Heute so vorgefunden, Ging eigentlich nur um den Tausch eines Klingeltrafos für die neue Türkamera/Klingel. Haus Anfang 70er Jahre, HAK auch nicht verplombt. Der Zähler stammt von 2023, ist doch unglaublich dass das so hinterlassen wird. Saugefährlich ist es auch noch, nichtmal verschlossene oder verschraubte Tür, nur zugeklappt.
Der Zählertauscher wird das wohl so vorgefunden haben, den Zähler getauscht und nichts weiter unternommen haben. Ich weiß nicht ob das zu seinen Aufgaben gehört offensichtliche Mängel zu beheben oder zumindest zu melden.
Andreas M. schrieb: > Ich weiß nicht ob das zu > seinen Aufgaben gehört offensichtliche Mängel zu beheben oder zumindest > zu melden. Das genau ist meine eigentliche, aber nicht direkt gestellte Frage - Danke. Meiner Meinung nach hätte er den Zähler so nicht tauschen dürfen, also gar nicht anfassen das Ganze. Dazu eine sehr zeitnahe Frist zur Behebung, zumindest den Berührungsschutz herzustellen.
H.Joachim S. schrieb: > Meiner Meinung nach hätte er den Zähler so nicht tauschen dürfen, also > gar nicht anfassen das Ganze. Dazu eine sehr zeitnahe Frist zur > Behebung, zumindest den Berührungsschutz herzustellen. Woher weisst Du, dass der Installateur des Zählers das ganze so hinterlassen hat und dieser Zustand nicht erst später entstand?
H.Joachim S. schrieb: > Meiner Meinung nach hätte er den Zähler so nicht tauschen dürfen Der Mensch vor Ort war vermutlich von einem Sub-Sub-Sub-Unternehmer angestellt und hatte die Vorgabe am Tag x Zähler zu tauschen. Warum sollte er seine Quote versauen indem er sich Zeit nimmt irgendwelche Meldungen vorzunehmen die auf dem Weg durch die Management-Schichten sowieso verloren gehen? Ob Strom geklaut wird interessiert die Manager im Sub- bzw. Sub-Sub-Unternehmen nicht.
Hallo Leute, Handwerker, die von Drittfirmen beauftragt werden, dürfen GAR NIX! Bei mir war vor kurzem ein Monteur, um die Kaltwasserzähler zu tauschen. Das davorgeschaltete Ventil war festgesessen bzw. man brauchte Werkzeug. Da hat er mir klipp und klar gesagt, da dürfe er gar nichts machen, nur von Hand zudrehen, sonst nichts. Der wollte schon wieder von dannen ziehen! Dann habe ich Werkzeug geholt und das Ventil selbst zugedreht. Sonst hätte ich nochmal zu Hause sein müssen. Also diesen Monteuren wird wohl auf die Finger geklopft, wenn sie auch nur minimal was abseits des direkten Auftrags machen. Ich denke nicht, wegen der zusätzlich benötigten Zeit, sondern wegen der Haftung. So wird es bei Dir mit dem Zählertausch auch gewesen sein: Der Monteur hat die Klemmen gelöst, alten Zähler ausgebaut, neuen Zähler eingebaut und die Drähte wieder an den neuen Zähler angeschlossen. Alles andere wäre vermutlich nicht erlaubt gewesen. ciao Marci
Georg S. schrieb: > Sub-Sub-Sub-Unternehmer > angestellt und hatte die Vorgabe am Tag x Zähler zu tauschen. Denke auch das das so läuft. Dennoch darf ja nicht jeder Hansel im Vorzählerbereich arbeiten (eine "elektrotechnisch unterwiesene Person" gehört meiner Meinung nach nicht dazu) und alle anderen sollten mit den grundlegendsten Regeln des Berührungsschutzes vertraut sein. Und im Zweifelsfall ist nachweisbar wer das verbockt hat.
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Ich frage mich, warum der Zähler nicht verplombt wurde und auch der Deckel fehlt..
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H.Joachim S. schrieb: > Am Zettelchen mit Datum, Unterschrift und altem Zählerstand. Bei der Bildqualität tu ich mich etwas schwer, da etwas sicher auszulesen.
