Forum: Markt [S]Suche MJ11015


von Mark S. (voltwide)


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Für die Reparatur eines älteren Class-AB Audio-Verstärkers suche ich 
noch mindestens 1, besser 3 MJ11015 Original von MOT oder ST. Gerne auch 
Tausch gegen MJ11016, von denen habe ich nämlich genug. Um es gleich zu 
beantworten: Es handelt sich um einen "plate-amp" aus einem "Elias" 
HK-audio Satelliten, falls dies wichtig sein sollte.

von Scyte R. (scyte)


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Ist nicht wichtig, aber aus Interesse: Die original HK E.L.I.A.S 
Satelliten waren passiv mit Amp im Bass. Ich vermute du meinst einen der 
Nachfolger.

: Bearbeitet durch User
von Mark S. (voltwide)


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Scyte R. schrieb:
> Ist nicht wichtig, aber aus Interesse: Die original HK E.L.I.A.S
> Satelliten waren passiv mit Amp im Bass. Ich vermute du meinst einen der
> Nachfolger.

So ist es, es geht um einen "plate amp" des EPX112.

von Jochen F. (jamesy)


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Kostet der bei Digi-Key echt 9€? Ich habe 8 Stück da, NOS.

von Mark S. (voltwide)


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Jochen F. schrieb:
> Kostet der bei Digi-Key echt 9€? Ich habe 8 Stück da, NOS.

Jochen F. schrieb:
> Kostet der bei Digi-Key echt 9€?

Exakt da war ich auch schon, und deshalb bin ich jetzt hier.
Mach mir doch mal bitte ein Angebot für 3 Stück

von Jochen F. (jamesy)


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Hallo Mark,
ich stelle mir 4€ pro Transistor vor, allerdings geht das wohl nur als 
Päckchen, wenn die Pins heil ankommen sollen. Ich würde also 17€ sagen. 
Falls es paßt: Ich wohne in 63533 Mainhausen, und bin werktags in 
Frankfurt.

von H. H. (hhinz)


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Jochen F. schrieb:
> allerdings geht das wohl nur als
> Päckchen, wenn die Pins heil ankommen sollen.

Warensendung oder Maxibrief geht auch. Die Pins am besten in ein Stück 
Styrodur o.ä. stecken.

von Jochen F. (jamesy)


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Danke für den Hinweis!

von Mark S. (voltwide)


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Wenn Du bereit bist mir eine Quittung auszustellen (Kunde ist ein 
Jungendzentrum) kommen wir ins Geschäft.

von Jochen F. (jamesy)


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Ich bin Privatperson - hat sich also erledigt

von Mark S. (voltwide)


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Das habe ich bislang auch geglaubt, trifft aber nicht zu.
Mach Dich mal bitte schlau zum Thema

: Bearbeitet durch User
von Tobias N. (tobias_n380)


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Ach Leute, Hauptsache erstmal die Downvotes verteilen.
Eine kleine Ode an den speziellen Umgangston hier im Forum gabs ja 
neulich erst, daher erspare ich weiteren Kommentar dazu.



Aber zum Thema:
Eine Quittung kann jeder ausstellen. Ist ja nichts anderes als eine 
Bestätigung, dass Partei A von Partei B Betrag X für Artikel Y erhalten 
hat, fertig.

Ja, auch eine Privatperson.

Da gehört Name und Anschrift von Verkäufer sowie Käufer drauf, dazu der 
Betrag und Kaufgegenstand, Datum, Ort, Unterschrift, fertig.
Formlos, nur die Angaben müssen halt enthalten sein.



Ich kaufe öfter von Privat, manchmal stellen sich die Leute da gar 
völlig quer, als ob man ihnen was Böses möchte. In Wahrheit brauche ich 
halt den Beleg fürs FA und fertig. Anspruch darauf hat man übrigens 
auch, wenn man die Paragraphenkeule schwingen will, § 368 BGB.

von Soul E. (soul_eye)


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Tobias N. schrieb:
> Eine Quittung kann jeder ausstellen. Ist ja nichts anderes als eine
> Bestätigung, dass Partei A von Partei B Betrag X für Artikel Y erhalten
> hat, fertig.

Eine Quittung erhält man implizit, wenn man ein elektronisches 
Bezahlverfahren wählt. SEPA-Banküberweisung, PayPal, Wero. Dort bleibt 
die Transaktion für zehn Jahre im System gespeichert und kann als 
Einzelbeleg oder Monats-Kontoauszug abgerufen werden. Den 
unterschriebenen Zettel oder den Kassenbon mit Signatur braucht man nur 
wenn man bar zahlt.


