Hallo zusammen, ich möchte hier mein aktuelles Projekt vorstellen: "EhrenSache" Ein System zur Erfassung und Auswertung von Anwesenheit und Ankunftszeit fürs Ehrenamt, wie z.B. gemeinnützige Vereine. Das Ganze hatte natürlich in erster Linie den Hintergedanken, mir selbst die Arbeit zu vereinfachen, da ich bei uns im Musikverein die Auswertung der Probenstatistik mache ;-) Aber ich finde, es ist ganz gut geworden und habe den Code deshalb auf GitHub veröffentlicht. Als Embedded-Entwickler habe/hatte ich mit Web-Entwicklung zwar nur wenig Erfahrung, aber Dank KI (Claude) und einem grundlegenden Verständnis von Programmiersprachen war es mir in relativ kurzer Zeit möglich, das Projekt zu realisieren (die Idee geisterte schon lange in meinem Kopf herum). Habe dabei auch einiges gelernt, z.B. dass man der KI keinesfalls blind vertrauen darf und immer wieder prüfen muss, ob das sinnvoll ist und ins Gesamtkonzept passt, was die einem verzapft... Mein Ziel ist auch das Projekt weiterhin zu pflegen und weitere Features zu integrieren - also wer Ideen hat oder sich beteiligen möchte gerne melden! Weitere Infos, Link zu GitHub und auch eine Demo findet ihr unter: https://ehrensache.app Hier die technischen Daten: ---------------------------- Die Webanwendung baut auf einem klassischen LAMP-Stack auf ohne Frameworks und kann mit dem integrierten Installer auf einem eigenen Webspace installiert werden. Als Zwischenschicht dient eine REST-API, die auch Endgeräten einen Zugriff auf die Datenbank ermöglicht. Die Anwendung bietet: - Verschiedene Benutzerrollen (Admin, Manager, User) - Getrennte Benutzer/Mitglieder-Logik (wenn z.B. nur einer die Anwesenheit prüfen soll) - Benutzergruppen und Terminarten (z.B. Probe, Vorstandschaftssitzung,...) - Terminplanung und Anwesenheitsliste (auch zur nachträglichen Bearbeitung) - Anträge für Benutzer (Entschuldigung, Korrektur) - Anwesenheiten und Entschuldigungen (es wird nur die Ankunftszeit erfasst - es ist keine Stempeluhr im klassischen Sinn, bei der man wieder ausstempeln muss) - Statistische Auswertung - Gerätekonfiguration für TOTP- und Authentifizierungsstationen (TOTP-Secret oder API-Token) - Import/Export von/nach CSV für Mitglieder, Termine, Anwesenheiten Progressive Web App für Benutzer/Manager: - Checkin via TOTP-Code, QR oder Manuell (Wird vor Ort an einem Terminal angezeigt) - Korrekturantrag - Letzte Einträge - Persönliche Statistik - Nur Manager: Anwesenheitsliste für aktuellen Termin bearbeiten Checkin-Möglichkeiten für die Mitglieder: - Prototyp: TOTP-Terminal zeigt Code, der mittels PWA verifiziert wird - ToDo: Authentifizierungs-Terminal (z.B. via Fingerprint oder NFC-Tag)
Die SW muss die Bedingungen des BSI fuer die Personendatenerfassung der Stufe 2 erfuellen. Ansonsten kann Dich jeder nach den Datenschutzbestimmungen abmahnen. :( Das soll Dich aber nicht entmutigen, sondern nur aufmerksam machen, was noch auf einen zukommen kann.
>Erfassung und Auswertung von Anwesenheit und Ankunftszeit >fürs Ehrenamt over engineered Die Zeit ist deine Freizeit. Die Zeiten fürs Ehrenamt ggü Finanzamt gibt auch nur einen "Fest Betrag" mehr nicht ..... Und das nur für sehr wenige und das fast nie Mitglieder Anwesenheitskontrolle Wieso sollte ich mir das antun ?
Chris K. schrieb: > Wieso sollte ich mir das antun ? Kommt drauf an, wo Du lebst. In DE muss alles reguliert und bürokratisiert sein.
Beitrag #8003031 wurde vom Autor gelöscht.
Schönes Projekt. Danke dafür, daß du es öffentlich gemacht hast. Bin gespannt auf die Dinge die noch kommen. Gruß Frank
Huebsches Projekt. Allerdings hast Du den groessten Knoedel bei der Vereinsverwaltung noch nicht angegangen: Das liebe Geld (Beitragsverwaltung, Mahnung, und natuerlich Einnahmen/Ausgaben). Und das ist auch der Bereich, wo der Vorstand und der Kassenwart gegenueber Dritten berichten muss.