§15 NAV (2) ist hier eindeutig: Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, so ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern oder die Anschlussnutzung zu unterbrechen; bei Gefahr für Leib oder Leben ist er hierzu verpflichtet. H.Joachim S. schrieb: > Heute so vorgefunden, Ging eigentlich nur um den Tausch eines > Klingeltrafos für die neue Türkamera/Klingel. §13 NAV (1) ...sagt das der Anschlussnehmer für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage verantwortlich ist (2)...Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis nur von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen. ... Wenn du jetzt dran rum gefummelt hast, bist Du entweder eingetragen und nun zuständig? Oder Du hast einfach nichts angefasst (3) ...behandelt die Plombierung Außer dem Postig hier, was wurde nun konkret unternommen um gegen diese mangelahfte Anlage vor zugehen?
Marci W. schrieb: > Ich denke nicht, wegen der zusätzlich benötigten Zeit, sondern wegen der > Haftung. Ein Griff in die Anlage und dann Haftung übernehmen ist das Eine. > So wird es bei Dir mit dem Zählertausch auch gewesen sein: Der Monteur > hat die Klemmen gelöst, alten Zähler ausgebaut, neuen Zähler eingebaut > und die Drähte wieder an den neuen Zähler angeschlossen. Alles andere > wäre vermutlich nicht erlaubt gewesen. Bei einem Mangel die Augen zu zu machen, das ist gefährlich. Es gibt den Straftatbestand des Begehens durch Unterlassen. Hier nichts zu unternehmen ist in meinen Augen fahrlässig! Hier wäre nicht aktiv in die Anlage eingreifen und Dokumentieren, das einzig Richtige!
Sven L. schrieb: > so > ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anschluss zu verweigern >... >ist er hierzu verpflichtet. Der bei der Sub- Sub- Sub-Fa. für Mindestlohn beschäftigte Zählertauscher sieht sich nicht als Netzbetreiber - bei Mindestlohn ist nur Mindestengagement gebucht. Mitdenken würde extra kosten, bucht der Auftraggeber aber nicht.
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Matthias S. schrieb: > Der bei der Sub- Sub- Sub-Fa. für Mindestlohn beschäftigte > Zählertauscher sieht sich nicht als Netzbetreiber - bei Mindestlohn ist > nur Mindestengagement gebucht. > > Mitdenken würde extra kosten, bucht der Auftraggeber aber nicht. Jo, nur das so eine sichere und rechtskonforme Elektroorganisation halt nicht funktioniert. Den Betreiber der Anlage triffts weil er für den sicheren Zustand seiner Anlage verantwortlich ist (Verkehrssicherungspflicht). Und das auch wenn er keinen Zugang zur DIN VDE 0105-100 hat, sich nicht die NAV oder die TAB vom Netzbetreiber durchgelesen hat. Der der den Fehler gesehen und erkennen hätte müssen, den trifft es weil er durch sein Unterlassen begeht. Einen durch den Zähler geschleiften N oder gar PEN wollen Netzbetreiber aus solchen Gründen nicht mehr. Baut der Zählermonteur Scheiße, dann ist die Sicherheit der kompletten Anlage gefährdet. Ich kenne solche Schränke, da war die Tür mit einer Schraube gesichert und diese plombiert. Hätte man ein vollständiges Bild vom Schrank gepostet, dann hätte man mal wieder eine Runde Mängel finden spielen können. Wahrscheinlich sieht der Schrank oben nicht besser aus. Nur weil mal etwas state of the Art war, heisst es nicht, das es das heute immer noch ist.
