Vorhanden ist ein MFH mit 4 Wohnungen, aber weder Platz noch Bedarf
reicht aus für eine Anlage pro Wohnung.
ganz einfach. Baut den Hauptzählerkasten so um, dass ihr nur noch einen Zähler (und einen Tarif beim Versorger) habt, und rechnet untereinander mit "privaten" Unterzählern ab.
Dann spart ihr dreimal Grundgebühr und kommt ggf. in einen günstigeren Tarif weil ihr mehr abnehmt.
Geht solange gut bis eine Partei aus und eine neue einzieht und die quer schießt.
Strom, der nicht direkt in der einen Wohnung verbraucht wird, verteilt
sich ganz von alleine auf die anderen. Dazu muss man gar nichts tun ;)
Wohin der Strom wirklich fließt, hängt davon ab, wie die Phasen im Haus auf die Wohnungen verteilt sind. Alles andere passiert über die Bilanzierung in der Abrechnung.
Da würde ich eher was über ein Mieterstromkonzept machen. Also eine richtig große PV-Anlage, die allen zugute kommt und alle gleichermaßen versorgt, bzw. man müsste sich als Vermieter schlau machen, inwieweit man in so einem Haus eine PV betreiben und den Strom an die Mieter verkaufen kann.
Für Balkon-PV gilt, eine PV mit maximal 800W Wechselrichterleistung und 2kWp Modulleistung pro Anschluss, also pro Zähler. Aber die Module könnte man schon direkt nebeneinander z.B. auf die Garage montieren, man muss dann nur die Verdrahtung 4fach einzeln ausführen, so daß hinter jedem Zähler ein eigener 800W Wechselrichter sitzt, der keine Verbindung mit den anderen drei Anlagen hat.
Sowas wie eine große PV, die aus einem großen Akku 4 Balkonanlagen-Wechselrichter speist, dürfte verboten sein bzw. zählt nicht als Balkon-PV.
Naja, in den Texten steht soweit ich weiß EINE Balkon-PV an EINEM Stromanschluss bzw. Haushalt. Nicht mehrere Balkon-PV an einem Haushalt und nicht eine Balkon-PV an mehreren Haushalten.
Aber die Module
könnte man schon direkt nebeneinander z.B. auf die Garage montieren, man
muss dann nur die Verdrahtung 4fach einzeln ausführen, so daß hinter
jedem Zähler ein eigener 800W Wechselrichter sitzt, der keine Verbindung
mit den anderen drei Anlagen hat.
Dann sind es vier Balkonkraftwerke. Das will der OP ja gerade vermeiden: Er sagt, er habe nicht nicht genug Platz für eine Anlage pro Wohnung. Damit meint er doch sicher den Modulplatz.
Naja, in den Texten steht soweit ich weiß EINE Balkon-PV an EINEM
Stromanschluss bzw. Haushalt. Nicht mehrere Balkon-PV an einem Haushalt
und nicht eine Balkon-PV an mehreren Haushalten.
Ist sicherlich Grauzone.
Aber was ist den Balkon PV überhaupt?
Aktuell brauche ich für 2000W Modulleistung und 800W WR Leistung keine Anmeldung. Einstecken fertig geht.
Was dazwischenhängen darf und was nicht...ist das überhaupt definiert?
Akku ist inzwischen erlaubt.
Was spricht denn aktuell dagegen, das sich mein Nachbar an meinen Akku dazuklemmt?
Angenommen 2000W Modulleistung wird eingehalten
und wir beide haben je 400W Wechselrichter
Solange es niemand merkt, ist das mit dem EVU doch egal.
Die Frage stellt sich da eher technisch: wie bekommt man den Strom ins Netz der Nachbarwohnung hinter deren Zähler?
BKW mit Akku, an den Akku Eispeise-WRs, die die per Verlängerungskabel in die Nachbarwohnungen liefern...
Die Frage stellt sich da eher technisch: wie bekommt man den Strom ins
Netz der Nachbarwohnung hinter deren Zähler?
BKW mit Akku, an den Akku Eispeise-WRs, die die per Verlängerungskabel
in die Nachbarwohnungen liefern...
Wo ist das Problem?
Entweder die WR sind beim Akku und du ziehst 230V Verlängerungskabel.
Oder die WR sind in der Wohnung und du ziehst DC Kabel vom Akku durch die Gegend.
ganz einfach. Baut den Hauptzählerkasten so um, dass ihr nur noch einen
Zähler (und einen Tarif beim Versorger) habt, und rechnet untereinander
mit "privaten" Unterzählern ab.
