Solarpaket 1, Austausch defekter Solarmodule, welche Maximalleistung?

OP #7969699
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Hallo alle!

Kennt sich hier jemand mit dem Solarpaket 1 aus? Für mich sind die Infos, die ich mit google finde, nicht schlüssig und oft noch wild durcheinander (neuer Stand, alter Stand ...). Aber eine Sache sehe ich nicht komplett verständlich erklärt:

Wenn ich defekte Module tausche, wird nur die Mehrleistung neu vergütet. Aber WELCHE Leistung zählt denn?

Beispiel: wir haben Ost-West-Ausrichtung von 2 Strings und einen 5kW-Wechselrichter. Diese Wechselrichterleistung bzw dessen Auslastung wurde nie erreicht, installiert waren 5.5kWp. Jetzt nach Austausch wird der Wechselrichter im Sommer ausgelastet, liefert aber immer noch nur 5kW, es kommt also NICHT mehr das die damals gemeldete Anlagenleistung von 5.5kWp raus, weil der Wechselrichter das begrenzende Glied in der Kette ist.

Worauf bezieht sich also die in der Regelung geannte Maximalleistung genau? Sinnvoll wäre doch die vom WR.

Achso: die Solarfirma meinte: wir tauschen die defekten Panels aus, Sie müssen da gar nicht unternehmen, da der Wechselrichter sich nicht ändert, "Das machen wir immer so." Ein Nutzer in einem Solarforum meinte da wiederum, das stimme so nicht. Aber ich kann mich als Kunde doch nur auf die Experten des (recht großen) Solarinstallateurs verlassen.

Vielen Dank für Aufklärung!

Schöne Grüße, Nik

OP #7969970
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Danke für die Antworten!

@Harald: vermutlich, hab bisher noch nicht nach einem gesucht :)

@Oliver: alles klar :o das kommt mir dennoch irgendwie komisch vor, denn eigentlich sollte doch nur das relevant sein, was tatsächlich irgendwo eingespeist werden kann. Ich könnte ja 100kWp haben und mit einen 5kW-WR trotzdem nie das Netz überlasten. Vermutlich fehlt mir da irgendein Fakt für das Verständnis :]

#7970019
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Nik A. schrieb:

Wenn ich defekte Module tausche, wird nur die Mehrleistung neu vergütet. Aber WELCHE Leistung zählt denn?

Genau die Frage wird auf der Seite der Bundesnetzagentur beantwortet: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html

Zitat:

Kaputte Module mussten bei einer Solaranlage ausgetauscht werden. Dadurch hat die Anlage jetzt eine höhere Leistung bei gleicher Anzahl der Module. Wie trage ich das im MaStR ein?

Wir sprechen hier von Überbau oder Überschussleistung.

Die zusätzliche neue Leistung muss als ganz neue Stromerzeugungseinheit (SEE) registriert werden. Das Datenfeld „Anzahl der Module“ wird leer gelassen. Die Registrierung kann in diesem Fall trotzdem abgeschlossen werden. Wie viele Module ausgetauscht wurden, muss nicht angegeben werden. Beim Datenfeld „zugeordnete Wechselrichterleistung“ muss die Aufteilung zwischen der bestehenden Einheit und der neuen Einheit abgebildet werden.

Bei der bestehenden Einheit muss nur die zugeordnete Wechselrichterleistung angepasst werden.

Also für die neu hinzugekommene Modulleistung sollst Du eine neue Anlage registrieren und die vorhandene Wechselrichterleistung anteilig auf die zwei Anlagen verteilen.

: Bearbeitet durch User
OP #7970357
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@twinpeaks, Olly,

Danke! Nimm es mir nicht übel, ich frag noch mal ganz detailliert:

Aktuell steht im MaStr: die Anzahl der Module Bruttoleistung 5.5kWp Nettonennleistung (wird vom System ausgefüllt) 5kW Zugeordnete WR-Leistung 5kW Leistungsbegrenzung: nein.

Die neu hinzugekommene Moduleistung ist also quasi die Differenz zur bisherigen? Es ist zu vorher 1 Modul weniger auf dem Dach, aber etwa 1.8kWp mehr Modul-Leistung installiert.

Also mach ich neue Anlage mit 1.8kWp, Panelanzahl vermutlich irgendwas sinnvolles, und dann noch die 5kW WR-Leistung irgendwie halbwegs zwischen beiden Anlagen aufgeteilt? Also z.B. bisherige: 4kW, neue: 1kW

ebenso steht im Register ja auch noch die überwiegende und weitere Ausrichtung. Das hat sich jetzt quasi umgedreht, was die Leitung angeht.

Ich finde das noch immer verwirrend bzw. nicht leicht zu ändern, wenn man nicht oft mit dieser Sache zu tun hat.

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