Hi Forum, Ich habe hier 6 LED Flächenstrahler Deckenleuchten von ca 50x50cm mit ALU Metallrahmen und will diese an vorhandene Teleskopständer (von Terrassenheizstrahlern) mit ein paar Kabelkanalschellen für meinen privaten Einsatz anklipsen. Funktioniert soweit stabil und gut. Da er da wäre, würde ich gern den Schutzleiter auf den Metallrahmen mit passenden Zahnscheiben auflegen. Da vorhanden zur Sicherheit.
Nun gab es ja hin und wieder Diskussionen über SK2, Schukostecker, Mitführen des Schutzleiters. Das ist ja erstmal zulässig und nötig, diesen dann mitzuführen. Nur Ihn dann nicht abnzuschließen widerstrebt mir.
Dazu - werde ich durch Hinzufügen der Schutzleiterschraube gar zum Inverkehrbringen eines neuen Produktes?
Da interessiert mich mal die fundierte Einschätzung der Vorgaben aus dem VDE- Absurdistan und wie viele Verbrechen ich damit gegen den Normungswahn begehen würde... (Sind die VDE Vorschriften eigentlich bald allgemein frei herunterladbar, da gab es doch letztens ein Urteil in Bezug mindestens auf Produktnormen)
Wird es eigentlich noch schlimmer, wenn ich vorhandene Ölflexleitung statt einer
harmonisierten Gummischlauchleitung dazu nehme...
Humorvolle Grüße aus Absurdistan
Theoretisch relevant wird das ganze ja nur, wenn mein Hausmeister so ein Ding zur Verwendung Wegschleppt und es somit zur gewerblichen Nutzung mutiert. Mir geht es aber mal darum, ob kleine Umbauten hier in der EU mittlerweile eigentlich formell unmöglich sind, ohne in multiplen kaum sinnvoll leistbaren Dokumentations und Püfschnappfallen zu landen, die über die BVG Prüfung hinausgehen..
Mache zu ich es sowieso. Es geht mir nur mal darum, ob man sowas formell überhaupt noch machen dürfte ...