Dieter D. schrieb: > Die SW muss die Bedingungen des BSI fuer die Personendatenerfassung der > Stufe 2 erfuellen. Ansonsten kann Dich jeder nach den > Datenschutzbestimmungen abmahnen Danke für den Hinweis, aber so wie ich das verstehe greift diese Richtlinie der BSI nur für hoheitliche Anwendungen. In meinem Fall sollten diverse Disclaimer und Hinweise auf die DSGVO reichen - für die aber letztlich derjenige verantwortlich ist, der die Software einsetzt. Und da ist das Allerwichtigste zunächst mal das Einverständnis der Mitglieder. Chris K. schrieb: > over engineered Mag sein, aber mir hat es Spaß gemacht und ich hab was dabei gelernt. Chris K. schrieb: > Mitglieder Anwesenheitskontrolle Wieso sollte ich mir das antun ? Irgendeine Form der Anwesenheitskontrolle wird es ja in den meisten Vereinen geben - und wenn auch nur als Strichliste. Bei uns geht es nicht ums Finanzamt sondern einfach darum, dass bei uns: 1. Fleißige Probenbesucher belohnt werden 2. Pünktliche Probenbesucher belohnt werden 3. Wir vor einigen Jahren die "Beweislast der Anwesenheit" vom Schriftführer auf das einzelne Mitglied übertragen haben, indem jeder selbst anstempelt. Das hatte den Hintergrund, Mitglieder die kaum erscheinen (Karteileichen) per in der Satzung definierter Mindestanwesenheit offiziell kündigen zu können.
Der Name "Mustermann" kommt in Deutschland wohl am häufigsten vor?
Jens K. schrieb: > Der Name "Mustermann" kommt in Deutschland wohl am häufigsten vor? Meist Menschen der untersten Ebene...
Martin M. schrieb: > 3. Wir vor einigen Jahren die "Beweislast der Anwesenheit" vom > Schriftführer auf das einzelne Mitglied übertragen haben, indem jeder > selbst anstempelt. Das hatte den Hintergrund, Mitglieder die kaum > erscheinen (Karteileichen) per in der Satzung definierter > Mindestanwesenheit offiziell kündigen zu können. Am besten baut ihr ein Zugangskontrollsystem incl. automatischer Zeiterfassung im Vereinsheim ein :-)
„APGL“ „Für kommerzielle Nutzung (SaaS-Anbieter, Systemhäuser, Unternehmen) ist eine Kommerzielle Lizenz erforderlich.“ Du wirst dich für eins von beiden entscheiden müssen. Beides zusammen geht nicht. Oliver
:
Bearbeitet durch User
Oliver S. schrieb: > „APGL“ > > „Für kommerzielle Nutzung (SaaS-Anbieter, Systemhäuser, Unternehmen) ist > eine Kommerzielle Lizenz erforderlich.“ > > Du wirst dich für eins von beiden entscheiden müssen. Beides zusammen > geht nicht. Oder der TO macht eine Community-Edition und eine Paid-Version (oder Enterprise-Edition). Dann natuerlich mit einem entsprechenden Bonus (commercial-only) fuer die Leute die zahlen.
Martin M. schrieb: > Das hatte den Hintergrund, Mitglieder die kaum > erscheinen (Karteileichen) per in der Satzung definierter > Mindestanwesenheit offiziell kündigen zu können. Interressant. Bei uns sind Karteileichen, die per Bankeinzug bezahlen, aber deren Gesicht keiner mehr kennt, eine tragende Säule der Finanzierung.
Oliver S. schrieb: > Du wirst dich für eins von beiden entscheiden müssen. Beides zusammen > geht nicht. Doch, geht. Nennt sich duale Lizenz und wird auch zigfach so gemacht... Bekannte Beispiele: - MySQL - GPL + Commercial (seit 1995) - Qt Framework - LGPL + Commercial - MongoDB - SSPL + Commercial - Nextcloud - AGPL + Enterprise - GitLab - MIT + Proprietary Walter T. schrieb: > Interressant. Bei uns sind Karteileichen, die per Bankeinzug bezahlen, > aber deren Gesicht keiner mehr kennt, eine tragende Säule der > Finanzierung. Dafür ist unser Mitgliedsbeitrag zu gering ;-)
Jens K. schrieb: > Der Name "Mustermann" kommt in Deutschland wohl am häufigsten vor? Gemaess dem statistischen Bundesamt leben in Deutschland insgesamt mehr Frauen als Männer. D.h. es gibt eine hoehere Nachfrage nach dem Mustermann von Frauen als nach der Musterfrau von Maennern. Somit ist die Wahl dieses Namens in Formularbeispielen demokratisch passend gewaehlt.
Also jetzt nix gegen Dein Engagement im Musikverein (sei froh, dass ich dort nicht singe) und auch nix dagegen, dass dir die Arbeit Spaß gemacht hat. Im Gegenteil, ist doch toll. Mir persönlich würde solch eine "Vereinsmaierei" den Spaß verderben. Anweseheitskontrolle?! Gehts noch? Ich würde einfach nicht mehr kommen und nur noch in der Badewanne singen. Da hört mich keiner. :-) Ich war mal im ländlichen RepairCaffee tätig. Das war locker organisiert, die Gschaftlhuber haben sich um das gekümmert, was sie können. Nämlich nichts und erst recht nicht um Reparaturen. Irgendwann wurde der Termin von Donnerstag 16:00 bis 18:00 auf Freitag von 14:00 bis 16:00 verschoben und damit war das für mich sofort erledigt. Um die Zeit hab ich Besseres zu tun. Ich persönlich hab absolut keine Lust mich bei solch einer freiwilligen dem Allgemeinwohl dienenden Tätigkeit gängeln und kontrollieren lassen zu müssen. Die Kontrollfetischisten können sich aber gerne gegenseitig kontrollieren. Ich schlag daher eine Umbenennung vor: "Kontrollverein mit angegliederter Singgruppe". Schon klar, meine Meinung und ich werde damit auch anecken.