Andreas M. schrieb: > ch weiß nicht ob das zu > seinen Aufgaben gehört offensichtliche Mängel zu beheben oder zumindest > zu melden. Die Frage ist ob, der überhaupt weis was eine ordentliche Zähleranlage ist. Die meisten Zählerwechsler sind vom Messstellenbetreiber beauftragte Subunternehmer, der den billigsten nimmt. Begründung, warum der Billigste genommen wird: "Die bieten doch alle die gleiche Leistung an." Der Subunternehmer will den Profit maximieren und schaut nach billigen Leuten. Oft kann man ja EUP`s die als Bauhelfer tätig werden die Zeit auf der Baustelle als einschlägige "Berufserfahrung" anrechnen lassen und durch die Ernennung durch den Chef zum "Elektriker" erheben. Allgemein gibt es seit ca. 5 Jahren den Zählermonteur als Qualifikation (AUS) Arbeiten unter Spannung, die beim TÜV 3,5 Tage dauert. Für Personen mit oder ohne elektrotechnische Ausbildung. https://www.tuev-seminare.de/montieren-sperren-und-entsperren-von-elektrizitaetszaehlern-durch-zaehlermonteure-mit-ohne-elektroausbildung-einschl.-arbeiten-unter-spannung-aus Also was soll so einer Person an dem obigen Bild auffallen? Für den Zustand der Zähleranlage ist immer der Gebäudeeigentümer oder Liegenschaftseigentümer verantwortlich. Denn er ist ja Eigentümer des Zählerschrankes. Der Messstellenbetreiber ist nicht Eigentümer der Messstelle!
Matthias S. schrieb: > Mitdenken würde extra kosten, bucht der Auftraggeber aber nicht. Richtig! Beim Auftraggeber sitzen nur mehr "BWLer", die nehmen immer "nur den billigsten"! Bei dem Schrank oben würde ich es als meine persönliche Pflicht ansehen 30% des Strombezuges über einen Bypass zu beziehen.
Nerd 8. schrieb: > Ich frage mich, warum der Zähler nicht verplombt wurde und auch der > Deckel fehlt.. Weil es Zählerschränke gab, in denen der Zähler so eingebaut wurde, das die Adern frei lagen, weil der Ganze Schrank an sich plombiert wurde. In der Tür dieser Schränke waren dann Fenster, zum ablesen des Zählers. Wenn man sich das Bild anschaut, dann sieht man, das dort gar kein Platz für einen Klemmendeckel ist.
Für die gezeigte Installation stand im Vordergrund, aus bereits vorhandenen Teilen beste Zugänglichkeit her zu stellen für schnelles Arbeiten an der Anlage. So einen Kasten wollte ich selbst nirgends haben, in keiner Mietwohnung, nicht im Hotel und auch nicht im Eigenheim. mfg
Christian S. schrieb: > So einen Kasten wollte ich selbst nirgends haben, in keiner Mietwohnung, > nicht im Hotel und auch nicht im Eigenheim. Rund eine Million Obdachlose in diesem Lande würden so eine Verkabelung sogar begrüßen, wenn man dadurch ein Zimmer zum Wohnen bekäme. Es wäre alles nur eine Frage der Perspektive, sagte immer ein Humorist im Radio.
Christian S. schrieb: > So einen Kasten wollte ich selbst nirgends haben, in keiner Mietwohnung, > nicht im Hotel und auch nicht im Eigenheim. Du reist nicht viel, oder? In anderen Ländern funktionieren noch ganz andere Dinge. Und - die Leute wissen damit umzugehen. Solange der Kasten nicht für Kleinkinder zugänglich ist, sollte eigentlich JEDER wissen, wo er in dem Kasten die Finger von zu lassen hat. Sonst lernt er das ganz schnell. Früher war vor dem Klemmenbereich wohl auch einmal eine Abdeckung, zumindest sind an den Wänden links und rechts Haltewinkel, die im jetzigen Zustand ein trauriges, einsames Dasein führen.
Diese Schränke sind aus ende der 60er. Davor fehlt ein Blech mit 2 Sichtfenstern (2 ZP) welches unten eingehängt wurde und sich oben mit Schiebern verriegeln ließ. Oben in der Mitte war eine Sicherungsschraube mit plombierbaren Klarsichtdeckel.
> In anderen Ländern funktionieren noch ganz andere Dinge. > Und - die Leute wissen damit umzugehen. Hier aber auch. In einer von einer 'Fach'-Firma gefriemelten Abzweigdose fand ich mal mehrere ressourcensparend-bestückte Dosenklemmen. In einer davon wurden 6 (!) Drähte mit 1,5 mm² von der einen Schraube einigermassen erfolgreich zusammengehalten - und das zusammen mit der auch noch vorhandenen Litze mit 1 mm²! (sic!) Die betreffende Schraube brauchte fast gar nicht angezogen zu werden, OHNE die hätte das Ganze genauso 'gut' funktioniert...
