Forum: Haus & Smart Home Einladung zum Stromklau


von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Heute so vorgefunden, Ging eigentlich nur um den Tausch eines 
Klingeltrafos für die neue Türkamera/Klingel.
Haus Anfang 70er Jahre, HAK auch nicht verplombt. Der Zähler stammt von 
2023, ist doch unglaublich dass das so hinterlassen wird. Saugefährlich 
ist es auch noch, nichtmal verschlossene  oder verschraubte Tür, nur 
zugeklappt.

von Andreas M. (elektronenbremser)


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Der Zählertauscher wird das wohl so vorgefunden haben, den Zähler 
getauscht und nichts weiter unternommen haben. Ich weiß nicht ob das zu 
seinen Aufgaben gehört offensichtliche Mängel zu beheben oder zumindest 
zu melden.

von Alexander (alecxs)


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Ist nur ein Nebenzähler.

von Harald K. (kirnbichler)


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Alexander schrieb:
> Ist nur ein Nebenzähler.

Woran erkennst Du das? Ist das Deiner?

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Alexander schrieb:
> Ist nur ein Nebenzähler.

Ne.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Andreas M. schrieb:
> Ich weiß nicht ob das zu
> seinen Aufgaben gehört offensichtliche Mängel zu beheben oder zumindest
> zu melden.

Das genau ist meine eigentliche, aber nicht direkt gestellte Frage - 
Danke.
Meiner Meinung nach hätte er den Zähler so nicht tauschen dürfen, also 
gar nicht anfassen das Ganze. Dazu eine sehr zeitnahe Frist zur 
Behebung, zumindest den Berührungsschutz herzustellen.

von Ralf X. (ralf0815)


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H.Joachim S. schrieb:
> Meiner Meinung nach hätte er den Zähler so nicht tauschen dürfen, also
> gar nicht anfassen das Ganze. Dazu eine sehr zeitnahe Frist zur
> Behebung, zumindest den Berührungsschutz herzustellen.

Woher weisst Du, dass der Installateur des Zählers das ganze so 
hinterlassen hat und dieser Zustand nicht erst später entstand?

von Georg S. (randy)


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H.Joachim S. schrieb:
> Meiner Meinung nach hätte er den Zähler so nicht tauschen dürfen

Der Mensch vor Ort war vermutlich von einem Sub-Sub-Sub-Unternehmer 
angestellt und hatte die Vorgabe am Tag x Zähler zu tauschen. Warum 
sollte er seine Quote versauen indem er sich Zeit nimmt irgendwelche 
Meldungen vorzunehmen die auf dem Weg durch die Management-Schichten 
sowieso verloren gehen?
Ob Strom geklaut wird interessiert die Manager im Sub- bzw. 
Sub-Sub-Unternehmen nicht.

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Am Zettelchen mit Datum, Unterschrift und altem Zählerstand.

von Marci W. (marci_w)


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Hallo Leute,

Handwerker, die von Drittfirmen beauftragt werden, dürfen GAR NIX! Bei 
mir war vor kurzem ein Monteur, um die Kaltwasserzähler zu tauschen. Das 
davorgeschaltete Ventil war festgesessen bzw. man brauchte Werkzeug. Da 
hat er mir klipp und klar gesagt, da dürfe er gar nichts machen, nur von 
Hand zudrehen, sonst nichts. Der wollte schon wieder von dannen ziehen! 
Dann habe ich Werkzeug geholt und das Ventil selbst zugedreht. Sonst 
hätte ich nochmal zu Hause sein müssen. Also diesen Monteuren wird wohl 
auf die Finger geklopft, wenn sie auch nur minimal was abseits des 
direkten Auftrags machen.
Ich denke nicht, wegen der zusätzlich benötigten Zeit, sondern wegen der 
Haftung.
So wird es bei Dir mit dem Zählertausch auch gewesen sein: Der Monteur 
hat die Klemmen gelöst, alten Zähler ausgebaut, neuen Zähler eingebaut 
und die Drähte wieder an den neuen Zähler angeschlossen. Alles andere 
wäre vermutlich nicht erlaubt gewesen.

ciao

Marci

von H.Joachim S. (crazyhorse)


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Georg S. schrieb:
> Sub-Sub-Sub-Unternehmer
> angestellt und hatte die Vorgabe am Tag x Zähler zu tauschen.

