EU Battery Regulation (EU 2023/1542)

OP #7922913
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Hey zusammen – hat hier schon jemand von der neuen „U-Battery-Regulation“ (EU 2023/1542) gehört und kann mir ein bisschen Licht in den Rechts-Dschungel bringen? Ich arbeite bei einer Firma, die Konsumprodukte wie Powerbanks, Wireless Charger, tragbare Bluetooth-Geräte, AirTag Prodkte, usw. herstellt.

Vieleicht hat ja jemand Lust sich auszutauschen.

#7922927
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Daisy D. schrieb:

Ich arbeite bei einer Firma, die Konsumprodukte wie Powerbanks, Wireless Charger, tragbare Bluetooth-Geräte, AirTag Prodkte, usw. herstellt.

Also allesamt Gerätebatterie unter 2kWh.

Schon immer müssen nach BattVO die vom Endbenutzer und Recykler leicht entnehmbar (aber nicht unbedingt austauschvar) sein, aber das kümmerte bisher keine Sau und wird nun ab 2027 nochmal erwähnt.

Endbenutzer entnehmbar heisst ohne Werkzeug, aber kindersicher also mit 2-Aktion-Handgriff, üblich ist man muss drücken und ziehen. Scheinbar sind Schrauben aber auch erlaubt. Nun fordert man Etsetzbarkeit, also auch einbauen durch Endbenutzer, nicht wie bei den unsäglichen Braun Rasierern offiziell entnehmbar nur durch Zerstörung des Geräts (inoffiziell ging es mit Werkzeug auch ohne).

https://www.google.com/aclk?sa=l&ai=DChsSEwji08uJ2omPAxUqqIMHHc6jIMwYACICCAEQABoCZWY&co=1&ase=2&gclid=CjwKCAjw7_DEBhAeEiwAWKiCCxterortQtH6Q25-uPUxaa7tkPSOvCuJdw0x5trv4I6qtMfkqgA-RhoCpycQAvD_BwE&sph&category=acrcp_v1_48&sig=AOD64_3yfgG1cClkbHZrK2Ej9G0kmFrXIg&q&nis=4&adurl&ved=2ahUKEwiTysOJ2omPAxX2gP0HHUcFG20Q0Qx6BAgOEAE

Dann gibt es noch Anforderungen an ein CE Zeichen, an RoHS, an Recykelbarkeit, aber das werden schon die Batteriehersteller erfüllen, deren Batterie ihr nur einbaut.

Ihr braucht keinen Batteriepass etc.

#7922983
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Daisy D. schrieb:

Was ist denn mit Batterien die im Geraet festgeloetet sind, oder eben Powerbanks?

Schon jetzt sind reingeklebte und festgelötete Akkus (und nicht nur Primärzellen, es gibt eine Klarstellung dass mit Batterien auch Einzelzellen und wiederaufladbare gemeint sind) in CE zu 100% verboten, es kümmert nur Keinen.

Denn die betroffenen Verbraucher haben in der EU kein Klagerecht und Wettbewerber hacken der anderen Krähe kein Auge aus. Zumal Apple damit angefangen hat und sich niemand mit Apple anlegt.

Selbst die EU verklagt Apple nicht sondern guckt tatenlos zu wie ihre Regelungen ad absurdum geführt werden. Lieber schreibt man nochmal ein Gesetz.

Das bisherige betrifft aber nur die Entnehmbarkeit (zum Recykling), nicht den Wiedereinbau (also Austausch).

ElektroG Paragraph 4 Absatz 2: "Elektro- und Elektronikgeräte, die vollständig oder teilweise mit Batterien oder Akkumulatoren betrieben werden können, sind so zu gestalten, dass eine problemlose Entnehmbarkeit der Batterien und Akkumulatoren sichergestellt ist." Paragraph 13 Absatz 7: "Elektro- und Elektronikgeräte, die eine Batterie oder einen Akkumulator enthalten, sind Angaben beizufügen, welche den Nutzer über den Typ und das chemische System der Batterie oder des Akkumulators und über deren sichere Entnahme informieren."

Etwas unklar ist, ob ein entnehmbares Laptop-Akkupack schon reicht, oder dort noch Elektronik von Zellen getrennt werden muss. Da die EU aber 'sichere' Batterien vorschreibt, geht wohl der ganze Akkupack ins Recykling, mit Schutzschaltungs-Elektronik. Da stellt sich schon die Frage, wie weit sich das von einer Powerbank unterscheidet. Auch bei LiPo wird man das protection PCB nicht abreissen wollen.

Akkupacks in Gehäuse eröffnen auch beliebig proprietäre Akkulösungen zu Wucherpreisen (oder schlicht nicht lieferbar) und mit Geschmacksmusterschutz (Tintenpatronen) kann man sich Nachbauer vom Hsls halten. Es ändert also nichts daran, dass Bastler zur Reparatur trotzdem Gehäuse knacken müssen um eingeklebte Zellen zu ersetzen. So wie Dyson es versucht.

Na ja, korrupte dumme Politiker hat.

OP #7923369
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Nun ja, danke erstmal.

Im Rahmen meiner Recherche habe ich schon gefunden das Apple mit Klebestreifen rumexperimentiert die elektrisch ihre Klebekraft verlieren. Das machen die ja wahrscheinlich nicht umsonst.

Wer sich VERORDNUNG (EU) 2023/1542 durchliest dann ist eine Batterie ein Verbund von einer oder mehreren Batteriezellen, -modulen oder -sätzen.

Eine Gerätebatterie = gekapselt, 5 kg oder weniger wiegt, nicht speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt ist und bei der es sich nicht um eine Elektrofahrzeugbatterie, eine LV-Batterie oder eine Starterbatterie handelt

Und dann Artikel 11 Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien mit wirklich wenigen Ausnahmen... Es gibt die Unterscheidung das Endnutzer dies eben machen koennen oder unabhängige Fachleute, aber eben nur in gewissen Ausnahmefaellen.

Ich habe mal so ein wenig gegoogled und habe das gefunden: https://ledlenser.com/de-de/zubehoer/powerbanks-batterieboxen/

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