Forum: Haus & Smart Home Fehlender FI-Schutz bei einigen Stromkreisen – noch zulässig?


von Robert B. (borecki)


Lesenswert?

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage an erfahrene Elektriker:

In einem Einfamilienhaus (Baujahr 2017 in Deutschland) wurde die 
Unterverteilung so aufgebaut, dass der erste Stromkreis-Reihe, z. B. 
Herd (Festmontiert), Geschirrspüler (Steckdose), Kühlschrank 
(Steckdose), Backofen (Steckdose), diverse Licht einschalter, 
Gasheizungsgerät (Steckdose), Rollos - nicht durch einen FI-Schalter 
(RCD) geschützt sind. Die nachfolgenden Reihen - Stromkreise 
(Kindzimmer, Bad, Terrasse usw.) haben jeweils eigene FIs, also dort ist 
es in Ordnung.

Meine Frage: Gilt das in einem Neubau von 2017 noch als normgerecht oder 
ist das ein klarer Installationsfehler?

Soweit ich weiß, schreibt die DIN VDE 0100-410 seit 2009 einen 
RCD-Schutz ≤ 30 mA für alle Endstromkreise ≤ 32 A in Wohngebäuden vor – 
unabhängig davon, ob das Gerät fest angeschlossen ist oder nicht.

Bin für jede fachliche Einschätzung oder Erfahrungswert dankbar!

Viele Grüße

von Björn W. (bwieck)


Lesenswert?

Robert B. schrieb:
> Soweit ich weiß, schreibt die DIN VDE 0100-410 seit 2009 einen
> RCD-Schutz ≤ 30 mA für alle Endstromkreise ≤ 32 A in Wohngebäuden vor

Die VDE0100-x ist immer noch keine Vorschrift.

von Schorsch M. (schorschm)


Lesenswert?

Ganz grob: Festangeschlossene (ortsgebundene Geräte), brauchen keinen 
FI.

Ortsunabhängige Geräte, wie Anschluss über Steckdosen, müssen über FI 
gesichert sein.

von Chris K. (kathe)


Lesenswert?

Schorsch M. schrieb:
> Ganz grob: Festangeschlossene (ortsgebundene Geräte), brauchen keinen
> FI.
>
> Ortsunabhängige Geräte, wie Anschluss über Steckdosen, müssen über FI
> gesichert sein.

Seh ich auch so, aber mittlerweile würde ich der Küche einen eigenen FI 
spendieren wegen der Spülmaschine um einen Ausfall rechtzeitig zu 
erkennnen.

von Rainer W. (rawi)


Lesenswert?

Schorsch M. schrieb:
> Ortsunabhängige Geräte, wie Anschluss über Steckdosen, müssen über FI
> gesichert sein.

Wie oft wird der Ort von Kühlschrank, Backofen oder Geschirrspüler 
geändert?

Wichtiger wäre doch wohl, ob die Steckdose zugänglich und damit für 
andere Geräte nutzbar ist.

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Rainer W. schrieb:
> Wie oft wird der Ort von Kühlschrank, Backofen oder Geschirrspüler
> geändert?
>
> Wichtiger wäre doch wohl, ob die Steckdose zugänglich und damit für
> andere Geräte nutzbar ist.

Kann man argumentieren, aber was spricht gegen einen RCD außer höhere 
Kosten?
Wenn man Angst um den Kühl/Gefrierschrank hat kann man den extra über 
einen RCBO absichern.
Gerade Geräte wie Spülmaschine wo Wasser und Strom zusammen kommen, bzw. 
generell die Küche wo immer Wasser mit im Spiel ist, würde ich den RCD 
für sinnvoll halten.

von Harald K. (kirnbichler)


Lesenswert?

Udo S. schrieb:
> Kann man argumentieren, aber was spricht gegen einen RCD

Der Kühlschrank bzw. die Tiefkühltruhe.

Kommt man aus dem Urlaub wieder, und hat aus irgendeinem Grund der FI 
ausgelöst, weil irgendwo ein Furz querghangen hat, mag man die Tür gar 
nicht erst aufmachen, sondern gleich einen Spanngurt drumherum zerren 
und das Ding ungeöffnet entsorgen.

Die normalen Menschen nicht zugängliche* VDE-0100 wird alle paar Jahre 
überarbeitet. Vor noch gar nicht so vielen Jahren waren FIs nur für Bad 
und Küche vorgeschrieben (und bei der Küche auch nur für zugängliche 
Steckdosen, d.h. eben nicht für den Stromkreis, an dem der Kühlschrank 
hängt), und mittlerweile ist das überbordende Sicherheitsdenken mehrere 
Schritte weiter. Deswegen braucht man jetzt auch gigantische 
Zählertafeln mit Tanzsälen davor für die Netzbetreiber, damit die den 
Zählerwechseltango ohne anzuecken tanzen können.

Kurz: Wenn Du (Threadstarter) Dich unwohl fühlst, wenn Du Kinder hast, 
und den Eindruck, daß das Leben ganz total doll gefährlich ist, dann 
lass' Deine Elektroinstallation umbauen.

Andere stellen sich die Frage, welches Problem dadurch gelöst werden 
soll, das Kochfeld oder den Backofen an einen FI zu hängen.


*) man darf devot drum betteln, "Einsicht" zu erhalten, oder abartig 
viel Kohle abdrücken.

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Harald K. schrieb:
> Der Kühlschrank bzw. die Tiefkühltruhe

Du hättest gerne auch meinen 2. Satz lesen dürfen :-)

von Christian B. (luckyfu)


Lesenswert?

Harald K. schrieb:
> Kommt man aus dem Urlaub wieder, und hat aus irgendeinem Grund der FI
> ausgelöst, weil irgendwo ein Furz querghangen hat, mag man die Tür gar
> nicht erst aufmachen, sondern gleich einen Spanngurt drumherum zerren
> und das Ding ungeöffnet entsorgen.