Denke auch das das so läuft. Dennoch darf ja nicht jeder Hansel im 
Vorzählerbereich arbeiten (eine "elektrotechnisch unterwiesene Person" 
gehört meiner Meinung nach nicht dazu) und alle anderen sollten mit den 
grundlegendsten Regeln des Berührungsschutzes vertraut sein. Und im 
Zweifelsfall ist nachweisbar wer das verbockt hat.

Beitrag #7975719 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Nerd 8. (nerd81)


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Ich frage mich, warum der Zähler nicht verplombt wurde und auch der 
Deckel fehlt..

Beitrag #7975724 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7975726 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7975729 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7975735 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Ralf X. (ralf0815)


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H.Joachim S. schrieb:
> Am Zettelchen mit Datum, Unterschrift und altem Zählerstand.

Bei der Bildqualität tu ich mich etwas schwer, da etwas sicher 
auszulesen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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§15 NAV (2) ist hier eindeutig:

Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder 
erhebliche Störungen erwarten lassen, so
ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die 
Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei
Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet.

H.Joachim S. schrieb:
> Heute so vorgefunden, Ging eigentlich nur um den Tausch eines
> Klingeltrafos für die neue Türkamera/Klingel.
§13 NAV

(1) ...sagt das der Anschlussnehmer für den ordnungsgemäßen Zustand der 
Anlage verantwortlich ist

(2)...Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in
ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes 
Installationsunternehmen durchgeführt werden;
im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung 
in das Installateurverzeichnis nur
von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die 
Durchführung der jeweiligen Arbeiten
abhängig machen. ...

Wenn du jetzt dran rum gefummelt hast, bist Du entweder eingetragen und 
nun zuständig? Oder Du hast einfach nichts angefasst

(3) ...behandelt die Plombierung

Außer dem Postig hier, was wurde nun konkret unternommen um gegen diese 
mangelahfte Anlage vor zugehen?

von Sven L. (sven_rvbg)


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Marci W. schrieb:
> Ich denke nicht, wegen der zusätzlich benötigten Zeit, sondern wegen der
> Haftung.
Ein Griff in die Anlage und dann Haftung übernehmen ist das Eine.

> So wird es bei Dir mit dem Zählertausch auch gewesen sein: Der Monteur
> hat die Klemmen gelöst, alten Zähler ausgebaut, neuen Zähler eingebaut
> und die Drähte wieder an den neuen Zähler angeschlossen. Alles andere
> wäre vermutlich nicht erlaubt gewesen.
Bei einem Mangel die Augen zu zu machen, das ist gefährlich.

Es gibt den Straftatbestand des Begehens durch Unterlassen. Hier nichts 
zu unternehmen ist in meinen Augen fahrlässig! Hier wäre nicht aktiv in 
die Anlage eingreifen und Dokumentieren, das einzig Richtige!

von Matthias S. (dachs)


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Sven L. schrieb:
> so
> ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern
>...
>ist er hierzu verpflichtet.

Der bei der Sub- Sub- Sub-Fa. für Mindestlohn beschäftigte 
Zählertauscher sieht sich nicht als Netzbetreiber - bei Mindestlohn ist 
nur Mindestengagement gebucht.


Mitdenken würde extra kosten, bucht der Auftraggeber aber nicht.

: Bearbeitet durch User
von Sven L. (sven_rvbg)


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Matthias S. schrieb:
> Der bei der Sub- Sub- Sub-Fa. für Mindestlohn beschäftigte
> Zählertauscher sieht sich nicht als Netzbetreiber - bei Mindestlohn ist
> nur Mindestengagement gebucht.
>
> Mitdenken würde extra kosten, bucht der Auftraggeber aber nicht.
Jo, nur das so eine sichere und rechtskonforme Elektroorganisation halt 
nicht funktioniert.

