Forum: Projekte & Code Projekt EhrenSache: Anwesenheitsverwaltung fürs Ehrenamt


von Martin M. (mcmaier)


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Hallo zusammen,

ich möchte hier mein aktuelles Projekt vorstellen: "EhrenSache"
Ein System zur Erfassung und Auswertung von Anwesenheit und Ankunftszeit 
fürs Ehrenamt, wie z.B. gemeinnützige Vereine. Das Ganze hatte natürlich 
in erster Linie den Hintergedanken, mir selbst die Arbeit zu 
vereinfachen, da ich bei uns im Musikverein die Auswertung der 
Probenstatistik mache ;-)
Aber ich finde, es ist ganz gut geworden und habe den Code deshalb auf 
GitHub veröffentlicht.

Als Embedded-Entwickler habe/hatte ich mit Web-Entwicklung zwar nur 
wenig Erfahrung, aber Dank KI (Claude) und einem grundlegenden 
Verständnis von Programmiersprachen war es mir in relativ kurzer Zeit 
möglich, das Projekt zu realisieren (die Idee geisterte schon lange in 
meinem Kopf herum). Habe dabei auch einiges gelernt, z.B. dass man der 
KI keinesfalls blind vertrauen darf und immer wieder prüfen muss, ob das 
sinnvoll ist und ins Gesamtkonzept passt, was die einem verzapft...

Mein Ziel ist auch das Projekt weiterhin zu pflegen und weitere Features 
zu integrieren - also wer Ideen hat oder sich beteiligen möchte gerne 
melden!

Weitere Infos, Link zu GitHub und auch eine Demo findet ihr unter: 
https://ehrensache.app

Hier die technischen Daten:
----------------------------

Die Webanwendung baut auf einem klassischen LAMP-Stack auf ohne 
Frameworks und kann mit dem integrierten Installer auf einem eigenen 
Webspace installiert werden. Als Zwischenschicht dient eine REST-API, 
die auch Endgeräten einen Zugriff auf die Datenbank ermöglicht.

Die Anwendung bietet:
- Verschiedene Benutzerrollen (Admin, Manager, User)
- Getrennte Benutzer/Mitglieder-Logik (wenn z.B. nur einer die 
Anwesenheit prüfen soll)
- Benutzergruppen und Terminarten (z.B. Probe, 
Vorstandschaftssitzung,...)
- Terminplanung und Anwesenheitsliste (auch zur nachträglichen 
Bearbeitung)
- Anträge für Benutzer (Entschuldigung, Korrektur)
- Anwesenheiten und Entschuldigungen (es wird nur die Ankunftszeit 
erfasst - es ist keine Stempeluhr im klassischen Sinn, bei der man 
wieder ausstempeln muss)
- Statistische Auswertung
- Gerätekonfiguration für TOTP- und Authentifizierungsstationen 
(TOTP-Secret oder API-Token)
- Import/Export von/nach CSV für Mitglieder, Termine, Anwesenheiten

Progressive Web App für Benutzer/Manager:
- Checkin via TOTP-Code, QR oder Manuell (Wird vor Ort an einem Terminal 
angezeigt)
- Korrekturantrag
- Letzte Einträge
- Persönliche Statistik
- Nur Manager: Anwesenheitsliste für aktuellen Termin bearbeiten

Checkin-Möglichkeiten für die Mitglieder:
- Prototyp: TOTP-Terminal zeigt Code, der mittels PWA verifiziert wird
- ToDo: Authentifizierungs-Terminal (z.B. via Fingerprint oder NFC-Tag)

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Die SW muss die Bedingungen des BSI fuer die Personendatenerfassung der 
Stufe 2 erfuellen. Ansonsten kann Dich jeder nach den 
Datenschutzbestimmungen abmahnen. :(

Das soll Dich aber nicht entmutigen, sondern nur aufmerksam machen, was 
noch auf einen zukommen kann.

von Chris K. (kathe)


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>Erfassung und Auswertung von Anwesenheit und Ankunftszeit
>fürs Ehrenamt
over engineered
Die Zeit ist deine Freizeit.
Die Zeiten fürs Ehrenamt ggü Finanzamt gibt auch nur einen "Fest Betrag" 
mehr nicht ..... Und das nur für sehr wenige und das fast nie
Mitglieder Anwesenheitskontrolle Wieso sollte ich mir das antun ?

von Ralf X. (ralf0815)


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Chris K. schrieb:
> Wieso sollte ich mir das antun ?

Kommt drauf an, wo Du lebst.
In DE muss alles reguliert und bürokratisiert sein.

Beitrag #8003031 wurde vom Autor gelöscht.
von Frank W. (Firma: DB1FW) (frankw) Benutzerseite


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Schönes Projekt.
Danke dafür, daß du es öffentlich gemacht hast.
Bin gespannt auf die Dinge die noch kommen.

Gruß Frank

von Thomas W. (datenreisender)


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Huebsches Projekt. Allerdings hast Du den groessten Knoedel bei der 
Vereinsverwaltung noch nicht angegangen: Das liebe Geld 
(Beitragsverwaltung, Mahnung, und natuerlich Einnahmen/Ausgaben). Und 
das ist auch der Bereich, wo der Vorstand und der Kassenwart gegenueber 
Dritten berichten muss.

von Martin M. (mcmaier)


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Dieter D. schrieb:
> Die SW muss die Bedingungen des BSI fuer die Personendatenerfassung der
> Stufe 2 erfuellen. Ansonsten kann Dich jeder nach den
> Datenschutzbestimmungen abmahnen

Danke für den Hinweis, aber so wie ich das verstehe greift diese 
Richtlinie der BSI nur für hoheitliche Anwendungen. In meinem Fall 
sollten diverse Disclaimer und Hinweise auf die DSGVO reichen - für die 
aber letztlich derjenige verantwortlich ist, der die Software einsetzt. 
Und da ist das Allerwichtigste zunächst mal das Einverständnis der 
Mitglieder.