Wenn man in den urlaub fährt und der Kühlschrank ist voll, dann springt 
einen der Inhalt sowieso an, wenn man wiederkommt. Das ändert also 
nichts. Ansonsten gilt: Die Blumen sollten ja auch gegossen werden, der 
Briefkasten gelehrt. Der oder diejenige, die das tun, können dann auch 
schauen, ob die Gefriereinheit noch arbeitet und im Zweifel 
intervenieren.

von Lu (oszi45)


Lesenswert?

Christian B. schrieb:
> ob die Gefriereinheit noch arbeitet und im Zweifel

Man sollte die Sicherungen von Kühlgeräten sinnvoll kombinieren, dass 
ein Ausfall frühzeitig auffällt, da das Gefriergut nur ca. 24h kalt 
bleibt. Ein Ein FI NUR für den Gefrierschrank kann lange unbemerkt 
ausgelöst bleiben.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


Lesenswert?

Harald K. schrieb:
> Die normalen Menschen nicht zugängliche* VDE-0100 wird alle paar Jahre
> überarbeitet.
> ...
> *) man darf devot drum betteln, "Einsicht" zu erhalten, oder abartig
> viel Kohle abdrücken.

Dies ist eine Frechheit ohnegleichen.

Mir ging es damit wie mit diversen DIN-Normen ebenso. Bei Baumängeln 
zitieren Sachverständige in gerichtlich eingeholten Gutachten gerne 
diese Normen, ohne sie im Wortlaut auszuführen.

Es bedurfte stets einer wütenden Beschwerde an das Gericht, damit dieses 
den Sachverständigen aufgab, jedenfalls die im Gutachten zitierten 
Normen im Wortlaut nachzureichen. Denn nur so konnte ich sicherstellen, 
dass der Sachverständige die Norm korrekt angewandt hatte.

Ergo kann ich zu den FI-Schaltern in der Küche wenig sagen. Eine 
Kollegin hat allerdings beim Putzen einer Dunstabzugshaube mal kräftig 
eine gewischt bekommen. So gesehen halte ich persönlich es für ratsam 
und konsequent, alle Leitungen abzusichern. Bei mir - Haus Baujahr Ende 
70er Jahre - ist dies jedoch auch noch nicht der Fall. :(

von Christian B. (luckyfu)


Lesenswert?

Rainer Z. schrieb:
> Dies ist eine Frechheit ohnegleichen.
>
> Mir ging es damit wie mit diversen DIN-Normen ebenso. Bei Baumängeln
> zitieren Sachverständige in gerichtlich eingeholten Gutachten gerne
> diese Normen, ohne sie im Wortlaut auszuführen.

es steht ihnen frei, zur nächsten Hochschulbibliothek zu reisen und sie 
dort einzusehen. Das geht prinzipiell mit allen. Nur Kopien darf man 
davon nicht machen.

Ansonsten: ja, lieber zu viele, als zu wenige RCDs. Je mehr man hat, 
desto unwahrscheinlicher werden auch Fehlauslösungen, weil insgesamt die 
überwachten Netze und damit deren Ableitströme geringer werden. Ich habe 
z.B. in meinem Haus insgesamt 10 RCDs und seit nunmehr 15 Jahren noch 
nicht eine Fehlauslösung.

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Christian B. schrieb:
> es steht ihnen frei, zur nächsten Hochschulbibliothek zu reisen und sie
> dort einzusehen.

Das ist sowas von Letztes Jahrhundert. Ähnlich wie Aushänge der Gemeinde 
an einem Kasten vor dem Standesamt.
Solche wichtigen Regularien, die z.T. fast Gesetzescharakter haben 
sollten Allgemeingut sein und frei zugänglich. Und auch wenn das 
Internetz für einige Politiker immer noch Neuland ist heißt das heute: 
Im Internet verfügbar!

Zumindest sollten sie nicht in der Hand eines privaten Unternehmens 
sein, dass darauf auch noch ein Monopol hat.

Der EUGH hat das ja im Falle der ISO Normen eindeutig klargestellt.

von Helmut -. (dc3yc)


Lesenswert?

Christian B. schrieb:
> Die Blumen sollten ja auch gegossen werden, der
> Briefkasten gelehrt.

Jaja, damit der Kasten mal auf die Briefkastenuni gehen kann! Meiner 
braucht nicht voll von (für einen Kasten) unnützem Wissen sein, sondern 
muss viel leeren Platz für die Post bieten.

von Frank O. (frank_o)


Lesenswert?

Rainer W. schrieb:
> Wichtiger wäre doch wohl, ob die Steckdose zugänglich und damit für
> andere Geräte nutzbar ist.

Richtig! Aber solange du den Stecker ziehen kannst (auch wenn der im 
Falle der Spülmaschine hinter der Küchenzeile ist), ist das halt 
ortsveränderlich.

von Michael (Gast)


Lesenswert?

Robert B. schrieb:
> In einem Einfamilienhaus

Eigentum oder vermietet?


> Gilt das in einem Neubau von 2017 noch als normgerecht

Du meinst ob es den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht?
Nein!


> schreibt die DIN irgendwas [...] vor

Nein. Normen schreiben nichts vor.


Kurzfassung:

- Eigentum: Weitestgehend egal.
- Vermietet an Privat: Problem (a.a.R.d.T).
- Gewerblich vermietet: Kommt drauf an (Vertrag).

von Christian B. (luckyfu)


Lesenswert?

Udo S. schrieb:
> Das ist sowas von Letztes Jahrhundert. Ähnlich wie Aushänge der Gemeinde
> an einem Kasten vor dem Standesamt.

Ja, willkommen im Deutschland des 21. Jahrhunderts. Und solange der 
Beuth Verlag darauf sein Monopol hat, wird es das auch nicht im Internet 
geben. Ist halt so. Aber du kannst natürlich den 
Elektroinstallationsbetrieb danach fragen, die müssen die da haben. Ob 
sie dir aber Einsicht gewähren, das weiß ich nicht.

