Schaltschränke und Verteilerkästen ohne Schaltpläne ?

#7921396
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Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ich war vor kurzem in einem Gebäude, wo offensichtlich alle Schaltpläne aus allen Verteilerkästen, Sicherungskästen und Schaltschränken der technischen Gebäudeausstatttung entfernt wurden. Warum, sei erstmal dahingestellt! Meine Frage ist nun, ob der Betrieb dann noch zulässig ist ? Gibt es hier passende Vorschriften oder Empfehlungen dazu? So richtig verwertbares habe ich dazu im Netz nicht gefunden. Ich vermute mal, dass es erlaubt ist, die Schaltpläne auch woanders aufzubewaren. Die Frage ist bei mir erst in diesem Gebäude aufgeploppt, weil ich es sonst gewohnt bin, Schaltunterlagen in den "Schaltkästen" vorzufinden. Die zweite Frage ist, wenn die Schaltunterlagen überhaupt nicht mehr auffindbar sind, ob dann der Betrieb noch zulässig ist ? Und die letzte Frage, welche mich bewegt, warum jemand diese Unterlagen komplett entfernt ? Habt ihr da Ideen ? Die einfachste Erklärung ist, dass jemand verhindern will, dass an der Elektroinstallation jemand was verändert !?

#7921420
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Andre schrieb:

Meine Frage ist nun, ob der Betrieb dann noch zulässig ist?

Nein, Schaltschränke sollten nicht ohne Schaltpläne in Betrieb genommen werden. Schaltpläne sind essenziell für die Sicherheit und korrekte Funktion der Anlage. Sie ermöglichen es, die Verdrahtung, Komponenten und deren Funktion zu verstehen, was bei der Fehlersuche, Wartung und im Notfall lebenswichtig sein kann!

Also setze den Schaltschrank außer Betrieb und wenn jemand möchte, dass du den Schaltschrank wieder in Betrieb nehmen sollst, dann fordere zuerst die Schaltpläne zurück, denn die sind ja offensichtlich mutwillig und absichtlich entfernt worden!

Das Entfernen von Schaltplänen sind neuerdings die neuen Methoden von den Experten, die ohne Sinn und Verstand einfach nur ihre Macht demonstrieren wollen, die können nicht anders! Von diesen geltungsbedürftigen Menschen gibt es in Zukunft leider immer mehr.

#7921422
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Sn60pb38cu2 schrieb:

Ist der Betrieb deines TV, Computer, Sonstwas noch zulässig, obwohl schon seit über 40 Jahren keine Schaltunterlagen mehr beiliegen?

Du hast den ersten Satz des TO schon gelesen, oder?

Andre schrieb:

Ich arbeite im öffentlichen Dienst.

Da gelten sicher andere Regeln als für deinen privaten Spielecomputer.

In unserer Firma steckt auch in jedem Verteiler eine Mappe mit den Schaltungsunterlagen drin. Wie das bei öffentlichen Gebäuden vorgeschrieben ist, weiß ich allerdings auch nicht. Aber hier gibt es doch haufenweise Fachleute, die augenblicklich aufschreien, wenn ein Nicht-Elektriker was im Sicherungskasten machen will. Oder nur eine Steckdose oder einen Lichtschalter tauschen möchte. Die sollten das doch wissen.

Nachtrag: mavin war schneller und kennt sich aus!

: Bearbeitet durch User
#7921429
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Andre schrieb:

Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ich war vor kurzem in einem Gebäude, wo offensichtlich alle Schaltpläne aus allen Verteilerkästen, Sicherungskästen und Schaltschränken der technischen Gebäudeausstatttung entfernt wurden.

Andre schrieb:

Meine Frage ist nun, ob der Betrieb dann noch zulässig ist ?

Du machst deinen Job und kennst nicht die geltenden Vorschriften?

#7921441
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Andre schrieb:

Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ich war vor kurzem in einem Gebäude, wo offensichtlich alle Schaltpläne aus allen Verteilerkästen, Sicherungskästen und Schaltschränken der technischen Gebäudeausstatttung entfernt wurden. Warum, sei erstmal dahingestellt! Meine Frage ist nun, ob der Betrieb dann noch zulässig ist?

