Hat schonmal jemand damit zu tun gehabt. Einnahmen aus dem Cryptomining sind ja unter 256€ pro Jahr steuerfrei, jetzt kommt das Kind hier zwar drüber allerdings ist das unter seinem Grundfreibetrag von ca. 12.000€. Gilt in diesem Fall der Grundfreibetrag oder ist das Mining davon ausgenommen. Es geht nicht um die Verkaufsgewinne, da diese ab einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei sind.
Der Grundfreibetrag gilt für das gesamte Einkommen. Also nicht nur Arbeitslohn, sondern auch Einnahmen aus Kapitalvermögen, selbstständiger Tätigkeit oder privaten Veräußerungsgeschäften. Wir haben früher in den Ferien auf dem Bau gearbeitet oder bei Plus Regale eingeräumt. Heute mint man also Bitcoins...
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Moin, Sinds denn auch noch nach Abzug der Energiekosten ueber EUR 256.00? Oder nur, weil der Strom ja eh aus der Steckdose vom Papa fuer umme kommt? Gruss WK
Als dilettantische Laie sage ich: Die Einnahmen sind mit dem persönlichem Einkommenssteuersatz zu versteuern. Also muß dein Nachwuchs eine Steuerklärung machen, und die Einnahmen dort deklarieren. Wenn die dann unter dem Grundfreibetrag von 12000 Euro liegen, fällt keine Steuer an. Näheres erzählt dir gerne der Steuerberater deines geringsten Mißtrauens. Wenn’s mehr als 565 Euro monatlicher Gewinn sind, darf sich der Nachwuchs allerdings selber krankenversichern. Oliver
Soul E. schrieb: > Wir haben früher in den Ferien auf dem Bau gearbeitet oder bei Plus > Regale eingeräumt. Heute mint man also Bitcoins... Ferienjobs hatte er auch schon, aber soetwas neben der Schule laufen zu lassen ist auch was feines. Dergute W. schrieb: > Sinds denn auch noch nach Abzug der Energiekosten ueber EUR 256.00? Oder > nur, weil der Strom ja eh aus der Steckdose vom Papa fuer umme kommt? Es geht ja gerade darum seinen Grundfreibetrag im Rahmen der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen. Wenn ich ihm Strom verkaufe generiere ich ja wieder Einnahmen die ich versteuern muss und ggf. in eine höhere Progression komme, da wäre es besser ich schenke im PV Strom. Oliver S. schrieb im Beitrag #7998809 > über 565 im Monat selbst krankenversichern danke für den Tip ja beim nächsten Besuch des Steuerberaters frag ich mal nach.
Das sind doch einkommen des Kindes, das soll man seine eigene Einkommenssteuererklärung machen, dann sollte der Pauschbetrag auch höher sein als die 25x Ocken oben. Der Kinderfreibetrag ist für die Einkommenssteuererklärung der Eltern und auch nur bis das Mündel 18 ist. Man könnte das Kind ja bitten seine Beitrag zur Miete zu leisten und wenn die Eltern pflegebedürftig sind, dürfen die Kinder auch zum Unterhalt der Alten beitragen. Eigentlich ist die Steuerberatung für solche Beratungen da und die können auch Hinweise auf regionale Besonderheiten wie bayrisches Familiengeld geben. Die oben genannte Freigrenze von 256 € for bitcoins, wo soll das für welche Haltezeit gelten ? Auf die Schnelle finde ich da eher andere Werte.
Es geht um die Einkommensteuererklärung des Kindes. Den eigenen Grundfreibetrag dürfte der Papa mit seinem Ingenieursgehalt längst ausgeschöpft haben.
wenn man in einem Pool mined dann fließen einem ja regelmäßig Anteilige Bitcoins zu. Das muss dann mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflussen angegeben werden also z.B. 25.01.2026 0,000xyz btc zum Kurs von xyz = xyz € Die zweite Geschichte ist dann noch die Wertsteigerung, diese ist nach einer Haltedauer von 1 Jahr steuerfrei. Also wenn man 1/10 Bitcoin hat und der Wert steigt dann irgendwann um 100% dann muss das nicht versteuert werden wenn man es erst nach einem Jahr zu Geld macht. Es gibt einen Kinderfreibetrag den sich die Eltern auf die Lohnsteuerkarte aufteilen können ca. 3000€ welches das zu versteuerde Einkommen der Eltern verringert und der Grundfreibetrag ca. 12000€ hat jedes Kind nochmal extra. Und darum ging es. Meine Frage bezog sich darauf ob ab 256€ immer Steuern anfallen, aber anscheinend ist das nur wenn man schon über dem Grundfreibetrag ist, was bei Kindern seltenst der Fall sein wird.
Du musst schauen, ab wann Du damit Dein Kindergeld für das Kind verspielt hast. Es kann sein, dass Du das Einkommen des Kindes von dem zusätzlichen Freibetrag des Kindes abziehen musst.
Thomas schrieb: > Es geht ja gerade darum seinen Grundfreibetrag im Rahmen der > steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen. Wenn ich ihm Strom > verkaufe generiere ich ja wieder Einnahmen die ich versteuern muss und > ggf. in eine höhere Progression komme, da wäre es besser ich schenke im > PV Strom. Du kannst doch den Strom, den Du vom EVU beziehst weiter verkaufen. Daß der nicht zur selben Zeit bezogen wurde dürfte egal sein.
Alex schrieb: > Du kannst doch den Strom, den Du vom EVU beziehst weiter verkaufen. Daß > der nicht zur selben Zeit bezogen wurde dürfte egal sein. Ernste Frage: Geht das? Früher war das so, dass bei Abrechnung ein eigener Zäher vom EVU notwendig war. Beispielsweise Mieter hatten entweder einen Zähler oder "pauschalisiert" x% vom Gesamtstrom mit x abhängig von qm oder Personen etc.
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