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Christian B. schrieb:
> Und solange der
> Beuth Verlag darauf sein Monopol hat, wird es das auch nicht im Internet
> geben. Ist halt so.

Das das derzeit so ist habe ich nicht angezweifelt. Meine Aussage war 
nur die, dass ich das nicht richtig finde. Und dass der EUGH das für die 
ISO Norm genauso gesehen hat.
Aber hier in Deutschland regieren leider viel zu oft die Lobbyisten und 
solche Abzockvereine wie Beuth oder genauer inzwischen die DIN Media 
GmbH können sich auf ihrem Monopol ausruhen.

von Thomas R. (thomasr)


Lesenswert?

Abartige Kommentare zum VDE.

Da gründet sich also ein Verein der sich zur Aufgabe gemacht hat 
bestimmte Vorgehensweisen und Anforderungen allgemeingültig zu 
beschreiben. Diese Arbeit muß ja bezahlt werden, zum Spaß machen die 
Jungs/Mädels das nicht. Also kommt man überein, die Ergebnisse der 
Arbeit AUSSENSTEHENDEN nur gegen ein Entgelt zur Verfügung zu stellen 
woraus ein Teil der Arbeit bezahlt wird.

Und diese Veröffentlichungen sind kein Gesetz oder "Vorschrift"! Nur 
haben unsere Richter erkannt daß man ja nun bei Gerichtsverfahren eine 
halbwegs unabhängige Expertenmeinung braucht ohne jedes Mal einen 
Gutachter beauftragen zu müssen. Daraus dann die einfache Frage in so 
einem Fall: entspricht die Installation den allgemein anerkannten Regeln 
der Technik (hier also VDE)?

Wenn ja, alles gut, wenn nein......

Man kann seine Installationen ausführen wie man will nur muß man sich 
dann im Streitfall nicht über die (teils harten) Konsequenzen wundern.

Und als Eli würde ich Arbeiten an einer "gebastelten Anlage" ablehnen. 
Soll der Erbauer sehen wo er bleibt.

: Bearbeitet durch User
von Lord Magnet (lord_magnet)


Lesenswert?

Diese Dokumente müssten doch längst auf einem Piratenschiff aufzutreiben 
sein, wozu der Eiertanz?

von Lu (oszi45)


Lesenswert?

Lord Magnet schrieb:
> wozu der Eiertanz?

Mancher Hersteller, wie Hager gibt auch in gewissem Umfang Hinweise zur 
DIN. Sonst könnte er sein Zeug nicht DIN-gerecht anbieten. Frage bleibt 
natürlich immer, ob noch ausreichend Platz im Schrank ist, um alle 
Wünsche zu erfüllen!

von Jens G. (jensig)


Lesenswert?

Thomas R. schrieb:
> Da gründet sich also ein Verein der sich zur Aufgabe gemacht hat
> bestimmte Vorgehensweisen und Anforderungen allgemeingültig zu
> beschreiben. Diese Arbeit muß ja bezahlt werden,

Das ist ein Verein - da muss überhaupt keine Arbeit bezahlt werden ...

von H. H. (hhinz)


Lesenswert?

Jens G. schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Da gründet sich also ein Verein der sich zur Aufgabe gemacht hat
>> bestimmte Vorgehensweisen und Anforderungen allgemeingültig zu
>> beschreiben. Diese Arbeit muß ja bezahlt werden,
>
> Das ist ein Verein - da muss überhaupt keine Arbeit bezahlt werden ...

So wie bei Bayern München...

von Ralf X. (ralf0815)


Lesenswert?

Lord Magnet schrieb:
> Diese Dokumente müssten doch längst auf einem Piratenschiff aufzutreiben
> sein, wozu der Eiertanz?

Sei Dir mal sicher, dass Beuth / DIN Media GmbH einen hohen Aufwand 
betreiben, die leider illegalen Veröffentlichungen zu verfolgen.

von Lu (oszi45)


Lesenswert?

Es gibt auch Bücher bei Beuth, die viele Normen enthalten und deswegen 
kostengünstiger sind als neue DIN-Einzelblätter (wenn das reicht).

von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Thomas R. schrieb:
> Abartige Kommentare zum VDE.

Es ging hier um die DIN Media GmbH aber egal, der VDE Verlag Gmbh ist 
die gleiche Monopolnummer.

Thomas R. schrieb:
> Da gründet sich also ein Verein der sich zur Aufgabe gemacht hat
> bestimmte Vorgehensweisen und Anforderungen allgemeingültig zu
> beschreiben.

VDE steht für "Verband der Elektrotechnik, Elektronik und 
Informationstechnik", nicht Verein!

von Rainer W. (rawi)


Lesenswert?

Christian B. schrieb:
> es steht ihnen frei, zur nächsten Hochschulbibliothek zu reisen und sie
> dort einzusehen.

Die Welt hat sich seit den 1980er Jahren weiter entwickelt  Die Reise 
zur nächsten Hochschulbibliothek sollte inzwischen auch für die 
DIN-Normen durch einen Internetzugang abgelöst sein. Keiner legt mehr 
Wert auf Ringhefter mit auf totem Baum gedruckten Texten, regelmäßige 
Austauschseiten und Versand per reitendem Boten.
In welcher Welt leben wir denn?

von Rainer W. (rawi)


Lesenswert?

Lu schrieb:
> Es gibt auch Bücher bei Beuth, die viele Normen enthalten und deswegen
> kostengünstiger sind als neue DIN-Einzelblätter (wenn das reicht).

Was nützt einem kostengünstigeres Wissen, das man nicht braucht?

von Lu (oszi45)


Lesenswert?

Rainer W. schrieb:
> DIN-Normen durch einen Internetzugang abgelöst sein. Keiner legt mehr
> Wert auf Ringhefter

Das heißt aber leider nicht, dass JEDER überall Zugriff haben wird. 
Wovon sollte der Verlag dann leben? Von Deiner Spende?

von Chris S. (Firma: hier&da) (keiningenieur)


Lesenswert?