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Uwe schrieb: Das waren halt noch echte Elektriker, die haben ihr Handwerk mit Hammer und Meißel gelernt auszuführen. > Die betreffende Schraube brauchte fast gar nicht angezogen zu werden, > OHNE die hätte das Ganze genauso 'gut' funktioniert... Doppel gemobbelt hält besser!
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Uwe schrieb: > Die betreffende Schraube brauchte fast gar nicht angezogen zu werden, > OHNE die hätte das Ganze genauso 'gut' funktioniert... Die Kunst dabei war aber die ganzen Drähte sauber in die Klemmaufnahme zu bekommen!
Nevs schrieb: > Die Kunst dabei war aber die ganzen Drähte sauber in die Klemmaufnahme > zu bekommen! Das nennt sich halt "Elektro-Kunst"!
Marci W. schrieb: > So wird es bei Dir mit dem Zählertausch auch gewesen sein: Der Monteur > hat die Klemmen gelöst, alten Zähler ausgebaut, neuen Zähler eingebaut > und die Drähte wieder an den neuen Zähler angeschlossen. Alles andere > wäre vermutlich nicht erlaubt gewesen. Was die Rechtslage zwingend fordert, ist immer erlaubt – wo kämen wir sonst hin? Der Monteur hat an der Anlage gearbeitet und sie verändert. Damit ist er für den DANACH vorhandenen Zustand verantwortlich, soweit dieser ihm klar erkennbar ist. Punkt. BTW: "Handeln durch Unterlassen" ist was anderes. Der Monteur HAT ja gehandelt, indem er die Leiter angeklemmt hat. Wenn er sich nach dem ersten Blick umgedreht und stumm ohne Warnung wieder gegangen wäre, dann wäre das Handeln durch Unterlassen gewesen. Bei allem immer vorausgesetzt, dass nicht später jemand anderes dran rumgefummelt und u. a. den Berührungsschutz beseitigt hat.
.. die (zerbrochene Plastik-) Abdeckung liegt doch noch im Schrank und rechts und links sieht man evtl die Befestigungswinkel
Drei Krokoklemmen, Heizlüfter und schon ist die Bude gratis warm.... bei einem "Kunden" flog auch nur die Sicherung im HAK und alle im Kasten waren heile. Ein Schelm wer böses bei denkt. Eine Erwähnung beim EVU ging ins Nirvana. Interessiert nicht, niente....
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Ach, keine Aufregung, obige Beispiele fand ich, nachdem ich nach 30 Jahren die vom Vorbesitzer übernommene Küche erneuerte. Alles geht, nur Frösche hüpfen!
Christian M. schrieb: > Eine Erwähnung beim EVU > ging ins Nirvana. Interessiert nicht, niente.... Kommt drauf an: EVU gibt es eigentlich nicht mehr. Es gibt den Messstellenbetreiber, den Energielieferant und den Verteilnetzbetreiber. Der Verteilnetzbetreiber sollte da vllt. der Ansprechpartner sein. Nur was soll man schon Beweisen? Es mag schon der richtig sein, dass man den Verdacht hat "da könnte einer mit zwei Korkklemmen vor dem Zähler ..." . Stromklau kann man nur Nachweisen, wenn die Klemmen nach vorhanden sind und der Bezug eindeutig jemanden zugeordnet wird. Dann muss aber auch eindeutig sein, wer der Nutznießer ist. Dann geht es drum, wer den Schrank entplombt hat. Dann muss auch genannt werden, wie hoch der Schaden ist. Unter 20 Euro wird da keine Staatsanwaltschaft tätig. Der VNB hat auch keinen Schaden. Der Energielieferant müsste halt nachweisen, dass er geschädigt wurde. Wie kann er das? Nur mit Vergleichsmessungen, dann kann er die Schadenshöhe benennen. Dann muss auch noch der Täter ermittelt werden! Alles insgesamt sehr schwierig zusammenlegbar in einer Tatfolge! Einzig ein Zeuge würde es sehr einfach machen, hier vor Gericht erfolgreich zu sein. ---> Viel Arbeit und wenig Aussichten auf Erfolg! Im Übrigen machen die Energielieferanten mit säumigen Stromzahlern ihr Geschäft!