Chris K. schrieb:
> over engineered

Mag sein, aber mir hat es Spaß gemacht und ich hab was dabei gelernt.

Chris K. schrieb:
> Mitglieder Anwesenheitskontrolle Wieso sollte ich mir das antun ?

Irgendeine Form der Anwesenheitskontrolle wird es ja in den meisten 
Vereinen geben - und wenn auch nur als Strichliste. Bei uns geht es 
nicht ums Finanzamt sondern einfach darum, dass bei uns:
1. Fleißige Probenbesucher belohnt werden
2. Pünktliche Probenbesucher belohnt werden
3. Wir vor einigen Jahren die "Beweislast der Anwesenheit" vom 
Schriftführer auf das einzelne Mitglied übertragen haben, indem jeder 
selbst anstempelt. Das hatte den Hintergrund, Mitglieder die kaum 
erscheinen (Karteileichen)  per in der Satzung definierter 
Mindestanwesenheit offiziell kündigen zu können.

von Thomas (werists)


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Martin M. schrieb:
> Danke für den Hinweis,

Hi Martin, ignoriere Dieter D. Da kommt nur Unsinn.

von Jens K. (jensky)


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Der Name "Mustermann" kommt in Deutschland wohl am häufigsten vor?

von Ralf X. (ralf0815)


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Jens K. schrieb:
> Der Name "Mustermann" kommt in Deutschland wohl am häufigsten vor?

Meist Menschen der untersten Ebene...

von Udo S. (urschmitt)


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Martin M. schrieb:
> 3. Wir vor einigen Jahren die "Beweislast der Anwesenheit" vom
> Schriftführer auf das einzelne Mitglied übertragen haben, indem jeder
> selbst anstempelt. Das hatte den Hintergrund, Mitglieder die kaum
> erscheinen (Karteileichen)  per in der Satzung definierter
> Mindestanwesenheit offiziell kündigen zu können.

Am besten baut ihr ein Zugangskontrollsystem incl. automatischer 
Zeiterfassung im Vereinsheim ein :-)

von Oliver S. (oliverso)


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„APGL“

„Für kommerzielle Nutzung (SaaS-Anbieter, Systemhäuser, Unternehmen) ist 
eine Kommerzielle Lizenz erforderlich.“

Du wirst dich für eins von beiden entscheiden müssen. Beides zusammen 
geht nicht.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Thomas W. (datenreisender)


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Oliver S. schrieb:
> „APGL“
>
> „Für kommerzielle Nutzung (SaaS-Anbieter, Systemhäuser, Unternehmen) ist
> eine Kommerzielle Lizenz erforderlich.“
>
> Du wirst dich für eins von beiden entscheiden müssen. Beides zusammen
> geht nicht.

Oder der TO macht eine Community-Edition und eine Paid-Version (oder 
Enterprise-Edition). Dann natuerlich mit einem entsprechenden Bonus 
(commercial-only) fuer die Leute die zahlen.

von Walter T. (nicolas)


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Martin M. schrieb:
> Das hatte den Hintergrund, Mitglieder die kaum
> erscheinen (Karteileichen)  per in der Satzung definierter
> Mindestanwesenheit offiziell kündigen zu können.

Interressant. Bei uns sind Karteileichen, die per Bankeinzug bezahlen, 
aber deren Gesicht keiner mehr kennt, eine tragende Säule der 
Finanzierung.

von Martin M. (mcmaier)


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Oliver S. schrieb:
> Du wirst dich für eins von beiden entscheiden müssen. Beides zusammen
> geht nicht.

Doch, geht. Nennt sich duale Lizenz und wird auch zigfach so gemacht...

Bekannte Beispiele:
- MySQL - GPL + Commercial (seit 1995)
- Qt Framework - LGPL + Commercial
- MongoDB - SSPL + Commercial
- Nextcloud - AGPL + Enterprise
- GitLab - MIT + Proprietary

Walter T. schrieb:
> Interressant. Bei uns sind Karteileichen, die per Bankeinzug bezahlen,
> aber deren Gesicht keiner mehr kennt, eine tragende Säule der
> Finanzierung.

Dafür ist unser Mitgliedsbeitrag zu gering ;-)

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Jens K. schrieb:
> Der Name "Mustermann" kommt in Deutschland wohl am häufigsten vor?

Gemaess dem statistischen Bundesamt leben in Deutschland insgesamt mehr 
Frauen als Männer. D.h. es gibt eine hoehere Nachfrage nach dem 
Mustermann von Frauen als nach der Musterfrau von Maennern. Somit ist 
die Wahl dieses Namens in Formularbeispielen demokratisch passend 
gewaehlt.

von Nick (b620ys)


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Also jetzt nix gegen Dein Engagement im Musikverein (sei froh, dass ich 
dort nicht singe) und auch nix dagegen, dass dir die Arbeit Spaß gemacht 
hat. Im Gegenteil, ist doch toll.

Mir persönlich würde solch eine "Vereinsmaierei" den Spaß verderben. 
Anweseheitskontrolle?! Gehts noch? Ich würde einfach nicht mehr kommen 
und nur noch in der Badewanne singen. Da hört mich keiner. :-)

Ich war mal im ländlichen RepairCaffee tätig. Das war locker 
organisiert, die Gschaftlhuber haben sich um das gekümmert, was sie 
können. Nämlich nichts und erst recht nicht um Reparaturen.
Irgendwann wurde der Termin von Donnerstag 16:00 bis 18:00 auf Freitag 
von 14:00 bis 16:00 verschoben und damit war das für mich sofort 
erledigt. Um die Zeit hab ich Besseres zu tun.

