Forum: Offtopic Loesung fuer sichere Radwege


von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Bei der letzten Wanderung konnte ich die Loesung fuer den sicheren 
Radweg finden.

Es funktioniert ohne Elektronik, daher Offtopic, und ist so trivial, 
dass man erst mal draufkommen muss. Siehe Bild.

von Harald W. (wilhelms)


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Dieter D. schrieb:

> Bei der letzten Wanderung konnte ich die Loesung fuer den sicheren
> Radweg finden.
>
> Es funktioniert ohne Elektronik, daher Offtopic, und ist so trivial,
> dass man erst mal draufkommen muss. Siehe Bild.

Ja, es gibt nun mal Stellen, wo man auch als Radfahrer mal absteigt
und sein Fahrrad schiebt.

von Peter N. (alv)


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Harald W. schrieb:
> Ja, es gibt nun mal Stellen, wo man auch als Radfahrer mal absteigt
> und sein Fahrrad schiebt.

Dann ist er aber kein Radfahrer mehr!

Das Schild "Radfahrer absteigen" führt zu einer Oszillation...

von Darius (dariusd)


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Hallo

Ist doch (wenn echt und nicht KI oder simpel Photoshop) recht witzig - 
einerseits eine Fahrradroute, wahrscheinlich eine reine Tourismus-, 
Freizeitstrecke (?) und gleichzeitig das typisch deutsch 
/österreichische Ausrufezeichen Verbotsschild, natürlich in Gelb.
Die relative Witzigkeit liegt in der Grundeinstellung und die deutsche 
(österreichische?) Bürokratie dahinter...


An die verantwortlichen:
Ein "Bitte" und vielleicht mal ein Blaues, Weißes, Grünes,... und vom 
Schrifttyp freundlicheres wirkendes Schild ohne Ausrufezeichen würde 
niemanden weh tun...

: Bearbeitet durch User
von Al. K. (alterknacker)


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Müsste es nicht heisen
"Für Radfahrende Gesperrt"

Einer welcher nur absteigt und das Fahrrad schiebt bleibt doch ein 
Fahrradfahrer und wir kein Fußgänger.
;--)))

MfG
ein 80 Jähriger aufmerksamer alter knacker

von F. (radarange)


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Darius schrieb:
> An die verantwortlichen:
> Ein "Bitte" und vielleicht mal ein Blaues, Weißes, Grünes,... und vom
> Schrifttyp freundlicheres wirkendes Schild ohne Ausrufezeichen würde
> niemanden weh tun...

Das aktuelle Schild tut auch niemandem weh, die Ecken sind ja 
abgerundet.
Es handelt sich offensichtlich um ein Schild, das nicht den 
Gestaltungsregeln der StVO entspricht. Radroutenführung verläuft 
üblicherweise nicht so über Privatgelände, dass man entscheiden könnte, 
bestimmte Verkehrsmittel nicht zuzulassen. Es wäre hier also zu prüfen, 
ob nicht jemand illegalerweise einfach ein Schild angebracht hat.

von (prx) A. K. (prx)


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Al. K. schrieb:
> Einer welcher nur absteigt und das Fahrrad schiebt bleibt doch ein
> Fahrradfahrer und wir kein Fußgänger.

"Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger".
https://hamm.polizei.nrw/artikel/radfahrer-an-zebrastreifen

Ob das analog auch für Autofahrer gilt, habe nicht ermittelt. :)

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von Michael B. (laberkopp)


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Al. K. schrieb:
> Einer welcher nur absteigt und das Fahrrad schiebt bleibt doch ein
> Fahrradfahrer und wir kein Fußgänger.
> ;--)))

Nee, er wird ein Schieber.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Al. K. schrieb:
> Müsste es nicht heisen
> "Für Radfahrende Gesperrt"

Wow!! Dachte zuerst, unser Al. K. kann gendergerechte Sprache.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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(prx) A. K. schrieb:
> "Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger".
> https://hamm.polizei.nrw/artikel/radfahrer-an-zebrastreifen

Kleine Anekdote am Rande: Ich selber dachte früher, es sei nicht 
erlaubt, den Zebrastreifen mit dem Rad fahrend zu benutzen, habe es 
aber trotzdem immer getan...

Juristen sprechen in diesem Fall übrigens von einem "umgekehrten 
Verbotsirrtum" bzw. "Wahndelikt".

Meine interessante Erfahrung: Wenn ich mich einem Zebrastreifen auf dem 
Fahrrad nähere, halten trotzdem fast alle Autofahrer an. Nur Busse und 
LKW - also Berufskraftfahrer - in der Regel nicht.

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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https://de.wikipedia.org/wiki/Wahndelikt
"Die Strafwürdigkeit des untauglichen Versuchs..."

„Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“
(Ludwig Thoma)

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer Z. schrieb:
> Juristen sprechen in diesem Fall übrigens von einem "umgekehrten
> Verbotsirrtum" bzw. "Wahndelikt".