Helmut -. schrieb: > Ach, keine Aufregung, Also, sowas kann doch nur ein Elektriker fertigbringen! Der Schutzleiter wurde ja richtig durchgeschleift! Die Küche war 30 Jahre in Gebrauch? Da haste ja richtig was Solides übernommen vom Vorbesitzer!
Cha-woma M. schrieb: > Der > VNB hat auch keinen Schaden. Das ist eine interessante Frage: Am Übergabepunkt Transportnetz/Verteilnetz wird gemessen. Der VNB hat meines Wissens nach nur Zugriff auf die Zähler bei denen er MSB ist und kann damit nicht mal Stromklau in größerem Stil erkennen. Der Stromlieferant hingegen kauft nur den Strom ein den er als verbraucht von den MSB gemeldet bekommt. Wo bleibt der Schaden nun hängen? Mir ist schon klar daß an einem Hausanschluss keine Millionenwerte erschlichen werden können aber interessieren würde mich das schon. Weiß jemand mehr?
Jörg K. schrieb: > Wo bleibt der Schaden nun hängen? Natürlich beim Verteilernetzbetreiber, der diese Stromverluste aber in seine erhobenen Netzkosten einpreist.
Helmut -. schrieb: > Ach, keine Aufregung, Also, sowas kann doch nur ein Elektriker fertigbringen! Der Schutzleiter wurde ja richtig durchgeschleift! Die Küche war 30 Jahre in Gebrauch? Da haste ja richtig was Solides übernommen vom Vorbesitzer! Wobei ich nicht ganz verstehe, warum der Type, der die Schukosteckdose gepimpt hat, nicht eine Aufputzdose gesetzt hat. Ansonsten wieder der Beweis, dass echte Handwerker mit Hammer und Meißel jedes Problem lösen können.
Cha-woma M. schrieb: > Also, sowas kann doch nur ein Elektriker fertigbringen! Und Du weisst, dass das ein Elektriker gemacht hat?
Jörg K. schrieb: > Wo bleibt der Schaden nun hängen? > > Mir ist schon klar daß an einem Hausanschluss keine Millionenwerte > erschlichen werden können aber interessieren würde mich das schon. > > Weiß jemand mehr? Also der Schaden ist da! Nur fällt er nicht auf, weil der VNB im Niederspannungsnetz auch ohmsche Verlustleistung hat, die durch die Blindleistung des Verteilnetzes und der Transformatoren hervorgerufen wird. " In Deutschland liegen die Gesamtnetzverluste bei rund 5,7 %, wobei der größte Anteil davon im Niederspannungsnetz (zwischen Haushalten und Betrieben, 230-1000 V) auftritt, geschätzt zwischen 3 % und 8 % der zugeführten Energie, was jährlich vielen Milliarden kWh entspricht, die in Wärme umgewandelt werden und oft durch den elektrischen Widerstand der Leitungen entstehen. Die genauen Zahlen variieren je nach Netzbetreiber und Jahr, aber das Niederspannungsnetz ist die Ebene mit dem höchsten relativen Verlustanteil im Vergleich zu Hoch- und Mittelspannung " Für das Niederspannung-Verteilnetz kann man 2-6% rechnen. Im Mittel habe ich wo gelesen sind es 4%. Wenn man überschlägig rechnet, mit einer Leistung von 3600kWh pro HAK und einem Verteilnetz von 80 Stromanschlüssen kommt man auf ca. 800kWh x 0,04 = 32 kWh pro Tag. Nicht viel an Verlusten im Niederspannungsnetz. Aber es gibt die BKW, die speisen ein und werden nicht rechnerisch erfasst. 20 BKW könne man Tag schon mal 60 kWh einspeisen, die innerhalb des Netzes verbraucht werden oder ins Übertragungsnetz eingespeist werden! Somit hat man im Verteilnetz eine "Grauleistung" 1% bis 3% die einfach unter Verteilnetze/BKW läuft. Was da jetzt echter Verlust oder aber Stromdiebstahl ist kann keiner genau sagen. Aber wenn im Verteilnetz auf einmal 30% fehlen, würde erst dann richtig auffallen, wenn bei den Trafo-Stationen "Die Sicherungen" regelmäßig fallen. Aber das kann dauern!
