Bei der letzten Wanderung konnte ich die Loesung fuer den sicheren Radweg finden. Es funktioniert ohne Elektronik, daher Offtopic, und ist so trivial, dass man erst mal draufkommen muss. Siehe Bild.
Dieter D. schrieb: > Bei der letzten Wanderung konnte ich die Loesung fuer den sicheren > Radweg finden. > > Es funktioniert ohne Elektronik, daher Offtopic, und ist so trivial, > dass man erst mal draufkommen muss. Siehe Bild. Ja, es gibt nun mal Stellen, wo man auch als Radfahrer mal absteigt und sein Fahrrad schiebt.
Harald W. schrieb: > Ja, es gibt nun mal Stellen, wo man auch als Radfahrer mal absteigt > und sein Fahrrad schiebt. Dann ist er aber kein Radfahrer mehr! Das Schild "Radfahrer absteigen" führt zu einer Oszillation...
Hallo Ist doch (wenn echt und nicht KI oder simpel Photoshop) recht witzig - einerseits eine Fahrradroute, wahrscheinlich eine reine Tourismus-, Freizeitstrecke (?) und gleichzeitig das typisch deutsch /österreichische Ausrufezeichen Verbotsschild, natürlich in Gelb. Die relative Witzigkeit liegt in der Grundeinstellung und die deutsche (österreichische?) Bürokratie dahinter... An die verantwortlichen: Ein "Bitte" und vielleicht mal ein Blaues, Weißes, Grünes,... und vom Schrifttyp freundlicheres wirkendes Schild ohne Ausrufezeichen würde niemanden weh tun...
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Müsste es nicht heisen "Für Radfahrende Gesperrt" Einer welcher nur absteigt und das Fahrrad schiebt bleibt doch ein Fahrradfahrer und wir kein Fußgänger. ;--))) MfG ein 80 Jähriger aufmerksamer alter knacker
Darius schrieb: > An die verantwortlichen: > Ein "Bitte" und vielleicht mal ein Blaues, Weißes, Grünes,... und vom > Schrifttyp freundlicheres wirkendes Schild ohne Ausrufezeichen würde > niemanden weh tun... Das aktuelle Schild tut auch niemandem weh, die Ecken sind ja abgerundet. Es handelt sich offensichtlich um ein Schild, das nicht den Gestaltungsregeln der StVO entspricht. Radroutenführung verläuft üblicherweise nicht so über Privatgelände, dass man entscheiden könnte, bestimmte Verkehrsmittel nicht zuzulassen. Es wäre hier also zu prüfen, ob nicht jemand illegalerweise einfach ein Schild angebracht hat.
Al. K. schrieb: > Einer welcher nur absteigt und das Fahrrad schiebt bleibt doch ein > Fahrradfahrer und wir kein Fußgänger. "Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger". https://hamm.polizei.nrw/artikel/radfahrer-an-zebrastreifen Ob das analog auch für Autofahrer gilt, habe nicht ermittelt. :)
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Al. K. schrieb: > Einer welcher nur absteigt und das Fahrrad schiebt bleibt doch ein > Fahrradfahrer und wir kein Fußgänger. > ;--))) Nee, er wird ein Schieber.
Al. K. schrieb: > Müsste es nicht heisen > "Für Radfahrende Gesperrt" Wow!! Dachte zuerst, unser Al. K. kann gendergerechte Sprache.