Dann spart ihr dreimal Grundgebühr und kommt ggf. in einen günstigeren
Tarif weil ihr mehr abnehmt.
die Idee hatte schon mal einer auf YT und es ist unzulässig weil er dann als gewerblicher Stromanbieter zu viele Auflagen erfüllen mußte, abgesehen von Gewerbeanmeldung usw.
die Idee hatte schon mal einer auf YT und es ist unzulässig weil er dann
als gewerblicher Stromanbieter zu viele Auflagen erfüllen mußte,
abgesehen von Gewerbeanmeldung usw.
Im Ernst? In unserem 4 Familien Haus ist auch nur eine Wasseruhr, die Abrechnung geschieht über Unterzähler.
Bei Strom soll sowas nicht gehen?
Nachtrag: Gerade gesehen, es hat jeder Haushalt das Recht den Stromanbieter frei zu wählen, insofern muss wohl auch jede Wohneinheit einen eigenen Zähler haben.
Was ist denn an "ein Wechselrichter hinter einem Zähler" eine Grauzone?
Aktuell brauche ich für 2000W Modulleistung
und 800W WR Leistung keine Anmeldung.
Doch. Man darf Dir die Inbetriebnahme nicht ohne besonderen Grund untersagen, aber beim VNB anmelden und ins Marktstammdatenregister eintragen muss man eine Balkon-PV trotzdem, da sie mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Lediglich bei Inselanlagen braucht man das nicht.
Akku ist inzwischen erlaubt.
Es sind halt bis zu 2kWp Modulleistung und maximal 800W Wechselrichter-Leistung erlaubt. Ob Du das in einem Akku zwischenspeicherst interessiert nicht, bzw. so eine Balkon-PV wird durch einen regelbaren Wechselrichter (oder Nulleinspeisung mit Leistungsmessung in der Verteilung) und Speicher erst wirklich rentabel nutzbar wenn man seinen Verbrauch nicht in die Sonnenstunden legen kann weil man arbeiten ist. Da braucht man den Strom vor allem abends.
Was spricht denn aktuell dagegen, das sich mein
Nachbar an meinen Akku dazuklemmt?
Daß Du dann eine galvanische Verbindung zwischen beiden Verbraucher-Anlagen herstellst und das ist soweit ich weiß verboten.
Was Du machen könntest, die Anlage als Inselanlage mit Speicher und Dein Nachbar steckt sein Verlängerungskabel mit da dran. Dann ist es aber auch keine Balkon-PV, muss nicht eingetragen/angemeldet werden und man zahlt auch keine Steuern solange die Anlage unter 30kWp Modulleistung bleibt. Die Wechselrichterleistung kann dabei beliebig hoch sein, bis in den Megawatt-Bereich wenn irgend jemand das lustig findet.
Was spricht denn aktuell dagegen, das sich mein
Nachbar an meinen Akku dazuklemmt?
Daß Du dann eine galvanische Verbindung zwischen beiden
Verbraucher-Anlagen herstellst und das ist soweit ich weiß verboten.
denn hängt man halt einen Block 1kVA Trenntrafo o.ä. hinter dem Wechselrichter, voila galvanische Trennung erreicht, beim finanziellen Einsatz kommt es auf die paar € mehr auch nicht an.
Hättest Du da auch eine Empfehlung für die Wechselrichter?
Ich hab bei mir einen Hoymiles HM-400 am Akku.
Ob das für dich auch da richtige ist musst du entscheiden. WR an Akku ist nicht immer Plug & Play. Da sollte man sich vorher informieren was man beachten muss.
Daß Du dann eine galvanische Verbindung zwischen beiden
Verbraucher-Anlagen herstellst und das ist soweit ich weiß verboten.
Was zählt denn da?
Die galvanische Trennung kann man ja einbauen.
Entweder Trenntrafo auf der Wechselseite oder ein isolierten DCDC auf der Gleichstromseite.
Oder Zählt der Energiefluss?
Doch. Man darf Dir die Inbetriebnahme nicht ohne besonderen Grund
untersagen, aber beim VNB anmelden und ins Marktstammdatenregister
eintragen muss man eine Balkon-PV trotzdem, da sie mit dem öffentlichen
Stromnetz verbunden ist.
Wie schon öfter gesagt, die Regeln ändern sich alle paar Jahre.