Das legt nahe, es sei erlaubt, während der Polizeilink behauptet es sei 
wirklich verboten.

> Meine interessante Erfahrung: Wenn ich mich einem Zebrastreifen auf dem
> Fahrrad nähere, halten trotzdem fast alle Autofahrer an. Nur Busse und
> LKW - also Berufskraftfahrer - in der Regel nicht.

Dies wiederum legt in Verbindung mit dem umgekehrten Verbotsirrtum nahe, 
dass Berufskraftfahrer die Lizenz zum töten hätten, oder dies zumindest 
annehmen. :)

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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(prx) A. K. schrieb:
> Das legt nahe, es sei erlaubt, während der Polizeilink behauptet es sei
> wirklich verboten.

Es ist erlaubt. Der Polizeilink ist zugegebenermaßen missverständlich 
und unklar in der Formulierung: "Oft sind Radfahrer der Ansicht, dass 
sie einen Fußgängerüberweg, oder umgangssprachlich Zebrastreifen, mit 
dem gleichen Vorrecht überfahren dürfen, wie Fußgänger oder 
Rollstuhlfahrer."

Mit anderen Worten: Wenn sie auf dem Fahrrad sitzend den Zebrastreifen 
überqueren wollen, haben sie nicht das gleiche Recht wie Fußgänger, 
nämlich das Vorrecht gegenüber Autofahrern.

Steigen sie hingegen ab, haben sie gegenüber Autofahrern ein Vorrecht 
ebenso wie Fußgänger.

Nachtrag:
https://www.adfc.de/artikel/15-irrtuemer-beim-radfahren-aufgeklaert
("Irrtum Nr. 2")

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> "Die Strafwürdigkeit des untauglichen Versuchs..."

Der untaugliche Versuch ist was anderes als das Wahndelikt und kann 
durchaus strafbar sein.

von (prx) A. K. (prx)


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(prx) A. K. schrieb:
> Ob das analog auch für Autofahrer gilt, habe nicht ermittelt. :)

ChatGPT ist eindeutig der Ansicht, dass ein Autofahrer, der sein Auto 
schiebt, als Fussgänger einzustufen sei. Es gälten dann die 
Alkoholisierungsvorschriften für Fussgänger. Falls vorhanden und 
geeignet, müsse ein Fussweg genutzt werden.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Al. K. schrieb:
> Müsste es nicht heisen
> "Für Radfahrende

Da sollen sicherlich Radfahrende (w/d) wieder besser gestellt werden. 
Die koennen sich vielleicht so herausreden.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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(prx) A. K. schrieb:
> "Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger".

Er darf sich nur nicht vorstellen virtuell Radfahrer zu sein weil er 
sonst wegen Wahndelikt eins übergebraten bekommt, oder nicht?

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Wahndelikte sind nicht strafbar.

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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> Der untaugliche Versuch
dazu fällt mir ein Lied ein, mal kurz gegoogled von 1974, aus der Zeit 
der "Blödelbarden":
https://music.zortam.com/showsongmain.php?id=25452091

Titel "Voreilige Entscheidung":
Als ich aus dem Fenster sprang
hoffte ich sekundenlang
ob es mir nicht noch gelänge
dadurch das ich langsam spränge
sozusagen nur zu schweben...

von Peter N. (alv)


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(prx) A. K. schrieb:
> Falls vorhanden und
> geeignet, müsse ein Fussweg genutzt werden.

Sofern das nicht mit dem Parkverbot auf Fußwegen kollidiert...

von Ralf X. (ralf0815)


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Rainer Z. schrieb:
> Meine interessante Erfahrung: Wenn ich mich einem Zebrastreifen auf dem
> Fahrrad nähere, halten trotzdem fast alle Autofahrer an. Nur Busse und
> LKW - also Berufskraftfahrer - in der Regel nicht.

Logo, die haben weniger Angst, da es bei ihnen bedeutend wenigen 
Eigenschaden hinterlässt.

von (prx) A. K. (prx)


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Peter N. schrieb:
> Sofern das nicht mit dem Parkverbot auf Fußwegen kollidiert...

Wenn Mühe erkennbar ist, greift allenfalls ein Halteverbot. :)

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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(prx) A. K. schrieb:
> "Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger".
> https://hamm.polizei.nrw/artikel/radfahrer-an-zebrastreifen

wieder mal sehr mißverständlich denn:

"Denn von Radfahrern wird erwartetet, dass sie Rücksicht nehmen auf die 
anderen Verkehrsteilnehmer und ...... zumindest mit 
Schrittgeschwindigkeit fahren.

wer also mit Schrittgeschwindigkeit fährt darf auch ohne Absteigen über 
den Zebrastreifen radeln?

meinen die das ernst?
n Deutschland gibt es keine BGH-Rechtsprechung, die die 
Schrittgeschwindigkeit (im Sinne von § 42 Abs. 2 StVO i. V. m. Nr. 12 
der dazu erlassenen Anlage 3) definiert. Einigkeit besteht darin, dass 
Schrittgeschwindigkeit unter 20 km/h liegt.

von Peter N. (alv)


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Joachim B. schrieb:
> n Deutschland gibt es keine BGH-Rechtsprechung, die die
> Schrittgeschwindigkeit (im Sinne von § 42 Abs. 2 StVO i. V. m. Nr. 12
> der dazu erlassenen Anlage 3) definiert. Einigkeit besteht darin, dass
> Schrittgeschwindigkeit unter 20 km/h liegt.