Das, was das Finanzamt sehen will, ist aber keine Quittung, sondern eine 
Rechnung. Darüber kann man beide Seiten des Finanzflusses sehen, also 
wer das Geld bezahlt hat (und dafür ggf Steuernachlass bekommt) und wer 
das Geld erhalten hat (und diese Einkünfte ggf als "privates 
Veräußerungsgeschäft" zu versteuern hat).

Um aus einer Quittung (Kassenzettel) eine Rechnung zu machen, schreibt 
man einen Eigenbeleg. "15.12.2025, 10 Transitoren gekauft von Jochen F, 
EUR 50,-". Dazu ein Screenshot vom Paypal-Konto oder Online-Banking, 
fertig. Das reicht dem Finanzamt.


> Ja, auch eine Privatperson.

kann eine Rechnung schreiben, und zwar

> Da gehört Name und Anschrift von Verkäufer sowie Käufer drauf, dazu der
> Betrag und Kaufgegenstand, Datum, Ort, Unterschrift, fertig.
> Formlos, nur die Angaben müssen halt enthalten sein.

Und eine Rechnungsnummer. Im einfachsten Fall das Datum und dann 
hochzählen "20251215-001". Soviel verkauft man als Privater ja nicht. 
Unterschreiben, scannen, als pdf verschicken.


> Ich kaufe öfter von Privat, manchmal stellen sich die Leute da gar
> völlig quer, als ob man ihnen was Böses möchte. In Wahrheit brauche ich
> halt den Beleg fürs FA und fertig. Anspruch darauf hat man übrigens
> auch, wenn man die Paragraphenkeule schwingen will, § 368 BGB.

Das Querstellen mag damit begründet sein, dass das Finanzamt dadurch 
auch von der Einnahme des Verkäufers erfährt. Grundsätzlich sind private 
Veräußerungsgeschäfte steuerpflichtig, wenn der Gewinn, also Einnahme 
minus Beschaffungskosten minus Porto, Provisionen etc im Jahr in Summe 
über 900 Euro liegt. Hier gilt allerdings eine 12monatige 
Spekulationsfrist. Gegenstände, die Du länger als 12 Monate besessen 
hast, verkauft Du steuerfrei. Das gilt auch für alte Transistoren, die 
einem der Arbeitgeber vor zehn Jahren mal geschenkt hat.

Falls das Finanzamt nachfragt (z.B. weil man mehr als 30 Verkäufe bei 
ebay hatte oder dort mehr als 2 kEUR eingenommen(!) hat), muss man die 
o.g. Tatsachen ggf belegen. Und das kann manchmal etwas mühsam sein.

von Mark S. (voltwide)


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von Tobias N. (tobias_n380)


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Soul E. schrieb:

> Das, was das Finanzamt sehen will, ist aber keine Quittung, sondern eine
> Rechnung.

Nö.


Auf dem Kontoauszug findest du deinen Umsatz. Dem du wiederum einen 
Beleg zuordnest, damit diese Kontobewegung dann korrekt verbucht ist.
Diskutieren könnte man jetzt noch, ob der als Quittung akzeptabel ist, 
wenn der Zahlungsbetreff die nötigen Daten enthält.

Sei es eine Rechnung oder eine Quittung, je nach Betrag auch der von dir 
erwähnten Eigenbeleg. Eine Quittung bekommt auch keine Rechnungsnummer, 
bei Beträgen über 250€ brauchts die Rechnungsnummer (kannst du dann 
immer noch Quittung nennen, wird aber defacto um Rechnungsmerkmale 
ergänzt).



In der Realität wird da bei Kleinbeträgen auch weniger Dokumentation idR 
akzeptiert, aber garantiert ist das nicht.



Nichtsdestotrotz, fürs eigentliche Thema bleibts dabei: Eine Quittung 
darfst und musst du auf Anfrage ausstellen, auch wenn das 
Veräußerungsgeschäft privater, nicht-gewerblicher, Natur ist.

: Bearbeitet durch User
von Wollvieh W. (wollvieh)


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Tobias N. schrieb:
> Nichtsdestotrotz, fürs eigentliche Thema bleibts dabei: Eine Quittung
> darfst und musst du auf Anfrage ausstellen, auch wenn das
> Veräußerungsgeschäft privater, nicht-gewerblicher, Natur ist.

Man kann aber auf das ganze Veräußerungsgeschäft verzichten, wenn es 
sich in Salamitaktik plötzlich von einer privaten Gefälligkeit zu einer 
gewerbsmäßigen Aktion für einen Staatsbetrieb wandelt.

: Bearbeitet durch User
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