Und irgendwas in Richtung Mieterstrom bei dem Umfang ganz bestimmt auch nicht.

1 Balkonkraftwerk für alle irgendwie hinzumurksen wäre jedenfalls das dümmste was man machen kann.

(Firma: Funkenflug Industries) #7898549
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Es darf einfach kein Gerät geben, an das die Stromkreise beider Wohnungen angeschlossen sind. Das ist beim Thema Inselanlage genau so. In dem Moment, wo ich eine Verbindung zwischen der Inselanlage und Stromnetz nur über einen Trennschalter aufbaue, um einfach zwischen beiden Quellen umschalten zu können, ist es per Definition keine Inselanlage mehr - obwohl gerade über diesen Trenn-/Umschalter gewährleistet wird, daß die Inselanlage niemals eine elektrische Verbindung mit dem Stromnetz bekommt. Ist halt so, danke den Leuten, die einen Umschalter als Verbindung zweier elektrischer Anlagen sehen.

Das Einzige was da geht ist, wenn man ein Kabel von einer Bude in die andere legt und der Nachbar stöpselt seine Geräte von der Wandsteckdose in dieses Kabel um. Das wäre keine Verbindung zwischen beiden Installationen und ich wüsste nicht, was das verbieten soll.

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