Seit gut einem Jahr schon muss ein BKW nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Man könnte ja eine 4-fach Steckdosenleiste kaufen und dann je einen Umkehradapter für jeden der 5 Anschlüsse, also je 4 passend lang geschnittene Kabel mit Stecker-Stecker und ein kurzes mit Dose-Dose.
Dann kann das BHKW an die Zuleitung und jede Wohnung bekommt einen Stecker...
aber beim VNB anmelden und ins Marktstammdatenregister
eintragen muss man eine Balkon-PV trotzdem, da sie mit dem öffentlichen
Stromnetz verbunden ist.
Man muss eine Balkonsolaranlage seit letztem Jahr nicht mehr beim VNB anmelden. Nur noch im Marktstammdatenregister. Die geben das dann wohl weiter.
Die galvanische Trennung kann man ja einbauen.
Entweder Trenntrafo auf der Wechselseite oder ein isolierten DCDC auf
der Gleichstromseite.
Oder Zählt der Energiefluss?
Hättest Du da auch eine Empfehlung für die Wechselrichter?
Ich hab bei mir einen Hoymiles HM-400 am Akku.
Ob das für dich auch da richtige ist musst du entscheiden. WR an Akku
ist nicht immer Plug & Play. Da sollte man sich vorher informieren was
man beachten muss.
Erzähl doch nicht so einen Mist.
Zeig mir bitte mal, wie Du vier Stück davon mit welchem Solarakku koppeln kannst, so dass das auch wenigstens zuverlässig läuft.
Erzähl doch nicht so einen Mist.
Zeig mir bitte mal, wie Du vier Stück davon mit welchem Solarakku
koppeln kannst, so dass das auch wenigstens zuverlässig läuft.
Ich hab keine 4 Stück. Nur einen. Aber du kannst gern vorbeikommen und dir das angucken.
es stellte sich uns gerade die Frage, ob es möglich ist, den Strom von
einem (oder mehreren) Balkonkraftwerk auf mehr als eine Wohnung zu
verteilen.
Vorhanden ist ein MFH mit 4 Wohnungen, aber weder Platz noch Bedarf
reicht aus für eine Anlage pro Wohnung.
Danke und Gruß
Kolja
Geht nicht. Zumindest nicht sinnvoll. Du müsstest nach den Zählern brücken. Damit läuft der Verbrauch aber nicht mehr 100% über den Zähler der jeweiligen Wohnung. Von der Zulässigkeit mal ganz zu schweigen.
1 Panel (400-500W) je Wohnung passt ganz gut zum Standby-Verbrauch. Bei 800W bringen die zusätzlichen 400W bei mir nur noch zu ca. 40% Einsparung. Der Rest wird gratis eingespeist.
Sprich: Von den ersten 400Wp bekomme ich bei mir - mit suboptimaler Ausrichtung - 350kWh/a und kann damit 280kWh/a einsparen. Von den zweiten 400Wp kann ich nur noch 120kWh/a direkt verbrauchen.
Und natürlich hab ich keine 500W an Grundlast. Eher so 120-200W tagsüber mit Homeoffice. Eber die Module laufen die meiste Zeit ja weit unter Nennleistung.
Wenn dann sollte es zumindest 1 Modul (400-500W) je Wohnung werden mit eigenem WR. Kleiner macht keinen Sinn. Und irgendwas in Richtung Mieterstrom bei dem Umfang ganz bestimmt auch nicht.
1 Balkonkraftwerk für alle irgendwie hinzumurksen wäre jedenfalls das dümmste was man machen kann.
Es darf einfach kein Gerät geben, an das die Stromkreise beider Wohnungen angeschlossen sind. Das ist beim Thema Inselanlage genau so. In dem Moment, wo ich eine Verbindung zwischen der Inselanlage und Stromnetz nur über einen Trennschalter aufbaue, um einfach zwischen beiden Quellen umschalten zu können, ist es per Definition keine Inselanlage mehr - obwohl gerade über diesen Trenn-/Umschalter gewährleistet wird, daß die Inselanlage niemals eine elektrische Verbindung mit dem Stromnetz bekommt. Ist halt so, danke den Leuten, die einen Umschalter als Verbindung zweier elektrischer Anlagen sehen.
Das Einzige was da geht ist, wenn man ein Kabel von einer Bude in die andere legt und der Nachbar stöpselt seine Geräte von der Wandsteckdose in dieses Kabel um. Das wäre keine Verbindung zwischen beiden Installationen und ich wüsste nicht, was das verbieten soll.