Den Betreiber der Anlage triffts weil er für den sicheren Zustand seiner 
Anlage verantwortlich ist (Verkehrssicherungspflicht). Und das auch wenn 
er keinen Zugang zur DIN VDE 0105-100 hat, sich nicht die NAV oder die 
TAB vom Netzbetreiber durchgelesen hat.

Der der den Fehler gesehen und erkennen hätte müssen, den trifft es weil 
er durch sein Unterlassen begeht.

Einen durch den Zähler geschleiften N oder gar PEN wollen Netzbetreiber 
aus solchen Gründen nicht mehr. Baut der Zählermonteur Scheiße, dann ist 
die Sicherheit der kompletten Anlage gefährdet.

Ich kenne solche Schränke, da war die Tür mit einer Schraube gesichert 
und diese plombiert. Hätte man ein vollständiges Bild vom Schrank 
gepostet, dann hätte man mal wieder eine Runde Mängel finden spielen 
können. Wahrscheinlich sieht der Schrank oben nicht besser aus.

Nur weil mal etwas state of the Art war, heisst es nicht, das es das 
heute immer noch ist.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Andreas M. schrieb:
> ch weiß nicht ob das zu
> seinen Aufgaben gehört offensichtliche Mängel zu beheben oder zumindest
> zu melden.
Die Frage ist ob, der überhaupt weis was eine ordentliche Zähleranlage 
ist.
Die meisten Zählerwechsler sind vom Messstellenbetreiber beauftragte 
Subunternehmer, der den billigsten nimmt.
Begründung, warum der Billigste genommen wird:
"Die bieten doch alle die gleiche Leistung an."
Der Subunternehmer will den Profit maximieren und schaut nach billigen 
Leuten. Oft kann man ja EUP`s die als Bauhelfer tätig werden die Zeit 
auf der Baustelle als einschlägige "Berufserfahrung" anrechnen lassen 
und durch die Ernennung durch den Chef zum "Elektriker" erheben.

Allgemein gibt es seit ca. 5 Jahren den Zählermonteur als Qualifikation 
(AUS) Arbeiten unter Spannung, die beim TÜV 3,5 Tage dauert. Für 
Personen mit oder ohne  elektrotechnische Ausbildung.
https://www.tuev-seminare.de/montieren-sperren-und-entsperren-von-elektrizitaetszaehlern-durch-zaehlermonteure-mit-ohne-elektroausbildung-einschl.-arbeiten-unter-spannung-aus

Also was soll so einer Person an dem obigen Bild auffallen?
Für den Zustand der Zähleranlage ist immer der Gebäudeeigentümer oder 
Liegenschaftseigentümer verantwortlich. Denn er ist ja Eigentümer des 
Zählerschrankes. Der Messstellenbetreiber ist nicht Eigentümer der 
Messstelle!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Matthias S. schrieb:
> Mitdenken würde extra kosten, bucht der Auftraggeber aber nicht.

Richtig!
Beim Auftraggeber sitzen nur mehr "BWLer", die nehmen immer "nur den 
billigsten"!

Bei dem Schrank oben würde ich es als meine persönliche Pflicht ansehen 
30% des Strombezuges über einen Bypass zu beziehen.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Nerd 8. schrieb:
> Ich frage mich, warum der Zähler nicht verplombt wurde und auch der
> Deckel fehlt..

Weil es Zählerschränke gab, in denen der Zähler so eingebaut wurde, das 
die Adern frei lagen, weil der Ganze Schrank an sich plombiert wurde.

In der Tür dieser Schränke waren dann Fenster, zum ablesen des Zählers.


Wenn man sich das Bild anschaut, dann sieht man, das dort gar kein Platz 
für einen Klemmendeckel ist.

von Christian S. (roehrenvorheizer)


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Für die gezeigte Installation stand im Vordergrund, aus bereits 
vorhandenen Teilen beste Zugänglichkeit her zu stellen für schnelles 
Arbeiten an der Anlage.

So einen Kasten wollte ich selbst nirgends haben, in keiner Mietwohnung, 
nicht im Hotel und auch nicht im Eigenheim.

mfg

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Christian S. schrieb:
> So einen Kasten wollte ich selbst nirgends haben, in keiner Mietwohnung,
> nicht im Hotel und auch nicht im Eigenheim.