Martin M. schrieb: > Oliver S. schrieb: >> Du wirst dich für eins von beiden entscheiden müssen. Beides zusammen >> geht nicht. > > Doch, geht. Nennt sich duale Lizenz und wird auch zigfach so gemacht... > > Bekannte Beispiele: > - MySQL - GPL + Commercial (seit 1995) > - Qt Framework - LGPL + Commercial > - MongoDB - SSPL + Commercial > - Nextcloud - AGPL + Enterprise > - GitLab - MIT + Proprietary Da verwechselst du etwas. All diese Produkte gibt mit zwei Lizenzen, einmal Open Source, und einmal mit einer proprietären kommerziellen. Der Nutzer kann wählen, welche er nimmt. Open Source ist Open Source, und im Falle der (A)GPL bedeutet das halt, das jeder absolut alles und jedes mit der Software anstellen kann, was er möchte. Auch, diese kommerziell zu nutzen. Und es gibt auch keine rechtliche Möglichkeit, das zu verhindern. Das ist ja gerade der tiefere Sinn hinter diesen Lizenzen. Man muß in dem Fall nur die Bedingungen der Open Source Lizenz erfüllen. Da das nicht jeder möchte, gibt es als Alternative die kommerzielle Lizenz. Oliver
Oliver S. schrieb: > Da verwechselst du etwas. All diese Produkte gibt mit zwei Lizenzen, > einmal Open Source, und einmal mit einer proprietären kommerziellen. Der > Nutzer kann wählen, welche er nimmt. Ok, danke für die Präzisierung. D.h. die AGPL erlaubt kommerzielle Nutzung. Jeder darf es kommerziell einsetzen, solange er die AGPL-Bedingungen erfüllt und den Code dann auch wieder veröffentlicht. Die kommerzielle Lizenz gilt dann nur für diejenigen, die den Quellcode mit Änderungen NICHT veröffentlichen wollen. Dann muss ich den Lizenztext wohl noch korrigieren. Aber bei der überragenden Resonanz einiger Teilnehmer hier habe ich wenig Befürchtungen, dass schon bald jemand einen Riesen-Reibach mit meiner Software macht und ich in die Röhre schaue ;-) Nick schrieb: > Ich persönlich hab absolut keine Lust mich bei solch einer > freiwilligen dem Allgemeinwohl dienenden Tätigkeit gängeln und > kontrollieren lassen zu müssen. Die Kontrollfetischisten können sich > aber gerne gegenseitig kontrollieren. Ich verstehe deine Meinung - ist alles eine Frage des Anreizes. Wer brav mitmacht bekommt beim nächsten Vereinsfest auch eine Bratwurst... SCNR
Martin M. schrieb: > Wer brav > mitmacht bekommt beim nächsten Vereinsfest auch eine Bratwurst... SCNR LOL! Das mit der Bratwurst hat bei mir schon mal nicht funktioniert. Die wäre sogar kostenlos gewesen. :-) Da helf ich lieber beim Maibaum-Aufstellen mit und spende für den Schweinsbraten an die freiwillige Feuerwehr.
Martin M. schrieb: > Das hatte den Hintergrund, Mitglieder... Wenn in der Aufklärung nicht alle Fälle aufgeführt sind, wer genau welche Kenntnisse und was genau ausgewertet wird, dann kann jedes Mitglied den betreffenden Personen gewaltig an den Karren fahren mit der DSGVO. Wir hatte letzten Monat eine Einweisungsauffrischung vom administrativen Datenschutzbeauftragten der Firma eingeschenkt bekommen. Zum Beispiel der Chef kommt auf die Baustelle und ruft, wo der Mitarbeiter Müller wäre. Der Mitarbeiter Schneider ruft zurück, dass dieser krank wäre. Die Kollgen hören das natürlich ebenfalls. Wenn Schneider nicht das ok vom Müller hatte dies mitzuteilen, dann hat er damit gegen die DSGVO verstoßen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Oliver S. schrieb: > „Für kommerzielle Nutzung (SaaS-Anbieter, Systemhäuser, Unternehmen) ist > eine Kommerzielle Lizenz erforderlich.“ > > Du wirst dich für eins von beiden entscheiden müssen. Beides zusammen > geht nicht. Doch, natürlich geht das. "Multiple licensing" machen drölfzig Millionen Projekte so, dafür hat sogar die deutsche Wikipedia einen Artikel [1]. Die GPL-FAQ hat dazu sogar einen eigenen Abschnitt [2]. [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Mehrfachlizenzierung [2] https://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#HeardOtherLicense
Oliver S. schrieb: > Da verwechselst du etwas. All diese Produkte gibt mit zwei Lizenzen, > einmal Open Source, und einmal mit einer proprietären kommerziellen. Der > Nutzer kann wählen, welche er nimmt. Ja, und so macht der TO das auch. Er bietet verschiedene Lizenzen an, die AGPL mit bestimmten Restriktionen und eine kommerzielle Lizenz ohne diese. > Open Source ist Open Source, und im Falle der (A)GPL bedeutet das halt, > das jeder absolut alles und jedes mit der Software anstellen kann, was > er möchte. Auch, diese kommerziell zu nutzen. Korrekt. Ein Benutzer seiner Software unter der AGPL darf sie sogar verändern und seine Änderungen nicht zurückgeben, sofern seine Änderungen von ihm nur intern verwendet werden. Denn alle GPL-Lizenzen betreffen nur zwei Aspekte: erstens die Nutzung -- Du darfst GPL-Projekte nutzen, wenn Du Dich an die Lizenzbedingungen hältst -- und zweitens die Weitergabe. Bitte lies die GPL-FAQ, viel Spaß. Ich verspreche: Du wirst erstaunt sein, was unter der GPL-Lizenzfamilie alles möglich ist. :-)
