Forum: Haus & Smart Home Schaltschränke und Verteilerkästen ohne Schaltpläne ?


von Andre (derelektrische)


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Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ich war vor kurzem in einem Gebäude, 
wo offensichtlich alle Schaltpläne aus allen Verteilerkästen, 
Sicherungskästen und Schaltschränken der technischen Gebäudeausstatttung 
entfernt wurden. Warum, sei erstmal dahingestellt! Meine Frage ist nun, 
ob der Betrieb dann noch zulässig ist ? Gibt es hier passende 
Vorschriften oder Empfehlungen dazu? So richtig verwertbares habe ich 
dazu im Netz nicht gefunden. Ich vermute mal, dass es erlaubt ist, die 
Schaltpläne auch woanders aufzubewaren.
Die Frage ist bei mir erst in diesem Gebäude aufgeploppt, weil ich es 
sonst gewohnt bin, Schaltunterlagen in den "Schaltkästen" vorzufinden.
Die zweite Frage ist, wenn die Schaltunterlagen überhaupt nicht mehr 
auffindbar sind, ob dann der Betrieb noch zulässig ist ?
Und die letzte Frage, welche mich bewegt, warum jemand diese Unterlagen 
komplett entfernt ? Habt ihr da Ideen ? Die einfachste Erklärung ist, 
dass jemand verhindern will, dass an der Elektroinstallation jemand was 
verändert !?

von Oliver S. (oliverso)


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Andre schrieb:
> Die zweite Frage ist, wenn die Schaltunterlagen überhaupt nicht mehr
> auffindbar sind, ob dann der Betrieb noch zulässig ist ?

Du willst 90% aller Gebäude in D stilllegen?

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Sn60pb38cu2 (sn60pb38cu2)


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Andre schrieb:
> Die zweite Frage ist, wenn die Schaltunterlagen überhaupt nicht mehr
> auffindbar sind, ob dann der Betrieb noch zulässig ist ?

Ist der Betrieb deines TV, Computer, Sonstwas noch zulässig, obwohl 
schon seit über 40 Jahren keine Schaltunterlagen mehr beiliegen?

: Bearbeitet durch User
von Marcel V. (mavin)


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Andre schrieb:
> Meine Frage ist nun, ob der Betrieb dann noch zulässig ist?

Nein, Schaltschränke sollten nicht ohne Schaltpläne in Betrieb genommen 
werden. Schaltpläne sind essenziell für die Sicherheit und korrekte 
Funktion der Anlage. Sie ermöglichen es, die Verdrahtung, Komponenten 
und deren Funktion zu verstehen, was bei der Fehlersuche, Wartung und im 
Notfall lebenswichtig sein kann!

Also setze den Schaltschrank außer Betrieb und wenn jemand möchte, dass 
du den Schaltschrank wieder in Betrieb nehmen sollst, dann fordere 
zuerst die Schaltpläne zurück, denn die sind ja offensichtlich mutwillig 
und absichtlich entfernt worden!

Das Entfernen von Schaltplänen sind neuerdings die neuen Methoden von 
den Experten, die ohne Sinn und Verstand einfach nur ihre Macht 
demonstrieren wollen, die können nicht anders! Von diesen 
geltungsbedürftigen Menschen gibt es in Zukunft leider immer mehr.

von Horst V. (hoschti)


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Sn60pb38cu2 schrieb:
> Ist der Betrieb deines TV, Computer, Sonstwas noch zulässig, obwohl
> schon seit über 40 Jahren keine Schaltunterlagen mehr beiliegen?

Du hast den ersten Satz des TO schon gelesen, oder?

Andre schrieb:
> Ich arbeite im öffentlichen Dienst.

Da gelten sicher andere Regeln als für deinen privaten Spielecomputer.

In unserer Firma steckt auch in jedem Verteiler eine Mappe mit den 
Schaltungsunterlagen drin. Wie das bei öffentlichen Gebäuden 
vorgeschrieben ist, weiß ich allerdings auch nicht. Aber hier gibt es 
doch haufenweise Fachleute, die augenblicklich aufschreien, wenn ein 
Nicht-Elektriker was im Sicherungskasten machen will. Oder nur eine 
Steckdose oder einen Lichtschalter tauschen möchte. Die sollten das doch 
wissen.