Ich persönlich hab absolut keine Lust mich bei solch einer 
freiwilligen dem Allgemeinwohl dienenden Tätigkeit gängeln und 
kontrollieren lassen zu müssen. Die Kontrollfetischisten können sich 
aber gerne gegenseitig kontrollieren. Ich schlag daher eine Umbenennung 
vor: "Kontrollverein mit angegliederter Singgruppe".

Schon klar, meine Meinung und ich werde damit auch anecken.

von Oliver S. (oliverso)


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Martin M. schrieb:
> Oliver S. schrieb:
>> Du wirst dich für eins von beiden entscheiden müssen. Beides zusammen
>> geht nicht.
>
> Doch, geht. Nennt sich duale Lizenz und wird auch zigfach so gemacht...
>
> Bekannte Beispiele:
> - MySQL - GPL + Commercial (seit 1995)
> - Qt Framework - LGPL + Commercial
> - MongoDB - SSPL + Commercial
> - Nextcloud - AGPL + Enterprise
> - GitLab - MIT + Proprietary

Da verwechselst du etwas. All diese Produkte gibt mit zwei Lizenzen, 
einmal Open Source, und einmal mit einer proprietären kommerziellen. Der 
Nutzer kann wählen, welche er nimmt.

Open Source ist Open Source, und im Falle der (A)GPL bedeutet das halt, 
das jeder absolut alles und jedes mit der Software anstellen kann, was 
er möchte. Auch, diese kommerziell zu nutzen. Und es gibt auch keine 
rechtliche Möglichkeit, das zu verhindern. Das ist ja gerade der tiefere 
Sinn hinter diesen Lizenzen.

Man muß in dem Fall nur die Bedingungen der Open Source Lizenz erfüllen.
Da das nicht jeder möchte, gibt es als Alternative die kommerzielle 
Lizenz.

Oliver

von Martin M. (mcmaier)


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Oliver S. schrieb:
> Da verwechselst du etwas. All diese Produkte gibt mit zwei Lizenzen,
> einmal Open Source, und einmal mit einer proprietären kommerziellen. Der
> Nutzer kann wählen, welche er nimmt.

Ok, danke für die Präzisierung.
D.h. die AGPL erlaubt kommerzielle Nutzung. Jeder darf es kommerziell 
einsetzen, solange er die AGPL-Bedingungen erfüllt und den Code dann 
auch wieder veröffentlicht.
Die kommerzielle Lizenz gilt dann nur für diejenigen, die den Quellcode 
mit Änderungen NICHT veröffentlichen wollen.

Dann muss ich den Lizenztext wohl noch korrigieren.

Aber bei der überragenden Resonanz einiger Teilnehmer hier habe ich 
wenig Befürchtungen, dass schon bald jemand einen Riesen-Reibach mit 
meiner Software macht und ich in die Röhre schaue ;-)

Nick schrieb:
> Ich persönlich hab absolut keine Lust mich bei solch einer
> freiwilligen dem Allgemeinwohl dienenden Tätigkeit gängeln und
> kontrollieren lassen zu müssen. Die Kontrollfetischisten können sich
> aber gerne gegenseitig kontrollieren.

Ich verstehe deine Meinung - ist alles eine Frage des Anreizes. Wer brav 
mitmacht bekommt beim nächsten Vereinsfest auch eine Bratwurst... SCNR

von Nick (b620ys)


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Martin M. schrieb:
> Wer brav
> mitmacht bekommt beim nächsten Vereinsfest auch eine Bratwurst... SCNR

LOL!
Das mit der Bratwurst hat bei mir schon mal nicht funktioniert. Die wäre 
sogar kostenlos gewesen. :-)

Da helf ich lieber beim Maibaum-Aufstellen mit und spende für den 
Schweinsbraten an die freiwillige Feuerwehr.

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Martin M. schrieb:
> Das hatte den Hintergrund, Mitglieder...

Wenn in der Aufklärung nicht alle Fälle aufgeführt sind, wer genau 
welche Kenntnisse und was genau ausgewertet wird, dann kann jedes 
Mitglied den betreffenden Personen gewaltig an den Karren fahren mit der 
DSGVO.

Wir hatte letzten Monat eine Einweisungsauffrischung vom administrativen 
Datenschutzbeauftragten der Firma eingeschenkt bekommen.

Zum Beispiel der Chef kommt auf die Baustelle und ruft, wo der 
Mitarbeiter Müller wäre. Der Mitarbeiter Schneider ruft zurück, dass 
dieser krank wäre. Die Kollgen hören das natürlich ebenfalls. Wenn 
Schneider nicht das ok vom Müller hatte dies mitzuteilen, dann hat er 
damit gegen die DSGVO verstoßen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Oliver S. schrieb:
> „Für kommerzielle Nutzung (SaaS-Anbieter, Systemhäuser, Unternehmen) ist
> eine Kommerzielle Lizenz erforderlich.“
>
> Du wirst dich für eins von beiden entscheiden müssen. Beides zusammen
> geht nicht.

Doch, natürlich geht das. "Multiple licensing" machen drölfzig Millionen 
Projekte so, dafür hat sogar die deutsche Wikipedia einen Artikel [1].

Die GPL-FAQ hat dazu sogar einen eigenen Abschnitt [2].


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrfachlizenzierung
[2] https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#HeardOtherLicense

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Oliver S. schrieb:
> Da verwechselst du etwas. All diese Produkte gibt mit zwei Lizenzen,
> einmal Open Source, und einmal mit einer proprietären kommerziellen. Der
> Nutzer kann wählen, welche er nimmt.

Ja, und so macht der TO das auch. Er bietet verschiedene Lizenzen an, 
die AGPL mit bestimmten Restriktionen und eine kommerzielle Lizenz ohne 
diese.

> Open Source ist Open Source, und im Falle der (A)GPL bedeutet das halt,
> das jeder absolut alles und jedes mit der Software anstellen kann, was
> er möchte. Auch, diese kommerziell zu nutzen.