Rund eine Million Obdachlose in diesem Lande würden so eine Verkabelung 
sogar begrüßen, wenn man dadurch ein Zimmer zum Wohnen bekäme.

Es wäre alles nur eine Frage der Perspektive, sagte immer ein Humorist 
im Radio.

von Rainer W. (rawi)


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Christian S. schrieb:
> So einen Kasten wollte ich selbst nirgends haben, in keiner Mietwohnung,
> nicht im Hotel und auch nicht im Eigenheim.

Du reist nicht viel, oder?
In anderen Ländern funktionieren noch ganz andere Dinge. Und - die Leute 
wissen damit umzugehen.

Solange der Kasten nicht für Kleinkinder zugänglich ist, sollte 
eigentlich JEDER wissen, wo er in dem Kasten die Finger von zu lassen 
hat. Sonst lernt er das ganz schnell. Früher war vor dem Klemmenbereich 
wohl auch einmal eine Abdeckung, zumindest sind an den Wänden links und 
rechts Haltewinkel, die im jetzigen Zustand ein trauriges, einsames 
Dasein führen.

von Bernd B. (berbog)


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Diese Schränke sind aus ende der 60er. Davor fehlt ein Blech mit 2 
Sichtfenstern (2 ZP) welches unten eingehängt wurde und sich oben mit 
Schiebern verriegeln ließ. Oben in der Mitte war eine Sicherungsschraube 
mit plombierbaren Klarsichtdeckel.

von Uwe (neuexxer)


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> In anderen Ländern funktionieren noch ganz andere Dinge.
> Und - die Leute wissen damit umzugehen.

Hier aber auch.

In einer von einer 'Fach'-Firma gefriemelten Abzweigdose fand ich mal
mehrere ressourcensparend-bestückte Dosenklemmen.
In einer davon wurden 6 (!) Drähte mit 1,5 mm² von der einen Schraube 
einigermassen erfolgreich zusammengehalten -
und das zusammen mit der auch noch vorhandenen Litze mit 1 mm²!
(sic!)
Die betreffende Schraube brauchte fast gar nicht angezogen zu werden,
OHNE die hätte das Ganze genauso 'gut' funktioniert...

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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brennt sich fest

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Uwe schrieb:

Das waren halt noch echte Elektriker, die haben ihr Handwerk mit Hammer 
und Meißel gelernt auszuführen.

> Die betreffende Schraube brauchte fast gar nicht angezogen zu werden,
> OHNE die hätte das Ganze genauso 'gut' funktioniert...

Doppel gemobbelt hält besser!

: Bearbeitet durch User
von Nevs (noname_user)


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Uwe schrieb:
> Die betreffende Schraube brauchte fast gar nicht angezogen zu werden,
> OHNE die hätte das Ganze genauso 'gut' funktioniert...

Die Kunst dabei war aber die ganzen Drähte sauber in die Klemmaufnahme 
zu bekommen!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Nevs schrieb:
> Die Kunst dabei war aber die ganzen Drähte sauber in die Klemmaufnahme
> zu bekommen!

Das nennt sich halt "Elektro-Kunst"!

von Rolf (rolf22)


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Marci W. schrieb:
> So wird es bei Dir mit dem Zählertausch auch gewesen sein: Der Monteur
> hat die Klemmen gelöst, alten Zähler ausgebaut, neuen Zähler eingebaut
> und die Drähte wieder an den neuen Zähler angeschlossen. Alles andere
> wäre vermutlich nicht erlaubt gewesen.

Was die Rechtslage zwingend fordert, ist immer erlaubt – wo kämen wir 
sonst hin?

Der Monteur hat an der Anlage gearbeitet und sie verändert. Damit ist er 
für den DANACH vorhandenen Zustand verantwortlich, soweit dieser ihm 
klar erkennbar ist. Punkt.