Gilt als Schrittgeschwindigkeit nicht 6km/h?

Bei schneller müßte man schon rennen...

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Peter N. schrieb:
> Bei schneller müßte man schon rennen...

Das waere ein neues Geschaeftsmodell fuer klamme Stadtkassen. Strafen 
fuer rennen, statt Schrittgeschwindigkeit von maximal 6km/h.

Ausserdem wiederspricht das der Gleichberechtigung, wenn andere viel 
schneller auf den Fuessen sind.

von Joachim B. (jar)


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Peter N. schrieb:
> Gilt als Schrittgeschwindigkeit nicht 6km/h?
>
> Bei schneller müßte man schon rennen...

ach

Wie schnell sind professionelle Geher?
Die schnellsten Männer erreichen Zeiten um 1:17 Stunden, das entspricht 
4,27 m/s oder 15,37 km/h.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Joachim B. schrieb:
> Die schnellsten Männer erreichen Zeiten um ...

Kein Problem, denn dafuer hoelt man sich einfach die passenden 
politischen voreingenommenen Richterinnen ins Verfassungsgericht.  Dann 
sind die alle zu schnell und muessen zahlen.

von Bruno V. (bruno_v)


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Harald W. schrieb:
>
> Ja, es gibt nun mal Stellen, wo man auch als Radfahrer mal absteigt
> und sein Fahrrad schiebt.

Nichts für ungut, aber das sind meist Forderungen von Sonntags- oder 
Nichtradfahrern.

Es ist vergleichbar mit Aussteigen an einer Ampel um zu drücken. „Kann 
man doch wohl mal machen!“

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Harald W. schrieb:
> Ja, es gibt nun mal Stellen, wo man auch als Radfahrer mal absteigt
> und sein Fahrrad schiebt.

Zum Beispiel die Steigung zur Ehrwalder Alm. Da schiebe ich auch. Wie 
gut, dass dort die Seilbahn Fahrraeder mitnimmt. :o)

von Gerald B. (gerald_b)


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(prx) A. K. schrieb:
> "Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger".

Ist er dann ein Autoschieber?

duck und weg

von Harald W. (wilhelms)


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(prx) A. K. schrieb:

> Ob das analog auch für Autofahrer gilt, habe nicht ermittelt. :)

Ich glaube, wegen Alkoholgenuss am Steuer kann man auch dann belangt
werden, wenn man sein Auto schiebt.

von Harald W. (wilhelms)


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Rainer Z. schrieb:

> Mit anderen Worten: Wenn sie auf dem Fahrrad sitzend den Zebrastreifen
> überqueren wollen, haben sie nicht das gleiche Recht wie Fußgänger,
> nämlich das Vorrecht gegenüber Autofahrern.
>
> Steigen sie hingegen ab, haben sie gegenüber Autofahrern ein Vorrecht
> ebenso wie Fußgänger.

So isses.

von Harald W. (wilhelms)


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Christoph db1uq K. schrieb:

> Titel "Voreilige Entscheidung":
> Als ich aus dem Fenster sprang
> hoffte ich sekundenlang
> ob es mir nicht noch gelänge
> dadurch das ich langsam spränge
> sozusagen nur zu schweben...

Itel "Ritter Fips":
Es stand an seines Schlosses Brüstung
der Ritter Fips in voller Rüstung.

Da hörte er von unten Krach
und sprach zu sich: "Ich schau mal nach!"
und lehnte sich in voller Rüstung
weit über die erwähnte Brüstung.

Hierbei verlor er alsobald
zuerst den Helm und dann den Halt,
wonach -verfolgend stur sein Ziel-
er pausenlos bis unten fiel.
Und hier verlor er durch sein Streben
als drittes nun auch noch sein Leben,
an dem er ganz besonders hing ---!

Der Blechschaden war nur gering...

Schlussfolgerung:
Falls fallend Du vom Dach verschwandest,
so brems, bevor Du unten landest.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)



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Harald W. schrieb:
> "Ritter Fips"

Ob Radfahren in Rüstung die Radwege sicherer macht, wäre ein Thema, dass 
in Studien untersucht werden sollte.


Für Radlerinnen sollte vielleicht zusätzlich die Ausstattung "Don 
Quijote" empfohlen werden, weil ...
https://www.shz.de/lokales/luebeck/artikel/brutaler-angriff-in-luebeck-radfahrerin-bei-attacke-verletzt-48951151

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