(prx) A. K. schrieb: > "Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger". > https://hamm.polizei.nrw/artikel/radfahrer-an-zebrastreifen Kleine Anekdote am Rande: Ich selber dachte früher, es sei nicht erlaubt, den Zebrastreifen mit dem Rad fahrend zu benutzen, habe es aber trotzdem immer getan... Juristen sprechen in diesem Fall übrigens von einem "umgekehrten Verbotsirrtum" bzw. "Wahndelikt". Meine interessante Erfahrung: Wenn ich mich einem Zebrastreifen auf dem Fahrrad nähere, halten trotzdem fast alle Autofahrer an. Nur Busse und LKW - also Berufskraftfahrer - in der Regel nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Wahndelikt "Die Strafwürdigkeit des untauglichen Versuchs..." „Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.“ (Ludwig Thoma)
Rainer Z. schrieb: > Juristen sprechen in diesem Fall übrigens von einem "umgekehrten > Verbotsirrtum" bzw. "Wahndelikt". Das legt nahe, es sei erlaubt, während der Polizeilink behauptet es sei wirklich verboten. > Meine interessante Erfahrung: Wenn ich mich einem Zebrastreifen auf dem > Fahrrad nähere, halten trotzdem fast alle Autofahrer an. Nur Busse und > LKW - also Berufskraftfahrer - in der Regel nicht. Dies wiederum legt in Verbindung mit dem umgekehrten Verbotsirrtum nahe, dass Berufskraftfahrer die Lizenz zum töten hätten, oder dies zumindest annehmen. :)
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(prx) A. K. schrieb: > Das legt nahe, es sei erlaubt, während der Polizeilink behauptet es sei > wirklich verboten. Es ist erlaubt. Der Polizeilink ist zugegebenermaßen missverständlich und unklar in der Formulierung: "Oft sind Radfahrer der Ansicht, dass sie einen Fußgängerüberweg, oder umgangssprachlich Zebrastreifen, mit dem gleichen Vorrecht überfahren dürfen, wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer." Mit anderen Worten: Wenn sie auf dem Fahrrad sitzend den Zebrastreifen überqueren wollen, haben sie nicht das gleiche Recht wie Fußgänger, nämlich das Vorrecht gegenüber Autofahrern. Steigen sie hingegen ab, haben sie gegenüber Autofahrern ein Vorrecht ebenso wie Fußgänger. Nachtrag: https://www.adfc.de/artikel/15-irrtuemer-beim-radfahren-aufgeklaert ("Irrtum Nr. 2")
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Christoph db1uq K. schrieb: > "Die Strafwürdigkeit des untauglichen Versuchs..." Der untaugliche Versuch ist was anderes als das Wahndelikt und kann durchaus strafbar sein.
(prx) A. K. schrieb: > Ob das analog auch für Autofahrer gilt, habe nicht ermittelt. :) ChatGPT ist eindeutig der Ansicht, dass ein Autofahrer, der sein Auto schiebt, als Fussgänger einzustufen sei. Es gälten dann die Alkoholisierungsvorschriften für Fussgänger. Falls vorhanden und geeignet, müsse ein Fussweg genutzt werden.
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Al. K. schrieb: > Müsste es nicht heisen > "Für Radfahrende Da sollen sicherlich Radfahrende (w/d) wieder besser gestellt werden. Die koennen sich vielleicht so herausreden.
(prx) A. K. schrieb: > "Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger". Er darf sich nur nicht vorstellen virtuell Radfahrer zu sein weil er sonst wegen Wahndelikt eins übergebraten bekommt, oder nicht?
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> Der untaugliche Versuch dazu fällt mir ein Lied ein, mal kurz gegoogled von 1974, aus der Zeit der "Blödelbarden": https://music.zortam.com/showsongmain.php?id=25452091 Titel "Voreilige Entscheidung": Als ich aus dem Fenster sprang hoffte ich sekundenlang ob es mir nicht noch gelänge dadurch das ich langsam spränge sozusagen nur zu schweben...
(prx) A. K. schrieb: > Falls vorhanden und > geeignet, müsse ein Fussweg genutzt werden. Sofern das nicht mit dem Parkverbot auf Fußwegen kollidiert...
Rainer Z. schrieb: > Meine interessante Erfahrung: Wenn ich mich einem Zebrastreifen auf dem > Fahrrad nähere, halten trotzdem fast alle Autofahrer an. Nur Busse und > LKW - also Berufskraftfahrer - in der Regel nicht. Logo, die haben weniger Angst, da es bei ihnen bedeutend wenigen Eigenschaden hinterlässt.
Peter N. schrieb: > Sofern das nicht mit dem Parkverbot auf Fußwegen kollidiert... Wenn Mühe erkennbar ist, greift allenfalls ein Halteverbot. :)
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(prx) A. K. schrieb: > "Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger". > https://hamm.polizei.nrw/artikel/radfahrer-an-zebrastreifen wieder mal sehr mißverständlich denn: "Denn von Radfahrern wird erwartetet, dass sie Rücksicht nehmen auf die anderen Verkehrsteilnehmer und ...... zumindest mit Schrittgeschwindigkeit fahren. wer also mit Schrittgeschwindigkeit fährt darf auch ohne Absteigen über den Zebrastreifen radeln? meinen die das ernst? n Deutschland gibt es keine BGH-Rechtsprechung, die die Schrittgeschwindigkeit (im Sinne von § 42 Abs. 2 StVO i. V. m. Nr. 12 der dazu erlassenen Anlage 3) definiert. Einigkeit besteht darin, dass Schrittgeschwindigkeit unter 20 km/h liegt.