Nachtrag: mavin war schneller und kennt sich aus!

: Bearbeitet durch User
von Andrew T. (marsufant)


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Andre schrieb:
> Ich arbeite im öffentlichen Dienst.

Damit ist doch alles gesagt. Wurdest Du authorisiert die Schränke zu 
öffnen? Nein?

Im öfentlichen Dienst stellt man aus eigenem Antrieb keine Fragen. Man 
arbeitet exakt so wie es der Vorgesetzte anordnet.

von Gunnar F. (gufi36)


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Andre schrieb:
> Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ich war vor kurzem in einem Gebäude,
> wo offensichtlich alle Schaltpläne aus allen Verteilerkästen,
> Sicherungskästen und Schaltschränken der technischen Gebäudeausstatttung
> entfernt wurden.

Andre schrieb:
> Meine Frage ist nun,
> ob der Betrieb dann noch zulässig ist ?

Du machst deinen Job und kennst nicht die geltenden Vorschriften?

von Sebastian L. (sebastian_l183)


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Andre schrieb:
> Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ich war vor kurzem in einem Gebäude,
> wo offensichtlich alle Schaltpläne aus allen Verteilerkästen,
> Sicherungskästen und Schaltschränken der technischen Gebäudeausstatttung
> entfernt wurden. Warum, sei erstmal dahingestellt! Meine Frage ist nun,
> ob der Betrieb dann noch zulässig ist?

Ja ist er.
Die Verteilerkästen, Sicherungskästen und Schaltschränke sind nur von 
dazu autorisiertem Personal zu bedienen. Das autorisierte Personal 
bekommt die Unterlagen vor Arbeitsbeginn zusammen mit der 
Arbeitserlaubnis vom Gebäudemanager (Hausmeister, Facility Manager, oder 
wie das bei euch heisst).

Der Eingriff von Laien ist dadurch verhindert, dass ein ein Zugriff auf 
spannungsführende Teile nur mit Werkzeug möglich ist.

Steht in deiner Tätigkeitsbeschreibung "Wartung und Betrieb von 
elektrischen Anlagen"? Wenn nein: Nicht dein Problem.

von Udo S. (urschmitt)


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"Der elektrische" Troll hat euch ja ganz schön erfolgreich getriggert.
:-)

von Andrew T. (marsufant)


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Udo S. schrieb:
> "Der elektrische" Troll hat euch ja ganz schön erfolgreich
> getriggert.
> :-)

Korrekt von Dir bemerkt :-)

von Peter H. (rattenfaenger)


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Grundlegende Kentnisse für jede Elektrofachkraft:
Bei Inbetriebnahme einer elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100 - 600

"Nach DIN VDE 0100 – 510 müssen zu jeder elektrischen Anlage Unterlagen 
vorhanden sein.
Diese Unterlagen dürfen Schaltpläne, Tabellen oder auch Diagramme sein. 
Bei
übersichtlichen Anlagen (z.B. Einfamilienhäuser) sind Tabellen als 
Unterlage ausreichend."
Ob der Eigentühmer/Betreiber diese anschließend in den Müll gibt, ist 
für den Betrieb unerheblich.
Es könnte dann aber Probleme bei Veränderungen, Reparaturen und weiteren 
Prüfungen und Zulassungen geben.
Einzig fehlende Unterlagen dürfen nicht zur Außerbetriebnahme führen.
Fehlende sicherheitsrelevante Beschriftungen und Hinweise schon.

von Matthias B. (turboholics)


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Sebastian L. schrieb:
> Ja ist er.
> Die Verteilerkästen, Sicherungskästen und Schaltschränke sind nur von
> dazu autorisiertem Personal zu bedienen. Das autorisierte Personal
> bekommt die Unterlagen vor Arbeitsbeginn zusammen mit der
> Arbeitserlaubnis vom Gebäudemanager (Hausmeister, Facility Manager, oder
> wie das bei euch heisst).