Ja ist er. Die Verteilerkästen, Sicherungskästen und Schaltschränke sind nur von dazu autorisiertem Personal zu bedienen. Das autorisierte Personal bekommt die Unterlagen vor Arbeitsbeginn zusammen mit der Arbeitserlaubnis vom Gebäudemanager (Hausmeister, Facility Manager, oder wie das bei euch heisst).

Der Eingriff von Laien ist dadurch verhindert, dass ein ein Zugriff auf spannungsführende Teile nur mit Werkzeug möglich ist.

Steht in deiner Tätigkeitsbeschreibung "Wartung und Betrieb von elektrischen Anlagen"? Wenn nein: Nicht dein Problem.

#7921496
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Grundlegende Kentnisse für jede Elektrofachkraft: Bei Inbetriebnahme einer elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0100 - 600

"Nach DIN VDE 0100 – 510 müssen zu jeder elektrischen Anlage Unterlagen vorhanden sein. Diese Unterlagen dürfen Schaltpläne, Tabellen oder auch Diagramme sein. Bei übersichtlichen Anlagen (z.B. Einfamilienhäuser) sind Tabellen als Unterlage ausreichend." Ob der Eigentühmer/Betreiber diese anschließend in den Müll gibt, ist für den Betrieb unerheblich. Es könnte dann aber Probleme bei Veränderungen, Reparaturen und weiteren Prüfungen und Zulassungen geben. Einzig fehlende Unterlagen dürfen nicht zur Außerbetriebnahme führen. Fehlende sicherheitsrelevante Beschriftungen und Hinweise schon.

#7921604
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Sebastian L. schrieb:

Ja ist er. Die Verteilerkästen, Sicherungskästen und Schaltschränke sind nur von dazu autorisiertem Personal zu bedienen. Das autorisierte Personal bekommt die Unterlagen vor Arbeitsbeginn zusammen mit der Arbeitserlaubnis vom Gebäudemanager (Hausmeister, Facility Manager, oder wie das bei euch heisst).

Genau so ist es. Wenn du berechtigtes Interesse (und nicht nur "will ich haben" hast, bekommst du die Unterlagen vom Hausmeister (oder wie auch immer man ihn gerade nennt) oder der Hausverwaltung. GANZ WICHTIG ist nur, beim Wechsel der Hausverwaltung die Unterlagen zurückgeben lassen. Gibt Firmen, die lagern das in der Firmenzentrale, nach dem dritten Verwaltungswechsel findet man im Allgemeinen nix mehr. Spreche da leider aus Erfahrung...

VG Matthias

#7922262
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Andreas M. schrieb:

Vielleicht wurden die Unterlagen auch entfernt, um mutwillige Manipulationen an den Anlagen zu erschweren?

Blödsinn, jemand der weis, wie Elektrik in Schaltschränken funktioniert braucht keinen Plan dazu...

Warum sollte auch etwas mutwillig gestört werden?

Ich habe jahrelang im Schaltschrankbau gearbeitet mit Industriesteuerungen und 10 Meter langen Schränken, um da etwas absichtlich zu stören braucht es keinen Schaltplan...

Den braucht man, um Fehler zu beheben...

Normalerweise sind Schaltpläne in Schaltplantaschen abgelegt, oft aber im Büro des Auftraggebers, solche Pläne können 100 und mehr Seiten dick sein...

Dann gibt es auch Spezialschlösser samt Schlüsseln, die auch nicht jeder hat...

Bei Hochspannung hängen oft 10 Schlösser davor, 10 Leute müssen dann ihr Schloss entsperren bis etwas zu öffnen ist...

#7922345
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Andre schrieb:

Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ich war vor kurzem in einem Gebäude, wo offensichtlich alle Schaltpläne aus allen Verteilerkästen, Sicherungskästen und Schaltschränken der technischen Gebäudeausstatttung entfernt wurden.