Robert B. schrieb:
> Hallo zusammen,
> ich hätte eine Frage an erfahrene Elektriker:
>
> In einem Einfamilienhaus (Baujahr 2017 in Deutschland) wurde die
> Unterverteilung so aufgebaut, dass der erste Stromkreis-Reihe, z. B.
> Herd (Festmontiert), Geschirrspüler (Steckdose), Kühlschrank
> (Steckdose), Backofen (Steckdose), diverse Licht einschalter,
> Gasheizungsgerät (Steckdose), Rollos - nicht durch einen FI-Schalter
> (RCD) geschützt sind.

Ist nicht zulässig und es ist zulässig, erschwert ungemein die 
Fehlersuche wenn es dann ein Fehlerstrom gibt. Sinnvoll ist pro Reihe 
ein FI und evtl. Kühlschrank / Gefrierschrank je einen FI/LS zu setzen.
Die Frage ist was ist ortsveränderlich/ortsfest Kühlschrank ist zb 
beides je nach Größe genau wie die Gefriereinheit.
Sprich alles ohne Hilfsmittel unter <50kg kann man als ortsveränderlich 
betrachten. Der Backofen, körperlich festverbaut aber Steckdose muss 
eigentlich ein FI besitzen da man ja evtl einer räumlichen 
Nutzungsänderung einplanen muss. Der Herd als Festanschluss ja gut kann 
muss aber nicht aber wenn schon fast alles FI hat warum den Herd nicht 
auch...

Link Seite 2 unten
file:///D:/Downloads/22DE0189-tip-h-36-din-vde-0100-4102018-10-web.pdf

> Die nachfolgenden Reihen - Stromkreise
> (Kindzimmer, Bad, Terrasse usw.) haben jeweils eigene FIs, also dort ist
> es in Ordnung.
> Meine Frage: Gilt das in einem Neubau von 2017 noch als normgerecht oder
> ist das ein klarer Installationsfehler?

Es zählt, ohne Änderung, die Norm die bei Errichtung zu traff!

Sollten jetzt gravierende Änderung, Austausch einer Steckdose zählt 
nicht dazu, eintreten, zb neue Leitungen verlegen, HV/UV neu, sind die 
aktuellen Normen anzuwenden.

https://www.dke.de/resource/blob/1955610/b837e9e658e5469b891a03bdcc36b3df/konzept-din-vde-0100-410-pdf-data.pdf

Fazit eine HV/UV immer überdiemsnionieren, Geiz ist an 
Personensicherheit garantiert nicht geil!

von Martin S. (mmaddin)


Lesenswert?

Chris S. schrieb:
> Fazit eine HV/UV immer überdiemsnionieren, Geiz ist an
> Personensicherheit garantiert nicht geil!

Das war  nicht die Frage.

von Rudolf S. (Firma: Elektro S.) (kupferzange)


Lesenswert?

VDE-Bestimmungen - Kontrovers
Hallo,
ich habe hier gerade mal reingeschaut. Wie so oft erscheint 
ausgesprochen oder nicht die Frage nach dem gesetzlichen Hintergrund. Es 
gibt das Energiewirtschaftsgesetz. Darin in §49 "Anforderungen an 
Energieanlagen". Energieanlagen sind so zu errichten und betreiben ..... 
nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Einhaltung wird 
vermutet, wenn die VDE Regeln eingehalten worden sind (eigene Kurzform - 
Entschuldigung). Der Text ist nicht geheim, sondern kann von Jedermann 
aufgerufen werden. Übrigens nicht verwandt oder verschwägert mit 
irgendeinem Mitarbeiter etc. von VDE.

von H. H. (hhinz)


Lesenswert?

Rudolf S. schrieb:
> Energiewirtschaftsgesetz

Falsche Baustelle.

von Ralf X. (ralf0815)


Lesenswert?

Rudolf S. schrieb:
> Darin in §49 "Anforderungen an
> Energieanlagen". Energieanlagen sind so zu errichten und betreiben .....
> nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die Einhaltung wird
> vermutet, wenn die VDE Regeln eingehalten worden sind (eigene Kurzform -
> Entschuldigung). Der Text ist nicht geheim, sondern kann von Jedermann
> aufgerufen werden.

Und dann gehören diese VDE-Regeln (idR. also DIN) natürlich 
jedermann/frau öffentlich leicht und kostenlos zugänglich!
Nicht nur jemanden, der nahe einer Auslagestelle wohnt und sich nach 
Öffnungszeiten, etc zu richten hat, sondern in meinen Augen seit über 20 
Jahren frei ins Internet!

Was aktuell im Technikbereich Recht ist, als ob man sich ein Machwerk 
von Precht kaufen müsste, um zu erfahren, wie man sich in moralischen, 
ethischen, philosophischen Dingen zu verhalten hat, um sich nicht 
strafbar zu machen.
Und die Werke von Lesch sollte man sich in Leder gebunden zulegen..😎

von Re D. (re_d272)


Lesenswert?

Thomas R. schrieb:
> Da gründet sich also ein Verein der sich zur Aufgabe gemacht hat
> bestimmte Vorgehensweisen und Anforderungen allgemeingültig zu
> beschreiben. Diese Arbeit muß ja bezahlt werden, zum Spaß machen die
> Jungs/Mädels das nicht.

Du hast echt keinen Schimmer wie Normenarbeit läuft. Tipp, die die 
Arbeiten bekommen keinen Cent.

von Chris K. (kathe)


Lesenswert?

Chris S. schrieb:
> Ist nicht zulässig und es ist zulässig, erschwert ungemein die
> Fehlersuche wenn es dann ein Fehlerstrom gibt.
Spanien machts dann viel besser:
Zweipolige Absicherung (N und L) ...  BGVA3 ist da viel einfacher
Sicherung raus und messen und nicht den N suchen...
Und auch doppelte Isolierung der Adern ...

von Holger R. (holgerr)


Lesenswert?