Genau so ist es.
Wenn du berechtigtes Interesse (und nicht nur "will ich haben" hast, 
bekommst du die Unterlagen vom Hausmeister (oder wie auch immer man ihn 
gerade nennt) oder der Hausverwaltung.
GANZ WICHTIG ist nur, beim Wechsel der Hausverwaltung die Unterlagen 
zurückgeben lassen. Gibt Firmen, die lagern das in der Firmenzentrale, 
nach dem dritten Verwaltungswechsel findet man im Allgemeinen nix mehr.
Spreche da leider aus Erfahrung...

VG
Matthias

von Mani W. (e-doc)


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Marcel V. schrieb:
> Also setze den Schaltschrank außer Betrieb

So stellt sich der kleine Maxi das vor...

Marcel V. schrieb:
> und wenn jemand möchte, dass
> du den Schaltschrank wieder in Betrieb nehmen sollst, dann fordere
> zuerst die Schaltpläne zurück, denn die sind ja offensichtlich mutwillig
> und absichtlich entfernt worden!

Du hast sie nicht ganz im Schüsserl!

von Michael B. (laberkopp)


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Marcel V. schrieb:
> denn die sind ja offensichtlich mutwillig und absichtlich entfernt
> worden!

Vermutlich weil aufgefallen ist, dass Fehler drin waren.

Lieber keinen als einen falschen

von Andreas M. (andreas_m62)


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Vielleicht wurden die Unterlagen auch entfernt,
um mutwillige Manipulationen an den Anlagen zu erschweren?

von Mani W. (e-doc)


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Andreas M. schrieb:
> Vielleicht wurden die Unterlagen auch entfernt,
> um mutwillige Manipulationen an den Anlagen zu erschweren?

Blödsinn, jemand der weis, wie Elektrik in Schaltschränken funktioniert
braucht keinen Plan dazu...

Warum sollte auch etwas mutwillig gestört werden?

Ich habe jahrelang im Schaltschrankbau gearbeitet mit 
Industriesteuerungen
und 10 Meter langen Schränken, um da etwas absichtlich zu stören braucht
es keinen Schaltplan...

Den braucht man, um Fehler zu beheben...

Normalerweise sind Schaltpläne in Schaltplantaschen abgelegt, oft
aber im Büro des Auftraggebers, solche Pläne können 100 und mehr
Seiten dick sein...

Dann gibt es auch Spezialschlösser samt Schlüsseln, die auch nicht
jeder hat...

Bei Hochspannung hängen oft 10 Schlösser davor, 10 Leute müssen
dann ihr Schloss entsperren bis etwas zu öffnen ist...

von Peter D. (peda)


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Mani W. schrieb:
> Bei Hochspannung hängen oft 10 Schlösser davor, 10 Leute müssen
> dann ihr Schloss entsperren bis etwas zu öffnen ist...

Hier schön zu sehen:
https://youtu.be/Ock_QGnQsZc?t=502

von Eppelein V. (eppelein)


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Andre schrieb:
> Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ich war vor kurzem in einem Gebäude,
> wo offensichtlich alle Schaltpläne aus allen Verteilerkästen,
> Sicherungskästen und Schaltschränken der technischen Gebäudeausstatttung
> entfernt wurden.

Wo liegt jetzt das Problem -

Was bringen genannte Unterlagen, wenn manch einer einen Schaltplan nicht 
lesen, die Zusammenhänge deuten wie verstehen kann.

Arbeiten unter anderem in zig verschiedenen Dialysestationen, wo 
Schaltunterlagen/Ordner entweder nicht vorhanden, Änderungen in der/den 
elektrischen Einrichtungen durchgeführt und in den Plänen nicht 
dokumentiert worden sind, teils auch falsch eingezeichnet.

Gscheiderle, wie Du z. Bspl., schaden jeglicher Berufssparte.
Erst einmal nachdenken und sich mit den Gegebenheiten auseinandersetzen, 
dann kommst auch Du dahinter auf was es ankommt, was eine gute Fachkraft 
ausmachen sollte!

MfG
Eppelein

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