QT hat ja den Nachteil, dass man es nicht kostenlos kommerziell nutzen kann. Wie funktioniert das bei Freecad z.B. die ja auch QT benutzen?
Mairian schrieb: > QT hat ja den Nachteil, dass man es nicht kostenlos kommerziell nutzen > kann. Blödsinn. Man sollte bloss darauf achten, dass keine GPL-Komponenten dabei sind, wenn man den eigenen Code nicht ebenfalls unter der GPL veröffentlichen will. Mairian schrieb: > Wie funktioniert das bei Freecad z.B. die ja auch QT benutzen? Seit wann ist FreeCAD kommerziell?
Mairian schrieb: > Naja, du kannst es auch als "Spenden" deklarieren... Ob sie Spenden nehmen oder auch eine Lizenz für 1 Mio. EUR verkaufen, ist bei der (L)GPL völlig belanglos, die verbietet keine kommerzielle Nutzung. Hast Du Dich noch nie mit Open-Source-Lizenzen befasst?
Mairian schrieb: > QT hat ja den Nachteil, dass man es nicht kostenlos kommerziell nutzen > kann. > Wie funktioniert das bei Freecad z.B. die ja auch QT benutzen? FreeCAD ist OpenSource-Software und wird unter der LGPL veröffentlicht. Daher kann das Projekt die Qt-Bibliotheken unter der LGPL-Lizenz nutzen. Darüber hinaus kann man Software und insbesondere Bibliotheken, die unter der (L)GPL-Lizenz stehen, natürlich kostenlos in kommerziellen Projekten nutzen, solange man die Bestimmungen der (L)GPL einhält. Hierbei gibt es beachtliche Unterschiede zwischen der GPL und der LGPL, die weiter auszuführen aber wohl den Rahmen eines Forumsbeitrages sprengen würde. Weitere Informationen kannst Du allerdings jederzeit in den Dokumenten des GNU-Projekts [1,2] finden, die FAQs gehen dabei auch auf Fragen zur kommerziellen Nutzung ein. [1] https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html.en [2] https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.de.html
Hmmm schrieb: > Hast Du Dich noch nie mit Open-Source-Lizenzen befasst? nein, deshalb diese spontane Frage Sonst würde ich sowas banales sicher nicht hier fragen
Ein T. schrieb: > FreeCAD ist OpenSource-Software und wird unter der LGPL veröffentlicht. > Daher kann das Projekt die Qt-Bibliotheken unter der LGPL-Lizenz nutzen. > > Darüber hinaus kann man Software und insbesondere Bibliotheken, die > unter der (L)GPL-Lizenz stehen, natürlich kostenlos in kommerziellen > Projekten nutzen, solange man die Bestimmungen der (L)GPL einhält. > Hierbei gibt es beachtliche Unterschiede zwischen der GPL und der LGPL, > die weiter auszuführen aber wohl den Rahmen eines Forumsbeitrages > sprengen würde. Weitere Informationen kannst Du allerdings jederzeit in > den Dokumenten des GNU-Projekts [1,2] finden, die FAQs gehen dabei auch > auf Fragen zur kommerziellen Nutzung ein. > > [1] https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html.en > [2] https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.de.html ah ok, danke, das ist gut erklärt
Mairian schrieb: > nein, deshalb diese spontane Frage > Sonst würde ich sowas banales sicher nicht hier fragen Beim Anbieter selbst wird das auch erklärt: https://www.qt.io/licensing/open-source-lgpl-obligations
Beitrag #7944825 wurde vom Autor gelöscht.
Hmmm schrieb: > Blödsinn. Man sollte bloss darauf achten, dass keine GPL-Komponenten > dabei sind, wenn man den eigenen Code nicht ebenfalls unter der GPL > veröffentlichen will. Der Terminus "veröffentlichen" ist hier allerdings ein wenig irreführend. Die GPL enthält keine Verpflichtung, den Code zu veröffentlichen. Sie besteht im Gegenteil lediglich darauf, ihn dem Empfänger der Software zur Verfügung zu stellen. Das ist ein wichtiger Unterschied. Eine Pflicht zur Veröffentlichung würde bedeuten, daß ich meinen Quellcode irgendwo (Github, Gitlab, ...) publizieren müßte. Dazu verpflichtet die GPL jedoch niemanden. Die GPL verpflichtet ihre Nutzer hingegen, dem Empfänger einer Software den Quellcode zumindest anzubieten und auf sein Verlangen hin natürlich auch zur Verfügung zu stellen. Der Quellcode muß also keineswegs Dritten zur Verfügung gestellt oder gar öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern nur dem Empfänger. Dieser Empfänger kann beispielsweise auch ein zahlender Kunde sein, der dann jedoch alle von der GPL garantierten Freiheiten hat und ihre Verpflichtungen einhalten muß. Also natürlich auch, die Software wiederum seinerseits an Dritte weiterzugeben, natürlich auch hier unter den Bedingungen der GPL. Und ja, er darf diese Software natürlich seinerseits veröffentlichen, wenn er das möchte. Deswegen nutze ich selbst die GPL auch für kommerzielle Projekte. Dabei gehe ich davon aus, daß mein Kunde einen Vorteil aus meiner Software zieht -- und deswegen keinerlei Interesse daran hat, meine Software weiterzugeben oder zu veröffentlichen, so daß seine Wettbewerber davon profitieren könnten. Durch die Nutzung einer bekannten und gerichtlich bestätigten Lizenz vereinfacht die diesbezüglichen Kundengespräche enorm. Gleichzeitig kann ich mich gegenüber meinem (zahlenden) Kunden verpflichten, meine Software keinen Dritten zugänglich zu machen, so daß seine Wettbewerber nicht davon profitieren können. Und nein, meine freiwillige Verpflichtung als Entwickler ist keine Verletzung der GPL.
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