Ich hab in den letzten 3 Jahren zwei Mietwohnungen sanieren lassen sowie 
meine Werkstatt.
Alles über FI bzw. über Kombi FI/LS von Hager.
Die Elekriker die ich in Schleswig-Holstein kenne, da wird alles 
pikobello gemacht, in Nachbarland Hamburg sieht es anders aus, nur 
Schrott.

Vor vielen Jahren hatte unser damals kleiner Sohn sonnstags morgens, als 
wie noch schliefen, Entenangeln in der Poppkornmaschine versucht. Gut 
das wir einen FI hatten.

Übrigens: Richtige Geschirrspüler brauchen 3x 16 A.
Die billigen Wasserspüler natürlich nur 1 x 10 A.

HolgerR

von Thomas S. (thommi)


Lesenswert?

Nur macht es keinen Sinn, einen Kantinengeschirrspüler zu Hause in der 
Küche zu betreiben.

von Ralf X. (ralf0815)


Lesenswert?

Holger R. schrieb:
> Die Elekriker die ich in Schleswig-Holstein kenne, da wird alles
> pikobello gemacht, in Nachbarland Hamburg sieht es anders aus, nur
> Schrott.

Naja, zuviel Herbertsstrasse?
Da sind die Steckkontakte etwas anders genormt.
Aber da geht es natürlich alles auf die Schnelle.

> Übrigens: Richtige Geschirrspüler brauchen 3x 16 A.
> Die billigen Wasserspüler natürlich nur 1 x 10 A.

Deine Angeberei kennen die meisten hier schon.
Schön ist immerhin, dass Du damit klarkommst.
Im Gegensatz zu HH..

von Holger R. (holgerr)


Lesenswert?

Ralf X. schrieb:
> Holger R. schrieb:
>> Die Elekriker die ich in Schleswig-Holstein kenne, da wird alles
>> pikobello gemacht, in Nachbarland Hamburg sieht es anders aus, nur
>> Schrott.
>
> Naja, zuviel Herbertsstrasse?
> Da sind die Steckkontakte etwas anders genormt.
> Aber da geht es natürlich alles auf die Schnelle.
Ich gehe lieber in die Schmuckstraße, da gibt es nur Stecker.
>
>> Übrigens: Richtige Geschirrspüler brauchen 3x 16 A.
>> Die billigen Wasserspüler natürlich nur 1 x 10 A.
>
> Deine Angeberei kennen die meisten hier schon.
> Schön ist immerhin, dass Du damit klarkommst.
> Im Gegensatz zu HH..
Danke, ich frage aber mich nur, warum so viele Leute soviel Scheiß 
kaufen.
Beim Geschirrspüler nur die billigsten BSH und Konsorten, aber die 
teuren Tab´s.
Und warum haben Temu und Shein soviel Erfolg, weil viele Käufer nur noch 
verblödet sind. Tut mir leid, daß ich zur Zeit auf Miele stehe, ist aber 
auch nur eine Frage der Zeit. Und solange in unserem schönen Land alle 
nur noch Influencer werden wollen, Ärzte, Handwerker direkte 
Dienstleister ( Köche, Kellner, Mühlwerker oder ähnlich ) fehlen und 
Flüchtlinge mit Ausbildung nicht arbeiten dürfen stimmt doch was nicht.
HolgerR

von Holger R. (holgerr)


Lesenswert?

Thomas S. schrieb:
> Nur macht es keinen Sinn, einen Kantinengeschirrspüler zu Hause in der
> Küche zu betreiben.

Doch. Rechne mal mit der Reinigungsformel.
Trägerflüssigkeit X Reinigungsmittel X Wärme X Bewegung X Zeit.

Und es ist kein Kantinengeschirrspüler sondern ein Spüler für gehobene 
Ansprüche.

Andere fahren mit dem Porsche zu Lidl oder lassen sich von 
Wellwurst-Thomas beliefern.

HolgerR

von Ralf X. (ralf0815)


Lesenswert?

Holger R. schrieb:
> Danke, ich frage aber mich nur, warum so viele Leute soviel Scheiß
> kaufen.
> Beim Geschirrspüler nur die billigsten BSH und Konsorten, aber die
> teuren Tab´s.

Bei den Maschinen haben die meisten ein begrenztes Budget, im SB oder 
auch Pulverfachmarkt ist die Endsumme tragbar.
Auch wenn das Pulver überteuert und ggf. total unnötig ist.

> Und warum haben Temu und Shein soviel Erfolg, weil viele Käufer nur noch
> verblödet sind.

Nicht nur.
Der "normale" Mensch kann Qualität und Schrott nicht unbedingt erkennen.
Erst recht nicht online.

> Tut mir leid, daß ich zur Zeit auf Miele stehe, ist aber
> auch nur eine Frage der Zeit.

Kannst Du doch gerne, prinzipiell sind sie BSH weit überlegen, aber auch 
im Preis.
Und bei den Gewerbemaschinen haut es richtig rein.
Wenn es Dich glücklich macht, alles ok.

> Und solange in unserem schönen Land alle
> nur noch Influencer werden wollen, Ärzte, Handwerker direkte
> Dienstleister ( Köche, Kellner, Mühlwerker oder ähnlich ) fehlen und
> Flüchtlinge mit Ausbildung nicht arbeiten dürfen stimmt doch was nicht.

Ich schätze, die Realität sieht anders und besser aus.

von Harald K. (kirnbichler)


Lesenswert?

Holger R. schrieb:
> Und es ist kein Kantinengeschirrspüler sondern ein Spüler für gehobene
> Ansprüche.

Nenne Ross und Reiter, oder willst Du ernsthaft verantworten, daß hier 
Leute dumm sterben?

(Ich frag' mich schon, was ich mit meinem BSH-Geschirrspüler großartig 
falsch mache - dreckiges Geschirr und Besteck rein, Spülmittel rein, 
anmachen, abwarten, sauberes(!) Geschirr und Besteck rausholen.

