Hallo,
ich wollte hier nur einen Hinweis loswerden. Kurzform: Falls mal etwas aus China (Aliexpress) bestellt wurde und dort Einfuhrumsatzsteuer gezahlt wurde und man die Ware zurückgibt, dann bekommt man die Einfuhrumsatzsteuer nicht zurück, wenn die Rücksendeadresse, wie hier jetzt nicht außerhalb der EU liegt. :(
Langform: Ich hatte im Sommer einen kompletten Röhrenverstärkerbausatz in China (Aliexpress) bestellt. Kosten ca. 500€. Da fielen dann noch etwa 100€ Einfuhrumsatzsteuer an. Die Zollabwicklung hatte DHL gemacht und sie haben dafür 7,50€ genommen.
Es stellte sich heraus, dass die Übertrager eine miese Qualität hatten, elektrisch wie optisch. Na ja u.s.w. Jedenfalls war ich mit der Qualität nicht zufrieden, habe bei Aliexpress eine Rückgabe "beauftragt" und ein Rücksendeetikett bekommen.
Die Empfängeradresse war in Dresden. Ich habe das Paket dort hingeschickt und ein paar Tage später den vollständig von mir gezahlten Betrag von Aliexpress (oder dem Händler) zurückerhalten.
Jetzt noch die Einfuhrumsatzsteuer. Ich habe mich erst an DHL gewandt, die haben mir den benötigten Einfuhrabgabenbescheid vom Zoll zugestellt. Ich wandte mich dann an das zuständige Zollamt (auch in Dresden).
Am Ende wollten die alle Nachweise haben, dass ich das Gerät zurück geschickt habe. Ich habe alle Papiere per Email dorthin geschickt.
Am Ende wurde der Antrag auf Erstattung abgelehnt, weil die Ware nicht wieder aus der EU ausgeführt wurde. Die Empfängeradresse der Rücksendng lag ja in Dresden. Und ab da war von mir nicht nachweisbar, dass sich das Paket wieder außerhalb der EU (in China) befindet.
Ich hatte vorher schon mit dem Zollamt telefoniert und die freundliche Dame hat mir soetwas schon angekündigt. Sie vermutete genau die Ablehnung aus dem Grunde. Sie hatte das aber nicht zu entscheiden.Laut Ihrer Aussage hätte ich hier zum Zollamt gehen müssen, die Ware ordungsgemäß vom Zoll "abnehmen" lassen und nach China(!) schicken.
Also Augen auf beim Chinakauf ;)