Forum: Haus & Smart Home SK2 LED Deckenlampen mit Alurahmen als mobile Arbeitsleuchten mit SL nachrüsten?


von Maik .. (basteling)


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Hi Forum,
Ich habe hier 6 LED Flächenstrahler  Deckenleuchten von ca 50x50cm mit 
ALU Metallrahmen und will diese an vorhandene Teleskopständer (von 
Terrassenheizstrahlern) mit ein paar Kabelkanalschellen für meinen 
privaten Einsatz anklipsen. Funktioniert soweit stabil und gut. Da er da 
wäre, würde ich gern den Schutzleiter auf den Metallrahmen mit passenden 
Zahnscheiben auflegen. Da vorhanden zur Sicherheit.

Nun gab es ja hin und wieder Diskussionen über SK2, Schukostecker, 
Mitführen des Schutzleiters. Das ist ja erstmal zulässig und nötig, 
diesen dann mitzuführen. Nur Ihn dann nicht abnzuschließen widerstrebt 
mir.

Dazu - werde ich durch Hinzufügen der Schutzleiterschraube gar zum 
Inverkehrbringen eines neuen Produktes?

Da interessiert mich mal die fundierte Einschätzung der Vorgaben aus dem 
VDE- Absurdistan und wie viele Verbrechen ich damit gegen den 
Normungswahn begehen würde...  (Sind die VDE Vorschriften eigentlich 
bald allgemein frei herunterladbar, da gab es doch letztens ein Urteil 
in Bezug mindestens auf Produktnormen)

Wird es eigentlich noch schlimmer, wenn ich vorhandene Ölflexleitung 
statt einer
harmonisierten Gummischlauchleitung dazu nehme...



Humorvolle Grüße aus Absurdistan

Theoretisch relevant wird das ganze ja nur, wenn mein Hausmeister so ein 
Ding zur Verwendung Wegschleppt und es somit zur gewerblichen Nutzung 
mutiert. Mir geht es aber mal darum, ob kleine Umbauten hier in der EU 
mittlerweile eigentlich formell unmöglich sind, ohne in multiplen kaum 
sinnvoll leistbaren Dokumentations und Püfschnappfallen zu landen, die 
über die BVG Prüfung hinausgehen..

Mache zu ich es sowieso. Es geht mir nur mal darum, ob man sowas formell 
überhaupt noch machen dürfte ...

von Peter D. (peda)


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LED Konstantstromquellen sind typisch Schutzklasse II und haben daher 
keinen Schutzleiteranschluß. Ein vorhandener Schutzleiterdraht ist 
abzuknipsen.
Z.B.:
https://www.ledtech-shop.de/led-konstantstromquelle-30-bis-48w-1200ma-25-40v-dc/a-12939

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Maik .. schrieb:
> werde ich durch Hinzufügen der Schutzleiterschraube gar zum
> Inverkehrbringen eines neuen Produktes?

Was du privat damit machst, ist der VDE völlig egal. Du könntest selbst 
den Metallring als Phase nutzen.

Spannend wird es nur, wenn du das Ding verkaufen/verleihen willst oder 
Dritte geschädigt werden.

Sieh einfach zu, dass SK 2 (doppelte/verstärkte Isolierung) erhalten 
bleibt, also keine offenen Adern, Lüster- oder Wagoklemmen. Ein 
Schutzleiter fügt dabei nicht mehr Schutz hinzu.

Maik .. schrieb:
> die über die BVG Prüfung hinausgehen..
Was die Berliner Verkehrsbetriebe damit zu tun haben, müsstest du evtl. 
noch einmal näher ausführen.

von Rainer D. (rainer4x4)


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Grunsätzlich machst Du aus dem SK2 Gerät ein SK1 Gerät. Die 
Kennzeichnung am Gerät ist entsprechend zu ändern.
Wie schon geschrieben, was Du zuhause und privat machst ist Deine Sache. 
Wird jedoch mit Deinem geänderten Gerät eine Person oder Sache 
geschädigt, so wirst Du möglicherweise zur Verantwortung gezogen.

Maik .. schrieb:
> Theoretisch relevant wird das ganze ja nur, wenn mein Hausmeister so ein
> Ding zur Verwendung Wegschleppt und es somit zur gewerblichen Nutzung
> mutiert.
Nein. Der Arbeitnehmer darf nur das verwenden was zum Bestand des 
Betriebes gehört, und dementsprechend geprüft ist!

von Armin X. (werweiswas)


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Hier würde ich, für mich und MEINE Anwendung nicht EINE einzelne Leuchte 
betrachten sondern das Gesamtkonstrukt und den Schutzleiter fröhlich mit 
am zentralen Gehäuse anschließen.

Sicherheitstechnisch verschlechtern kann sich meine Situation dadurch 
nicht.

Das Abknipsen des Schutzleiters ist doch nur erforderlich damit die 
Kiste im gewerblichen nicht als SK1-Gerät geprüft werden muss. Hier 
müsste das ganze Gebastel sicher in doppelt isolierter Ausführung 
realisiert sein um SK2-Status zu erhalten. Nebst Erstprüfung.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Rainer D. schrieb:
> Wird jedoch mit Deinem geänderten Gerät eine Person oder Sache
> geschädigt, so wirst Du möglicherweise zur Verantwortung gezogen.
>> [Hausmeister]
> Nein. Der Arbeitnehmer darf nur das verwenden was zum Bestand des
> Betriebes gehört, und dementsprechend geprüft ist!

Bedenkenträger und Klugscheißer! Und sich wundern, dass nichts voran 
geht.

Armin X. schrieb:
> Hier würde ich, für mich und MEINE Anwendung nicht EINE einzelne Leuchte
> betrachten sondern das Gesamtkonstrukt und den Schutzleiter fröhlich mit
> am zentralen Gehäuse anschließen.

Es macht schon Sinn, die 6 Elemente zu verkabeln und sich nicht auf 
deren Befestigung zu verlassen.

> Sicherheitstechnisch verschlechtern kann sich meine Situation dadurch
> nicht.

Genau so sehe ich das. An meiner Brotschneidemaschine war das Netzkabel 
zu kurz, ein längeres zweipoliges hatte ich nicht da. Also kurzerhand 
eine Öse ans Metallgehäuse geschraubt, den gn-ge da drauf und basta - 
was soll passieren? Vielleicht sollte ich noch das Doppelquadrat auf dem 
Typschild übermalen, damit der Strom das auch weiß.

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