Ralf X. schrieb: > Cha-woma M. schrieb: >> Also, sowas kann doch nur ein Elektriker fertigbringen! > > Und Du weisst, dass das ein Elektriker gemacht hat? Zumindest wusste der, wozu der Gelb-Grüne-Leiter da ist! Also, ein Elektriker kann heute fast jeder sein! Lies mal nach, was da alles unter "Elektrofachkraft" summiert wird und dann die verschiedenen Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten. Elektriker? " Gemäß DGUV Vorschrift 3 kann auch eine Person ohne Abschluss einer elektrotechnischen Ausbildung geeignet sein, wenn diese eine mehrjährige nachgewiesene Tätigkeit, mit überprüfter Ausbildung in Theorie und Praxis durch eine Elektrofachkraft, absolviert hat. " Wer was kann ist eine Elektrofachkraft! https://www.forum-verlag.com/fachwissen/elektrosicherheit-und-elektrotechnik/elektrofachkraft-befaehigte-person/ Also
Cha-woma M. schrieb: > Gemäß DGUV Vorschrift 3 kann auch eine Person ohne Abschluss einer > elektrotechnischen Ausbildung geeignet sein, wenn diese ... Juristische Texte muss man immer im richtigen Kontext lesen. Die DGUV ist – wie ihr Name sagt – eine Unfallversicherung, ihre Vorschriften sollen Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit schützen. Nicht mehr und nicht weniger. Ob ein Hausbewohner irgendwann wegen fehlendem Berührungsschutz zu Schaden kommt, ist in diesem Kontext absolut irrelevant: Es ist kein Arbeitsunfall, und die DGUV zahlt seiner Witwe keine Rente. Nicht ohne Grund steht in § 2, Absatz 3: "Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer ..." "Im Sinne" heißt, dass das Wort "Elektrofachkraft" in anderen Kontexten eine völlig andere Bedeutung haben kann.
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Rolf schrieb: > Juristische Texte muss man immer im richtigen Kontext lesen. Die DGUV > ist – wie ihr Name sagt – eine Unfallversicherung, ihre Vorschriften > sollen Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit schützen. Nicht mehr und nicht > weniger Die DGUV ist wie der VDE oder VdS ein Regelsetzer! Aus wiki: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Gesetzliche_Unfallversicherung Mensch Rolf du bist auch nur so ein Bongo! Incl. der zwei, die deinen Beitrag mit einem + versehen! Große Klappe nix dahinter!
Ein Elektriker hätte den Schutzleiter an längsten gemacht, war also keiner 😆
Rolf schrieb: > Der Monteur hat an der Anlage gearbeitet und sie verändert. Damit ist er > für den DANACH vorhandenen Zustand verantwortlich, soweit dieser ihm > klar erkennbar ist. Punkt. So ein Quatsch einfach mal §§13 und 15 der NAV lesen. -Der Anlagenbetreiber ist für den sicheren Betrieb der Anlage zuständig -Der MSB oder gMSB nur für die Mess- und Steuereinrichtung -Der VNB könnte müsste dürfte / sollte je nach schwere die Anschlussnutzung einstellen. Ein Austausch einer Messeinrichtung stellt keine Veränderung der Anlage dar. Eine Änderung der Anlage liegt dann vor, wenn man bspw. auf eine 2. Energierichtung umstellen will, deswegen will der VNB dafür auch ein Inbetriebsetzungsformular. Der der darauf unterschreibt, ist dafür verantwortlich, das in der Anlage alles passt. Es gibt irgendwo eine Tabelle unte rwelchen Voraussetzung ein Zählerplatz bei einer wesentlichen Änderung weiter betrieben werden darf und wann nicht.
Hoffentlich hat der Zählereinbauer nicht bei eine Phase in und out vertauscht, das würde den Verbrauch deutlich reduzieren.