Wo liegt jetzt das Problem -

Was bringen genannte Unterlagen, wenn manch einer einen Schaltplan nicht lesen, die Zusammenhänge deuten wie verstehen kann.

Arbeiten unter anderem in zig verschiedenen Dialysestationen, wo Schaltunterlagen/Ordner entweder nicht vorhanden, Änderungen in der/den elektrischen Einrichtungen durchgeführt und in den Plänen nicht dokumentiert worden sind, teils auch falsch eingezeichnet.

Gscheiderle, wie Du z. Bspl., schaden jeglicher Berufssparte. Erst einmal nachdenken und sich mit den Gegebenheiten auseinandersetzen, dann kommst auch Du dahinter auf was es ankommt, was eine gute Fachkraft ausmachen sollte!

MfG Eppelein

#7924347
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Mani W. schrieb:

Marcel V. schrieb:

Also setze den Schaltschrank außer Betrieb

So stellt sich der kleine Maxi das vor...

Wo ist das Problem? Mittlerweile gibts noch viel mehr gesponnene Geschichten.

Bei uns in der Firma ist gerade die VEFK am Spinnen weil nicht alle Altanlagen wie z.B. große Radialbohrmaschinen einen hundertprozentigen Berührungsschutz IM geschlossenen Schaltschrank haben. Man also beim Messen an den Schützen abrutschen könnte und dann mit dem Handrücken an die nicht hundertprozentig fingersicher geschütze Anschlussschraube kommen könnte. Jetzt muss als erste Maßnahme um die Maschine vor dem Verschrotten zu bewahren, eine Plexiglasabdeckung angebracht werden welche dann natürlich im Fehlerfall das "Messen und Erproben" unmöglich macht.

Muss nun zum "Messen und Erproben", ich erwähne den Begriff extra so weil er in den Normen so drin steht, die Plexiabdeckung abgenommen werden, schreibt dieselbe VEFK AUS-Ausrüstung vor. Das volle Programm mit Jacke, Helm und Handschuhen... Bei einer Maschine mit einem Anschlusswert von vielleicht 5kW. Der hat sie doch nicht mehr alle. OK,der hat studiert. Ich nicht.

Was ich damit sagen will ist, dass das Ganze immer mehr für gänzlich hirnlose gestaltet wird. Eigeniniative, reinschauen, Hirn einschalten, mitdenken - Fehlanzeige bzw nicht notwendig. Im Zweifelsfall einfach nachfragen ob man so überhaupt arbeiten kann bzw darf und solche Leute wie unsere VEFK Sicherheitsregeln vorgeben lassen.

Achja, der Schisser, der das Thema bei der VEFK zum Kochen gebracht hat wünscht sich nun plötzlich auch dass er keinen Helm, besonders feuersichere Kleidung und Isolierhandschuhe benutzen zu muss. Aber zuvor fünf mal fragen ob er so überhaupt Sicher arbeiten kann und darf.(Vollkaskogedanke) Ich komm schon wieder in Rage....🤖

: Bearbeitet durch User
#7924350
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Horst V. schrieb:

Du hast den ersten Satz des TO schon gelesen, oder?

Andre schrieb:

Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Liegen Fernsehgeräten, Radios oder sontigen Geräten die im öffentlichen Dienst genutzt werden SChaltpläne bei? Ich würde male sagen eher nein, den Herstellern ist es völlig egal wo ihre Geräte eingesetzt werden.

Ich höre beim TO eher den Amstschimmel wiehern, auch wenn es durchaus Sinn macht in Verteilungen einen Schaltplan zu hinterlegen. Andererseits ist bei den klassischen Hausinstallationen, also solche wo keine Bussystem zum Einsatz kommt, die Verschaltung auch nicht zu kompliziert. Wenn da am LS steht "Steckdosen im Raum xy", dann sollte der Elektriker schon wissen wie das verkabelt ist. Viel wichtiger als so ein Schaltplan in einer Verteilung, wäre ein Kabelplan damit man weis wo die Kabel verlegt sind. Dies würde vermutlich die Anzahl der angebohrten Kabel senken.

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