Korrekt. Ein Benutzer seiner Software unter der AGPL darf sie sogar 
verändern und seine Änderungen nicht zurückgeben, sofern seine 
Änderungen von ihm nur intern verwendet werden.

Denn alle GPL-Lizenzen betreffen nur zwei Aspekte: erstens die Nutzung 
-- Du darfst GPL-Projekte nutzen, wenn Du Dich an die Lizenzbedingungen 
hältst -- und zweitens die Weitergabe.

Bitte lies die GPL-FAQ, viel Spaß. Ich verspreche: Du wirst erstaunt 
sein, was unter der GPL-Lizenzfamilie alles möglich ist. :-)

von Marci W. (marci_w)


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Martin M. schrieb:
> Ich verstehe deine Meinung - ist alles eine Frage des Anreizes. Wer brav
> mitmacht bekommt beim nächsten Vereinsfest auch eine Bratwurst... SCNR

wie andere auch schon schrieben: ein Verein, bei dem die Anwesenheit 
kontrolliert und evtl. sogar sanktioniert im Sinne von nicht belohnt 
wird, wäre für mich im allgemeinen wenig interessant. Meine 
Lebensgefährtin und ich haben uns schon in verschiedenen Vereinen 
engagiert. Das war meistens komplett freiwillig. Ausnahme war unsere 
Tanzsportgruppe. Mit der hatten wir auch mal Auftritte, und da war es 
schon wichtig, dass man sich auf die Teilnehmer verlassen konnte. Aber 
dazu braucht es keine börokratische Kontrolle. Entweder die Leute wurden 
dann erst gar nicht für die Auftritte eingeplant, oder sie wurden 
einfach gebeten, an den wichtigen Trainings teilzunehmen. So ist es ja 
auch bei Musikvereinen. Da ist es auch wichtig, dass regelmäßig 
miteinander geprobt wird, und natürlich sollte man sich bei Auftritten 
drauf verlassen können, dass die Leute pünktlich erscheinen. Aber 
ansonsten ist "Anwesenheitspflicht" eher ein Showstopper. Obwohl, beim 
Sozialführerschein gab es auch eine Anwesenheits"pflicht" (WIMRE min. 
50% der Vorträge besuchen etc.). Aber da bekam man zum Abschluss auch 
ein Zertifikat. So gibt es natürlich auch beim Engagement in den 
Hilsdiensten gewisse Regeln. Sonst würde das auch gar nicht 
funktionieren.

Acho so, zur eigentlichen Anwendung: finde ich zumindest optisch recht 
ansprechend gemacht! Mir gefällt's.

ciao

Marci

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Martin M. schrieb:
> D.h. die AGPL erlaubt kommerzielle Nutzung.

Zunächst: ja.

> Jeder darf es kommerziell
> einsetzen, solange er die AGPL-Bedingungen erfüllt und den Code dann
> auch wieder veröffentlicht.

Jeder darf es kommerziell nutzen, solange er die Bedingungen der AGPL 
erfüllt und seine Änderungen bei jeder Weitergabe mit übergibt.

Das ist etwas anderes als die Änderungen veröffentlichen zu müssen: wenn 
ich Deinen Code verändert habe, kann ich ihn zum Beispiel dem Oliver 
geben, aber dabei muß ich meine Änderungen mit übergeben. Dann hat 
Oliver zwar natürlich die Freiheit meine Änderungen wieder Dir zurück zu 
geben. Aber er muß nicht. Und ich auch nicht.

> Die kommerzielle Lizenz gilt dann nur für diejenigen, die den Quellcode
> mit Änderungen NICHT veröffentlichen wollen.

Sogar dann dürften sie unter der Standard-GPL veränderte Versionen 
Deiner Software intern benutzen, obwohl sie die nicht weitergeben. Aber 
genau dem schiebt die Affero-GPL einen Riegel vor: sobald einer Dritten 
die Nutzung Deiner Software ermöglicht, muß er (nur!) denen einem Zugang 
ermöglichen.

Das heißt: solange ich angepaßte Versionen Deiner Software nur intern 
nutze muß ich sie den Nutzern mitsamt meiner Anpassungen zumindest 
anbieten, denn unter der AGPL gilt das quasi als "Weitergabe" in der 
GPL.

> Dann muss ich den Lizenztext wohl noch korrigieren.

Nein, das glaube ich nicht.

Schau, Lizensierung ist ein wirklich extrem komplexes Thema und 
erschwerend kommt hinzu, daß das "Copyright" aus dem angloamerikanischen 
Rechtsraum von dem "Urheberrecht" in unserem Rechtsraum deutlich 
verschieden ist. Die AGPL ist wie alle Lizenzen der GPL-Familie auf die 
us-amerikanischen Rechtsräume zugeschnitten, und im Wesentlichen sagen 
sie zwei Dinge:

1. Du darfst die Software benutzen, solange Du Dich an die 
Lizenzbedingungen hälst. Das räumt zunächst nur ein Nutzungsrecht ein, 
das Du ohne diesen Part gar nicht haben würdest.

2. Wenn Du die Software weitergibst mußt Du Deine Änderungen, Freiheiten 
und Verpflichtungen mit weitergeben.

Aus 2. ergibt sich: solange Du die Software nicht weitergibst, kannst Du 
sie verändern und benutzen, wie Du willst. Aus den Sonderbestimmungen 
der AGPL ergibt sich jedoch, daß Du Nutzern Deiner veränderten Software 
auch Deine Änderungen zur Verfügung stellen mußt.

In der Tat betrifft das aber alles nur Deine Weitergabe. Die kann eine 
echte Veröffentlichung sein, oder nur die Übergabe eines USB-Sticks an 
jemanden, oder im Falle der AGPL die Zurverfügungstellung einer Website.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Marci W. schrieb:
> Aber dazu braucht es keine börokratische Kontrolle.