Joachim B. schrieb: > n Deutschland gibt es keine BGH-Rechtsprechung, die die > Schrittgeschwindigkeit (im Sinne von § 42 Abs. 2 StVO i. V. m. Nr. 12 > der dazu erlassenen Anlage 3) definiert. Einigkeit besteht darin, dass > Schrittgeschwindigkeit unter 20 km/h liegt. Gilt als Schrittgeschwindigkeit nicht 6km/h? Bei schneller müßte man schon rennen...
Peter N. schrieb: > Bei schneller müßte man schon rennen... Das waere ein neues Geschaeftsmodell fuer klamme Stadtkassen. Strafen fuer rennen, statt Schrittgeschwindigkeit von maximal 6km/h. Ausserdem wiederspricht das der Gleichberechtigung, wenn andere viel schneller auf den Fuessen sind.
Peter N. schrieb: > Gilt als Schrittgeschwindigkeit nicht 6km/h? > > Bei schneller müßte man schon rennen... ach Wie schnell sind professionelle Geher? Die schnellsten Männer erreichen Zeiten um 1:17 Stunden, das entspricht 4,27 m/s oder 15,37 km/h.
Joachim B. schrieb: > Die schnellsten Männer erreichen Zeiten um ... Kein Problem, denn dafuer hoelt man sich einfach die passenden politischen voreingenommenen Richterinnen ins Verfassungsgericht. Dann sind die alle zu schnell und muessen zahlen.
Harald W. schrieb: > > Ja, es gibt nun mal Stellen, wo man auch als Radfahrer mal absteigt > und sein Fahrrad schiebt. Nichts für ungut, aber das sind meist Forderungen von Sonntags- oder Nichtradfahrern. Es ist vergleichbar mit Aussteigen an einer Ampel um zu drücken. „Kann man doch wohl mal machen!“
Harald W. schrieb: > Ja, es gibt nun mal Stellen, wo man auch als Radfahrer mal absteigt > und sein Fahrrad schiebt. Zum Beispiel die Steigung zur Ehrwalder Alm. Da schiebe ich auch. Wie gut, dass dort die Seilbahn Fahrraeder mitnimmt. :o)
(prx) A. K. schrieb: > "Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger". Ist er dann ein Autoschieber? duck und weg
(prx) A. K. schrieb: > Ob das analog auch für Autofahrer gilt, habe nicht ermittelt. :) Ich glaube, wegen Alkoholgenuss am Steuer kann man auch dann belangt werden, wenn man sein Auto schiebt.
Rainer Z. schrieb: > Mit anderen Worten: Wenn sie auf dem Fahrrad sitzend den Zebrastreifen > überqueren wollen, haben sie nicht das gleiche Recht wie Fußgänger, > nämlich das Vorrecht gegenüber Autofahrern. > > Steigen sie hingegen ab, haben sie gegenüber Autofahrern ein Vorrecht > ebenso wie Fußgänger. So isses.
Christoph db1uq K. schrieb: > Titel "Voreilige Entscheidung": > Als ich aus dem Fenster sprang > hoffte ich sekundenlang > ob es mir nicht noch gelänge > dadurch das ich langsam spränge > sozusagen nur zu schweben... Itel "Ritter Fips": Es stand an seines Schlosses Brüstung der Ritter Fips in voller Rüstung. Da hörte er von unten Krach und sprach zu sich: "Ich schau mal nach!" und lehnte sich in voller Rüstung weit über die erwähnte Brüstung. Hierbei verlor er alsobald zuerst den Helm und dann den Halt, wonach -verfolgend stur sein Ziel- er pausenlos bis unten fiel. Und hier verlor er durch sein Streben als drittes nun auch noch sein Leben, an dem er ganz besonders hing ---! Der Blechschaden war nur gering... Schlussfolgerung: Falls fallend Du vom Dach verschwandest, so brems, bevor Du unten landest.
Harald W. schrieb: > "Ritter Fips" Ob Radfahren in Rüstung die Radwege sicherer macht, wäre ein Thema, dass in Studien untersucht werden sollte. Für Radlerinnen sollte vielleicht zusätzlich die Ausstattung "Don Quijote" empfohlen werden, weil ... https://www.shz.de/lokales/luebeck/artikel/brutaler-angriff-in-luebeck-radfahrerin-bei-attacke-verletzt-48951151
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