Gut, es ist nicht autoklaviert, aber ich habe nicht den Eindruck, daß 
das das entscheidende Element ist, das meiner Haushaltsführung wirklich 
fehlt. Allerdings: Mein BSH-Geschirrspüler ist jetzt auch schon ein 
Vierteljahrhundert alt.

Beitrag #7920176 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Thomas R. (thomasr)


Lesenswert?

Re D. schrieb:
> Thomas R. schrieb:
>> Da gründet sich also ein Verein der sich zur Aufgabe gemacht hat
>> bestimmte Vorgehensweisen und Anforderungen allgemeingültig zu
>> beschreiben. Diese Arbeit muß ja bezahlt werden, zum Spaß machen die
>> Jungs/Mädels das nicht.
>
> Du hast echt keinen Schimmer wie Normenarbeit läuft. Tipp, die die
> Arbeiten bekommen keinen Cent.

Ich habe nicht behauptet daß die wie Arbeitnehmer bezahlt werden. 
Allerdings bekomme ich für die Teilnahme an einem DKE Arbeitskreis eine 
Aufwandsentschädigung. Das Geld fällt ja wohl nicht vom Himmel?

von Andreas S. (marais)


Lesenswert?

>> Du hast echt keinen Schimmer wie Normenarbeit läuft. Tipp, die die
>> Arbeiten bekommen keinen Cent.
>
> Ich habe nicht behauptet daß die wie Arbeitnehmer bezahlt werden.
> Allerdings bekomme ich für die Teilnahme an einem DKE Arbeitskreis eine
> Aufwandsentschädigung. Das Geld fällt ja wohl nicht vom Himmel?

Also ich kenne das so, dass mein Arbeitgeber mich dafür freistellt, und 
daher die eigentlichen Kosten trägt. Ich bekomme vom Arbeitskreis 
Kaffee, ein Glas Wasser, und manchmal auch einen Keks. Das war's dann 
aber auch schon an Unkosten (na gut, ein Besprechungsraum mit Licht, 
Internet und Heizung wird auch gestellt).

von Esmu P. (Firma: privat) (max707)


Lesenswert?

Ich hätte geschrieben; "nicht vorhandener FI bei einigen 
Stromkreisen"...

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Rainer W. schrieb:
> In welcher Welt leben wir denn?

In genau der, die du nicht willst.

So what ?

Natürlich ist der Preis der Normen, an die sich dein Elekriker zu halten 
hat, absichtlich so hoch, dass du vom Kauf zur Kontrolle seiner Arbeit 
Abstand nimmst.

Der Verband schützt sich schon.

Und selbst wenn du sie in einer Auslagestelle einsiehst und deinem 
Elektriker sein Versäumnis vorhältst, sagt der nur 'zeig mir wo es 
steht, ich mach das schon immer so wie ich das gelernt habe' so dass dir 
die Auslagestelle rein gar nichts nützt.

Ist wie hier im Forum, wo Betonköppe keine Aussage akzeptieren die nicht 
verlinkt ist.

Die Welt funktioniert perfekt.

von Rolf (rolf22)


Lesenswert?

Rudolf S. schrieb:
> Es gibt das Energiewirtschaftsgesetz. Darin in §49 "Anforderungen an
> Energieanlagen".

Beim Lesen von Gesetzen muss man genau beachten, was die verwendeten 
Begriffe tatsächlich bedeuten. Dafür ist es immer auch wichtig, den 
Zweck eines Gesetzes zu berücksichtigen. Ggf. steht das in der Präambel 
oder man erkennt es am Namen des Gesetzes. EnergieWIRTSCHAFTSgesetz sagt 
schon einiges. In §1 ist der Zweck sogar explizit definiert, und der ist 
"gute" Versorgung, nicht Sicherheit im Haushalt.

In §3 ist überdies das Wort "Energieanlagen" definiert:
"Anlagen zur Erzeugung, Speicherung, Fortleitung oder Abgabe von 
Energie, soweit sie nicht lediglich der Übertragung von Signalen dienen, 
dies schließt die Verteileranlagen der Letztverbraucher sowie bei der 
Gasversorgung auch die letzte Absperreinrichtung vor der 
Verbrauchsanlage ein"

Zugegebenermaßen kann man sich als Deutschlehrer darüber streiten, was 
mit "Verteileranlagen der Letztverbraucher" gemeint ist. Man hätte es 
besser formulieren sollen, und in der Tat hat es auch einen 
entsprechenden Änderungsantrag an den Bundestag gegeben, mit der von 
niemandem bestrittenen Begründung, dass eben nicht das gemeint ist, was 
sich hinter den Hausanschlüssen (also in den Wohnungen o. Ä.) befindet. 
Die Profis gähnen da nur, die sind sich auch ohne Änderung einig. 
Übrigens erkennt man die gemeinte Bedeutung auch an dem Hinweis zur die 
Gasversorgung.

Und genau deswegen bist du auf der falschen Baustelle.

> Der Text ist nicht geheim, sondern kann von Jedermann
> aufgerufen werden. Übrigens nicht verwandt oder verschwägert mit
> irgendeinem Mitarbeiter etc. von VDE.

Der Gesetzestext ist nicht geheim, richtig. Aber die mangelnde 
Zugänglichkeit von DIN-Normen (zu  denen letztendlich auch die 
VDE-Normen gehören), ist einfach ein Skandal. Die Auslegestellen in 
Bibliotheken sind nur ein dummes Alibi.
Ergebnis davon ist de facto eine Schädigung der Allgemeinheit. Wenn 
nämlich jemand plötzlich eine Norm braucht und sie sich nicht sofort 
beschaffen kann, wird er sie vielleicht nicht beachten. Er kann sich 
Zeitverluste oder gar Reisen nicht leisten.
Und: Nur bei elektronischer Zurverfügungstellung kann man eine 
Volltextsuche nutzen, andernfalls kann es dazu führen, dass man 
bestimmte Dinge übersieht.