Spätestens wenn Du Deine ehrenamtliche Arbeitszeit steuerlich geltend 
machen möchtest und dann eine Steuerprüfung hast, wirst Du vom Prüfer 
"freundlich" darum gebeten, nachzuweisen, daß Du am Tag Y ganze X 
Stunden in Z warst.

> Acho so, zur eigentlichen Anwendung: finde ich zumindest optisch recht
> ansprechend gemacht! Mir gefällt's.

Same, das ist ein sehr gelungenes Projekt. :-)

von Marci W. (marci_w)


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Sheeva P. schrieb:
> Spätestens wenn Du Deine ehrenamtliche Arbeitszeit

hmmm, ich wüsste jetzt nicht, wie und wieso man ehrenamtliche 
Arbeitszeit geltend machen sollte. Bitte um Infos.

Sheeva P. schrieb:
> und dann eine Steuerprüfung hast

Bei Privatpersonen gibt es keine Steuerprüfung.

Sheeva P. schrieb:
> nachzuweisen, daß Du am Tag Y ganze X
> Stunden in Z warst

Wie soll den bitte ein solcher Nachweis aussehen?! Manipulationssichere 
Stechuhr? Vom Vereinsvorstand unterzeichnete und beglaubigte 
Anwesenheitsliste? ;-)

Hallooooo! Ehrenamt!

ciao

Marci

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Vielleicht gibt es:
Aufwandsentschädigung im Ehrenamt.
Daran gedacht?

von Mirko (mirkomikro)


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Mir gefällt's.
Hätte zwar keinen Anwendungsfall im Freizeitbereich, trotzdem Hut ab!

von Martin M. (mcmaier)


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Danke für die Erklärungen zum Lizenz-Wirrwarr und auch für das Lob aus 
technischer Sicht.

Ich sehe, dass die Anwesenheitserfassung im Verein (ich sage bewusst 
nicht Kontrolle!) ein kontroverses Thema ist.
Dazu kann ich nur sagen, dass das bei uns nicht so heiß gegessen wird, 
wie es hier gekocht wird...
Erfasst wurde der Probenbesuch bei uns quasi schon immer. Früher 
passierte das noch per Kreuzchen auf einer Tafel, das der Schriftführer 
in jeder Probe gemacht hat. Dabei ging es rein um eine Belohnung der 
besonders fleißigen Mitglieder und um die Statistik. Eine explizite 
Anwesenheitspflicht in dem Sinn gab und gibt es nicht.

Die oben erwähnte Satzungsgemäße Mindestanwesenheit (seit 2011) umfasst 
10% der Proben (also 4-5 im Jahr). Wer das nicht schafft, wird gegen 
Ende des Jahres freundlich erinnert - meist überlegen sich diese Leute 
dann selbst, ob sie sich weiterhin aktiv beteiligen können/wollen oder 
doch lieber in den passiven Status wechseln... Dass dann jemand wirklich 
gekündigt wurde kam bisher nicht vor  - wie ihr auch schon erkannt habt: 
Ehrenamt, das machen wir ja alle freiwillig und gerne.

Und wie gesagt: Die Fleißigen werden belohnt (wo einige ganz scharf 
drauf sind) und auch eine gewisse Konkurrenz, welches Register den 
besseren Schnitt macht, kurbelt den Probenbesuch an. Gezwungen wird auch 
bei uns keiner...

P.S. Die Anwesenheitsdaten sind mit dem Tool eigentlich sogar besser 
geschützt als mit der Strichlistentafel, die jeder im Vereinsheim 
anschauen konnte...

von Oliver S. (oliverso)


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Sheeva P. schrieb:
> Ja, und so macht der TO das auch. Er bietet verschiedene Lizenzen an,
> die AGPL mit bestimmten Restriktionen und eine kommerzielle Lizenz ohne
> diese.

Du kannst die (A)GPL nicht auf einem bestimmten Nutzerkreis oder nur für 
bestimmte Nutzungsszenarien oder sonst irgendwie einschränken.
Du kannst das zwar dazuschreiben, nur darf das jeder dann einfach 
ignorieren.

Wenn jemand bei dualer Lizenzierung die kommerzielle Lizenz wählt, halt 
der entweder keine Lust, die Bedingungen der GPL zu erfüllen, oder die 
unter kommerzieller Lizenz angebotene Software hat eine anderen Umfang 
als die Open-Source-Variante.

Oliver

von Bauform B. (bauformb)


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Marci W. schrieb:
> hmmm, ich wüsste jetzt nicht, wie und wieso man ehrenamtliche
> Arbeitszeit geltend machen sollte. Bitte um Infos.

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/petition-fordert-open-source-arbeit-soll-als-ehrenamt-gelten

von Marci W. (marci_w)


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Bauform B. schrieb:
> 
https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/petition-fordert-open-source-arbeit-soll-als-ehrenamt-gelten

Ich kenne die Diskussion, die ich auch begrüße. Ich sehe allerdings 
nicht, wo genau es da um die Monetarisierung geht.

ciao

Marci

von Manfred P. (pruckelfred)


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Martin M. schrieb:
> Danke für die Erklärungen zum Lizenz-Wirrwarr und auch für das Lob aus
> technischer Sicht.
>
> Ich sehe, dass die Anwesenheitserfassung im Verein (ich sage bewusst
> nicht Kontrolle!) ein kontroverses Thema ist.

Ich sehe vor allem, dass es hier genau so ist, wie es auf µC-net sein 
muß: Jemand zeigt einen fertigen Aufbau oder gar ein Projekt und schon 
kommen die Ärs**e aus der Ecke, das zu zerreißen.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Marci W. schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Spätestens wenn Du Deine ehrenamtliche Arbeitszeit
>
> hmmm, ich wüsste jetzt nicht, wie und wieso man ehrenamtliche
> Arbeitszeit geltend machen sollte. Bitte um Infos.