Cha-woma M. schrieb: > Was da jetzt echter Verlust oder aber Stromdiebstahl ist kann keiner > genau sagen. Aber wenn im Verteilnetz auf einmal 30% fehlen, würde erst > dann richtig auffallen, wenn bei den Trafo-Stationen "Die Sicherungen" > regelmäßig fallen. Aber das kann dauern! DANKE für Deine Ausführungen! Aus eigener Erfahrung weiß ich zumindest daß ein Nicht-Messen von 1 GWh nicht auffällt. Wir hatten einen Drahtbruch im Stromwandler-Pfad einer Phase und das haben wir erst nach 6 Monaten bemerkt. Weder MSB noch VNB sind dahintergekommen und das trotz Fehlermeldung auf dem fernausgelesenen Zähler. Aufgefallen ist es nachdem wir ein Energiemanagementsystem installiert haben und die Zahlen nicht stimmten.
Jörg K. schrieb: > Aus eigener Erfahrung weiß ich zumindest daß ein Nicht-Messen von 1 GWh > nicht auffällt. Das ist eine wertlose Aussage, solange die Relation zum Gesamtverbrauch nicht genannt wird.
Manfred P. schrieb: > Jörg K. schrieb: >> Aus eigener Erfahrung weiß ich zumindest daß ein Nicht-Messen von 1 GWh >> nicht auffällt. > > Das ist eine wertlose Aussage, solange die Relation zum Gesamtverbrauch > nicht genannt wird. Exakt. +1
Jörg K. schrieb: > DANKE für Deine Ausführungen! Danke für das Lob! 1GWh ---> 1000 MWh -----> 1000000KWh Wenn man 5 Cent/kWh ansetzt, sind das 50000 Euro Verlust auf 180 Tage gerechnet. Pro Tag sind das dann ca. 5555 kWh 11,57 Euro pro Stunde. Wohlgemerkt ist das eine Messstelle! Das sich da keiner Meldet vom MstB, oder VNB? Liegt wohl an der Organisation! Die Rendite (20%) stimmt und der Rest ist scheißegal!
Cha-woma M. schrieb: > Wenn man 5 Cent/kWh ansetzt, sind das 50000 Euro Verlust auf 180 Tage > gerechnet. Wo kommen Deine 180 Tage her?
Harald K. schrieb: > Wo kommen Deine 180 Tage her? Jörg K. schrieb: > und das haben wir erst nach 6 Monaten bemerkt
Manfred P. schrieb: > Jörg K. schrieb: >> Aus eigener Erfahrung weiß ich zumindest daß ein Nicht-Messen von 1 GWh >> nicht auffällt. > > Das ist eine wertlose Aussage, solange die Relation zum Gesamtverbrauch > nicht genannt wird. Stimmt. Aron-Schaltung, also nur zwei Stromwandler. Einer fehlte. Messtechnik-Vorlesung zu lange her, müsste aber halber Wert sein. Also reduzierte sich der gemessene Bezugswert auf 50%. In diesem Fall ist VNB ungleich MSB ungleich Stromlieferant. Der fernausgelesene Zähler meldete auch einen Fehler, wurde aber vom MSB scheinbar nicht ausgewertet.
Cha-woma M. schrieb: > Das sich da keiner Meldet vom MstB, oder VNB? Der VNB bekommt davon ja nix mit, dem werden die Zählerstände durch den MSB gemeldet. Der MSB hat keinen Schaden, er meldet ja nur Zählerstände. Zukünftig wird sich vielleicht eher jemand melden: Sobald alle Stationen im MS-Ring auf RONT umgestellt sind kann man über diesen Ring Bilanzierung und würde die Differenz sehen. Das wird aber noch sehr lange dauern.
Jörg K. schrieb: > Zukünftig wird sich vielleicht eher jemand melden: Sobald alle Stationen > im MS-Ring auf RONT umgestellt sind kann man über diesen Ring > Bilanzierung und würde die Differenz sehen. Was hat das mit regelbaren Ortsnetzstationen zu tun? In Ortsnetzstationen erfasst man zudem eher Betriebsmesswerte und keine Zählerstände.
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