Forum: Offtopic Cryptomining Einkommen über 256€/Jahr aber unter Grundfreibetrag des Kindes


von Thomas (kosmos)


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Hat schonmal jemand damit zu tun gehabt.

Einnahmen aus dem Cryptomining sind ja unter 256€ pro Jahr steuerfrei, 
jetzt kommt das Kind hier zwar drüber allerdings ist das unter seinem 
Grundfreibetrag von ca. 12.000€. Gilt in diesem Fall der Grundfreibetrag 
oder ist das Mining davon ausgenommen. Es geht nicht um die 
Verkaufsgewinne, da diese ab einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei 
sind.

von Soul E. (soul_eye)


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Der Grundfreibetrag gilt für das gesamte Einkommen. Also nicht nur 
Arbeitslohn, sondern auch Einnahmen aus Kapitalvermögen, selbstständiger 
Tätigkeit oder privaten Veräußerungsgeschäften.

Wir haben früher in den Ferien auf dem Bau gearbeitet oder bei Plus 
Regale eingeräumt. Heute mint man also Bitcoins...

: Bearbeitet durch User
von Dergute W. (derguteweka)


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Moin,

Sinds denn auch noch nach Abzug der Energiekosten ueber EUR 256.00? Oder 
nur, weil der Strom ja eh aus der Steckdose vom Papa fuer umme kommt?

Gruss
WK

von Oliver S. (oliverso)


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Als dilettantische Laie sage ich: Die Einnahmen sind mit dem 
persönlichem Einkommenssteuersatz zu versteuern. Also muß dein Nachwuchs 
eine Steuerklärung machen, und die Einnahmen dort deklarieren. Wenn die 
dann unter dem Grundfreibetrag von 12000 Euro liegen, fällt keine Steuer 
an. Näheres erzählt dir gerne der Steuerberater deines geringsten 
Mißtrauens.

Wenn’s mehr als 565 Euro monatlicher Gewinn sind, darf sich der 
Nachwuchs allerdings selber krankenversichern.

Oliver

von Thomas (kosmos)


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Soul E. schrieb:
> Wir haben früher in den Ferien auf dem Bau gearbeitet oder bei Plus
> Regale eingeräumt. Heute mint man also Bitcoins...

Ferienjobs hatte er auch schon, aber soetwas neben der Schule laufen zu 
lassen ist auch was feines.

Dergute W. schrieb:
> Sinds denn auch noch nach Abzug der Energiekosten ueber EUR 256.00? Oder
> nur, weil der Strom ja eh aus der Steckdose vom Papa fuer umme kommt?

Es geht ja gerade darum seinen Grundfreibetrag im Rahmen der 
steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen. Wenn ich ihm Strom 
verkaufe generiere ich ja wieder Einnahmen die ich versteuern muss und 
ggf. in eine höhere Progression komme, da wäre es besser ich schenke im 
PV Strom.

Oliver S. schrieb im Beitrag #7998809
> über 565 im Monat selbst krankenversichern
danke für den Tip

ja beim nächsten Besuch des Steuerberaters frag ich mal nach.

von Bradward B. (Firma: Starfleet) (ltjg_boimler)


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Das sind doch einkommen des Kindes, das soll man seine eigene 
Einkommenssteuererklärung machen, dann sollte der Pauschbetrag auch 
höher sein als die 25x Ocken oben.

Der Kinderfreibetrag ist für die Einkommenssteuererklärung der Eltern 
und auch nur bis das Mündel 18 ist.

Man könnte das Kind ja bitten seine Beitrag zur Miete zu leisten und 
wenn die Eltern pflegebedürftig sind, dürfen die Kinder auch zum 
Unterhalt der Alten beitragen.

Eigentlich ist die Steuerberatung für solche Beratungen da und die 
können auch Hinweise auf regionale Besonderheiten wie bayrisches 
Familiengeld geben.
Die oben genannte Freigrenze von 256 € for bitcoins, wo soll das für 
welche Haltezeit gelten ?
Auf die Schnelle finde ich da eher andere Werte.

von Soul E. (soul_eye)


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Es geht um die Einkommensteuererklärung des Kindes. Den eigenen 
Grundfreibetrag dürfte der Papa mit seinem Ingenieursgehalt längst 
ausgeschöpft haben.

von Thomas (kosmos)


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wenn man in einem Pool mined dann fließen einem ja regelmäßig Anteilige 
Bitcoins zu. Das muss dann mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflussen 
angegeben werden also z.B. 25.01.2026 0,000xyz btc zum Kurs von xyz = 
xyz €

Die zweite Geschichte ist dann noch die Wertsteigerung, diese ist nach 
einer Haltedauer von 1 Jahr steuerfrei.

Also wenn man 1/10 Bitcoin hat und der Wert steigt dann irgendwann um 
100% dann muss das nicht versteuert werden wenn man es erst nach einem 
Jahr zu Geld macht.

Es gibt einen Kinderfreibetrag den sich die Eltern auf die 
Lohnsteuerkarte aufteilen können ca. 3000€ welches das zu versteuerde 
Einkommen der Eltern verringert und der Grundfreibetrag ca. 12000€ hat 
jedes Kind nochmal extra. Und darum ging es.

Meine Frage bezog sich darauf ob ab 256€ immer Steuern anfallen, aber 
anscheinend ist das nur wenn man schon über dem Grundfreibetrag ist, was 
bei Kindern seltenst der Fall sein wird.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Du musst schauen, ab wann Du damit Dein Kindergeld für das Kind 
verspielt hast.

Es kann sein, dass Du das Einkommen des Kindes von dem zusätzlichen 
Freibetrag des Kindes abziehen musst.

von Alex (Firma: http://reiseradgabel.de) (das_sams)


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Thomas schrieb:
> Es geht ja gerade darum seinen Grundfreibetrag im Rahmen der
> steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten auszunutzen. Wenn ich ihm Strom
> verkaufe generiere ich ja wieder Einnahmen die ich versteuern muss und
> ggf. in eine höhere Progression komme, da wäre es besser ich schenke im
> PV Strom.

Du kannst doch den Strom, den Du vom EVU beziehst weiter verkaufen. Daß 
der nicht zur selben Zeit bezogen wurde dürfte egal sein.

von Bruno V. (bruno_v)


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Alex schrieb:
> Du kannst doch den Strom, den Du vom EVU beziehst weiter verkaufen. Daß
> der nicht zur selben Zeit bezogen wurde dürfte egal sein.

Ernste Frage: Geht das? Früher war das so, dass bei Abrechnung ein 
eigener Zäher vom EVU notwendig war. Beispielsweise Mieter hatten 
entweder einen Zähler oder "pauschalisiert" x% vom Gesamtstrom mit x 
abhängig von qm oder Personen etc.

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