1950 mit den damaligen drölfzig Normen mag das alles weniger 
problematisch gewesen sein – heute sieht es aber völlig anders aus. Die 
relevante Informationsmenge hat sich verhundertfacht.

von Frank O. (frank_o)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Ist wie hier im Forum, wo Betonköppe keine Aussage akzeptieren die nicht
> verlinkt ist.
>
> Die Welt funktioniert perfekt.

😄👍

von Fabian S. (fsasm)


Lesenswert?

Harald K. schrieb:
> Kurz: Wenn Du (Threadstarter) Dich unwohl fühlst, wenn Du Kinder hast,
> und den Eindruck, daß das Leben ganz total doll gefährlich ist, dann
> lass' Deine Elektroinstallation umbauen.
>
> Andere stellen sich die Frage, welches Problem dadurch gelöst werden
> soll, das Kochfeld oder den Backofen an einen FI zu hängen.

Bei jedem Gerät mit Heizelementen, egal ob stationär oder nicht, ergibt 
ein FI Sinn. Bei unserem Backofen ist das untere Heizelement zerbrochen 
und der blanke Heizdraht hat das Gehäuse berührt. Natürlich hat da der 
FI sofort ausgelöst. Dass das Heizelement kaputt war, konnte man nicht 
sehen, da es unter dem Gehäuse verdeckt war.

Wenn du wirklich der Meinung bist, dass das so ungefährlich ist, dann 
berühre doch bitte so einen Fehlerfall ohne FI und erzähl uns danach, ob 
du immer noch zu deiner Meinung stehst oder sie geändert hast.

von Benedikt L. (Firma: Dem Ben seine Leiche) (dembenseineleiche) Flattr this


Lesenswert?

Ob Vorschrift oder Wumpe!
Lass die Dinger nachrüsten und gut. Es geht um die Lebendigkeit deiner 
und seinesgleichen da vor Ort!

von Lord Magnet (lord_magnet)


Lesenswert?

Das erinnert mich ans Mittelalter:

Die Priesterschaft war der Ansicht, dass Laien (also das „einfache 
Volk“) die Bibel nicht richtig verstehen könnten – und deshalb lieber 
gar nicht oder nur gefiltert Zugang bekommen sollten. Deshalb war die 
Bibel in der "heiligen Sprache" Latein verfasst und nicht in der 
Volkssprache.

Dadurch wurde auch Kontrolle über die Lehre ausgeübt: Nur wer Latein 
verstand (also die Priester, Mönche, Theologen), konnte „offiziell“ 
sagen, was in der Bibel steht und was nicht.

Das wär dann schön blöd wenn die Elis nochmal zum nachbessern antanzen 
müssen... Lieber Normen bemühen um seine Zunft zu schützen, verschweigen 
wenn sie stören.

von Schorsch M. (schorschm)


Lesenswert?

Fabian S. schrieb:
> Bei jedem Gerät mit Heizelementen, egal ob stationär oder nicht, ergibt
> ein FI Sinn.

Käse! Das sieht nichteinmal der VDE so.

Ein stationäres Gerät, fest angeschlossen, braucht keinen FI. Nichtmal 
Durchlauferhitzer brauchen den!

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Schorsch M. schrieb:
> Ein stationäres Gerät, fest angeschlossen, braucht keinen FI. Nichtmal
> Durchlauferhitzer brauchen den!

Keine Pflicht, aber meine Blankdraht haben ihn, klappt.

von Schorsch M. (schorschm)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Keine Pflicht, aber meine Blankdraht haben ihn, klappt.

Du bist wirklich ein Laberkopp, was soll da klappen?

von Wolf17 (wolf17)


Lesenswert?

Robert B. schrieb:
> wurde die
> Unterverteilung so aufgebaut, dass der erste Stromkreis-Reihe...
>  nicht durch einen FI-Schalter (RCD) geschützt sind.

Ermittelt durch abnehmen der Abdeckung und Inspektion des 
Leitunngsverlaufs, oder weil die Verbraucher der ersten Reihe alle noch 
laufen, wenn alle FI abgeschaltet sind?

Die erste Reihe könnte durchaus von einem FI weiter unten mitversorgt 
werden.

von Holger R. (holgerr)


Lesenswert?

Harald K. schrieb:
> Holger R. schrieb:
>> Und es ist kein Kantinengeschirrspüler sondern ein Spüler für gehobene
>> Ansprüche.
>
> Nenne Ross und Reiter, oder willst Du ernsthaft verantworten, daß hier
> Leute dumm sterben?
>
> (Ich frag' mich schon, was ich mit meinem BSH-Geschirrspüler großartig
> falsch mache - dreckiges Geschirr und Besteck rein, Spülmittel rein,
> anmachen, abwarten, sauberes(!) Geschirr und Besteck rausholen.

War bei unserem BSH Gerät nicht der Fall. Der BSH-Techniker sagte noch 
ganz frech und schriftlich, dreckiges Geschirr gehört da nicht rein. 
Aufgrund des blöden Schreiben mußte der Küchenlieferant das Gerät 
zurücknehmen. Hab dann die Miele genommen mit 3x230 Volt und bin sehr 
zufrieden. In 17 min mit Warmwasseranschuß pikobello sauberes Geschirr 
ohne Vorspülen und reinigen der Teller.
Miele PG 8082 SCI XXL. Gibst aber nicht mehr aber einen Nachfolger.
HolgerR

von Michael (Gast)


Lesenswert?

Ralf X. schrieb:
> Sei Dir mal sicher, dass Beuth / DIN Media GmbH einen hohen Aufwand
> betreiben, die leider illegalen Veröffentlichungen zu verfolgen.

Juckt in China und Russland absolut niemanden...

von Ralf X. (ralf0815)


Lesenswert?