BTW: "Handeln durch Unterlassen" ist was anderes. Der Monteur HAT ja 
gehandelt, indem er die Leiter angeklemmt hat. Wenn er sich nach dem 
ersten Blick umgedreht und stumm ohne Warnung wieder gegangen wäre, dann 
wäre das Handeln durch Unterlassen gewesen.

Bei allem immer vorausgesetzt, dass nicht später jemand anderes dran 
rumgefummelt und u. a. den Berührungsschutz beseitigt hat.

von Manfred K. (4for)


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.. die (zerbrochene Plastik-) Abdeckung liegt doch noch im Schrank und 
rechts und links sieht man evtl die Befestigungswinkel

von Christian M. (likeme)


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Drei Krokoklemmen, Heizlüfter und schon ist die Bude gratis warm.... bei 
einem "Kunden" flog auch nur die Sicherung im HAK und alle im Kasten 
waren heile. Ein Schelm wer böses bei denkt. Eine Erwähnung beim EVU 
ging ins Nirvana. Interessiert nicht, niente....

: Bearbeitet durch User
von Helmut -. (dc3yc)


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Ach, keine Aufregung, obige Beispiele fand ich, nachdem ich nach 30 
Jahren die vom Vorbesitzer übernommene Küche erneuerte. Alles geht, nur 
Frösche hüpfen!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Christian M. schrieb:
> Eine Erwähnung beim EVU
> ging ins Nirvana. Interessiert nicht, niente....

Kommt drauf an:
EVU gibt es eigentlich nicht mehr. Es gibt den Messstellenbetreiber, den 
Energielieferant und den Verteilnetzbetreiber.
Der Verteilnetzbetreiber sollte da vllt. der Ansprechpartner sein.
Nur was soll man schon Beweisen?
Es mag schon der richtig sein, dass man den Verdacht hat "da könnte 
einer mit zwei Korkklemmen vor dem Zähler ..." .
Stromklau kann man nur Nachweisen, wenn die Klemmen nach vorhanden sind 
und der Bezug eindeutig jemanden zugeordnet wird. Dann muss aber auch 
eindeutig sein, wer der Nutznießer ist. Dann geht es drum, wer den 
Schrank entplombt hat. Dann muss auch genannt werden, wie hoch der 
Schaden ist. Unter 20 Euro wird da keine Staatsanwaltschaft tätig. Der 
VNB hat auch keinen Schaden. Der Energielieferant müsste halt 
nachweisen, dass er geschädigt wurde. Wie kann er das? Nur mit 
Vergleichsmessungen, dann kann er die Schadenshöhe benennen. Dann muss 
auch noch der Täter ermittelt werden! Alles insgesamt sehr schwierig 
zusammenlegbar in einer Tatfolge!
Einzig ein Zeuge würde es sehr einfach machen, hier vor Gericht 
erfolgreich zu sein.
---> Viel Arbeit und wenig Aussichten auf Erfolg!
Im Übrigen machen die Energielieferanten mit säumigen Stromzahlern ihr 
Geschäft!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Helmut -. schrieb:
> Ach, keine Aufregung,

Also, sowas kann doch nur ein Elektriker fertigbringen!
Der Schutzleiter wurde ja richtig durchgeschleift!
Die Küche war 30 Jahre in Gebrauch?
Da haste ja richtig was Solides übernommen vom Vorbesitzer!

von Jörg K. (joergk)


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Cha-woma M. schrieb:
> Der
> VNB hat auch keinen Schaden.

Das ist eine interessante Frage: Am Übergabepunkt 
Transportnetz/Verteilnetz wird gemessen. Der VNB hat meines Wissens nach 
nur Zugriff auf die Zähler bei denen er MSB ist und kann damit nicht mal 
Stromklau in größerem Stil erkennen.
Der Stromlieferant hingegen kauft nur den Strom ein den er als 
verbraucht von den MSB gemeldet bekommt.

Wo bleibt der Schaden nun hängen?

Mir ist schon klar daß an einem Hausanschluss keine Millionenwerte 
erschlichen werden können aber interessieren würde mich das schon.

Weiß jemand mehr?

von Ralf X. (ralf0815)


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Jörg K. schrieb:
> Wo bleibt der Schaden nun hängen?