Martin M. schrieb: > Ich verstehe deine Meinung - ist alles eine Frage des Anreizes. Wer brav > mitmacht bekommt beim nächsten Vereinsfest auch eine Bratwurst... SCNR wie andere auch schon schrieben: ein Verein, bei dem die Anwesenheit kontrolliert und evtl. sogar sanktioniert im Sinne von nicht belohnt wird, wäre für mich im allgemeinen wenig interessant. Meine Lebensgefährtin und ich haben uns schon in verschiedenen Vereinen engagiert. Das war meistens komplett freiwillig. Ausnahme war unsere Tanzsportgruppe. Mit der hatten wir auch mal Auftritte, und da war es schon wichtig, dass man sich auf die Teilnehmer verlassen konnte. Aber dazu braucht es keine börokratische Kontrolle. Entweder die Leute wurden dann erst gar nicht für die Auftritte eingeplant, oder sie wurden einfach gebeten, an den wichtigen Trainings teilzunehmen. So ist es ja auch bei Musikvereinen. Da ist es auch wichtig, dass regelmäßig miteinander geprobt wird, und natürlich sollte man sich bei Auftritten drauf verlassen können, dass die Leute pünktlich erscheinen. Aber ansonsten ist "Anwesenheitspflicht" eher ein Showstopper. Obwohl, beim Sozialführerschein gab es auch eine Anwesenheits"pflicht" (WIMRE min. 50% der Vorträge besuchen etc.). Aber da bekam man zum Abschluss auch ein Zertifikat. So gibt es natürlich auch beim Engagement in den Hilsdiensten gewisse Regeln. Sonst würde das auch gar nicht funktionieren. Acho so, zur eigentlichen Anwendung: finde ich zumindest optisch recht ansprechend gemacht! Mir gefällt's. ciao Marci
Martin M. schrieb: > D.h. die AGPL erlaubt kommerzielle Nutzung. Zunächst: ja. > Jeder darf es kommerziell > einsetzen, solange er die AGPL-Bedingungen erfüllt und den Code dann > auch wieder veröffentlicht. Jeder darf es kommerziell nutzen, solange er die Bedingungen der AGPL erfüllt und seine Änderungen bei jeder Weitergabe mit übergibt. Das ist etwas anderes als die Änderungen veröffentlichen zu müssen: wenn ich Deinen Code verändert habe, kann ich ihn zum Beispiel dem Oliver geben, aber dabei muß ich meine Änderungen mit übergeben. Dann hat Oliver zwar natürlich die Freiheit meine Änderungen wieder Dir zurück zu geben. Aber er muß nicht. Und ich auch nicht. > Die kommerzielle Lizenz gilt dann nur für diejenigen, die den Quellcode > mit Änderungen NICHT veröffentlichen wollen. Sogar dann dürften sie unter der Standard-GPL veränderte Versionen Deiner Software intern benutzen, obwohl sie die nicht weitergeben. Aber genau dem schiebt die Affero-GPL einen Riegel vor: sobald einer Dritten die Nutzung Deiner Software ermöglicht, muß er (nur!) denen einem Zugang ermöglichen. Das heißt: solange ich angepaßte Versionen Deiner Software nur intern nutze muß ich sie den Nutzern mitsamt meiner Anpassungen zumindest anbieten, denn unter der AGPL gilt das quasi als "Weitergabe" in der GPL. > Dann muss ich den Lizenztext wohl noch korrigieren. Nein, das glaube ich nicht. Schau, Lizensierung ist ein wirklich extrem komplexes Thema und erschwerend kommt hinzu, daß das "Copyright" aus dem angloamerikanischen Rechtsraum von dem "Urheberrecht" in unserem Rechtsraum deutlich verschieden ist. Die AGPL ist wie alle Lizenzen der GPL-Familie auf die us-amerikanischen Rechtsräume zugeschnitten, und im Wesentlichen sagen sie zwei Dinge: 1. Du darfst die Software benutzen, solange Du Dich an die Lizenzbedingungen hälst. Das räumt zunächst nur ein Nutzungsrecht ein, das Du ohne diesen Part gar nicht haben würdest. 2. Wenn Du die Software weitergibst mußt Du Deine Änderungen, Freiheiten und Verpflichtungen mit weitergeben. Aus 2. ergibt sich: solange Du die Software nicht weitergibst, kannst Du sie verändern und benutzen, wie Du willst. Aus den Sonderbestimmungen der AGPL ergibt sich jedoch, daß Du Nutzern Deiner veränderten Software auch Deine Änderungen zur Verfügung stellen mußt. In der Tat betrifft das aber alles nur Deine Weitergabe. Die kann eine echte Veröffentlichung sein, oder nur die Übergabe eines USB-Sticks an jemanden, oder im Falle der AGPL die Zurverfügungstellung einer Website.
