Hi,
hier gibt es ja die Tarife der Leiharbeit in Metall und Elektro Betrieben https://www.igmetall.de/tarif/tariftabellen/metall-und-elektroindustrie
Zitat: "Die Branchenzuschläge werden bei 90% des laufenden regelmäßigen Stundenentgelts eines vergleichbaren Beschäftigten des Kundenbetriebs gedeckelt."
Was zählt alles zu diesem Vergleichsentgelt? Nur das Grundentgelt? Leistungszulage (wohl nicht nach meinen Recherchen) Sonderzahlungen? ...? Ich persönlich finde diese Intransparenz nervend. Die ausleihenden Unternehmen müssen dem Verleihunternehmen das Vergleichsentgelt nennen, dem überlassenen Arbeitnehmer allerdings nicht. Da können Sie den Festangestellten ja schön "armrechnen", wenn einfach etliche Gehaltsbestandteile nicht betrachtet werden für ein Vergleichsentgelt. Da kommt ein Leiharbeiter dann ja nicht mit 90%, sondern eher 70-80% raus. Dass ein Leiharbeiter nicht mehr als Festangestellte verdienen sollen kann ich ja noch halbwegs verstehen, aber das am Ende "Equal Pay" zu nennen ist frech. Habt ihr da handfeste Infos zu?
Grüße Joe