Natürlich beim Verteilernetzbetreiber, der diese Stromverluste aber in 
seine erhobenen Netzkosten einpreist.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Helmut -. schrieb:
> Ach, keine Aufregung,

Also, sowas kann doch nur ein Elektriker fertigbringen!
Der Schutzleiter wurde ja richtig durchgeschleift!
Die Küche war 30 Jahre in Gebrauch?
Da haste ja richtig was Solides übernommen vom Vorbesitzer!


Wobei ich nicht ganz verstehe, warum der Type, der die Schukosteckdose 
gepimpt hat, nicht eine Aufputzdose gesetzt hat.
Ansonsten wieder der Beweis, dass echte Handwerker mit Hammer und Meißel 
jedes Problem lösen können.

von Ralf X. (ralf0815)


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Cha-woma M. schrieb:
> Also, sowas kann doch nur ein Elektriker fertigbringen!

Und Du weisst, dass das ein Elektriker gemacht hat?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Jörg K. schrieb:
> Wo bleibt der Schaden nun hängen?
>
> Mir ist schon klar daß an einem Hausanschluss keine Millionenwerte
> erschlichen werden können aber interessieren würde mich das schon.
>
> Weiß jemand mehr?

Also der Schaden ist da!
Nur fällt er nicht auf, weil der VNB im Niederspannungsnetz auch ohmsche 
Verlustleistung hat, die durch die Blindleistung des Verteilnetzes und 
der Transformatoren hervorgerufen wird.
"
In Deutschland liegen die Gesamtnetzverluste bei rund 5,7 %, wobei der 
größte Anteil davon im
Niederspannungsnetz (zwischen Haushalten und Betrieben, 230-1000 V) 
auftritt, geschätzt zwischen 3 % und 8 % der zugeführten Energie, was 
jährlich vielen Milliarden kWh entspricht, die in Wärme umgewandelt 
werden und oft durch den elektrischen Widerstand der Leitungen 
entstehen. Die genauen Zahlen variieren je nach Netzbetreiber und Jahr, 
aber das Niederspannungsnetz ist die Ebene mit dem höchsten relativen 
Verlustanteil im Vergleich zu Hoch- und Mittelspannung
"

Für das Niederspannung-Verteilnetz kann man 2-6% rechnen. Im Mittel habe 
ich wo gelesen sind es 4%. Wenn man überschlägig rechnet, mit einer 
Leistung von 3600kWh pro HAK und einem Verteilnetz von 80 
Stromanschlüssen kommt man auf ca. 800kWh x 0,04 = 32 kWh pro Tag. Nicht 
viel an Verlusten im Niederspannungsnetz. Aber es gibt die BKW, die 
speisen ein und werden nicht rechnerisch erfasst. 20 BKW könne man Tag 
schon mal 60 kWh einspeisen, die innerhalb des Netzes verbraucht werden 
oder ins Übertragungsnetz eingespeist werden!
Somit hat man im Verteilnetz eine "Grauleistung" 1% bis 3% die einfach 
unter Verteilnetze/BKW läuft.
Was da jetzt echter Verlust oder aber Stromdiebstahl ist kann keiner 
genau sagen. Aber wenn im Verteilnetz auf einmal 30% fehlen, würde erst 
dann richtig auffallen, wenn bei den Trafo-Stationen "Die Sicherungen" 
regelmäßig fallen. Aber das kann dauern!

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Ralf X. schrieb:
> Cha-woma M. schrieb:
>> Also, sowas kann doch nur ein Elektriker fertigbringen!
>
> Und Du weisst, dass das ein Elektriker gemacht hat?
Zumindest wusste der, wozu der Gelb-Grüne-Leiter da ist!

Also, ein Elektriker kann heute fast jeder sein!
Lies mal nach, was da alles unter "Elektrofachkraft" summiert wird und 
dann die verschiedenen Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten.