Marci W. schrieb: > Aber dazu braucht es keine börokratische Kontrolle. Spätestens wenn Du Deine ehrenamtliche Arbeitszeit steuerlich geltend machen möchtest und dann eine Steuerprüfung hast, wirst Du vom Prüfer "freundlich" darum gebeten, nachzuweisen, daß Du am Tag Y ganze X Stunden in Z warst. > Acho so, zur eigentlichen Anwendung: finde ich zumindest optisch recht > ansprechend gemacht! Mir gefällt's. Same, das ist ein sehr gelungenes Projekt. :-)
Sheeva P. schrieb: > Spätestens wenn Du Deine ehrenamtliche Arbeitszeit hmmm, ich wüsste jetzt nicht, wie und wieso man ehrenamtliche Arbeitszeit geltend machen sollte. Bitte um Infos. Sheeva P. schrieb: > und dann eine Steuerprüfung hast Bei Privatpersonen gibt es keine Steuerprüfung. Sheeva P. schrieb: > nachzuweisen, daß Du am Tag Y ganze X > Stunden in Z warst Wie soll den bitte ein solcher Nachweis aussehen?! Manipulationssichere Stechuhr? Vom Vereinsvorstand unterzeichnete und beglaubigte Anwesenheitsliste? ;-) Hallooooo! Ehrenamt! ciao Marci
:
Bearbeitet durch User
Vielleicht gibt es: Aufwandsentschädigung im Ehrenamt. Daran gedacht?
Mir gefällt's. Hätte zwar keinen Anwendungsfall im Freizeitbereich, trotzdem Hut ab!
Danke für die Erklärungen zum Lizenz-Wirrwarr und auch für das Lob aus technischer Sicht. Ich sehe, dass die Anwesenheitserfassung im Verein (ich sage bewusst nicht Kontrolle!) ein kontroverses Thema ist. Dazu kann ich nur sagen, dass das bei uns nicht so heiß gegessen wird, wie es hier gekocht wird... Erfasst wurde der Probenbesuch bei uns quasi schon immer. Früher passierte das noch per Kreuzchen auf einer Tafel, das der Schriftführer in jeder Probe gemacht hat. Dabei ging es rein um eine Belohnung der besonders fleißigen Mitglieder und um die Statistik. Eine explizite Anwesenheitspflicht in dem Sinn gab und gibt es nicht. Die oben erwähnte Satzungsgemäße Mindestanwesenheit (seit 2011) umfasst 10% der Proben (also 4-5 im Jahr). Wer das nicht schafft, wird gegen Ende des Jahres freundlich erinnert - meist überlegen sich diese Leute dann selbst, ob sie sich weiterhin aktiv beteiligen können/wollen oder doch lieber in den passiven Status wechseln... Dass dann jemand wirklich gekündigt wurde kam bisher nicht vor - wie ihr auch schon erkannt habt: Ehrenamt, das machen wir ja alle freiwillig und gerne. Und wie gesagt: Die Fleißigen werden belohnt (wo einige ganz scharf drauf sind) und auch eine gewisse Konkurrenz, welches Register den besseren Schnitt macht, kurbelt den Probenbesuch an. Gezwungen wird auch bei uns keiner... P.S. Die Anwesenheitsdaten sind mit dem Tool eigentlich sogar besser geschützt als mit der Strichlistentafel, die jeder im Vereinsheim anschauen konnte...
Sheeva P. schrieb: > Ja, und so macht der TO das auch. Er bietet verschiedene Lizenzen an, > die AGPL mit bestimmten Restriktionen und eine kommerzielle Lizenz ohne > diese. Du kannst die (A)GPL nicht auf einem bestimmten Nutzerkreis oder nur für bestimmte Nutzungsszenarien oder sonst irgendwie einschränken. Du kannst das zwar dazuschreiben, nur darf das jeder dann einfach ignorieren. Wenn jemand bei dualer Lizenzierung die kommerzielle Lizenz wählt, halt der entweder keine Lust, die Bedingungen der GPL zu erfüllen, oder die unter kommerzieller Lizenz angebotene Software hat eine anderen Umfang als die Open-Source-Variante. Oliver
Marci W. schrieb: > hmmm, ich wüsste jetzt nicht, wie und wieso man ehrenamtliche > Arbeitszeit geltend machen sollte. Bitte um Infos. https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/petition-fordert-open-source-arbeit-soll-als-ehrenamt-gelten
Bauform B. schrieb: > https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/petition-fordert-open-source-arbeit-soll-als-ehrenamt-gelten Ich kenne die Diskussion, die ich auch begrüße. Ich sehe allerdings nicht, wo genau es da um die Monetarisierung geht. ciao Marci
Martin M. schrieb: > Danke für die Erklärungen zum Lizenz-Wirrwarr und auch für das Lob aus > technischer Sicht. > > Ich sehe, dass die Anwesenheitserfassung im Verein (ich sage bewusst > nicht Kontrolle!) ein kontroverses Thema ist. Ich sehe vor allem, dass es hier genau so ist, wie es auf µC-net sein muß: Jemand zeigt einen fertigen Aufbau oder gar ein Projekt und schon kommen die Ärs**e aus der Ecke, das zu zerreißen.