Ehrenamtspauschale, seit diesem Jahr 960 Euro, und Übungsleiter dürfen 
sogar IIRC 3.300 Euro geltend machen. Ja, das sind Pauschalen und 
deswegen muß man die Zeiten nicht angeben, aber Du wirst Dir sicherlich 
kaum vorstellen können, was ein Prüfer im Zweifel gern alles 
nachgewiesen haben möchte. Denn...

> Sheeva P. schrieb:
>> und dann eine Steuerprüfung hast
>
> Bei Privatpersonen gibt es keine Steuerprüfung.

Doch, seit dem "Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz" (IIRC 2010).

> Wie soll den bitte ein solcher Nachweis aussehen?! Manipulationssichere
> Stechuhr? Vom Vereinsvorstand unterzeichnete und beglaubigte
> Anwesenheitsliste? ;-)

In der Regel dürfte eine schriftliche Erklärung des Schriftführers 
ausreichen, aber wenn der keine Aufzeichnungen hat, ... Auf der sicheren 
Seite dürfte man sein, wenn es solche Aufzeichnungen gibt.

> Hallooooo! Ehrenamt!

Natürlich kann man auch auf die Geltendmachung verzichten. Andererseits 
sieht ein Finanzbeamter dann aber womöglich die Mitgliedsbeiträge und 
kommt auf die Frage, warum der Steuerpflichtige seine Pauschalen nicht 
geltend macht.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Oliver S. schrieb:
> Du kannst die (A)GPL nicht auf einem bestimmten Nutzerkreis oder nur für
> bestimmte Nutzungsszenarien oder sonst irgendwie einschränken.
> Du kannst das zwar dazuschreiben, nur darf das jeder dann einfach
> ignorieren.
>
> Wenn jemand bei dualer Lizenzierung die kommerzielle Lizenz wählt, halt
> der entweder keine Lust, die Bedingungen der GPL zu erfüllen, oder die
> unter kommerzieller Lizenz angebotene Software hat eine anderen Umfang
> als die Open-Source-Variante.

Ja, das ist vollkommen korrekt.

von Marci W. (marci_w)


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Sheeva P. schrieb:
> Du wirst Dir sicherlich
> kaum vorstellen können, was ein Prüfer im Zweifel gern alles
> nachgewiesen haben möchte.

Doch, da ich selbständig bin und die Steuererklärungen immer selbst 
anfertige. Und ich muss sagen, dass ich in all den Jahren keine 
negativen Erfahrungen mit dem Finanzamt hatte.

Sheeva P. schrieb:
>> Bei Privatpersonen gibt es keine Steuerprüfung.
>
> Doch, seit dem "Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz" (IIRC 2010).

Hmmm, hab ich gerade mal überflogen, und nur in Bezug auf die 
Außensteuergesetze mit bestimmten Ländern was gefunden. Und bei 
Einkünften > 500.000 EUR. Was soll der Prüfer denn auch prüfen: bei 
unselbständigen Einkünften gibt es ja die elektronische Lohnsteuerkarte, 
die der/die Arbeitgeber pflegt und die Einkünfte direkt ans FA meldet. 
Max. ein nicht vorhandenes Arbeitszimmer dürfte da Grund zur 
Beanstandung geben können. Wie gesagt, ich sehe in dem von Dir genannten 
Gesetz (eigentlich sind es ja Anpassungen verschiedener Gesetz) keine 
Stelle, an der explizit eine Steuerprüfung bei Privatpersonen vorgesehen 
ist.

Sheeva P. schrieb:
> In der Regel dürfte eine schriftliche Erklärung des Schriftführers
> ausreichen, aber wenn der keine Aufzeichnungen hat,

Also normalerweise läuft es ja so: du gibst in der ESt.-Erklärung die 
Einkünfte aus "ehrenamtlicher" Tätigkeit irgendwo an(*). Und von diesen 
Einkünften bleibt dann der Pauschbetrag unversteuert. Was darüber hinaus 
geht, wird besteuert. Ich sehe da nicht so recht, welche Vorteile für 
das FA sich aus einer Bescheinigung seitens des Vereins ergeben sollten 
...

Sheeva P. schrieb:
> Natürlich kann man auch auf die Geltendmachung verzichten.

Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Welchen Vorteil sollte der Besteuerte 
haben, wenn er diese Einkünfte angibt? Ist es nicht so, dass man 
verpflichtet ist, solche Einnahmen anzugeben, und soweit diese unter dem 
Pauschalbetrag liegen, bleiben diese unbesteuert?

im Übrigen wird es bei den FÄ kaum genügend Leute geben, um auch nur bei 
einem Teil der Bevölkerung Prüfungen vorzunehmen. Selbst Firmen werden 
ja, soweit sie nicht bereits auffällig geworden sind, eher selten 
geprüft.

(*) Bin grad zu faul zum suchen. ;-)

ciao

Marci

P.S.: bin steuertechnischer Laie, deshalb kann es durchaus sein, dass 
ich falsch liege.

: Bearbeitet durch User
von Marci W. (marci_w)


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Sheeva P. schrieb:
> sieht ein Finanzbeamter dann aber womöglich die Mitgliedsbeiträge und
> kommt auf die Frage, warum der Steuerpflichtige seine Pauschalen nicht
> geltend macht

hmmm, was hat das ganze mit den Mitgliedsbeiträgen zu tun?

Aber ich denke, wir sollten das jetzt auf sich beruhen lassen. Wir sind 
ja schon weit ab vom Thema.

ciao

Marci

von Chris K. (kathe)


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Sheeva P. schrieb:
> Ehrenamtspauschale, seit diesem Jahr 960 Euro, und Übungsleiter dürfen
> sogar IIRC 3.300 Euro geltend machen. Ja, das sind Pauschalen und
> deswegen muß man die Zeiten nicht angeben,

Und welcher Verein hat solche Beträge übrig um sie an ein paar Leute zu 
bezahlen ?
zu 99% ist dieser Einsatz der Personen unbezahlt. Somit irrelevant ...
Bei uns Fragen die "xxx-Leiter" interessierten Personen an wegen 
Kostenübernahme für die Kurse die wir gerne übernehmen.

