Forum: Offtopic EU Battery Regulation (EU 2023/1542)


von Daisy D. (daisywarlordduke)


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Hey zusammen – hat hier schon jemand von der neuen 
„U-Battery-Regulation“ (EU 2023/1542) gehört und kann mir ein bisschen 
Licht in den Rechts-Dschungel bringen?
Ich arbeite bei einer Firma, die Konsumprodukte wie Powerbanks, Wireless 
Charger, tragbare Bluetooth-Geräte, AirTag Prodkte, usw. herstellt.

Vieleicht hat ja jemand Lust sich auszutauschen.

von Harald K. (kirnbichler)


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https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj?locale=de

Dies hier ist kein Forum zur Rechtsberatung.

Könnte das bitte einer der Moderatoren nach OT verschieben? Danke.

von Michael B. (laberkopp)


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Daisy D. schrieb:
> Ich arbeite bei einer Firma, die Konsumprodukte wie Powerbanks, Wireless
> Charger, tragbare Bluetooth-Geräte, AirTag Prodkte, usw. herstellt.

Also allesamt Gerätebatterie unter 2kWh.

Schon immer müssen nach BattVO die vom Endbenutzer und Recykler leicht 
entnehmbar (aber nicht unbedingt austauschvar) sein, aber das kümmerte 
bisher keine Sau und wird nun ab 2027 nochmal erwähnt.

Endbenutzer entnehmbar heisst ohne Werkzeug, aber kindersicher also mit 
2-Aktion-Handgriff, üblich ist man muss drücken und ziehen. Scheinbar 
sind Schrauben aber auch erlaubt. Nun  fordert man Etsetzbarkeit, also 
auch einbauen durch Endbenutzer, nicht wie bei den unsäglichen Braun 
Rasierern offiziell entnehmbar nur durch Zerstörung des Geräts 
(inoffiziell ging es mit Werkzeug auch ohne).

https://www.google.com/aclk?sa=l&ai=DChsSEwji08uJ2omPAxUqqIMHHc6jIMwYACICCAEQABoCZWY&co=1&ase=2&gclid=CjwKCAjw7_DEBhAeEiwAWKiCCxterortQtH6Q25-uPUxaa7tkPSOvCuJdw0x5trv4I6qtMfkqgA-RhoCpycQAvD_BwE&sph&category=acrcp_v1_48&sig=AOD64_3yfgG1cClkbHZrK2Ej9G0kmFrXIg&q&nis=4&adurl&ved=2ahUKEwiTysOJ2omPAxX2gP0HHUcFG20Q0Qx6BAgOEAE

Dann gibt es noch Anforderungen an ein CE Zeichen, an RoHS, an 
Recykelbarkeit, aber das werden schon die Batteriehersteller erfüllen, 
deren Batterie ihr nur einbaut.

Ihr braucht keinen Batteriepass etc.

von Daisy D. (daisywarlordduke)


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Danke erstmal... natuerlich verstehe ich schon das das hier keine 
belastbare Rechtsberatung ist...

Was ist denn mit Batterien die im Geraet festgeloetet sind, oder eben 
Powerbanks? Heisst das fuer die POwerbank Elektronik (USB) und Batterie 
werden trennbar?

von Michael B. (laberkopp)


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Daisy D. schrieb:
> Was ist denn mit Batterien die im Geraet festgeloetet sind, oder eben
> Powerbanks?

Schon jetzt sind reingeklebte und festgelötete Akkus (und nicht nur 
Primärzellen, es gibt eine Klarstellung dass mit Batterien auch 
Einzelzellen und wiederaufladbare gemeint sind) in CE zu 100% verboten, 
es kümmert nur Keinen.

Denn die betroffenen Verbraucher haben in der EU kein Klagerecht und 
Wettbewerber hacken der anderen Krähe kein Auge aus. Zumal Apple damit 
angefangen hat und sich niemand mit Apple anlegt.

Selbst die EU verklagt Apple nicht sondern guckt tatenlos zu wie ihre 
Regelungen ad absurdum geführt werden. Lieber schreibt man nochmal ein 
Gesetz.

Das bisherige betrifft aber nur die Entnehmbarkeit (zum Recykling), 
nicht den Wiedereinbau (also Austausch).

ElektroG Paragraph 4 Absatz 2: "Elektro- und Elektronikgeräte, die 
vollständig
oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können,
sind so zu gestalten, dass eine problemlose Entnehmbarkeit der Batterien
und Akkumulatoren sichergestellt ist." Paragraph 13 Absatz 7: "Elektro- 
und
Elektronikgeräte, die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten, 
sind
Angaben beizufügen, welche den Nutzer über den Typ und das chemische 
System
der Batterie oder des Akkumulators und über deren sichere Entnahme
informieren."

Etwas unklar ist, ob ein entnehmbares Laptop-Akkupack schon reicht, oder 
dort noch Elektronik von Zellen getrennt werden muss. Da die EU aber 
'sichere' Batterien vorschreibt, geht wohl der ganze Akkupack ins 
Recykling, mit Schutzschaltungs-Elektronik. Da stellt sich schon die 
Frage, wie weit sich das von einer Powerbank unterscheidet. Auch bei 
LiPo wird man das protection PCB nicht abreissen wollen.

Akkupacks in Gehäuse eröffnen auch beliebig proprietäre Akkulösungen zu 
Wucherpreisen (oder schlicht nicht lieferbar) und mit 
Geschmacksmusterschutz (Tintenpatronen) kann man sich Nachbauer vom Hsls 
halten. Es ändert also nichts daran, dass Bastler zur Reparatur trotzdem 
Gehäuse knacken müssen um eingeklebte Zellen zu ersetzen. So wie Dyson 
es versucht.

Na ja, korrupte dumme Politiker hat.

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Michael B. schrieb:
> Lieber schreibt man nochmal ein Gesetz.

Du scheinst keine militanten Apple-Fans zu kennen. ;)

von Frank O. (frank_o)


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Michael B. schrieb:
> Zumal Apple damit
> angefangen hat und sich niemand mit Apple anlegt.

Warum eigentlich nicht?
Das wundert mich schon lange.

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