Forum: Mechanik, Gehäuse, Werkzeug Parkside Heissluftgebläse, warum Schutzklasse II?


von Gunnar F. (gufi36)


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Hi Experten,

gestern beim Lidl konnte ich wieder die Finger nicht bei mir lassen und 
habe diese Heißluftpistole für 10€ eingesteckt. Ich habe schon so eine 
und bin mit der und vielen weiteren Werkzeugen von Parkside zufrieden.
Aber die Schutzklasse wundert mich. Das Teil trägt das Zeichen mit den 
beiden konzentrischen Quadraten und TÜV GS, hat einen Konturenstecker am 
4m langen Kabel, das Vertrauen erweckend nach Gummischlauchleitung H05 
aussieht.
Da glüht eine Heizwendel im Metallgehäuse und kann es im Fehlerfall 
berühren. Wie passt das zur Schutzklasse?

Schönen Sonntag noch!

von Jörg K. (joergk)


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SK2: Berührbare im Fehlerfall Spannung führende Bauteile sind mit einer 
Isolierstoffumhüllung umschlossen. Um das Heizrohr ist ja noch das 
Plastikgehäuse :-)

Ist schon ok so, außer bei Kernschmelze

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Gunnar F. schrieb:
> Wie passt das zur Schutzklasse?

Heißluftgebläse haben eigentlich immer Schutzklasse II. Selbst die 
teuren Steinel für 400€ haben SK2.

Wie auch bei den Satellitenreceivern: Schutzklasse 2 und berührbare 
Metallteile schließen sich nicht aus. Erhöhte Isolationsabstände, 
verstärke und/oder doppelte Isolierung, all diese Kriterien wird dein 
Parkside-Gerät auch erfüllen. Die Heizspirale wird in einem Tubus aus 
Glimmer oder Nomex stecken und damit im Fehlerfall keinen Kontakt zum 
Metall herstellen können.

von Michael B. (laberkopp)


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Gunnar F. schrieb:
> Da glüht eine Heizwendel im Metallgehäuse und kann es im Fehlerfall
> berühren. Wie passt das zur Schutzklasse?

Sagen wir so: die Metalltülle sollte gegenüber diesem inneren 
Metallblech isoliert sein, damit besteht doppelte Isolation, und das 
reicht.

Wenn die Metalltülle vorne mit dem Blechteil verbunden ist und durch den 
einen von dir geschilderten Fehler unte Spannung stehen könnte, wird der 
Hersteller eine Begründung wie 'die heisse Tülle fasst niemand an' 
nutzen.

Ähnlich den Toastern, in denen die blanken Heizdrähte offen liegen, 
fingerzugänglich. Ausnahmegenehmigung.

: Bearbeitet durch User
von Gunnar F. (gufi36)


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Jörg K. schrieb:
> Ist schon ok so, außer bei Kernschmelze

Danke für Eure Beiträge. An sowas wie Jörg erwähnt, dachte ich auch. Die 
Heizwendel kann einen Windungsschluss haben, überhitzt dann partiell und 
schmilzt ab. Da kann ich mir schon vorstellen, dass Fragmente bis zum 
vorderen Metallrüssel kommen können.

Naja, so könnt ihr meinen Beitrag auch als Einkaufstipp nutzen! 10€ ist 
jeck, das Anschlußkabel ist mancherorts teurer.

von Rene K. (xdraconix)


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Ich nutze die fürs HardTubing für PC-Wasserkühlungen - dafür ist das 
Ding absolut perfekt, Wer da an der Tülle anfässt - ist im übrigen 
selber schuld, der Stromschlag wäre dann da nur noch die spitze vom 
Eisberg :-D

von Manfred P. (pruckelfred)


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Gunnar F. schrieb:
> 20250629_Parkside.jpg

Anstatt des Kartons hättest Du besser das Typschild gezeigt!

Sebastian R. schrieb:
> Heißluftgebläse haben eigentlich immer Schutzklasse II

.. oder auch nicht.