Marci W. schrieb: > Sheeva P. schrieb: >> Spätestens wenn Du Deine ehrenamtliche Arbeitszeit > > hmmm, ich wüsste jetzt nicht, wie und wieso man ehrenamtliche > Arbeitszeit geltend machen sollte. Bitte um Infos. Ehrenamtspauschale, seit diesem Jahr 960 Euro, und Übungsleiter dürfen sogar IIRC 3.300 Euro geltend machen. Ja, das sind Pauschalen und deswegen muß man die Zeiten nicht angeben, aber Du wirst Dir sicherlich kaum vorstellen können, was ein Prüfer im Zweifel gern alles nachgewiesen haben möchte. Denn... > Sheeva P. schrieb: >> und dann eine Steuerprüfung hast > > Bei Privatpersonen gibt es keine Steuerprüfung. Doch, seit dem "Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz" (IIRC 2010). > Wie soll den bitte ein solcher Nachweis aussehen?! Manipulationssichere > Stechuhr? Vom Vereinsvorstand unterzeichnete und beglaubigte > Anwesenheitsliste? ;-) In der Regel dürfte eine schriftliche Erklärung des Schriftführers ausreichen, aber wenn der keine Aufzeichnungen hat, ... Auf der sicheren Seite dürfte man sein, wenn es solche Aufzeichnungen gibt. > Hallooooo! Ehrenamt! Natürlich kann man auch auf die Geltendmachung verzichten. Andererseits sieht ein Finanzbeamter dann aber womöglich die Mitgliedsbeiträge und kommt auf die Frage, warum der Steuerpflichtige seine Pauschalen nicht geltend macht.
Oliver S. schrieb: > Du kannst die (A)GPL nicht auf einem bestimmten Nutzerkreis oder nur für > bestimmte Nutzungsszenarien oder sonst irgendwie einschränken. > Du kannst das zwar dazuschreiben, nur darf das jeder dann einfach > ignorieren. > > Wenn jemand bei dualer Lizenzierung die kommerzielle Lizenz wählt, halt > der entweder keine Lust, die Bedingungen der GPL zu erfüllen, oder die > unter kommerzieller Lizenz angebotene Software hat eine anderen Umfang > als die Open-Source-Variante. Ja, das ist vollkommen korrekt.
Sheeva P. schrieb: > Du wirst Dir sicherlich > kaum vorstellen können, was ein Prüfer im Zweifel gern alles > nachgewiesen haben möchte. Doch, da ich selbständig bin und die Steuererklärungen immer selbst anfertige. Und ich muss sagen, dass ich in all den Jahren keine negativen Erfahrungen mit dem Finanzamt hatte. Sheeva P. schrieb: >> Bei Privatpersonen gibt es keine Steuerprüfung. > > Doch, seit dem "Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz" (IIRC 2010). Hmmm, hab ich gerade mal überflogen, und nur in Bezug auf die Außensteuergesetze mit bestimmten Ländern was gefunden. Und bei Einkünften > 500.000 EUR. Was soll der Prüfer denn auch prüfen: bei unselbständigen Einkünften gibt es ja die elektronische Lohnsteuerkarte, die der/die Arbeitgeber pflegt und die Einkünfte direkt ans FA meldet. Max. ein nicht vorhandenes Arbeitszimmer dürfte da Grund zur Beanstandung geben können. Wie gesagt, ich sehe in dem von Dir genannten Gesetz (eigentlich sind es ja Anpassungen verschiedener Gesetz) keine Stelle, an der explizit eine Steuerprüfung bei Privatpersonen vorgesehen ist. Sheeva P. schrieb: > In der Regel dürfte eine schriftliche Erklärung des Schriftführers > ausreichen, aber wenn der keine Aufzeichnungen hat, Also normalerweise läuft es ja so: du gibst in der ESt.-Erklärung die Einkünfte aus "ehrenamtlicher" Tätigkeit irgendwo an(*). Und von diesen Einkünften bleibt dann der Pauschbetrag unversteuert. Was darüber hinaus geht, wird besteuert. Ich sehe da nicht so recht, welche Vorteile für das FA sich aus einer Bescheinigung seitens des Vereins ergeben sollten ... Sheeva P. schrieb: > Natürlich kann man auch auf die Geltendmachung verzichten. Verstehe ich jetzt nicht so ganz. Welchen Vorteil sollte der Besteuerte haben, wenn er diese Einkünfte angibt? Ist es nicht so, dass man verpflichtet ist, solche Einnahmen anzugeben, und soweit diese unter dem Pauschalbetrag liegen, bleiben diese unbesteuert? im Übrigen wird es bei den FÄ kaum genügend Leute geben, um auch nur bei einem Teil der Bevölkerung Prüfungen vorzunehmen. Selbst Firmen werden ja, soweit sie nicht bereits auffällig geworden sind, eher selten geprüft. (*) Bin grad zu faul zum suchen. ;-) ciao Marci P.S.: bin steuertechnischer Laie, deshalb kann es durchaus sein, dass ich falsch liege.
:
Bearbeitet durch User
Sheeva P. schrieb: > sieht ein Finanzbeamter dann aber womöglich die Mitgliedsbeiträge und > kommt auf die Frage, warum der Steuerpflichtige seine Pauschalen nicht > geltend macht hmmm, was hat das ganze mit den Mitgliedsbeiträgen zu tun? Aber ich denke, wir sollten das jetzt auf sich beruhen lassen. Wir sind ja schon weit ab vom Thema. ciao Marci
Sheeva P. schrieb: > Ehrenamtspauschale, seit diesem Jahr 960 Euro, und Übungsleiter dürfen > sogar IIRC 3.300 Euro geltend machen. Ja, das sind Pauschalen und > deswegen muß man die Zeiten nicht angeben, Und welcher Verein hat solche Beträge übrig um sie an ein paar Leute zu bezahlen ? zu 99% ist dieser Einsatz der Personen unbezahlt. Somit irrelevant ... Bei uns Fragen die "xxx-Leiter" interessierten Personen an wegen Kostenübernahme für die Kurse die wir gerne übernehmen. Mitgliederverwaltung, Mitgliedsbeiträge - aktive / passive .... sehe ich mehr als wichtige Vereinsaufgabe ... Anwesenheitsverwaltung macht nur Sinn bei "öffentlichen Veranstaltungen" wo ein Publikum bespielt oder sonst was gemacht werden soll das ohne Training vor der Veranstaltung nicht förderlich wäre.