Elektriker?
"
Gemäß DGUV Vorschrift 3 kann auch eine Person ohne Abschluss einer 
elektrotechnischen Ausbildung geeignet sein, wenn diese eine mehrjährige 
nachgewiesene Tätigkeit, mit überprüfter Ausbildung in Theorie und 
Praxis durch eine Elektrofachkraft, absolviert hat.
"
Wer was kann ist eine
Elektrofachkraft!
https://www.forum-verlag.com/fachwissen/elektrosicherheit-und-elektrotechnik/elektrofachkraft-befaehigte-person/

Also

von Rolf (rolf22)


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Cha-woma M. schrieb:
> Gemäß DGUV Vorschrift 3 kann auch eine Person ohne Abschluss einer
> elektrotechnischen Ausbildung geeignet sein, wenn diese ...

Juristische Texte muss man immer im richtigen Kontext lesen. Die DGUV 
ist – wie ihr Name sagt – eine Unfallversicherung, ihre Vorschriften 
sollen Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit schützen. Nicht mehr und nicht 
weniger.
Ob ein Hausbewohner irgendwann wegen fehlendem Berührungsschutz zu 
Schaden kommt, ist in diesem Kontext absolut irrelevant: Es ist kein 
Arbeitsunfall, und die DGUV zahlt seiner Witwe keine Rente.

Nicht ohne Grund steht in § 2, Absatz 3: "Als Elektrofachkraft im Sinne 
dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer ..."
"Im Sinne" heißt, dass das Wort "Elektrofachkraft" in anderen Kontexten 
eine völlig andere Bedeutung haben kann.

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Rolf schrieb:
> Juristische Texte muss man immer im richtigen Kontext lesen. Die DGUV
> ist – wie ihr Name sagt – eine Unfallversicherung, ihre Vorschriften
> sollen Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit schützen. Nicht mehr und nicht
> weniger

Die DGUV ist wie der VDE oder VdS ein Regelsetzer!
Aus wiki:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der 
Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der 
Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Quelle
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Gesetzliche_Unfallversicherung


Mensch Rolf du bist auch nur so ein Bongo!
Incl. der zwei, die deinen Beitrag mit einem + versehen!

Große Klappe nix dahinter!

von Abdul K. (ehydra) Benutzerseite


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Ein Elektriker hätte den Schutzleiter an längsten gemacht, war also 
keiner 😆

von Sven L. (sven_rvbg)


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Rolf schrieb:
> Der Monteur hat an der Anlage gearbeitet und sie verändert. Damit ist er
> für den DANACH vorhandenen Zustand verantwortlich, soweit dieser ihm
> klar erkennbar ist. Punkt.

So ein Quatsch einfach mal §§13 und 15 der NAV lesen.

-Der Anlagenbetreiber ist für den sicheren Betrieb der Anlage zuständig
-Der MSB oder gMSB nur für die Mess- und Steuereinrichtung
-Der VNB könnte  müsste  dürfte / sollte je nach schwere die 
Anschlussnutzung einstellen.

Ein Austausch einer Messeinrichtung stellt keine Veränderung der Anlage 
dar.
Eine Änderung der Anlage liegt dann vor, wenn man bspw. auf eine 2. 
Energierichtung umstellen will, deswegen will der VNB dafür auch ein 
Inbetriebsetzungsformular. Der der darauf unterschreibt, ist dafür 
verantwortlich, das in der Anlage alles passt.

Es gibt irgendwo eine Tabelle unte rwelchen Voraussetzung ein 
Zählerplatz bei einer wesentlichen Änderung weiter betrieben werden darf 
und wann nicht.

von Rüdiger B. (rbruns)


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Hoffentlich hat der Zählereinbauer nicht bei eine Phase in und out 
vertauscht, das würde den Verbrauch deutlich reduzieren.

von Jörg K. (joergk)


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Cha-woma M. schrieb:
> Was da jetzt echter Verlust oder aber Stromdiebstahl ist kann keiner
> genau sagen. Aber wenn im Verteilnetz auf einmal 30% fehlen, würde erst
> dann richtig auffallen, wenn bei den Trafo-Stationen "Die Sicherungen"
> regelmäßig fallen. Aber das kann dauern!

DANKE für Deine Ausführungen!