Mitgliederverwaltung, Mitgliedsbeiträge - aktive / passive .... sehe ich
mehr als wichtige Vereinsaufgabe ...
Anwesenheitsverwaltung macht nur Sinn bei "öffentlichen Veranstaltungen" 
wo ein Publikum bespielt oder sonst was gemacht werden soll das ohne 
Training vor der Veranstaltung nicht förderlich wäre.

von Chris K. (kathe)


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Marci W. schrieb:
>> sieht ein Finanzbeamter dann aber womöglich die Mitgliedsbeiträge und
>> kommt auf die Frage, warum der Steuerpflichtige seine Pauschalen nicht
>> geltend macht

Ich liebe das FA. Unser Verein hat immer wieder damit zu kämpfen, aber 
Ohne Bezahlung mit einer Banküberweisung wird das FA niemals die 
Pauschale anerkennen. Und "Freizeit" kann nicht in der 
Lohnsteuererklärung angegeben werden, es ist unsere Freizeit die wir im 
Sinne des Vereinsleben opfern.

von Martin M. (mcmaier)


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Thomas W. schrieb:
> Allerdings hast Du den groessten Knoedel bei der
> Vereinsverwaltung noch nicht angegangen: Das liebe Geld
> (Beitragsverwaltung, Mahnung, und natuerlich Einnahmen/Ausgaben).

Chris K. schrieb:
> Mitgliederverwaltung, Mitgliedsbeiträge - aktive / passive .... sehe ich
> mehr als wichtige Vereinsaufgabe ...

Das war nicht der Fokus des Projekts, dafür gibt es ja auch schon genug 
andere Software - ich hatte nicht den Anspruch eine allumfassende 
Monster-Suite für Vereine zu entwickeln, sondern sie entstand aus 
unserem speziellen Anwendungsfall heraus (wie mehrfach oben beschrieben 
hat das weder mit dem Finanzamt zu tun, noch resultiert daraus eine 
freiheitseinschränkende Pflicht für die Mitglieder).

Natürlich kann man dann sagen, dass das übers Ziel hinausschießt - es 
war einfach mein Antrieb als Ingenieur, eine saubere technische Lösung 
zu entwickeln. Denn wie gesagt:

Martin M. schrieb:
> ...mir hat es Spaß gemacht und ich hab was dabei gelernt.

von Walter T. (nicolas)


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Musikvereine sind da vielleicht auch etwas anders gestrickt als andere.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Beitritt oft als 
kostengünstigere Alternative zu Musikschule/Musikunterricht herhalten 
muss, und dann unregelmäßig erscheinende Mitglieder die Vereinsarbeit 
massiv erschweren.

Beim Fußballverein wird ein Mitglied, das nicht trainiert genug ist, 
einfach nicht aufgestellt. Beim Schachverein kommt es bei Spielermangel 
ans letzte Brett.

Wie geht ein Musikverein mit Mitgliedern mit zu wenig Übung um? Werden 
die dann für die Triangel eingeteilt?

"Der Musikverein Unterholzklau spielte am Wochenende mit einem Fagott, 
einem Jagdhorn und zwei Kontrabässen in der Offensive und siebzehn 
Triangeln in der Defensive. Die 17:1-Niederlage war hochverdient."

(Ich habe keine Ahnung, wie Musikvereine funktionieren.)

: Bearbeitet durch User
von Jack V. (jackv)


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Walter T. schrieb:
> "Der Musikverein Unterholzklau spielte am Wochenende mit einem Fagott,
> einem Jagdhorn und zwei Kontrabässen in der Offensive und siebzehn
> Triangeln in der Defensive. Die 17:1-Niederlage war hochverdient."

Generell sind Vereine ursprünglich nichts mit „wir müssen eine 
Mannschaft aufstellen und gegen jemanden antreten“, wie du es zu sehen 
scheinst, sondern eine Einrichtung, in der sich Menschen mit gemeinsamen 
Interessen treffen, um diesen nachzugehen.

Bei Musikvereinen geht’s eher darum, die (finanzielle) Last für 
Ausstattung,  Örtlichkeiten, ggf. Material, manchmal auch Lehrer, […], 
zu verteilen, soweit ich das überblicke. Da ist’s dann nicht so sehr 
wichtig, dass die Leute pünktlich zum Üben antreten; vielmehr sollten 
möglichst viele Mitglieder Ressourcen einbringen, um die Möglichkeiten 
für diejenigen zu schaffen und zu erhalten, die aktiv mitmachen möchten.

: Bearbeitet durch User
von Ralf X. (ralf0815)


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Jack V. schrieb:
> Bei Musikvereinen geht’s eher darum, die (finanzielle) Last für
> Ausstattung,  Örtlichkeiten, ggf. Material, manchmal auch Lehrer, […],
> zu verteilen, soweit ich das überblicke. Da ist’s dann nicht so sehr
> wichtig, dass die Leute pünktlich zum Üben antreten; vielmehr sollten
> möglichst viele Mitglieder Ressourcen einbringen, um die Möglichkeiten
> für diejenigen zu schaffen und zu erhalten, die aktiv mitmachen möchten.

Ich halte es bei einem Musikverein für sehr problematisch, wenn die 
Sänger/Musikanten zu unterschiedlichen Zeiten eintreffen und mit einem 
Stück anfangen.
Dürfte sich reichlich chaotisch anhören.
Ebenso wenn eine Solostimme oder Instrument völlig ausfällt.

von Jack V. (jackv)


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Ralf X. schrieb:
> Ich halte es bei einem Musikverein für sehr problematisch, wenn die
> Sänger/Musikanten zu unterschiedlichen Zeiten eintreffen und mit einem
> Stück anfangen.