Marci W. schrieb: >> sieht ein Finanzbeamter dann aber womöglich die Mitgliedsbeiträge und >> kommt auf die Frage, warum der Steuerpflichtige seine Pauschalen nicht >> geltend macht Ich liebe das FA. Unser Verein hat immer wieder damit zu kämpfen, aber Ohne Bezahlung mit einer Banküberweisung wird das FA niemals die Pauschale anerkennen. Und "Freizeit" kann nicht in der Lohnsteuererklärung angegeben werden, es ist unsere Freizeit die wir im Sinne des Vereinsleben opfern.
Thomas W. schrieb: > Allerdings hast Du den groessten Knoedel bei der > Vereinsverwaltung noch nicht angegangen: Das liebe Geld > (Beitragsverwaltung, Mahnung, und natuerlich Einnahmen/Ausgaben). Chris K. schrieb: > Mitgliederverwaltung, Mitgliedsbeiträge - aktive / passive .... sehe ich > mehr als wichtige Vereinsaufgabe ... Das war nicht der Fokus des Projekts, dafür gibt es ja auch schon genug andere Software - ich hatte nicht den Anspruch eine allumfassende Monster-Suite für Vereine zu entwickeln, sondern sie entstand aus unserem speziellen Anwendungsfall heraus (wie mehrfach oben beschrieben hat das weder mit dem Finanzamt zu tun, noch resultiert daraus eine freiheitseinschränkende Pflicht für die Mitglieder). Natürlich kann man dann sagen, dass das übers Ziel hinausschießt - es war einfach mein Antrieb als Ingenieur, eine saubere technische Lösung zu entwickeln. Denn wie gesagt: Martin M. schrieb: > ...mir hat es Spaß gemacht und ich hab was dabei gelernt.
Musikvereine sind da vielleicht auch etwas anders gestrickt als andere. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass der Beitritt oft als kostengünstigere Alternative zu Musikschule/Musikunterricht herhalten muss, und dann unregelmäßig erscheinende Mitglieder die Vereinsarbeit massiv erschweren. Beim Fußballverein wird ein Mitglied, das nicht trainiert genug ist, einfach nicht aufgestellt. Beim Schachverein kommt es bei Spielermangel ans letzte Brett. Wie geht ein Musikverein mit Mitgliedern mit zu wenig Übung um? Werden die dann für die Triangel eingeteilt? "Der Musikverein Unterholzklau spielte am Wochenende mit einem Fagott, einem Jagdhorn und zwei Kontrabässen in der Offensive und siebzehn Triangeln in der Defensive. Die 17:1-Niederlage war hochverdient." (Ich habe keine Ahnung, wie Musikvereine funktionieren.)
:
Bearbeitet durch User
Walter T. schrieb: > "Der Musikverein Unterholzklau spielte am Wochenende mit einem Fagott, > einem Jagdhorn und zwei Kontrabässen in der Offensive und siebzehn > Triangeln in der Defensive. Die 17:1-Niederlage war hochverdient." Generell sind Vereine ursprünglich nichts mit „wir müssen eine Mannschaft aufstellen und gegen jemanden antreten“, wie du es zu sehen scheinst, sondern eine Einrichtung, in der sich Menschen mit gemeinsamen Interessen treffen, um diesen nachzugehen. Bei Musikvereinen geht’s eher darum, die (finanzielle) Last für Ausstattung, Örtlichkeiten, ggf. Material, manchmal auch Lehrer, […], zu verteilen, soweit ich das überblicke. Da ist’s dann nicht so sehr wichtig, dass die Leute pünktlich zum Üben antreten; vielmehr sollten möglichst viele Mitglieder Ressourcen einbringen, um die Möglichkeiten für diejenigen zu schaffen und zu erhalten, die aktiv mitmachen möchten.
:
Bearbeitet durch User
Jack V. schrieb: > Bei Musikvereinen geht’s eher darum, die (finanzielle) Last für > Ausstattung, Örtlichkeiten, ggf. Material, manchmal auch Lehrer, […], > zu verteilen, soweit ich das überblicke. Da ist’s dann nicht so sehr > wichtig, dass die Leute pünktlich zum Üben antreten; vielmehr sollten > möglichst viele Mitglieder Ressourcen einbringen, um die Möglichkeiten > für diejenigen zu schaffen und zu erhalten, die aktiv mitmachen möchten. Ich halte es bei einem Musikverein für sehr problematisch, wenn die Sänger/Musikanten zu unterschiedlichen Zeiten eintreffen und mit einem Stück anfangen. Dürfte sich reichlich chaotisch anhören. Ebenso wenn eine Solostimme oder Instrument völlig ausfällt.