Aus eigener Erfahrung weiß ich zumindest daß ein Nicht-Messen von 1 GWh 
nicht auffällt. Wir hatten einen Drahtbruch im Stromwandler-Pfad einer 
Phase und das haben wir erst nach 6 Monaten bemerkt.
Weder MSB noch VNB sind dahintergekommen und das trotz Fehlermeldung auf 
dem fernausgelesenen Zähler.
Aufgefallen ist es nachdem wir ein Energiemanagementsystem installiert 
haben und die Zahlen nicht stimmten.

von Manfred P. (pruckelfred)


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Jörg K. schrieb:
> Aus eigener Erfahrung weiß ich zumindest daß ein Nicht-Messen von 1 GWh
> nicht auffällt.

Das ist eine wertlose Aussage, solange die Relation zum Gesamtverbrauch 
nicht genannt wird.

von Ralf X. (ralf0815)


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Manfred P. schrieb:
> Jörg K. schrieb:
>> Aus eigener Erfahrung weiß ich zumindest daß ein Nicht-Messen von 1 GWh
>> nicht auffällt.
>
> Das ist eine wertlose Aussage, solange die Relation zum Gesamtverbrauch
> nicht genannt wird.

Exakt. +1

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Jörg K. schrieb:
> DANKE für Deine Ausführungen!

Danke für das Lob!
1GWh ---> 1000 MWh -----> 1000000KWh
Wenn man 5 Cent/kWh ansetzt, sind das 50000 Euro Verlust auf 180 Tage 
gerechnet.
Pro Tag sind das dann ca. 5555 kWh  11,57 Euro pro Stunde.

Wohlgemerkt ist das eine Messstelle!
Das sich da keiner Meldet vom MstB, oder VNB?
Liegt wohl an der Organisation! Die Rendite (20%) stimmt und der Rest 
ist scheißegal!

von Harald K. (kirnbichler)


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Cha-woma M. schrieb:
> Wenn man 5 Cent/kWh ansetzt, sind das 50000 Euro Verlust auf 180 Tage
> gerechnet.

Wo kommen Deine 180 Tage her?

von Clara (clara)


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Harald K. schrieb:
> Wo kommen Deine 180 Tage her?

Jörg K. schrieb:
> und das haben wir erst nach 6 Monaten bemerkt

von Jörg K. (joergk)


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Manfred P. schrieb:
> Jörg K. schrieb:
>> Aus eigener Erfahrung weiß ich zumindest daß ein Nicht-Messen von 1 GWh
>> nicht auffällt.
>
> Das ist eine wertlose Aussage, solange die Relation zum Gesamtverbrauch
> nicht genannt wird.

Stimmt. Aron-Schaltung, also nur zwei Stromwandler. Einer fehlte. 
Messtechnik-Vorlesung zu lange her, müsste aber halber Wert sein.
Also reduzierte sich der gemessene Bezugswert auf 50%.

In diesem Fall ist VNB ungleich MSB ungleich Stromlieferant.
Der fernausgelesene Zähler meldete auch einen Fehler, wurde aber vom MSB 
scheinbar nicht ausgewertet.

von Jörg K. (joergk)


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Cha-woma M. schrieb:
> Das sich da keiner Meldet vom MstB, oder VNB?

Der VNB bekommt davon ja nix mit, dem werden die Zählerstände durch den 
MSB gemeldet.
Der MSB hat keinen Schaden, er meldet ja nur Zählerstände.

Zukünftig wird sich vielleicht eher jemand melden: Sobald alle Stationen 
im MS-Ring auf RONT umgestellt sind kann man über diesen Ring 
Bilanzierung und würde die Differenz sehen.

Das wird aber noch sehr lange dauern.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Jörg K. schrieb:
> Zukünftig wird sich vielleicht eher jemand melden: Sobald alle Stationen
> im MS-Ring auf RONT umgestellt sind kann man über diesen Ring
> Bilanzierung und würde die Differenz sehen.
Was hat das mit regelbaren Ortsnetzstationen zu tun?

In Ortsnetzstationen erfasst man zudem eher Betriebsmesswerte und keine 
Zählerstände.

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