Meiner Beobachtung nach ist’s schon so, dass sich zum Üben abgesprochen 
wird, es feste Zeiten und Besetzungen gibt – ich bin mir nicht bewusst, 
es anders dargestellt zu haben.

Es ist nur kein Wettkampf, und der Sinn des Vereins ist’s nicht, gegen 
andere Vereine anzutreten, sondern den Mitgliedern den Zugang zur Musik 
und zum Musizieren mit Gleichgesinnten zu ermöglichen, ohne die 
kommerzielle Schiene fahren zu müssen (die sich viele nicht leisten 
könnten).

von Martin M. (mcmaier)


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Um ein bisschen aus (unserem*) Nähkästchen zu plaudern:
Natürlich gibt es einen festen Probetermin jede Woche, zu dem 
wünschenswerterweise möglichst Viele möglichst pünktlich erscheinen 
sollen. Schließlich will der Dirigent ja mit uns proben und der kostet 
tatsächlich auch Geld. Wenn da jeder eintrudelt, wie er Lust hat, ist 
das störend für die anderen, denn beim Musizieren kommt es ja besonders 
auf die Gemeinschaft an.

Als Highlight veranstalten wir jedes Jahr ein Konzert, man will ja
1. dem Publikum was anderes bieten als immer nur Bierzelt-Polka und
2. auch einen Ansporn haben, was Besonderes zu spielen.
Da ist dann oft auch zwei mal die Woche Probe in der Vorbereitungszeit.

Im Gegensatz zu Sportvereinen steht bei uns das Miteinander im 
Vordergrund - der Kampfgeist untereinander zeigt sich meist nur, wenn zu 
wenig Bier auf die Bühne gebracht wird ;-)

*Hier im Südwesten gibt es sehr viele Blasmusikvereine, bei denen das 
meines Wissens nach sehr ähnlich abläuft.

Walter T. schrieb:
> Wie geht ein Musikverein mit Mitgliedern mit zu wenig Übung um? Werden
> die dann für die Triangel eingeteilt?

Mal schnell das Instrument umlernen ist eher nicht so einfach.
Dafür gibt es 1./2./3. Stimme, wo man es je nach Können etwas leichter 
oder schwerer hat. Völlig talentfrei sollte man nicht sein, aber das 
zeigt sich i.d.R. schon bei der Ausbildung (min. 2 Jahre als Kind). Wer 
da kein Durchhaltevermögen hat, hört meist selbst wieder auf.

Walter T. schrieb:
> "Der Musikverein Unterholzklau spielte am Wochenende mit einem Fagott,
> einem Jagdhorn und zwei Kontrabässen in der Offensive und siebzehn
> Triangeln in der Defensive. Die 17:1-Niederlage war hochverdient."

Ohje, kein Wunder dass die verloren haben mit 17 Triangeln...

Jack V. schrieb:
> Es ist nur kein Wettkampf, und der Sinn des Vereins ist’s nicht, gegen
> andere Vereine anzutreten, sondern den Mitgliedern den Zugang zur Musik
> und zum Musizieren mit Gleichgesinnten zu ermöglichen, ohne die
> kommerzielle Schiene fahren zu müssen (die sich viele nicht leisten
> könnten).

Ganz genau.

von Walter T. (nicolas)


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Da sieht man mal, wie wenig Ahnung ich von Musikvereinen habe. Ich 
dachte bisher immer, der Dirigent hebt seinem Stock, alle spielen los 
und wer als erstes fertig ist, hat gewonnen. Wer dabei das falsche Stück 
spielt, wird disqualifiziert.

Meine Güte, ich man sollte doch aus dem Kontext sehen, dass es bei 
meinem Beitrag darum ging, dass Musikvereine wohl eine andere zeitliche 
Organisation als andere Vereine benötigen, und für den Außenstehenden 
der Nutzen einer Zeiterfassung der Teilnehmer nicht offensichtlich sein 
muss.

Und dass ich vermute, dass die Teilnehmerstruktur auch durchaus durch 
andere Faktoren als das Interesse am gemeinsamen Musizieren bestimmt 
sein kann.

Nicht mehr und nicht weniger.

Mich interessiert die Motivation hinter der Zeiterfassung. Das ist für 
mich so völlig anders als alles, was ich sonst von Vereinsarbeit kenne.

: Bearbeitet durch User
von Sheeva P. (sheevaplug)


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Ralf X. schrieb:
> Ich halte es bei einem Musikverein für sehr problematisch, wenn die
> Sänger/Musikanten zu unterschiedlichen Zeiten eintreffen und mit einem
> Stück anfangen.
> Dürfte sich reichlich chaotisch anhören.

Das wäre dann wohl ein Kanon.

von Bauform B. (bauformb)


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Jedem seine Delay Line und schon gibt's Gleitzeit ;)

von Chris K. (kathe)


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Jetzt hab ichs besser verstanden
>Anwesenheitsverwaltung fürs Ehrenamt
bezieht sich mehr auf eine Musikvereinsache.

Martin M. schrieb:
> Musikverein die Auswertung der
> Probenstatistik

>Projekt EhrenSache: Anwesenheitsverwaltung fürs Ehrenamt
Mir fehlt da der Bezug "Musikverein - Proben"

von Nick (b620ys)


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Walter T. schrieb:
> dass Musikvereine wohl eine andere zeitliche
> Organisation als andere Vereine benötigen,

Was soll daran so anders sein wie bei anderen Manschafts"sport"arten? 
Fußballverein, Handballverein, Radsportverein (gemeinsame Ausfahrten), 
Tischtennisverein, Tanzverein, ...
Die Einen brauchen Gegner, die Anderen Partner.

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