Hi Forum, Ich habe hier 6 LED Flächenstrahler Deckenleuchten von ca 50x50cm mit ALU Metallrahmen und will diese an vorhandene Teleskopständer (von Terrassenheizstrahlern) mit ein paar Kabelkanalschellen für meinen privaten Einsatz anklipsen. Funktioniert soweit stabil und gut. Da er da wäre, würde ich gern den Schutzleiter auf den Metallrahmen mit passenden Zahnscheiben auflegen. Da vorhanden zur Sicherheit. Nun gab es ja hin und wieder Diskussionen über SK2, Schukostecker, Mitführen des Schutzleiters. Das ist ja erstmal zulässig und nötig, diesen dann mitzuführen. Nur Ihn dann nicht abnzuschließen widerstrebt mir. Dazu - werde ich durch Hinzufügen der Schutzleiterschraube gar zum Inverkehrbringen eines neuen Produktes? Da interessiert mich mal die fundierte Einschätzung der Vorgaben aus dem VDE- Absurdistan und wie viele Verbrechen ich damit gegen den Normungswahn begehen würde... (Sind die VDE Vorschriften eigentlich bald allgemein frei herunterladbar, da gab es doch letztens ein Urteil in Bezug mindestens auf Produktnormen) Wird es eigentlich noch schlimmer, wenn ich vorhandene Ölflexleitung statt einer harmonisierten Gummischlauchleitung dazu nehme... Humorvolle Grüße aus Absurdistan Theoretisch relevant wird das ganze ja nur, wenn mein Hausmeister so ein Ding zur Verwendung Wegschleppt und es somit zur gewerblichen Nutzung mutiert. Mir geht es aber mal darum, ob kleine Umbauten hier in der EU mittlerweile eigentlich formell unmöglich sind, ohne in multiplen kaum sinnvoll leistbaren Dokumentations und Püfschnappfallen zu landen, die über die BVG Prüfung hinausgehen.. Mache zu ich es sowieso. Es geht mir nur mal darum, ob man sowas formell überhaupt noch machen dürfte ...
LED Konstantstromquellen sind typisch Schutzklasse II und haben daher keinen Schutzleiteranschluß. Ein vorhandener Schutzleiterdraht ist abzuknipsen. Z.B.: https://www.ledtech-shop.de/led-konstantstromquelle-30-bis-48w-1200ma-25-40v-dc/a-12939
Maik .. schrieb: > werde ich durch Hinzufügen der Schutzleiterschraube gar zum > Inverkehrbringen eines neuen Produktes? Was du privat damit machst, ist der VDE völlig egal. Du könntest selbst den Metallring als Phase nutzen. Spannend wird es nur, wenn du das Ding verkaufen/verleihen willst oder Dritte geschädigt werden. Sieh einfach zu, dass SK 2 (doppelte/verstärkte Isolierung) erhalten bleibt, also keine offenen Adern, Lüster- oder Wagoklemmen. Ein Schutzleiter fügt dabei nicht mehr Schutz hinzu. Maik .. schrieb: > die über die BVG Prüfung hinausgehen.. Was die Berliner Verkehrsbetriebe damit zu tun haben, müsstest du evtl. noch einmal näher ausführen.
Grunsätzlich machst Du aus dem SK2 Gerät ein SK1 Gerät. Die Kennzeichnung am Gerät ist entsprechend zu ändern. Wie schon geschrieben, was Du zuhause und privat machst ist Deine Sache. Wird jedoch mit Deinem geänderten Gerät eine Person oder Sache geschädigt, so wirst Du möglicherweise zur Verantwortung gezogen. Maik .. schrieb: > Theoretisch relevant wird das ganze ja nur, wenn mein Hausmeister so ein > Ding zur Verwendung Wegschleppt und es somit zur gewerblichen Nutzung > mutiert. Nein. Der Arbeitnehmer darf nur das verwenden was zum Bestand des Betriebes gehört, und dementsprechend geprüft ist!
Hier würde ich, für mich und MEINE Anwendung nicht EINE einzelne Leuchte betrachten sondern das Gesamtkonstrukt und den Schutzleiter fröhlich mit am zentralen Gehäuse anschließen. Sicherheitstechnisch verschlechtern kann sich meine Situation dadurch nicht. Das Abknipsen des Schutzleiters ist doch nur erforderlich damit die Kiste im gewerblichen nicht als SK1-Gerät geprüft werden muss. Hier müsste das ganze Gebastel sicher in doppelt isolierter Ausführung realisiert sein um SK2-Status zu erhalten. Nebst Erstprüfung.
Rainer D. schrieb: > Wird jedoch mit Deinem geänderten Gerät eine Person oder Sache > geschädigt, so wirst Du möglicherweise zur Verantwortung gezogen. >> [Hausmeister] > Nein. Der Arbeitnehmer darf nur das verwenden was zum Bestand des > Betriebes gehört, und dementsprechend geprüft ist! Bedenkenträger und Klugscheißer! Und sich wundern, dass nichts voran geht. Armin X. schrieb: > Hier würde ich, für mich und MEINE Anwendung nicht EINE einzelne Leuchte > betrachten sondern das Gesamtkonstrukt und den Schutzleiter fröhlich mit > am zentralen Gehäuse anschließen. Es macht schon Sinn, die 6 Elemente zu verkabeln und sich nicht auf deren Befestigung zu verlassen. > Sicherheitstechnisch verschlechtern kann sich meine Situation dadurch > nicht. Genau so sehe ich das. An meiner Brotschneidemaschine war das Netzkabel zu kurz, ein längeres zweipoliges hatte ich nicht da. Also kurzerhand eine Öse ans Metallgehäuse geschraubt, den gn-ge da drauf und basta - was soll passieren? Vielleicht sollte ich noch das Doppelquadrat auf dem Typschild übermalen, damit der Strom das auch weiß.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.