Michael schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> Sei Dir mal sicher, dass Beuth / DIN Media GmbH einen hohen Aufwand
>> betreiben, die leider illegalen Veröffentlichungen zu verfolgen.
>
> Juckt in China und Russland absolut niemanden...

Richtig.
Und zwar so wenig, dass niemand dort die deutschen DIN veröffentlicht.

von Armin X. (werweiswas)


Lesenswert?

Fabian S. schrieb:
> Bei jedem Gerät mit Heizelementen, egal ob stationär oder nicht, ergibt
> ein FI Sinn. Bei unserem Backofen ist das untere Heizelement zerbrochen
> und der blanke Heizdraht hat das Gehäuse berührt. Natürlich hat da der
> FI sofort ausgelöst. Dass das Heizelement kaputt war, konnte man nicht
> sehen, da es unter dem Gehäuse verdeckt war.

Und was hat da der FI dem Leitungsschutzschalter vorausschauend 
abgenommen?
Genau nix.
An unserer ehemaligen BSH ist nach vielen Jahren treuen Dienstes an 
einem der in die Türe führenden Verbindungsdrähte die Isolierung 
gebrochen.
Ja, da hats dann gans doll gepatscht und die Sicherung hat ausgelöst. 
Fertig. Ein FI hätte nur zusätzlich ausgelöst.
Bei einem doofen Fehler in der Heizung der Spüma oder des Backofens löst 
der FI nur dann und wann mal "vorbeugend" aus und Du findest den Fehler 
gar nicht erst.

von Rick (rick)


Lesenswert?

Robert B. schrieb:
> Meine Frage: Gilt das in einem Neubau von 2017 noch als normgerecht oder
> ist das ein klarer Installationsfehler?
1
... seit Mai 1984 für Räume mit Badewanne ...
2
3
Seit Juni 2007 müssen in Neubauten ... bis 20 A im Innenbereich und bis 32 A im Außenbereich ...
4
5
Seit Oktober 2018 gelten diese Anforderungen auch im Innenbereich für Steckdosenstromkreise bis 32 A, sowie für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen
Quelle: 
https://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstrom-Schutzschalter#Deutschland

Bist du dir sicher, daß die Steckdosen nicht doch mit am zentralen 
FI/RCD hängen?

Schon mal getestet?
https://www.reichelt.de/de/de/shop/produkt/steckdosentester_mit_rcd-pruefung-248995

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Schorsch M. schrieb:
> Du bist wirklich ein Laberkopp,

Du bist wirklich ein Ahnungsloser.

> was soll da klappen?

Na, fliegt in Betrieb nicht raus, wurde aber auslösen bei Fehlerstrom.

von Schorsch M. (schorschm)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Na, fliegt in Betrieb nicht raus, wurde aber auslösen bei Fehlerstrom.

Gratuliere, du hast die Funktion eines FI entdeckt.
Aber, das tut jeder FI an jedem Gerät.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Schorsch M. schrieb:
> Gratuliere, du hast die Funktion eines FI entdeckt.

Im Gegensatz zu dir kannte ich die schon, konnte sie dir sogar erklären 
nach dem du dumm gefragt hattest.

Es weiss halt nicht jeder, dass auch Blankdraht DLE kein Problem sind.

von Schorsch M. (schorschm)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Im Gegensatz zu dir kannte ich die schon, konnte sie dir sogar erklären
> nach dem du dumm gefragt hattest.

Wenn du solche Behauptungen aufstellst, zeigst du mal wo?

Michael B. schrieb:
> Es weiss halt nicht jeder, dass auch Blankdraht DLE kein Problem sind.

und du meinst, das müsstest du jetzt hier kundtun?
indem du glaubst, nur du weißt das?
...obwohl das garnicht das Thema hier ist.

Warum du mich deshalb zitierst, ist mir auch unklar.

: Bearbeitet durch User
von Udo S. (urschmitt)


Lesenswert?

Holger R. schrieb:
> Übrigens: Richtige Geschirrspüler brauchen 3x 16 A.

Thomas S. schrieb:
> Nur macht es keinen Sinn, einen Kantinengeschirrspüler zu Hause in der
> Küche zu betreiben.
So ist es.

Aber vielleicht benutzt Holger auch sowas um bei sich zu Hause den Boden 
zu reinigen:
https://www.hubheld.de/markenshops/Schefer-Scheuersaugmaschine-SSM-Premium-550-SD3301010SSM550.html

von Schorsch M. (schorschm)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Im Gegensatz zu dir kannte ich die schon, konnte sie dir sogar erklären
> nach dem du dumm gefragt hattest.

Nachdem du mich diffamiert hast, bist du eine Erklärung schuldig!

Mit dr Anschuldigung warst du sehr schnell, jetzt zierst du dich 
aber....weil sie erstunken und erlogen ist.

Wolltest dich ins Rampenlicht stellen!

Armleuchter.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


Lesenswert?

Schorsch M. schrieb:
> Ganz grob: Festangeschlossene (ortsgebundene Geräte), brauchen keinen
> FI.
>
> Ortsunabhängige Geräte, wie Anschluss über Steckdosen, müssen über FI
> gesichert sein.
Richtig und Lampenkreise müssen auch mit FI gesichert sein.

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


Lesenswert?

VDE Normen sind keine Gesetze, aber sie gelten als anerkannter Stand der 
Technik. Dies geschieht Bspw. dadurch, das man im §49 des EnWG auf diese 
verweisst.

Natürlich kann man von Normen abweichen, muss dies aber im Zweifel auch 
begründen können... Wer sich aber beim VNB eintragen lassen will und er 
im Handwerk tätig sein will, der tut gut daran, sich mit den anerkannten 
Normen auseinander zu setzen, da es der Rest auch tut.

Wie jetzt schon einige geschrieben haben, RCD oder RCBO sind nicht mehr 
die Kostentreiber, schaffen aber Personen- und Brandschutz, schon allein 
aus diesem Grund ist der Einsatz sinnvoll, mal abseits der immer 
wiederkehrenden Normendiskussion.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.