Das linke NoName hat einen Schutzleiter, das ältere Bosch hingegen 
nicht. Das kleine Chineschen mit 300 Watt hat einen Euro-Flachstecker.

von Darius (dariusd)


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Hallo

Sebastian R. schrieb:
> Erhöhte Isolationsabstände,
> verstärke und/oder doppelte Isolierung, all diese Kriterien wird dein
> Parkside-Gerät auch erfüllen.

So ist es - nicht anderes steht letztendlich auch in den entsprechenden 
Normen.

Aber  wie sieht so eine rechtssichere(!) doppelte Isolierung genau aus?

Ab wann ist doppelt "rechtlich" wirklich doppelt, ab wann ist verstärkt 
wirklich (rechtssicher - nicht physikalisch - da reichen ja einige 
1/10mm geeigneter Lack schon oft aus) verstärkt isoliert?

Der Isolationsabstand bei 250V der ist unter vielen Umständen auf 
Leiterplatten z. B nur 1mm (aber manchmal auch fast 3,2 cm...)
https://www.mikrocontroller.net/articles/Leiterbahnabst%C3%A4nde (aber 
wie üblich aber auch "Alle Angaben ohne Gewähr!" - Bloß nicht eindeutig 
werden oder rechtlich als Quelle herhalten können...)  - ist dann bei 
1,1mm rechtlich schon ein erhöhter Isolationsabstand?
Aller Wahrscheinlichkeit nach nicht, aber ab wann ist er rechtlich 
erfüllt?


Irgendwie hätte ich als "Hersteller" (eher Bastler und Hobbyist) mal 
gerne verbindliche und rechtssichere Angaben.

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (soul_eye)


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Darius schrieb:
> Aber  wie sieht so eine rechtssichere(!) doppelte Isolierung genau aus?

Du gehst gedanklich sämtliche Einzelteile durch und entfernst diese, 
oder nimmst sie als elektrisch leitend an. Ein Teil nach dem anderen, 
jeweils nur eins zur gleichen Zeit. In keinem dieser Fälle darf es zu 
einer von außen berührbaren Spannung kommen. Ausgelöste Sicherungen sind 
erlaubt, das ist der sichere Zustand.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Darius schrieb:
> Irgendwie hätte ich als "Hersteller" (eher Bastler und Hobbyist) mal
> gerne verbindliche und rechtssichere Angaben.

dann baue nichts mit Netzspannung, ich baute oft Geräte wo dann externe 
gekaufte Netzteile angeschlossen werden.

Darius schrieb:
> Aber  wie sieht so eine rechtssichere(!) doppelte Isolierung genau aus?

sagt dir der Richter wenn es zu Unfällen kam.

von Darius (dariusd)


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Hallo

Rene K. schrieb:
> Wer da an der Tülle anfässt - ist im übrigen
> selber schuld, der Stromschlag wäre dann da nur noch die spitze vom
> Eisberg :-D

Du denkst zu logisch, realitätsbezogen und gehst vom gesunden 
Menschenverstand aus ;-)

Das funktioniert aber nicht....

Normenersteller und Juristen (klagende "Opfer" -Trottel-  gepaart mit 
geschäftstüchtigen Anwälten und manchmal auch noch sensationsgeilen 
Medien mit null technischen Verstand)  haben aber dafür gesorgt, dass 
"selber Schuld" (auch wenn es faktisch und nach dem gesunden 
Menschenverstand so ist) kein Argument ist und der Stromschlag eben 
nicht einfach mit der Spitze des Eisbergs abgehandelt werden kann - auch 
wenn es absolut gerechtfertigt wäre.

: Bearbeitet durch User
von Thomas R. (thomasr)


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Habt ihr die Dinger mal geöffnet? Ich könnte mir vorstellen daß innen 
noch eine Hülse aus Glimmer o.ä. zwischen den glühenden Wendeln und der 
Außenwand angebracht ist....

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (soul_eye)


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Thomas R. schrieb:
> Habt ihr die Dinger mal geöffnet? Ich könnte mir vorstellen daß innen
> noch eine Hülse aus Glimmer o.ä. zwischen den glühenden Wendeln und der
> Außenwand angebracht ist....

Da sind mindestens zwei isolierende Teile. Denn wenn eins ausfällt oder 
fehlt... -- siehe oben.

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