Ralf X. schrieb: > Ich halte es bei einem Musikverein für sehr problematisch, wenn die > Sänger/Musikanten zu unterschiedlichen Zeiten eintreffen und mit einem > Stück anfangen. Meiner Beobachtung nach ist’s schon so, dass sich zum Üben abgesprochen wird, es feste Zeiten und Besetzungen gibt – ich bin mir nicht bewusst, es anders dargestellt zu haben. Es ist nur kein Wettkampf, und der Sinn des Vereins ist’s nicht, gegen andere Vereine anzutreten, sondern den Mitgliedern den Zugang zur Musik und zum Musizieren mit Gleichgesinnten zu ermöglichen, ohne die kommerzielle Schiene fahren zu müssen (die sich viele nicht leisten könnten).
Um ein bisschen aus (unserem*) Nähkästchen zu plaudern: Natürlich gibt es einen festen Probetermin jede Woche, zu dem wünschenswerterweise möglichst Viele möglichst pünktlich erscheinen sollen. Schließlich will der Dirigent ja mit uns proben und der kostet tatsächlich auch Geld. Wenn da jeder eintrudelt, wie er Lust hat, ist das störend für die anderen, denn beim Musizieren kommt es ja besonders auf die Gemeinschaft an. Als Highlight veranstalten wir jedes Jahr ein Konzert, man will ja 1. dem Publikum was anderes bieten als immer nur Bierzelt-Polka und 2. auch einen Ansporn haben, was Besonderes zu spielen. Da ist dann oft auch zwei mal die Woche Probe in der Vorbereitungszeit. Im Gegensatz zu Sportvereinen steht bei uns das Miteinander im Vordergrund - der Kampfgeist untereinander zeigt sich meist nur, wenn zu wenig Bier auf die Bühne gebracht wird ;-) *Hier im Südwesten gibt es sehr viele Blasmusikvereine, bei denen das meines Wissens nach sehr ähnlich abläuft. Walter T. schrieb: > Wie geht ein Musikverein mit Mitgliedern mit zu wenig Übung um? Werden > die dann für die Triangel eingeteilt? Mal schnell das Instrument umlernen ist eher nicht so einfach. Dafür gibt es 1./2./3. Stimme, wo man es je nach Können etwas leichter oder schwerer hat. Völlig talentfrei sollte man nicht sein, aber das zeigt sich i.d.R. schon bei der Ausbildung (min. 2 Jahre als Kind). Wer da kein Durchhaltevermögen hat, hört meist selbst wieder auf. Walter T. schrieb: > "Der Musikverein Unterholzklau spielte am Wochenende mit einem Fagott, > einem Jagdhorn und zwei Kontrabässen in der Offensive und siebzehn > Triangeln in der Defensive. Die 17:1-Niederlage war hochverdient." Ohje, kein Wunder dass die verloren haben mit 17 Triangeln... Jack V. schrieb: > Es ist nur kein Wettkampf, und der Sinn des Vereins ist’s nicht, gegen > andere Vereine anzutreten, sondern den Mitgliedern den Zugang zur Musik > und zum Musizieren mit Gleichgesinnten zu ermöglichen, ohne die > kommerzielle Schiene fahren zu müssen (die sich viele nicht leisten > könnten). Ganz genau.
Da sieht man mal, wie wenig Ahnung ich von Musikvereinen habe. Ich dachte bisher immer, der Dirigent hebt seinem Stock, alle spielen los und wer als erstes fertig ist, hat gewonnen. Wer dabei das falsche Stück spielt, wird disqualifiziert. Meine Güte, ich man sollte doch aus dem Kontext sehen, dass es bei meinem Beitrag darum ging, dass Musikvereine wohl eine andere zeitliche Organisation als andere Vereine benötigen, und für den Außenstehenden der Nutzen einer Zeiterfassung der Teilnehmer nicht offensichtlich sein muss. Und dass ich vermute, dass die Teilnehmerstruktur auch durchaus durch andere Faktoren als das Interesse am gemeinsamen Musizieren bestimmt sein kann. Nicht mehr und nicht weniger. Mich interessiert die Motivation hinter der Zeiterfassung. Das ist für mich so völlig anders als alles, was ich sonst von Vereinsarbeit kenne.
:
Bearbeitet durch User
Ralf X. schrieb: > Ich halte es bei einem Musikverein für sehr problematisch, wenn die > Sänger/Musikanten zu unterschiedlichen Zeiten eintreffen und mit einem > Stück anfangen. > Dürfte sich reichlich chaotisch anhören. Das wäre dann wohl ein Kanon.
Jedem seine Delay Line und schon gibt's Gleitzeit ;)
Jetzt hab ichs besser verstanden >Anwesenheitsverwaltung fürs Ehrenamt bezieht sich mehr auf eine Musikvereinsache. Martin M. schrieb: > Musikverein die Auswertung der > Probenstatistik >Projekt EhrenSache: Anwesenheitsverwaltung fürs Ehrenamt Mir fehlt da der Bezug "Musikverein - Proben"
Walter T. schrieb: > dass Musikvereine wohl eine andere zeitliche > Organisation als andere Vereine benötigen, Was soll daran so anders sein wie bei anderen Manschafts"sport"arten? Fußballverein, Handballverein, Radsportverein (gemeinsame Ausfahrten), Tischtennisverein, Tanzverein, ... Die Einen brauchen Gegner, die Anderen Partner.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.



