Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik Brandgefahr Heizlüfter Silver Crest SHLF 2000 C1


von Dirk L. (tbo)


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Servus zusammen,

ich wollte euch zum Jahresanfang an meinem kürzlich eingegangenen 
Reparaturauftrag teilhaben lassen. Es landete ein Heizlüfter mit dem 
Kommentar auf meinem Tisch: "Geht nicht mehr, kannst Du mal schauen ob 
das reparabel ist?". Na klar...

Äußerlicher Eindruck:
- äußerlich leicht verschmutzt
- Lüftungsschlitze mit Staubflocken
- Stecker mit schwarzen Spuren

Funktionstest:
- Display funktioniert, Piepser pipst
- Lüfter heizt in beiden Stufen
- Schwenker schwenkt
- soweit alles gut

Erweiterter Funktionstest (wackeln am angeschweisten Netz-Stecker mit 
leichtem Zug am Kabel)
- Bam - Lichtblitz - Knall -> Sicherung raus

Erste Annahme:
- Defekt durch ausgerissenes Kabel am Stecker
  => sieht nach Stecker bzw. Kabeltausch aus

Also Gerät öffnen und oberen Gebläse-Kasten aussaugen und reinigen. Da 
das Anschlußkabel in den Fuß-Kasten geht, also unten auch noch 
aufmachen...
Hm, warum ist da dieser schwarze Fleck auf dem Deckel, das sieht doch 
nach Schmauchspuren aus. Was befindet sich denn an dieser Position im 
Gerät?: Steckkontakte vom Sicherheitsschalter und vom Hauptschalter mit 
verbranntem Schrumpfschlauch! Was ist denn da passiert??

Vermuteter Fehler-Hergang:
Durch das motorisierte Schwenken des Lüfteroberteils haben sich die 
Kabel im Fußteil mit bewegt. Durch die Nähe bzw. den direkten Kontakt 
der beiden Kabelschuhe hat sich mit der Zeit die Isolation 
durchgescheuert, so daß sich ein Lichtbogen bilden und die Isolation 
anschmoren konnte. Brandgefahr hoch drei.

Fazit:
Kabel abgezwickt und ab zum Verwerter, da wird nix repariert.

Gruß,

von Georg M. (g_m)


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Falsches Forum.

von Karl B. (gustav)


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Bei meinem Heizlüfter war es der Mikroschalter des Umkippschutzes.

Wieso reparierst Du das Gerät nicht "richtig".
Hast Du etwa Angst vor der GPSR-Richtlinie?
https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/innovation/innovation-technologie/ce-kennzeichnung/neue-produktsicherheitsverordnung-5777430

ciao
gustav

von Udo S. (urschmitt)


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Karl B. schrieb:
> Wieso reparierst Du das Gerät nicht "richtig".

Wieso sollte er so eine Billig-Brandbombe für jemand anderes reparieren 
und dann schuld sein, wenn das Ding irgendwann eine Wohnung in Brand 
setzt.
Das Ding in die Tonne war in diesem Fall die beste Lösung!

Die Konstruktion mit drehendem Korpus und damit ständig Bewegung in den 
Leitern ist schon in sich ein Konstruktionsfehler.
Schau dir mal eine besseres Klima Innengerät an dann siehst du wie man 
einen sich verändernden Luftstrom besser konstruiert.

von Karl B. (gustav)


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Udo S. schrieb:
> Schau dir mal eine besseres Klima Innengerät an dann siehst du wie man
> einen sich verändernden Luftstrom besser konstruiert.

OK zum Beispiel:
Der Fakir 6005 hat eine Scheibe mit versetzen Schlitzen am 
Untersetzungsgetriebe fest vor den Ventilator gesetzt.
Da schwenkt nichts hin und her.

Beim TO könnte dieser Schwenkmechanismus einfach außer Betrieb genommen 
werden, indem das Motörchen abgeklemmt wird.
Trotzdem, ja, Ihr habt Recht.
Diese Heizlüfter sind oft Brandursache. Vor allem, wenn sie umkippen und 
keinen "Umkippschalter" haben, oder generell unbeaufsichtigt betrieben 
werden.
Viel gefährlicher finde ich den offenen Heizdraht ohne "richtige" 
Befestigungen. Wozu braucht der dann noch ein Display? Schnickchnack.

ciao
gustav

P.S.: Die GPSR-Info-Pflicht haut mich jetzt aus E*bay raus. Gut, dass 
ich den alten Krempel schon letzte Jahre verkaufen konnte. Mir wird 
schon ganz schwindelig vor lauter CE-Konformität, Risikobewertung, 
Safety Gateway und was jetzt noch auf einen reinprasselt.

von Ralf X. (ralf0815)


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Karl B. schrieb:
> Die GPSR-Info-Pflicht haut mich jetzt aus E*bay raus.

Dir scheint es laufend schlechter zu gehen.

von Karl B. (gustav)


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Ralf X. schrieb:
> Karl B. schrieb:
>> Die GPSR-Info-Pflicht haut mich jetzt aus E*bay raus.
>
> Dir scheint es laufend schlechter zu gehen.

Hast Du Dich schon drüber informiert, was man an Technikartikeln jetzt 
noch bei E*bay verkaufen darf und was auch für den Privatverkäufer an 
Angaben notwendig ist?
Auch für Gebrauchtgeräte gilt:
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/gpsr-ebay-produktsicherheitsverordnung

ciao
gustav

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